SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 28/2023
SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 28/2023 Meldepflicht Internationale Anleihen - Anpassung Reglement der Meldestelle SIX Swiss Exchange AG für Inkraftsetzung am 1. Mai 2024
Kategorie Regularien
Autorisiert durch Alain Picard, Head Products Rebecca Stasolla, Head Change Delivery
Seiten 2
Datum 05.12.2023 Information
Inhalt dieser Mitteilung:
– Angepasste Ausnahme von der Meldepflicht für internationale Anleihen – Publikation angepasstes Reglement der Meldestelle für Inkraftsetzung am 1. Mai 2024
SIX Swiss Exchange hat die Teilnehmer in der SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 19/2023 über die Verlängerung der Ausnahmeregelung der Meldepflicht für zum Handel zugelassene internationale Anleihen bis zum 30. April 2024 informiert.
Mit der vorliegenden Mitteilung informiert SIX Swiss Exchange über die angepasste Ausnahme von der Meldepflicht für internationale Anleihen sowie die Publikation des Reglements der Meldestelle mit Inkraftsetzung am 1. Mai 2024.
Angepasste Ausnahme von der Meldepflicht für Internationale Anleihen Am 31. Juli 2023 informierte SIX Swiss Exchange über die Verlängerung der Ausnahmeregelung betreffend Meldepflicht für zum Handel zugelassene Anleihen im Segment der Internationalen Anleihen gemäss Anhang A des Reglements der Meldestelle bis 30. April 2024. Eine Ausnahme von der Meldepflicht für zum Handel zugelassene Anleihen im Segment der Internationalen Anleihen wird auch in Zukunft beibehalten, jedoch unter Beschränkung auf Anleihen ohne Bezug zur Schweiz.
Ab 1. Mai 2024 sind neu Abschlüsse in Internationalen Anleihen mit einem Bezug zur Schweiz zu melden. Von einem solchen Bezug zur Schweiz ist dann auszugehen, wenn die Emission der Anleihe durch eine Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz oder durch eine ausländische Zweigniederlassung bzw. Tochter-/Schwestergesellschaft einer solchen Gesellschaft erfolgt.
Melderegularien Die mit der Anpassung der Ausnahme von der Meldepflicht für internationale Anleihe verbundene Änderung wirkt sich auf das Reglement der Meldestelle SIX Swiss Exchange AG aus. Das revidierte Reglement der Meldestelle tritt am 1. Mai 2024 in Kraft und ist unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.six-group.com/de/products-services/the-swiss-stock-exchange/trading/tradingprovisions/regulation.html
Eine ausführliche Auflistung der Anpassungen im Reglement der Meldestelle findet sich unter folgendem Link: https://www.ser-ag.com/de/resources/laws-regulations-determinations/archive.html
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