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Einvernehmliche Regelung mit Swiss International Air Lines AG
Schweizerische Eidgenossenschaft Confederation suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra
Einvernehmliche Regelung
(gemäss Art. 9 PUG) zwischen
Swiss International Air Lines AG ("SWISS"), Malzgasse 15
4052 Basel
und dem
Preisüberwacher, Stefan Meierhans Effingerstrasse 27, 3003 Bern
betreffend Flugpreise auf der Strecke ZRH-BRU und auf der Strecke ZRH-LUX
Seitelvond
A. Präambel
Der Preisüberwacher hat die Höhe der von SWISS angewendeten Flugtarife auf den Strecken ZRH-BRU und ZRH-LUX kritisiert. SWISS ist unpräjudiziell der Rechtslage bestrebt, eine einvernehmliche Regelung abzuschliessen. Ziel der Regelung ist es, mindestens eine günstigere Verbindung ZRH-BRU bzw. ZRH-LUX pro Tag zu ermöglichen.
B. Einvernehmliche Regelung
l. Zürich-Brüssel
SWISS verpflichtet sich, pro Tag mindestens einen Hin- und einen Rückflug für die Beförderung auf der Strecke ZRH-BRU je zur Hälfte der unten genannten Retour-Tarife (inkl. International Surcharge, inkl. Flughafengebühren) und zu den untenstehenden Bedingungen zu verkaufen, solange für den jeweiligen Flug in der Economy Class freie Plätze vorhanden sind.
Montag bis Sonntag:
o Buchung bis 90 Tage vor Abflug: Retour-Tarif max. CHF 386.- (mit min. 1 Nacht zwischen Hin- und Rückflug)
o Buchung weniger als 90 Tage bis 30 Tage vor Abflug: Retour-Tarif max. CHF 531.- (Min. 1 Nacht zwischen Hin- und Rückflug)
o Buchung weniger als 30 Tage vor Abflug: Retour-Tarif max. CHF 987.-
Der Hinflug ab Zürich erfolgt spätestens mit der Mittagswelle ; der Rückflug ab Brüssel
I Zürich-Luxemburg
SWISS verpflichtet sich, pro Tag pro Richtung mindestens einen Hin- und einen Rückflug (in der Regel die Mittags-/Früh- Nachmittagsrotation) für die Beförderung auf der Strecke ZRH-LUX zur Hälfte der unten genannten Retour-Tarife (inkl. International Surcharge, inkl. Flughafengebühren) und zu den untenstehenden Bedingungen zu verkaufen, solange für den jeweiligen Flug in der Economy Class freie Plätze vorhanden sind.
Montag bis Sonntag:
o Buchung bis 90 Tage vor Abflug: Retour-Tarif max. CHF 520.- (mit min. 1 Nacht zwischen Hin- und Rückflug)
o Buchung weniger als 90 Tage bis 45 Tage vor Abflug: Retour-Tarif max. CHF 722.- (mit min. 1 Nacht zwischen Hin- und Rückflug)
o Buchung weniger als 45 Tage bis 14 Tage vor Abflug: Retour-Tarif max. CHF 997.- (mit min. 1 Nacht zwischen Hin- und Rückflug)
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el.
II. Die obigen Tarife verstehen sich unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der vorliegenden Regelung geltenden Flughafengebühren, International Surcharges sowie allfälligen weiteren Gebühren, Zöllen und Steuern. Erhöhen sich die Flughafengebühren, International Surcharges oder allfällige weitere Gebühren, Zölle und Steuern oder werden solche neu eingeführt, so erhöhen sich die vorliegend vereinbarten Tarife entsprechend.
Wird nur ein Einzelflug (d.h. nur der Hin- oder Rückflug) zu einem der obigen Tarife gebucht, der andere Einzelflug (d.h. der Rück- bzw. Hinflug) aber zu einem höheren Tarif, gilt Folgendes: Für den Einzelflug, der zum obigen Tarif gebucht wurde, kommt die Hälfte des betreffenden Retour-Tarifs zur Anwendung, für den Einzelflug, der zum höheren Retour-Tarif gebucht wurde, die Hälfte des betreffenden höheren Retourtarifs.
Cc. Befristung der einvernehmlichen Regelung
Vv. Die Regelung tritt am 1. November 2013 in Kraft und gilt ab dann für 3 Jahre.
Vv. Der Preisüberwacher erklärt die vorliegende Regelung auf Antrag von SWISS vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer als hinfällig sofern sich die tatsächlichen Verhältnisse inzwischen wesentlich geändert haben (Art. 11 Abs. 2 PüG).
VI. Aus der vorliegenden Vereinbarung ergibt sich keine Verpflichtung von SWISS, die Strecke ZRH-BRU resp. ZRH-LUX Uberhaupt oder mit einer bestimmten Anzahl Frequenzen zu bedienen.
D. Sanktionen
VI. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese einvernehmliche Regelung kommen Art. 23 und 25 PÜG zur Anwendung.
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E. Kommunikation
VIIL Die Parteien koordinieren die Kommunikation dieser einvernehmlichen Regelung
gegenüber der Öffentlichkeit.
Bern/Zürich Flughafen, den 22. August 2013
Swiss International Air Lines AG
Markus Binkert Chief Commercial Officer Head of Revenue Management Member of the Management Board & Pricing CH, D, AT
Senior Director
Preisüberwacher
Stefan
(
eierhans
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