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RPW 1997/3 S. 364

Migros / Globus

Rubrum

Vorläufige Prüfung; Art 32 Abs. 7 KG.

Examen préalable; art. 32 al. 7 LCart.

Esame preliminare; art. 32 cpv. 1 LCart. Stellungnahme vom 1. September 1997 der Wettbewerbskommission zum Zusammenschlussvorhaben Migros l Globus

1 Das Vorhaben und die Parteien

1. Am 31. Juli 1997 erhielt die Wettbewerbskommission die Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben. Danach beabsichtigt der

Migros-Genossenschafts-Bund (Migros), Zürich, durch Aktienkauf die Kontrolle über die Magazine zum Globus (Globus), Zürich, zu erlangen.

2. Das im Sinne von Art. 3 der Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (VKU) kontrollierende Unternehmen ist der Migros-Genossenschafts-Bund mit Hauptgeschäftstätigkeit im Detailhandel. Er ist ein Unternehmen der Migros-Gemeinschaft, welcher diverse Tochtergesellschaften und Beteiligungen im In- und Ausland angehören, die in folgenden Bereichen tätig sind: Produktion, Lager und Logistik, Tourismus, Schiffahrt und Transport, Druck und Verlag, Treibstoffe und Garagen, Immobiliengesellschaften (ebenfalls Genossenschaften), Bankgeschäft, Versicherungsgeschäft, Sport, Freizeit und Gesundheit, Treuhand und Revision, Telekommunikation sowie Verwertung (Butter und Schlachtabfälle). Träger des Migros-Genossenschafts-Bundes sind 12 Regionalgenossenschaften. Der Migros-Genossenschafts-Bund nimmt als zentrale Koordinationsstelle der Migros-Gemeinschaft Aufgaben im Bereich Marketing (inklusive Einkauf und Werbung), Finanzen, Controlling, Logistik, Labor und Unternehmenskultur wahr.

3. Die Globus-Gruppe ist im Detailhandel sowie im Immobilien- und im Verlagswesen tätig. Zur Gruppe gehören die Globus-Warenhäuser (Non-Food und Delikatessen), ABM (Non-Food und Food), Interio (Möbel), Office World (Bürobedarf), Herren Globus (Kleider), Globe France (Warenhaus) und der Globi-Verlag (Kinderbücher).

Anwendbarkeit der Vorschriften über Unternehmenszusammenschlüsse 2.1 Unternehmen (Art. 2 Abs. 1 KG)

4. Das Kartellgesetz gilt unter anderem für Unternehmen des privaten und des öffentlichen Rechts, die sich an Unternehmenszusammenschlüssen beteiligen. Migros und Globus sind als solche Unternehmen zu qualifizieren.

2.2 Vorbehalt von Art. 3 Abs. 1 KG

5. Für die hier zu beurteilenden Märkte gibt es keine Vorschriften, die Wettbewerb nicht zulassen. Ein Vorbehalt im Sinne von Art. 3 Abs.

1 KG wird von den Parteien auch nicht geltend gemacht.

2.3 Unternehmenszusammenschluss (Art. 4 Abs. 3 KG)

6. Die Migros erwirbt gemäss Kaufvertrag vom 4. Juli 1997 von sechs Gross-Aktionären («Pool-Aktionären») die Mehrheitsbeteiligung von 53,8% der Aktien der Magazine zum Globus und erlangt damit die Kontrolle über Globus (Kontrollerwerb im Sinne von Art. 4 Abs. 3 KG). 2.4 Meldepflicht (Art. 9 KG)

7. Migros und Globus sind die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen (Art. 3 Abs. 1 lit. a VKU). Ihr Zusammenschlussvorhaben ist

meldepflichtig, da sie die Grenzwerte gemäss Art. 9 Abs. 1 lit. a et b KG erreichen bzw. überschreiten: Die Migros erzielte im Geschäftsjahr 1996 einen weltweiten Umsatz von 16.097 Mrd. und in der Schweiz einen solchen von 14.959 Mrd. Franken. Der weltweite Umsatz von Globus betrug im selben Jahr 1.802 Mrd. Franken, wovon 1.432 Mrd. auf die Schweiz entfielen.

3 Vorläufige Prüfung (Art. 10 und Art. 32 Abs. 1 KG)

8. Unternehmenszusammenschlüsse können Auswirkungen auf die Absatz- und die Beschaffungsmärkte der beteiligten Unternehmen

haben. Die nachfolgenden Erwägungen werden nach Absatz- (3.1) und Beschaffungsmärkten (3.2) getrennt. Dabei wird mehrfach von der Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Position die Rede sein. Die entsprechenden Feststellungen beziehen sich konsequent auf den hier zu beurteilenden Zusammenschluss Migros-Globus. Sie sollten keineswegs als Vorwegnahme der Beurteilung anderer Zusammenschlüsse, Zusammenarbeitsvereinbarungen oder anderer Verhaltensweisen von Migros verstanden werden, die marktbeherrschende Stellungen oder den Missbrauch von Marktmacht begründen könnten.

3.1 Absatzmärkte

3.1.1 Die relevanten Märkte

9. Der Zusammenschluss hat Auswirkungen auf den schweizerischen Detailhandel; nur in diesem Bereich ergeben sich Überschneidungen der Geschäftstätigkeiten von Migros und Globus.

3.1.1.1 Sachlich relevanter Markt

10. Der sachliche Markt umfasst alle Waren oder Leistungen, die von der Marktgegenseite hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als substituierbar angesehen werden (Art. 11 Abs. 3 lit. a VKU).

11. Im Lebensmittelbereich deckt der Konsument seinen Bedarf in einem oder mehreren Läden, indem er dort in der Regel ein mehr oder weniger umfassendes Güterbündel einkauft. Der Konsument kann durch die Bündelung seiner Einkäufe Transaktionskosten (Suchkosten, Transportkosten, Zeitverluste) minimieren. Das Marketing von Detailhändlern mit breitem Sortiment zielt dementsprechend

darauf ab, mit besonderen Angeboten Konsumenten und Konsumentinnen zum Gang in ihre Läden zu bewegen. In den grossen Läden wird ein Vollsortiment angeboten, das den täglichen Bedarf der

Haushalte an Lebensmitteln abzudecken vermag (Fleisch, Gemüse, Brot, usw.). Daneben gibt es eine grosse Zahl von Lebensmittelgeschäften mit spezialisierten Teilsortimenten (z.B. Metzgereien, Bäckereien), die ihre Absatzstrategie auf Spezialitäten, Qualität und Beratungskompetenz aufbauen, um damit den Transaktionskostenvorteil der Vollsortimenter wettzumachen. Letztere sind demgegenüber immer mehr bestrebt, die Vorteile von Spezialgeschäften zu «kopieren», indem sie ihre Verkaufslokale nach spezialisierten Teilsortimenten gliedern («shop-in-shop-Konzept»).

12. Die Lebensmittel können in mehr oder weniger umfassende Sortimente oder Güterbündel zusammengefasst werden («Sortimentskonzept»). Untereinander hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Verwendungszweckes vergleichbare Güterbundel verschiedener Detailhändler sind für die Konsumenten im Sinne von Art.

11 Abs. 3 lit. a VKU austauschbar. Der adäquate Aggregationsgrad solcher substituierbarer Sortimente hängt allerdings von den Präferenzen des einzelnen Konsumenten und vom verfügbaren Angebot ab. Für eine Gruppe von Konsumenten sind zum Beispiel die «Gemüsesortimente» von Migros, Coop und spezialisierten Gemüseläden austauschbar; sie sind bereit, für ihren Gemüsekauf den Laden zu wechseln. Andere beziehen sämtliche Lebensmittel aus ein- und demselben Laden, nachdem sie die entsprechenden (Voll-)Sortimente verschiedener Anbieter verglichen haben.

