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RPW 2003/2 S. 314

Pfizer Inc./Pharmacia Corp.

Rubrum

Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und 32 Abs. 1 KG

Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et 32 al. 1 LCart

Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e 32 cpv. 1 LCart

Verfügung vom 11. Dezember 2002

A.

Sachverhalt

1. Am 11. November 2002 hat die Wettbewerbskommission die Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben erhalten. Danach beabsichtigen die beiden Pharmaunternehmen, Pfizer und Pharmacia, zu fusionieren. Dies soll dadurch geschehen, dass die Pilsner Acquisition Sub Corporation, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Pfizer, die Aktienanteile von Pharmacia übernimmt, womit diese ihrerseits zu einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Pfizer wird (vgl. Agreement and Plan of Merger vom 13. Juli 2002).

2. Sowohl Pfizer wie auch Pharmacia sind an der New York Stock Exchange kotierte Publikumsgesellschaften, welche weltweit im Pharmabereich tätig sind.

3. Pfizer ist insbesondere auf die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Arzneimitteln spezialisiert. Neben rezeptpflichtigen Medikamenten zur Behandlung von kardiovaskulären und infektiösen Erkrankungen, Störungen des Zentralnervensystems, Diabetes, erektilen Dysfunktionen, Allergien und Arthritis verkauft Pfizer auch rezeptfreie Gesundheitsprodukte zur Behandlung von Schmerzen, Erkältungen, Schlafstörungen sowie zur Haut- und Augenpflege. Daneben ist Pfizer auch auf dem Gebiet der Veterinärmedizin tätig. Das Produktangebot reicht von antiinfektiösen und entzündungshemmenden Medikamenten über Impfstoffe bis zu Produkten für die Haustierpflege. Schliesslich vermarktet Pfizer in bescheidenem Umfang eigens hergestellte Konfektionsprodukte wie Kaugummis, Knall-Kaugummis, Minzbonbons und Hustendrops. Dieser Geschäftsbereich soll mittelfristig verkauft werden.

4. Pharmacia ist ebenfalls auf dem Gebiet der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Arzneimitteln tätig. Das Angebot umfasst rezeptpflichtige Medikamente namentlich zur Behandlung von Arthritis, überaktiver Blase, Parkinson, Krebs, Augenkrankheiten und Hormonstörungen. Im nicht rezeptpflichtigen Bereich sind Präparate gegen Nikotinabhängigkeit, Haarausfall, Erkältungen (Nasensprays), Vitaminmangel und Pilzerkrankungen zu erwähnen. Im Veterinärbereich ist Pharmacia insbesondere im Bereich der Herstellung und Vermarktung von Medikamenten und Futterzusätzen für Nutz- und Haustiere

aktiv. Schliesslich ist Pharmacia auch auf dem Gebiet der diagnostischen Produkte tätig, das Blut-Test-Systeme, Feinchemikalien sowie biopharmazeutische Aktivitäten beinhaltet.

5. Als Gründe, die zum Zusammenschluss geführt haben, machen die Unternehmen folgende Umstände geltend: Infolge der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und der demographischen Entwicklung der Bevölkerung würden zunehmend günstige, aber dennoch hochwirksame Arzneimittel nachgefragt, womit die Pharmaunternehmen einem weiteren Konsolidierungsdruck ausgesetzt seien. Dieser werde durch den Ablauf des Patentschutzes auf verschiedenen Arzneimitteln und der Einführung von Generika zusätzlich verschärft. Pfizer erhofft sich durch die Übernahme von Pharmacia insbesondere im Bereich der Forschung und Entwicklung bedeutende Synergien. Dabei würden sich die bisherigen Tätigkeitsgebiete der beiden Pharmaunternehmen gut ergänzen.

6. Das vorliegende Zusammenschlussvorhaben wurde am 25. Oktober 2002 den Wettbewerbsbehörden in der Europäischen Union gemeldet (COMP/M.2922). Das Verfahren ist zurzeit noch hängig.

7. Die Parteien haben ein Begehren um erleichterte Meldung im Sinne von Artikel 12 VKU gestellt. Unter anderem wurde beantragt,

- auf die Einreichung von zusätzlichen Angaben hinsichtlich der Märkte, in denen die Marktanteilsschwellen von 20% beziehungsweise 30% nach Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d VKU nicht erreicht werden, zu verzichten;

- auf die Einreichung von Informationen zu den Themen "Forschung und Entwicklung" beziehungsweise "Innovation und Innovationszyklen" sowie "Immaterialgüterrechte" zu verzichten;

- die Schweizer Meldung auf diejenigen Informationen gemäss Artikel 11 VKU zu beschränken, die nicht in der am 25. Oktober 2002 eingereichten Meldung an die Europäische Kommission (samt Beilagen) enthalten sind, und die EU-Meldung allgemein für schweizerische Zwecke zu berücksichtigen.

8. Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat diesen Anträgen im Rahmen der Vollständigkeitserklärung nach Artikel 14 VKU stattgegeben, nachdem die Parteien bezüglich des Themenbereichs "Forschung und Entwicklung" zusätzliche Informationen nachgereicht hatten.

9. Zur Überprüfung der von den Parteien eingereichten Angaben hat das Sekretariat der Wettbewerbskommission die wichtigsten Konkurrenten (Hersteller) und Abnehmer (Grossisten, Apothekerverband, Spitäler) der Produkte von Pfizer und Pharmacia sowie einzelne Verbände (SGCI, Interpharma) befragt.

B.

Erwägungen

B.1 Meldepflicht

10. Beim vorliegenden Zusammenschlussvorhaben handelt es sich um einen Kontrollerwerb seitens Pfizer (durch die Pilsner Acquisition Sub Corporation) über Pharmacia im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe b KG und Artikel 1 VKU. Pharmacia wird nach Abschluss der Transaktion eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Pfizer sein.

11. Der konsolidierte weltweite Umsatz der beteiligten Unternehmen belief sich im Jahr 2001 auf (Jahresmittelkurs 2001: USD 1.00 = CHF 1.68724):

Pfizer: rund USD 32 Mia. = rund CHF 54 Mia.

Pharmacia: rund USD 14 Mia. = rund CHF 23 Mia.

Total: rund USD 46 Mia. = rund CHF 77 Mia.

12. Durch den gemeinsamen, weltweiten Umsatz von rund CHF 77 Mia. ist der Schwellenwert gemäss Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a KG überschritten.

13. Jedes der beteiligten Unternehmen erreichte in der Schweiz im Jahr 2001 einen Umsatz von mehr als CHF 100 Mio. Der Schwellenwert nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b KG ist damit überschritten.

14. Der vorliegende Unternehmenszusammenschluss untersteht somit der Meldepflicht nach Artikel 9 KG.

B.2 Beurteilung des Zusammenschlussvorhabens nach erfolgter Vorprüfung

B.2.1 Humanpharmazeutische Produkte

B.2.1.1 Relevante Märkte

B.2.1.1.a Sachlich relevanter Markt

15. Der sachliche Markt umfasst alle Waren oder Leistungen, die von der Marktgegenseite hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als substituierbar angesehen werden (Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe a VKU).

16. Arzneimittel können gemäss der ATC-Klassifikation (Anatomical Therapeutic Chemical Classification Index; http://www.ephmra.org) eingeordnet werden. Die ATC-Klassifikation ist ein fünfstufiges Klassifikationssystem für Arzneimittel und wird zur Angabe von Indikationen verwendet. Die erste Stufe gibt die generellen therapeutischen Gruppen wieder. In den höheren Stufen (2, 3, 4 und 5) werden diese Therapiegruppen nach medizinischen Kriterien weiter aufgegliedert (Stufe 1 = anatomische Hauptgruppe, Stufe 2 = therapeutische Hauptgruppe, Stufe 3 = pharmakologische Hauptgruppe, Stufe 4 = chemischtherapeutische Untergruppe, Stufe 5 = Untergruppe für chemische Substanzen). Durch den hierarchischen Aufbau bietet dieses Klassifikationssystem die Möglichkeit, Arzneimittel differenziert zu betrachten. Ähnliche Stoffe lassen sich je nach Fragestellung sinnvoll zu Gruppen zusammenfassen. Arzneimittel derselben höheren Stufe sind in der Regel engere Substitute als diejenigen auf einer tieferen Stufe. Von den fünf ATK-Klassifikationsstufen ist die erste Stufe (ATK-1) die allgemeinste und die fünfte Stufe (ATK-5) die detaillierteste.

17. Die ATC-Klassifikation wird von der WHO anerkannt und wurde sowohl von der Wettbewerbskommission für das Zusammenschlussvorhaben Roche/Corange (RPW 1998/1, S. 62 ff.), Hoechst/Rhône-Poulenc (RPW 1999/3), Glaxo Wellcome PLC/SmithKline Beecham PLC (RPW 2001/2, S. 338 ff.) als auch von der EU-Kommission und den deutschen Kartellbehörden angewandt (vgl. z.B. IV/M.781, Schering/Gehe-Jenapharm vom 13. September 1997, IV/M.737, Ciba-Geigy/Sandoz vom 17. Juli 1996, IV/M.631, Upjohn/Pharmacia, vom 28. September 1995, IV/M. 632, Rhône Poulenc Rorer/Fisons vom 21.09.1995, Beschluss des KG Berlin vom 18.10.1995, Kart 18/93 [Fresenius/ Schiwa], WuW OLG 5549).

18. Für die Abgrenzung der einzelnen sachlich relevanten Produktmärkte wird den therapeutischen Klassen der ATC-Klassifikation (vorwiegend) der Stufe 3 gefolgt. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Medikamente innerhalb der höheren ATC-Klassen funktional austauschbar sind, selbst wenn sie den Wirkstoffeinteilungen innerhalb der therapeutischen Gruppen des Arzneimittelkompendiums nicht immer entsprechen. Es kann jedoch sinnvoll sein, Analysen auf anderen Stufen der ATC-Klassifikation durchzuführen. So kann es sich beispielsweise aufdrängen, bestimmte Gruppen zusammenzufassen. Dies ist insbesondere dann angebracht, wenn bestimmte Produkte aus verschiedenen ATC-Klassen Substitute für die Behandlung einer spezifischen Krankheit darstellen.

19. Es können indes zusätzliche, nachfrageseitige Kriterien zur Marktabgrenzung beigezogen werden: Etwa die Unterscheidung in rezeptpflichtige und nicht rezeptpflichtige Arzneimittel oder Arzneimittel, die von Krankenkassen rückvergütet beziehungsweise nicht rückvergütet werden.

20. Pfizer und Pharmacia vertreiben ihre Produkte generell durch Grossisten und Verteiler, die ihrerseits Apotheken, ÄrztInnen, Kliniken, Spitäler und andere Grosskunden beliefern. Während Pfizer über Produktionsanlagen in der Schweiz verfügt, stellt Pharmacia in der Schweiz keine Humanarzneimittel her.

21. Der sachlich relevante Markt wird somit auf Stufe Herstellung durch die entsprechenden humanpharmazeutischen Produkte und ihre Klassifikation definiert.

B.2.1.1.b Räumlich relevanter Markt

22. Der räumliche Markt umfasst das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite die den sachlichen Markt umfassenden Waren oder Leistungen nachfragt oder anbietet (Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b VKU).

23. Das Inverkehrbringen von verwendungsfertigen Arzneimitteln in der Schweiz bedarf nach Artikel 9 des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG) vom 15. Dezember 2000 einer Zulassung durch Swissmedic. Diese wird nur erteilt, wenn die Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit eines Arzneimittels nachgewiesen ist (vgl. Artikel 10 HMG).

24. Sowohl die Einfuhr von Arzneimitteln in die Schweiz als auch deren Ausfuhr aus der Schweiz unterliegen einer Bewilligungspflicht (Art. 18 bis 22 HMG).

25. Aufgrund der staatlichen Zulassungsvorschriften ist von einem räumlich relevanten Markt Schweiz auszugehen (vgl. auch Roche/Corange, RPW 1998/1, S. 62 ff.).

26. Parallelimporte in die Schweiz sind zwar im Rahmen eines vereinfachten Zulassungsverfahrens nach dem neuen HMG zulässig (Art. 14 Absatz 2 und 3 HMG), finden aber aufgrund der hohen Anforderungen zurzeit nur in einem sehr begrenzten Ausmass statt.

27. Der räumlich relevante Markt kann somit auf die Schweiz eingegrenzt werden.

B.2.1.2 Voraussichtliche Stellung in den betroffenen Märkten

28. Gemäss Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d VKU haben die Unternehmen Angaben über alle sachlichen und räumlichen Märkte zu machen, die vom Zusammenschlussvorhaben betroffen sind. Verfügt ein Unternehmen in einem dieser Märkte in der Schweiz über einen Marktanteil von 30% oder mehr beziehungsweise verfügen zwei oder mehr der beteiligten Unternehmen über einen gemeinsamen Marktanteil von 20% oder mehr, ist eine eingehende Beschreibung dieser Märkte hinsichtlich der Vertriebs- und Nachfragestruktur sowie der Bedeutung der Forschung und Entwicklung notwendig. Werden diese Marktanteilsschwellen nicht erreicht, ist in der Regel von der Unbedenklichkeit des Zusammenschlussvorhabens auszugehen. Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat den Parteien im Rahmen einer erleichterten Meldung zugestanden, auf die Einreichung von zusätzlichen Angaben zu den Märkten, in denen die Marktanteile 20% beziehungsweise 30% nicht überschreiten, zu verzichten. Daher werden nachfolgend lediglich diejenigen Märkte aufgeführt, in denen diese Marktanteilsschwellen erreicht beziehungsweise überschritten werden.

B.2.1.2.1 Stellung von Pfizer und Pharmacia auf dem Gesamtmarkt Schweiz

29. Aus der unten stehenden Tabelle 1 ist ersichtlich, dass Pfizer und Pharmacia nach dem Zusammenschluss von den bisherigen Plätzen sechs und acht auf den zweiten Rang im schweizerischen Gesamtmarkt für Pharmaprodukte vorrücken werden. Dennoch werden die beiden Unternehmen lediglich einen Anteil am schweizerischen Gesamtmarkt von 5%-10% innehaben, gefolgt von Astra Zeneca mit 5%-10% und GSK mit 5%-10%. Den ersten Rang belegt nach wie vor Novartis mit 5%-10% Marktanteil.

30. Aus der unten stehenden Tabelle 2 ist ersichtlich, dass Pfizer und Pharmacia nach dem Zusammenschluss von den bisherigen Plätzen sechs und neun hinter Novartis auf den zweiten Rang im Bereich des Vertriebs von Arzneimitteln an die Apotheken vorrücken werden. In diesem Vertriebskanal werden rund 59% aller Arzneimittel umgesetzt, und es existiert eine Reihe von ähnlich grossen Konkurrenten.

