RPW 2020/2 S. 649
AXA/Predica/ELL
Rubrum
Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und Art. 32 Abs. 1 KG
Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et art. 32 al. 1 LCart
Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e art. 32 cpv. 1 LCart
Mitteilung gemäss Art. 16 Abs. 1 VKU vom 5. März 2029
Stellungnahme der Wettbewerbskommission vom 2. März 2020
Erwägungen
1. Am 12. Februar 2020 hat die Wettbewerbskommission die Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben erhalten. Danach beabsichtigen die AXA Infrastructure Equity 1 SAS und die Predica Prévoyance Dialogue du Crédit Agricole S.A. indirekt die gemeinsame Kontrolle über ELL Luxemburg 2 S.à r.l. zu erwerben.
2. Die AXA S.A. (nachfolgend: AXA) ist eine globale Versicherungsgesellschaft mit Hauptsitz in Paris. Die Gruppengesellschaften der AXA sind im Bereich der Schadens-, Lebens-, Kranken- und anderen Arten von Versicherungen sowie im Investment – Management tätig. Die AXA ist primär in Westeuropa, Nordamerika, im asiatisch-pazifischen Raum und im Mittleren Osten aktiv.
3. In der Schweiz ist die AXA eine führende Versicherungsgesellschaft, mit Sitz in Winterthur. Sowohl Privatals auch Geschäftskunden bietet sie die gesamte Palette von Individual-, Sach- und Schadensversicherungen bis hin zu individualisierten Lebensversicherungen und Pensionskassenlösungen sowie (gemeinsam mit von ihr unabhängigen Banken) Finanzprodukten an.
4. Die AXA Infrastructure Equity 1 SAS (nachfolgend: AXA Infrastructure) ist eine Holdinggesellschaft, die zum Zweck von Investitionen gegründet wurde. Sie wird letzten Endes von der AXA kontrolliert.
5. Groupe Crédit Agricole (nachfolgend: GCA) ist eine französische Gruppe von Versicherungsgesellschaften, die aus der (i) Crédit Agricole S.A., der Hauptgesellschaft der Gruppe, und (ii) regionalen und lokalen Banken und deren Tochtergesellschaften besteht. Die GCA bietet eine breite Palette von Finanz- und Assekuranzdienstleistungen an. Ihre Aktivitäten gruppieren sich um die folgenden Geschäftsfelder: (i) Retail-Bankgeschäft in Frankreich und internationales Retail-Bankgeschäft, (ii) spezialisierte Finanzdienstleistungen, (iii) Firmenkunden- und Investment – Banking, und (iv) Asset – Management, (v) Versicherung und Privatkundengeschäft.
6. In der Schweiz ist die GCA in den Bereichen des Asset – Managements (mit ihren Tochtergesellschaften CACEIS (Switzerland) SA (spezialisiert im Asset – Servicing) und Amundi Suisse SA), dem internationalen Retail – Banking (Crédit Agricole next bank (Suisse) SA) und Private Banking (CA Indosuez (Switzerland) SA) aktiv.
7. Die Crédit Agricole Assurances S.A. (nachfolgend: CAA) leitet über ihre Tochtergesellschaften die gesamten, auf den Versicherungsbereich bezogenen Aktivitäten der GCA (d.h. Predica, Pacifica, Crédit Agricole Creditor Insurance und Internationale Tochtergesellschaften im Versicherungsbereich). Sie koordiniert überdies die Aktivitäten der Regionalbanken und übt entsprechend dem französischen Code Monétaire et Financier administrative, technische und finanzielle Kontrolle und Aufsicht über sie aus. Als zentrale Gesellschaft gemäss der Gesetzgebung über die Finanzregulierung muss sie den Zusammenhalt des Netzwerks und dessen ordnungsgemässes Funktionieren sicherstellen (insbesondere die Compliance mit Solvenz- und Liquiditätsvorschriften) sowie die Compliance jeder Regionalbank mit den gruppenweiten Management – Standards. Die von den Regionalbanken und der Crédit Agricole S.A. gebildete Gruppe ist daher als eine einzige Wirtschaftseinheit zu qualifizieren.
8. Die Predica Prévoyance Dialogue du Crédit Agricole S.A. (nachfolgend: Predica) ist eine nach französischem Recht kotierte Aktiengesellschaft. Sie ist eine vollständig von CAA gehaltene Gesellschaft, die ihrerseits vollständig von der GCA gehalten wird. Predica ist im Bereich der Lebens- und Krankenversicherung aktiv, und zwar insbesondere im Bereich von Lebensversicherungen, Lösungen für Vermögensbildung und Pensionierung, sowohl für Privatpersonen als auch Gesellschaften. Sie bietet auch Kranken- und andere Individualschutzversicherungen sowie Sachschadensversicherungen an. In diesen Geschäftsfeldern ist Predica hauptsächlich in Frankreich aktiv. Predica tätigt auch Finanzinvestitionen, und zwar in Übereinstimmung mit ihrem Gesellschaftszweck überwiegend in Gesellschaften in Frankreich.
