Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

SLK 169/21 (2021-09-15)

Nr. 169/21 (Green Marketing – Werbeaussagen zu CO2-Emissionen)

Rubrum

b) Nr. 169/21 (Green Marketing – Werbeaussagen zu CO2-Emissionen)

in Erwägung

1 Die Beschwerdeführerin beanstandet, dass die Aussage «Dank unserer modernen Flotte und effizienter Flugverfahren haben wir unsere CO2-Emissionen seit 2000 um mehr als einen Drittel reduziert.» irreführend im Sinne von Grundsatz Nr. B.2 der Lauterkeitskommission sei. Die Durchschnittsadressaten würden die Aussage dahingehend verstehen, dass sich der totale CO2-Ausstoss im Vergleich der Jahre 2000 und 2021 um einen Drittel verringert habe. Tatsächlich beziehe sich die Aussage auf die Passagierkilometer, womit die Abnahme pro Passagier um einen Drittel abgenommen habe.

2 Die Beschwerdegegnerin führt aus, dass die Angabe der CO2-Emissionen in Gramm pro Passagierkilometer eine gängige Masseinheit in der Luftfahrtindustrie sei. Die Aussage sei korrekt und nicht irreführend. Der durchschnittliche Leser werde nicht in die Irre geführt.

3 Nach Ansicht der Lauterkeitskommission ist im beanstandeten Werbemittel genügend klar deklariert, dass sich die Angabe der Reduktion der CO2-Emissionen auf die Passagierkilometer bezieht. Eine Irreführung ist vor diesem Hintergrund zu verneinen und die Beschwerde abzuweisen.

Dispositiv

beschliesst:

Die Beschwerde wird abgewiesen.