31. Aus der unten stehenden Tabelle 3 ist ersichtlich, dass Pfizer und Pharmacia nach dem Zusammenschluss von den bisherigen Plätzen fünf und neun auf den dritten Rang im Bereich des Vertriebs von Arzneimitteln an die SD-Ärzte für Pharmaprodukte vorrücken werden. Weiterhin bewegen sie sich in einem Umfeld mit mehreren ähnlich grossen und noch grösseren Konkurrenten. Über diesen Vertriebskanal werden etwa 23% aller Arzneimittel abgesetzt.

Tabelle 1: Marktanteile Firmen am Gesamtmarkt CH

Rang Firma Marktanteil Gesamtmarkt in %

1 (1) Novartis (Pharma & Consumer Health) 5-10

2 (-) Pfizer & Pharmacia 5-10

3 (2) AstraZeneca 5-10

4 (3) GSK Pharma 5-10

5 (4) Roche Pharma Schweiz 5-10

6 (5) MSD-Chibret 5-10

- (6) Pfizer 0,1-5

7 (7) Sanofi-Synthelabo 0,1-5

- (8) Pharmacia 0,1-5

8 (9) Janssen-Cilag 0,1-5

9 (10) Bristol-Myers/Squibb 0,1-5

10 (11) Aventis Pharma 0,1-5

Rang nach Fusion (Rang vor Fusion); Quelle IHA: Rx & OTC zu Fabrikabgabepreisen, MAT Q2-2002

Tabelle 2: Anteile Firmen im Bereich der Apotheken

Rang Firma Marktanteil Apotheken

in %

1 (1) Novartis (Pharma & Consumer Health) 10-15

2 (-) Pfizer & Pharmacia 5-10

3 (2) AstraZeneca 5-10

4 (3) MSD-Chibret 5-10

5 (4) GSK Pharma 5-10

6 (5) Roche Pharma Schweiz 5-10

- (6) Pfizer 5-10

7 (7) Sanofi-Synthelabo 0,1-5

8 (8) Janssen-Cilag 0,1-5

- (9) Pharmacia 0,1-5

9 (10) Bristol-Myers/Squibb 0,1-5

10 (11) Aventis Pharma 0,1-5

Rang nach Fusion (Rang vor Fusion); Quelle IHA: Rx & OTC zu Fabrikabgabepreisen, MAT Q2-2002

Tabelle 3: Anteile Firmen im Bereich der selbst dispensierenden Ärzte (SD)

Rang Firma Marktanteil SD in %

1 (1) AstraZeneca 10-15

2 (2) MSD-Chibret 5-10

3 (-) Pfizer & Pharmacia 5-10

4 (3) GSK Pharma 5-10

5 (4) Novartis (Pharma & Consumer Health) 5-10

- (5) Pfizer 5-10

6 (6) Roche Pharma Schweiz 5-10

7 (7) Sanofi-Synthelabo 0,1-5

8 (8) Bristol-Myers/Squibb 0,1-5

- (9) Pharmacia 0,1-5

9 (10) Aventis Pharma 0,1-5

10 (11) Janssen-Cilag 0,1-5

Rang nach Fusion (Rang vor Fusion); Quelle IHA: Rx & OTC zu Fabrikabgabepreisen, MAT Q2 2002

Tabelle 4: Anteil Firmen im Bereich der Spitäler

Rang Firma Marktanteil Spital in %

1 (1) Roche Pharma Schweiz 5-10

2 (2) GSK Pharma 5-10

3 (3) Novartis (Pharma & Consumer Health) 5-10

4 (-) Pfizer & Pharmacia 5-10

5 (4) Bristol-Myers/Squibb 5-10

- (5) Pharmacia 5-10

6 (6) AstraZeneca 0,1-5

7 (7) Eli Lilly 0,1-5

8 (8) Janssen-Cilag 0,1-5

9 (9) Aventis Pharma 0,1-5

10 (10) Sanofi-Synthelabo 0,1-5

- (16) Pfizer 0,1-5

Rang nach Fusion (Rang vor Fusion); Quelle IHA: Rx & OTC zu Fabrikabgabepreisen, MAT Q2-2002.

32. Aus der oben stehenden Tabelle 4 ist ersichtlich, dass Pfizer und Pharmacia nach dem Zusammenschluss im Bereich des Vertriebs von Arzneimitteln an die Spitäler von den bisherigen Plätzen 16 und fünf auf den insgesamt vierten Rang vorrücken werden. Neben Pfizer und Pharmacia bestehen weiterhin ähnlich grosse und grössere Konkurrenten. Rund 18% aller Arzneimittel werden im Bereich der Spitäler umgesetzt.

B.2.1.2.2 Produktsegmente mit sich überschneidenden Aktivitäten der beteiligten Unternehmen mit einem Marktanteil von über 20%

Betroffene Märkte in der Schweiz (Humanpharmazeutische

Produkte) mit Aktivitäten beider beteiligten Unternehmen

Jahresumsatz in CHF und Marktanteile

PFIZER PHARMACIA ATK-Kategorie Produkt

Verkauf

Anteil

%

Produkt

Verkauf

Anteil

%

Gemeinsamer

Verkaufs-

Anteil

in %

C1E

Nitro Mack Ret./SE, ISO Mack, Iso Mack Retard

[…] 0,1-5

Isoket Retard, Isoket Deponit, Perlinganit, Elantan

[…] 20-30 20-30

C2A Minipress, Cardura CR

[…] 20-30 Loniten, Nipruss […] 10-20 30-40

C10A Sortis, Gevilon, Gevilon Uno

[…] 30-40

Lipanthyl 200M, Lipanthyl, Colestid, Olbetam

[…] 0,1-10 30-40

G2A Pitressin […] 0,1-10

Prostin E2, Prepidil, Prostin F2 Alpha

[…] 30-40 40-50

G4B3 Viagra […] 90-100 Caverject […] 0,1-10 90-100

J1F Zithromax Jocasin […] 20-30 Dalacin-C, Linconin […] 10-20 30-40

R5F Rhinotussal […] 30-40 Solubifix […] 0,1-10 30-40

Quelle: IMS (MAT, Juni 2002) (Umrechnungskurs vom 24. September 2002: USD 1.00 = CHF 1.4979)

33. In der Schweiz erzielten die beiden beteiligten Unternehmen in der Periode vom 1. Juli 2001 bis 30. Juni 2002 1 folgende Umsätze und Marktanteile in Produktsegmenten, in welchen beide tätig sind und in welchen das Zusammenschlussvorhaben kumulierte Marktanteile von mehr als 20% zur Folge hat:

34. Die beteiligten Unternehmen haben damit sieben ATK-3-Produktkategorien gemäss Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d VKU identifiziert, bei denen der gemeinsame Marktanteil über 20% liegt. Nachfolgend werden die betroffenen Produktkategorien beziehungsweise sachlich relevanten Märkte vorgestellt (vgl. Rz. 16 ff., 21).

C1E Nitrite und Nitrate

35. Nitrite und Nitrate werden üblicherweise für die Vorbeugung und Linderung von Brustschmerzen und gegen von Angina verursachtes Druckgefühl und Unbehagen als erstes Symptom einer koronaren Herzkrankheit eingesetzt. Sie können auch während eines Herzinfarktes eingesetzt werden, um einen kongestiven Herzfehler zu behandeln. Die Wirksubstanz für Produkte dieser Kategorie steht nicht unter Patentschutz.

36. Pharmacias Produkt Isoket Spray wird für die Behandlung von akuter Angina pectoris, akuten myokardialen Infarkten, akuten Fehlern der linken Herzkammer und von Kathetern ausgelösten koronaren Krämpfen eingesetzt. Die übrigen Produkte von Pharmacia, Isoket und Isoket Retard, werden für eine langzeitige Behandlung von Krankheiten der koronaren Arterien, von Angina pectoris und starken chronischen myokardialen Leistungsschwächen eingesetzt. In der ATK-3-Kategorie C1E bietet Pfizer die drei Produkte Nitro Mack Ret./SE, Iso Mack und Iso Mack Retard an.

1 Die beteiligten Unternehmen stützen sich bei ihrer Analyse auf Umsätze und Verkaufsteile in dieser Periode und nicht auf Kalenderjahreszahlen, da ihnen industrieweite verlässliche Daten von IMS (http://www.imshealth.com) bloss zu dieser Zeitspanne vorliegen.

C2A einfache Antihypertonika (nicht pflanzlicher Herkunft)

37. Die ATK-2-Klasse C2 umfasst verschiedene Medikamente, die hauptsächlich für die Behandlung von hohem Blutdruck eingesetzt werden. In der ATK-Klassifizierung werden in dieser Gruppe Antihypertonika nicht pflanzlicher Herkunft (C2A und C2B) und Antihypertonika pflanzlicher Herkunft (C2C und C2D) unterschieden. Die Produkte der beteiligten Unternehmen sind in der Klasse C2A eingereiht und auch als Alphablocker bekannt. Alphablocker werden normalerweise für die Behandlung von Herzfehlern, von Verstopfungen der Harnwege und von störenden und reizenden Symptomen im Zusammenhang mit einer gutartigen Hyperplasie der Prostata (GHP) eingesetzt.

38. Die Pfizer-Produkte in der engen C2A-Kategorie sind Cardura und Minipress. Beide können allein oder in Kombination mit anderen Antihypertonika eingenommen werden. Minipress ist speziell für die Behandlung von mittelschweren bis lebensbedrohlichen Fällen von sehr hohem oder renalem Blutdruck zugelassen. Es kann bei Patienten mit schwacher renaler Funktion eingesetzt werden und ist auch für die Behandlung von Herzinsuffizienz und Raynaudscher Krankheit zugelassen.

39. Pharmacias Loniten ist ein Blutgefäss erweiterndes Mittel, das für die Behandlung von lebensbedrohlich hohem Blutdruck, welcher mit keiner anderen Therapie erfolgreich behandelt werden kann, eingesetzt wird. Es kann allein oder in Kombination mit Diuretika eingesetzt werden. Pharmacias Nipruss, ein schnell wirkender peripherer Vasodilator (Blutgefässerweiterer), wird für die Behandlung von Bluthochdruck-Notfällen und Fällen kontrollierten Bluthochdrucks während Operationen eingesetzt.

40. Andere Antihypertonika sind einfache und kombinierte Kalziumantagonisten (C8A/C8B), einfache und kombinierte Betablocker (C7A/C7B), einfache und kombinierte ACE-Hemmer (C9A/C9B), einfache und kombinierte Angiotensin-Hemmer (C9C/C9D) und Diuretika (C3A).

41. Die beteiligten Unternehmen sind dabei grundsätzlich der Auffassung, dass es sachgerechter wäre, eine Gruppe von mehreren ATK-3-Hypertonika in den sachlich relevanten Markt mit einzubeziehen.

42. Bei einer engen ATK-3-Marktdefinition, das heisst bei einer blossen Berücksichtigung von Alphablockern in der Kategorie C2A beziehen sich die Marktanteile der beteiligten Unternehmen in der Schweiz hauptsächlich auf Minipress […] und Loniten […] sowie Nipruss […], die Wirkstoffe enthalten, bei denen der Patentschutz abgelaufen ist.

C10A Cholesterin- und Triglyceriden-Reduktoren

43. Pharmazeutische Produkte der C10A-Gruppe wirken cholesterinsenkend. In der Schweiz werden von Pfizer Sortis, Gevilon und Gevilon

Uno vertrieben, wobei mit den letzteren zwei nur ein ganz kleiner Marktanteil erzielt wird. Die Produkte von Pharmacia sind Lipanthyl 200m, Lipanthyl, Colestid und Olbetam.

G2A Geburtseinleitungsmittel

44. Das G2A-Segment beinhaltet Wehenmittel, Prostaglandine und Produkte für die Gebärmutterhalsdehnung. Wehenmittel und Prostaglandine werden eingesetzt, um eine Abtreibung auszulösen oder den Gebärmutterhals zu erweitern sowie um Blutverluste aus der Plazentagegend zu minimieren. Wehenmittel und Prostaglandine lösen Kontraktionen verschiedener Schmerzensgrade aus, je nach der Stärke der veranlassten Kontraktionen.

45. Pharmacias Produkte sind Prostin E2, Prepidil und Pristin F2 Alpha. Prostin E2 und Prostin F2 Alpha werden für Schwangerschaftsabbrüche eingesetzt. Prepidil ist für hochschwangere Frauen kurz vor oder bei der Geburt bestimmt, die eine geburtshilfliche oder medizinische Gebärmutterhalserweiterung benötigen.

G4B3 Präparate zur Behandlung von Erektionsstörungen

46. Die breit gefasste Kategorie G4B bezieht sich auf "Andere urologische Präparate". Die beteiligten Unternehmen und die Wettbewerbskommission erachten eine engere Marktdefinition, das heisst unter Bezugnahme auf die ATK-4-Stufe, als sachgerechter.

47. Die Kategorie G4B erfasst die folgenden ATK-4-Klassen (i) Produkte zur Behandlung von Prostata-Krankheiten (G4B2), (ii) Produkte zur Behandlung von Erektionsstörungen (G4B3), (iii) Produkte zur Behandlung von Inkontinenz (G4B4) und (iv) andere urologische Produkte (G4B9). Diese verschiedenen Indikationen, welche alle in der oben erwähnten ATK-3-Gruppe zusammengefasst sind, zeigen deutlich, dass sie untereinander nicht substituierbar sind und also verschiedene sachlich relevante Märkte darstellen.

48. Pfizers Produkt im G4B3-Segment ist Viagra. Es ermöglicht Männern mit Erektionsstörungen auf sexuelle Stimulation zu reagieren, indem die Blutzirkulation im Penis erhöht wird. Viagra ist in Tablettenform erhältlich und kann also geschluckt werden. Im Gegensatz dazu unterscheidet sich Pharmacias Produkt Caverject von Viagra oder von anderen Produkten zur Behandlung von Erektionsstörungen. Es wird unmittelbar vor dem Geschlechtsverkehr in den Penis injiziert und ist bedeutend schwieriger und schmerzhafter zu handhaben. Deshalb wird Caverject nur angewendet, wenn die Behandlung mit Viagra nicht angezeigt ist und/oder keine Resultate zeitigt.

49. Auf die andere relevante Produktkategorie G4B4 wird im Abschnitt B.2.1.2.4 eingegangen.

J1F Macrolide und ähnliche Präparate

50. Die ATK-2-Klasse J1 umfasst systemische Antibiotika für die Behandlung von bakteriellen Infektionen. Ebenso wie andere Antibiotika, zum Beispiel Breitspektrumpenicillin (J1C), Zephalosporin (J1D) und Fluoroquinolone (J1G), werden Macrolide normalerweise für die Behandlung von verschiedenen allgemeinen Infektionen angewendet, einschliesslich Halsentzündungen, Bronchitis, Entzündungen der Harnwege, Ohrenentzündungen, Sinusitis und Pneumonia. Die meistverbreiteten unter diesen Infektionen sind Atemwegentzündungen (70%), gefolgt von Harnwegentzündungen (8%) und Haut- oder Weichgewebeentzündungen (8%).

