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Einvernehmliche Regelung mit der Schweizerischen Post AG
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Einvernehmliche Regelung (gemäss Art. 9 PüG)
zwischen der
Schweizerischen Post AG Wankdorfallee 4
3030 Bern
nachfolgend «die Post»
und dem
Preisüberwacher Stefan Meierhans Einsteinstrasse 2
3003 Bern
nachfolgend «der Preisüberwacher»
betreffend
Preisanpassungen und einvernehmliche Massnahmen bis 31.12.2023
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A. Vorbemerkungen
(1) Die Postverordnung wurde 2019 und 2021 durch stärkere Auflagen bezüglich Erreichbarkeit der Filialen (kantonale Messung, Erhöhung der Zugangsanforderungen für den Zahlungsverkehr, Einführung des Dichtekriteriums), prozessualem Vorgehen bei Poststellenschliessungen sowie Hauszustellung verschärft. Nicht nur wurde die Pflicht der Post, auch abgelegene Haushalte täglich zu bedienen, ausgebaut, auch das Zustellfenster für abonnierte Tageszeitungen wurde in Gebieten ohne Frühzustellung zeitlich bis 12:30 Uhr beschränkt. Damit wurde der Post der im 2010 gesetzgeberisch geschaffene Spielraum in den zwei kostenintensivsten Infrastrukturbereichen – dem Annahmenetz und der Zustellung – wieder genommen und somit auch der Spielraum für Effizienzsteigerungen eingeschränkt. (2) Der Bundesrat hat am 20. Januar 2021 das UVEK und das EFD (EFV) beauftragt, bis Ende des Jahres konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Grundversorgung im Bereich von Post- und Zahlungsverkehrsdiensten zu erarbeiten. Dazu wurde eine unabhängige Expertengruppe eingesetzt. Diese hat den Auftrag, Grundlagen und konkrete Vorschläge für die politische Diskussion auszuarbeiten. (3) Aktuell wird die Grundversorgung von der Post noch eigenwirtschaftlich erbracht. Bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen könnte die eigenwirtschaftliche Finanzierung der Grundversorgung laut BAKOM auf Basis von Berechnungen der Post ab 2025 schwierig werden. Die Post bemüht sich, das Preisniveau im logistischen Bereich (Pakete und Briefe) stabil zu halten, bis eine neue Strategie für die Entwicklungen der Grundversorgung erkennbar ist, sie hat jedoch immer betont, dass für eine nachhaltige Sicherung der Finanzierung der Grundversorgung aus ihrer Sicht u. a. moderate Preismassnahmen notwendig sein werden. Der mit dem Preisüberwacher vereinbarte Verzicht auf eine EBIT-Steigerung im Rahmen der ertragswirksamen Preismassnahmen 2022 (PRIME22) ist Ausdruck dieser Zurückhaltung, hier nicht vorgreifen zu wollen und bereits ein Fait accompli zu schaffen. (4) Die während des «Corona-Jahres» geltenden Massnahmen trafen die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) besonders intensiv. Über 99% aller Unternehmen in der Schweiz sind laut Bundesamt für Statistik KMU1: marktwirtschaftliche Unternehmen mit
weniger als 250 Beschäftigten. Knapp die Hälfte der in einer Studie der Berner Fachholschule bfh befragten KMU erlitt im Jahr 2020 einen Umsatzrückgang. Als Folge kam es in 18% der Unternehmen zur Entlassung von Angestellten.2 Die Post hat nicht zuletzt deswegen 2020 auf Preismassnahmen gänzlich verzichtet. (5) KMU sind von Poststellenschliessungen verstärkt betroffen, da die Agenturleistungen für diese Kundengruppe eingeschränkt nutzbar sind. Die unumgänglichen Preiserhöhungen werden deshalb von Massnahmen begleitet, welche mit besonderem Augenmerk auf die Bedürfnisse von KMU ausgerichtet sind.
