Funtauna: ph.ige.ch

IPI EX 14514

CH-Gesuchsnummer 51379/2012 / Bildmarke

CH-Gesuchsnummer 51379/2012 / Bildmarke:

Art. 2 lit. d MSchG: Das Zeichen enthält eine nach links geöffnete rosafarbene Sichel. Im Vergleich mit dem geschützten Zeichen des roten Halbmonds ist diese Sichel breiter und auf die andere Seite ausgerichtet. Zudem ist ihre Öffnung kleiner. Schliesslich ist auch der Farbanspruch vorliegend nicht „rot", sondern „rose (Pantone 1915)". Diese Abweichungen sind aber nicht ausreichend, um eine Verwechslungsgefahr mit dem geschützten Zeichen auszuschliessen. Aus diesem Grund verstösst das Zeichen gegen geltendes Recht und kann nicht als Marke eingetragen werden (Art. 2 lit. d MSchG und Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 7 Rotkreuzgesetz). Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Entscheid bestätigt (B-3304/2012).

Betroffene Klassen: 5