51. Die beteiligten Unternehmen sind der Auffassung, dass die Berücksichtigung mehrerer relevanter ATK-3-Kategorien von Antibiotika die Wettbewerbsverhältnisse sachgerechter widerspiegelt als bei einer Anwendung der engen ATK-3-Klassifikationsebene, unter denen die entsprechenden Produkte der beteiligten Unternehmen vertrieben werden. Dies, da Macrolide mit anderen Antibiotika im Wettbewerb stehen, da viele bakterielle Infektionen mit einer Vielzahl von Antibiotika bekämpft werden können.

52. Unter der Annahme eines aus Sicht der beteiligten Unternehmen engen Marktsegments J1F stehen die Produkte der beteiligten Unternehmen nicht direkt im Wettbewerb miteinander, da sie grundsätzlich für unterschiedliche Indikationen eingesetzt werden: Pfizers Zithromax ist ein orales Antibiotikum für die Behandlung von milden bis mittelschweren Entzündungen bei Erwachsenen und Kindern (wie Bronchitis, durch Ansteckung erworbene Pneumonia oder AEP, Pharyngitis, Sinusitis und Hautentzündungen). Zithromax wird auch bei der Behandlung von gynäkologischen Entzündungen wie trachomatöser Chlamydie angewendet. Es ist ein relativ neues Produkt und ist in Europa patentgeschützt. Im Gegensatz dazu ist Pharmacias Dalacin C ein älteres, nicht patentgeschütztes Präparat. Dalacin C Lösung wird meist für die Behandlung von Haut- und Weichgewebeentzündungen eingesetzt; Dalacin C Kapseln und Mixtur dagegen werden zusätzlich auch für die Behandlung von wiederkehrender Tonsillitis verwendet. In speziellen Fällen wird Dalacin C auch für die Behandlung von gynäkologischen Entzündungen sowie Entzündungen der oberen/unteren Atemwege verschrieben. Während Zithromax zur Primärbehandlung eingesetzt wird, wird Dalacin C zur Sekundärbehandlung von bakteriellen Infektionen verwendet, da es potenziell negative Nebenwirkungen hat. Die Eigenschaften von Zithromax und Dalacin C sind so verschieden, dass diese beiden Medikamente nur ganz begrenzt untereinander substituierbar sind. Lincocin wird seit 2000 in der Schweiz nicht mehr vertrieben.

R5F Andere Präparate gegen Husten und Erkältung

53. Diese Gruppe erfasst schleimlösende Tees, Tabletten und medizinische Pastillen gegen Husten (allerdings ohne antiinfektiöse Substanzen), das heisst Präparate ohne ausgeprägte expektorierende oder hustenmildernde Wirkung. Sowohl angebotswie nachfrageseitig besteht in hohem Ausmass Substituierbarkeit zwischen den eng miteinander verbundenen R5-Kategorien. Heilmittel gegen Husten und Erkältung beinhalten eine oder mehrere der folgenden vier Kategorien von Wirksubstanzen: Nasenschleimhautabschwellungsmittel, Antihistaminika, Hustenmittel (Hustenunterdrücker) und Expektoranten (schleimlösende Mittel). Viele Präparate beinhalten auch Analgetika. Diese Wirkstoffe stehen nicht unter Patentschutz, sind für viele Hersteller leicht erhältlich und können (in gewissen Fällen) als nicht rezeptpflichtige Mittel in bestimmten Dosierungen für spezifische Indikationen als nicht rezeptpflichtig vermarktet werden. Dies erleichtert offensichtlich die Verbreitung von Generika, die von zahlreichen Anbietern hergestellt werden. Anbieter verwenden zudem oft dieselbe Marke für Produkte verschiedener R5-Kategorien. Händler kaufen und präsentieren die Produkte der verschiedenen R5-Kategorien zudem oft als Gruppe. Produkte verschiedener ATK-3-Kategorien werden von Ärzten und Apothekern typischerweise für eine alternative Behandlung der gleichen Krankheitssymptome empfohlen.

B.2.1.2.3 Produktsegmente, in denen nur Pfizer aktiv ist und über Marktanteile von mehr als 30% verfügt

54. In der Periode vom 1. Juli 2001 bis 30. Juni 2002 2 erzielte Pfizer in den Produktsegmenten, in denen Pfizer, nicht aber Pharmacia, aktiv ist und Marktanteile von mehr als 30% erreicht, in der Schweiz die folgenden Umsätze und Anteile am Verkaufsvolumen:

2 Die beteiligten Unternehmen stützen sich bei ihrer Analyse auf Umsätze und Verkaufsteile in dieser Periode und nicht auf Kalenderjahreszahlen, da ihnen industrieweite verlässliche Daten von IMS bloss zu dieser Zeitspanne vorliegen.

Betroffene Märkte in der Schweiz (Humanpharmazeutische

Produkte), in denen nur Pfizer aktiv ist Umsätze (in CHF) und Anteile am Verkaufsvolumen

Pfizer ATK-Kategorie Produkt Umsatz

Verkaufsanteil

in %

Pharmacia Marktanteil

in %

A7A Humatin […] 30-40 - 30-40

C8A

Norvasc, Dilzem Retard, Dilzem RR, Dilzem Uno, Dilzem

[…] 60-70 - 60-70

J1A Vibramycine, Vibravenoes […] 40-50 - 40-50

J2A Diflucan […] 30-40 - 30-40

N7D Aricept, Cognex […] 70-80 - 70-80

P1B Cobrantil, Molevac […] 30-40 - 30-40

R1B Rhinopront […] 30-40 - 30-40

S3C Terracotril […] 100 - 100

Quelle: IMS (MAT Juni 2002) (Umrechnungskurs vom 24. September 2002: USD 1.00 = CHF 1.4979)

55. Durch den Zusammenschluss sind damit acht ATK-3-Produktkategorien auszumachen, in denen der Marktanteil 30% oder mehr im Sinne von Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d VKU beträgt. Nachfolgend werden die betroffenen Produktkategorien beziehungsweise sachlich relevanten Märkte vorgestellt (vgl. Rz. 16 ff., 21).

A7A antiinfektiöse antidiarrhöische Darmmittel

56. Die Kategorie A7A erfasst alle Produkte, die ein oder mehrere antiinfektiöse Darmmittel beinhalten (Antibiotika, Sulphonamide, Antiseptika), mit oder ohne weiteren Substanzen. Sulphonamide und spezielle Antibiotika wie Polymyxin, Neomycin oder Colistin in oraler Form sind ebenso erfasst wie Kombinationen mit Motilitätshemmern, intestinalen Absorptionsmitteln und Mikroorganismen.

57. Das Produkt Hemantin von Pfizer wird zur Behandlung von portosystemischer (Leber-)Enzephalopathie, einer Hirnerkrankung, von Darmentzündungen, von Dysenterie, von Taeniaris (einer von Bandwürmern verursachten Krankheit) und ernsthaften Entzündungen, wie Pseudomonas, verwendet.

C8A Einfache Kalziumantagonisten

58. Kalziumantagonisten gehören zur Gruppe von Medikamenten, die primär für die Behandlung von hohem Blutdruck und Angina verwendet werden, wie (einfache und kombinierte) Kalziumantagonisten (C8A, C8B), einfache und kombinierte Betablocker (C7A, C7B), einfache und kombinierte ACE-Hemmer (C9A, C9B), einfache und kombinierte Angiotensin-Hemmer (C9C, C9B), Diuretika (C3A) und Alphablocker (C2A, C2B). Blutdruck-Senkungsmittel bilden ein sehr grosses, wachsendes und - sowohl bei der Vermarktung als auch bei der Entwicklung - ausgesprochen kompetitives Geschäft. Die Anzahl Patienten ist hoch und die Krankheit verläuft chronisch. Entsprechend ist eine lebenslange Behandlung erforderlich.

J1A Tetrazykline und Kombinationen

59. Tetrazykline sind Breitspektrum-Antibiotika, die zur Behandlung von bakteriellen Infektionen als Hemmstoffe bei der Proteinsynthese dienen. In der Schweiz vermarktet Pfizer zwei Produkte, Vibramycine und Vibravenoes. Dabei erzielt Pfizer mit ersterem den Grossteil ihrer Verkäufe in dieser Kategorie. Wie bereits oben zur Kategorie J1F angemerkt (vgl. Rz. 50 ff.), sind die betroffenen Unternehmen grundsätzlich der Auffassung, dass es sachgerechter wäre, mehrere ATK-3-Kategorien von Antibiotika zu einem relevanten Markt zusammenzufassen und damit den sachlich relevanten Markt bei diesen Produkten nicht nur mit einer Produktkategorie (J1A) zu definieren. Dies kann offen gelassen werden, da selbst bei einer engen Definition beziehungsweise der Beschränkung des sachlich relevanten Marktes auf die J1A-Kategorie die Stellung von Pfizer im Markt vom Zusammenschluss nicht verändert wird (vgl. Rz. 95).

J2A Systemische Antimykotika

60. Die Produktekategorie J2A erfasst verschiedene Arten pilztötender Mittel (Antimykotika), die für systemische und/oder dermatologische Fälle eingesetzt werden. Das Produkt von Pfizer, Diflucan (fluconazol) ist ein rezeptpflichtiges pilztötendes Mittel, das unter anderem für die Behandlung von systemischen Pilzinfektionen bei kritisch kranken Patienten mit einem schwachen Immunsystem eingesetzt wird. Diflucan kann auch prophylaktisch bei Patienten, an denen eine Knochenmarktransplantation vorgenommen wird und die mit zytotoxischer Chemotherapie und/oder Strahlungstherapie behandelt werden, zur Verminderung des Auftretens von Candidiasis eingesetzt werden.

N7D Präparate gegen Alzheimer

61. Die Alzheimersche Krankheit zerstört Nervenzellen im Gehirn, was im Körper des Patienten zur Bildung von Acetylcholinesterase (AChE) führt. Dieser Schaden führt typischerweise zu einer Verringerung der Acetylcholin-Menge im Gehirn. Der Verlust dieser chemischen Substanz verursacht Demenz. Bei Anti-Alzheimer-Produkten sind Cholinesterase-Hemmer (z.B. Donepezil und Tacrine) und andere Behandlungsmittel zu unterscheiden.

62. Aricept und Cognex sind Pfizers Produkte in dieser Produktekategorie. Pfizer stellt Aricept nicht selbst her, sondern vermarktet es auf der Basis einer entsprechenden Vereinbarung gemeinsam mit Eisai, einer japanischen Gesellschaft, die dieses Medikament entwickelt hat und herstellt. Aricept kann bei der Linderung einiger Symptome im frühen und mittleren Stadium von Alzheimer Hilfe leisten. Cognex dagegen bringt eine Linderung im früheren Stadium von Alzheimer und eignet sich für die palliative Therapie von Alzheimer. Letzteres hat allerdings den Nachteil, dass es schwierig zu dosieren ist und ein ungünstigeres Profil hinsichtlich Nebenwirkungen hat.

P1B Wurmbekämpfungsmittel

63. Wurmbekämpfungsmittel sind Medikamente, die selektiv tödlich auf Parasiten im menschlichen Körper wirken. Sie zerstören im Magen-Darm-Trakt Würmer und Larven.

64. Pfizer verkauft in der Schweiz die zwei Produkte Cobantril und Molevac. Beide sind alt, stehen nicht mehr unter Patentschutz und sind relativ günstig. Molevac wird gegen spezifische Wurmarten eingesetzt, während Cobrantril zur Behandlung mehrerer Wurmarten verschrieben wird. Das führende Produkt in Europa und auch in der Schweiz ist Vermox von Johnson & Johnson. Es kann zur Behandlung von mehr und selteneren Wurmarten als Cobantril oder Molevac eingesetzt werden.

R1B Systemische Nasalpräparate

65. Nasalpräparate sind in der ATK-3 nach der Art der Verabreichung klassifiziert: Die Kategorie R1A bezieht sich auf topisch (lokal/äusserlich) wirkende Nasalpräparate (Sprays und Drops). Die Kategorie R1B bezieht sich auf systemische Anwendungen (Tabletten, Kapseln und Lösungen). Beide Typen sind in hohem Masse sowohl nachfrageals auch angebotsseitig untereinander substituierbar. Sie werden bei gleichen Symptomen/Leiden (primär zur Milderung von Nasenverstopfung bei Erkältungen, Allergien und Nasennebenhöhlenproblemen) indiziert, und sie werden oft unter derselben Marke vermarktet und als ein einziges Produkt beworben. Darüber hinaus spielen Generika-Hersteller in diesem Bereich eine wichtige Rolle. Zum einen sind die Rezepturen sehr bekannt und nicht geschützt. Zum anderen stehen auch die Wirkstoffe nicht mehr unter Patentschutz, sind

problemlos von einer Anzahl von Herstellern erhältlich, und dürfen (je nach anwendbaren OTC-Regeln) bei vorgeschriebenen Dosierungen für spezifische Indikationen ohne Rezept vermarktet werden.

S3C Corticosteroide antiinfektiöse Kombinationen für Augen und Ohren

66. Die Kategorie S3C umfasst alle Präparate für Augen und Ohren, die ein Steroid und ein anti-infektiöses Mittel enthalten, sei es allein oder mit anderen Wirksubstanzen. Pfizers Produkt, Terracortril, ist eine Salbe oder eine Suspension für die Behandlung von Augen- oder Ohreninfektionen.

67. Pfizer vertreibt auch ein anti-allergisches/anti-entzündliches Produkt für die Augen in der Schweiz. Tyzine zählt zu einer Produktkategorie im Bereich Consumer Healthcare, in der Pharmacia nicht tätig ist.

B.2.1.2.4 Produktsegmente, in denen nur Pharmacia aktiv ist und über Marktanteile von mehr als 30% verfügt

68. In der Periode vom 1. Juli 2001 bis 30. Juni 2002 3 erzielte Pharmacia in den Produktsegmenten, in denen Pharmacia, nicht aber Pfizer, aktiv ist und Marktanteile von mehr als 30% erreicht, in der Schweiz die folgenden Umsätze und Anteile am Verkaufsvolumen:

3 Die beteiligten Unternehmen stützen sich bei ihrer Analyse auf Umsätze und Verkaufsteile in dieser Periode und nicht auf Kalenderjahreszahlen, da ihnen industrieweite verlässliche Daten von IMS bloss zu dieser Zeitspanne vorliegen.