13. In der Schweiz hat der Konsument die Wahl zwischen einer grossen Zahl von Voll- und Teilsortimentsanbietern. Er kann sich seine

Lebensmittelbündel aus einem oder mehreren Läden zusammenstellen.

14. Aus diesen Gründen ist es für die Beurteilung der Wettbewerbsverhältnisse im Lebensmitteldetailhandel auch aus der Sicht der Konsumenten zweckmässig, die sachlich relevanten Märkte nicht auf einzelne Lebensmittel, sondern auf ganze Bündel von Lebensmitteln einzugrenzen; da diese Bündel für jeden einzelnen Konsumenten verschieden sein können, sind dabei auch die Angebotsverhältnisse in Betracht zu ziehen.

15. Für die Zwecke der vorläufigen Prüfung kann auf die Abgrenzung von engeren Lebensmittel-Teilmärkten verzichtet werden, weil selbst bei der engsten Marktabgrenzung auf einzelne Güter durch den Zusammenschluss von Migros und Globus keine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird (vgl. RZ 34 ff.).

16. Auch für niedrigwertige Verbrauchsgüter des Non-Food-Bereichs lässt sich das vorerwähnte «Sortimentskonzept» ohne weiteres anwenden. Demgegenüber werden höherwertige und/oder dauerhaftere Güter in der Regel einzeln nachgefragt. Für solche Güter sind die Konsumenten bereit, höhere Transaktionskosten in Kauf zu nehmen und sich ihr «Güterbündel» aus mehreren Geschäften zusammenzustellen (vgl. RZ 11). Aus der Sicht des Konsumenten könnte deshalb wohl im Sinne von Art. 11 Abs. 3 lit. a VKU für hochwertige Güter eine sachlich enge Marktdefinition vorgenommen werden.

17. Allerdings findet man auch im Non-Food-Bereich auf Handelsstufe Unternehmen mit sehr breiten Sortimenten (im Sinne von RZ 11

nach Teilsortimenten oder Produktegruppen gegliedert) und eine Vielzahl von Spezialgeschäften. Das Teilsortiment eines Anbieters mit

umfassendem Sortiment steht in Konkurrenz zum vergleichbaren Teilsortiment anderer Vollsortimenter und zu den Spezialgeschäften der betroffenen Produktgruppe. Somit ist es ebenso zweckmässig wie zulässig, auch die Non-Food-Detailhandelsmärkte nach Produktgruppen abzugrenzen.

18. Die Detailhändler können ihr Sortiment in einer Produktgruppe in der Regel rasch umstellen oder erweitern. Aus diesem Grund kann die Definition der sachlich relevanten Märkte im Detailhandel auch auf das Konzept der Angebotssubstitution abgestützt werden. (Das

Konzept der sogenannten «supply-side-substitutability» wird in den «Draft Guidelines» der EU-Kommission vom 30. Januar 1997 für die Definition der relevanten Märkte ebenfalls verwendet.) Angebotssubstitution ist hier absatzseitig, d.h. als Angebotsumstellungsflexibilität der Händler zu verstehen.

19. Angebotsumstellungsflexibilität auf Handelsstufe ist dort gegeben, wo sich für den Handel mit gewissen Gütern gleiche oder ähnliche Anforderungen an das Know-how hinsichtlich Beschaffung, Lagerung und Absatz ergeben. Die betreffenden Güter können insbesondere auch unter dem Aspekt des potentiellen Wettbewerbs in Gruppen zusammengefasst werden. So kann z.B. der gesamte Herrenbekleidungsbereich zu einem sachlich relevanten Markt zusammengefasst werden, obschon Hosen und Jacken für die Konsumenten nicht substituierbar sind. Jeder Anbieter mit dem notwendigen Know-how

kann die Geschäftstätigkeit im Herrenbekleidungsbereich aufnehmen.

20. Ausgehend von diesen Überlegungen ist es zweckmässig, im Rahmen der Tätigkeiten von Migros und Globus folgende 16 sachlich relevante Märkte oder Gütergruppen zu unterscheiden:

Nahrungs- und Genussmittel (vgl. RZ 12 und 34 ff.), Kosmetik/Hygiene/Reinigung, Küchen- und Haushaltgeräte, Papeterie und Bürobedarf, Herrenbekleidung, Damenbekleidung, Kinderbekleidung, Schuhe, Möbel, Heimtextilien, Uhren und Bijouterie, elektrische Apparate und Unterhaltungselektronik, Sportwaren, Spielwaren, Bücher/Zeitschriften, Do-it-yourself.

21. Gemäss den Ermittlungen des Sekretariats erachtet die überwiegende Mehrzahl der zum Zusammenschluss befragten Konkurrenten

und Lieferanten von Migros und Globus diese Unterscheidung als richtig. Einzig Hersteller und Händler, die auf eine Produktegruppe spezialisiert sind, schlagen teilweise engere Marktabgrenzungen vor. So wurde beispielsweise in der Produktegruppe Hygiene und Reinigung der Teilmarkt Papier erwähnt.

22. Für die Zwecke der vorläufigen Prüfung kann jedoch auf engere

Marktabgrenzungen verzichtet werden, denn bei der engsten wie bei allen weiteren Marktabgrenzungen begründet oder verstärkt der Zusammenschluss Migros-Globus keine marktbeherrschende Stellung (vgl. Abschnitt 3.1.2 ff.).

3.1.1.2 Räumlich relevanter Markt

23. Der räumliche Markt umfasst das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite die den sachlichen Markt umfassenden Waren oder Leistungen nachfragt oder anbietet (Art. 11 Abs. 3 lit. b VKU).

24. Aufgrund der vorherrschenden Verhältnisse im Detailhandel ist davon auszugehen, dass die überwiegende Mehrzahl der Konsumenten diejenigen Anbieterstandorte als austauschbar erachtet, bei denen Einkaufsvorteile unter Berücksichtigung des anfallenden Transport- und Zeitaufwands möglich sind. Somit ist der räumlich relevante Markt unter anderem eine Funktion des Preises der Produkte an verschiedenen Angebotsstandorten sowie der Transport- und anderer Transaktionskosten.

25. Für den Lebensmitteleinzelhandel könnte aufgrund der aktuellen Verkaufsstellendichte und der Konsumentenmobilität etwa eine räumliche Marktabgrenzung angenommen werden, die auf einem Richtwert von zwanzig Autofahrminuten beruht. Für Güter mit einem höheren Einkaufswert wäre der «regionale Markt» grossräumiger abzugrenzen. Die weiter zunehmende Mobilität der Konsumenten (bzw. die abnehmenden Mobilitätskosten) lassen die räumlichen Märkte tendenziell grösser werden; dies erklärt die Entstehung von Grosseinkaufszentren an verkehrsmässig vorteilhaften Lagen.

26. Zur Beurteilung des Zusammenschlusses Migros-Globus kann indessen auf die Bildung regionaler Märkte verzichtet werden. Migros verfügt über ein landesweites Verteilnetz mit einheitlicher Preis- und Sortimentspolitik in allen sachlich relevanten Produktgruppen (vgl. Werbung der Migros in den Massenmedien). Ebenfalls die Globus-

Kaufhäuser, ABM, Interio und Herren-Globus sowie die Office World Fachmärkte finden sich, konzentriert auf mittlere und grössere Agglomerationen, über die ganze Schweiz verteilt. Aufgrund ihrer hohen geografischen Marktdurchdringung überschneiden sich die nach der in RZ 25 bestimmten regionalen Märkte von Migros und Globus; dasselbe gilt für Coop und andere grössere Wettbewerber. Zudem finden sich in jeder Region, besonders aber in den von Globus bedienten städtischen Zentren, viele kleinere Anbieter von Gütern der oben

definierten sachlich relevanten Produktgruppen. Alles in allem ergibt diese Struktur landesweit homogene Wettbewerbsbedingungen, die eine regionale Preisdifferenzierung der Grossverteiler nicht zulassen.