9. Die ELL Luxemburg 2 S.à r.l. (nachfolgend: ELL) ist eine Anbieterin von Leasing-Lösungen für elektrische Lokomotiven. Ihr Geschäftsmodell besteht in der Finanzierung von modernen und vielseitig einsetzbaren elektrischen Lokomotiven für Fracht- und Passagierzüge. ELL ist die Zielgesellschaft des Zusammenschlussvorhabens.
10. Die ELL verfügt über 46 Mitarbeiter einschliesslich
11 Lokomotivführer sowie über drei Niederlassungen in Wien, München und Düsseldorf. Ihre Kunden sind überwiegend im EWR und zwar namentlich in Österreich, der Tschechischen Republik und Deutschland aktiv.
11. Im Eigentum der ELL stehen derzeit 150 elektrische Lokomotiven des Typs Siemens Vectron. Alle diese Lokomotiven sind für den internationalen bzw. grenzüberschreitenden Verkehr konzipiert. Sie werden in ganz Europa betrieben, insbesondere in Österreich, der Tschechischen Republik, Kroatien, Deutschland, Ungarn, den Niederlanden, der Schweiz und Schweden. In der Schweiz verleast die ELL der SBB Cargo International AG elektrische Lokomotiven.
12. Verkäuferin der ELL ist die ELL Luxembourg 1 S.à r.l. Diese ist von Fondsgesellschaften kontrolliert, welche von Gesellschaften der Kohlberg Kravis Roberts & Co beraten oder verwaltet werden.
13. AXA Infrastructure und Predica beabsichtigen indirekt die gemeinsame Kontrolle über ELL zu erwerben. Der Erwerb aller Aktien der ELL erfolgt durch die Zweckgesellschaft ELL BidCo S.à r.l. Die BidCo wird ihrerseits allein kontrolliert durch eine andere Zweckgesellschaft, die ELL HoldCo S.à r.l. Diese wird 100 % der Aktien der BidCo halten. Die HoldCo wiederum wird gemeinsam durch AXA Infrastructure und Predica kontrolliert werden, wobei beiden Unternehmen je ca. 49 % der Aktien der HoldCo halten werden. Die restlichen 2 % wird der CEO der ELL halten.
14. Gemäss dem Memorandum of Understanding (MoU) vom 18. November 2019 ist beabsichtigt, dass AXA Infrastructure und CAA je einen Aktienanteil von ca. 49% an ELL halten und in der Lage sein werden, indirekt – auf der Basis der mit den von ihnen gehaltenen Aktien verbundenen spezifischen Rechten – gemeinsame Kontrolle über ELL auszuüben. […].
15. Gemäss Meldung eröffnet der Zusammenschluss den Parteien die Möglichkeit zur Investition in einen etablierten Marktteilnehmer im Bereich des Leasings von elektrischen Lokomotiven. Die meldenden Unternehmen gehen davon aus, dass sich ihnen als indirekte Aktionäre aus dieser Investition attraktive Renditen ergeben werden. Zudem entspreche dies ihrer jeweiligen gruppenweiten Strategie der Investition in Infrastruktur.
16. Das Zusammenschlussvorhaben ist sowohl der Europäischen Kommission als auch der serbischen Wettbewerbsbehörde gemeldet worden. Die serbische Wettbewerbsbehörde hat das Zusammenschlussvorhaben am 31. Januar 2020 genehmigt. Der Entscheid der EU steht noch aus.
17. Die nachfolgende Tabelle zeigt, dass die Schwellenwerte gemäss Art. 9 Abs. 1 Bst. a und Bst. b KG in casu überschritten sind und das Zusammenschlussvorhaben somit meldepflichtig ist.
Tabelle 1: Umsätze der beteiligten Unternehmen im Geschäftsjahr 2018
Beteiligtes Unternehmen Weltweiter Umsatz in Mio.
CHF
Schweizweiter Umsatz in Mio.
CHF
AXA […] […]
GCA […] […]
ELL […] […]
Total […] […]
Quelle: Angaben der Parteien.
18. Die nachfolgende Analyse beschränkt sich auf den Bereich, in welchem ELL in der Schweiz tätig ist und sich daher die Wettbewerbssituation durch den Zusammenschluss verändern könnte. Konkret handelt es sich hier um den Bereich Leasing von elektrischen Lokomotiven.