Betroffene Märkte in der Schweiz (Humanpharmazeutische

Produkte), in denen nur Pharmacia aktiv ist Umsätze (in CHF) und Anteile am Verkaufsvolumen

Pfizer Pharmacia ATK-Kategorie Produkt Umsatz Verkaufsanteil in %

Marktanteil

in %

B1B - Fragmin […] 40-50 40-50

G1C - Dalacin V […] 100 100

G2D - Dostinex […] 50-60 50-60

L1D -

Farmorubicin sol., Farmorubicin RD, Farmorubicin, Adriblastin sol., Adriblastin RD, Adriblastin, Zavedos, Zavedos Solution

[…] 60-70 60-70

N7B - Nicorette, Nicorette Depotpfl, Nicorette Inhaler […] 50-60 50-60

S1E - Xalatan, Xalacom […] 40-50 40-50

S1S - Healon […] 70-80 70-80

G4B4 - Detrusitol […] 60-70 60-70

Quelle: IMS (MAT June 2002) (Umrechnungskurs vom 24. September 2002: USD 1.00 = CHF 1.4979)

69. Durch den Zusammenschluss sind damit sieben ATK-3-Produktkategorien im Sinne von Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d VKU betroffen. Nachfolgend werden die betroffenen Produktkategorien beziehungsweise sachlich relevanten Märkte vorgestellt (vgl. Rz. 16 ff., 21).

B1B Injizierbare Antikoagulanten

70. Injizierbare Antikoagulanten werden vor allem eingesetzt, um unerwünschte Blutgerinnsel (Thrombosen oder Embolien) zu verhindern, zum Beispiel vor chirurgischen Eingriffen. Die Kategorie B1B erfasst auch Präparate für den Unterhalt intravenöser Linien. Antikoagulanten können auch Herzpatienten oder anderen Patienten mit hohem Risiko verschrieben werden, um die Entstehung von Blutgerinnsel oder das Wachstum bestehender Blutgerinnsel zu verhindern.

71. Pharmacia vermarktet in der Schweiz das Produkt Fragmin. Es wird für die Prophylaxe von tiefer Venenthrombose eingesetzt, die zu Lungenembolien führen kann. Pharmacia beliefert auch zu Gestehungskosten Spitäler für den technischen Gebrauch (d.h. Spülen von Kathetern) mit kleinen Mengen von Standard Heparin, das von Drittherstellern bezogen wird.

G1C Gynäkologische Antibiotika und Sulfonamide

72. Die Kategorie G1C erfasst Antibiotika und Sulfonamide, die in der Gynäkologie eingesetzt werden. Sie schliesst generell systemische Antibiotika und Sulfonamide aus, die unter J1 und J3 klassifiziert sind, ebenso für den dermatologischen Einsatz indizierte Produkte.

73. Dalacin-V wird von Pharmacia in der Schweiz verkauft. Es wird zur Behandlung von empfindlichen Infektionen eingesetzt, die von anaeroben Bakterien, Streptokokken, Pneumokokken und Staphylokokken verursacht werden. Normalerweise wird es nur bei Patienten indiziert, die auf Penicillin allergisch sind oder für die Penicillin aus anderen Gründen nicht in Frage kommt.

G2D Prolaktin-Hemmer

74. Erkrankungen der Hirnanhangdrüsen führen zu extrem hohen Prolaktinwerten. Pharmacias Dostinex ist ein Dopaminrezeptor, der zur Behandlung von Geschwulsten an Hirnanhangdrüsen eingesetzt wird, die Prolactin ausschütten.

L1D Zytostatische Antibiotika

75. Die ATK-2-Klasse L1 erfasst Präparate, die hauptsächlich zur Behandlung von Krebs eingesetzt werden, und spezielle bei der Antikrebstherapie verwendete Packungen (z.B. spezielle Antikrebs-Antibiotikapackungen, Adrenocorticoide, Progestogene, Oestrogene und Androgene). Die L1-Kategorie bezieht sich auf zytostatische Antibiotika, das heisst rezeptpflichtige Medikamente, welche die Vermehrung von Bakterien verlangsamen oder stoppen, so dass die körpereigenen Abwehrkräfte diese Bakterien abtöten können. Zytostatische Antibiotika unterscheiden sich von den zytoxischen oder bakteriozidalen, bakterienzerstörenden (d.h. nicht die Vermehrung verhindernden) Antibiotika.

76. Pharmacia vermarktet in der Schweiz folgende Produkte: Farmorubicin (einschliesslich Farmorubicin RD und Farmorubicin Sol); Adriblastina (einschliesslich Adriblastina RD und Adriblastina Sol) und Zavedos (und Zavedos Solution). Farmorubicin wird hauptsächlich bei der Behandlung von Brustkrebs eingesetzt. Adriblastin und Zavedos werden für die Behandlung von verschiedenen Typen von Leukämie, Zavedos auch bei akuter Leukämie indiziert. Adriblastin wird für die Behandlung einer grossen Anzahl Krebsarten eingesetzt.

77. Pfizers Mithracin ist ein hauptsächlich für die Behandlung von Krebs indiziertes Antibiotikum.

N7B Produkte zur Behandlung von Nikotinabhängigkeit

78. Die Produkte in dieser Kategorie werden zum graduellen Entzug von Nikotinabhängigkeit eingesetzt. Pharmacias Produkte sind Nicorette, Nicorette Depotphl und Nicorette Inhalator. Der Nicorette Inhalator besteht aus einem Mundstück und einer ersetzbaren Nikotintablette. Er wird wie eine Zigarette gehalten und lässt beim Lutschen Nikotin frei. Ziel ist es, die wöchentlich gebrauchte Anzahl Nikotintabletten zu reduzieren. Nicorette Depotphl (Pflaster) gibt eine ständige, kontrollierte Nikotindosis an den Körper des Benutzers ab und soll Entzugssymptome lindern. Nicorette ist ein Kaugummi, der bei der Rauchentwöhnung eingesetzt werden kann. Verspürt der Benutzer Lust zu rauchen, kann er langsam den Kaugummi kauen, der die Lust und die Entzugssymptome dadurch lindert, dass Nikotin abgegeben wird. Nicorette Kaugummi ermöglicht es dem Patienten, die Nikotinmenge, je nach Lust zu rauchen, anzupassen.

S1E Miotika und Präparate gegen der grünen Star

79. Grüner Star (Glaukom) ist eine Augenerkrankung, bei der erhöhter Druck im Augapfel Sehstörungen auslöst, die manchmal Blindheit zur Folge haben können. Bei gewissen Patienten wird die Schädigung durch einen erhöhten Augendruck verursacht. Andere Patienten mögen zwar über einen normalen Augendruck verfügen. Die Schädigung ergibt sich aber wegen einer Schwäche im optischen Nerv. Miotika sind örtlich begrenzte Augenmedikamente, welche die Pupille zur Kontraktion anregen. Dies wiederum unterstützt das Auge dabei, sein Drainagesystem zu öffnen. Die Flüssigkeit, die den erhöhten Augendruck verursacht, kann so aus dem Auge abfliessen.

80. Pharmacia vertreibt in der Schweiz zwei Typen von Produkten, Xalatan und Xalacom. Xalatan (latanoprost) wird in Form von Augentropfen verabreicht. Xalatan wird bei Patienten mit Weitwinkelglaukom und okularem Überdruck, die andere intraokular drucksenkende Medikamente nicht vertragen oder unzureichend darauf ansprechen, zur Reduktion des erhöhten intraokularen Drucks eingesetzt. Es senkt den Druck im Auge, indem Kanäle geöffnet werden, die den Abfluss der Flüssigkeit ins Innere des Auges ermöglichen.

S1S Hilfsmittel für die ophtalmologische Chirurgie

81. Pharmacias Healon ist ein in der Augenchirurgie verwendetes Präparat. Es wird insbesondere als chirurgisches Hilfsmittel bei Staroperationen, Hornhauttransplantationen, Glaukomfiltration, Netzhautchirurgie und intraokularer Linsenimplantation verwendet.

G4B4 Produkte zur Behandlung von Inkontinenz

82. Das Produkt Detrusitol von Pharmacia wird zur Behandlung von Inkontinenz verwendet (G4B4). Inkontinenz bedeutet unbeabsichtigtes Urinlassen wegen überaktiver Blase (ÜAB). Dies ist auf unbeabsichtigte Kontraktionen des Blasenmuskels und/oder Stressinkontinenz aufgrund erhöhtem abdominalen Druck und schlaffer Stützmuskulatur zurückzuführen. Pfizer ist in diesem Bereich zurzeit nicht vertreten (zur Abgrenzung innerhalb der übergeordneten Produktkategorie G4B vgl. Rz. 46 ff.).

B.2.1.3 Aktueller und potenzieller Wettbewerb

B.2.1.3.1 Aktueller Wettbewerb

83. Übereinstimmend mit der Arbeitshypothese der beteiligten Unternehmen, engstmögliche relevante Märkte abzugrenzen, werden Umsatzzahlen mit Bezug auf die Schweiz und mit Bezug auf die Marktsegmente, in denen die Marktanteile im Sinne von Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d VKU von 20% beziehungsweise 30% erreicht oder überschritten werden, vorgelegt. Im Bereich der humanpharmazeutischen Produkte benutzen die beteiligten Unternehmen überwiegend die dritte Stufe der ATK-Klassifikation und legen Verkaufszahlen und Verkaufsvolumen vor, die von der IMS für diese Rahmenbedingungen errechnet wurden. Betroffene Produktkategorien sind A7A, B1B, C1E, C2A, C8A, C10A, G1C, G2A G2D, G4B, J1A, J1F J2A, L1D, N7B, N7D, P1B, R1B, R5F, S1E, S1S und S3C.

B.2.1.3.1.a Marktverhältnisse in den einzelnen Produktkategorien

C1E Nitrite und Nitrate

Marktanteile in der Kategorie C1E

(Nitrite und Nitrate)

in der Schweiz in %

Unternehmen 1999-2000 2000-2001 2001-2002

Pfizer 0,1-10 0,1-10 0,1-10

Pharmacia 20-30 20-30 20-30

Novartis 40-50 40-50 40-50

AstraZeneca 10-20 10-20 10-20

Schering-Plough 0,1-10 0,1-10 0,1-10

84. Während Pharmacia rund 16%-26% des gesamten Umsatzes in dieser Produktkategorie erzielte, beträgt der Anteil von Pfizer am gesamten Verkaufsvolumen zwischen 0,1%-10%. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ist der Zuwachs an Marktanteilen nach der Fusion von Pfizer und Pharmacia sehr gering. Es ist zudem anzumerken, dass auch weitere grosse internationale Konzerne in diesem Bereich tätig sind, einschliesslich Novartis. In dieser Produktkategorie sind Generika etabliert.

C2A einfache Antihypertonika (nicht pflanzlicher Herkunft)

85. Pfizer und Pharmacia werden nach dem Zusammenschluss über etwa einen Drittel des Gesamtmarktes in dieser Produktkategorie verfügen. Darüber hinaus werden aber viele wichtige Konkurrenten, wie Boehringer Ingelheim, Solvay und Altana, auch nach dem Zusammenschlussvorhaben im Markt verbleiben.

Marktanteile in der Kategorie C2A (Einfache Antihypertonika [nicht pflanzlicher Herkunft])

in der Schweiz in %

Unternehmen 1999-2000 2000-2001 2001-2002

Pfizer 20-30 20-30 20-30

Pharmacia 0,1-10 10-20 10-20

Boehringer-Ingelheim 20-30 20-30 20-30

Solvay 20-30 20-30 20-30

Altana 0,1-10 0,1-10 10-20

Merck 0,1-10 0,1-10 0,1-10

C10A Cholesterin- und Triglyceriden-Reduktoren

86. Der Marktanteil von Pharmacia in der Schweiz ist sehr klein. Der Zuwachs an Marktanteilen aufgrund des Zusammenschlusses ist gering. Verbleibende Konkurrenten sind etwa Merck & Co., Bristol-Myers Squibb, Novartis und Roche. Das Marktwachstum in dieser Produktkategorie ist im Vergleich zum Gesamtmarkt überdurchschnittlich hoch.

Marktanteile in der Kategorie C10A (Cholesterin- und Triglyceriden-Reduktoren)

in der Schweiz in %

Unternehmen 1999-2000 2000-2001 2001-2002

Pfizer 20-30 30-40 30-40

Pharmacia 0,1-10 0,1-10 0,1-10

Merck & Co 30-40 30-40 30-40

Bristol-Myers Squibb 20-30 20-30 20-30

Novartis 0,1-10 0,1-10 0,1-10

Roche 0,1-10 0,1-10 0,1-10

G2A Geburtseinleitungsmittel

87. Pfizer verkauft in der Schweiz sehr kleine Mengen von Pitressin. Der Zuwachs an Verkaufsvolumen in der Folge des Zusammenschlusses ist gering und die Anzahl wichtiger Konkurrenten in dieser Produktkategorie weiterhin gross.

Marktanteile in der Kategorie G2A

(Geburtseinleitungsmittel)

in der Schweiz in %

Unternehmen 1999-2000 2000-2001 2001-2002

Pfizer 0,1-10 0,1-10 0,1-10

Pharmacia 30-40 40-50 30-40

Novartis 30-40 40-50 40-50

Schering AG 20-30 10-20 10-20

G4B3 Produkte zur Behandlung von Erektionsstörungen

88. Aufgrund der unterschiedlichen Verabreichungsformen von Viagra und Caverject konkurrenzieren sich diese Produkte allenfalls nicht direkt. Damit dürfte der Zusammenschluss die Stellung von Pfizer im Bereich G4B3 nicht beeinflussen. Wenn die Substituierbarkeit von Viagra und Caverject bejaht würde, ist der Marktanteil von Pharmacia im Bereich G4B3 dennoch klein.

89. Es ist möglich, dass der gegenwärtige Marktanteil von Viagra sinken wird, da voraussichtlich neue Konkurrenzprodukte auf den Markt kommen werden (vgl. Rz. 124): Abbott Laboratories in Europa hat im Juni 2001 das Medikament Uprima lanciert. Die Unternehmen Lilly und ICOS haben gemeinsam das Medikament Cialis entwickelt, das am 25. Juli 2002 für die Marktzulassung in der EU vorgeschlagen wurde. Bayer hat das Produkt vardenafil/Levitra entwickelt. Es soll gemeinsam mit GlaxoSmithKline vermarktet werden. Es wird erwartet, dass es die Marktzulassung im Verlaufe des Jahres 2003 erhalten dürfte. Die Markteinführung dieser Produkte könnte sich allerdings durch eine in der EU hängige Patentstreitigkeit mit Pfizer verzögern.

90. Allerdings befindet sich bei einer Tochtergesellschaft von Pharmacia ein Produkt in der Entwicklung, das möglicherweise in der Zukunft in die Produktkategorie G4B3 eintreten könnte. Um allfälligen horizontalen Überschneidungen in dieser Produktkategorie zu begegnen, hat Pharmacia den europäischen Wettbewerbsbehörden angeboten, diesen Bereich zu veräussern. Aufgrund der bereits bestehenden Marktführerschaft von Pfizer mit dem Produkt Viagra (rund 82%-92% Marktanteil) wird diese Massnahme, die von den Unternehmen auch gegenüber der schweizerischen Wettbewerbsbehörde zugesichert wurde, zur Verhinderung zukünftiger Marktanteilsadditionen im Sinne einer Auflage auch für den Schweizer Markt verfügt. Mit dem Verkauf des sich in der Entwicklung befindenden Produktes von Pharmacia werden allfällige Bedenken hinsichtlich der Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung in diesem Bereich somit ausgeräumt.

