Beispiel Notfallreglement Stauanlage ohne Wasseralarmsystem. BFE Hilfsmittel

Beispiel Notfallreglement Stauanlage ohne Wasseralarmsystem

BFE Hilfsmittel

Hinweis: Das Beispiel dient als Orientierungshilfe für die Erstellung eines Notfallreglements für Stauanlagen ohne Wasseralarmsystem. Es ist für eine Stauanlage unter Aufsicht des Bundes ausgearbeitet worden. Die in diesem Beispiel enthaltenen Festlegungen müssen zwingend auf die betrachtete Stauanlage und die zugehörigen lokalen Gegebenheiten angepasst, präzisiert sowie wo nötig ergänzt werden. Bei Stauanlagen unter Aufsicht des Kantons sind unter anderem alle Verbindungen zum BFE mit denjenigen zur kantonalen Stauanlagenaufsichtsbehörde zu ersetzen.

Die letzte Fassung ersetzt die früheren Fassungen Version Abänderung Datum

2.0 Neuerstellung im Zuge der Totalrevision der für das Not- 1.5.2015

fallschutzkonzept von Stauanlagen BWG/BABS 2004

Impressum

Allgemeine Information

Betreiberin Stauanlage #### Stauanlagentyp Schwergewichtsmauer Ersteller Betriebsleiter Gültig ab ##.##.#### Periodische Überprüfung Jährlich Verteiler Aufsichtsbehörde ##

Änderungsverzeichnis

Version Kommentar Verfasser Datum #.# Erstfassung #### ##.##.####

1 Stauanlage "AnlageOhneWA"

Information zur Stauanlage "AnlageOhneWA" finden sich im Einsatzdossier: – Lage und Einzugsgebiet, Dokument 06.00, – Situation und Längenprofil, Dokument 06.10, – Querschnitt und Längsschnitt, Dokument 06.20.

2 Überflutungskarte

Die Überflutungskarte für die Stauanlage "AnlageOhneWA" findet sich in der Beilage.

Die Berechnungsgrundlagen finden sich im Bericht "Überflutungskarte AnlageOhneWA – Grundlagen".

3 Gefahrenanalyse

3.1 Elemente der Notfallbewältigung

In der Tabelle 1 sind die wichtigsten Elemente der Notfallbewältigung zusammengestellt.

Tabelle 1: Wichtigste Elemente der Notfallbewältigung Bereich Elemente der Notfallbewältigung (Beispiel)

Zugang – Talsperre: Zufahrtsmöglichkeit von zwei verschiedenen Seiten. Die letzten rund 700 m sind jeweils zu Fuss durch ein Waldgebiet zurückzulegen (vgl. Abbildung 1). – Kommandozentrale: Analog Talsperre. Lage innerhalb der Überflutungszone. – Beobachtungsstelle: Analog Talsperre. Lage ausserhalb der Überflutungszone. – Regionale Überwachungszentrale: Kommandostelle für alle Kraftwerke des Betreibers. Ausserhalb der Überflutungszone aller Talsperren. Zugang via öffentliches Strassennetz (vgl. Abbildung 2). – Inklinometermessstelle auf Talsperre ausserhalb der Überfallsektion für Hochwasser. – Überwachung Zufluss bei Messstelle "HO9999 Musterbach" durch Amt für Umwelt; Der Datenbezug beim Kanton Amt für Umwelt ist geregelt.

Regulierungs- – Das Wasser wird via Überfallsektion über die Talsperre abgeleitet. Es sind und Ablass- keine Steuerungen im Hochwasserfall notwendig. Der Grundablass hat auforgane grund seiner Kapazität keine Funktion im Hochwasserfall. – Schieber Grundablass für Stauseeabsenkung und Schieber Druckleitung: Fernüberwachung Talsperre in der regionalen Überwachungszentrale; Überwachung vor Ort in Kommandozentrale.

Kommunikation – Mobiltelefon und internes Telefonnetz als primäres Kommunikationsmittel, Funkanlage als Rückfallebene. – Festnetz für die Kommunikation zur Einsatzzentrale Kantonspolizei, Funkanlage als Rückfallebene (*). – Festnetz für die Kommunikation zur Aufsichtsbehörde.

