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FTTH-Vorleistungspreise | Einvernehmliche Regelung zwischen Swisscom und dem Preisüberwacher

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Einvernehmliche Regelung (gemäss Art. 9 Preisüberwachungsgesetz PüG)

zwischen der

Swisscom (Schweiz) AG Alte Tiefenaustrasse 6

3050 Bern

nachfolgend „Swisscom“

und dem

Preisüberwacher Stefan Meierhans Einsteinstrasse 2

3003 Bern

nachfolgend „der Preisüberwacher“

betreffend

Preisanpassung des FTTH-Vorleistungsprodukts Access Line Optical (ALO)

PUE-D-CD8A3401/58

A. Präambel

(1) 2018 eröffnete der Preisüberwacher eine Untersuchung über die Preise für die Miete einer Glasfaser im Swisscom FTTH-Netz für Fernmeldedienstanbieterinnen zur Erschliessung ihrer Endkunden. In Verhandlungen zwischen der Swisscom und dem Preisüberwacher konnte eine einvernehmliche Regelung betreffend die Preise für das Produkt Access Line Optical (ALO) getroffen werden, indem die Swisscom den monatlichen Preis für das Produkt ALO mit Wirkung ab 1. Oktober 2020 auf maximal 25.00 Franken (exkl. MwSt.) senkte. Die einmaligen Preise gemäss dem Handbuch Preise ALO wurden dabei nicht erhöht. Die einvernehmliche Regelung trat am 13. Juli 2020 in Kraft und wurde befristet bis zum 30. September 2022. (2) Anfang 2022 evaluierte der Preisüberwacher die Aktualisierung der von Swisscom zur Verfügung gestellten Angaben zu den Kosten des FTTH-Netzes und der Nachfrage nach FTTH-basierten Wholesale-Produkten. Gestützt auf seine Analyse hat der Preisüberwacher einen Anpassungsbedarf der Preise des Produkts ALO identifiziert. (3) In den darauffolgenden Verhandlungen einigten sich Swisscom und der Preisüberwacher darauf, in Anknüpfung an die Verhandlungen 2020 eine Anschlusslösung zu treffen, die eine Preisanpassung entsprechend dem Rückgang der Kosten pro Anschluss seit 2019 für das Produkt ALO vorsieht. (4) Eine an die aktuellen Verhältnisse angepasste Weiterführung der einvernehmlichen Regelung vom 13. Juli 2020 zwischen der Swisscom und dem Preisüberwacher konnte wie folgt vereinbart werden:

B. Einvernehmliche Regelung

I Gegenstand

(5) Gegenstand der einvernehmlichen Regelung sind die Preise für das Produkt ALO der Swisscom.

II Massnahme

(6) Swisscom senkt den monatlichen Preis für das Produkt ALO mit Wirkung ab 1. Oktober 2022 auf maximal 24.00 Franken (exkl. MwSt.). (7) Swisscom senkt den einmaligen Preis für die Neuschaltung einer ALO auf maximal 107.00 Franken (exkl. MwSt.). (8) Die anderen einmaligen Preise gemäss dem Handbuch Preise ALO werden dabei nicht erhöht.

III Inkrafttreten und Befristung

(9) Diese einvernehmliche Regelung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und ist befristet bis zum 30. September 2024. (10) Eine Aufhebung oder Änderung der vorliegenden Vereinbarung ist nur bei einer wesentlichen Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse möglich (Art. 11 Abs. 2 PüG).

IV Sanktionen

(11) Bei Zuwiderhandlungen gegen diese einvernehmliche Regelung kommen Art. 23 und 25 PüG zur Anwendung.

V Kommunikation

(12) Die Parteien koordinieren die Kommunikation dieser einvernehmlichen Regelung gegenüber der Öffentlichkeit.

Bern,

Swisscom Der Preisüberwacher

Meierhans Digital unterschrieben von Meierhans Stefan X9IB3X

Stefan X9IB3X Datum: +02'00' 2022.07.05 14:35:52

Stefan Meierhans