27. Im vorliegenden Zusammenschlussfall kann somit als räumlich relevanter Markt das Gebiet der Schweiz gelten. Der «Einkaufstourismus» liesse bei vielen Gütern eine weitere räumliche Abgrenzung zu, auch bei Lebensmitteln. Für gewisse Produktegruppen im Non-Food-Bereich würde zudem der zunehmende internationale Versandhandel (Teleshopping, Internet) für internationale Märkte sprechen.

28. Würden der folgenden Analyse hingegen regionale Märkte unterstellt, dann könnte man sich im Sinne von Art. 10 Abs. 1 KG auf die gemeinsamen räumlichen Tätigkeitsgebiete von Migros und Globus

beschränken. Da sich aber die Globus-Geschäfte auf mittlere und grössere Agglomerationen konzentrieren, in denen der Wettbewerb im Detailhandel weit intensiver ist als in den peripheren Gebieten, dürfte die gemeinsame Bedeutung von Migros und Globus in der regionalen

Perspektive erheblich niedriger ausfallen als in der schweizerischen Perspektive. Aus diesen Gründen kommt die Unterstellung des Marktes Schweiz einer überaus vorsichtigen Arbeitshypothese gleich.

3.1.2 Marktstellung

29. Als vom Zusammenschluss betroffen gelten gemäss Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU nur diejenigen sachlichen und räumlichen Märkte, in welchen der gemeinsame Marktanteil in der Schweiz von zwei oder mehr der beteiligten Unternehmen 20% oder mehr beträgt oder der

Marktanteil in der Schweiz von einem der beteiligten Unternehmen 30% oder mehr beträgt. Wo diese Schwellen nicht erreicht werden, wird ohne weitere Prüfung Unbedenklichkeit des Zusammenschlusses vermutet.

30. Aufgrund der obenstehenden Erwägungen zur Marktabgrenzung sind die nachfolgend grau unterlegten Bereiche als betroffene

Märkte zu bezeichnen (Marktanteile der Wettbewerbskommission bekannt):

Märkte/Marktanteile 1996

Nahrungs- und Genussmittel

Kosmetik/Hygiene/ Reinigung

Küchen- und Haushaltgeräte

Do-it-yourseîf

Papeterie und Bürobedarf

Herrenbekleidung

Damenbekleidung

Kinderbekleidung

Schuhe

Möbel

Heimtextilien

Uhren und Bijouterie

Elektrische Apparate u. Unterhaltungselektronik

Migros

20% - 25%

25% - 30%

15% -20%

20% - 25%

15% -20%

5%- 10%

5%- 10%

15% -20%

5%- 10%

5%- 10%

10% - 15%

0% - 5%

5%- 10%

Globus

0% - 1 %

5% -10%

5% - 10%

0%-1%

10%- 15%

6%- 10%

5% - 10%

10% -15%

0% - 2%

5% - 10%

5% - 10%

1%-2%

0% - 1%

Migros+ Globus

20% - 25%

30% -35%

25% - 30%

20% - 25%

25% - 30%

10% -15%

15% -20%

25% - 30%

5% - 10%

10% - 15%

15% -20%

1%-5%

5% - 10%

betroffen

ja

ja

ja

ja

ja

nein

nein

ja

nein

nein

nein

nein

nein

Märkte/Marktanteile 1996

Sportwaren

Spielwaren

Bücher, Zeitschriften

Migros

10% - 15%

5% - 10%

5% - 10%

Globus

0% - 2%

0% - 5%

0% - 5%

Migros+ Globus

10% - 15%

10%- 15%

5% - 10%

betroffen

nein

nein

nein

31. Als Grundlage für die Bestimmung der betroffenen Märkte dienen die vom BFS (Bundesamt für Statistik) und der BAK (Konjunkturforschung Basel AG) gemeinsam ermittelten Marktanteilszahlen, die im Dreijahresvergleich wenig schwanken. Allerdings beruht die Datenauswertung des BFS/BAK teilweise auf Stichproben; so werden Veränderungsraten nur anhand der Umsatzentwicklungen von Unternehmen ermittelt, die zusammen einen Viertel des gesamten Detailhandelsvolumens erzielen.

32. Dementsprechend dürften Hochrechnungen auf den gesamten Schweizer Detailhandel fehlerbehaftet sein. Trotzdem bezeichnen

Branchenkenner die BFS/BAK-Daten als die zuverlässigsten verfügbaren Angaben über die Marktanteile im Detailhandel. Auch Migros, Coop und Manor sowie verschiedene Fachpublikationen stützen sich für die Bestimmung der Grössenordnung des Schweizer Detailhandels auf die BFS/BAK-Daten ab. Die von Marktforschungsinstituten ermittelten Panel-Daten (z.B. Handelspanel Nielsen, Konsumentenpanel

IHA/GfM) dienen demgegenüber aus methodischen Gründen eher der Schätzung von Marktanteilsveränderungen.

33. Im folgenden wird für die betroffenen Märkte geprüft, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung auf der Absatzseite begründet oder verstärkt (Art. 10 KG).

3.1.3 Nahrungs- und Genussmittel

34. Zum relevanten Markt gehören Frischprodukte (Milchprodukte, Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch), Tiefkühlprodukte, Kolonialwaren und Getränke.

3.1.3.1 Marktvolumen, Marktanteile und Wettbewerber

35. In der Schweiz werden Nahrungs- und Genussmittel für etwa 36,2 Mrd. Franken umgesetzt (Schätzungen BFS/BAK, 1996); rund 60% davon entfallen auf Vollsortiments'-Detailhändler, 40% auf Teilsortiments-Detailhändler, Comestibles-Läden, Kiosks sowie den Hersteller-Direktabsatz. Migros hat einen Marktanteil von 20% bis 25%, Coop einen solchen von 15% bis 20%. Weitere wichtige Wettbewerber sind Usego, Denner, Volg und Pick Pay (je 0% bis 5%). Die Bedeutung von Globus ist mit einem Anteil von weniger als einem Prozent gering.

36. Bei einigen Produkten verfügt die Migros über erheblich höhere Marktanteile als im Durchschnitt der relevanten Produktgruppe. Gemäss Angaben von Migros gilt dies vor allem für die Produkte Frisch- und Tiefkühlfisch, Frischteigwaren sowie Geflügel. Überdurchschnittliche Marktanteile dürfte die Migros zudem bei Biscuits, Schokolade, Glace, Kaffee und Backwaren erzielen (IHA, Nielsen).

37. Die Nahrungsmittel-Sortimente von Migros und Globus decken sich nicht vollständig. Das umfassende Migros-Sortiment orientiert sich am alltäglichen Bedarf, während sich Globus eher auf den nichtalltäglichen Bedarf und auf Spezialitäten (Delikatessa) konzentriert. Im Sinne der Erwägungen zum sachlich relevanten Markt dürfen jedoch die Nahrungsmittel-Umsätze von Migros und Globus zur Ermittlung der gemeinsamen Marktanteile über die gesamte Produktgruppe addiert werden.

38. Die überdurchschnittlich starke Marktposition von Migros in den erwähnten Nahrungs- und Genussmitteln wird durch den Kauf von Globus nicht spürbar weiter verstärkt, da die betreffenden Marktanteile von Globus unbedeutend sind. Selbst bei bedeutenderen Marktanteilsadditionen der Zusammenschlusspartner bleibt die Argumentation zur aktuellen Konkurrenz im gesamten Bereich und diejenige zur potentiellen Konkurrenz gültig (vgl. folgende RZ).

