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RPW 2010/3 S. 572

Emmi/Fromalp

Rubrum

Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und Art. 32 Abs. 1 KG

Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et art. 32 al. 1 LCart

Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e art. 32 cpv. 1 LCart

Stellungnahme der Wettbewerbskommission vom 25. Mai 2010

Mitteilung gemäss Art. 16 Abs. 1 VKU vom 25. Mai 2010

A

Sachverhalt

1. Am 22. April 2010 hat die Wettbewerbskommission (nachfolgend: Weko) die Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben erhalten. Danach beabsichtigt Emmi AG (nachfolgend: Emmi), 97,4 % des Aktienkapitals der Fromalp AG (nachfolgend: Fromalp) zu übernehmen.

2. Emmi ist der grösste Schweizer Milchverarbeiter. Sie ist in sämtlichen traditionellen Bereichen der Milchverarbeitung tätig, befasst sich also insbesondere mit der Herstellung von Molkereiprodukten (Trinkmilch, Konsumrahm, Butter, Milchpulver etc.), Molkerei-Frischprodukten (Joghurts, Quark, Dessertprodukte und Glace) sowie mit der Produktion und dem Vertrieb von Käse auf allen Marktstufen, darunter auch Schmelzkäse (u.a. die Marke Gerber). Ihre Aktivitäten im Bereich Schmelzkäse sind in der Emmi Fondue AG, Langnau i.E. zusammengefasst, an welcher der französische Käseproduzent Bongrain eine Minderheitsbeteiligung von 34 % hält.

3. Fromalp ist vor allem im Schmelzkäse-Bereich tätig und produziert Schmelzkäseprodukte wie Schmelzkäse-Scheiben und Fixfertig-Fondue. Im Zuge der Liberalisierung der Käsemärkte hat Fromalp in die Herstellung von Raclette-Käse sowie die Affinage und Vermarktung von Schweizer Naturkäse (z.B. Emmentaler) diversifiziert. Zudem hält Fromalp Minderheitsbeteiligungen an diversen Unternehmen, welche z.B. im Marketing und Export von Käse tätig sind. Seit 2006 gehört Fromalp der deutschen Hochland-Gruppe, welche ebenfalls einen Schwerpunkt auf Schmelzkäse setzt. Laut eigenen Angaben ist es der Hochland-Gruppe nicht gelungen, Fromalp im erhofften Sinne in ihre Geschäftsaktivitäten zu integrieren und die Investition damit zu rentabilisieren.

4. Gemäss eigenen Eingaben beabsichtigt Emmi mit dem gemeldeten Zusammenschlussvorhaben, ihr Schmelzkäsegeschäft vor dem Hintergrund der Europäisierung der Käsemärkte zu stärken. Insbesondere geht es Emmi darum, im Exportgeschäft mit Fixfertig-Fondue die kritische Masse zu erlangen und ihre Produktion in der Schweiz weiter zu rationalisieren und zu verbilligen, was ohne eine zusätzliche Konzentration kaum möglich

sei. Damit die notwendigen Synergien realisiert werden können, wird Emmi die bisherige Produktion von Fromalp in andere Emmi-Werke verlagern und den Fromalp-Standort in Zollikofen für andere konzerninterne Bedürfnisse umnutzen.

5. Im Rahmen der vorläufigen Prüfung wurden Fragebögen an neun Konkurrenten in der Schweiz verschickt, insbesondere an solche, welche im Bereich Schmelzkäse tätig sind oder potentiell in diesen Bereich eintreten könnten. Zudem wurden acht Detailhändler (Grossverteiler) in der Schweiz als Abnehmer von Schmelzkäse-Produkten im Allgemeinen und Fixfertig-Fondue im Speziellen über die Auswirkungen des vorliegenden Zusammenschlussvorhabens mittels Fragebogen befragt, darunter Migros und Coop sowie mehrere Discounter. Dabei ist anzumerken, dass Migros sowohl als Käsehersteller (Mifroma SA, nachfolgend: Mifroma) als auch als Detailhändler befragt wurde. Sämtliche angeschriebenen Unternehmen antworteten.

B

Erwägungen

B.1 Geltungsbereich

6. Das Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen vom 6. Oktober 1995 (KG; SR 251) gilt für Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts, die Kartell- oder andere Wettbewerbsabreden treffen, Marktmacht ausüben oder sich an Unternehmenszusammenschlüssen beteiligen (Art. 2 KG).

7. Gemäss Art. 4 Abs. 3 Bst. b KG gilt als Unternehmenszusammenschluss jeder Vorgang, wie namentlich der Erwerb einer Beteiligung oder der Abschluss eines Vertrages, durch den ein oder mehrere Unternehmen unmittelbar oder mittelbar die Kontrolle über ein oder mehrere bisher unabhängige Unternehmen oder Teile von solchen erlangen.

8. Sollte die Weko dem Zusammenschlussvorhaben zustimmen, tritt der Zusammenschluss per sofort in Kraft. Dabei verkauft die Hochland-Gruppe sämtliche von ihr gehaltenen Aktien von Fromalp, welche 97.4 % aller Aktien von Fromalp ausmachen. Die restlichen Aktien verbleiben im Nachlass eines Minderheitsaktionärs.

B.2 Meldepflicht

9. Wie aus nachfolgender Tabelle ersichtlich ist, erreichen die beteiligten Unternehmen die Umsatzschwellen gemäss Art. 9 Abs. 1 Bst. a KG, nicht aber nach Art. 9 Abs. 1 Bst. b KG. So erzielte Emmi weltweit einen kumulierten Umsatz von über CHF 2 Mrd., einen in der Schweiz anfallenden Umsatz von über CHF 100 Mio. erreichte aber lediglich Emmi.

Tabelle 1: Umsätze der betroffenen Unternehmen 2009, in CHF

Unternehmen Weltweiter Umsatz Umsatz in der Schweiz

Emmi 2'619,3 Mio.1 > 100 Mio.

Fromalp [> 100] Mio. [< 100] Mio.

Kumuliert > 2 Mrd.

10. Die Meldepflicht besteht allerdings ungeachtet von Art. 9 Abs. 1–3 KG, wenn am Zusammenschluss ein Unternehmen beteiligt ist, für welches in einem Verfahren nach diesem Gesetz rechtskräftig festgestellt worden ist, dass es in der Schweiz auf einem bestimmten Markt eine beherrschende Stellung hat, und der Zusammenschluss diesen Markt oder einen solchen betrifft, der ihm vor- oder nachgelagert oder benachbart ist (Art. 9 Abs. 4 KG).

11. In der Verfügung Emmi/AZM wurde festgestellt, dass Emmi nach dem Zusammenschluss bei Milch und Konsumrahm eine marktbeherrschende und beim Buttermarkt eine kollektiv marktbeherrschende Stellung im Sinne von Art. 4 Abs. 2 KG erlangt (RPW, 2006/2, S. 278 ff., Rz. 110, 113, 157). Da die zu übernehmende Fromalp u.a. in der Produktion von Halbhartkäse und somit der Butterproduktion, dem Markt für Konsumrahm und dem Milchmarkt benachbarten bzw. vor- oder nachgelagerten Markt tätig ist, handelt es sich beim vorliegenden Sachverhalt um einen meldepflichtigen Zusammenschluss im Sinne von Art. 9 KG.