(*) Hinweis: Bei Bedarf werden POLYCOM-Funkgeräte des Kantons an die Betreiberin der Stauanlage abgegeben.

Kartenausschnitt mit Zugangswegen zur Talsperre, zur Kommandozentrale und zur Beobachtungsstelle

Abbildung 1: Zufahrten zur Talsperre, zur Kommandozentrale und zur Beobachtungsstelle

Kartenausschnitt mit Zugangsweg zur regionalen Überwachungszentrale

Abbildung 2: Zufahrten zur regionalen Überwachungszentrale

3.2 Gefahrenidentifizierung und Massnahmen

Folgende Ereignisse sind für die Stauanlage "AnlageOhneWA" nicht relevant: – Lawine: Alle Elemente der Notfallbewältigung liegen nicht innerhalb von Lawinenzügen. – Gletscherabbruch: Keine Gletscher vorhanden. – Setzungen: Alle Elemente der Notfallbewältigung liegen ausserhalb von potenziellen Setzungsgebieten. Es sind auch keine Untertagebauten in der Umgebung der Talsperre oder der Zentralen vorhanden. – Ausfall von Transportmitteln: Als Transportmittel werden Personenwagen eingesetzt. Diese stehen innerhalb des Betriebs in genügender Anzahl zur Verfügung, sodass Ausfälle kompensiert werden können. – Versagen Inklinometer: Keine Bedeutung für die Notfallbewältigung. – Vandalismus: Alle Räumlichkeiten sowie die Messstellen und Steuerungen vor Ort sind gesichert.

Gefahr Starke Regenfälle während einer längeren Periode im voralpinen Einzugsgebiet (Grösse von rund 17.7 km2) und Hochwasserzufluss des Musterbaches (Hauptzufluss). Abfluss des Hochwassers über die Überfallsektion der Mauerkrone.

Hinweis: Überschwemmung Kommandozentrale kann durch Verklausung durch Sturmholz der Schlucht unmittelbar nach der Talsperre verstärkt werden.

Bereich Gefährdung Massnahmen / Eventualplanung

Zugang – Der Zugang zur Kommandozentrale – In Hochwassersituationen kein wird überschwemmt. Die Komman- Zutritt zur Kommandozentrale resp. dozentrale steht rund 1 m im Was- Verlassen der Kommandozentrale ser. bei Hochwassersituationen – Der Zugang zur Mauerkrone und – Konstruktion der Kommandozentrazum Schieber des Grundablasses le ist auf Wasserdruck ausgerichtet; sowie zum Inklinometer ist auch bei Türen sind wasserdicht ausgeführt Hochwasser gewährleistet. (Drucktüren)

Regulierungs- Keine Auswirkungen, da keine Regu- --- und Ablass- lierung notwendig ist organe

Kommunikation Keine Auswirkungen ---

Gefahr Erdbeben

Bereich Gefährdung Massnahmen / Eventualplanung

Zugang – Durch Erdbeben ausgelöster Stein- – Gebäude sind auf Erdbeben bemesschlag kann den Zugang zur Sper- sen re beeinträchtigen, jedoch nicht – Erstellen einer Checkliste zur Beverhindern. standesaufnahme der Schäden – Zerstörung der Gebäude der Kom- – Eventualplanung resp. Liste mit mandozentrale: Überwachung Ersatzmassnahmen Schieber Grundablass und Druckleitung beeinträchtigt – Zerstörung der Gebäude der regionalen Überwachungszentrale: Fernüberwachung Schieber Grundablass und Druckleitung nicht mehr möglich – Überwachung der Sperre ab Zugangsweg nicht beeinträchtigt

Regulierungs- Verkantung des Grundablassschie- --- und Ablass- bers. Seespiegelsenkung beeinträchorgane tigt

Kommunikation Zerstörung der Gebäude der regiona- Bei Bedarf Fassen von POLYCOMlen Überwachungszentrale inkl. Infra- Funkgeräten bei der Einsatzzentrale struktur Kantonspolizei

Gefahr Murgang / Erdrutsch im Bereich der Talsperre (vgl. Gefahrenkarte)

Bereich Gefährdung Massnahmen / Eventualplanung

Zugang – Zugang zur Talsperre und zur Kom- --- mandozentrale liegen ausserhalb der Gefahrenzonen für Murgang / Erdrutsch. – Beobachtungsstellen liegen ausserhalb der Gefahrenzonen für Murgang / Erdrutsch.