Marktanteile in der Kategorie G4B3-Produkte

zur Behandlung von Erektionsstörungen

in der Schweiz in %

Unternehmen 1999-2000 2000-2001 2001-2002

Pfizer 80-90 90-100 90-100

Pharmacia 0,1-10 0,1-10 0,1-10

Abbot - - 0,1-10

Astra Zeneca 0,1-10 0,1-10 0,1-10

J1F Macrolide und ähnliche Präparate

91. Pfizer und Pharmacia werden in der Kategorie J1F zwar über mehr als einen Drittel Marktanteil verfügen, jedoch besteht ein grosser Konkurrent mit Abbott. Zudem stehen die Produkte von Pfizer und Pharmacia nicht direkt miteinander im Wettbewerb, weil sie an sich

verschieden eingesetzt werden (vgl. Rz. 52). Ferner besteht innerhalb der Antibiotika-Gruppen J1C, J1D, J1F und J1G Wettbewerbsdruck. Damit wird Pfizer weiterhin von Seiten anderer Antibiotikahersteller von Produkten zur Behandlung von Atemwegsentzündungen konkurrenziert werden, die über bedeutende Marktanteile in der Schweiz verfügen.

Marktanteile in der Kategorie J1F (Macrolide und ähnliche Präparate)

in der Schweiz in %

Unternehmen 1999-2000 2000-2001 2001-2002

Pfizer 20-30 20-30 20-30

Pharmacia 10-20 10-20 10-20

Abbott 60-70 50-60 50-60

Aventis 0,1-10 0,1-10 0,1-10

R5F Andere Präparate gegen Husten und Erkältung

Marktanteile in der Kategorie R5F (Andere Präparate gegen Husten und Erkältung)

in der Schweiz in %

Unternehmen 1999-2000 2000-2001 2001-2002

Pfizer 30-40 30-40 30-40

Pharmacia 0,1-10 0,1-10 0,1-10

Weleda 10-20 10-20 10-20

Siegfried 0,1-10 10-20 10-20

Democal 0,1-10 0,1-10 0,1-10

Ricola 0,1-10 0,1-10 0,1-10

Grandel 0,1-10 0,1-10 0,1-10

Bionorica 0,1-10 0,1-10 0,1-10

92. Unter der Annahme einer engen ATK-3-Marktdefinition zeigt sich, dass mit Solubifix, welches zur Schleimlösung in den Bronchien eingesetzt wird, in der Schweiz geringe Verkäufe erzielt werden. Im

Jahr 2001 realisierte Pharmacia mit Solubifix selbst keine Verkäufe mehr. Die entsprechenden Verkäufe rühren daher, dass Grossisten ihre Bestände an Solubifix abbauten. Pharmacia selbst vertreibt dieses Produkt nicht mehr in der Schweiz, und entsprechende Verkäufe werden wegfallen, wenn die Grossisten ihre Lager geleert haben. Der Zuwachs an Marktanteilen aufgrund des Zusammenschlusses ist also minimal. Das für die Behandlung von chronischem, trockenem Husten indizierte Produkt Rhinotussal von Pfizer steht im Wettbewerb mit Produkten von mehr als 20 anderen Anbietern von Husten- und Erkältungsmitteln in der Schweiz, einschliesslich Weleda, Siegfried, Democal, Ricola und Grandel.

A7A antiinfektiöse antidiarrhöische Darmmittel

93. Pfizer und Pharmacia stehen auch nach dem Zusammenschluss unter dem Wettbewerbsdruck seitens anderer Hersteller, vor allem von Drossapharm, die wichtige Marktanteile halten.

Marktanteile in der Kategorie A7A (antiinfektiöse antidiarrhöische Darmmittel)

in der Schweiz in %

Unternehmen 1999-2000 2000-2001 2001-2002

Pfizer 10-20 10-20 30-40

Pharmacia - - -

Abbott 20-30 30-40 0,1-10

Drossapharm 20-30 20-30 40-50

Sanofi-Synthélabo 20-30 10-20 -

Bioforce 0,1-10 0,1-10 10-20

C8A Einfache Kalziumantagonisten

94. Es ist möglich, mehrere Bluthochdruck-Medikamente der ATK-3-Klasse in den sachlich relevanten Markt einzubeziehen. Auch bei einer engeren Marktabgrenzung, das heisst bei einer Beschränkung auf Kalziumantagonisten, überschneiden sich die Aktivitäten der betroffenen Unternehmen in der Schweiz nicht. Pfizer und Pharmacia werden auch nach dem Zusammenschluss weiterhin einem starken Konkurrenzdruck seitens anderer Pharmaunternehmen, die aktiv in dieser Produktkategorie sind, wie zum Beispiel Bayer, AstraZeneca und Abbott, ausgesetzt bleiben. In dieser Produktkategorie sind Generika etabliert.

Marktanteile in der Kategorie C8A

(Einfache Kalziumantagonisten)

in der Schweiz in %

Unternehmen 1999-2000 2000-2001 2001-2002

Pfizer 50-60 50-60 60-70

Pharmacia - - -

Bayer 10-20 10-20 10-20

AstraZeneca 10-20 10-20 10-20

Abbott 0,1-10 0,1-10 0,1-10

Novartis 0,1-10 0,1-10 0,1-10

J1A Tetrazykline und Kombinationen

95. Pfizer und Pharmacia stehen auch nach dem Zusammenschluss unter dem Wettbewerbsdruck seitens anderer Hersteller, zum Beispiel von Spirig und Grünenthal, die wichtige Marktanteile halten. Das Zusammenschlussvorhaben verändert die Wettbewerbsverhältnisse in dieser Kategorie nicht. Das Marktwachstum liegt in dieser Produktkategorie im Vergleich zum Gesamtmarkt unter dem Durchschnitt. Generika sind in dieser Kategorie etabliert.

Marktanteile in der Kategorie J1A (Tetrazycline und Kombinationen)

in der Schweiz in %

Unternehmen 1999-2000 2000-2001 2001-2002

Pfizer 40-50 40-50 40-50

Pharmacia - - -

Spirig 10-20 20-30 20-30

Grünenthal 10-20 10-20 10-20

Hexal Group 0,1-10 0,1-10 0,1-10

Mepha 0,1-10 0,1-10 0,1-10

J2A Systemische Antimykotika

96. Das Zusammenschlussvorhaben führt in dieser Kategorie zu keiner Marktanteilsaddition. Die sich zusammenschliessenden Unternehmen Pfizer und Pharmacia werden weiterhin einem starken Konkurrenzdruck seitens vieler wichtiger Unternehmen wie Novartis, Johnson & Johnson (Janssen-CILAG) ausgesetzt bleiben.

Marktanteile in der Kategorie J2A

(Systemische Antimykotika)

in der Schweiz in %

Unternehmen 1999-2000 2000-2001 2001-2002

Pfizer 30-40 30-40 30-40

Pharmacia - - -

Novartis 20-30 20-30 20-30

Johnson & Johnson 20-30 20-30 20-30

Fresenius 0,1-10 0,1-10 0,1-10

Bristol-Myers Squibb 0,1-10 0,1-10 0,1-10

N7D Präparate gegen Alzheimer

97. Da Pharmacia keine Aktivitäten in diesem Bereich hat, hat das Zusammenschlussvorhaben keinen Zuwachs an Marktanteilen zur Folge. Die sich zusammenschliessenden Unternehmen werden vielmehr weiterhin einem starken Wettbewerbsdruck von Seiten grosser internationaler Konkurrenten wie zum Beispiel von Novartis und Johnson & Johnson ausgesetzt bleiben.

Marktanteile in der Kategorie N7D

(Präparate gegen Alzheimer)

in der Schweiz in %

Unternehmen 1999-2000 2000-2001 2001-2002

Pfizer 70-80 70-80 70-80

Pharmacia - - -

Novartis 20-30 10-20 10-20

Johnson & Johnson - 0,1-10 10-20

P1B Wurmbekämpfungsmittel

98. Da Pharmacia keinerlei Aktivitäten in dieser Produktkategorie hat, hat das Zusammenschlussvorhaben keinen Zuwachs an Marktanteilen zur Folge. Die sich zusammenschliessenden Unternehmen Pfizer und Pharmacia werden zudem weiterhin von Johnson & Johnson konkurrenziert werden, die heute in der Schweiz über einen grösseren Marktanteil als Pfizer verfügt.

Marktanteile in der Kategorie P1B

(Wurmbekämpfungsmittel)

in der Schweiz in %

Unternehmen 1999-2000 2000-2001 2001-2002

Pfizer 40-50 30-40 30-40

Pharmacia - - -

Johnson & Johnson 40-50 40-50 40-50

GlaxoSmithKline 10-20 10-20 10-20

R1B Systemische Nasalpräparate

99. Auch bei einer engen Bestimmung von R1B als sachlich relevanter Markt hat das Zusammenschlussvorhaben keinen Zuwachs an Marktanteilen zur Folge, da Pharmacia in dieser Kategorie keine Produkte anbietet. Darüber hinaus steht das Produkt Rhinopront von Pfizer, welches für die Behandlung von Schnupfen, Heuschnupfen und Katarr verwendet wird, in der Schweiz bereits heute im Wettbewerb mit systemischen Nasalpräparaten von mehreren anderen Herstellern wie zum Beispiel Medichemie, Similasan und GlaxoSmithKline.

Marktanteil in der Kategorie R1B

(Systemische Nasalpräparate)

in der Schweiz in %

Unternehmen 1999-2000 2000-2001 2001-2002

Pfizer 20-30 20-30 30-40

Pharmacia - - -

Similasan 10-20 10-20 10-20

Medi-Chemie 10-20 10-20 10-20

GlaxoSmithKline 0,1-10 0,1-10 0,1-10

Homberger 0,1-10 0,1-10 0,1-10

Novartis 0,1-10 0,1-10 0,1-10

S3C Corticosteroide antiinfektiöse Kombinationen für Augen und Ohren

100. Das Zusammenschlussvorhaben ändert nichts an der gegenwärtigen Wettbewerbssituation in diesem Segment. Pfizer verfügt zwar bereits heute über einen hohen Marktanteil in der Schweiz. Es ist allerdings bemerkenswert, dass der von Pfizer vom 1. Juli 2001 bis 30. Juni 2002 erzielte Umsatz weniger als CHF [...] beträgt. Da Pharmacia keine Aktivitäten in diesem Bereich hat, hat das Zusammenschlussvorhaben keinen Zuwachs an Marktanteilen zur Folge.

Marktanteile in der Kategorie S3C (Corticosteroide antiinfektiöse Kombinationen

fürAugen und Ohren)

in der Schweiz in %

Unternehmen 1999-2000 2000-2001 2001-2002

Pfizer 100 100 100

Pharmacia - - -

B1B Injizierbare Antikoagulanten

101. Da Pfizer keinerlei Aktivitäten in diesem Bereich hat, hat das Zusammenschlussvorhaben keinen Zuwachs an Marktanteilen zur Folge. Ausserdem sind mehrere starke Konkurrenten, wie zum Beispiel Sanofi-Synthélabo, Roche und Aventis, in diesem Bereich aktiv.

Marktanteile in der Kategorie B1B

(Injizierbare Antikoagulanten)

in der Schweiz in %

Unternehmen 1999-2000 2000-2001 2001-2002

Pfizer - - -

Pharmacia 20-30 30-40 40-50

Roche 20-30 10-20 0,1-10

Aventis 0,1-10 0,1-10 0,1-10

Sanofi-Synthélabo 40-50 40-50 40-50

Novartis 0,1-10 0,1-10 0,1-10

G1C Gynäkologische Antibiotika und Sulfonamide

102. Da Pfizer keine Präparate in dieser Produktkategorie vermarktet, hat das Zusammenschlussvorhaben keinen Zuwachs an Marktanteilen zur Folge. Die von Pharmacia in diesem Produktsegment in der Schweiz erzielten Umsätze sind überdies ausgesprochen klein.

Marktanteile in der Kategorie G1C (Gynäkologische Antibiotika und Sulphonamide)

in der Schweiz in %

Unternehmen 1999-2000 2000-2001 2001-2002

Pfizer - - -

Pharmacia 100 100 100

G2D Prolaktin-Hemmer

103. Pfizer hat keinerlei Aktivitäten in diesem Produktsegment. Das Zusammenschlussvorhaben hat damit keinen Zuwachs an Marktanteilen zur Folge. Auch nach dem Zusammenschluss stehen die sich zusammenschliessenden Unternehmen Pfizer und Pharmacia unverändert mit Novartis und mehreren kleineren Konkurrenten wie Schering AG und Wyeth im Wettbewerb.

Marktanteile in der Kategorie G2D

(Prolaktin-Hemmer)

in der Schweiz in %

Unternehmen 1999-2000 2000-2001 2001-2002

Pfizer - - -

Pharmacia 40-50 40-50 50-60

Novartis 50-60 40-50 40-50

Schering 0,1-10 0,1-10 0,1-10

Wyeth 0,1-10 0,1-10 0,1-10

L1D Zytostatische Antibiotika

104. Da Pfizer in dieser Kategorie in den letzten drei Jahren keinerlei Verkäufe getätigt hat, hat das Zusammenschlussvorhaben keinen Zuwachs an Marktanteilen zur Folge. Das fusionierte Unternehmen wird in der Schweiz weiterhin dem Wettbewerb ausgesetzt bleiben. Der Volumenanteil von Pharmacia ist während den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Andere Pharmaunternehmen wie Essex Chemie, Wyeth und Baxter Inc. sind aktiv und verfügen über bedeutende Marktanteile.

Marktanteile in der Kategorie L1D

(Zytostatische Antibiotika)

in der Schweiz in %

Unternehmen 1999-2000 2000-2001 2001-2002

Pfizer - - -

Pharmacia 70-80 70-80 60-70

Wyeth 10-20 10-20 0,1-10

Essex Chemie 0,1-10 0,1-10 10-20

Baxter Int 0,1-10 0,1-10 0,1-10

N7B Produkte zur Behandlung von Nikotinabhängigkeit

Marktanteile in der Kategorie N7B (Produkte zur Behandlung von Nikotinabhängigkeit)

in der Schweiz in %

Unternehmen 1999-2000 2000-2001 2001-2002

Pfizer - - -

Pharmacia 60-70 50-60 50-60

GlaxoSmithKline 0,1-10 20-30 10-20

Novartis 20-30 20-30 20-30

105. Pfizer hat keinerlei Produkte in der Kategorie N7B. Das Zusammenschlussvorhaben hat damit keinen Zuwachs an Marktanteilen zur Folge. Die sich zusammenschliessenden Unternehmen Pfizer und Pharmacia werden in diesem Bereich zudem weiterhin mit Glaxo SmithKline und Novartis im Wettbewerb stehen.

S1E Miotika und Präparate gegen den grünen Star

106. Pfizer stellt keine Produkte in dieser Kategorie her. Ausserdem sind mehrere Konkurrenten wie Merck & Co., Alcon, Allergan und Novartis weiterhin in diesem Bereich tätig.