3.1.3.2 Markteintritte, Produktneueinführungen und potentieller

Wettbewerb

39. Im Schweizer Nahrungs- und Genussmittel-Detailhandel lässt sich eine Konzentrationstendenz verfolgen. Die Anzahl Verkaufsstellen nimmt ab, während gleichzeitig eine Zunahme der Verkaufsfläche der verbleibenden Verkaufsstellen und mithin der gesamten Verkaufsfläche festzustellen ist. Diese Tendenz ist zur Hauptsache eine Folge des veränderten Konsumentenverhaltens infolge sinkender Mobilitätskosten (Anpassung der Distributionsstruktur an das Mobilitätsverhalten).

Im Zuge dieser Konzentration herrscht ein starker Preis- und Verdrängungswettbewerb, welcher durch die konjunkturbedingt stagnierende Nachfrage noch verstärkt wird. Die regional tätigen kleineren Detailhändler und Fachgeschäfte sehen sich immer mehr der Konkurrenz flächendeckend agierender Grossverteiler ausgesesetzt. Das unter anderem auch dadurch induzierte «Lädelisterben» hat sich allerdings in den letzten Jahren verlangsamt. Auf Teilsortimente konzentrierte Fachgeschäfte (Bäckereien, Metzgereien, Gemüseläden) überleben durchaus, sofern sie ihre Kernkompetenzen bezüglich Qualität, Kundenbindung oder Fachkenntnis ausnützen.

40. Die Grossverteiler streiten sich heute besonders um die Konsumenten im Discount-Bereich. Zu erwähnen sind etwa die Billi-Filialen von Coop oder die M-Budget-Linie von Migros, die von diesen Unternehmen als Antwort auf die aggressive Preis-Strategie von Denner aufgezogen worden sind. Solche Strategien der Grossverteiler erhöhen den Wettbewerbsdruck auf die kleinen Anbieter zusätzlich. Neuerdings erwächst kleinen wie grossen Detailhändlern in Nahrungs- und Genussmitteln ein neuer Wettbewerb in Form der Direktvermarktung der Landwirtschaft, welche im Zuge der fortschreitenden Liberalisierung der Landwirtschaft zunimmt. Der Direktvermarktung (ab Hof, lokale Märkte) und anderen Distributionsformen bieten sich nicht zuletzt Chancen aufgrund einer gewissen Verunsicherung der Konsumenten (BSE-Krise, Bio- und Gentechnologieproblematik, usw.). Innovationen in der Distribution und Marktzutritte sind alles in allem keineswegs ausgeschlossen.

3.1.3.3 Ergebnis

41. Im gesamten Nahrungs- und Genussmittelmarkt herrscht trotz andauernder Konzentrationstendenz ein starker Preis- und Innovationswettbewerb. Die Position von Migros wird sich durch den Kauf von Globus nur unwesentlich verändern, weil Globus relativ klein ist

und seine Aktivitäten auf mittlere und grössere Agglomerationen konzentriert hat. Diese Beurteilung gilt auch für diejenigen Teilbereiche des relevanten Marktes, in denen die Migros zur Zeit eine überdurchschnittlich starke Marktstellung einnimmt. Im Nahrungs- und Genussmitteldetailhandel ist eine hohe Angebotsumstellungsflexibilität gegeben, so dass die Migros ihre Position zumindest gegen potentielle Konkurrenz zu verteidigen hat und sich in keinem Fall im Sinne von Art. 4 Abs. 2 KG unabhängig verhalten kann.

42. Es ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass der Kauf von Globus durch Migros eine marktbeherrschende Stellung von Migros im Nahrungs- und Genussmittelmarkt begründen oder verstärken könnte.

3.1.4 Kosmetik/Hygiene/Reinigung

43. Zum relevanten Markt gehören Kosmetika, Waschmittel, Windeln, Monatshygiene, WC-Papier und dergleichen.

3.1.4.1 Marktvolumen, Marktanteile und Wettbewerber

44. Das Marktvolumen in der Schweiz beläuft sich für Kosmetika,

Hygiene und Reinigung gemäss Schätzungen des BFS/BAK 1996 auf rund 2,641 Mrd. Franken. Es besteht eine gewisse Verbraucherpräferenz für Markenartikel. Dementsprechend nimmt Coop gemäss Panel-Erhebung von Nielsen mit einem Marktanteil von 30% bis 35% eine marktführende Stellung ein, gefolgt von Migros mit 25% - 30%. Globus erzielt einen Marktanteil von 5% - 10%. Den Rest des Marktes teilen sich die übrigen Warenhäuser sowie Drogerien und Apotheken.

45. Im Vergleich zum relevanten Markt verfügt die Migros nach eigenen Angaben in der Babypflege (Crème, Feuchttücher) über überdurchschnittliche Marktanteile. Die Argumentation von RZ 38 und die nachfolgenden Überlegungen lassen sich aber grundsätzlich auch auf

diesen Teilmarkt übertragen. Die Position von Migros in der Babypflege ist gegen starke aktuelle und potentielle Konkurrenz (Angebotsumstellungsflexibilität) zu behaupten.

3.1.4.2 Markteintritte, Produktneueinführungen und potentieller

Wettbewerb

46. In der Schweiz haben die sogenannten «Drug-stores» wie Boots

(GB), «Ihr Platz» (D) und Schlecker (D), die in einigen europäischen Ländern bereits beachtliche Marktefolge verzeichen, noch kaum FUSS gefasst. Mit der neueren bundesgerichtlichen Praxis im Bereich der Parallelimporte dürften sich solche Läden indes auch in der Schweiz etablieren können (vgl. «Dior-Entscheid», BGE 114 II 91, oder den Entscheid vom 23. Oktober 1996 in Sachen Chanel S.A. vs. EPA AG). Diese

Erwartung stützt sich auch auf bestehende Preisdifferenzen zum Ausland für Reinigungsmittel, Hygieneartikel und Kosmetika und wird von der Mehrheit der vom Sekretariat befragten Marktteilnehmer geteilt. Konkret plant «Ihr Platz», im Herbst 1997 in Bern einen Laden zu eröffnen.

47. Seit Ende der achtziger Jahre beobachtet man im Bereich Parfüms und Kosmetika mit dem Aufkommen von Discountparfümerien wie Impo, Alrodo und Douglas sowie mit entsprechenden Geschäftstätigkeiten von EPA, PickPay und Denner bereits einen verstärkten Wettbewerb. EPA, Pick Pay und Denner belegen die vorhandene Angebotsumstellungsflexibilität des Detailhandels und stützen dadurch die Annahme, dass sich diese und andere Wettbewerber auch in den anderen Bereichen des relevanten Marktes (Waschmittel, Windeln, Monatshygiene, WC-Papier, usw.) etablieren und zu «Drug-stores» entwickeln können.

3.1.4.3 Ergebnis

48. Auf den sich tendenziell weiter intensivierenden Wettbewerb im

Bereich der Markenartikel im Markt für Kosmetik/Hygiene/Reinigung durch den Auftritt neuer Marktteilnehmer und durch Parallelimporte wird die geringe Marktanteilsaddition von Migros und Globus keine abschwächende Wirkung haben können. Vielmehr ist zu vermuten, dass der Zusammenschluss die Stellung von Migros (bzw. Globus) gegenüber der Marktführerin Coop verstärken und dadurch den Wettbewerb zusätzlich verschärfen dürfte.

49. Es ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass der Kauf von Globus durch Migros eine marktbeherrschende Stellung von Migros im Markt für Kosmetik, Hygiene und Reinigung begründen oder verstärken

könnte.

3.1.5 Küchen- und Haushaltgeräte

50. Zum relevanten Markt gehören Küchengeräte, Haushaltgeräte (ohne elektrische Apparate), Geschirr, Kristall- und Glaswaren.