Bundesamt für Statistik, Kleine und mittlere Unternehmen, abrufbar unter: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/industrie-dienstleistungen/unternehmen-beschaeftigte/wirtschaftsstruktur-unternehmen/kmu.html; zuletzt besucht am 30. Juli 2021. Berner Fachhochschule, Institut Innovation & Strategic Entrepreneurship Schweizer KMU und StartUps in der Corona-Krise, abrufbar unter:https://www.bfh.ch/de/forschung/referenzprojekte/kmu-corona-krise/; zuletzt besucht am 30. Juli 2021.
B. Vereinbarungen
I Gegenstand
(6) Die Post hat dem Preisüberwacher ein Paket von Preismassnahmen (sog. Pricing Measures / PRIME22) vorangemeldet. In der vorliegenden einvernehmlichen Regelung werden diejenigen Massnahmen aufgeführt, welche umgesetzt werden können, diejenigen, auf deren Umsetzung zu verzichten ist sowie die vereinbarten Kompensations-Massnahmen, welche zur EBIT-Neutralität des Gesamtpakets führen sollen: Die Post gibt die mit den vorgesehenen Massnahmen erwirtschafteten Mehreinnahmen durch die vorgesehenen Vergünstigungen an die Kundinnen und Kunden zurück. (7) Die verbleibenden Massnahmen der PRIME22 werden mit den nachfolgend festgehaltenen Einschränkungen in der Gesamtbetrachtung als unbedenklich eingestuft. Die in Anhang 1 aufgeführten Preis- und Angebotsmassnahmen sind abschliessend. (8) Die Post verzichtet während der Laufzeit dieser einvernehmlichen Regelung auf Preis- und Angebotsänderungen, die einer Preiserhöhung von publizierten Listenpreisen für Privat- oder Geschäftskunden gleichkommen und die Bereiche der Brief- und Paketpost betreffen.
II Massnahmen
(9) Die vereinbarten Massnahmen sind in Anhang 1 detailliert aufgeführt. (10) Insbesondere werden die Preise der Briefe National bei A-Post um jeweils 10 Rappen und B-Post um jeweils 5 Rappen erhöht, womit der Preis bei den Standardbriefen National A-Post neu 1.10 Franken (statt wie beantragt 1.20 Franken) und bei Standardbriefen B-Post 90 Rappen (statt 95 Rappen wie beantragt) beträgt. (11) Die Post verzichtet auf eine Erhöhung des publizierten Listenpreises für die Beförderung von Paketen (siehe Anhang 2) mit Ausnahme von Briefsendungen mit Kleinwaren international (siehe Anhang 1). Für Letztgenannte fällt die Preiserhöhung tiefer aus als beantragt. (12) Es wurden die folgenden Kompensationsmassnahmen (KM) vereinbart: KM1. Rabatte bei Nutzung des kostenlosen Onlinedienstes für die Erstellung von Paketetiketten Inland (Anbindung via API Digital Commerce oder Datatransfer): Geschäftskunden mit publizierten Listenpreisen (1 bis 750 Pakete pro Jahr), die ihre Sendungsauszeichnung auf elektronischem Weg vornehmen, erhalten pro Sendung einen Rabatt von 10% auf den Listenpreisen (siehe Tabelle 1). KM2. Privatkunden profitieren von einem leicht modifizierten Onlinerabatt. Dieser Rabatt beträgt neu bei allen Produkten und Gewichtsstufen 15% (Ausnahme bilden Priority-Pakete zwischen 2 kg bis 10 kg; siehe Tabelle 1).
Tabelle 1: Übersicht Onlinepreise Listenpreise Geschäftskunden und Privatkunden.
