Bank X - Verletzung von geldwäschereirechtlichen Pflichten

Rubrum

Bank X - Verletzung von geldwäschereirechtlichen Pflichten

Partei: Bank X

Bereich: Bewilligte

Thema: Verletzung von geldwäschereirechtlichen Pflichten

Massnahmen: Feststellung (Art. 32 FINMAG); organisatorische Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes (Art. 31 FINMAG); Überprüfung der Umsetzung von Massnahmen durch einen Prüfbeauftragten (Art. 24a FINMAG)

Rechtskraft: Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Kommunikation: Medienmitteilung der FINMA vom 17.9.2018

Entscheiddatum: 03.09.2018

Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit verschiedenen mutmasslichen Korruptionsfällen setzte die FINMA bei der Bank X Prüfbeauftragte ein. Diese stellten im Rahmen ihrer Berichterstattung in nahezu allen Bereichen der Sorgfaltspflichten nach Art. 3 ff. GwG (Identifikation, Kategorisierung, Abklärungen bei erhöhten Risiken, Plausibilisierung, Dokumentation etc.) schwerwiegende Mängel fest. Als problematisch erwies sich dabei die eingeschränkte Übersicht der Frontorganisation und der Compliance über die Geschäftsbeziehungen der Kunden. Innerhalb der Bank war eine automatisierte Sicht, die sämtliche Rollen und Beziehungen eines Kunden ersichtlich macht, nicht in genügender Weise verfügbar. Es handelte sich dabei um einen Mangel, der im vorliegenden Fall die mit der Geldwäschereiabwehr betrauten Stellen bei der Vornahme ihrer Pflichten erheblich behinderte.