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RPW 2023/1 S. 100

SIA – Value App

Rubrum

I. Einleitung

1. Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (nachfolgend: Sekretariat) untersuchte die Honorarordnungen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) (nachfolgend: SIA) im Rahmen einer Vorabklärung.1 Teil dieser Honorarordnungen waren Empfehlungen zur Berechnung des Honorars. Der SIA zieht in Erwägung, die seit dem Jahr 2020 nicht mehr publizierten zu diesem Zweck verwendeten Berechnungsformeln durch ein neues Instrument zu ersetzen. Dabei handelt es sich um die sogenannte «Value App». Damit soll der planerische Aufwand von Architektinnen und Architekten geschätzt werden können. Die Value App wurde von Forschenden der Eidgenössisch Technischen Hochschule Zürich (nachfolgend: ETHZ) erarbeitet und soll von diesen gemeinsam mit dem SIA weiterentwickelt werden. Nachfolgend wird zunächst der relevante Sachverhalt zusammengefasst. Die Grundlage dazu bilden im Wesentlichen die Angaben des SIA. Anschliessend wird das Vorhaben Value App kartellrechtlich gewürdigt.

II.

Sachverhalt

Marktverhältnisse Planungsleistungen Architektur

2. Die Value App soll vorderhand nur zur Voraussage des Planungsaufwandes von Architektinnen und Architekten zur Anwendung kommen. Deshalb sind vorliegend nur die Marktverhältnisse in diesem Bereich massgebend.

3. Mit rund 7500 Mitgliedern ist die Berufsgruppe der Architektur die grösste der vier Berufsgruppen des SIA.2 Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Architekturbüros und auch nicht alle Architektinnen und Architekten Mitglieder des SIA sind. In der Schweiz gibt es also zahlreiche Anbieterinnen und Anbieter von Planungsleistungen im Bereich Architektur. Es handelt sich um einen stark fragmentierten Markt.

4. Die Marktgegenseite ist heterogen: Die verschiedenen Auftraggeberinnen und Auftraggeber unterscheiden sich insbesondere auch in Bezug auf ihre Marktkenntnisse. Jedenfalls ein Teil der Marktgegenseite dürfte nur beschränkt in der Lage sein, den Planungsaufwand eines Architekturbüros zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen einschätzen zu können. Auch für Architekturbüros handelt es sich dabei um eine schwierige Aufgabe, insbesondere wenn diese erst wenig Erfahrungen mit im Vergleich zum zu planenden Objekt ähnlichen Objekten haben.

Verfolgter Zweck

5. Mit der Value App soll eine Prognose des Zeitaufwands von Architektinnen und Architekten berechnet werden. Sowohl Architekturbüros als auch Auftraggebende sollen dazu Zugang haben. Dadurch sollen beide Marktseiten den voraussichtlichen Planungsaufwand zum Zeitpunkt der Offertstellung besser einschätzen können.

Zur Voraussage des Stundenaufwandes verwendete Eigenschaften

6. Die Value App prognostiziert den Zeitaufwand anhand von Angaben der Nutzerinnen und Nutzer. Diese müssen zunächst die zur Voraussage des Zeitaufwandes massgebenden Eigenschaften des zu planenden Objekts über eine internetbasierte Eingabemaske eingeben. Diese zur Voraussage des Zeitaufwandes relevanten Objekteigenschaften wurden von Forschenden der Eidgenössisch Technischen Hochschule Zürich (nachfolgend: ETHZ) identifiziert. Zur Übersicht sind diese Eigenschaften sowie deren möglichen Ausprägungen in Tabelle 1 aufgelistet.

1 RPW 2019/2, 284, SIA-Honorarordnungen. 2 <www.sia.ch/de/der-sia/berufsgruppen/architektur> (31.1.2023).

Tabelle 1: Zur Voraussage des Zeitaufwandes verwendete Objekteigenschaften.

Objekteigenschaft Mögliche Ausprägungen

Aufgabe Neubau, Erweiterung, Umbau

Nutzung Wohnen, Arbeiten, Produzieren, Lagern, Ausbilden und Forschen, Heilen und Pflegen

Geschossfläche Bis zu 6 Intervalle (m3)

Gestalterische Komplexität Einfach, Kompliziert, Komplex, Unklar

Technische Komplexität Einfach, Kompliziert, Komplex, Unklar

Räumliche Komplexität Einfach, Kompliziert, Komplex, Unklar

Organisatorische Komplexität Einfach, Kompliziert, Komplex, Unklar

Risiko Auftraggeber Normal, Erhöht, Hoch

Anforderung an PQS Normal, Erhöht, Hoch

Tabelle erstellt durch Sekretariat.