Regulierungs- Talsperre und somit Schieber des --- und Ablass- Grundablasses sind nicht durch Murorgane gang / Erdrutsch betroffen.

Kommunikation Kommunikation entweder via Mobilte- --- lefon oder Funk wird nicht beeinträchtigt.

Gefahr Steinschlag im Bereich der Talsperre (vgl. Gefahrenkarte)

Bereich Gefährdung Massnahmen / Eventualplanung

Zugang Behinderung Zugang zur Talsperre Kontrolle der Zufahrtswege und bei möglich. Bedarf Räumung

Hinweis: Zugang zur regionalen Überwachungszentrale verläuft durch ein Steinschlaggebiet.

Regulierungs- Keine Auswirkungen auf die Regulie- --- und Ablass- rung organe

Kommunikation Keine Auswirkungen auf die Kommu- --- nikation

Gefahr Schnee / Eis im Bereich der Talsperre

Bereich Gefährdung Massnahmen / Eventualplanung

Zugang Behinderung Zugang zur Talsperre Bei Bedarf Schneeräumung der Zumöglich. fahrten.

Regulierungs- Keine Auswirkungen auf die Regulie- --- und Ablass- rung. organe

Kommunikation Keine Auswirkungen auf die Kommu- --- nikation.

Gefahr Unwetter im Gebiet der Talsperre

Bereich Gefährdung Massnahmen / Eventualplanung

Zugang Behinderung Zugang zur Talsperre Kontrolle der Zufahrtswege und bei durch Sturmholz möglich. Bedarf Räumung

Überwachung Keine Auswirkungen auf die Regulie- --- rung

Regulierungs- Keine Auswirkungen auf die Regulie- --- und Ablass- rung organe

Kommunikation Keine Auswirkungen auf die Kommu- --- nikation

Gefahr Waldbrand im Gebiet der Talsperre

Bereich Gefährdung Massnahmen / Eventualplanung

Zugang Verhinderung Zugang zur Talsperre Bei Waldbrand: Massnahmen gemäss möglich Einsatzleitung Kanton

Regulierungs- Keine Auswirkungen auf die Regulie- --- und Ablass- rung organe

Kommunikation Keine Auswirkungen auf die Kommu- --- nikation

Gefahr Versagen Schieber Grundablass (Hinweis: Schiebersteuerung elektrisch und manuell); Verstopfung / Verklausung Grundablass durch Geschiebesediment, Baumstrunke etc.

Bereich Gefährdung Massnahmen / Eventualplanung

Zugang Keine Auswirkungen auf den Zugang ---

Regulierungs- Seespiegelabsenkung nicht möglich; – Auffangrost vor Grundablass zum und Ablass- Grundablass wird nicht für die Regulie- Schutz vor Verkeilung von grossen organe rung des Hochwasserabflusses ver- Baumstämmen wendet. – Regelmässiges Spülen des Stausees gemäss Spülkonzept (vgl. Überwachungsreglement). Hinweis: Vor Wiederöffnen des Grundablasses Informieren der Bevölkerung im Überflutungsgebiet (Kontrollgang)

Kommunikation Keine Auswirkungen auf die Kommu- --- nikation

Gefahr Stromausfall

Bereich Gefährdung Massnahmen / Eventualplanung

Zugang Keine Auswirkungen auf den Zugang ---

Regulierungs- – Fernüberwachung nicht möglich; --- und Ablass- Überwachung vor Ort nicht tangiert organe – Fernsteuerung und elektrische Steuerung Schieber Grundablass nicht mehr möglich; Manuelle Steuerung nicht tangiert

Kommunikation Bei gleichzeitigem Ausfall des Mobilte- Vorhandene Redundanz genügt lefonnetzes und der Stromversorgung aufgrund der notwendigen Interventioder Funkanlage fällt die Kommunikati- nen an der Talsperre on vollständig aus.