KM3. KMU-Kunden profitieren von einer günstigen Paket-Abholung: Die Post senkt den Abholzuschlag bei Geschäftskunden mit individuellen Listenpreisen (LPI) auf CHF 0.50 in einem vereinbarten Zeitfenster von 15.00-18.00 Uhr (exkl. optionale Dienstleistungen). Die Pakete werden bei Priority Versand am Folgetag zugestellt. Damit reduziert sich der Paketpreis für diese Kundengruppe um durchschnittlich rund einen Franken. Die Massnahme ist insbesondere deshalb wichtig, weil KMU ihre Pakete nicht in einer Agentur, sondern ausschliesslich bei einer Poststelle abgeben dürfen, weshalb sie vom Poststellenabbau besonders stark operativ betroffen waren. KM4. Die Post holt neu bei Bedarf kostenlos auf dem Zustellgang bei jedem KMU der Schweiz bis zu fünf Pakete täglich ab. Der Weg zur Poststelle entfällt für diese Kundinnen und Kunden. KM5. Die Post verzichtet bis Ende 2023 auf die Austaxierung der Geschäftsantwortsendungen mit Cicero-Frankatur. Auf die ab dem 01.01.2022 von der Post angekündigten Aufschläge bei mit Cicero-Frankatur retournierten Briefen (Strafgebühr von einem Franken pro Brief) wird verzichtet.
III Andere Preise der Post
(13) Die von dieser einvernehmlichen Regelung nicht betroffenen Preise der Post unterliegen weiterhin der Preismissbrauchsprüfung der Preisüberwachung. Die Auskunftspflicht der Post bleibt während der Laufzeit der einvernehmlichen Regelung unverändert bestehen.
IV Weitere Bestimmungen
(14) Die Anhänge 1 bis 3 bilden integrierenden Bestandteil dieser einvernehmlichen Regelung. Anhang 3 wird nicht veröffentlicht.
V Inkrafttreten und Befristung
(15) Diese einvernehmliche Regelung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und ist befristet bis zum 31. Dezember 2023. (16) Eine Aufhebung oder Änderung der vorliegenden Vereinbarung ist nur bei einer wesentlichen Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse möglich (Art. 11 Abs. 2 PüG).
VI Sanktionen
(17) Bei Zuwiderhandlungen gegen diese einvernehmliche Regelung kommen Art. 23 und 25 PüG zur Anwendung.
VII Kommunikation
(18) Die Parteien koordinieren die Kommunikation dieser einvernehmlichen Regelung gegenüber der Öffentlichkeit.
Bern, 30. Juli 2021
Schweizerische Post AG Der Preisüberwacher
Digital unterschrieben von Meierhans Stefan X9IB3X Datum: 2021.07.30 12:27:54 +02'00' Adobe Acrobat-Version: 2020.013.20064 Roberto Cirillo Stefan Meierhans
Johannes Cramer
Verzeichnis der Anhänge: Anhang 1: Umsetzbare Massnahmen der PRIME22 Anhang 2: Massnahmen der PRIME22, auf welche zu verzichten ist Anhang 3: Voraussichtliche EBIT-Wirkung der umsetzbaren Massnahmen der PRIME22 gemäss Anhang 1, für Massnahmen der PRIME22, auf welche zu verzichten ist gemäss Anhang 2 sowie für die Kompensationsmassnahmen (wird nicht veröffentlicht)
Anhang 1: Umsetzbare Massnahmen der PRIME22
Massnahme Beschreibung
Adressierte Briefe National - A-/B-Post Anpassung Listenpreise: Die Preise für Briefe National bei der A-Post werden um jeweils 10 Rappen und bei der B-Post um jeweils 5 Rappen erhöht, womit der Preis bei den Standardbriefen National A-Post neu 1.10 Franken und bei den Standardbriefen B-Post 90 Rappen beträgt. Adressierte Briefe National - A-/B-Post Der Grundpreis bei Massensendungen im Standardformat wird um +2 Rp. auf CHF 0.55 erhöht. Die Preise der übrigen Formate bleiben unverändert. Postfach Überarbeitung Postfach-Angebot inkl. genereller Preiseinführung. «Postfach Basis» neu einheitlich CHF 120.-/Jahr (bisher kostenlos ab min. 5 Briefen pro Tag, ansonsten CHF 240.-/Jahr); «Postfach Extra» (Postfach als zusätzlichen Zustellpunkt) preislich unverändert (CHF 240.- /Jahr); «Postfach Verein» wird neu geschaffen (CHF 120.-/Jahr). Aufhebung Option «Teilhaushalt».