19. Im Rahmen früherer Beurteilungen von Zusammenschlussvorhaben hat die Wettbewerbskommission (nachfolgend WEKO) innerhalb eines Gesamtmarktes Finanzdienstleistungen verschiedene Teilmärkte identifiziert, die allenfalls noch weiter zu segmentieren sind. Innerhalb des Teilmarktes für Leasing hat sie mehrheitlich dazu tendiert, einen separaten nationalen Markt für Automobil-Leasing abzugrenzen.1 Eine weitere Segmentierung je nach Art der Sachanlage, insbesondere das Leasing von Rollmaterial2 oder das Leasing von Lokomotiven, hat die WEKO bisher nicht beurteilt.
20. Die Europäische Kommission hat eine Differenzierung zwischen Eigentum von Rollmaterial, Operational Leasing und Financial Leasing von Rollmaterial vorgenommen. Räumlich wurde von einem nationalen Markt
ausgegangen.3 Im Bereich des Leasings von elektrischen Lokomotiven hat sich die Europäische Kommission bisher nicht geäussert.
21. Gemäss Meldung ist ELL im Bereich Operational Leasing von elektrischen Lokomotiven tätig, da Financial Leasing beim Leasing von elektrischen Lokomotiven unüblich sei. Gemäss Angaben der Parteien verleast ELL in der Schweiz die Lokomotiven an SBB Cargo.
22. Vorliegend kann sowohl die sachliche als auch die räumliche Marktabgrenzung offen gelassen werden, da selbst bei der engsten Marktabgrenzung, einem nationalen Markt für Operational Leasing von elektrischen Lokomotiven, kein betroffener Markt vorliegt (vgl. Rz 25 ff.).
1 RPW 2015/1, 88 f., Rz 12, Santander Consumer Finance S.A./Peugeot S.A.; RPW 2012/1, 121 Rz 17 ff, Bank Sarasin & Cie AG/B. Safra Luxembourg SA i.V.m. RPW 2009/1, 68 Rz 58 ff, BNP Paribas/Entités Fortis SA und RPW 2007/1, 83 Rz 19 ff , Crédit Agricole SA/Fiat Auto S.p.A.
2 Lokomotiven, Wagons, Eisenbahnbetriebswagen, Eisenbahnwagen. 3 Case No COMP/M.5263.
23. Konkret liegt kein betroffener Markt vor, da keine der Parteien einen gemeinsamen Marktanteil von 20 % oder mehr im Bereich des Operational Leasings von elektrischen Lokomotiven in der Schweiz aufweist oder der Marktanteil in der Schweiz von keinem der beteiligten Unternehmen 30 % oder mehr beträgt (vgl. Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU).
24. Tabelle 2 zeigt die Marktanteile im Bereich des Operational Leasings von elektrischen Lokomotiven im Jahr 2018 von ELL und der wichtigsten Konkurrenten in der Schweiz und dem EWR.
Tabelle 2:
Unternehmen Marktanteile in der Schweiz Marktanteile im EWR
Mitsui Rail Capital Europe […] % […] %
Railpool […] % […] %
Alpha Trains […] % […] %
ELL […] % […] %
Macquarie […] % […] %
Andere […] % […] %
Akiem […] % […] %
Industrial Division […] % […] %
Quelle: Schätzungen der Parteien
25. Weder die AXA noch GCA sind in der Schweiz im Bereich des Leasings von elektrischen Lokomotiven tätig. AXA’s Leasingaktivitäten in der Schweiz und im EWR beschränken sich auf das Leasing von Immobilien. GCA hingegen ist nur im Leasing von Mobiliar in den Ländern Frankreich, Polen, Spanien und Italien aktiv. In der Schweiz bietet GCA keine Leasingaktivität an. Lediglich ELL ist in der Schweiz im Bereich des Leasings von Lokomotiven aktiv. Aus dem Zusammenschluss ergeben sich somit keine Marktanteilsadditionen.
26. Überdies weist die ELL in der Schweiz lediglich einen Marktanteil von […] % auf. Zudem sind Konkurrenten im Markt tätig, die weitaus höhere Marktanteile aufweisen als ELL, so z.B. die Mitsui Rail Capital Europe
mit einem Marktanteil von […] % und die Railpool mit einem Marktanteil von […] %. Weiter ist die Alpha Trains im Markt tätig, mit demselben Marktanteil wie ELL. Schliesslich sind noch die Macquarie mit einem Marktanteil von […] % und noch weitere Unternehmen mit einem gemeinsamen Marktanteil von […] % in diesem Markt tätig. Somit besteht genügend Konkurrenz auf dem Markt, die sich disziplinierend auf ELL auswirkt.
27. Die vorläufige Prüfung ergibt aus den genannten Gründen keine Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken wird. Die Voraussetzungen für eine Prüfung des Zusammenschlusses nach Art. 10 KG sind daher nicht gegeben.