3.3 Massnahmenübersicht

Je nach Ereignis sind die folgenden Massnahmen zu treffen, welche die Notfallbewältigung unterstützen können: – Kommandozentrale: Frühzeitiges Verlassen der Kommandozentrale bei Hochwasser, – Kontrolle der Zufahrtswege und bei Bedarf Räumung, – Überwachung Zufluss bei der Messstelle "HO9999 Musterbach", – Kontrolle Bereich Überfallsektion und bei Bedarf Entfernen von Schwemmholz, – Fassen von POLYCOM-Funkgeräten bei der Einsatzzentrale Kantonspolizei, falls alle eigenen Kommunikationsmittel ausgefallen sind.

Folgende Massnahmen wurden eingeleitet: – Erstellen einer Checkliste zur Bestandesaufnahme der Schäden nach einem Erdbeben.

4 Notfallstrategie

4.1 Generelles

Aufgrund der geringen Einflussmöglichkeit aufseiten der Talsperre (keine Steuerungen von Hochwasserentlastungen etc.) steht die Beurteilung des Sperrenzustands bei Gefahrenlagen im Vordergrund. Basierend auf dieser Lagebeurteilung und den baulichen und technischen Gegebenheiten werden die organisatorischen Massnahmen getroffen (Lagebeurteilung vgl. Dokument 05.00 "Lagebeurteilung" des Einsatzdossiers). Die Festlegung der notwendigen Massnahmen und Auslösung der Gefahrenstufe erfolgt durch den Betriebsleiter oder durch den Talsperrenwärter / Pikett in Absprache mit dem Betriebsleiter.

4.2 Ausserordentlicher Anstieg des Wasserspiegels

Die Festlegung der Gefahrenstufen aufgrund eines ausserordentlichen Anstiegs des Wasserspiegels erfolgt anhand der Grafik im Dokument 07.00 des Einsatzdossiers.

Die Kommandozentrale ist bei Hochwasser frühzeitig zu verlassen.

Folgende Kontrollen werden bei einem ausserordentlichen Anstieg des Wasserspiegels durchgeführt: – Visuelle Kontrolle Bereich Überfallsektion und bei Bedarf Entfernen von Schwemmholz, – Visuelle Kontrolle der Hochwasserentlastung und des Tosbeckens, – Visuelle Kontrolle der Schluchtenge unmittelbar nach der Kommandozentrale, – Visuelle Kontrolle der Hangstabilität.

4.3 Impulswellen

Es sind keine grösseren Impulswellen zu erwarten, die eine Gefährdung der Talsperre bewirken können (vgl. Bericht "Geologie").

4.4 Erdbeben

Folgende Kontrollen werden nach einem stärker verspürten oder gemeldeten Erdbeben durchgeführt (siehe auch Überwachungsreglement): – Visuelle Kontrolle der Talsperre, – Visuelle Kontrolle der Umgebung (insbesondere bei den ausgewiesenen Murgang- und Sturzgebieten gemäss Gefahrenkarten), – Durchführen einer Inklinometermessung und geodätischer Messungen an ausgewählten Punkten.

Die Festlegung der Gefahrenstufen erfolgt auf der Basis des Befunds der Kontrollen. Folgende Massnahmen können bei den nachstehenden Schäden getroffen werden: – Zerstörung Gebäude Kommandozentrale: Kontrolle Betrieb ab ##, – ##.

4.5 Sabotage, Terrorismus, militärische Bedrohungen

Alle Räumlichkeiten sowie die Messstellen und Steuerungen vor Ort sind gesichert (Schutzniveau Räumlichkeiten RC 4; Handschiebersteuerung und Messstellen gesichert und vergittert). Es sind keine aktiven Steuerungen zur Gefahrenabwehr notwendig. Entsprechend ergeben sich auch keine Angriffspunkte.

Der Schutzumfang bei konkreten Bedrohungen wird mit der Kantonspolizei festgelegt.

