RPW 2022/2 S. 320
Permira/Advent/McAfee
Rubrum
Vorläufige Prüfung; Art. 4 Abs. 3, Art. 10 und Art. 32 Abs. 1 KG1
Examen préalable; art. 4 al. 3, art. 10 et art. 32 al. 1 LCart
Esame preliminare; art. 4 cpv. 3, art. 10 e art. 32 cpv. 1 LCart
Stellungnahme der Wettbewerbskommission vom 20. Februar 2022
Mitteilung gemäss Art. 16 Abs. 1 VKU2 vom 21. Februar 2022
A
Sachverhalt
1.
Am 1. Februar 2022 hat die Wettbewerbskommission die Meldung über ein Zusammenschlussvorhaben erhalten. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft einen indirekten Erwerb aller ausstehenden Aktien der McAfee Corp. (nachfolgend: McAfee oder das Zielunternehmen) durch von Permira Holdings Limited (nachfolgend: Permira) und Advent International Corporation und/oder ihren Tochtergesellschaften (nachfolgend: Advent) verwaltete Fonds, gemeinsam mit einer Reihe anderer Investoren. Es ist vorgesehen, dass Permira und Advent nach dem Vollzug des Vorhabens McAfee im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Bst. b KG und Art. 1 und 2 VKU gemeinsam kontrollieren werden.
2.
Permira ist ein Private-Equity-Unternehmen, das für eine Reihe von Investmentfonds Dienstleistungen im Bereich der Investitionsverwaltung erbringt. Permira hat die Kontrolle inne über die Private-Equity-Fonds Permira Europe Il, Permira Europe III, Permira IV, Permira V, Permira VI, Permira VII, Permira Growth Opportunities, Permira Growth Opportunities II und Permira VIII, zu denen Portfoliounternehmen gehören, die in den Sektoren Konsumenten, Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen, Industrie und Technologie tätig sind. Sie kontrolliert auch die Fonds des Permira Debt Managers. Der […]-Fonds wird die indirekte Kontrolle über das Zielunternehmen erwerben.
3.
Advent ist eine Private-Equity-Gesellschaft mit Sitz in Boston, USA. Advent fokussiert sich auf:
(i) den Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen (sowohl beherrschende als auch nicht beherrschende), bei denen es davon ausgeht, dass eine
Kapitalzuführung die künftigen Wachstumsaussichten des Unternehmens verbessern würde, und
(ii) das Management von Investmentfonds. Als Private-Equity-Investor hält Advent Beteiligungen an Gesellschaften, die in verschiedenen Sektoren tätig sind, u.a. Gesundheitswesen, Industrie, Technologie, Einzelhandel, Konsumenten und Unterhaltung sowie Unternehmens- und Finanzdienstleistungen.
4. Gemäss der Meldung […].
5.
McAfee ist ein Sicherheitstechnologie-Unternehmen, das fortschrittliche Sicherheitslösungen für Konsumenten anbietet. McAfee ist in der Konzeption und Entwicklung von Sicherheitsprodukten und -diensten tätig, die insbesondere sicherstellen sollen, dass mit dem Internet verbundene Geräte vor schädlichen Inhalten geschützt sind. Das Unternehmen bietet Sicherheitslösungen für Desktops und Laptops, tragbare Sprach- und Datentelefone und andere Geräte, die an Netzwerke und Heim-PCs angeschlossen sind.
6.
Dieser Zusammenschluss wurde am 31. Januar 2022 formell bei der Europäischen Kommission (nachfolgend: EU-Kommission) angemeldet (Vereinfachtes Formblatt CO).3 Darüber hinaus wurde der Zusammenschluss in einer Reihe anderer Länder bei Fusionskontrollbehörden angemeldet, darunter in China, der Türkei und den USA.
B
Erwägungen
B.1 Geltungsbereich
7.
Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG; SR 251) gilt für Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts, die Kartell- oder andere Wettbewerbsabreden treffen, Marktmacht ausüben oder sich an Unternehmenszusammenschlüssen beteiligen (Art. 2 KG).
1 Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG; SR 251). 2 Verordnung vom 17.6.1996 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (VKU; SR 251.4). 3 Vgl. EU-KOMM, COMP/M. 10570, Advent/Permira/McAfee.
B.1.1 Unternehmen
8.