B.3 Beurteilung des Zusammenschlussvorhabens

12. Meldepflichtige Zusammenschlüsse unterliegen der Prüfung durch die Weko, sofern sich in einer vorläufigen Prüfung Anhaltspunkte ergeben, dass sie eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken (Art. 10 Abs. 1 KG).

13. Um zu beurteilen, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird, sind zunächst die relevanten Märkte abzugrenzen. In einem zweiten Schritt wird die Veränderung der Stellung der beteiligten Unternehmen auf diesen Märkten durch den Zusammenschluss beurteilt.

B.3.1 Relevante Märkte

B.3.1.1 Sachlich relevante Märkte

14. Der sachlich relevante Markt umfasst alle Waren und Leistungen, die von der Marktgegenseite hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Verwendungszweckes als substituierbar angesehen werden (vgl. Art. 11 Abs. 3 Bst. a der Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (VKU; SR 251 4).

15. Vorliegend werden die sachlich relevanten Märkte definiert. Eine ausführliche Diskussion der Marktabgrenzungen wird dabei lediglich für diejenigen Märkte vorgenommen, in welchen sowohl Emmi als auch die zu übernehmende Fromalp tätig sind. Für die Abgrenzung der Märkte, in welchen Fromalp nicht tätig ist, wird auf die

nachfolgende Tabelle 2 mit Angaben zur Praxis der Weko verwiesen.

1 Netto-Umsatz gemäss Geschäftsbericht 2009.

Tabelle 2: Marktabgrenzung für Märkte in welchen nur Emmi tätig ist

Sachlicher Markt Räumliche Dimension

Bemerkungen RPW

Absatzseitig

Konsummilch national evt. weiter zu unterteilen in Past-, UHT- und Hochpastmilch

EMMI/AZM, RPW 2006/2, S. 263, Rz. 29 ff., S. 270, Rz. 68, S. 277, Rz. 104

Konsumrahm national Emmi/AZM, RPW 2006/2, S. 265, Rz. 40, S. 270, Rz. 68

Butter national Emmi/AZM, RPW 2006/2, S. 269, Rz. 60 und S. 271, Rz. 74

Magermilchpulver national Emmi/AZM, RPW 2006/2, S. 269, Rz. 61–62, S. 271, Rz. 75

Joghurt national oder EU+CH

effektive Warenströme national, allerdings tiefe Zölle gegenüber EU

Emmi/Nutrifrais, RPW 2009/3, S. 229, Rz. 28;

Emmi/AZM RPW 2006/2, S. 266, Rz. 41 und S. 230–232 Rz. 37– 47

Dessertprodukte national oder EU+CH

effektive Warenströme national, allerdings tiefe Zölle gegenüber EU

Emmi/Nutrifrais, RPW 2009/3, S. 229, Rz. 28, S. 234, S. 232–324, Rz. 48–55

Beschaffungsseitig

Rohmilch national RPW 2006/2, S. 269, Rz. 64, S. 272–273, Rz. 77

Milch und Sirtenrahm national RPW 2006/2, S.269, Rz. 65, S. 273, Rz. 78

16. Tabelle 3 gibt eine Übersicht über die relevanten Käsemärkte. In Emmi/SDF (RPW 2003/3, S. 529 ff.)2 wurde für die einzelnen Marktstufen der Käseherstellung zwischen fünf Produktgruppen unterschieden: Frisch-, Weich-, Halbhart-, Hart- und Schmelzkäse. Nach der Käseproduktion benötigen Halbhart- und Hartkäse einen Reifungsprozess, die sog. Affinage. Ob dabei die Affinage von Halbhartkäse und diejenige von Hartkäse zum selben sachlich relevanten Markt gehören, kann letztlich offen gelassen werden, da bei beiden Möglichkeiten der Marktabgrenzung, wie im Abschnitt B.3.2.1 gezeigt wird, das Ergebnis der Analyse letztlich gleich ist.

2 Vgl. auch Dörig/Koch, RPW 2009/2, S. 170, rz. 16.

Tabelle 3: Marktabgrenzung für Käsemärkte

Sachlicher Markt Räumliche Dimension

RPW

Käseart Marktstufen

Absatzseitig

Frischkäse Produktion

Konfektionierung

Vertrieb

je nach Marktstufe regional, national oder EU+CH-weit

Dörig/Koch,RPW 2009/2, S. 170 ff., Rz. 14 ff. Weichkäse

Halbhartkäse Produktion

Affinage

Konfektionierung

Vertrieb

Hartkäse

Schmelzkäse

- Rundschachteln, Scheiben

- Fondue fixfertig

Produktion

Vertrieb

Rundschachteln und Scheiben eher EU+CH-weit, Fondue fixfertig eher national

Beschaffungsseitig

Partieware

- Qualität IB: Randstücke

- Qualität II: deklassierter Sortenkäse

eher national

- eher national

- eher national

17. Nach der Produktion und der Affinage wird der Käse mehrheitlich konfektioniert und von Grosshändlern vertrieben. Konfektionierung und Vertrieb werden oftmals von ein und demselben Unternehmen vorgenommen.3 Ob diese beiden Stufen zu ein und demselben sachlich relevanten Markt gehören oder eigene sachlich relevante Märkte bilden, kann letztlich offen gelassen werden, da die Wahl dieser sachlichen Marktabgrenzung das Ergebnis der nachfolgenden Analyse nicht verändert. Aus dem gleichen Grund kann offen gelassen werden, ob weiter nach den einzelnen in Rz. 16 aufgeführten Produktgruppen unterschieden werden sollte. Bei Schmelzkäse stellen Produktion und Konfektionierung eine einzige Stufe dar.4 Für Schmelzkäse wird Halbhart- oder Hartkäse benötigt. Oftmals wird dafür Partieware verwendet (vgl. Rz. 27).

18. In Mifroma/Dörig wurde die Frage gestellt, ob auf gewissen Marktstufen mehrere Produktgruppen zum gleichen sachlich relevanten Markt zu zählen sind.5 Dabei wurde schliesslich offen gelassen, ob die Affinage von Halbhart- und Hartkäse einen gemeinsamen sachlich relevanten Markt bilden oder nicht. Allenfalls ist die Affinage von Halbhart- und Hartkäse gar weiter nach Sorten zu unterteilen, da gewisse dieser Sorten wie beispielsweise der Emmentaler sortenspezifischen Vorlagen unterliegen, welche besagen, in welchem Gebiet der Käse affiniert werden muss. Die genaue sachliche Marktabgrenzung hinsichtlich Affinage kann allerdings an dieser Stelle offen gelassen werden, da unabhängig von der gewählten Eingrenzung des relevanten Marktes, wie nachfolgend in der Beurteilung aufgezeigt, keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken bestehen.

19. Gemäss den Parteien bildet bei industriell produziertem Halbhartkäse (insbesondere bei Raclette-Käse) die Affinage Teil des Produktionsprozesses und kann daher auch nicht als eigene Marktstufe ausgeschieden werden.

20. Wie später aufgezeigt wird (vgl. Tabelle 4), ergeben sich durch das Zusammenschlussvorhaben Marktanteilsadditionen in den Bereichen der Produktion von Halbhart-/ Hartkäse und von Schmelzkäse, der Konfektionierung von Käse sowie der Beschaffung von Partieware, wobei es bei der Konfektionierung nur zu einer geringen Addition kommt. Nachfolgend werden deshalb die Bereiche der Produktion von Halbhartkäse und von Schmelzkäse sowie die Beschaffung von Partieware näher analysiert, während auf eine vertiefte Analyse der weiteren sachlich relevanten Märkte, die vom Zusammenschlussvorhaben tangiert werden, verzichtet wird.