4.6 Zusammenfassung Massnahmen

Gefahrenstufe Massnahmen 1: – Ordentliche Überwachung Keine oder geringe Gefahr – Wartung aller Anlagen – Nachführung Notfallreglement – Schulung Notfallorganisation 2: – Beurteilung der Lage durch Talsperrenwärter und Betriebsleiter vor Mässige Gefahr Ort – Beizug der erfahrenen Fachperson – Umsetzung der Massnahmen aus der Beurteilung des erfahrenen Fachperson und der Betriebsleitung / Talsperrenwärter – Informierung des BFE – Überprüfung der Notfallorganisation 3: – Notfallorganisation im Einsatz Erhebliche Gefahr – Periodische Überwachung und Beurteilung durch erfahrene Fachperson – Umsetzung der Massnahmen aus der Beurteilung der erfahrenen Fachperson und der Betriebsleitung / Talsperrenwärter – Überprüfung des Zugangs und Einleiten von Vorkehrungen zur Sicherstellung des Zugangs – Warnung des Kantons via Einsatzzentrale Kantonspolizei – Informierung des BFE 4: – Notfallorganisation im Einsatz; Funkanlage in Betrieb und Funkge- Grosse Gefahr räte verteilt – Periodische Überwachung und Beurteilung durch erfahrene Fachperson (Erhöhung des Überwachungsrhythmus) – Umsetzung der Massnahmen aus der Beurteilung der erfahrenen Fachperson und der Betriebsleitung / Talsperrenwärter – Überprüfung des Zugangs und Einleiten von Vorkehrungen zur Sicherstellung des Zugangs – Warnung des Kantons via Einsatzzentrale Kantonspolizei – Informierung des BFE 5: – Notfallorganisation im Einsatz; Funkanlage in Betrieb und Funkge- Sehr grosse Gefahr räte verteilt – Permanente Überwachung durch erfahrene Fachperson – Umsetzung der Massnahmen aus der Beurteilung der erfahrenen Fachperson und der Betriebsleitung / Talsperrenwärter – Überprüfung des Zugangs und Einleiten von Vorkehrungen zur Sicherstellung des Zugangs – Warnung des Kantons via Einsatzzentrale Kantonspolizei – Informierung des BFE Einteilung in die Gefahrenstufe vgl. Dokument 05.00 "Lagebeurteilung" des Einsatzdossiers.

5 Notfallorganisation

5.1 Aufbau

Die Notfallorganisation und die Aufgaben der einzelnen Funktionen sind im Organigramm Dokument 01.00 des Einsatzdossiers dargestellt.

Die Schnittstelle zum Kanton ist der Betriebsleiter. Der Kanton löst die erforderlichen Massnahmen zur Alarmierung und Evakuierung der Bevölkerung aus.

5.2 Alarmierung und Kommunikation

Die Sprechverbindungen sind wie folgt festgelegt: – Die Kommunikation innerhalb der Notfallorganisation wird durch Mobiltelefongeräte sichergestellt. Zu jedem Mobiltelefongerät wird eine Ersatzbatterie abgegeben. Als Rückfallebene steht eine Funkanlage zur Verfügung. Die Funkgeräte sind in der regionalen Überwachungszentrale hinterlegt. – Die Kommunikation zur Einsatzzentrale der Kantonspolizei erfolgt via öffentliches Telefonnetz. Die Identifizierung erfolgt durch Telefonnummernerkennung. Als Rückfallebene kann die Funkanlage benutzt werden. – Die Kommunikation zum BFE erfolgt via öffentliches Telefonnetz gemäss den Vorgaben des BFE.

Im Dokument 02.00 des Einsatzdossiers sind die Kontaktadressen aller Beteiligten zusammengestellt.

Die Alarmierung der Notfallorganisation, die Warnung des Kantons via Einsatzzentrale der Kantonspolizei sowie die Informierung des BFE erfolgt ausschliesslich durch den Betriebsleiter. Der Alarmierungsablauf ist im Dokument 03.00 des Einsatzdossiers dargestellt.

5.3 Protokollierung

Die Protokollierung erfolgt analog zum normalen Betrieb bis und mit Gefahrenstufe 2. Ab Gefahrenstufe 3 wird ein Ereignisprotokoll in der regionalen Überwachungszentrale geführt.

