BBl 2026 1757

Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

Präambel

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. Oktober 20241,

beschliesst:

I

Die Bundesverfassung2 wird wie folgt geändert:

Art. 130 Abs. 3quinquies und 3sexies

Zur Sicherung der Finanzierung der 13. Altersrente erhöht der Bundesrat den Normalsatz um 0,4 Prozentpunkte und den Sondersatz für Beherbergungsleistungen um 0,2 Prozentpunkte.

Der Ertrag aus der Erhöhung nach Absatz 3quinquies wird vollumfänglich dem Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung zugewiesen.

II

1 Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Ständerat, 19. Juni 2026

Der Präsident: Stefan Engler
Die Sekretärin: Martina Buol

Nationalrat, 19. Juni 2026

Der Präsident: Pierre-André Page
Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz