Wegleitung «Handelsparameter»
(SDX-GTP)
Wegleitung Handelsparameter 15. Oktober 2021
Wegleitung Handelsparameter SDX Trading AG
vom 1. September 2021 Datum des Inkrafttretens: 15. Oktober 2021
SDX Trading AG 1
Wegleitung Handelsparameter 15. Oktober 2021
4 Verzögerung der endgültigen Zusammenführung von Aufträgen in einer Auktion
1 Die Börse verlängert die Aufrufphase der Auktion einmalig um eine jeweils zu bestimmende Dauer, falls der berechnete Ausführungspreis der Auktion gegenüber dem Referenzpreis um 5% oder mehr abweicht (Reference Price Collar).
SDX Trading AG 4
Wegleitung Handelsparameter 15. Oktober 2021
2 Die Dauer der Verlängerung der Aufrufphase liegt im Ermessen der Börse, beträgt jedoch maximal eine Minute.
3 In bestimmten Fällen kann die Börse diese Parameter kurzfristig anpassen. Die Börse kommuniziert die Anpassungen in geeigneter Weise.
5 Kursabstufung
1 Es gelten die Kursabstufungen des Anhangs A zur Weisung «Handel».
2 Die Zuweisung der Effekten zu den Kursabstufungen erfolgt basierend auf der durchschnittlichen Anzahl Abschlüsse (DAA) an der Börse.
6 Liquiditätsgeber
1 Die Börse kann Liquiditäts-Voraussetzungen definieren und lässt Liquiditätsgeber zu.
2 Die Liquiditätsgeber verpflichten sich, die Auflagen gemäss «Gebührenordnung zum Handelsreglement» einzuhalten.
7 Settlement
1 Abschlüsse werden gemäss dem Atomic Trading and Settlement Prinzip vollzogen und abgewickelt. Es kommen die Bestimmungen von Ziff. 14 f. Handelsreglement zur Anwendung.
2 Die Gegenpartei bleibt anonym.
SDX Trading AG 5
Wegleitung Handelsparameter 15. Oktober 2021
Anhang B – Anleihen - CHF
1 Börsenperioden und Handelszeiten
1 Die Börsenperioden und Handelszeiten sind wie folgt geregelt:
a) Voreröffnung von 06.00 bis 09.00 Uhr (MEZ);
b) Eröffnung ab 09.00 Uhr (MEZ) mit zufälliger Eröffnung innerhalb von zwei Minuten;
c) Handel im offenen Auftragsbuch ab Eröffnung bis 16.30 Uhr (MEZ);
d) Handelsschluss ohne Schlussauktion;
e) Nachbörslicher Handel ab Handelsschluss bis 22.00 Uhr (MEZ).
2 Marktmodell, Auftragsarten und Handelsdienstleistungen
1 Die Regeln des Marktmodells Auction Model (siehe Ziff. 12 Weisung «Handel») gelten für den Handel an der Börse im Auftragsbuch.
2 Es werden Aufträge und Quotes unterstützt.
3 Self Match Prevention wird nicht unterstützt.
3 Auftragswerte
1 Der Faktor für die Preisspanne (Price Collar Factor) beträgt 9.
2 Der maximale Auftragswert beträgt CHF 10'000'000 resp. entspricht dem äquivalenten Betrag für Effekten die in einer ausländischen Handelswährung gehandelt werden.
3 In bestimmten Fällen kann die Börse diese Parameter kurzfristig anpassen. Die Börse kommuniziert die Anpassungen in geeigneter Weise.
4 Verzögerung der endgültigen Zusammenführung von Aufträgen in
einer Auktion 1 Die Börse verlängert die Aufrufphase der Auktion einmalig um eine jeweils zu bestimmende Dauer, falls der berechnete Ausführungspreis der Auktion gegenüber dem Referenzpreis um 5% oder mehr abweicht (Reference Price Collar).
2 Die Dauer der Verlängerung der Aufrufphase liegt im Ermessen der Börse, beträgt jedoch maximal eine Minute.
3 In bestimmten Fällen kann die Börse diese Parameter kurzfristig anpassen. Die Börse kommuniziert die Anpassungen in geeigneter Weise.
SDX Trading AG 6
Wegleitung Handelsparameter 15. Oktober 2021
5 Kursabstufung
Für Effekten mit einer Laufzeit von:
a) 18 Monaten oder mehr beträgt die Kursabstufung 0.05%, unabhängig vom Auftragspreis;
b) Weniger als 18 Monaten beträgt die Kursabstufung 0.01%, unabhängig vom Auftragspreis.
6 Liquiditätsgeber
1 Die Börse kann Liquiditäts-Voraussetzungen definieren und lässt Liquiditätsgeber zu.
2 Die Liquiditätsgeber verpflichten sich, die Auflagen gemäss «Gebührenordnung zum Handelsreglement» einzuhalten.
7 Settlement
1 Abschlüsse werden gemäss dem Atomic Trading and Settlement Prinzip vollzogen und abgewickelt. Es kommen die Bestimmungen von Ziff. 14 f. Handelsreglement zur Anwendung.
2 Die Gegenpartei bleibt anonym.
SDX Trading AG 7