3.1.5.1 Marktvolumen, Marktanteile und Wettbewerber

51. Das Marktvolumen in der Schweiz beläuft sich für Küchen und Haushaltgeräte gemäss Schätzungen des BFS/BAK 1996 auf rund 2,398 Mrd. Franken. Migros ist Marktführerin mit 15% bis 20% Marktanteil. Es folgen Manor und Coop (je 10% -15%), EPA (5% - 10%) und ABM (0% - 5%). Interio und Globus halten einen Marktanteil von je 0% bis 5%. Die restlichen 35% bis 40% teilen sich Jumbo, Warenhäuser, Fachhandel und andere Anbieter. Migros und Globus erreichen einen gemeinsamen Marktanteil von 25% bis 30%.

52. Bei Staubsaugern liegt der Migros-Marktanteil über dem durchschnittlichen Anteil der Migros im relevanten Markt. Die Argumentation zum gesamten Bereich bleibt aber auch hier gültig; wirksame

aktuelle und potentielle Konkurrenz ist vorhanden (vgl. RZ 38 sowie die nachfolgenden Erwägungen).

3.1.5.2 Markteintritte, Produktneueinführungen und potentieller

Wettbewerb

53. Im Markt für Küchen- und Haushaltgeräte waren in den letzten Jahren bedeutsame Marktzutritte zu verzeichnen, so Möbel Hubacher, Casa X (Manor), EPA (die Superdiscount-Satelliten) sowie die englische Pier-Import und Viking Abholmärkte. Möbel Hubacher ist wiederum ein Beispiel für die hohe Angebotsumstellungsflexibilität, die hier offenbar nicht nur Firmen aus dem Küchen- und Haushaltgerätebereich, sondern zudem solche «angrenzender» Märkte umfasst. Diese Zutritte belegen zudem die Nichtexistenz bedeutsamer Marktzurtrittsschranken.

54. Nach Angaben von mehreren Seiten planen weitere Anbieter (z.B. eine Tochtergesellschaft der IKEA sowie die französische Firma Nature & Découverte) den Einstieg in den schweizerischen Markt. Zudem haben der Versandhandel und zunehmend auch der «elektronische» Handel die Konkurrenz im Handel mit Küchen- und Haushaltgeräte aufgenommen.

3.1.5.3 Ergebnis

55. In Anbetracht grosser Konkurrenten wie Manor und Coop, Marktneuzutritten und Marktübertritten von Unternehmen angrenzender Märkte sowie der Möglichkeiten alternativer Distributionsformen (Versand) hat der Zusammenschluss von Migros und Globus

keine nennenswerten Wettbewerbswirkungen. Die Stellung der Partner Migros und Globus im Markt wird verstärkt, ohne dass diese eine beherrschede Position einnehmen könnten.

56. Es ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass der Kauf von Globus durch Migros eine marktbeherrschende Stellung von Migros im Markt Küchen- und Haushaltsgeräte begründen oder verstärken könnte.

3.1.6 Papeterie und Bürobedarf

57. Zum sachlich relevanten Markt gehören Schreib- und Kopierpapiere, Schreibwaren, Büroartikel, Artikel für Malen und Zeichnen, Alben, Bilderrahmen sowie Karten und Geschenkverpackungen.

3.1.6.1 Marktvolumen, Marktanteile und Wettbewerber

58. Das Marktvolumen in der Schweiz beläuft sich für Papeterie und Bürobedarf gemäss Schätzungen des BFS/BAK 1996 auf rund 1.376 Mrd. Franken. Diese Schätzungen sind allerdings nicht sehr genau, da sie im Rahmen der Hauptgruppe Leder-, Papier- und Seilwaren erfolgen. Gemäss Angaben der Migros werden insbesondere die Anteile von Globus (vgl. nachfolgende RZ) wegen Abgrenzungsproblemen zu

hoch ausgewiesen.

59. Die Migros erreicht einen Marktanteil von 15% bis 20%, Globus einen solchen von 5% bis 10%. Migros schätzt den Anteil von Coop auf 10% bis 15%. Der Papeterie- und Bürobedarfsmarkt ist zu 60% der Umsätze immer noch ein stark fragmentierter «Fachhändlermarkt». Der Einzelhandel deckt allerdings nur einen Teil des gesamten Bürobedarfs ab, nämlich denjenigen der Haushalte. Firmen lassen sich oftmals direkt von den Herstellern beliefern. In die vorliegenden

Erwägungen wird der Bürobedarf der Unternehmen nicht einbezogen. Sein Einbezug würde die Bedeutung von Migros und Globus herabsetzen.

3.1.6.2 Markteintritte, Produktneueinführungen und potentieller

Wettbewerb

60. In den vergangenen Jahren haben sich in der Schweiz zwei neue Fachmärkte im Bereich des Bürobedarfs etabliert, nämlich MC Paper und das zum Globus gehörende Office World. Auch PC- und Kopiergerätelieferanten treten als Anbieter von Papier, Tonerkassetten und dergleichen auf, indem sie im Rahmen von Wartungsverträgen entsprechende Verbeinbarungen treffen (solche «Paketlösungen» betreffen indes in erster Linie den Bedarf von Unternehmen und Institutionen). Für den Handel mit Papeterie- und Bürobedarfswaren existieren keine nennenswerten Marktzutrittsschranken.

61. Mit dem Kauf der Globus-Gruppe übernimmt Migros die international erfolgreiche Fachmarktkette Office World, welche in der Schweiz allerdings nur 16% ihres Gesamtumsatzes erwirtschaftet. Da Office World aber weiterhin dem Fachmarkt zuzuordnen ist, wird sich durch diesen Wechsel in den Besitzverhältnissen an der aktuellen Wettbewerbssituation in der Schweiz grundsätzlich nichts ändern.

3.1.6.3 Ergebnis

62. Die Übernahme von Globus durch Migros bietet keine Probleme für den Wettbewerb im Papeterie- und Bürobedarfsmarkt, obgleich die Migros damit ihre Position verstärken kann.

63. Es ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass der Kauf von Globus durch Migros eine marktbeherrschende Stellung von Migros im Markt Papeterie und Bürobedarf begründen oder verstärken könnte.

3.1.7 Kinderbekleidung

64. Zum relevanten Markt gehören Kinderoberbekleidung und - unterbekleidung, Kinderstrickwaren, Wäsche und Accessoires.

3.1.7.1 Marktvolumen, Marktanteile und Wettbewerber

65. Mit der Aufgliederung des Kleidungsmarktes in Herren-, Damen- und Kinderbekleidung wurde eine relativ enge Abgrenzung getroffen, welche weder von den Marktforschungsinstituten noch vom

BFS/BAK statistisch erfasst wird. Die Berechnungen des Marktvolumens und der Marktanteile werden mit Hilfe eines Verteilungsschlüssels vorgenommen. Das Marktvolumen für Kinderbekleidung belief sich in der Schweiz gemäss Schätzungen des BFS/BAK 1996 auf rund 702 Mio. Franken. Die Migros erzielte einen Marktanteil von 15% bis 20%, Globus einen solchen von 10% bis 15%.

66. Die bedeutendsten Wettbewerber von Migros und Globus im Kinderbekleidungsmarkt sind: Manor, C&A, Vögele und H&M mit je 5% bis 10% sowie EPA und Coop mit je 0% bis 5% Marktanteilen.

67. Aufgrund des Kriteriums der Angebotsumstellungsflexibilität (vgl. RZ 19 ff.) sowie der Tatsache, dass sehr viele Kleidergeschäfte ebenfalls Kindertextilien anbieten, kann für die Beurteilung vom gesamten Bekleidungsmarkt ausgegangen werden.