Marktanteile in der Kategorie S1E (Miotika und Präparate gegen den grünen Star)

in der Schweiz in %

Unternehmen 1999-2000 2000-2001 2001-2002

Pfizer - - -

Pharmacia 30-40 40-50 40-50

Merck & Co 30-40 20-30 20-30

Allergan 0,1-10 0,1-10 0,1-10

Nestlé 0,1-10 0,1-10 0,1-10

Novartis 0,1-10 0,1-10 0,1-10

S1S Hilfsmittel für die ophtalmologische Chirurgie

107. Pfizer hat keinerlei Produkte in der Kategorie N7B. Das Zusammenschlussvorhaben hat damit keinen Zuwachs an Marktanteilen zur Folge. Die sich zusammenschliessenden Unternehmen Pfizer und Pharmacia stehen hier mit Alcon und Novartis im Wettbewerb.

Marktanteile in der Kategorie S1S (Hilfsmittel für die ophtalmologische Chirurgie)

in der Schweiz in %

Unternehmen 1999-2000 2000-2001 2001-2002

Pfizer - - -

Pharmacia 70-80 80-90 70-80

Alcon 10-20 10-20 10-20

Novartis 0,1-10 0,1-10 0,1-10

G4B4 Produkte zur Behandlung von Inkontinenz

108. Pfizer hat gegenwärtig keinerlei Produkte in der Kategorie G4B4. Das Zusammenschlussvorhaben hat damit keinen Zuwachs an Marktanteilen zur Folge. Es befindet sich aber ein Produkt (Darifenacin) in der letzten Entwicklungsphase (Phase III), das voraussichtlich in diese Kategorie fallen würde.

109. Um eine allfällige Marktanteilsaddition in der Zukunft zu vermeiden, haben Pfizer und Pharmacia den EU-Wettbewerbsbehörden angeboten, das Produkt Darifenacin mit weltweiter Wirkung zu veräussern. Aufgrund der bereits bestehenden Marktführerschaft von Pharmacia mit dem Produkt Detrusitol (rund 55%-65% Marktanteil) wird diese Massnahme, die von den Unternehmen auch gegenüber der schweizerischen Wettbewerbsbehörden zugesichert wurde, zur Verhinderung zukünftiger Marktanteilsadditionen im Sinne einer Auflage auch für den Schweizer Markt verfügt. Mit der Veräusserung des sich in der Entwicklung befindenden Produktes Darifenacin erweist es sich nicht als notwendig, einen Innovationsmarkt zu definieren; damit verbundene Bedenken sind daher ausgeräumt (vgl. Rz. 116).

Marktanteile in der Kategorie G4B4 (Produkte zur Behandlung von Inkontinenz)

in der Schweiz in %

Unternehmen 1999-2000 2000-2001 2001-2002

Pfizer - - -

Pharmacia 40-50 50-60 60-70

Madaus 20-30 20-30 20-30

Sanofi-Synthélabo 10-20 10-20 0,1-10

Pierre Fabre 0,1-10 0,1-10 0,1-10

Novartis 0,1-10 0,1-10 0,1-10

B.2.1.3.1.b Gesamtbeurteilung des aktuellen Wettbewerbs

110. Die Anzahl Konkurrenten von Pfizer und Pharmacia ist abhängig von den jeweiligen Märkten. Grundsätzlich zeigt sich, dass die Marktanteilszuwächse durch den Zusammenschluss entweder gering sind oder aber andere, meist grosse, ernst zu nehmende Konkurrenten bestehen. Einzig in der Kategorie G4B (bzw. G4B3 und G4B4) gestaltet sich die Situation anders (vgl. Rz. 88 ff., 108 f.). Die Marktanteilsverteilung in den verschiedenen Produktkategorien ist sehr unterschiedlich, so dass nicht von einer über alle Kategorien einheitlichen Marktstruktur gesprochen werden kann. Bei einer Betrachtung des schweizerischen Gesamtmarktes für Pharmaprodukte zeigt sich, dass neben Pfizer und Pharmacia mehrere ähnlich grosse Wettbewerber existieren (vgl. Rz. 29 ff.). Hinsichtlich der Produktkategorien G4B3 und G4B4 ist Folgendes auszuführen:

- In der Produktkategorie G4B3 könnte der Wettbewerb angesichts des hohen Marktanteils von Pfizer und der Entwicklung eines Nachfolgeprodukts durch Pharmacia beeinträchtigt sein. Dieser Bereich zeichnet sich aber zum einen durch eine hohe Marktdynamik und zunehmenden Wettbewerb aus, insbesondere ist mit neuen Konkurrenzprodukten zu rechnen. Zum anderen wird das sich in der Entwicklung befindende Produkt veräussert werden (vgl. Rz. 88 ff.).

- In der Produktkategorie G4B4 könnte der Wettbewerb angesichts des hohen Marktanteils von Pharmacia und der Entwicklung eines Nachfolgeprodukts (Darifenacin) durch Pfizer ebenfalls beeinträchtigt sein. Zum einen bestehen neben den zusammenschliessenden Unternehmen weitere grosse Wettbewerber, zum anderen

wird das sich in der Entwicklung befindende Produkt Darifenacin veräussert werden (vgl. Rz. 108 f.).

111. Der Pharmamarkt als Ganzes muss sich gegenwärtig sinkenden Wachstumsraten stellen (mit Ausnahme von einzelnen Produktkategorien, etwa C10A, B1B). Zudem sind die Marktanteilsverschiebungen über alle Produktkategorien gesehen relativ gering beziehungsweise die Marktstruktur eher stabil. In einzelnen Produktsegmenten lassen sich jedoch grössere Marktanteilsverschiebungen beziehungsweise eine gewisse Marktdynamik feststellen. Grössere Marktanteilsverschiebungen ergeben sich insbesondere beim Ablauf von Patenten, der Einführung neuer, innovativer Produkte oder Generika.

112. In mehreren Produktkategorien sind nur wenige Hersteller tätig beziehungsweise besteht eine Oligopolsituation. Damit ist zu prüfen, ob das Zusammenschlussvorhaben eine kollektive marktherrschende Stellung begründen oder verstärken könnte (Revisuisse Price Waterhouse/STG-Coopers & Lybrand, RPW 1998/2, S. 214 ff.; UBS/SBV, RPW 1998/2, S. 278 ff.; Bell AG/SEG-Poulets AG, RPW 1998/3, S. 392 ff.).

- Die Anzahl in den Produktkategorien tätigen Unternehmen ist im Allgemeinen eher gering: Zwei bis drei Hersteller halten meist zwischen 50% bis über 90% Marktanteil.

- Wie ausgeführt, ist die Marktstruktur relativ stabil (vgl. Rz. 111).

- Die Markttransparenz ist relativ hoch. Informationen betreffend aktuelle Preise/Preisänderungen und aktuell hergestellte Mengen von Produkten können verhältnismässig einfach erhalten werden: Im Bereich der SL-Arzneimittel werden die Höchstpreise durch die Veröffentlichung des Bundesamtes für Sozialversicherung zugänglich, und Informationen über Mengen sind via kostenpflichtige IHA-/IMS-Daten verfügbar. Es bestehen im weiteren Sinne gemeinsame Qualitätsstandards (Good Manufacturing Practice, GMP), welche von der Swissmedic überprüft werden. Allerdings ist die Markttransparenz betreffend strategische Absichten für die verschiedenen Produktkategorien gering.

- Zudem haben sich in der Vergangenheit in der Pharmabranche bereits kartellrechtlich problematische Kooperationen zugetragen (vgl. Vertrieb von Arzneimitteln/Sanphar, RPW 2000/3, S. 320 ff.; Stichwort "Interessensymmetrie").

- Auch wenn der Zusammenschluss zu einer Veränderung der Rangliste der Pharmahersteller im schweizerischen Gesamtmarkt führt (vgl. Rz. 29 ff.), bewirkt er grundsätzlich keine grossen Änderungen in den jeweiligen Produktkategorien. Die oben genannten Elemente, welche für eine kollektiv marktbeherrschende Stellung sprechen könnten, existierten bereits vor dem Zusammenschluss. Zudem besteht in den Produktkategorien nach wie vor die Möglichkeit von potenzieller Konkurrenz (vgl. Rz. 123). Hinsichtlich der

Produktinnovation existiert starker Wettbewerb. Damit ist davon auszugehen, dass der Zusammenschluss nicht zu einer Begründung und Verstärkung einer kollektiv marktbeherrschenden Stellung führen wird (RPW 1998/2, S. 243 ff.).

Zusammenfassend kann erwartet werden, dass der Zusammenschluss keine kollektive marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken wird.

113. Die Marktanalyse hat ergeben, dass der Zusammenschluss von Pfizer und Pharmacia auf den verschiedenen Vertriebsstufen von der Herstellung bis zum Detailhandel (ÄrztInnen, Apotheken, Drogerien, Spitäler), insbesondere aber auf Stufe Vertrieb, zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck führen kann. Auf Stufe Vertrieb ist mit höherem Wettbewerbsdruck zu rechnen, da Pfizer und Pharmacia gemeinsam über eine grössere Finanzkraft verfügen (vgl. Rz. 114, 117) und mit einem breiteren Sortiment als stärkerer Anbieter auftreten können.

114. Pfizer und Pharmacia erwächst durch den Zusammenschluss eine grosse Finanzkraft. Diese wird Pfizer und Pharmacia namentlich die Möglichkeit verleihen, mehr Mittel als die Konkurrenten für Forschung und Entwicklung (F&E) sowie Vertrieb/Marketing (gerade auf Stufe Detailhandel) zu verwenden, um allfällige Preiskämpfe besser führen und durchstehen zu können. Darauf wird im Folgenden eingegangen.

115. Gerade im Bereich F&E entsteht damit für Pfizer und Pharmacia zumindest theoretisch ein Wettbewerbsvorteil, sei es durch eigene F&E, durch Aufkauf von Innovationen oder durch Kooperationen. Andererseits verfügen auch andere Pharmahersteller über grosse Finanzkraft. Zudem hat sich vor allem in der jüngeren Vergangenheit gezeigt, dass Finanzkraft nicht mit Innovationskraft gleich zu setzen ist. Die Marktanalyse im Rahmen der vorläufigen Prüfung zeigte, dass weder auf die einzelnen Produktkategorien noch auf den gesamten humanpharmazeutischen Bereich bezogen mit einer nennenswerten Beeinträchtigung der F&E-Tätigkeit zu rechnen ist (mit Ausnahme der Produktkategorien G4B3 und G4B4, vgl. Rz. 110, 124). Konkret ist hinsichtlich Ausmass an F&E-Anstrengungen und F&E-Ausgaben, Innovationsdruck, Innovationsrate, Innovationszyklen, Verteilung und Generierung von Know-how grundsätzlich von höherem Wettbewerbsdruck auszugehen.

116. Die gegenwärtige Produktpipeline von Pfizer und Pharmacia erscheint beträchtlich (vgl. Pressemitteilung der EU; 120 neue chemische Einheiten, 80 Projekte für Produkterweiterungen), aber es kann kein spezieller Innovationsmarkt für eine bestimmte Produktkategorie abgrenzt werden, da die Zuteilung eines in der Entwicklung stehenden Produktes zu einer bestimmten Kategorie gemäss der ATC-Klassifikation bis kurz vor der Marktzulassung kaum voraussehbar ist und auf Seiten der zusammenschliessenden Unternehmen keine solchen neuen Arzneimittel für die einzelnen Produktkategorien in Aussicht

stehen (mit Ausnahme der Produktkategorien G4B3 und G4B4, vgl. Rz. 110, 124). Diese Unsicherheit betreffend der Zuteilung eines in Entwicklung stehenden Produktes zu einer bestimmten Kategorie gemäss der ATC-Klassifikation besteht auch für Konkurrenten der zusammenschliessenden Unternehmen, womit prinzipiell die Entwicklung eines Produktes beziehungsweise der Eintritt in die beschriebenen Produktkategorien möglich ist. Ferner muss erwähnt werden, dass nicht alleine die Produktpipeline beziehungsweise deren Grösse für den Eintritt in eine Produktkategorie entscheidend ist. Ein grosser Teil der Innovationen wird dazugekauft oder durch Kooperationen gesichert (vgl. Rz. 123).

117. Im Bereich Vertrieb und Marketing ist von einem beträchtlichen Synergiepotenzial für Pfizer und Pharmacia auszugehen. In diesem Zusammenhang können sich Portfolioeffekte ergeben. Als Portfolioeffekte werden pro- und antikompetitive Effekte bezeichnet, welche sich bei Zusammenschlüssen von Marktteilnehmern mit komplementären Produkten ergeben können. Dabei verfügt eine oder mehrere der zusammenschliessenden Parteien bei den komplementären Produkten über signifikante Marktmacht (IBM Deutschland GmbH, Berlin, et PwC Consulting AG, Zurich, RPW 2002/4; OECD, Portfolio Effects in Conglomerate Mergers, DAFFE/COMP[2002]5). Der Zusammenschluss von Pfizer und Pharmacia kann mit anderen Worten sowohl eine Verbesserung als auch eine Verschlechterung der Wettbewerbsverhältnisse im Bereich Marketing und Vertrieb bewirken. Im Rahmen der vorläufigen Prüfung hat sich ergeben, dass die Konkurrenten von Pfizer und Pharmacia von zunehmendem Wettbewerbsdruck ausgehen. Das gleiche Bild zeigt sich bei der Prüfung der zukünftigen Wettbewerbssituation auf der Marktgegenseite: Die Marktgegenseite geht vor allem im Bereich Vertrieb und Marketing von erhöhtem Wettbewerbsdruck aus (vgl. Rz. 113). Damit kann erwartet werden, dass sich der Zusammenschluss im Bereich Marketing und Vertrieb prokompetitiv auswirken wird.

118. Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit dem Zusammenschluss ein grosser Marktakteur entsteht, der aber den aktuellen Wettbewerb nicht erheblich beschränken kann.

B.2.1.3.2 Potenzieller Wettbewerb

119. Obwohl sich der räumlich relevante Markt aus Sicht der Nachfrageseite auf die Schweiz bezieht, ist aus der Sicht der Hersteller internationale beziehungsweise globale Konkurrenz zu berücksichtigen (vgl. Roche/Corange, RPW 1998/1, S. 68 f.). Im Pharmageschäft hat der Herstellerwettbewerb zwei Hauptkomponenten. Einerseits herrscht internationale Innovationskonkurrenz (Wettbewerb um Patentrechte), andererseits kommt nach Ablauf des Patentschutzes globaler Imitationswettbewerb (Generika) hinzu. Patentrechtlich geschützte Medikamente und Generika werden in der Regel international vermarktet.