7. Zunächst müssen die Nutzerinnen und Nutzer angeben, ob es sich beim zu planenden Objekt um einen Neubau, eine Erweiterung oder einen Umbau handelt («Aufgabe»). Anschliessend sind eine oder mehrere der sechs in Tabelle 1 aufgeführten Nutzungen des zu planenden Objekts auszuwählen. Zusätzlich zu Aufgabe und Nutzung stützt sich die Value App zur Voraussage des Zeitaufwandes auf die Geschossfläche, die Komplexität (in vier Dimensionen) sowie das zu erwartende Risiko (in zwei Dimensionen) des zu planenden Objekts. Diese drei Objekteigenschaften (Geschossfläche, Komplexität und Risiko) werden nachfolgend erläutert.

8. Die Geschossfläche leistet mutmasslich einen relativ hohen Beitrag zur Voraussage des Zeitaufwandes. Ausserdem ist sie zum Zeitpunkt der Offertstellung jedenfalls ungefähr bekannt und kann sowohl von den Planungsbüros als auch von den Auftraggebenden überprüft werden.3 Deshalb spielt diese Objekteigenschaft bei der Voraussage des Zeitaufwandes eine wichtige Rolle.

9. Da der Zusammenhang zwischen Geschossfläche und Stundenaufwand je nach Nutzung unterschiedlich ausfallen kann, legten die Forschenden der ETHZ diesen für jede der sechs in Tabelle 1 angegebenen Nutzungen anhand von sogenannten «Prognoseintervallen» fest. Dabei handelt es sich um Intervalle in Bezug auf die Geschossfläche, für welche ein vergleichbarer Stundenaufwand pro Quadratmeter Geschossfläche zu erwarten ist.4 Der Zusammenhang zwischen Geschossfläche und Stundenaufwand wird also anhand von sechs Stufenfunktionen (je einer pro Nutzung) modelliert. Pro Nutzung sind dabei bis zu sechs Stufen vorgesehen. Als Beispiel ist in Abbildung 1 eine dieser Stufenfunktionen für die Nutzung «Wohnen» dargestellt. Diese Nutzungsart weist fünf Stufen auf. Für Objekte mit einer Geschossfläche bis zu 300 Quadratmeter fällt der Zeitaufwand mit rund 165 Minuten pro Quadratmeter mutmasslich relativ hoch aus. Mit steigender Geschossfläche nimmt dieser Aufwand ab und erreicht schliesslich bei Objekten mit mehr als 25 000 Quadratmetern rund 80 Minuten pro Quadratmeter.

3 Im Gegensatz dazu sind die in der bisherigen Berechnungsformel verwendeten Baukosten zum Zeitpunkt der Offertstellung weniger genau bekannt.

4 Der vom SIA bzw. der ETHZ verwendete Begriff des «Prognoseintervalls» deckt sich nicht mit dem in Ökonometrie und Statistik geläufigen gleichnamigen Konzept (vgl. z.B. WILLIAM H. GREENE, Econometric Analysis, 2003, 5. Auflage, S. 111).

Abbildung 1: Beispiel der Modellierung des Zusammenhangs zwischen Geschossfläche und Zeitaufwand pro Quadratmeter.

Quelle: Beilage 1 des Schreibens des SIA vom 20. Januar 2023, S. 5.

10. Neben der Geschossfläche hat auch die Komplexität des zu planenden Objekts mutmasslich einen wesentlichen Einfluss auf den Stundenaufwand. In der Value App sollen deshalb vier entsprechende Dimensionen unterschieden werden, nämlich die «gestalterische», «technische», «räumliche» und «organisatorische» Komplexität. Für jede dieser vier Dimensionen soll die Komplexität von den Nutzerinnen und Nutzern der Value App eingeschätzt werden. Dazu stehen vier mögliche Bewertungen zur Verfügung: «Einfach», «kompliziert», «komplex» und «unklar». Die genannten vier Dimensionen der Komplexität wie auch die vier möglichen Bewertungen dieser Dimensionen sollen anhand von Beispielen möglichst klar voneinander abgegrenzt werden.