Als Unternehmen gelten sämtliche Nachfrager oder Anbieter von Gütern und Dienstleistungen im Wirtschaftsprozess, unabhängig von ihrer Rechts- oder Organisationsform (Art. 2 Abs. 1bis KG). Die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen sind als solche Unternehmen zu qualifizieren.
B.2 Vorbehaltene Vorschriften
9.
In den hier zu beurteilenden Märkten gibt es keine Vorschriften, die Wettbewerb nicht zulassen. Der Vorbehalt von Art. 3 Abs. 1 KG wurde von den Parteien auch nicht geltend gemacht.
B.3 Meldepflicht
10.
Im Geschäftsjahr 2020 erzielten die beteiligten Unternehmen folgende konsolidierten Umsätze:
Tabelle 1: Weltweite Umsätze für das Geschäftsjahr 2020
Beteiligte Unternehmen Weltweiter Umsatz
(in Mio.)
Weltweiter Umsatz
in Mio. CHF)
Permira EUR […] […]4
Advent EUR […] […]5
McAfee USD 1’558 1’4626
Total
[…]
Quelle: Angaben der Parteien
11.
Die beteiligten Unternehmen erzielten im Jahr 2020 einen weltweiten Gesamtumsatz von mehr als CHF 2 Mrd. Der Grenzwert nach Art. 9 Abs. 1 Bst. a KG ist damit überschritten.
Tabelle 2: Umsätze in der Schweiz für das Geschäftsjahr 2020
Beteiligte Unternehmen Weltweiter Umsatz
(in Mio.)
Weltweiter Umsatz
in Mio. CHF)
Permira EUR […] […]7
Advent EUR […] […]8
McAfee USD […] […]9
Total
[…]
Quelle: Angaben der Parteien
12.
Demnach erzielten zwei der beteiligten Unternehmen im Jahr 2020 in der Schweiz einen Umsatz von je über CHF 100 Mio. Der Grenzwert nach Art. 9 Abs. 1 Bst. b KG ist damit überschritten.
B.4 Beurteilung des Zusammenschlussvorhabens im Rahmen der vorläufigen Prüfung
13.
Meldepflichtige Zusammenschlüsse unterliegen der vertieften Prüfung durch die Wettbewerbskommission, sofern sich in einer vorläufigen Prüfung (Art. 32 Abs. 1 KG) Anhaltspunkte ergeben, dass sie eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken (Art. 10 Abs. 1 KG).
4 Umrechnung nach Jahresmittel der Devisenkurse 2020 gemäss Veröffentlichungen der Schweizerischen Nationalbank: EUR 1 = CHF 1.0705. 5 Umrechnung nach Jahresmittel der Devisenkurse 2020 gemäss Veröffentlichungen der Schweizerischen Nationalbank: EUR 1 = CHF 1.0705. 6 Umrechnung nach Jahresmittel der Devisenkurse 2020 gemäss Veröffentlichungen der Schweizerischen Nationalbank: USD 1 = CHF 0.9381. 7 Umrechnung nach Jahresmittel der Devisenkurse 2020 gemäss Veröffentlichungen der Schweizerischen Nationalbank: EUR 1 = CHF 1.0705. 8 Umrechnung nach Jahresmittel der Devisenkurse 2020 gemäss Veröffentlichungen der Schweizerischen Nationalbank: EUR 1 = CHF 1.0705. 9 Umrechnung nach Jahresmittel der Devisenkurse 2020 gemäss Veröffentlichungen der Schweizerischen Nationalbank: USD 1 = CHF 0.9381.
14.
Um zu beurteilen, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird, sind zunächst die relevanten Märkte abzugrenzen. In einem zweiten Schritt wird die Veränderung der Stellung der beteiligten Unternehmen auf diesen Märkten durch den Zusammenschluss beurteilt. Mit der Meldung beschränkt sich die nachfolgende Analyse auf die Schweizer Tätigkeiten von McAfee sowie auf die Aktivitäten der kontrollierenden Gesellschaften, die in die gleichen Märkte fallen wie die Schweizer Aktivitäten von McAfee, sowie auf mögliche vertikale Beziehungen, die sich aus dem Zusammenschlussvorhaben ergeben.
15.
