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Einvernehmliche Regelung mit den Technischen Gemeindebetrieben Bischofszell TGB

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Einvernehmliche Regelung (gemäss Art. 9 PüG)

zwischen den

Technischen Gemeindebetrieben Bischofszell Hofplatz 1

9220 Bischofszell

nachfolgend «TGB»

und dem

Preisüberwacher Stefan Meierhans Einsteinstrasse 2

3003 Bern

nachfolgend «der Preisüberwacher»

betreffend

Wasserpreisanpassungen

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A. Vorbemerkungen

(1) Der Preisüberwacher und die TGB haben sich auf nachfolgend aufgeführte Beschränkung der Erhöhung der Gebühreneinnahmen sowie der Kapitalverzinsung im Bereich der Wasserversorgung geeinigt.

B. Vereinbarungen

I Gegenstand und Massnahme

(2) Erhöhung der Gebühreneinnahmen um maximal 810'000 Franken sowie Beschränkung der Verzinsung des Dotationskapitals auf 1.5%.

II Inkrafttreten und Befristung

(3) Diese einvernehmliche Regelung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und ist befristet bis zum 31. Dezember 2028. Eine Aufhebung oder Änderung der vorliegenden Vereinbarung ist nur bei einer wesentlichen Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse möglich (Art. 11 Abs. 2 PüG).

III Sanktionen

(4) Bei Zuwiderhandlungen gegen diese einvernehmliche Regelung kommen Art. 23 und 25 PüG zur Anwendung.

IV Kommunikation

(5) Die Parteien koordinieren die Kommunikation dieser einvernehmlichen Regelung gegenüber der Öffentlichkeit.

Bern, Datum Technische Gemeindebetriebe Bischofszell Der Preisüberwacher

Frau Jolanda Eichenberger, VR-Präsidentin Stefan Meierhans

Digital signiert von Peter Bulgheroni Datum: 01.09.2025 Herr Peter Bulgheroni, Geschäftsführer