11. Schliesslich müssen die Nutzerinnen und Nutzer der Value App das Risiko des zu planenden Objekts einschätzen. Es sollen zwei Arten von Risiken erfasst werden: Einerseits wird das Risiko «mit Blick auf den Auftraggeber» erfasst. Zusätzlich werden die Anforderungen an ein «projektbezogenes Qualitätsmanagementsystem» (kurz: PQS) erfasst. Die Nutzerinnen und Nutzer der Value App sollen die genannten Risiken «intuitiv» beurteilen.5

12. Zusätzlich zu den genannten Eigenschaften des zu planenden Objekts (Aufgabe, Nutzung, Geschossfläche, Komplexität, Risiken) hat auch die Art und der Umfang der zu erbringenden Leistung einen Einfluss auf den voraussichtlichen Zeitaufwand. Übernimmt ein Architekturbüro zum Beispiel sämtliche Phasen der Planung ist der Aufwand grösser als wenn das Büro nur für einen Teil der Planung verantwortlich ist. Aus diesem Grund müssen die Nutzerinnen und Nutzer der Value App in einem zweiten Schritt Daten zu Umfang und Art der zu erbringenden Leistungen eingeben. Diese einzugeben Daten sind in Tabelle 2 aufgelistet.

Tabelle 2: Zur Charakterisierung der zu erbringenden Leistung verwendete Eigenschaften.

Eigenschaft der Leistung Mögliche Ausprägungen

Organisationsform Mehrheitlich Einzelleistungsnehmende, Generalunternehmer/in, Totalunternehmer/in (jeweils Planende und Auftraggebende)

Rolle Planende Architekt/in, Generalplaner/in, Architekt/in + Generalplaner/in

Schlüsselrolle Anderer Gesamtleitung, Generalplanung, Kostenplanung, Baumanagement

Leistungsvereinbarung Phase 1: Strategische Planung, Phase 2: Vorstudien, Phase 3: Projektierung, Phase 4: Ausschreibung, Phase 5: Realisierung, Phase 6: Bewirtschaftung

Tabelle erstellt durch Sekretariat.

5 Gemäss der Testversion 0.2.82, Stand 3.2. 2023, der Value App sollen die Nutzerinnen und Nutzer die «Risikoabwägung Auftraggebende» «intuitiv» beurteilen. In Bezug auf die Einschätzung der «Risiken PQS» werden die Nutzerinnen und Nutzern angewiesen, «die Anforderungen an das PQS (Q-Lenkungsplan)» zu «beurteilen».

13. Hat der Nutzer oder die Nutzerin der Value App alle der in Tabelle 1 und Tabelle 2 aufgelisteten Eigenschaften eingetragen, wird der voraussichtliche Stundenaufwand berechnet. Dieser von der Value App berechnete Stundenaufwand kann anschliessend von den Nutzerinnen und Nutzern spezifisch für das zu planende Projekt angepasst werden. Dazu ein Beispiel: Insgesamt werden die sechs in Tabelle 2 unter «Leistungsvereinbarung» aufgelisteten Projektphasen unterschieden. Phase 3 entspricht zum Beispiel der «Projektierung». Innerhalb dieser Projektierungsphase lassen sich wiederum verschiedene Teilphasen unterscheiden. In Abbildung 2

sind die individuell vorzunehmenden Anpassungen des Stundenaufwandes für eine dieser Teilphasen, nämlich für die Teilphase 31 (Projektierung des Bauprojekts), dargestellt. Für diese Teilphase können die Nutzerinnen und Nutzer für jeden der Leistungsbereiche «Organisation», «Auftragsgegenstand», «Kosten», «Termine», und «Administration/Koordination» den von der Value App berechneten Zeitaufwand individuell beliebig anpassen. Zusätzlich können die Nutzerinnen und Nutzer zusätzliche Leistungen eintragen, welche in der Value App nicht vorgesehen sind. Solche individuellen Anpassungen sind auch für andere Phasen möglich.

Abbildung 2: Individuelle Anpassung des geschätzten Zeitaufwandes, Beispiel Teilphase 32.

Quelle: Schreiben des SIA vom 20. Januar 2023, S. 11.

14. Nachdem der Nutzer oder die Nutzerin der Value App den geschätzten Zeitaufwand individuell angepasst hat und allfällige Zusatzleistungen eingetragen hat, fasst die Value App die so individualisierten Ergebnisse der Schätzung des Zeitaufwandes zusammen. Nachfolgend wird als nächstes dargelegt, auf welche Datengrundlage sich die von der Value App vorgenommene Schätzung des Zeitaufwandes stützen soll.