Gemäss Meldung ist McAfee im Segment für Sicherheitssoftware für Konsumenten tätig, während die bei den kontrollierenden Gesellschaften zu berücksichtigenden Forescout Technologies (nachfolgend: Forescout)10 und Mimecast11 Anbieter von Netzwerksicherheitssoftware für Unternehmen sind.
B.4.1 Relevante Märkte
B.4.1.1 Sachlich relevante Märkte
16.
Der sachliche Markt umfasst alle Waren oder Leistungen, die von der Marktgegenseite hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als substituierbar angesehen werden (Art. 11 Abs. 3 Bst. a VKU).
17.
Die Wettbewerbskommission hat bisher keinen relevanten Markt für die Art der von McAfee angebotenen Produkte definiert.
18.
In der Entscheidung Intel / McAfee (2011) vertrat die EU-Kommission die Auffassung, dass Endpunktsicherheit einen relevanten Produktmarkt darstellt, der je nach Art der Endkunden in einen Markt für Endpunktsicherheit für Verbraucher und einen Markt für Endpunktsicherheit für Unternehmen weiter segmentiert werden kann.12
19.
In der Entscheidung Broadcom / Symantec Enterprise Security Business (2019) vertrat die EU-Kommission die Auffassung, dass der Sicherheitsmarkt auch in einen Markt für Endpunktsicherheit für Verbraucher und einen Markt für Endpunktsicherheit für Unternehmen unterteilt segmentiert werden kann.13
20.
Die genaue Definition der relevanten Produktmärkte für Endpunktsicherheit in diesen beiden Entscheidungen wurde offengelassen, da die Schlussfolgerungen der Würdigung dieselben gewesen wären, unabhängig davon, ob der Markt für Endpunktsicherheit wie oben erläutert weiter segmentiert oder erweitert worden wäre.
21.
In Anbetracht der Tatsache, dass sich McAfee auf die Bereitstellung ihrer Dienste für Konsumenten – und nicht für Unternehmen – konzentriert, gehen die Parteien im Sinne einer engstmöglichen Abgrenzung von einem Markt für «Sicherheitssoftware für Konsumenten» aus. Dies steht im Einklang mit dem Ansatz, der von der EU-Kommission in der Rechtssache Broadcom/Symantec Enterprise Security Business (2019) vorgeschlagen wurde, in der es um die Bewertung von Sicherheitssoftware für Unternehmen ging und die sich auf die Teilsegmente von Gartner stützte. Der genaue Umfang des sachlich relevanten Marktes kann jedoch offengelassen werden, da das Vorhaben bei keiner plausiblen Marktdefinition
Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit geben könnte.
B.4.1.2 Räumlich relevante Märkte
22.
Der räumliche Markt umfasst das Gebiet, in welchem die Marktgegenseite die den sachlichen Markt umfassenden Waren oder Leistungen nachfragt oder anbietet (Art. 11 Abs. 3 Bst. b VKU).
23.
Die Parteien vertreten die Auffassung, dass der räumlich relevante Markt für Sicherheitssoftware für Konsumenten weltweit oder zumindest EWR-weit ist. Dies steht im Einklang mit früheren Entscheidungen der EU-Kommission in Bezug auf lnfrastruktursoftware14 und den Sicherheitssektor15 sowie mit anderen Entscheidungen, die sich auf verschieden breite Kategorien von Software beziehen.16
24.
Es gibt Anzeichen dafür, dass der relevante Markt als weltweit anzusehen ist. Auf der Angebotsseite können die Anbieter von Cybersicherheitsdiensten Kunden in der ganzen Welt erreichen. Auf der Nachfrageseite sind die Kunden in der Lage, die Wirksamkeit verschiedener globaler Hersteller zu vergleichen und ihre Cybersicherheitssoftwareprodukte weltweit auszuwählen.17
25.
Für die Beurteilung des vorliegenden Zusammenschlussvorhabens kann die exakte räumliche Marktabgrenzung letztlich offengelassen werden, da selbst bei der engst-möglichen Marktabgrenzung, einem nationalen Markt, keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken vorliegen.
B.4.2 Voraussichtliche Stellung in den betroffenen Märkten
26.