21. Raclette-Käse gehört zu den typischen Halbhartkäsen. Im Zusammenschluss Emmi/Swiss Dairy Food (Betrieb Landquart – Raclettekäsegeschäft) hat die Weko offen gelassent, ob Raclette-Käse (als Halbhartkäse) einen eigenen sachlich relevanten Markt darstellt.6 Im vorliegenden Fall wird von der Produktion von Raclette

3 Vgl. Mifroma/Dörig RPW 2008/4, S. 664, Rz. 20, und Dörig/Koch RPW 2009/2, S.170, Rz. 17.

4 Vgl. RPW 2003/3, S. 537, Rz. 51. 5 RPW 2008/4, S. 664, Rz. 21. 6 RPW 2003/4, S. 778 ff., Rz. 21.

als engstmögliche Marktabgrenzung, allenfalls von der Produktion von Halbhartkäse als ein sachlich relevanter Markt ausgegangen. Schlussendlich wird die genaue Marktabgrenzung in dieser Sache offen gelassen, da selbst bei der engsten Marktabgrenzung keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken bestehen.

22. Gemäss den Parteien ist ein Markt für Schmelzkäse abzugrenzen, welcher sowohl Schmelzkäse-Scheiben, Rundschachteln (Schmelzkäse-Portionen) als auch Fondue fixfertig beinhaltet.7 Allenfalls wäre ein Markt für warme Käsegerichte (Raclette, Fondue etc.) oder ein Fonduemarkt (frisch und fixfertig) abzugrenzen.8 Einen sachlich relevanten Markt für Fondue fixfertig abzugrenzen, erachten die Parteien als nicht sachgerecht.

23. Nach Meinung der Weko sind aus Produzentensicht verschiedene Schmelzkäseprodukte zumindest teilweise miteinander substituierbar, da sie teilweise den gleichen Herstellungsprozess benötigen. Allerdings werden aus Konsumentensicht beispielsweise Fondue fixfertig und Schmelzkäse-Scheiben kaum als Substitute wahrgenommen, was auch die Parteien zum Teil anerkennen. Deshalb erachtet die Weko die Abgrenzung eines Gesamtmarktes für Schmelzkäseprodukte als nicht sachgerecht.

24. Die Produktion von warmen Käsegerichten kann sehr unterschiedlich sein. Gemäss den Parteien erachten europäische Konsumenten warme Käsegerichte als austauschbar. Ob dies für den Schweizer Konsumenten ebenfalls gilt, ist fraglich. Der Durchschnittsfonduekonsum eines Konsumenten in der Schweiz liegt ein Vielfaches über dem Konsum eines EU-Konsumenten, was darauf hindeuten könnte, dass Fondue in der Schweiz als eine eigenständige Warenkategorie wahrgenommen wird, welche mit anderen warmen Käsegerichten nicht austauschbar ist.

25. Die Herstellung von Fondue frisch und Fondue fixfertig haben wenig Gemeinsamkeiten. Während für Fondue frisch im Wesentlichen "lediglich" Käse gerieben und abgepackt werden muss, setzt die Herstellung von Fondue fixfertig eine Schmelzmaschine voraus und gemäss eines Konkurrenten gar eine eigene Fabrikhalle aufgrund von Geruchsemmissionen. Fondue frisch und Fondue fixfertig sind vermutlich für viele Konsumenten Substitute. Allerdings bestehen bei diesen Produkten gemäss den Aussagen eines Grossverteilers innerhalb der Schweiz erhebliche kulturelle Unterschiede. So akzeptierten Westschweizer Fixfertig-Fondues eher schlecht, hier habe Frisch-Fondue absolute Priorität. Gewisse Konsumenten bevorzugen hingegen Fondue fixfertig, z.B. da es auf Vorrat sowie in Tankstellenshops und anderen Convenience-Shops ausserhalb der regulären Öffnungszeiten gekauft werden kann. Die Ansicht unterschiedlicher Kundengruppen für Fondue frisch und Fondue fixfertig wurde von drei der befragten Detailhändler bestätigt.

26. In der nachfolgenden Analyse wird als engstmögliche Marktabgrenzung von separaten sachlich relevanten Märkten für Fondue fixfertig und Fondue frisch ausgegangen. Da evt. aber auch ein gemeinsamer sachlich relevanter Markt für Fondue frisch und fixfertig vorliegen könnte, wird dieser in der nachfolgenden Analyse ebenfalls betrachtet. Schlussendlich wird die genaue Marktabgrenzung in dieser Sache offen gelassen. Zudem wird ein Markt für Schmelzkäseprodukte ohne Fondue fixfertig abgegrenzt. Allenfalls wäre dieser weiter zu unterteilen, z.B. in Schmelzkäse-Scheiben und Rundschachteln resp. Streichschmelzkäse. Auch hier wird die genaue Marktabgrenzung offen gelassen.

27. Zur Partieware gehören Randstücke, deklassierter Sortenkäse und Lagerware. Randstücke fallen bei der Konfektionierung von Käse an. Deklassierter Sortenkäse ist Naturkäse, welcher aus qualitativen Gründen nicht als solcher verkauft werden kann. Lagerware ist Käse, welcher aus Qualitätsgründen der industriellen Verwertung zugewiesen wird. Während Randstücke (sog. Qualität IB) zu Reib- und Schmelzkäse verarbeitet werden können, können deklassierte Käselaibe (sog. Qualität II) üblicherweise lediglich noch für Schmelzkäse verwendet werden.

B.3.1.2 Räumlich relevante Märkte

28. Der räumlich relevante Markt umfasst das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite die den sachlichen Markt umfassenden Waren oder Leistungen nachfragt oder anbietet (vgl. Art. 11 Abs. 3 Bst. b VKU).

29. Für die räumliche Marktabgrenzung der Märkte, die zwar betroffen sind, aber für welche keine Marktanteilsaddition stattfindet, wird auf Tabelle 2 verwiesen. Nachfolgend wird die räumliche Marktabgrenzung für diejenigen Märkte diskutiert, für welche Marktanteilsadditionen stattfinden.

30. Die Affinage von Halbhart- und Hartkäse ist schweizweit abzugrenzen, wobei anzumerken ist, dass AOC-geschützte Käsesorten (z.B. Gruyère) nur in einem regional abgegrenzten Gebiet gereift werden dürfen.9

31. Für die Konfektionierung von Käse der verschiedenen Produktgruppen ist von einer nationalen Marktabgrenzung auszugehen (vgl. Emmi/SDF, RPW 2003/3, S. 542, Rz. 69).

32. In der Stellungnahme Emmi/SDF (RPW 2003/3, S. 542, Rz. 70–73) wurde der Vertrieb von Halbhart-, Hart- und Schmelzkäse schweizweit abgegrenzt. Seit dem 1. Juli 2007 ist der Käsemarkt mit der EU vollständig liberalisiert,10 womit der Vertrieb aus Abnehmersicht räumlich neu allenfalls als EU+CH-weit abgegrenzt werden könnte.11 Bis anhin wurde allerdings noch keine vertiefte Analyse des Vertriebs verschiedener Käsearten vorgenommen. Da die genaue räumliche Marktabgrenzung des

7 Dies entspricht der bisherigen Praxis der Weko (vgl. Emmi/SDF, RPW 2003, S. 529 ff). Allerdings war der Schmelzkäse-Bereich bis jetzt nie ein betroffener Markt.