120. Der Wettbewerb über Forschung und Entwicklung (Innovations- und Imitationswettbewerb) wird global geführt. Die Entwicklung eines neuen Medikaments erfordert dessen weltweite Vermarktung, damit die hohen Kosten der Entwicklung amortisiert werden können. Einen Teil der Innovationen entwickeln die Hersteller nicht im Rahmen der eigenen F&E-Tätigkeit, sondern kaufen Innovationen anderer Unternehmen auf oder gehen Kooperationen ein (vgl. Rz. 116).

121. In der jüngeren Vergangenheit zeigte sich, dass die Forschungsabteilungen vieler Hersteller nicht mit der gewohnt hohen Kadenz neue Wirkstoffe hervorbrachten. Dies ist kaum auf die fehlenden finanziellen Mittel zurückzuführen. So verdreifachten sich in den 90ern die für F&E aufgewendeten finanziellen Mittel (bei sich stetig verringerndem Output).

122. Was die Markteintrittskosten auf dem Pharmamarkt anbelangt, sind insbesondere folgende Feststellungen relevant:

- Die Entwicklungskosten eines Medikamentes sind sehr hoch (durchschnittlich ca. CHF 500 Mio.).

- Die Entwicklung eines Arzneimittels ist sehr zeitintensiv, das heisst, sie kann sich über acht bis 12 Jahre erstrecken, wobei der Markteintritt von Generika sehr viel schneller vonstatten geht.

- Es müssen hohe Entwicklungsrisiken getragen werden. Die Testperiode der klinischen Versuche gliedert sich in vier klinische Phasen (wobei in diesem Zusammenhang die klinischen Phasen I-III relevant sind, da die Phase IV während der Einführung eines Produktes stattfindet). Gemäss den Parteien scheitert die Einführung eines Arzneimittels mit einer Wahrscheinlichkeit von 90% bereits in der Phase I. Die entsprechenden Wahrscheinlichkeiten für die Phasen II und III betragen etwa 75% beziehungsweise 50%.

- Arzneimittel bedürfen der Registrierung bei der Swissmedic, was mit weiteren Kosten und Zeitaufwand verbunden ist.

123. Diese hohen Markteintrittsbarrieren erklären, weshalb es in den letzten Jahren auf der Stufe der globalen Marktteilnehmer keine signifikanten Marktzutritte neuer Marktteilnehmer, sondern einzig Zusammenschlüsse (Glaxo Wellcome PLC/SmitthKline Beecham PLC, RPW 2001/2, S. 338 ff.) gegeben hat. Trotzdem ist die Möglichkeit eines Marktzutritts in den jeweiligen Produktkategorien fortwährend möglich. Es ist allgemein davon auszugehen, dass zahlreiche Konkurrenten von Pfizer/Pharmacia aufgrund ihrer Finanzkraft im F&E-Bereich in der Lage sind, in ein bisher von Pfizer und/oder Pharmacia dominiertes Marktsegment beziehungsweise in die einzelnen Produktkategorien (sachlich relevanten Märkte) einzudringen (vgl. Rz. 29 ff., 115 f.). Gerade mit der Entwicklung von neuen Wirkstoffen ist der Markteintritt in stabile Produktkategorien möglich (z.B. Pradif). Auch kleinere, spezialisierte Unternehmen ("Start-up"-Unternehmen, Emerging Pharma 4) vermögen gerade mit neuen Wirkstoffen in den Markt einzutreten.

124. In den Produktkategorien G4B3 und G4B4 steht jeweils ein Produkt des in dieser Produktkategorie nicht tätigen, am Zusammenschluss beteiligten Unternehmens in der Entwicklung. Wie oben (vgl. Rz. 88 ff., 108 f. und 110) ausgeführt, haben die Parteien zugesichert, diese Produkte zu verkaufen. Schliesslich bleibt anzumerken, dass im Bereich G4B3 mit neuen Anbietern und allenfalls mit marktstarken Neueinführungen zu rechnen ist (vgl. Rz. 46 ff., 88).

125. Im Bereich der Generika ist in den Produktkategorien C2A, G4B, R5F, P1B, N7B, J1A, B1B, S1E, C1E und L1D nicht mit neuen Markteintritten zu rechnen. Dagegen erscheinen neue Wettbewerber mit Generika in den Produktkategorien S1S, C8A, J1F, C10A, J2A, P1B, N7D, R5F und A7A eher wahrscheinlich. Der erfolgreiche Markteintritt von Generika hängt namentlich von der bisherigen Marktposition und der Reputation des Generikaherstellers ab. Insgesamt ist aber damit zu rechnen, dass die Auswirkungen auf die Marktanteile durch Einführungen von Generika nicht stark marktbeeinflussend sein werden, wenn auch deren Wachstum überproportional ist und Generika allgemein zu einer Erhöhung des Wettbewerbs führen (in einzelnen Produktkategorien ist dies anders, etwa in der Kategorie C10A).

126. Zusammenfassend ist festzustellen, dass potenzieller Wettbewerb vorhanden ist und durch den Zusammenschluss nicht erheblich beeinträchtigt werden kann.

B.2.1.4 Ergebnis

127. Die vorläufige Prüfung ergibt Anhaltspunkte dafür, dass der Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken wird. Diese Anhaltspunkte würden aber durch die Veräusserung des Produktes "Darifenacin" (Produktkategorie G4B4) an einen Dritten nach den Vorgaben im Commitment to the European Commission (Case No COMP/M.2922) vom 26. November 2002 gemäss SCHEDULE IV und die Veräusserung der Rechte von Pharmacia zur Entwicklung und Kommerzialisierung von Apomorphin-Hydrochlorid Nasenspray zur Behandlung von Erektionsstörungen (Produktkategorie G4B3) nach SCHEDULE V ausgeräumt. Der Zusammenschluss kann danach unter diesen Auflagen zugelassen werden, auf die Eröffnung einer Prüfung nach Artikel 10 KG des Zusammenschlusses ist damit zu verzichten.

4 Grosse, etablierte Pharmakonzerne konzentrieren sich hauptsächlich auf die Entwicklung von Blockbuster-Präparaten. Dies sind Produkte mit einem Umsatz von USD > 1 Mrd. Die frei werdenden Nischen besetzen so genannte Emerging Pharma-Unternehmen. Diese Unternehmen konzentrieren sich auf Spezialbereiche, welche für grosse Pharmakonzerne aufgrund des begrenzten Umsatzpotenzials weniger interessant sind.

B.2.2 Veterinärpharmazeutische Produkte

B.2.2.1 Relevante Märkte

B.2.2.1.1 Sachlich relevanter Markt

128. Der sachliche Markt umfasst alle Waren oder Leistungen, die von der Marktgegenseite hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als substituierbar angesehen werden (Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe a VKU).

129. Bei der Definition der relevanten Produktmärkte im Bereich veterinärpharmazeutische Präparate hat die Wettbewerbskommission eine Trennung zwischen den ernährungsbedingten Nahrungsergänzungsmitteln, medizinischen Nahrungsergänzungsmitteln (Hygieneprodukte), Impfstoffen und veterinärmedizinischen Präparaten in Betracht gezogen (Merial, RPW 1997/3, S. 350 ff.). Besonders im Bereich der veterinärmedizinischen Präparate differenzierte die Wettbewerbskommission weiter zwischen antimikrobiellen, antiinfektiösen, antientzündlichen und parasitiziden Mitteln. Bei den Parasitiziden zog die Wettbewerbskommission eine weitere Unterteilung nach dem zu behandelnden Tier beziehungsweise dem zu bekämpfenden Parasiten in Erwägung. Zur letzten Kategorie wurde festgehalten, dass Endozide, Ectozide und Endectozide verschiedene Produktemärkte darstellen könnten.

130. Die EU-Kommission ihrerseits hat festgehalten, dass veterinärpharmazeutische Präparate in drei Hauptgruppen unterteilt werden können, nämlich medizinische Nahrungsergänzungsmittel, biologische Mittel (hauptsächlich Impfstoffe) und Pharmazeutika (IV/M.737, Ciba-Geigy/Sandoz, Urteil vom 17. Juli 1996, IV/M.885, Merck/Rhone-Poulenc/Merial, Urteil vom 2. Februar 1997, COMP/M.1681. Akzo Nobel/Hoechst Roussel Vet, Urteil vom 22. November 1999). Im Bereich der Pharmazeutika für Tiere erkannte die EU-Kommission einen Unterschied zwischen folgenden Produkttypen: parasitizide, antimikrobielle, hormontherapeutische, antientzündliche und schmerzlindernde sowie wirkungssteigernde und andere Pharmazeutika (Rs. COMP/M.1681. Akzo Nobel/Hoechst Roussel Vet, Urteil vom 22. November 1999, Kap. 13).

131. Die beteiligten Unternehmen sind dem von der Wettbewerbskommission und der EU-Kommission vorgeschlagenen Ansatz zur Marktdefinition im Bereich der veterinärpharmazeutischen Präparate gefolgt. Unter der Arbeitshypothese einer solchen Differenzierung ergibt sich, dass sich die Geschäftsaktivitäten der beteiligten Unternehmen in der Schweiz lediglich im Bereich der antimikrobiellen Mittel beziehungsweise Antiinvektive oder Antibiotika überschneiden.

132. Die EU-Kommission hat dahingehend zur Marktdefinition die folgenden Kriterien zur Analyse der relevanten Märkte identifiziert: Vorerst ist anerkannt, dass der Bereich der Antibiotika eine grosse Anzahl

von Produkten umfasst, die sich meistens durch die Art und Weise der Verabreichung (subkutane, orale oder lokale Verabreichung auf der Haut, ins Ohr, Auge, Euter [für die Behandlung von Mastitis]) oder aufgrund der aktiven Wirksubstanz (spezifische chemische Moleküle oder Gruppe von Antibiotika wie z.B. Aminoglykoside, Zephalosporin, Fluoroquinolon, Macrolide, Novobiocin, Penicillin, Phenical, Quinolon, Sulphanomid, Tetrazyklin) unterscheiden. Eine weitere Segmentierung kann aufgrund der zu behandelnden Tierart (Nutz- oder Haustier bzw. grosse oder kleine Tiere) und des Stadiums des tierischen Reproduktionszyklus (z.B. Milchkühe oder milcharme Kühe) vorgenommen werden. Substitutionsmöglichkeiten und konkurrenzierende Indikationen ergeben sich aber über sämtliche Grenzen der gestützt auf die oben erwähnten Kriterien definierten Kategorien.

133. Übereinstimmend mit dem von der EU-Kommission gewählten Ansatz schlagen die beteiligten Unternehmen im Sinne einer Arbeitshypothese vor, alle diese verschiedenen Kriterien in Betracht zu ziehen. Grundsätzlich resultiert dies in der engstmöglichen Marktabgrenzung. Dem Vorschlag der beteiligten Unternehmen kann somit gefolgt werden.

134. Die von den Herstellern und Vertreibern angebotenen Produkte bestehen in einer Palette von Tierarzneimitteln. Die Hersteller und Vertreiber liefern ihre veterinärpharmazeutischen Produkte grösstenteils an TierärztInnen und vereinzelt an ApothekerInnen, Futtermühlen, Labors, Forschungsanstalten, Universitätskliniken, kantonale Veterinärämter, an das BVET, Mischfutterhersteller, landwirtschaftliche Mühlen und an die Armeeapotheke. Sie können daher als Marktgegenseite bezeichnet werden.

135. Der sachlich relevante Markt wird somit auf Stufe Herstellung durch die entsprechenden veterinärpharmazeutischen Produkte und ihre Klassifikation definiert.

B.2.2.1.2 Räumlich relevanter Markt

136. Der räumliche Markt umfasst das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite die den sachlichen Markt umfassenden Waren oder Leistungen nachfragt oder anbietet (Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b VKU).

137. Gemäss den Ausführungen in Randziffer 22 ff. entspricht im vorliegenden Fall der räumlich relevante Markt dem Gebiet der Schweiz.

B.2.2.2 Voraussichtliche Stellung in den betroffenen Märkten

138. Gemäss Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d VKU haben die Unternehmen Angaben über alle sachlichen und räumlichen Märkte zu machen, die vom Zusammenschlussvorhaben betroffen sind. Verfügt ein Unternehmen in einem dieser Märkte in der Schweiz über einen Marktanteil von 30% oder mehr beziehungsweise verfügen zwei oder

mehr der beteiligten Unternehmen über einen gemeinsamen Marktanteil von 20% oder mehr, ist eine eingehende Beschreibung dieser Märkte hinsichtlich der Vertriebs- und Nachfragestruktur sowie der Bedeutung der Forschung und Entwicklung notwendig. Werden diese Marktanteilsschwellen nicht erreicht, ist in der Regel von der Unbedenklichkeit des Zusammenschlussvorhabens auszugehen. Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat den Parteien im Rahmen einer erleichterten Meldung zugestanden, auf die Einreichung von zusätzlichen Angaben zu den Märkten, in denen die Marktanteile 20% beziehungsweise 30% nicht überschreiten, zu verzichten. Daher werden nachfolgend lediglich diejenigen Märkte aufgeführt, in denen diese Marktanteilsschwellen erreicht beziehungsweise überschritten werden.

139. Unter der Arbeitshypothese einer Marktdefinition, die dem von der Wettbewerbskommission und der EU-Kommission gewählten Ansatz folgt, resultiert die einzige potenzielle Überschneidung zwischen den Aktivitäten der beteiligten Unternehmen im Bereich der antimikrobiellen Mittel. Letztere können gemäss EU-Kommission nach der Art der Verabreichung, der enthaltenen Wirkstoffe, der Indikation sowie nach der Stufe im tierischen Reproduktionszyklus unterschieden werden. Auf dieser Basis sind die beteiligten Unternehmen der Auffassung, dass das Zusammenschlussvorhaben zu keinerlei Marktanteilsadditionen mit gemeinsamen Anteilen von mehr als 20%, das heisst zu betroffenen Märkten im Sinne von Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d VKU, führen dürfte.

140. Unter der gleichen Arbeitshypothese identifizieren die beteiligten Unternehmen die folgenden Kategorien, in denen Pfizer allein in der Schweiz einen Marktanteil von mindestens 30% erzielt. Im Jahr 2001 erzielte Pfizer in diesen Marktsegmenten die folgenden Umsätze und Marktanteile in der Schweiz 5.

5 Dabei ist anzumerken, dass die vorgelegten Marktanteile blosse Schätzungen sind, da keine verlässlichen Daten verfügbar sind.

