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Einvernehmliche Regelung mit den Technischen Gemeindebetrieben Bischofszell TGB
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Einvernehmliche Regelung (gemäss Art. 9 PüG)
zwischen den
Technischen Gemeindebetrieben Bischofszell Hofplatz 1
9220 Bischofszell
nachfolgend «TGB»
und dem
Preisüberwacher Stefan Meierhans Einsteinstrasse 2
3003 Bern
nachfolgend «der Preisüberwacher»
betreffend
Wasserpreisanpassungen
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A. Vorbemerkungen
(1) Der Preisüberwacher und die TGB haben sich auf nachfolgend aufgeführte Beschränkung der Erhöhung der Gebühreneinnahmen sowie der Kapitalverzinsung im Bereich der Wasserversorgung geeinigt.
B. Vereinbarungen
I Gegenstand und Massnahme
(2) Erhöhung der Gebühreneinnahmen um maximal 810'000 Franken sowie Beschränkung der Verzinsung des Dotationskapitals auf 1.5%.
II Inkrafttreten und Befristung
(3) Diese einvernehmliche Regelung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und ist befristet bis zum 31. Dezember 2028. Eine Aufhebung oder Änderung der vorliegenden Vereinbarung ist nur bei einer wesentlichen Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse möglich (Art. 11 Abs. 2 PüG).
III Sanktionen
(4) Bei Zuwiderhandlungen gegen diese einvernehmliche Regelung kommen Art. 23 und 25 PüG zur Anwendung.
IV Kommunikation
(5) Die Parteien koordinieren die Kommunikation dieser einvernehmlichen Regelung gegenüber der Öffentlichkeit.
Bern, Datum Technische Gemeindebetriebe Bischofszell Der Preisüberwacher
Frau Jolanda Eichenberger, VR-Präsidentin Stefan Meierhans
Digital signiert von Peter Bulgheroni Datum: 01.09.2025 Herr Peter Bulgheroni, Geschäftsführer