8 Im vorliegenden Text werden die Begriffe Fondue fixfertig resp. Fixfertig-Fondue nur für Fertigfondue mit Schmelzsalzen verwendet, nicht aber für fertig angerührtes Frischfondue.

9 Vgl. Mifroma/Dörig, RPW 2008/4, S. 665, Rz. 25, und Emmi/SDF, RPW 2003/3, S. 541–542, Rz. 66–68.

10 Am 1. Juli 2002 trat das Abkommen zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 21. Juni 1999 in Kraft. Darin verpflichten sich die EU und die Schweiz zu einer schrittweisen Liberalisierung des Käsehandels innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens (Art. 3 und Anhang 3 des Abkommens).

11 Vgl. auch Mifroma/Dörig, RPW 2008/4, S. 665, Rz. 27.

Vertriebs von Halbhart-, Hart- und Schmelzkäse das Ergebnis der Analyse nicht beeinflusst, kann auf eine genaue Festlegung dieser räumlichen Abgrenzung verzichtet werden.

33. Gemäss den Parteien (Meldung ab Rz. 110) ist es dem typischen Schmelzkäse-scheiben-Kunden einerlei, ob dieser aus der Schweiz oder dem Ausland kommt. Auch bei den klassischen Rundschachteln sind Produkte aus dem Ausland in der Schweiz omnipräsent. Dagegen sind Importe bei Fertig-Fondues kaum anzutreffen.

34. Für Schmelzkäseprodukte ausser Fondue fixfertig gibt es viele europäische Hersteller, welche in der Schweiz anbieten. Die befragten Detailhändler (dabei auch Discounter) in der Schweiz führen dagegen ausschliesslich in der Schweiz hergestelltes Fondue fixfertig. Als Gründe hierfür nennen diese, dass den Schweizer Konsumenten Fondue mit Schweizer Käse wichtig ist. Fondue im Allgemeinen und Fondue fixfertig im Speziellen ist ein typisch schweizerisches Produkt. Rund 25 % des Fondue fixfertig auf europäischer Ebene wird in der Schweiz konsumiert, rund 60 % des Fondue fixfertig im EU+CH-Raum wird in der Schweiz produziert.

35. Die Weko folgt im vorliegenden Fall der Einschätzung der Parteien bezüglich Import und Kundenpräferenzen und grenzt deshalb die Märkte für Schmelzkäse ausser Fondue CH+EU-weit ab, denjenigen von Fondue fixfertig dagegen schweizweit. Ein allfälliger Markt für Fondue frisch+fixfertig ist ebenfalls schweizweit abzugrenzen. Letztendlich kann aber die genaue Abgrenzung offen gelassen werden, da selbst bei der engsten räumlichen Marktabgrenzung keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken bestehen.

36. Gemäss den Parteien kann Schmelzrohware durchaus exportiert werden, weshalb auf dem Beschaffungsmarkt von einer zunehmenden Europäisierung auszugehen sei. Gemäss den der Weko vorliegenden Informationen wird die Partieware von Schweizer Naturkäse trotz Liberalisierung des Käsemarkts immer noch hauptsächlich in der Schweiz verarbeitet. Gründe hierfür sind u.a. das Verhalten der Sortenverbände, welche den Verkäufern von Partieware zum Teil Einschränkungen bezüglich den Absatz ins Ausland auferlegen, z.B. dahingehend, dass diese zu kontrollieren haben, dass die sog. II. Qualität nur als Schmelzkäse verwendet wird. Daher wird in der folgenden Analyse von einem nationalen Markt für Partieware ausgegangen. Dies könnte sich möglicherweise in Zukunft ändern.

B.3.2 Voraussichtliche Stellung in den betroffenen

Märkten

37. Es werden nur diejenigen sachlichen und räumlichen Märkte einer eingehenden Analyse unterzogen, in welchen der gemeinsame Marktanteil in der Schweiz von zwei oder mehr der beteiligten Unternehmen 20 % oder mehr beträgt oder der Marktanteil in der Schweiz von einem der beteiligten Unternehmen 30 % oder mehr beträgt (vgl. Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU; diese Märkte werden hier als "vom Zusammenschluss betroffene Märkte" bezeichnet). Wo diese Schwellen nicht erreicht werden, kann von der Unbedenklichkeit des Zusammenschlusses ausgegangen werden. In der Regel erübrigt sich dann eine nähere Prüfung.

38. Wie Tabelle 4 aufzeigt, ist bei vielen der nachfolgend aufgelisteten betroffenen Märkte wie beispielsweise dem Markt für Butter und dem Markt für Jogurt lediglich Emmi tätig. Märkte mit Marktanteilsadditionen sind in der Tabelle grau schraffiert. Es sind dies Märkte, welche die Bereiche der Produktion von Halbhartkäse, der Affinage von Halbhart- und Hartkäse, der Konfektionierung von Käse, der Produktion und den Vertrieb von Schmelzkäse und von Fondue sowie die Beschaffung von Partieware betreffen. Diese werden nachfolgend näher diskutiert.

Tabelle 4: Marktanteile Schweiz in den betroffenen Märkten im Jahr 2009

Produktemärkte Emmi Fromalp

Absatzseitig

Konsummilch

- Past

- UHT

- Hochpastmilch

[40–50] %

[40–50] %

[30–40] %

0 %

0 %

0 %

Konsumrahm [50–60] % 0 %

Butter [50–60] % 0 %

Joghurt [40–50] % 0 %

Dessertprodukte [20–30] % 0 %

Produktion Halbhartkäse

davon Raclette

[20–30] % [30–40] %

[0–10] % [0–10] %

Affinage von Halbhart- und Hartkäse [30–40] % [0–10] %

Produktemärkte Emmi Fromalp

- Halbhartkäse

- Hartkäse

(davon Emmentaler)

[20–30] %

[30–40] %

[40–50] %

0 %

[0–10] %

[10–20] %

Konfektionierung von Käse [30–40] % [0–10] %

Frischkäse-Produktion exkl. Quark [20–30] % 0 %

Schmelzkäse

- Rundschachteln, Scheiben

- Fondue fixfertig

[40–50] %

[20–30] %

[60–70] %

[20–30] %

[20–30] %

[20–30] %

Fondue frisch und fixfertig [40–50] % [10–20] %

Käse-Halbfabrikate für industrielle Applikationen (insbesondere Käsemischungen für Chäschüechli)

0 % [90–100] %

Beschaffungsseitig

Beschaffung von Milch- und Sirtenrahm k.A. % 0 %

Beschaffung von Rohmilch [20–30] % [0–10] %

Beschaffungsmarkt von Partieware (für Schmelzkäse und Reibkäse)

- Qualität IB: Randstücke

- Qualität II: deklassierter Sortenkäse

[40–50] % [10–20] %

Grau schattiert: betroffene Märkte mit Markanteilsaddition; Quelle: Angaben der Parteien und darauf basierende Berechnungen des Sekretariats

B.3.2.1 Markt für die Produktion von Halbhartkäse

39. Raclette, Appenzeller, Tilsiter, Tête de Moine und Vacherin Fribourgeois sind einige der typischen in der Schweiz herstellten Halbhartkäsesorten. Der Marktanteil bei der Produktion von Halbhartkäse beträgt 2009 bei Emmi als Marktführer [20–30] %, bei Fromalp [0–10] % (vgl. Tabelle 4). Somit kommt es in diesem Bereich nur zu einer geringen Marktanteilsaddition. Die Zusammenschlussparteien sehen sich einer grösseren Anzahl mittlerer und kleinerer Wettbewerber gegenüber, so der Cremo SA (nachfolgend: Cremo), der Alois Imlig Käserei Oberriet AG und der Strähl AG (nachfolgend: Strähl) mit einem von den Parteien geschätzten Marktanteil für 2009 von jeweils [0–10] %.