6 Einsatzdossier

Das Einsatzdossier findet sich in der Beilage.

Das Einsatzdossier ist beim Betreiber wie folgt verteilt: – Regionale Überwachungszentrale, – Kommandozentrale, – Pikettfahrzeuge.

7 Nachführung, Wartung, Schulung

7.1 Nachführung des Notfallreglements

Verantwortlich für die Nachführung des Notfallreglements und des Einsatzdossiers ist der Betriebsleiter. Die Dokumentation wird bei Personaländerungen oder Änderungen im Umfeld aktualisiert. Jährlich werden die Schnittstellen zu den Behörden überprüft.

7.2 Wartung der Anlagen

Verantwortlich für die Wartung ist der Betriebsleiter.

Die Kommunikationsmittel werden wie folgt unterhalten: – Mobiltelefongeräte: Dauernd im Einsatz; Ersatz bei Defekten, – Funkanlage: monatliche Überprüfung.

7.3 Schulung

Verantwortlich für die Schulung ist der Betriebsleiter.

Die Personen der Notfallorganisation werden jährlich über ihre Aufgaben instruiert. Alle fünf Jahre werden Übungen mit der Notfallorganisation durchgeführt.

Übungen zusammen mit den Blaulichtorganisationen werden durch die kantonale Führungsorganisation initiiert.

Beispiel Einsatzdossier Stauanlage ohne Wasseralarmsystem

Beilage zum Beispiel «Notfallreglement Stauanlage ohne Wasseralarmsystem»

01.00 Notfallorganisation Organigramm und Aufgaben (1 Seite)

02.00 Kontaktpersonen Notfallorganisation und Behörden (3 Seiten)

03.00 Alarmierungsablauf (1 Seite)

04.00 Formular «Meldung Gefahrenstufen an Einsatzzentrale Kantonspolizei» (1 Seite)

04.10 Formular «Mitteilung Gefahrenstufen an Aufsichtsbehörde BFE» (1 Seite)

05.00 Protokoll «Lagebeurteilung» (2 Seiten)

06.00 Lage und Einzugsgebiet Stauanlage

06.10 Situation und Längenprofil Stauanlage

06.20 Querschnitt und Längsschnitt Talsperre

07.00 Notfallstrategie bei ausserordentlichem Anstieg des Wasseralarms

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 01.00

Notfallorganisation

Notfallorganisation

Betreiberin der Stauanlage Behörden und Unterlieger Einsatzzentrale Betriebsleitung Kantonspolizei

  • Einsatzkoordination Alarmierung der kantonalen

  • Kommunikation mit den Behörden Führungsorganisation KFO

  • Entscheid Gefahrenstufenauslösung

Pikett Amt für Militär und Zivilschutz Regionale Überwachungszentrale Verantwortlich für die

  • Pikettstelle (Alarm- / kantonale Einsatzplanung Störungsempfangsstelle)

  • Lagebeurteilung vor Ort

  • Störungsbehebung

  • Information Betriebsleitung Aufsichtsbehörde BFE

Talsperrenwärter Aufsichtsbehörde

  • Lagebeurteilung vor Ort

  • Störungsbehebung

  • Information Betriebsleitung

Unterlieger AG Erfahrene Fachperson Notfallorganisation

  • Beurteilung Sperrenzustand Stauanlage Unterlieger

  • Vorschlagen von Massnahmen zur Verhinderung eines Sperrenbruchs

Bereichsleitung Anlagen

- Unterstützung Betriebsleitung

Abstimmung / Absprache notwendig

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 02.00

Kontaktpersonen Notfallorganisation

Betriebsleitung Vorname Name Tel. ___________ Tel. Privat ___________ Mobiltelefon ___________ Stellvertreter Tel. ___________ Vorname Name Tel. Privat ___________ Mobiltelefon ___________

Pikett Regionale Überwachungszentrale Tel. ___________ Mobiltelefon ___________

Talsperrenwärter Vorname Name Tel. ___________ Mobiltelefon ___________ Stellvertreter Tel. ___________ Vorname Name Mobiltelefon ___________