Es werden nur diejenigen sachlichen und räumlichen Märkte einer eingehenden Analyse unterzogen, in welchen der gemeinsame Marktanteil in der Schweiz von zwei oder mehr der beteiligten Unternehmen 20 % oder mehr beträgt oder der Marktanteil in der Schweiz von einem der beteiligten Unternehmen 30 % oder mehr beträgt (vgl. Art. 11 Abs. 1 Bst. d VKU, diese Märkte
10 Forescout ist eine Verkäuferin von Exclusive Group. Vgl. für weitergehende Informationen < www.exclusive-networks.com/vendors/fore scout/> (16.2.2022). Permira kontrolliert letztlich die Exclusive Group, welche im Grosshandelsvertrieb von IT-Produkten tätig ist. 11 Am 7. Dezember 2021 gab Permira eine definitive Vereinbarung zur Übernahme von Mimecast bekannt, einem Cloud-Sicherheits- und Risikomanagementdienst für E-Mails und Unternehmensinformationen. Die Transaktion ist noch nicht abgeschlossen und unterliegt einer Reihe von Bedingungen, unter anderem dem Erhalt behördlicher Genehmigungen. Der Vollzug der Transaktion wird derzeit für die erste Hälfte des Jahres 2022 erwartet. Mimecast hat keine Tochtergesellschaft in der Schweiz. Vgl. < www.permira.com/media-centre/news/ mimecast-to-become-a-private-company-through-transaction-with-per mira-valued-at-approximately-58-billion/> (16.2.2022). 12 Vgl. EU-KOMM, COMP/M.5984 vom 26.01.2011, Rz 50, Intel/McAfee. 13 Vgl. EU-KOMM, COMP/M.9538 vom 30.10.2019, Rz 24, Broadcom/Symantec Enterprise Security Business. 14 EU-KOMM, COMP/M.9538 vom 30.10.2019, Rz 26-28, Broadcom/Symantec Enterprise Security Business. 15 EU-KOMM, COMP/M.5984 vom 26.01.2011, Rz 54-55, Intel/McAfee. 16 Vgl. z.B. Entscheidung EU-KOMM, COMP/M.5904 vom 20.07.2010, Rz 43, SAP / SYBASE und Entscheidung EU-KOMM, COMP/M. 3978 vom 22.12.2005, Rz 17-18, Oracle / Siebel. 17 EU-KOMM, COMP/M.9538 vom 30.10.2019, Rz 27, Broadcom/Symantec Enterprise Security Business.
werden hier als «vom Zusammenschluss betroffene Märkte» bezeichnet). Wo diese Schwellen nicht erreicht werden, kann von der Unbedenklichkeit des Zusammenschlusses ausgegangen werden. In der Regel erübrigt sich dann eine nähere Prüfung.
27.
McAfee ist im Bereich Sicherheitssoftware für Konsumenten tätig. Obwohl es in diesem Segment keine horizontalen Überschneidungen mit Permira oder Advent gibt, haben die Parteien weitere Informationen zu diesem Markt vorgelegt.
28.
McAfee bietet Sicherheitssoftware für Konsumenten an, während keines der von Permira oder Advent kontrollierten Portfoliounternehmen Konsumenten mit Sicherheitssoftware beliefert. Vor diesem Hintergrund bestehen keine horizontalen Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten von McAfee und den Tätigkeiten der von Permira oder Advent kontrollierten Portfoliounternehmen. Obwohl eines der Portfoliounternehmen von Advent, Forescout, sowie ein potentielles künftiges Portfoliounternehmen von Permira, Mimecast, im weitgefassten Bereich der Lieferung von Sicherheitssoftware tätig sind, betrachten die Parteien Forescout und Mimecast auf der einen Seite und McAfee auf der anderen nicht als Wettbewerber, da McAfee für Konsumenten entwickelte Cybersicherheits-Softwarelösungen anbietet, während die Endkunden von Forescout und Mimecast Unternehmen und Betriebe aus verschiedenen Industrien sind. Selbst wenn diese Tätigkeiten als Teil eines übergreifenden Segments für "Sicherheit"-Software zu betrachten wären, führte der gemeinsame Marktanteil eindeutig nicht zu einem betroffenen Markt. Wie oben dargelegt, ist der relevante geographische Umfang des Marktes für Sicherheitssoftware für Konsumenten, auf dem nur das Zielunternehmen tätig ist und auf dem es keine Überschneidungen zwischen den Parteien gibt, entweder global oder zumindest EWR-weit. Die Marktanteile von McAfee in diesen geographischen Märkten überstiegen im Jahr 2020 nicht 30 % und führen nicht zu einem betroffenen Markt.
