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Glasfaser / Einvernehmliche Regelung zwischen Swisscom und dem Preisüberwacher 2024
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Einvernehmliche Regelung (gemäss Art. 9 Preisüberwachungsgesetz PüG)
zwischen der
Swisscom (Schweiz) AG Alte Tiefenaustrasse 6
3050 Bern
nachfolgend „Swisscom“
und dem
Preisüberwacher Stefan Meierhans Einsteinstrasse 2
3003 Bern
nachfolgend „der Preisüberwacher“
betreffend
Preise des FTTH-Vorleistungsprodukts Access Line Optical (ALO)
PUE-D-DED83401/14
A. Präambel
(1) 2018 eröffnete der Preisüberwacher eine Untersuchung über die Preise für die Miete einer Glasfaser im Swisscom FTTH-Netz für Fernmeldedienstanbieterinnen zur Erschliessung ihrer Endkunden. In Verhandlungen zwischen der Swisscom und dem Preisüberwacher konnte eine einvernehmliche Regelung betreffend die Preise für das Produkt Access Line Optical (ALO) getroffen werden, indem die Swisscom den monatlichen Preis für das Produkt ALO mit Wirkung ab 1. Oktober 2020 auf maximal 25.00 Franken (exkl. MwSt.) senkte. Die einmaligen Preise gemäss dem Handbuch Preise ALO wurden dabei nicht erhöht. Die einvernehmliche Regelung trat am 13. Juli 2020 in Kraft und wurde befristet bis zum 30. September 2022. (2) 2022 einigten sich Swisscom und der Preisüberwacher in Anknüpfung an die Verhandlungen 2020 auf eine erneute Preisanpassung entsprechend dem Rückgang der Kosten pro Anschluss für das Produkt ALO. Swisscom senkte den monatlichen Preis für das Produkt ALO auf maximal 24.00 Franken (exkl. MwSt.) und den einmaligen Preis für die Neuschaltung einer ALO auf maximal 107.00 Franken (exkl. MwSt.) mit Wirkung ab 1. Oktober 2022. Die anderen einmaligen Preise gemäss dem Handbuch Preise ALO wurden dabei nicht erhöht. (3) 2024 evaluierte der Preisüberwacher die Aktualisierung der von Swisscom zur Verfügung gestellten Angaben zu den Kosten des FTTH-Netzes und der Nachfrage nach FTTH-basierten Wholesale-Produkten. Basierend darauf haben die Swisscom und der Preisüberwacher die Weiterführung der einvernehmlichen Regelung, welche seit 1. Oktober 2022 gilt, wie folgt vereinbart :
B. Einvernehmliche Regelung
I Gegenstand
(4) Gegenstand der einvernehmlichen Regelung sind die Preise für das Produkt ALO der Swisscom.
II Massnahme
(5) Swisscom bietet das Produkt ALO zum Preis von maximal 24.00 Franken pro Monat (exkl. MwSt.). (6) Die anderen einmaligen Preise gemäss dem Handbuch Preise ALO werden dabei nicht erhöht.
III Inkrafttreten und Befristung
(7) Diese einvernehmliche Regelung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft und ist befristet bis zum 30. September 2026. Diese einvernehmliche Regelung dient der Weiterführung der einvernehmlichen Regelung zwischen der Swisscom und dem Preisüberwacher, welche seit dem 1. Oktober 2022 gilt. (8) Eine Aufhebung oder Änderung der vorliegenden Vereinbarung ist nur bei einer wesentlichen Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse möglich (Art. 11 Abs. 2 PüG).
IV Sanktionen
(9) Bei Zuwiderhandlungen gegen diese einvernehmliche Regelung kommen Art. 23 und
25 PüG zur Anwendung. 2/3
V Kommunikation
(10) Die Parteien koordinieren die Kommunikation dieser einvernehmlichen Regelung gegenüber der Öffentlichkeit.
Bern,
Swisscom Der Preisüberwacher
Stefan Meierhans