40. Fokussiert man auf die Herstellung von Raclette-Käse, so beträgt der Marktanteil 2009 von Emmi [30– 40] %, derjenige von Fromalp [0–10] %, was zu einem gemeinsamen Marktanteil von [30–50] % führt. Obwohl Emmi damit seine Marktführerschaft ausbaut, ist aufgrund einer grösseren Anzahl mittlerer und kleinerer Wettbewerber davon auszugehen, dass auch nach dem Zusammenschluss ausreichender Wettbewerb vorhanden ist, so u.a. seitens der Cremo mit einem Marktanteil

von [10–20] % und von Hardegger Käse (nachfolgend: Hardegger), der Seiler Käserei AG und Strähl mit Marktanteilen zwischen [0–10] % und [0–10] %.

41. Somit ist davon auszugehen, dass das Zusammenschlussvorhaben im schweizerischen Markt für die Produktion von Halbhartkäse im Allgemeinen und im schweizerischen Markt für die Produktion von Raclette-Käse im Speziellen zu keinen wettbewerbsrechtlichen Bedenken führt.

B.3.2.2 Markt für die Affinage von Halbhart- und

Hartkäse

42. Emmi ist im Bereich der Affinage von Halbhart- und Hartkäse im Allgemeinen in der Schweiz Marktführer. Ihr Marktanteil wurde für 2008 auf [30–40] % geschätzt (vgl. Mifroma/Dörig, RPW 2008/4, S. 666, Rz. 32), derjenige von Fromalp auf [0–10] %. Nebst den Zusammenschlussparteien sind eine grosse Anzahl kleinerer Affineure tätig, so beispielsweise Cremo, Hardegger, der InterCheese AG, Lustenberger & Dürst SA (nachfolgend: L&D), Mifroma und Strähl. Oftmals spezialisieren sich die Unternehmen dabei auf die Affinage einer bestimmten Käsesorte. So affiniert Fromalp lediglich Emmentaler Käse.

43. Bei der Affinage von Emmentaler in der Schweiz kommt Emmi auf einen Marktanteil von [40–50] %, Fromalp auf einen solchen von [10–20] % (vgl. Tabelle 4,) was addiert einen Marktanteil der Zusammenschlussparteien von [50–70] % ergibt. Aktuelle Konkurrenten in diesem Schweizer Markt sind insbesondere L&D, Cremo und die Gourmino AG. Letzteres Unternehmen wurde im Jahr 2001 durch mehrere Käser gegründet. Es ist denkbar, dass weitere Käser in der Schweiz diesem Beispiel folgen.

44. Zudem besteht ein grosser Wettbewerbsdruck durch im Ausland produzierten Emmentaler Käse. Während die geographische Ursprungsbezeichnung "Emmentaler AOC" geschützt ist, fehlt ein solcher Schutz für die Bezeichnung "Emmentaler". Entsprechend wird ein grosser Anteil an Emmentaler Käse auch im benachbarten europäischen Ausland produziert. Wie bereits erwähnt sind die Käsemärkte zur EU seit dem 1. Juli 2007 vollständig liberalisiert. Es ist davon auszugehen, dass der daraus entstehende Wettbewerbsdruck sich auch auf den dem Vertrieb vorgelagerten Marktstufen, darunter die Affinage, auswirkt.

45. Zusammenfassend geht die Weko davon aus, dass das vorliegende Zusammenschlussvorhaben weder im Markt für die Affinage von Käse im Allgemeinen noch im Markt für die Affinage von Emmentaler im Speziellen zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken führt.

B.3.2.3 Markt für Konfektionierung

46. Bei der Konfektionierung von Käse erreicht Emmi im Schweizer Markt einen Marktanteil von [30–40] % und ist damit der umsatzstärkste Wettbewerber im Markt (vgl. Tabelle 4). Die zu übernehmende Fromalp hat einen Marktanteil von [0–10] %. Zweitgrösster Wettbewerber ist Mifroma mit einem Marktanteil von [30–40] %. Des weiteren sind mehrere kleinere Unternehmen in diesem Markt präsent, so insbesondere Hardegger und L&D mit Marktanteilen von [0–10] %, welche wie Emmi, Fromalp und Mifroma auch als Affineure tätig sind. In Abwägung der relativ bescheidenen Marktanteilsaddition erachtet die Weko die Anzahl und Stärke der verbleibenden Konkurrenz als ausreichend.

B.3.2.4 Markt für Schmelzkäse (ohne Fondue fixfertig)

47. Auf dem Schmelzkäsemarkt (ohne Fondue fixfertig), welcher eher europäisch abzugrenzen ist, sind viele grosse europäische Schmelzkäseproduzenten mit bekannten Marken – auch in der Schweiz – vorhanden, z.B. die französische Firma Bel (Babybel, Kiri, La vache qui rit) und die zur Lactalis-Gruppe gehörende italienische Firma Galbani (Crema Bel Paese). Auf einem europäischen Markt für Schmelzkäse-Produkte (ohne Fondue fixfertig) sind die Marktanteile der Zusammenschlussparteien mit rund [0–10] % bei Emmi und [0– 10] % bei Fromalp gering (vgl. Tabelle 5). Bei einem Markt, welcher sämtliche Schmelzkäse-Produkte umfasst (also mit Fondue fixfertig), welcher die Weko als nicht korrekt erachtet, wären die Marktanteile ebenfalls gering (vgl. Tabelle 6).

Tabelle 5: Marktanteile bei Schmelzkäse (ohne Fondue fixfertig) 2009

EU + Schweiz Schweiz

Hersteller Marktanteil Hersteller Marktanteil

Emmi [0–10] % Emmi [20–30] %

Fromalp [0–10]% Fromalp [20–30] %

Bel (Frankreich) [10–20] % Bel (Frankreich) [10–20] %

Hochland (Deutschland) [10–20] % Hochland (Deutschland) [0–10] %

Kraft [10–20] % Strähl (CH) [0–10] %

Quelle: Angaben der Parteien

Tabelle 6: Marktanteile bei Schmelzkäse (mit Fondue fixfertig) 2009

EU + Schweiz Schweiz

Hersteller Marktanteil Hersteller Marktanteil

Emmi [0–10] % Emmi [40–50] %

Fromalp [0–10] % Fromalp [20–30] %

Hochland (Deutschland) [10–20] % Bel (Frankreich) [10–20] %

Bel (Frankreich) [10–20] % Hochland (Deutschland) [0–10] %

Kraft [0–10] % Strähl (CH) [0–10] %

Quelle: Angaben der Parteien

48. Ein bedeutender Teil der von den Grossverteilern in der Schweiz angebotenen Schmelzkäsescheiben und – rundschachteln sind Eigenmarken. Letztere werden fast ausschliesslich durch Emmi und Fromalp hergestellt. Zu einem geringen Anteil werden Eigenmarken für Grossverteiler in der Schweiz bereits im europäischen Raum hergestellt. Bei gewissen Produktlinien, welche mit "Swissness" werben, sind allerdings die Grossverteiler auf in der Schweiz hergestellte Produkte angewiesen. Zusammen mit dem hohen Anteil an Eigenmarken bei Schmelzkäse (ohne Fondue fixfertig) erklärt dies die hohen Marktanteile der Zusammenschlussparteien in der Schweiz (vgl. Tabelle 5). Wie bereits erwähnt (vgl. Rz. 35) ist der Markt allerdings eher EU+CH-weit abzugrenzen.