68. Migros und Globus zusammen verfügen übrigens im Bereich der Strumpfwaren um eine überdurchschnittlich starke Stellung (40% bis 50%). Die Argumentation gemäss RZ 38 und die nachfolgenden Erwägungen treffen jedoch auch in diesem Teilmarkt zu.

3.1.7.2 Markteintritte, Produktneueinführungen und potentieller

Wettbewerb

69. Der Bekleidungssektor musste in den letzten Jahren wegen der konjunkturellen Schwäche der schweizerischen Wirtschaft Umsatzeinbussen verzeichnen. Es bestehen Überkapazitäten an Verkaufsfläche und hohe Lagerbestände. Die heutige Situation zeichnet sich deshalb aus durch einen starken Preis- und Verdrängungswettbewerb sowie durch einen Konzentrationsprozess. So hat die Vögele-Gruppe kürzlich Kleider-Frey und gewisse Jelmoli-Standorte übernommen; PKZ hat sich die Esco-Läden angeeignet und die neue Kette «Blue Dog» aufgebaut.

70. Der Preis wurde in den letzten Jahren selbst bei renommierten Markentextilien ein immer wichtigeres Marketinginstrument. Beispiel dafür sind auch die Streitigkeiten um die Offensiven von Migros, EPA und anderen, parallelimportierte Markentextilien zu Tiefpreisen anzubieten. Für die Zukunft ist zu erwarten, dass der Vertrieb über sogenannte «Factory Outlets», wo Markenartikelhersteller ihre Ware quasi zum Einstandspreis anbieten, an Bedeutung gewinnen wird.

71. Im Bekleidungsmarkt im allgemeinen wie im Markt für Kinderbekleidung im besonderen existieren keine bedeutsamen Marktzutrittsschranken. Dies belegen auch häufige Marktzutritte (und Austritte, die gleichzeitig Beleg für intensiven Wettbewerb sein dürften) von

Einzelunternehmen (Mode-Boutiquen).

72. In den letzten Jahren konnten vor allem Markteintritte von Tiefpreis-Anbietern beobachtet werden. Namentlich zu erwähnen sind Tati, eine französische Warenhausgruppe, die allerdings erst in Genf tätig ist, und die deutsche Modekette Orsay. Für die Zukunft erwarten

Branchenkenner den Eintritt weiterer Verkaufsstellen der amerikanischen Spielwarenhauskette «Toys 'R' us» ins Kinderkonfektionsgeschäft. «Toys 'R' us» hat in der Schweiz zur Zeit bereits vier Filialen.

Ein weiteres amerikanisches Kinderkonfektionsunternehmen, Disney Stores, expandiert derzeit in verschiedene europäische Länder. Weitere Zutritte von Marks & Spencer (GB), GAP (USA) und Zarâ (E) im Kinderkleidermarkt sind keineswegs ausgeschlossen.

3.1.7.3 Ergebnis

73. Aufgrund dieser Marktverhältnisse könnten sich selbst Anbieter mit hohen Marktanteilen nicht unabhängig von den anderen Marktteilnehmern verhalten.

74. Es ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass der Kauf von Globus durch Migros eine marktbeherrschende Stellung von Migros im Markt Kinderbekleidung begründen oder verstärken könnte.

3.1.8 Do-it-yourself/Baumärkte

75. Zum sachlich relevanten Markt gehören Wekzeuge, Eisenwaren, Maschinen, Elektroartikel, Autozubehör, Gartentechnik, Farben und Baubedarf.

3.1.8.1 Marktvolumen, Marktanteile und Wettbewerber

76. Es existiert kein statistisches Datenmaterial, welches die gesamte Do-it-yourself-Produktegruppe umfasst. Gemäss Auskunft des BFS/ BAK ist für eine Berechnung der Marktanteile im Do-it-yourself Markt die Gruppe «Metall- und Eisenwaren» als Vergleichsgrösse heranzuziehen und mit dem Bereich Ausbau/Baubedarf zu ergänzen. So beläuft sich das Marktvolumen in der Schweiz für den Do-it-yourself-Markt gemäss Schätzungen des BFS/BAK 1996 auf rund 1,789 Mrd. Franken. Dazu zählen die sog. Soft-Do-it-Produkte (Kleingeräte und Utensilien für den Heimgebrauch) und die Hard-Do-it-Produkte (Baubedarf und Systemlösungen).

77. Soft-Do-it-Produkte werden von Grossverteilern, Warenhäusern, Fachmärkten und dem Fachhandel (bspw. Eisenwarenfachhandel) angeboten.

78. Für den Verkauf von Hard-Do-it-Produkten sind relativ grosse Verkaufsflächen und eine professionelle Beratung erforderlich. Anbieter sind vor allem Fachmärkte und spezialisierte Fachhändler.

79. Die Migros erzielt aufgrund der BFS/BAK-Schätzungen im gesamten Do-it-yourself-Bereich einen Marktanteil von 20% bis 25%, Globus einen solchen von 0% bis 1%. Gemäss Schätzungen von NHCN Research, USA, haben Migros und Jumbo (eine Tochtergesellschaft von

Manor) einen Marktanteil von 15% bis 20%. Es folgen Coop (15% bis 20%) und «Do-it» (0% bis 5%). Andere, wie die Handelsgesellschaft Commerciale, spezialisierte Fachhändler und traditionelle Handwerksbetriebe teilen sich die restlichen 40% bis 45% des Marktes.

3.1.8.2 Markteintritte, Produktneueinführungen und potentieller

Wettbewerb

80. Der Do-it-yourself-Markt, insbesondere der Hard-Do-it-Bereich (Baumärkte) ist in der Schweiz im Vergleich mit dem Ausland (besonders USA mit «Hard-ware-stores») noch wenig entwickelt und bietet deshalb ein Wachstumspotential. In den vergangenen Jahren haben sich die Fachmarktkette «Do-it» (9 Filialen) und «Schaffner» als ausländische Anbieter auf dem Schweizer Markt etabliert. Jumbo und Coop haben ihr Filialnetz im Bereich der Baumärkte stark ausgebaut. Zudem lanciert die Maus-Gruppe (Manor, Jumbo) zur Zeit die Baumarktkette «Maximo». Der bislang grösste Baumarkt (7'500 m2) wird im September 1997 seine Tore öffnen. Des weiteren werden Markteintritte von Castorama (F) und OBI (D) erwartet. Für den Soft-Do-it-

Bereich existieren somit keine wesentlichen Marktzutrittsschranken. Für den flächenintensiven Hard-Do-it-Bereich dürften indessen gewisse Hindernisse in Verbindung mit der Realisierung von Bauvorhaben zu überwinden sein.

3.1.8.3 Ergebnis

81. In Anbetracht der bereits starken aktuellen Konkurrenz sowie der zu erwartenden Marktzutritte (Wachstumspotential des Marktes)

ist der Einfluss von Migros gering. Daran wird sich wegen der marginalen Bedeutung von Globus im Markt aufgrund des Zusammenschlusses nichts ändern.

82. Es ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass der Kauf von Globus durch Migros eine marktbeherrschende Stellung von Migros im Markt Do-it-yourself begründen oder verstärken könnte.

3.2 Beschaffungsmärkte

3.2.1 Die relevanten Märkte

83. Bei der Beurteilung der Auswirkung des Zusammenschlusses Migros-Globus auf den Beschaffungs- oder Zuliefermärkten kann die vorangehende Analyse der Absatzmärkte «spiegelbildlich» übertragen werden.

84. Die Detailhändler treten auf den Beschaffungsmärkten als Nachfrager gegenüber den Lieferanten (Hersteller und Grosshandel) auf.