Betroffene Märkte in der Schweiz (Veterinärpharmazeutische Präparate) Umsätze (in CHF) und Anteile am Verkaufsvolumen

Pfizer Pharmacia

Produktekategorie

Produkt Umsatz

Verkaufsanteil

in %

Marktanteil in %

Topisches Penicillin gegen Mastitis bei milcharmen Kühen

Orbenin, Orbenin Extra […] 40-50 - 40-50

Oral verabreichbares antiinfektiöses Penicillin für Haustiere

Synulox, Clamoxyl […] 60-70 - 60-70

Nicht-steroidische entzündungshemmende Arzneimittel für Hunde

Rimadyl Tab, Rimadyl Inj. […] 50-60 - 50-60

Endoparasitizid für Nutztiere

Paratect Flex, Exhelm, Valbazen […] 30-40 - 30-40

Beruhigungsmittel für Haustiere und Pferde

Dormitor, Domosedan […] 50-60 - 50-60

Quelle: Interne Schätzungen des Managements von Pfizer (Durchschnittlicher Wechselkurs 2001: USD 1.00 = CHF 1.68724)

141. Nachfolgend werden die betroffenen Produktkategorien beziehungsweise sachlich relevanten Märkte vorgestellt (vgl. Rz. 128 ff., 134).

Topisches Penicillin gegen Mastitis bei milcharmen Kühen

142. Die EU-Kommission identifizierte ein Produktsegment, das sich auf die antiobiotische Behandlung von Mastitis bei milcharmen Kühen bezieht. Dieses Segment kann zudem weiter in die verschiedenen Klassen von Antibiotika unterteilt werden. Bei einer Anwendung der Methodik der EU-Kommission sind auf Penicillin basierende Antibiotika zur Behandlung von Mastitis bei milcharmen Kühen, die topisch (vorliegend: intramammär) verabreicht werden, als Subsegment auszuscheiden.

143. Pfizers erstes Präparat zur Behandlung von Mastitis bei milcharmen Kühen war Orbenin DC. Das aktive Antibiotikum in Orbenin DC und dem neueren Orbenin EDC ist Cloxazillin, das gegen grampositive Bakterien, insbesondere Staphylococcus aureus, die Hauptursache einer Infektion des milcharmen Euters, wirksam ist. Orbenin DC und Orbenin EDC sind ebenso wirksam gegen Streptococcus agalactiae und andere Streptokokkenarten, penicillinresistente und penicillinsensitive Staphylokokken und Corynebacterium pyogenes. Beide Produkte sind Antibiotika, die zur Penicillin-Klasse zählen, und sind nicht mehr patentgeschützt.

Oral verabreichbares antiinfektiöses Penicillin für Haustiere

144. Auf der Basis der oben beschriebenen Arbeitshypothese lässt sich ein Produktsegment bestimmen, das sich auf oral verabreichbare, antibiotische Präparate zur Behandlung von Haustieren bezieht. Bei einer Anwendung der oben erwähnten Methode zur Bestimmung der sachlich relevanten Märkte kann dieses Segment in verschiedene Klassen von Antibiotika weiter unterteilt werden. Dabei sind oral verabreichbare Antibiotika der Penicillin-Klasse, die bei bakteriellen Infektionen von Haustieren eingesetzt werden, als Subsegment von anderen Präparaten zu differenzieren.

145. Clamoxyl in Tablettenform ist ein Antibiotikum der Penicillin-Klasse. Dessen Wirksubstanz ist Amoxicillin. Es wird zur Behandlung von Infektionen bei Hunden und Katzen eingesetzt, die durch die Bakterien wie Haemophilus spp, Pasteurella spp, Proteus mirabilis, Salmonellen spp, Leptospira spp, Escherichia coli., Streptokokken und Staphylokokken verursacht werden, die ihrerseits auf Amoxicillin sensitiv reagieren. Es wird hauptsächlich bei lokalen Infektionen, Infektionen des Darmtraktes, Infektionen des Urogenitaltraktes, sekundären bakteriellen Infektionen und generelleren Infektionen indiziert. Synulox in Tablettenform ist ebenfalls ein Antibiotikum der Penicillin-Klasse. Dessen Wirksubstanz ist Clavulansäure und Amoxicillin. Es verfügt über ein ziemlich breites Spektrum bakteriozider Aktivität gegen Bakterien, die üblicherweise in Katzen und Hunden zu finden sind, wie Staphylokokken, Clostridia, Corynebakterien, Peptostreptokokken spp, Streptokokken, Bakteroide spp, Escherichia coli., Salmonellen, Bordetella bronchiseptica, Campylobacter spp, Fusobacterium necrophorum, Klebsiellae, Pasteurellae und Proteus spp. Es wird für eine breite Palette von Krankheiten von Katzen und Hunden eingesetzt, einschliesslich tiefe und oberflächliche Hauterkrankungen, Infektionen von Weichgewebe, Zahninfektionen, Infektionen des Urintraktes, Atemkrankheiten und Darmentzündungen.

Nicht-steroidische entzündungshemmende Arzneimittel für Hunde

146. Medikamente gegen Schmerz und Entzündungen können generell in steroidische, nicht-steroidische und andere Präparate unterteilt werden. Nicht-steroidische Entzündungshemmer befreien von Schmerzen und Entzündungen, die durch Arthritis verursacht werden.

Endoparasitizide für Nutztiere

147. Parasitizide können in zwei unterschiedliche Kategorien unterteilt werden. Anti-Coccidiale greifen einzellige Parasiten an. Die übrigen Anti-Parasitizide greifen mehrzellige Parasiten an und können weiter in die folgenden drei Segmente unterteilt werden: Ektozide werden gegen äussere Parasiten wie Flöhe, Zecken, Läuse und Krätzmilben eingesetzt. Endozide dienen der Bekämpfung von inneren Parasiten wie Würmern, Leber-Plattwürmern oder Protozoen. Endektozide bekämpfen sowohl innere wie äussere Parasiten. Letztere sind vergleichsweise neue Entwicklungen, und die entsprechenden Präparate können hauptsächlich bei grossen Tieren eingesetzt werden. Parasitizide werden sowohl Hausals auch Nutztieren verabreicht. Es gibt allerdings Unterschiede zwischen den Märkten für Haus- und Nutztiere. Während sich das Angebot an Medizinalprodukten für fleischproduzierende Tiere grundsätzlich nach dem ökonomischen Wert des Tieres und den Kosten für das Verabreichen der Präparate bestimmt, finden diese Überlegungen hingegen kaum oder bloss in einem beschränkten Ausmass bei Haustieren Anwendung. Pfizers Endoparasitizide für Nutztiere sind in der Schweiz Paratect Flex Bolus, Exhelm und Valbazen.

Beruhigungsmittel für Haustiere und Pferde

148. Pfizer verkauft zwei Beruhigungsmittel in der Schweiz. Dormitor wird hauptsächlich bei Katzen und Hunden, Domosedan ausschliesslich bei Pferden eingesetzt. Dormitor erlaubt Veterinären, Haustiere kurzzeitig zu sedieren. Domosedan wird etwa bei Untersuchungen von Pferden oder anderen Eingriffen als Sedativ verwendet. Pfizer verkauft überdies Antisedan in der Schweiz, ein Gegenmittel gegen Beruhigungsmittel. Es ist ein Antagonist, der die Wirkungen von Dormitor aufhebt.

B.2.2.3 Aktueller Wettbewerb

149. Im Bereich der tierpharmazeutischen Präparate ist die Anwendung von Marktanteilsdaten als Ausgangsbasis für die Beurteilung der wettbewerblichen Situation wegen mangelnder öffentlich zugänglicher Daten erschwert. Aufgrund der Schwierigkeiten, verlässliche Zahlen beizubringen, beschränken sich die Anteilsschätzungen auf das Jahr 2001. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Marktanteilszahlen in den letzten drei Jahren nicht wesentlich verändert haben.

Topisches Penicillin gegen Mastitis bei milcharmen Kühen

150. Es wurde bereits oben erwähnt, dass Pharmacia in diesem Subsegment keine Aktivitäten in der Schweiz hat. Das Zusammenschlussvorhaben hat diesbezüglich keine Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation. Die Wettbewerber von Pfizer in diesem Produktsegment sind etwa Gräub und Virbac.

Marktanteile für Topisches Penicillin gegen Mastitis bei

milcharmen Kühen in der Schweiz in %

Unternehmen 2001

Pfizer 40-50

Gräub 20-30

Virbac 10-20

Andere, einschliesslich Streuli, Veterinaria, Berna, Provet, Stricker und Merial (vertrieben durch Provet)

30-40

Oral verabreichbares antiinfektiöses Penicillin für Haustiere

151. Pharmacia hat keine Aktivitäten in diesem Subsegment in der Schweiz. Pfizer steht im Wettbewerb mit mehreren internationalen Unternehmen, einschliesslich Vetoquinol und Bayer (vertrieben durch Provet).

Marktanteile für Oral verabreichbares antiinfektiöses Penicillin für Haustiere in der Schweiz in %

Unternehmen 2001

Pfizer 60-70

Vetoquinol 20-30

Andere, einschliesslich Gräub, Streuli, Veterinaria, Berna, Bayer (vertrieben durch Provet) und Merial (vertrieben durch Biokema)

20-30

Nicht-steroidische entzündungshemmende Arzneimittel für Hunde

152. Pharmacia verkauft keinerlei nicht-steroidische Präparate in der Schweiz. In der Schweiz vertreibt Pfizer Rimadyl zur Behandlung von Hundearthritis und steht dabei im Wettbewerb mit mehreren Konkurrenten, einschliesslich Boehringer Ingelheim.

Marktanteile für Nicht-steroidische entzündungshemmende

Arzneimittel für Hunde in der Schweiz in %

Unternehmen 2001

Pfizer 50-60

Boehringer 30-40

Andere, einschliesslich Vetoquinol, Gräub, Streuli, Veterinaria und Berna

20-30

Endoparasitizide für Nutztiere

153. Pharmacia hat in diesem Bereich keine Aktivitäten. Konkurrenten von Pfizer bleiben in diesem Bereich weiterhin unter anderem Intervet, Biokema/Janssen und Novartis.

Marktanteile für Endoparasitizide für Nutztiere

in der Schweiz in %

Unternehmen 2001

Pfizer 30-40

Merial (vertrieben durch Biokema/Janssen) 20-30

Intervet 10-20

Novartis 0,1-10

Andere (Ufamed, Bayer [vertrieben von Provet], Berna, Virbac und Gräub)

20-30

Beruhigungsmittel für Haustiere und Pferde

154. Pharmacia hat keine Aktivitäten in diesem Bereich. Die Konkurrenten von Pfizer sind in diesem Bereich unter anderem Vetoquinol und Boehringer.

Marktanteile für Beruhigungsmittel für Haustiere und Pferde

in der Schweiz in %

Unternehmen 2001

Pfizer 50-60

Vetoquinol 20-30

Boehringer 0,1-10

Andere, einschliesslich Gräub, Streuli, und Veterinaria Berna 20-30

Quelle: Schätzungen des Pfizer-Managements

155. Im Bereich der veterinärpharmazeutischen Produkte besteht weiterhin wirksamer aktueller Wettbewerb:

- Viele Produkte der beteiligten Unternehmen in diesem Bereich sind nicht mehr patentgeschützt und stehen folglich im Wettbewerb mit Generika. Ausserdem wird bei einigen wichtigen Produkten der beteiligten Unternehmen bald der Patentschutz auslaufen.

- Gemessen am geschätzten Gesamtumsatz der verkauften Tierarzneimittel in der Schweiz weist Pfizer im Gesamtmarkt höchstens 5%-10% Marktanteil auf. Ferner existieren weitere Hersteller mit einem Marktanteil von mehr als 10%, einige Hersteller mit einem Marktanteil zwischen 5% und 10% sowie zahlreiche Hersteller mit einem Marktanteil zwischen 0,1% und 5%. Der Zusammenschluss berührt die Marktstruktur nicht wesentlich.

- Der Wettbewerbsdruck ist bei einem relativ stagnierenden Absatzvolumen und steigenden F&E-Kosten grösser geworden. Dieser ist im Bereich der Nutztiere beziehungsweise der Landwirtschaft grösser als im Bereich der Heimtiere.

156. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der im relevanten Markt bestehende wirksame aktuelle Wettbewerb so gross ist, dass der potenzielle Wettbewerb nicht geprüft werden muss. Der Zusammenschluss kann den aktuellen Wettbewerb nicht beschränken.

B.2.2.4 Ergebnis

157. Die vorläufige Prüfung ergibt keine Anhaltspunkte dafür, dass der Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken wird. Die Voraussetzungen für eine Prüfung des Zusammenschlusses nach Artikel 10 KG sind daher nicht gegeben.

C. Kosten

158. Gestützt auf die KG-Gebührenverordnung ist unter anderem gebührenpflichtig, wer das Verwaltungsverfahren verursacht hat (Artikel 2 KG-Gebührenverordnung). Als Verursacher sind im vorliegenden Fall die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen, die Verfügungsadressaten, anzusehen.

159. Nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c KG-Gebührenverordnung entfällt die Gebührenpflicht im Verfahren der Vorprüfung nur, wenn diese keine Anhaltspunkte für die Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung ergibt. Da die Anhaltspunkte nur dank der Auflage entfallen, ist die Gebührenpflicht der Verfügungsadressaten gegeben.

160. Gemäss Artikel 4 KG-Gebührenverordnung bemisst sich die Gebühr nach dem Zeitaufwand, wobei ein Stundenansatz von CHF 130.- gilt. Der Zeitaufwand für die Bearbeitung des Zusammenschlussvorhabens belief sich auf insgesamt [...] Stunden. Daraus ergibt sich ein Rechnungsbetrag von CHF [...], zuzüglich einer Pauschale gemäss Artikel 5 KG-Gebührenverordnung für Porti, Fax, Telefon und Kopien von CHF [...], womit sich ein Gesamtbetrag von CHF [...] ergibt.

D.

Dispositiv

Dispositiv

Aufgrund des Sachverhaltes und der vorangehenden Erwägungen verfügt die Wettbewerbskommission:

1. Der Zusammenschluss wird unter folgenden Auflagen zugelassen:

a.) Pfizer Inc. und Pharmacia Corp. veräussern nach den Vorgaben im Commitment to the European Commission (Case No COMP/M.2922) vom 26. November 2002 gemäss SCHEDULE IV das Produkt "Darifenacin" an einen Dritten und veräussern nach SCHEDULE V die Rechte von Pharmacia zur Entwicklung und Kommerzialisierung von Apomorphin-Hydrochlorid Nasenspray zur Behandlung von Erektionsstörungen.

b.) Pfizer Inc. und Pharmacia Corp. melden dem Sekretariat der Wettbewerbskommission unverzüglich schriftlich, sobald die Massnahmen nach Buchstabe a erfolgt sind.

c.) Die unter Buchstabe a genannten Massnahmen erfolgen innerhalb der im Committment to the European Commission gesetzten Fristen.

2. Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung können mit Sanktionen gemäss Artikel 51 und 55 KG belegt werden.

3. Die Wettbewerbskommission behält sich vor, die Einhaltung der unter Ziffer 1 a-c des Dispositivs statuierten Anordnungen zu kontrollieren und die hiefür erforderlichen Auskünfte und Unterlagen bei den europäischen Wettbewerbsbehörden und/oder bei Pfizer Inc. und Pharmacia Corp. beziehungsweise deren Vertreter einzuholen.

4. [Kosten]

5. [Rechtsmittelbelehrung]

6. [Eröffnung]