Datengrundlage

15. Grundlage der Value App sind Daten zu sechs sogenannten «Initialprojekten». Dabei handelt es sich um von der öffentlichen Hand in Auftrag gegebene Projekte, bei welchen der tatsächlich angefallene planerische Aufwand sowie die massgebenden Eigenschaften wie zum Beispiel die Geschossfläche bekannt sind. Aufgrund dieser sechs Initialprojekte erstellten Forschende der ETHZ das «Grund-Set up» der Value App.

16. Zur «Verifikation» des genannten «Grund-Set up» verwendeten die Forschenden der ETHZ anschliessend einen Datensatz von werkmaterial.online, welcher Angaben zu rund 750 Objekten enthält. Zu diesen rund 750 Projekten liegen aber für manche der zur Voraussage des Stundenaufwandes relevanten Eigenschaften keine Angaben vor.

17. Weiter wurden Daten des SIA zur Verifikation herangezogen, welche dieser zur Ausarbeitung der alten Berechnungsformel (vgl. Rz 1 vorne) erhoben hatte. Weitere nicht näher spezifizierte Daten der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren KBOB und anderer öffentlicher Bauherren wurden zur Verifizierung beigezogen. Auch internationale Daten wurden unter Berücksichtigung länderspezifischer Unterschiede insbesondere zur Untersuchung des Einflusses der zu erbringenden Leistung (vgl. Rz 12 f. vorne) auf den Stundenaufwand verwendet.

18. Das «Grund-Set up» stellt allerdings lediglich den Ausgangspunkt für die Value-App dar. Um die Verlässlichkeit der Schätzung des Stundenaufwands zu erhöhen, ist vorgesehen, zusätzliche Daten zu sammeln. Zu diesem Zweck sollen die Nutzerinnen und Nutzer der Value App fortlaufend die Möglichkeit haben, die relevanten Eigenschaften der von ihnen abgeschlossenen Projekte einzutragen. Zudem hat der SIA vor, eine unabhängige Organisation (z.B. ein Treuhandbüro) damit zu beauftragen, bei seinen Mitgliedern eine Befragung durchzuführen und so weitere relevante Daten zu erheben. Alle der genannten zusätzlich zu erhebenden Daten sollen von einer unabhängigen Stelle überprüft und ausgewertet werden. Dabei soll insbesondere sichergestellt werden, dass die erhobenen Daten so weit wie möglich fehlerfrei sind, dass also zum Beispiel der erhobene Stundenaufwand dem tatsächlich angefallenen Aufwand entspricht. Ausserdem soll sichergestellt werden, dass die erhobenen Daten für diejenigen Objektarten repräsentativ sind, für welche die Value App eine Voraussage des Zeitaufwandes berechnet.

Datenauswertung

19. Es ist unklar, wie die Voraussage des Zeitaufwandes anhand der vorliegenden Daten genau berechnet wird und wie diese Voraussage aufgrund der noch zu erhebenden Daten angepasst werden soll.

20. Klar ist hingegen, dass sowohl die bereits vorgenommenen Auswertungen wie auch künftige Auswertungen von unabhängigen Dritten, voraussichtlich Forschenden der ETHZ, durchgeführt werden sollen. Der SIA oder seine Mitglieder werden keinen Einblick in unternehmensspezifische Daten haben und keinen ungebührlichen Einfluss auf die Ergebnisse der Auswertungen nehmen.

21. Die vorgenommenen Auswertungen sollen den Nutzerinnen und Nutzern der Value App so präsentiert werden, dass allfällige Unsicherheiten in Bezug auf die Datengrundlage oder die Zuverlässigkeit des vorausgesagten Zeitaufwandes für die Nutzerinnen und Nutzer transparent sind.

Zugang zur Value App

22. Der Zugang zur Value App soll allen Interessierten offenstehen. Voraussetzung ist einzig die Entrichtung einer Gebühr. Diese soll so festgelegt werden, dass kein Gewinn erzielt wird.

III. Kartellrechtliche Beurteilung

23. Gemäss Art. 4 Abs. 1 KG sind Wettbewerbsabreden rechtlich erzwingbare oder nicht erzwingbare Vereinbarungen sowie aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen von Unternehmen gleicher oder verschiedener Marktstufen, die eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken.

