Fatschenta parlamentara: Gaststaat 2026-2029 (25.061)

BBl 2025 3546

Bundesbeschlussüber die Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat 2026–2029

Präambel

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1,
gestützt auf Artikel 22 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 20072,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. Juni 20253,

beschliesst:

Art. 1

Zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat in den Handlungsfeldern Ansiedlung, Infrastruktur, Partnerschaften und Gouvernanz der neuen Technologien wird für den Zeitraum 2026–2029 ein Zahlungsrahmen von 122,6 Millionen Franken bewilligt.

Der Zahlungsrahmen umfasst für den Zeitraum 2026–2029 einen jährlichen Höchstbeitrag von 2,8 Millionen Franken an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen. Dieser Beitrag ist an die Umsetzung der in der Botschaft genannten Massnahmen geknüpft.

Art. 2

Für die Umsetzung der Massnahmen zur Stärkung des Aussenschutzes der Standorte internationaler Organisationen wird ein Verpflichtungskredit von 7,8 Millionen Franken bewilligt. Verpflichtungen zulasten dieses Kredits können vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029 eingegangen werden.

Art. 3

Für ein zinsloses, innerhalb von 50 Jahren rückzahlbares Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen wird ein Verpflichtungskredit von 78 Millionen Franken bewilligt. Das Darlehen dient der Finanzierung von Renovationsprojekten an Gebäuden in Eigentum.

Art. 4

Dem Zahlungsrahmen nach Artikel 1 und den Verpflichtungskrediten nach den Artikeln 2 und 3 liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Februar 2025 (107,4 Punkte; Dezember 2020: 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:

  1. 2026: +0,6 %;

  2. 2027: +0,8 %;

  3. 2028: +0,9 %;

  4. 2029: +1,0 %.

Art. 5

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 15. September 2025

Die Präsidentin: Maja Riniker
Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Ständerat, 8. Dezember 2025

Der Präsident: Stefan Engler
Die Sekretärin: Martina Buol