49. Lediglich einer der befragten Grossverteiler hat negative Auswirkungen im Bereich Schmelzkäse (ohne Fondue fixfertig) auf sein Unternehmen durch das vorliegende Zusammenschlussvorhaben erwähnt, dies aufgrund erheblicher Abhängigkeit. Ein weiterer Grossverteiler hat präzisiert, dass selbst bei erhöhter Abhängigkeit von den Zusammenschlussparteien ausländische Beschaffungsalternativen vorhanden sind und ein entsprechender Konkurrenzdruck durch den effektiven und potentiellen Wettbewerb aus dem Ausland besteht. Aufgrund der genügenden aktuellen Konkurrenz, insbesondere aus dem Ausland, wird auf die Analyse der potentiellen Konkurrenz bei Schmelzkäse-Produkten (ohne Fondue fixfertig) verzichtet.

B.3.2.5 Markt für Fondue

I. Aktueller Wettbewerb

50. Der grösste Fonduehersteller (frisch und fixfertig) ist Emmi mit einem Marktanteil von [40–50] %, gefolgt von Fromalp mit [10–20] % und Mifroma mit [10–20] % (gemessen am Absatz Schweiz). In der Schweiz gibt es zahlreiche Hersteller von Frischfondue, von grossen Unternehmen wie Emmi und Mifroma bis hin zu kleinen Käsereien. Dies erklärt sich dadurch, dass im Gegensatz zu Fixfertig-Fondue bei Frischfondue nur geringe Investitionen notwendig sind. Hier liegen die Marktanteile von Emmi und Fromalp bei rund [10–20] % und [0–10] %. In einem hypothetischen Markt für warme Käsemahlzeiten für die EU inkl. Schweiz, welcher von der Weko als nicht sachgerecht erachtet wird, liegen die Marktanteile der Zusammenschlussparteien bei gesamthaft rund [10– 20] %. Angaben zu den Marktanteilen von Emmi und Fromalp auf schweizerischer als auch EU+CH-Ebene im Bereich Fondue finden sich in Tabelle 7.

Tabelle 7: Marktanteile der Parteien von Fondue fixfertig bis hin zu warmen Käsemahlzeiten für das Jahr 2009 [in %, basierend auf Volumen in t]

Räumlich

Schweiz EU und Schweiz

Fondue fixfertig

- Emmi

- Fromalp

- Emmi + Fromalp

[60–70] [20–30] [80–100]

[40–50]* [10–20]* [50–60]*

Fondue frisch

- Emmi

- Fromalp

- Emmi + Fromalp

[10–20]* [0–10]* [10–20]*

k.A.

Fondue (frisch und fixfertig)

- Emmi

- Fromalp

- Emmi + Fromalp

[40–50]* [10–20]* [50–60]*

k.A.

Warme Käsemahlzeiten

- Emmi

- Fromalp

- Emmi + Fromalp

k.A. [0–10]* [0–10]* [10–20]*

Quelle: Erhebungen des Sekretariats und die mit einem Stern gekennzeichneten Marktanteile gemäss Angaben der Parteien

51. Im Gegensatz dazu gibt es bei Fondue fixfertig nur wenige Hersteller in der Schweiz. Wie bereits in Rz. 26 erwähnt, handelt es sich bei Fondue fixfertig um die engstmögliche Marktabgrenzung. Die grössten Hersteller sind Emmi mit einem (am Absatzmarkt Schweiz gemessenen) Anteil von rund [60–70] % und Fromalp mit einem solchen von rund [20–30] % (vgl. Tabelle 10). Zusammen vereinen sie also rund [80–100] % der in der

Schweiz abgesetzten Menge an Fondue fixfertig auf sich. Neben ihren Marken (u.a. Gerber) produzieren Emmi und Fromalp die Eigenmarken der Fixfertig-Fondues von Migros und Coop. Ca. [50–60] % der produzierten Menge der Zusammenschlussparteien wird ins Ausland exportiert. Weitere Wettbewerber sind Hardegger und Strähl. Diese sind vor wenigen Jahren in den Schweizer Markt für Fixfertig-Fondue eingetreten und verfügten 2009 über Marktanteile von [0–10] % bzw. [0– 10] %. Ein dritter Wettbewerber, […], welcher […] beliefert, ist erst vor kurzem in den Markt eingetreten und verfügt über einen Prototypen einer Schmelzmaschine. 2009 erreichte er in der Schweiz für Fixfertig-Fondue einen Marktanteil von [0–10] %.

52. Migros und Coop beziehen Fondue fixfertig ausschliesslich bei Emmi und Fromalp. Mit einer Ausnahme bezogen 2009 zudem sämtliche weiteren befragten Detailhändler Fondue fixfertig mehrheitlich oder gar ausschliesslich bei den Zusammenschlussparteien. Daneben berücksichtigen gewisse aber auch einen oder mehrere weitere Produzenten wie Strähl und Hardegger.

53. Die drei in der Schweiz ansässigen Konkurrenten der Zusammenschlussparteien bezüglich Schmelzkäse sehen gemäss ihren Angaben durch den Zusammenschluss eher eine Verbesserung ihrer Position und Chancen, Eigenmarken für Grossverteiler zu produzieren. Möchte einer der Wettbewerber der Zusammenschlussparteien einen neuen, grösseren Auftrag akquirieren, muss dieser allenfalls in neue Kapazitäten investieren (vgl. Rz. 55 ff.).

54. Sechs Detailhändler machen keine negativen Auswirkungen des Zusammenschlussvorhabens bezüglich ihre Bezugsmöglichkeiten von Fondue fixfertig geltend, nur zwei sehen durch die Fusion eine Zunahme ihrer Abhängigkeit von den Zusammenschlussparteien […]. V.a. eher kleinere Detailhändler dürften für ihre Eigenmarken auf den Bezug alternativer Hersteller in der Schweiz zurückgreifen (oder tun dies bereits).