Damit bieten sie den Lieferanten zugleich Absatzkanäle an. Aus diesem Grund ergeben die Position und das Verhalten eines Detailhändlers als Nachfrager gegenüber den Lieferanten analoge Fragestellungen betreffend Marktbeherrschung (Nachfragemachtproblematik) wie seine Position und sein Verhalten als Anbieter von Absatzkanälen gegenüber den Lieferanten.

85. Auf der Marktgegenseite der Detailhändler finden sich somit

Hersteller und andere Zulieferanten (Zwischenhändler, Importeure), die Vertriebswege oder Absatzkanäle für ihre Produkte benötigen.

Eine marktbeherrschende Stellung im Angebot von Vertriebswegen kann in der Regel nur ein Detailhändler einnehmen, der ebenfalls im Absatz gegenüber den Endkunden über eine marktbeherrschende Stellung verfügt. Dies ist zumindest eine notwendige Voraussetzung dafür, dass die Lieferanten auf den Absatzkanal des betreffenden

Händlers angewiesen sind. Deshalb können den Erwägungen auf der Beschaffungsseite grundsätzlich die gleichen sachlich relevanten Märkte zugrundegelegt werden wie den vorangehenden Erwägungen für die Absatzseite.

3.2.1.1 Sachlich relevanter Markt

86. Der sachliche Markt umfasst alle Waren oder Leistungen, die von der Marktgegenseite hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als substituierbar angesehen werden (Art. 11 Abs. 3 lit. a VKU).

87. Aus der Sicht der Lieferanten von Migros und Globus geht es somit um die Substituierbarkeit von Absatzkanälen.

88. Migros, Globus und die anderen Detailhändler handeln mit Massengütern, welche die Hersteller in aller Regel nur zu einem unbedeutenden Teil direkt (ab Fabrik) vertreiben können. Vielmehr müssten

sie dazu ein eigenes umfassendes Vertriebssystem aufbauen. Diese

Möglichkeit ist im vorliegenden Fall kaum eine valable Alternative (Ausnahme von sehr eingeschränkter Bedeutung: Direktvermarktung der Landwirtschaft) und wird deshalb als «nicht-substituierbare Leistung» in Sinne von Art. 11 Abs. 3 lit. a VKU betrachtet. Wo diese

Möglichkeit dennoch gegeben ist, wird die Marktposition des Detailhandels geschwächt.

89. Bei der Beantwortung der Frage, ob Migros durch den Kauf von Globus eine marktbeherrschende Stellung im Angebot von Absatzkanälen erreichen könnte, drängt sich auf, dieselben Gütergruppen und betroffenen Märkte zu betrachten, die wir schon den Erwägungen auf der Absatzseite von Migros und Globus zugrundegelegt haben.

90. Auf der Seite der Hersteller-Zulieferanten spricht zudem das

Konzept der Produktionsflexibilität dafür, Vertriebswege für ganze Produktgruppen oder Sortimente und nicht solche für einzelne Produkte als sachlich relevante Märkte gelten zu lassen.

91. Produktionsflexibilität auf Herstellerseite ist dort gegeben, wo sich für gewisse Güter gleiche oder ähnliche Anforderungen an das

Know-how hinsichtlich der Produktion ergeben. Die betreffenden Güter können wiederum vor allem unter dem Aspekt des potentiellen Wettbewerbs in Gruppen zusammengefasst werden. Hersteller mit

hoher Produktionsflexibilität können die Produktion verschiedener, jedoch in den technisch-produktiven Anforderungen vergleichbarer

Güter rasch aufnehmen. Analog sind viele Hersteller in der Lage, die Produktion von Gütern mit bescheidenen technisch-produktiven Anforderungen (z.B. Low-Tech-Güter) rasch aufzunehmen. Ein einfaches

Beispiel dafür sind etwa Schrauben unterschiedlicher Grossen.

92. In den Erwägungen zu den Absatzmärkten werden Produkte aufgelistet, bei denen die Migros im Vergleich zu ihren Marktanteilen

in den relevanten Märkten (Produktgruppen) über überdurchschnittliche (Teil-)Marktanteile verfügt (vgl. RZ 36, 45, 52 und 68). Würden diese Produkte jedoch als eigene, enger definierte relevante Märkte unterstellt, dann wäre im Sinne der Angebotsumstellungsflexibilität eine stärkere potentielle Konkurrenz in Betracht zu ziehen als bei jeder weiteren Marktdefinition. In diesem Sinn hat die Migros beispielsweise ihre starke Stellung bei Frisch- und Tiefkühlfisch, bei Geflügel und Frischteigwaren nicht nur gegen die bereits in diesen Gütern tätigen Händler, sondern auch gegen andere Händler im Nahrungs- und Genussmittelbereich zu behaupten, die ihr Angebot ohne grosse Zusatzkosten auf diese Güter erweitern könnten (potentielle

Konkurrenz). Wird demgegenüber der Lebens- und Genussmittelmarkt insgesamt als relevanter Markt unterstellt, dann sind auch Letztere als aktuelle Konkurrenten zu betrachten.

93. Es spricht grundsätzlich nichts dagegen, diese absatzseitige Argumentation sinngemäss auf der Beschaffungsseite gelten zu lassen.

Konkret wäre bei einer engeren sachlichen Marktabgrenzung einfach eine stärkere potentielle Konkurrenz im Angebot von Absatzkanälen in Betracht zu ziehen. Darauf kann verzichtet werden, wenn die Grenze der sachlich relevanten Märkte entsprechend weiter gezogen wird. Die im Rahmen der vorläufigen Prüfung des Zusammenschlusses von Migros und Globus vom Sekretariat befragten Lieferanten von

Migros und Globus teilen grösstenteils diese Meinung.

3.2.1.2 Räumlich relevanter Markt

94. Der räumliche Markt umfasst das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite die den sachlichen Markt umfassenden Waren oder Leistungen nachfragt oder anbietet (Art. 11 Abs. 3 lit. b VKU).

95. Es vereinfacht die Analyse, anzunehmen, die Hersteller fragten Absatzkanäle für ihre Produkte zu den Schweizer Kunden nach. Damit gilt nur der Markt Schweiz. Falls sich mit dieser räumlichen Eingrenzung eine beherrschende Position von Migros und Globus im Angebot von Absatzkanälen abzeichnen sollte, müsste die Relevanz des schweizerischen Marktes jedoch weiter hinterfragt werden. Tatsächlich können viele Lieferanten von Migros und Globus ihre Produkte mit Erfolg im Ausland absetzen; für sie ist die Position von Migros und Globus im Angebot von Absalzkanälen selbstverständlich schwächer als die Position, die diesen Detailhandels-unternehmen aufgrund ihrer Marktanteile in der Schweiz zuzumessen ist.

3.2.2 Marktstellung

96. Als vom Zusammenschluss betroffen gelten gemäss Art. 11 Abs. 1 lit. b VKU nur diejenigen sachlichen und räumlichen Märkte, in welchen der gemeinsame Marktanteil in der Schweiz von zwei oder mehr der beteiligten Unternehmen 20% oder mehr beträgt oder der

Marktanteil in der Schweiz von einem der beteiligten Unternehmen 30% oder mehr beträgt.

97. In der Marktanteilstabelle (RZ 30) sind die betroffenen Märkte aufgelistet: Bei Nahrungs- und Genussmitteln, Kosmetik/Hygiene/Reinigung, Küchen- und Haushaltgeräten, Do-it-yourself, Papeterie und Bürobedarf und Kinderbekleidung verfügen Migros und Globus auf den Absatzmärkten über Markanteile, die die Grenzwerte erreichen oder überschreiten. Spiegelbildlich kann angenommen werden, dass sie auf dem Markt für die Absatzkanäle in diesen Gütergruppen über gleich hohe Marktanteile verfügen.

