Funtauna: weko.admin.ch

RPW 2000/3 S. 448

Göhner Merkur AG

Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und 32 Abs. 1 KG

Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et 32 al. 1 LCart

Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e 32 cpv. 1 LCart

Am 14. August 2000 hat die Wettbewerbskommission die Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben erhalten. Die Siemens Building Technologies AG, Zürich (SBT), erwirbt die alleinige Kontrolle über die Göhner Merkur AG (GM).

Die SBT ist vor allem im Bereich der Gebäudetechnik und -bewirtschaftung sowie den damit verbundenen Produkten, Systemen und Dienstleistungen tätig. Die GM betätigt sich mit Totalunternehmungen und Liegenschaftsverwaltung.

Von kartellrechtlichem Interesse ist bei diesem Zusammenschluss nur der Bereich Facility Management, in dem beide betreffenden Unternehmen aktiv sind. Allerdings geht aus der vorläufigen Prüfung hervor, dass die Unternehmen nach dem Zusammenschluss nicht annähernd einen gemeinsamen Marktanteil von 20% im relevanten Markt erreichen.

Die Voraussetzungen zum Einleiten eines Prüfungsverfahrens sind somit nicht gegeben.