II. Potentieller Wettbewerb

55. Gemäss den Parteien sind ausländische Käsekonzerne bereit und in der Lage, in den Aufbau des Fertigfondue-Produkts sehr erhebliche Mittel zu investieren. Die Erhebungen des Sekretariats bei den Konkurrenten und den Grossverteilern zeigen allerdings ein anderes Bild (siehe Tabelle 8). Fast alle der Befragten schätzen den Marktanteil ausländischer Anbieter für Fondue fixfertig in zwei Jahren auf maximal 3 % resp. als gering oder insignifikant ein. Den Marktanteil in fünf Jahren schätzen immerhin 4 von 13 Befragten auf 6–10 %, die restlichen Befragten sehen diesen Wert tiefer resp. als gering oder insignifikant. Viele weisen darauf hin, dass es für ausländische Anbieter schwierig ist, in diesen Markt einzutreten. Insbesondere wird dabei auf die Wichtigkeit des schweizerischen Elements bei diesem Produkt hingewiesen. So weist einer der Konkurrenten der Parteien darauf hin, dass es schwierig ist, ein ausländisches Produkt für Fondue fixfertig auf dem Schweizer Markt zu positionieren. Insgesamt lässt sich daraus folgern, dass die ausländische Konkurrenz kaum eine disziplinierende Wirkung auf Emmi/Fromalp ausüben kann.

Tabelle 8: Prognose der Marktanteile ausländischer Anbieter von Fondue fixfertig in der Schweiz (Konkurrenten und Detailhändler)

0–3 %* 4–5 % 6–10 % >10 % Total Antworten

In 2 Jahren 12 1 0 0 13

In 5 Jahren 5 4 4 0 13

* Antworten mit „gering“ oder „insignifikant“ wurden als 0–3 % gezählt. Quelle: Erhebungen des Sekretariats

56. Wenngleich die Weko die disziplinierende Wirkung der ausländischen Konkurrenz als eher gering einschätzt, so könnte eine disziplinierende Wirkung durch inländische Unternehmen erfolgen. Diese könnte von neu in den Markt eintretenden Unternehmen ausgehen oder von bestehenden Konkurrenten, welche ihre maximale Kapazitäten ausschöpfen oder in neue Kapazitäten investieren. Nachfolgend soll analysiert werden, ob es wahrscheinlich ist, dass solche Konkurrenten vorliegen, die in genügendem Ausmass und rechtzeitig in den Markt eintreten und somit den Verhaltensspielraum der Zusammenschlussparteien einschränken.

57. Gemäss den Erhebungen des Sekretariats verfügen Hardegger und Strähl derzeit über gemeinsame maximale Kapazitäten für die Herstellung von Fondue fixfertig in der Höhe von [über 2000] t jährlich. Dies entspricht [mehr als der Hälfte] der schweizerischen Nachfrage nach Fondue fixfertig für 2009. Die von den Konkurrenten angegebenen maximal mögliche Tagesproduktion

bei zwei Schichten wurde dabei auf ein Jahr hochgerechnet unter der Annahme, dass das Unternehmen Fondue fixfertig während 22 Tagen pro Monat und acht Monaten pro Jahr produziert. Allenfalls müssten die Konkurrenten dabei Produktionseinbussen bei anderen Schmelzkäseprodukten hinnehmen. Dies zeigt, dass die bestehenden Konkurrenten das Potential besitzen, einen deutlich höheren Anteil an Fondue fixfertig im schweizerischen Markt abzusetzen, sofern eine diesbezügliche Nachfrage seitens des Detailhandels besteht. Eine solche Nachfrage könnte es insbesondere bei den Eigenmarken der Grossverteiler geben, die durch Dritte, d.h. nicht von Eigenindustrien dieser Grossverteiler, herstellt werden. Rund 80 % der in der Schweiz abgesetzten Menge an Fondue fixfertig werden gemäss den Erhebungen des Sekretariats bei den wichtigsten Grossverteilern als Eigenmarken verkauft. Dies deutet darauf hin, dass kleinere Konkurrenten relativ schnell Marktanteile gewinnen können, sofern sie über die notwendigen Kapazitäten verfügen.

Tabelle 9: Kapazitäten von Hardegger und Strähl für Fondue fixfertig

Hardegger Strähl Hardegger

+ Strähl

Jährliche Kapazität [t] […] […] [> 2000]

Jährliche Kapazität gemessen an der schweizerischen Nachfrage für 2009

[> 50 %]

Quelle: Erhebungen des Sekretariats; Bemerkungen: Kapazitäten errechnet auf Basis zweier Schichten, für 22 Tage pro Monat und 8 Monate pro Jahr.

58. Gemäss den Parteien sind die Markteintrittsschranken sehr gering. Sie schätzen die erforderlichen Investitionen auf CHF 1–2 Mio., eine Summe, welche auch für mittelständische Betriebe ohne weiteres verkraftbar sei. Die Befragung von bestehenden und potentiellen Konkurrenten durch das Sekretariat hat ergeben (vgl. Tabelle 10), dass Hersteller von Schmelzkäse Investitionen in der Höhe von CHF 0,5–4 Mio., Hersteller von Frischfondue solche von CHF 0,3–5 Mio. und Newcomer solche von CHF 1–8 Mio. für den Eintritt in den Markt für Fondue fixfertig aufwenden müssen, während die Dauer je nach bereits vorhandenen Anlagen auf ein halbes bis zwei Jahre geschätzt wurde. Insbesondere schätzen die

Konkurrenten (drei Antworten), dass ein Schmelzkäse-Hersteller für den Markteintritt nur rund 0.5–1 Jahr benötigt, was auf tiefe Markteintrittsschranken hinweist. Mehrere der befragten Konkurrenten sind dabei erst vor kurzem in den Markt eingetreten und können daher eine verlässliche Schätzung der Investitionen und Dauer für einen Markteintritt liefern. Insgesamt erscheinen die Eintrittskosten und -dauer in den Markt für Fondue eher tief zu sein. Sofern für bereits bestehende Eigenmarken der Grossverteiler produziert wird, fallen zudem für den Hersteller auch keine Marketingkosten für die Lancierung eines neuen Produkts an.

Tabelle 10: Investitionen und Dauer für einen Markteintritt bei Fondue fixfertig (Konkurrenten)

Eintritt in den Markt für Fondue fixfertig eines …

Höhe der Investitionen [in CHF] Dauer bis Markteintritt

Min. Max. Min. Max.

Herstellers von Schmelzkäse

0,5 Mio. 4 Mio. 0,5 Jahre 1 Jahr

Herstellers von Fondue frisch

0,3 Mio. 5 Mio. 0,5 Jahre 2 Jahre

Newcomers 1 Mio. 8 Mio. 1 Jahr

2 Jahre

Anzahl Antworten 6 3

Quelle: Erhebungen des Sekretariats

III. Zwischenergebnis

59. Im schweizerischen Markt für Fondue fixfertig sind nebst den Parteien mit Hardegger und Strähl zwei Schmelzkäsehersteller im Markt vertreten, welche zwar deutlich kleiner sind als Emmi und Fromalp, aber dennoch bei mehreren Detailhändlern vertreten sind. Der sehr hohe kumulierte Marktanteil der Zusammenschlussparteien steht der disziplinierenden Wirkung der potentiellen Konkurrenz gegenüber. Die Markteintrittsschranken bei Fondue fixfertig sind insbesondere für schweizerische Hersteller von Schmelzkäse tief. Dies ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Erstens sind die Gesamtinvestitionen, um in den Markt einzutreten, verhältnismässig tief. Zweitens kann ein solcher Markteintritt rasch erfolgen. Schliesslich besteht drittens aufgrund des hohen Eigenmarkenanteils bei Fondue fixfertig der Grossverteiler die Möglichkeit für potentielle Konkurrenten, grössere Aufträge zu akquirieren. Aus diesen Gründen gibt es keine Anhaltspunkte, dass das

vorliegende Zusammenschlussvorhaben eine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für Fixfertig-Fondue begründet oder verstärkt.