Erfahrene Fachperson Vorname Name Tel. ___________ Mobiltelefon ___________ Stellvertreter Tel. ___________ Vorname Name Mobiltelefon ___________

Bereichsleitung Anlagen Vorname Name Tel. ___________ Mobiltelefon ___________ Mobiltelefon ___________ Stellvertreter Tel. ___________ Vorname Name Mobiltelefon ___________

Rückfallebene Kommunikation Funkanlage. Bezug Funkgeräte bei der regionalen Überwachungszentrale. Hinweis: Telefon / Mobiltelefon nicht priorisiert.

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 02.00

Kontaktpersonen Behörden, Unterlieger: Meldung Gefahrenstufe

Einsatzzentrale Kantonspolizei Eindeutige Identifikation Tel. 117 Direktnummer * ___________ * Alternativ: Verbindung via POLYCOM Funknetz

Unterlieger AG Betriebsleiter und Ansprechperson Notfallorganisation Tel. ___________ Vorname Name

Aufsichtsbehörde BFE Kontakt immer via NAZ Tel. ___________

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 02.00

Kontaktpersonen Planung / Betrieb

Aufsichtsbehörde BFE Mitarbeitende Verantwortlicher Stauanlage Tel. ___________ Vorname Name Mobiltelefon ___________ Stellvertreter Verantwortlicher Stauanlage Tel. ___________ Vorname Name Mobiltelefon ___________ Leitung Tel. ___________ Vorname Name Mobiltelefon ___________

Kantonale Führungsorganisation Stabschef Tel. ___________ Vorname Name

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 03.00

Alarmierungsablauf Alarmierungsablauf

Ablauf Beschrieb

  • Alarm / Störung via Pager: Alarm / Störung / Meldung (Sammelalarm "Turbine AUS" oder "Grundablass AUF")

  • Meldung aufgrund Unregelmässigkeiten der Resultate aus der Datenanalyse oder aus einer visuellen Kontrolle durch die Betreiberin

  • Meldung durch Einsatzzentrale Kantonspolizei oder Dritte

  • Entgegennahme Alarm / Störung / Meldung Pikett - Pikett vor Ort senden

  • Pikettdienst sicherstellen

Pikett: - Falls möglich Störung beheben, Alarm quittieren Lagebeurteilung vor Ort - Falls Störung nicht behoben werden kann, ein Ereignis eingetreten oder ausserordentliche Lage vorhanden, Betriebsleitung informieren

  • Lagebeurteilung unter Berücksichtigung Betriebsleitung der Lage vor Ort

  • Entscheid weiteres Vorgehen

  • Informierung und Mobilisierung weiterer Stellen

Erfahrene Fachperson → Mobilisierung erfahrene Fachperson

→ Mobilisierung Talsperrenwärter, sofern nicht Talsperrenwärter bereits im Einsatz

Bereichsleitung Anlagen → Informierung Bereichsleitung Anlagen Bereichleitung Anlagen und Leitung Ostral SAK BFE → Informierung BFE

- Informierung resp. Warnung EZ Kapo durch Einsatzzentrale Betriebsleitung: Kantonspolizei → Auslösen Gefahrenstufen GS3: Erhebliche Gefahr, Lage beherrschbar GS4: Grosse Gefahr, Lage momentan beherrschbar GS5: Sehr grosse Gefahr, Lage nicht mehr beherrschbar

VisioDocument 1/1 Dok. 03.00 / Stand 11.11.2014 / R&S, BFE

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 04.00

Meldung Gefahrenstufen an Einsatzzentrale Kantonspolizei

Wer / Identifikation

Name ...............................................................................................................................................

Stauanlage .......................................................................................................................................

Identifikationsprozess

Meldung

Gefahrenstufe TRE / DREI Rückstufung auf TRE / DREI

Gefahrenstufe QUATTRO / VIER Rückstufung auf QUATTRO / VIER

Gefahrenstufe CINQUE / FÜNF Ende Gefahr

Fehlalarm

Gültig ab Datum / Zeit

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Ereignis / Lage

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Bestätigung

Gefahrenstufe und Zeitangabe durch den Operateur der Einsatzzentrale wiederholen lassen, gegebenenfalls korrigieren.

