IPI EX 14268
CH-Gesuchsnummer 57841/2007 / Bildmarke
CH-Gesuchsnummer 57841/2007 / Bildmarke:
Art. 2 lit. a MSchG: Das Bildzeichen unterscheidet sich von einem umgekehrten, gleichschenkligen Dreieck einzig in den abgerundeten Ecken und den gebogenen Seitenlinien. Es handelt sich um eine naheliegende Abwandlung eines einfachen geometrischen Grundelements, das von den Abnehmern als einfache geometrische Figur wahrgenommen wird. Wegen der ungenügenden Abweichung von einer geometrischen Grundform ist das Bildzeichen banal, es fehlt die erforderliche Unterscheidungskraft in Verbindung mit sämtlichen Waren. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid bestätigt (B-2052/2008, E. 3.3).
Betroffene Klassen: 3, 9, 14, 18, 25