B.3.2.6 Markt für die Beschaffung von Partieware

60. Wie bereits in Rz. 27 erläutert, gibt es Partieware unterschiedlicher Qualität und Verwendungsmöglichkeiten. Während Randstücke (Qualität IB) als Reibkäse und Schmelzkäse weiter verarbeitet werden können, kann deklassierter Sortenkäse (Qualität II) lediglich zur Produktion von Schmelzkäse verwendet werden. Abnehmer deklassierter Sortenkäselaibe sind praktisch ausschliesslich Schmelzkäsehersteller in der Schweiz. Die Anbieter solcher Laibe, überwiegend Unternehmer, welcher in der Konfektionierung von Halbhart- und Hartkäse tätig sind, sind dabei auf die Abnahme durch Schmelzkäsehersteller in der Schweiz angewiesen. Einerseits ist es zumindest für gewisse Sorten aufgrund von Bestimmungen seitens der jeweiligen Sortenorganisation

schwierig, ins Ausland zu exportieren. So hat die Emmentaler-Sortenorganisation bisher noch keinen Exporten deklassierter Käselaibe ins Ausland zugestimmt, während die Gruyere-Sortenorganisation verlangt, dass der Verkäufer bei einem allfälligen Export ins Ausland sicherzustellen hat, dass deklassierter Käse nicht als IA-Ware weiterverwendet wird. Andererseits wird gemäss Informationen des Sekretariats für Sorten-Partieware in der Schweiz in der Regel ein höherer Preis als im Ausland bezahlt, da im Ausland die Sorten weniger wichtig sind und z.B. Schmelzkäse auch mit einem industriell hergestellten Emmentaler produziert werden kann.

61. Gemäss den Parteien übersteigt bei der Partieware die Nachfrage das Angebot deutlich. Gemäss ihren Angaben fällt jährlich eine Menge von ca. 8„000 – 9„000 t Partieware an (wobei nicht bekannt ist, wie viel davon IB-Qualität und wieviel II-Qualität ist), während die Nachfrage bei mindestens 21„000 t. liege. Für 2009 lag die Nachfrage nach Reibkäse in der Schweiz gemäss den Parteien bei 10„639 t, bei Schmelzkäse bei 10„425 t. Somit macht die Nachfrage nach Partieware der Qualität II, also von deklassiertem Sortenkäse, nur rund die Hälfte der Gesamtnachfrage nach Partieware in der Schweiz aus.

62. Die grössten Abnehmer von Partieware in der Schweiz sind Emmi und Fromalp mit Marktanteilen von rund [40–50] % und [10–20] %. Zusammen fragen sie also rund [50–70] % der gesamten Partieware nach. Bezüglich Emmentaler hat sich Emmi bisher verpflichtet, sämtlichen deklassierten Käse abzunehmen. Weitere Abnehmer von Partieware sind v.a. Hardegger und Strähl, zu einem sehr geringen Ausmass auch […].

63. Die Abnahme von Partieware beeinflusst die Stufe der Konfektionierung und somit traditionelle Käsehandelsfirmen. So sind diese darauf angewiesen, Randstücke und deklassierte Sortenkäselaibe absetzen zu können.

64. Die Marktstellung der Zusammenschlussparteien bei der Beschaffung von Partieware hängt stark von der (zukünftigen) Konkurrenzsituation im Bereich der Produktion von Schmelzkäse in der Schweiz ab. Mit Hardegger und Strähl sind zwei ernstzunehmende Konkurrenten auf dem Schweizer Markt vorhanden, die ihre Marktstellung allenfalls ausbauen könnten. Ein weiterer Konkurrent, […], ist dabei, möglicherweise ebenfalls Schmelzkäse in der Schweiz herzustellen. Somit ist davon auszugehen, dass Anbietern von Partieware zumindest mittelfristig genügend Absatzmöglichkeiten für Partieware zur Verfügung stehen. Deshalb geht die Weko davon aus, dass der Zusammenschluss bei der Beschaffung von Partieware keine marktbeherrschende Stellung begründet.

B.3.3 Ergebnis

65. Das Zusammenschlussvorhaben führt auf mehreren Märkten zu Marktanteilsadditionen. In den Bereichen der Produktion von Halbhartkäse, der Affinage von Halbhart-

und Hartkäse und der Konfektionierung von Käse hat die Analyse der Weko keine Anhaltspunkte für die Eröffnung einer vertieften Prüfung ergeben.

66. Der Markt für sämtliche Schmelzkäseprodukte ausser Fondue fixfertig umfasst gemäss Einschätzung der Weko den Raum EU inkl. Schweiz. Schweizweit sind zwar die rund die Hälfte des Gesamtabsatzes in diesem Markt auf Produkte der beiden Zusammenschlussparteien zurückzuführen, es besteht aber ausreichend aktueller als auch potentieller Wettbewerb durch inländische aber v.a. auch durch ausländische Produzenten. Gründe hierfür ist die Liberalisierung des Käsemarktes als auch das vielfältige, effektive Warenangebot ausländischer Schmelzkäseproduzenten im Bereich von Scheiben und Rundschachteln. In einem solchen europäischen Markt ist der Marktanteil der beiden Parteien mit rund [0–10] % sehr gering.

67. Der Markt für Fondue ist stark schweizerisch geprägt. So finden sich (praktisch) ausschliesslich Schweizer Fondue-Produkte in den Regalen der Detailhändler. Swissness scheint dabei ein wichtiges Verkaufsargument zu sein. Deshalb geht die Weko von einer nationalen Marktabgrenzung aus. Im engstmöglichen Markt, dem Markt für Fondue fixfertig, führt das Zusammenschlussvorhaben zu einem kumulierten Marktanteil der Parteien von [80-100] %. Den restlichen Umsatz entfällt im Wesentlichen auf zwei weitere schweizerische Schmelzkäsehersteller. Ein dritter Wettbewerber ist möglicherweise dabei, in den Markt einzutreten. Der sehr hohe kumulierte Marktanteil der Zusammenschlussparteien steht der disziplinierenden Wirkung der potentiellen Konkurrenz aufgrund tiefer Markteintrittsbarrieren gegenüber.

68. Emmi und Fromalp kommen bei der Beschaffung der Partieware auf einen gemeinsamen Marktanteil von nahezu zwei Drittel des Marktes. Weitere Abnehmer sind die beiden grössten schweizerischen Konkurrenten im Bereich Schmelzkäse, Hardegger und Strähl. Da schweizerische Partieware faktisch vollständig in der Schweiz zu Schmelzkäse und allenfalls, im Falle von Randstücken, auch zu Reibkäse weiterverarbeitet wird, hängen mögliche alternative Absatzkanäle insbesondere für deklassierte Sortenkäselaibe von der Nachfrage der in der Schweiz ansässigen Schmelzkäsehersteller ab. Wie bereits in Rz. 64 erwähnt, geht die Weko davon aus, dass der aktuelle resp. potentielle Wettbewerb bei Schmelzkäseherstellern ausreichend ist und somit auch genügend Absatzmöglichkeiten für schweizerische Partieware bestehen.

69. Die vorläufige Prüfung ergibt aus den genannten Gründen keine Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken wird. Die Voraussetzungen für eine Prüfung des Zusammenschlusses nach Art. 10 KG sind daher nicht gegeben.