Ende

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 04.10

Mitteilung Gefahrenstufen an Aufsichtsbehörde BFE

Wer / Identifikation

Name ...............................................................................................................................................

Stauanlage .......................................................................................................................................

Telefonnummer für Rückruf ..............................................................................................................

Was

Gefahrenstufe DUE / ZWEI Rückstufung auf TRE / DREI

Gefahrenstufe TRE / DREI Rückstufung auf QUATTRO / VIER

Gefahrenstufe QUATTRO / VIER Ende Gefahr

Gefahrenstufe CINQUE / FÜNF Fehlalarm

Gültig ab Datum / Zeit

…………………………………………………………………………………………………………………

Orientierung

Übermitteln der Information gemäss Lagebeurteilung Dok. Nr. 05.00.

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 05.00

Lagebeurteilung

Wer

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Datum / Zeit / Visum

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Ereignis / Lage:

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Zustand der Stauanlage:

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Zustand der Zufahrtswege:

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Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 05.00

Lagebeurteilung: Gefahrenstufe 2: Mässige Gefahr A Anomalie oder Gefahr erkannt. B Aussergewöhnlicher Betriebszustand mit Notwendigkeit zur Informierung. Gefahrenstufe 3: Erhebliche Gefahr, Lage beherrschbar A Die Gefahr ist vorüber. Es sind keine relevanten Schäden an der Stauanlage vorhanden. B Gefahr vorhanden. Eine Entspannung wird i.d.R. durch die Einleitung der Massnahmen erreicht. Gefahrenstufe 4: Grosse Gefahr, Lage momentan beherrschbar A Die Gefahr ist vorüber. Es sind Schäden an der Stauanlage vorhanden, die jedoch keine unmittelbare Bruchgefahr bewirken. B Gefahr vorhanden. Die Einleitung der Massnahmen führt nicht zwingend zur gewünschten Entspannung. Gefahrenstufe 5: Sehr grosse Gefahr, Lage nicht mehr beherrschbar A1 Der unkontrollierte Abfluss einer grossen Wassermasse ist erfolgt. A2 Die Gefahr ist vorüber. Es sind relevante Schäden an der Stauanlage vorhanden, die zu einem Bruch führen können. B Gefahr vorhanden. Die eingeleiteten Massnahmen zeigen nicht die gewünschte Entspannung.

Eingeleitete Massnahmen (Eintrag ins Ereignisprotokoll)

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Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 06.00

Lage und Einzugsgebiet

Plan mit Einzugsgebiet und Lage der Talsperre

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 06.10

Situation und Längenprofil

Situationsplan der Stauanlage Längenprofil der Stauanlage

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 06.20

Querschnitt und Längsschnitt

Plan Querschnitt der Talsperre Plan Längsschnitt der Talsperre

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 07.00

Gefahrenstufen «Ausserordentlicher Anstieg des Wasserspiegels»

→ Beispielschema

Wasserstand KG (Gefahrenkote) [m ü. M.]

1 Stunde

GS 5

1 Stunde

GS 4

Kkrit

GS 3

Anordnung GS 2

Normaler Wasserstand in der Stauhaltung

Anstiegsgeschwindigkeit VH [m/h]

VisioDocument Dok. 07.00 / Stand 11.11.2014 / R&S, BFE

Einsatzdossier Klassifizierung: INTERN 07.00

Protokoll «Geschwindigkeit Wasserspiegelanstieg»

→ Beipspieltabelle

Datum Zeit ∆𝒕 𝒉 ∆𝒉 𝒗𝟏 = 𝑸𝑨𝒃𝒇 𝑨 𝒗𝟐 𝒗 = 𝒗𝟏 + 𝒗𝟐 ∆𝒕 𝑸 ∙ 𝑨𝒃𝒇⁄𝑨

Entlastung QAbf über Turbinen oder dergleichen (Ablässe, Pumpen, aktive Hochwasserentlastung) für welche eine Ausfallgefahr besteht.