24. Vorliegend beabsichtigen die Mitglieder des SIA, zu vereinbaren, die oben beschriebene Value App weiterzuentwickeln und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Mitglieder des SIA sind jedenfalls teilweise Unternehmen der gleichen Marktstufe. Es bleibt zu prüfen, ob die genannte Vereinbarung eine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt oder bewirkt.

25. Eine Vereinbarung bezweckt eine Wettbewerbsbeschränkung, wenn die Abredebeteiligten «die Ausschaltung oder Beeinträchtigung eines oder mehrerer Wettbewerbsparameter zum Programm erhoben haben».6 Dabei genügt es, wenn der Abredeinhalt objektiv geeignet ist, eine Wettbewerbsbeschränkung durch Ausschaltung eines Wettbewerbsparameters zu verursachen. Ein Nachweis eines Kausalzusammenhangs zwischen der Vereinbarung und einer tatsächlichen Wettbewerbsbeschränkung ist nicht erforderlich. Wird aber ein solcher festgestellt, ist das Tatbestandselement des Bezweckens oder Bewirkens ebenfalls erfüllt.7

26. Die vorliegend zu beurteilende Vereinbarung, Daten auf die vorangehend beschriebene Art und Weise zu erheben, auszuwerten und im Rahmen der Value App zu publizieren ist gemäss den dem Sekretariat vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bemerkungen und Vorbehalte aus den folgenden Gründen nicht objektiv geeignet, eine Wettbewerbsbeschränkung zu verursachen:

- Die zu beurteilende Vereinbarung beinhaltet keine Abmachung darüber, dass die Value App von den Planenden benutzt werden soll. Vielmehr entscheidet jedes Unternehmen individuell, wie der voraussichtliche Stundenaufwand berechnet wird. Deshalb sind die beteiligten Unternehmen in ihrer Handlungsfreiheit nicht beeinträchtigt und können nach wie vor sämtliche Wettbewerbsparameter frei festlegen.

- Selbst wenn ein grosser Teil der Architektinnen und Architekten die Value App benützen sollte, verändern sich dadurch die Marktpreise nicht zwingend: Erstens erlaubt die Value App die individuelle Anpassung des geschätzten Zeitaufwandes. Zweitens entspricht der offerierte Preis nicht dem Zeitaufwand, sondern dem Produkt von Zeitaufwand und Tarif pro in Rechnung gestellter Stunde. Es ist davon auszugehen, dass diese Tarife pro Stunde je nach Architekturbüro unterschiedlich ausfallen. Die Value App produziert keine Schätzungen in Bezug auf diesen Tarif pro Stunde. Damit besteht selbst dann noch ein Handlungsspielraum, wenn ein Architekturbüro sich zur Berechnung des Zeitaufwandes auf die Value App stützt.

- Die vorgesehene Art und Weise der Datenerhebung und Auswertung verhindert Rückschlüsse bezüglich der Preise spezifischer Anbieterinnen oder Anbieter: Die Informationen werden von unabhängigen Dritten gesammelt und ausgewertet und werden nur in aggregierter Form publiziert. Ausserdem handelt es sich um historische Daten: Angaben zum tatsächlichen Zeitaufwand können erst nach Abschluss eines Projekts erfasst werden. Der Projektabschluss findet regelmässig erst Jahre nach der Offertstellung statt.

6 BGE 147 II 72, 84 E. 3.6, Pfizer. 7 BGE 147 II 72, 84 f. E. 3.6, Pfizer.

Deshalb können die Architektinnen und Architekten anhand der Schätzungen der Value App kaum Rückschlüsse in Bezug auf die aktuellen Offerten individueller Konkurrentinnen und Konkurrenten ziehen.