B.4.2.1 Permiras kontrollierte Portfoliounternehmen
29.
Permira kontrolliert oder wird in Zukunft eine Reihe von Unternehmen kontrollieren, die Sicherheitssoftware für Unternehmen bzw. den Grosshandel anbieten. Ausserdem kontrolliert Permira eine Reihe von Portfoliounternehmen, die Zusatzdienstleistungen für Unternehmen anbieten.
B.4.2.1.1. Mimecast
30.
Am 7. Dezember 2021 gab Permira eine endgültige Vereinbarung zur Übernahme von Mimecast bekannt, einem Cloud-Sicherheits- und Risikomanagement-Dienst für E-Mails und Unternehmensdaten. Die Transaktion ist noch nicht abgeschlossen und unterliegt einer Reihe von Bedingungen, unter anderem der Genehmigungen der Aufsichtsbehörden. Der Abschluss wird derzeit für die erste Hälfte des Jahres 2022 geplant.
31.
Gemäss Meldung, Mimecast und McAfee stellen keine austauschbaren Produkte oder Dienstleistungen her und sollten nicht als Konkurrenten betrachtet werden. Insbesondere betrachtet McAfee Mimecast in keiner Weise als Konkurrenz zu seiner Sicherheitssoftware
für Verbraucher. Dies steht im Einklang mit den Gartner-Daten, die Mimecast nicht als namentlich genanntes Unternehmen in der Kategorie "Sicherheitssoftware für Verbraucher" enthalten.
32.
[…].18 Ausserdem gibt es wettbewerbsfähige alternative Angebote für Mimecast, so dass McAfee bei Bedarf einen Konkurrenten beauftragen könnte, um dieselben Funktionen auszuführen.
33.
Es besteht auch kein Risiko der Kundenabschottung […].
B.4.2.1.2. Exclusive Group
34.
Permira kontrolliert letztlich die Exclusive Group, die im Grosshandel mit IT-Produkten tätig ist. Die Exclusive Group vertreibt Unternehmenssoftware als Value-Added-Distributor an Wiederverkäufer mit Zusatznutzen. McAfee ist ein Anbieter, der seine Software hauptsächlich direkt an Verbraucher verkauft.
35.
Es besteht keine vertikale Verbindung zwischen McAfee und der Exclusive Group, da McAfee als Anbieter von Sicherheitsprodukten für Verbraucher auftritt, während Exclusive Group ein Value-Added-Vertreiber von Sicherheitsprodukten für Unternehmen ist und sich nicht auf Verbraucher-Sicherheitsprodukte konzentriert.
B.4.2.2 Advents kontrollierte Portfoliounternehmen
36.
Keines der Portfoliounternehmen von Advent ist im Bereich der Sicherheitssoftware für Verbraucher tätig.
37.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass eines der Portfoliounternehmen von Advent, Forescout, ist ein Anbieter von Netzwerksicherheitssoftware für Unternehmen.
38.
Forescout und McAfee sind keine tatsächlichen oder potentiellen Wettbewerber auf demselben relevanten Markt. Die Endkunden von Forescout sind Unternehmen aus verschiedenen Branchen, darunter Finanzdienstleistungen, Behörden, Gesundheitswesen, Technologie, Fertigung, Dienstleistungen, Energie, Unterhaltung und Einzelhandel, während McAfee sich auf die Bereitstellung von Sicherheitslösungen für Verbraucher konzentriert.
B.4.3 Marktanteile
39.
Wie in der Rz 21 erläutert, werden nachfolgend die Marktanteile für den Markt für Sicherheitssoftware sowie für den Markt für Endpunktsicherheit für Verbraucher (als mögliche engere Marktabgrenzung) analysiert.
B.4.3.1 Markanteile für einen hypothetischen breiten Produktmarkt für Sicherheitssoftware
40.
Die Marktanteile von McAfee, Forescout und Mimecast auf einem geographisch weltweiten und hypothetischen breiten Produktmarkt für Sicherheitssoftware stellen sich wie folgt dar:
18 […].
