Funtauna: fallrecht.ch

62 II 261

62 II 261

66. Urteil der IT, Zivilabteilung vom 4. Dezember 1936 L S. Leonhardt gegen Bezirksrat Zürich.

Entmündigung nach Art. 369 ZGB. « Geisteskrankheit oder Geistesschwäche » ist jeder abnormale Geisteszustand dauernder Art, aus dem sich Schutzbedürftigkeit im Sinne dieser Bestimmung ergibt.

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.