- Die geplanten Datenerhebungen und-Auswertungen sollen so durchgeführt werden, dass sichergestellt ist, dass der durch die Value App vorausgesagte Zeitaufwand so gut als möglich dem tatsächlich zu erwartenden Aufwand entspricht. Würde der durch die Value App berechnete Zeitaufwand stattdessen systematisch vom tatsächlichen Aufwand abweichen und zum Beispiel deutlich über dem tatsächlichen Aufwand liegen, würde die vorliegende Beurteilung allenfalls anders ausfallen: In diesem Fall wäre davon auszugehen, dass jedenfalls einige Marktteilnehmende durch solche irreführenden Voraussagen bei den Offertverhandlungen von falschen Annahmen ausgehen. Dadurch könnte der wirksame Wettbewerb beeinträchtigt werden. Diesbezüglich sind insbesondere die folgenden Punkte zu beachten:8

(i) Wenn die zur Voraussage des Zeitaufwandes

verwendeten Objekteigenschaften (Tabelle 1 vorne) nicht klar definiert werden können, besteht die Gefahr, dass die Nutzerinnen und Nutzer der Value App diese anders auslegen als die Personen, welche die verwendeten Daten einreichen. In diesem Fall wäre die Gefahr gross, dass die durch die Value App erstellte Prognose anhand der falschen Eigenschaften erstellt wird und dadurch nicht dem tatsächlich zu erwartenden Aufwand entspricht. Deshalb sollten möglichst klar definierte Eigenschaften verwendet werden.

(ii) Solange sich die Voraussagen der Value App nur

auf wenige Projekte abstützen, ist die Gefahr gross, dass die Unsicherheit dieser Voraussagen hoch ist. Diese Unsicherheiten sollten für die Nutzerinnen und Nutzer der Value App transparent gemacht werden. Wird eine statistische Schätzung vorgenommen, ist das zum Beispiel durch die Angabe eines Prognoseintervalls im statistischen Sinne möglich.9

(iii) Es ist zu begrüssen, dass der SIA vorsieht, die

Datengrundlage laufend zu erweitern und die Schätzungen des Zeitaufwandes entsprechend anzupassen. Ebenfalls zu begrüssen ist die Tatsache, dass der SIA beabsichtigt, sicherzustellen, dass die erhobenen Daten repräsentativ für diejenigen Objekte sind, für welche mit der Value App der voraussichtliche Zeitaufwand berechnet werden kann. Auch die vorgesehene Überprüfung der zu erhebenden Daten durch eine unabhängig Stelle trägt dazu bei, dass die Verlässlichkeit der durch die Value App berechneten Prognose steigt (vgl. Rz 18 vorne). Damit sinkt das Risiko einer Irreführung der Nutzerinnen und Nutzer der Value App und damit auch dasjenige einer Wettbewerbsbeeinträchtigung.

- Nicht nur die Mitglieder des SIA, sondern alle interessierten Kreise haben gegen Bezahlung einer kostendecken Gebühr Zugriff auf die Value App. Deshalb führt diese nicht zu einer Bevorzugung einer Marktseite. Vielmehr ist es sogar möglich, dass der Wettbewerb durch die zusätzlich für alle Marktteilnehmenden verfügbaren Informationen belebt wird. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Marktteilnehmende dank der Value App den voraussichtlichen Zeitaufwand besser einschätzen können und dadurch die Vergabe von Aufträgen weniger stark von entsprechenden Fehleinschätzungen des Zeitaufwandes beeinträchtigt wird.

- Es gibt in der Schweiz eine Vielzahl von Architekturbüros. Ausserdem sind die Markteintrittsschranken relativ tief. Deshalb ist die Gefahr einer Koordination der Offertpreise und damit auch diejenige einer Wettbewerbsbeeinträchtigung im vorliegenden Markt relativ gering.

27. Aus diesen Gründen und unter Berücksichtigung der vorangehend dargelegten Bemerkungen und Vorbehalte des Sekretariates ist die Gefahr gering, dass die zu beurteilende Vereinbarung, die Value App weiterzuentwickeln und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, zu einer Wettbewerbsbeeinträchtigung führt. Weil die vorliegend zu beurteilende Vereinbarung unter diesen Voraussetzung voraussichtlich weder eine Wettbewerbsbeeinträchtigung bezweckt noch bewirkt, handelt es sich dabei voraussichtlich nicht um eine Wettbewerbsabrede im Sinne von Art. 4 Abs. 1 KG. Deshalb handelt es sich beim vorliegend zu beurteilenden Vorhaben mutmasslich nicht um einen Verstoss gegen das Kartellgesetz.

8 Vgl. dazu die in der Vorabklärung «SIA-Honorarordnungen» definierten Anforderungen an eine kartellrechtskonforme Publikation von Informationen über Honorarbestandteile (RPW 2019/2, 295 Rz 92 ff., SIA-Honorarordnungen).

9 Vgl. z.B. GREENE (Fn 5), Econometric Analysis, 111 ff.