Tabelle 3: Markt für Sicherheitssoftware – weltweit, Marktanteilsschätzungen 2020
Unternehmen Umsätze (USD Mio.) Marktanteil
McAfee (tatsächliche Umsätze) […] [0-10 %]
McAfee (Gartner Schätzung) 2'592.30
5.27
%
Forescout (tatsächliche Umsätze) […] [0-10 %]
Mimecast (aktuell nicht kontrolliert) 252.70 0.51 %
Microsoft 3'172.80 6.46 %
NortonLifeLock 2'489.00 5.06 %
IBM 2'055.80
4.18
%
Andere […] [80-90 %]
Gesamtgrösse des Segments 49'150.74
100.00
%
Quelle: Gartner Daten 2020 und tatsächliche Umsätze von McAfee und Forescout
Tabelle 4: Markt für Sicherheitssoftware – EEA19, Marktanteilsschätzungen 2020
Unternehmen Umsätze (USD Mio.) Marktanteil
McAfee (tatsächliche Umsätze) […] [0-10 %]
McAfee (Gartner Schätzung) 465.40
6.02
%
Forescout (tatsächliche Umsätze) […] [0-10 %]
Mimecast (aktuell nicht kontrolliert) 0.00 %
Microsoft 478.30 6.18 %
NortonLifeLock 430.80 5.57 %
Broadcom 321.50
4.16
%
Andere […] [80-90 %]
Gesamtgrösse des Segments 7'733.26
100.00
%
Quelle: Gartner Daten 2020 und tatsächliche Umsätze von McAfee und Forescout
19 Die Gartner «All Enterprise Software Market Share, Worldwide, 2019-2020» Kalkulationstabelle enthält keine «EWR»-Option als geographischen Geltungsbereich. Daher wurden als Alternative zum EWR die folgenden verfügbaren geographischen Regionen ausgewählt: «Austria, Belgium, Czech Republic, Denmark, Finland, France, Germany, Greece, Hungary, Ireland, Italy, Netherlands, Norway, Poland, Portugal, Rest of Eastern Europe, Rest of Western Europe, Spain and Sweden». Es ist möglich, dass «Rest of Eastern Europe» und «Rest of Western Europe» auch Jurisdiktionen ausserhalb des EWR einschliessen.
Tabelle 5: Markt für Sicherheitssoftware – Schweiz, Marktanteilsschätzungen 2020
Unternehmen Umsätze (USD Mio.) Marktanteil
McAfee (tatsächliche Umsätze) […] [0-10 %]
McAfee (Gartner Schätzung) 27.2
6.6
%
Forescout (tatsächliche Umsätze) […] [0-10 %]
Mimecast (aktuell nicht kontrolliert) Nicht verfügbar -
Gesamtgrösse des Segments 411
100.00
%
Quelle: Gartner Daten 2020 und tatsächliche Umsätze von McAfee und Forescout
B.4.3.2 Markt für Sicherheitssoftware für Konsumenten
41.
Der räumlich relevante Markt ist der Markt für Sicherheitssoftware für Verbraucher, auf dem nur das Zielunternehmen tätig ist und auf dem es keine Überschneidungen zwischen den Parteien gibt, weder weltweit noch zumindest im EWR. Die Marktanteile von McAfee in diesen geographischen Märkten liegen im Jahr 2020 nicht über 30 % und führen nicht zu einem betroffenen Markt. Der Marktanteil von McAfee auf dem geographisch weltweiten Markt ist wie folgt:
Tabelle 6: Sicherheitssoftware für Konsumenten – Weltweit, Marktanteilsschätzungen 2020
Unternehmen Umsätze (USD Mio.) Marktanteil
McAfee (tatsächliche Umsätze) […] [20-30 %] McAfee (Gartner Schätzung) 1'455
21.0
% Forescout (tatsächliche Umsätze) keine Tätigkeit - Mimecast (aktuell nicht kontrolliert) keine Tätigkeit - Gesamtgrösse des Segments 6'938
100.00
%
Quelle: Gartner Daten 2020 und tatsächliche Umsätze von McAfee
42.