98. Für sämtliche betroffenen Märkte kommen die Erwägungen auf der Absatzseite zum Ergebnis, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Kauf von Globus durch Migros eine marktbeherrschende Stellung von Migros begründen oder verstärken könnte. Es ist nicht notwendig, dieselben Erwägungen, jedoch spiegelbildlich, auf der Beschaffungsseite zu wiederholen. Vielmehr ist aus den Ergebnissen der Analyse der Absatzseite direkt der Schluss zu ziehen, dass es auch keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass durch den Kauf von Globus durch Migros eine marktbeherrschende Stellung von Migros im Angebot von Absatzkanälen begründet oder verstärkt werden könnte.

99. Die Wettbewerbskommission hat diesen Schluss zusätzlich anhand einer Analyse der Verhältnisse für die wichtigsten gemeinsamen Lieferanten von Migros und Globus überprüft. Nachfolgend finden sich die wichtigsten Erwägungen dieser Plausibilitätskontrolle, wobei

zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen auf die gleichzeitige Angabe von Namen und Umsatzzahlen verzichtet werden muss.

3.2.3 Die wichtigsten gemeinsamen Lieferanten von Migros und

Globus

100. Die Migros vertreibt im Food-Bereich zu 92% ihres Umsatzes Eigenmarken. Dies bedeutet, dass für diesen Prozentsatz der Migros-Absatzkanal für Food-Markenartikel gar nie zugänglich war. Bei den

restlichen 8% im Food-Bereich handelt es sich grösstenteils um internationale Marken, bei denen die Migros ein Interesse hat, sie im Sortiment zu führen.

101. Des weiteren hat Migros zahlreiche exklusive Lieferverträge abgeschlossen. Diese «freiwilligen» Abhängigkeiten werden durch den Zusammenschluss nicht tangiert und fallen dementsprechend ausser Betracht.

102. Aufgrund der geringen Bedeutung der Globus-Gruppe im Food-Bereich und der erwähnten Eigenmarkenstrategie der Migros (Eigenproduktion, exklusive Lieferverträge) findet sich unter den 20 wichtigsten gemeinsamen Lieferanten von Migros und Globus nur gerade Nestlé als Vertreterin dieses Bereichs.

103. Dagegen finden sich sechs Unternehmen aus dem Bereich Strumpfwaren und Unterwäsche bei den wichtigsten gemeinsamen Lieferanten von Migros und Globus. Diese Unternehmen vertreiben zwischen 50% und 25% ihrer schweizerischen Umsätze über die Kanäle von Migros und Globus, obwohl diese zusammen in den unterstellten relevanten Absatzmärkten (Herrenbekleidung und Damenbekleidung) nur um 10% bis 15% resp. 20% gemeinsame Marktanteile verfügen. Hiermit widerspiegelt sich die in RZ 68 erwähnte Tatsache, dass

Migros und Globus in den Strumpfwaren über eine überdurchschnittlich starke Marktposition verfügen. Gleichzeitig kann mit den Strumpflieferanten illustriert werden, dass die Marktanteile der Händler auf der Absatzseite einen massgeblichen Einfluss auf deren Stellung gegenüber den Lieferanten haben, was zugleich die Relevanz der «spiegelbildlichen» Argumentation bestätigt.

104. Allerdings sind im Sinne der Angebotsumstellungsflexibilität zweifellos viele andere Anbieter von Damen und Herrenbekleidung in der Lage, Strümpfe und Unterwäsche in ihr Sortiment aufzunehmen oder ihr diesbezügliches bisheriges Angebot zu erweitern, falls Migros und Globus ihre starke Position zu Lasten der Konsumenten und der Lieferanten ausnützen würden (potentielle Konkurrenz). Dementsprechend stehen den erwähnten sechs Unternehmen durchaus alternative Absatzkanäle zu den Schweizer Kunden offen.

105. Die verbleibenden wichtigsten gemeinsamen Lieferanten von Migros und Globus setzen zwischen 22% bis um 1% ihrer schweizerischen Umsätze über die Kanäle von Migros und Globus ab.

106. Es fällt auf, dass die Umsatzanteile von renommierten Marken, welche über die Absatzkanäle von Migros und Globus zu den Kunden gelangen, annähernd den Marktanteilen dieser Verteiler im Absatz entsprechen (so z.B. bei Bico-Matratzen, Lego-Spielwaren oder Nike-Sportartikel). Demgegenüber weichen die relativen Umsatzanteile der Absatzkanäle von Migros und Globus bei weniger renommierten Marken stärker von der Marktstellung dieser Verteiler ab. Diese Unterschiede lassen sich unter anderem auch auf die Marketing-Strategien der betreffenden Unternehmen zurückführen.

107. Eine sogennante «Pull-Marketing-Strategie» ist darauf angelegt, in erster Linie die Kunden vom Nutzen eines Produkts zu überzeugen, damit diese die betreffenden Produkte im Handel nachfragen. Wenn dies gelingt, dann ist der Handel bestrebt, diese Produkte im Sortiment zu führen. Dadurch erreicht die Zulieferfirma eine stärkere Verhandlungsposition gegenüber den Absatzkanälen.

108. Dagegen zielt eine «Push-Marketing-Strategie» darauf ab, den Handel direkt dazu zu bringen, das betreffende Produkt zu vermarkten. Damit begibt sich der Hersteller sozusagen «freiwillig in eine

gewisse Abhängigkeit» zu den Absatzkanälen seiner Wahl. Wenn die Absatzkanäle diese Abhängigkeit jedoch zu ihren Gunsten ausnützen, dann steht den Lieferanten in der Regel auch der Übergang zu einer «Pull-Strategie» offen. Mit dem Marketing können somit die Hersteller selber aktuellen oder zumindest potentiellen Wettbewerb unter den Absatzkanälen generieren.

109. In RZ 95 wird zur räumlichen Marktabgrenzung ausgeführt, dass viele Hersteller ihre Produkte auch im Ausland absetzen können. Diese Substitutionsmöglichkeit in Bezug auf die Absatzkanäle oder Absatzmärkte der Hersteller muss jedoch für die Beurteilung der Zusammenschlusses Migros-Globus nicht weiter in Betracht gezogen werden, da aufgrund der vorstehenden Erwägungen bereits für den Schweizer Markt auszuschliessen ist, dass der Kauf von Globus durch Migros mit einer Marktbeherrschung der beteiligten Unternehmen als Nachfrager auf den Beschaffungsmärkten (bzw. im Angebot von Absatzkanälen) verbunden sein könnte.

3.2.4 Ergebnis

110. Es ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass der Kauf von Globus durch Migros eine marktbeherrschende Stellung von Migros auf den Beschaffungsmärkten begründen oder verstärken könnte. 4 Zusammenfassung

111.1m Rahmen der vorläufigen Prüfung konnte festgestellt werden:

• wirksam bleibende aktuelle und potentielle Konkurrenz in den betroffenen Detailhandelsmärkten,

• hohe Anteile an Eigenmarken der Migros (insbesondere im Nahrungs- und Genussmittelbereich),

• geringe Marktanteilsadditionen sowie zwar insgesamt wesentliche

aber doch beschränkte Marktanteile der Zusammenschlusspartner auf der Absatzseite (in keinem Fall über 33%) sowie

• entsprechend relativ geringe Bedeutung der Zusammenschlusspartner als Anbieter von Vertriebswegen.

112. Die vorläufige Prüfung ergibt keine Anhaltspunkte dafür, dass der Kauf von Globus durch Migros eine marktbeherrschende Stellung der Migros begründen oder verstärken könnte (Art. 10 KG i.V.m. Art. 4 Abs 2 KG). Die Voraussetzungen für eine Prüfung des Zusammenschlussvorhabens nach Art. 10 KG sind daher nicht gegeben.