Nachsendeauftrag bei Wohnungswech- Überarbeitung Angebot «Adressänderung mit sel Nachsendung». Ergänzung bisheriges Angebot: Neu stehen den Kunden drei Laufzeiten zu 6 (CHF 35.-), 12 (CHF 45.-) und 18 (CHF 55.-) Monaten zur Verfügung (heute 12 Monate für CHF 30.-). Für zusätzliche Personen gilt neu ein Pauschalzuschlag von CHF 15.- pro Auftrag (heute CHF 5.- pro Person). Unteradresse Überarbeitung Angebot «Unteradressen»; insbesondere Wegfall der «Nachsendekulanz» bei der Unteradresse (neu als Option kosten-pflichtig) und damit einheitliche Handhabung von «Nachsendungen/Umleitungen» im Briefkanal.
Vereinsadresse Der Preis für die Vereinsadresse wird von CHF 20.- auf CHF 40.- pro Jahr erhöht. Probensendung Einführung eines «Pflicht -Produkts» für die Beförderung von Laborproben im Briefkanal (Hintergrund Gefahrengut) und damit einheitliche Handhabung im Brief- und Paketkanal.
Massnahme Beschreibung
Harmonisierung Format- und Schalter- Angleichung der Formatpreise an Annahmestelpreise (My Post 24, PickPost) len ohne Waagen mit den Standardschalterpreisen (3 Gewichtsstufen), Preisreduktion für Fachgrössen L, XL.
Einführung Samstagszustellung für Pri- Privatkunden können die Sa-Zustellung derzeit vatkunden nur als Empfänger via Meine Sendungen "Wunschtag " bestellen. Neu soll die Sa-Zustellung auch als Option bei der Aufgabe wählbar sein (Preiszuschlag CHF 3.80 inkl. MWST). Bepreisung Formular Zustellermächti- Einführung Bepreisung Formular ZusteIlermächgungen am Schalter tigungen am Schalter (Preis CHF 12, analog Schalterzuschlag weitere Dienstleistungen wie z. B. Nachsendeauftrag).
Listenpreis Samstagzustellung GK Reduktion Listenpreis von CHF 4.50 auf CHF 3.50 exkl. MWST. Brief Einzelsendung International - Neugestaltung Angebot und Preise: Je ein Produkt für den Dokument- und Kleinwarenversand, Einführung einer Inhaltstarifierung für Kleinwarensendungen im Briefkanal.
Briefsendung mit Kleinwaren nur im Format Maxibrief möglich, neue Gewichtsstufen Kleinwaren Maxibrief bereits bei 100g und 250g.
Eine Geschwindigkeit als Standardleistung.
Sendungsformat entsprechend den internationalen Vorgaben (Format Standard bis 0.5 cm Dicke, Format Gross bis 500 Gramm).
Massnahme Beschreibung
Brief Massensendung International - Neugestaltung und Vereinfachung Angebot und Preise: Je ein Produkt für den Dokument- und Kleinwarenversand, Einführung einer Inhaltstarifierung für Kleinwarensendungen im Briefkanal.
Briefsendung mit Kleinwaren nur im Format Maxibrief möglich.
Sendungsformat entsprechend den internationalen Vorgaben (Format Standard bis 0,5 cm Dicke, Format Gross bis 500g).
Eine Geschwindigkeit als Standardleistung.
2 Preiszonen (Europa, Rest der Welt), Aufhebung Zone «Deutschland».
Erhöhung Zuschlag Erfassung EAD - Anpassung des Preises für Datenerfassung (Electronic Advance Data) Daten am am PostschaIter von CHF 3.00 auf CHF 5.00 Schalter (für Kleinwaren im Briefkanal, Preis analog Erfassung «Zolldaten» Paket am Postschalter).