Der Marktanteil von McAfee in einem geographischen EWR-weiten Markt ist wie folgt:
Tabelle 7: Sicherheitssoftware für Konsumenten – EWR20, Marktanteilsschätzungen 2020
Unternehmen Umsätze (USD Mio.) Marktanteil
McAfee (tatsächliche Umsätze) […] [10-20 %] McAfee (Gartner Schätzung) 261 21 % Forescout (tatsächliche Umsätze) keine Tätigkeit - Mimecast (aktuell nicht kontrolliert) keine Tätigkeit - Gesamtgrösse des Segments 1'215 100 %
Quelle: Gartner Daten 2020 und tatsächliche Umsätze von McAfee
20 Die Gartner «All Enterprise Software Market Share, Worldwide, 2019-2020» Kalkulationstabelle enthält keine «EWR»-Option als geographischen Geltungsbereich. Daher wurden als Alternative zum EWR die folgenden verfügbaren geographischen Regionen ausgewählt: «Austria, Belgium, Czech Republic, Denmark, Finland, France, Germany, Greece, Hungary, Ireland, Italy, Netherlands, Norway, Poland, Portugal, Rest of Eastern Europe, Rest of Western Europe, Spain and Sweden». Es ist möglich, dass «Rest of Eastern Europe» und «Rest of Western Europe» auch Jurisdiktionen ausserhalb des EWR einschliessen.
43.
Die geschätzten Marktanteile von McAfee auf einem hypothetischen geographischen Schweizer Markt für Sicherheitssoftware für Verbraucher für die Jahre 2020, 2019 und 2018 sind:
Tabelle 8: Sicherheitssoftware für Konsumenten – Schweiz, Marktanteilsschätzungen 2020
Unternehmen Umsätze (USD Mio.) Marktanteil
McAfee (tatsächliche Umsätze) […] [20-30 %]
McAfee (Gartner Schätzung)
15.3
33 %
Forescout (tatsächliche Umsätze) keine Tätigkeit -
Mimecast (aktuell nicht kontrolliert) keine Tätigkeit -
Gesamtgrösse des Segments
46.2
100 %
Quelle: Gartner Daten 2020 und tatsächliche Umsätze von McAfee
Tabelle 9: Sicherheitssoftware für Konsumenten – Schweiz, Marktanteilsschätzungen 2019
Unternehmen Umsätze (USD Mio.) Marktanteil
McAfee (tatsächliche Umsätze) […] [20-30 %]
McAfee (Gartner Schätzung)
13.3
31 %
Forescout (tatsächliche Umsätze) keine Tätigkeit - Mimecast (aktuell nicht kontrolliert) keine Tätigkeit - Gesamtgrösse des Segments
43.5
100 %
Quelle: Gartner Daten 2020 und tatsächliche Umsätze von McAfee
Tabelle 10: Sicherheitssoftware für Konsumenten – Schweiz, Marktanteilsschätzungen 2018
Unternehmen Umsätze (USD Mio.) Marktanteil
McAfee (tatsächliche Umsätze) […] [20-30 %] McAfee (Gartner Schätzung)
11.4
25 % Forescout (tatsächliche Umsätze) keine Tätigkeit - Mimecast (aktuell nicht kontrolliert) keine Tätigkeit - Gesamtgrösse des Segments
45.2
100 %
Quelle: Gartner Daten 2020 und tatsächliche Umsätze von McAfee
44.
Die tatsächlichen Umsätze von McAfee führen auf einem hypothetischen engen Schweizer Markt für Sicherheitssoftware für Konsumenten in keinem der letzten drei Jahre zu einem Marktanteil von über 30 %. Nur wenn der Marktanteil auf Basis der von Gartner geschätzten Umsätze von McAfee berechnet würde, wäre in den Jahren 2020 und 2019 (nicht aber 2018) die Schwelle von 30 % leicht überschritten. Es wäre jedoch unsinnig, den Marktanteil von McAfee auf Grundlage theoretischer, nachweislich zu hoher Umsätze zu berechnen, anstatt auf deren tatsächliche Einnahmen gemäss geprüften Finanzberichten (zuverlässigste verfügbare Daten) abzustellen.
45.
Die Aktivitäten von McAfee in der Schweiz führen somit nicht zu einem betroffenen Markt in einem theoretischen geographischen Schweizer Markt für Sicherheitssoftware für Konsumenten.
B.4.4 Ergebnis
46.
Die vorläufige Prüfung ergibt aus den genannten Gründen keine Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken wird. Die Voraussetzungen für eine Prüfung des Zusammenschlusses nach Art. 10 KG sind daher nicht gegeben.