Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

40 III 271

40 III 271

Rubrum

51. Urteil der II. Zivilabteilung vom 10. Juni 1914 i. S.

Ehegatten Zimmermann, Kläger, gegen Witwe Hupfer, : Beklagte.

Art. 265, 267 und 149 Abs. 4 SchKG. — Recht des Schuldners, die Einrede aus Art. 265 noch im AberkennungsproZesse, sei es erstmals zu erheben, sei es gegenüber dem Rechtsöffnungsentscheid wiederaufzunehmen. Verpflichtung des Aberkennungsrichters, sie zu berücksichtigen. Art und Weise der Berücksichtigung. — Anwendbarkeit der Art. 265 und 149 Abs. 4 auch auf solche Forderungen, die im Konkurse entweder nicht angemeldet, oder aber aus irgend einem Grunde bei der Verteilung nicht berücksichtigt worden waren (Arft. 267).

Sachverhalt

A.

— Der „-.«« Vater des klägerischen Ehemannes hatte diesem am 1. Mai 1899 ein Darlehen von 4000 MK. und am 10. Juli gl. J. ein solches von 1200 Mk. gewährt. Für diese beiden Darlehen nebst Zins à 4% wurde am 1. Mai 1900 ein von beiden Kklägerischen Ehegatten unterzeichneter neuer Schuldschein im Betrage von 5200 Mk. ausgestellt.

Am 5. Mai 1901 wurde an die erwähnte Schuld von 5200 MK. ein Betrag von 3200 Mk. zurückbezahlt.

Am 15. Juli 1901 wurde über den Kklägerischen Ehemann in Kreuzlingen der Konkurs eröffnet. In diesem Konkurse meldete Vater Zimmermann laut Auskunft des Betreibungs- und Konkursamtes Kreuzlingen vom 12. Dezember 1906 eine Forderung von 4000 MK. « gemäss Schuldschein vom 12. (recte 1.) Mai 1899 » an, die jedoch «im Kollokationsplan als nicht anerkannt aufgeführt, eventuell durch Rückzug erledigt » und weder in der Schlussrechnung noch in der Verteilungsliste Vorgetragen wurde. Die klägerische Ehefrau erhielt für einen Teil ihrer Frauengutsforderung Befriedigung und erwirkte am 17. Dezember 1901 vom Bezirksgericht Kreuzlingen die « eheliche Gütertrennung » .…...

Am 5. Februar 1910 hob Vater Zimmermann gegen

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Lescha federala davart la scussiun ed il concurs, Art. 149, Art. 265 und Art. 267 — der Erlass wurde am 1. Januar 1997, 1. Januar 2001, 1. April 2003, 1. Juli 2004, 1. Januar 2005, 1. Januar 2007, 1. Juli 2007, 1. Januar 2008, 1. Januar 2010, 1. Dezember 2010, 1. Januar 2011, 1. Februar 2011, 1. September 2011, 1. Januar 2012, 1. Januar 2013, 1. Januar 2014, 1. Januar 2016, 1. Juli 2016, 1. Januar 2017, 28. März 2017, 1. Januar 2018, 1. Januar 2019, 1. Januar 2020, 20. Oktober 2020, 1. August 2021, 1. Januar 2023, 1. Juli 2024, 1. Januar 2025, 1. Januar 2026 und 1. Januar 2026 erneut konsolidiert.