Funtauna: fallrecht.ch

74 I 408

74 I 408

Rubrum

72. Urteil vom 29. Oktober 1948 i. S. Kiene gegen eidg. Steuerverwaltung.

Warenumsatzsteuer : Die Verwendung von Waren in MusterkolTlektionen fällt nicht unter die Besteuerung für Eigenverbrauch, . wenn damit die Verwendung der Ware zum Verkauf oder Miederverkauf verbunden wird oder dabei aufrechterhalten ‘ bleibt. - - Impôt eur le chiffre d’affaires : L’utilisation de marchandises t dans une collection de modèles n’est pas soumise à Vimpôt frappant la consommation particulière, lorsque cet emploi est Hé à la vente ou à la revente.

Sachverhalt

Imposta sulla cifra d'affari : L’uso di merci in collezioni di modelli non è soggetto all’imposta che colpisce il consumo personale, purchè quest’uso della merce non ne escluda la vendita o la rivendita.

A.

— Der Beschwerdeführer betreibt in Kreuzlingen eine Tricobwarenfabrik. Er pflegt aus in seinem Geschäftsbetriebe hergestelltken Kleidungsstücken Musterkollektionen zusammenzustellen, die entweder dem Kunden direkt durch die Post zugesandt oder den Reisevertretern der Firma zur Verfügung gestellt werden zur Verwendung beim Kundenbesuch. Nachher werden die Kollektionen wieder aufgelöst und die Artikel verkauft, wobei die Preise nach Massgabe der Abnützung herabgesetzt werden.

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.