BBl 2026 40
Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Schweizer Beteiligung an der Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee
Präambel
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 8. Mai 20242,
beschliesst:
Art. 1
Für die Schweizer Beteiligung nach dem Staatsvertrag vom 17. Mai 20243 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee wird ein Verpflichtungskredit von 1040,40 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2
Dem Verpflichtungskredit liegen die folgenden Bemessungsgrössen zugrunde:
für Bauleistungen, je nach Leistungsort, der Stand des vom Bundesamt für Statistik publizierten Baupreisindexes für den Tiefbau Gesamtschweiz 2020 vom 31. Dezember 2021 (102.6 Punkte; Basis Okt. 2020: 100 Punkte) sowie des von der Statistik Austria publizierten Baupreisindex für den Tiefbau Revision 2020 (Gesamtwert) vom 31. Dezember 2021;
für alle anderen Leistungen und Kosten der arithmetische Mittelwert des vom Bundesamt für Statistik publizierten Landesindex der Konsumentenpreise und des von der Statistik Austria publizierten Verbraucherpreisindex vom 31. Dezember 2021;
eine Teuerungsannahme von jährlich 2 Prozent.
Der Bundesrat kann gestützt auf Artikel 5 des Alpenrheingesetzes vom 20. Dezember 20244 den Verpflichtungskredit erhöhen.
Art. 3
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 26. September 2024 Der Präsident: Eric Nussbaumer | Ständerat, 5. Dezember 2024 Der Präsident: Andrea Caroni |