BBl 2025 2030

Schweizerisches Strafgesetzbuch (Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor Nachstellung)

Präambel

Schweizerisches Strafgesetzbuch

(Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor Nachstellung)

Änderung vom 20. Juni 2025

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 22. Februar 20241
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Mai 20242,

beschliesst:

I

Das Strafgesetzbuch3 wird wie folgt geändert:

Art. 181b

Nachstellung

Wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, seine Lebensgestaltungsfreiheit erheblich zu beschränken, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

II

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Nationalrat, 20. Juni 2025

Die Präsidentin: Maja Riniker
Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Ständerat, 20. Juni 2025

Der Präsident: Andrea Caroni
Die Sekretärin: Martina Buol

Datum der Veröffentlichung: 1. Juli 2025

Ablauf der Referendumsfrist: 9. Oktober 2025