Weiterhin kein Zuschlag, wenn Kunden die EAD Daten selber in den kostenlos zur Verfügung gestellten Applikationen erfassen. Postverzollung/GLS Verzollung: Anpas- Harmonisierung von Zuschlägen bei Postverzolsung Zuschläge lung und GLS-Verzollung (kanalübergreifende Vereinheitlichung des Gebührenkatalogs / gleiche Preise für gleiche Leistungen und Aufwände). Postverzollung: Anpassung Zuschlag Neues, verursachergerechtes Pricing für Besich- «Besichtigung, Wertabklärung und La- tigung, Wertabklärung und Lagerung (in Abhängerung» (Import) gigkeit der Reaktionszeit des Kunden kostenlos (bis 3 Werktage Reaktionszeit) oder CHF 20.00 (ab 4 Werktage) pro Besichtigung. PostPac International: Erhöhung Zu- - Anpassung des Preises für Datenerfassung schlag Erfassung EAD (Electronic Ad- «Zolldaten» am Postschalter von CHF 3.00 auf vance Data) Daten («Zolldaten») am CHF 5.00 für Frachtbrieferstellung Pakete. Schalter (Preis analog Erfassung «Zolldaten» Brief am Postschalter).
Weiterhin kein Zuschlag, wenn Kunden die EAD Daten selber in den kostenlos zur Verfügung gestellten Applikationen erfassen.
Anhang 2: Massnahmen der PRIME22, auf welche zu verzichten ist
Massnahme Beschreibung
Adressierte Briefe National – A-/B-Post - Anpassung Listenpreise um 20 Rappen beim A- Post Standardbrief sowie A-Post Grossbrief 1-500g und 10 Rappen beim Standardbrief B-Post. Stattdessen sind jedoch jeweils 10 Rappen bei der A- Post und 5 Rappen bei der B-Post möglich, vgl. Tabelle 1.
Vereinfachung Produktstruktur: Aufhebung der Midi-Stufe bei A- und B-Post.
Aufhebung Sortiervergütung für die Vorsortierung von A-/B-Midibriefen in Orts- und Botenbunden. Preisanpassung Privatkunden Paket Einheitliche Preisdifferenzierung zwischen Laufzei- National ten ECO/PRIO Laufzeit sowie Rücksendungen. Preisanpassungen auf allen Gewichtstufen bei den Produkten PostPac Economy, PostPac Priority, PostPac Rücksendungen. Swiss Express Mond.
Preisanpassung Listenpreis Paket Nati- Harmonisierung mit dem 2018 eingeführten Preisonal GK system Privatkunden (Reduktion Gewichtsstufen von 5 auf 3), zusätzlich monatliche Umsatzrabattstaffel von 2-4%.
Preisanpassung Versandhandelsretou- Aufhebung heutige zusätzliche Vergünstigung Verren sandhandelsretouren. Anpassung Preismodell rabattierte Lis- Aufhebung der «LPI» Preise (Vertragspreise) – tenpreise Paket National GK neu einheitliche Anwendung Listenpreise Paket National Geschäftskunden mit zusätzlich monatlicher Umsatzrabattstaffel von 2-4%. Postverzollung / GLS Verzollung Im- - Der aktuelle Warenwertzuschlag von 3% wird um port: Erhöhung Warenwertzuschlag 0.5%, auf neu 3.5% erhöht. - Die Grundpreise für die Verzollungsdienstleistungen von CHF 11.50 für die Nachbarländer und CHF 16.00 für alle anderen Länder bleiben unverändert).
Anhang 3: Voraussichtliche EBIT-Wirkung der umsetzbaren Massnahmen der PRIME22 gemäss Anhang 1, für Massnahmen der PRIME22, auf welche zu verzichten ist gemäss Anhang 2 sowie für die Kompensationsmassnahmen (wird nicht veröffentlicht)