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Gemeinsame Erklärung zwischen PUE und SBB 2020
Schweizerische Eidgenossenschaft Conf deration suisse SBB CFFFFS Confederazione Svizzera Confederaziun s izra
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Preisüberwachung PUE >
Gemeinsame Erklärung
zwischen
Schweizerische Bundesbahnen SBB Personenverkehr Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
(nachfolgend „SBB )
und dem
Preisüberwacher Stefan Meierhans Einsteinstrasse 2
3003 Bern
(nachfolgend „der Preisüberwacher ')
(zusammen nachfolgend als „Parteien bezeichnet)
betreffend
Kompensationsmassnahmen 2020 im Fernverkehr
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Sc weizeris he Eidgenossenschaft Conf4d6ration suisse SBBCFFFFS Confederaziorie Svizzera Confe eraziun svizra
Für einen attraktiven öffentlichen Verkehr (ÖV) ist ein gutes Preis- Leistungsverhältnis zwingend. Auf¬ grund der stark steigenden Nachfrage gewinnt die Auslastungssteuerung weiter an Bedeutung, um den Kundinnen und Kunden den gewohnten Komfort gewährleisten zu können. Bei den Parteien besteht weiterhin die Auffassung, dass das Gesamtpreisniveau nicht weiter erhöht werden soll: Wenn Einzelbil¬ lette nur zum Normaltarif angeboten werden, bleiben Personen mit geringerer Zahlungsbereitschaft dem öffentlichen Verkehr fern, obwohl viele Verbindungen nur schwach ausgelastet und zusätzliche Kundin¬ nen und Kunden in Nebenverkehrszeiten höchst willkommen sind. Die SBB und der Preisüberwacher setzen sich deshalb weiterhin für ein entsprechendes Angebot an Sparbiiletten innerhalb der ganzen Schweiz ein. Damit Zugangshürden abgebaut und eine als attraktiv wahrgenommene Preisgestaltung gewährleistet werden kann, setzen sich SBB und der Preisüberwacher für ein kundenfreundliches und integriertes Tarifsystem in der Schweiz ein. Gerade bei Kundinnen und Kunden im Kinder- und Jugend¬ segment ist besonderes Augenmerk auf eine nachvollziehbare und bedürfnisgerechte Sortimentsaus¬ gestaltung zu legen. Bei den Parteien besteht Einigkeit, dass zur Steigerung des Modal-Split-Anteils eine verstärkte Gewinnung von Nutzerinnen und Nutzern anzustreben ist. Dies trägt wesentlich zu den verkehrspolitischen Zielen resp. den Verlagerungszielen des Bundes bei.
Die SBB setzt 2020 Kundenmassnahmen im Umfang von 100 Millionen Franken um. Die Parteien geben hierzu die nachfolgende «gemeinsame Erklärung» ab.
(1) Im Sinne einer nachhaltigen Preis-/und Sortimentsstrategie mit einem Fokus auf die doppelte Ver¬ lagerungswirkung (Reisende können vom Motorisierten Individualverkehr ( IV) zum ÖV verlagert und von stark auf schwach ausgelastete Verbindungen gelenkt werden) behält die SBB die Kontin¬ gente für Sparbillette auf dem vereinbarten Vorjahresniveau, sodass Einsparungen zum regul ren Preis in der Höhe von mindestens 100 Millionen Franken den Kundinnen und Kunden zu Gute kom¬ men.
(2) Die SBB weisen bis Ende Januar 2021 die ihren Kunden gewährten Rabatte durch abgesetzte Sparbiilette anhand effektiver Verkaufszahlen gegenüber dem Preisüberwacher nach: Dieser Nach¬ weis erfolgt separat Je Klasse, getrennt für Vollzahlende und Halbtax-Abo-Kundinnen und -Kunden.
(3) Wird das Ziel, Sparbillett-Rabatte im Umfang von 100 Millionen Franken zu gewähren, um mehr als 13 Mill onen Franken verfehlt, so verpflichtet sich die SBB, bis am 1. Mai 2021 den Differenzbetrag allen bestehenden Halbtax-Abo-Kundinnen und -Kunden als Gutschrift auf ihr Kundenkonto gutzu schreiben (Gutschrift je Konto = Differenzbetrag zwischen 100 Millionen Franken und den effektiv erreichten Sparblilett-Rabatten, dividiert durch Anzahl Halbtax-Abo-Kundinnen und -Kunden, Min¬ destbetrag einer Gutschrift pro Kunde 5 Franken).
(4) Die SBB bieten zusammen mit der Branche weiterhin die kostenlose GA-Hinterlegung an (am Schalter oder telefonisch beim Contact Center der SBB in Brig unter 0848 44 66 88, 8 Rp. in.).
(5) Die Parteien oordinieren die Kommunikation dieser «gemeinsamen Erklärung» gegenüber der Öf¬ fentlichkeit. Die Kommunikation erfolgt am 10. März 2020 anlässlich der Jahrespressekonferenz der SBB. Der Preisüberwacher wird die gemeinsame Erklärung am 10. März 2020 um 9h30 aufschalten und damit auf der Website der Preisüberwachung erfügbar machen. Die Medienmitteilungen der SBB und des Preisüberwachers haben beide Sperrfrist 10. März 2020 um 9h30.
Gemeinsame Erklärung zwischen SBB und Preisü erwacher vom 9. März 2020 Seite 2 von 3
Schweizerische Eidgenoss nscha t Conf ra ion suiss »» SBBCFFFFS Confe erazione Svizze a Confederaziun svizra
Bern,
Schweizer che Bundesbahnen SBB
Leiter Finanzen Personenverke r
Gemeinsame Erklärung zwischen SBB und Preisüberwacher vom 9. März 2020 Seite 3 von 3