SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 24/2021

SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 24/2021 Titel Neues Aktiensegment «Sparks» – Bestätigung der Einführung und Publikation der Regularien Kategorie Handel und Produkte

Autorisiert durch Valeria Ceccarelli, Head Primary Markets Rebecca Stasolla, Head Change Delivery

Seiten 2

Datum 07.09.2021 Information

Inhalt dieser Mitteilung:

– Einführung neues Aktiensegment «Sparks» für kleine und mittlere Unternehmen per 1. Oktober 2021 – Publikation der Emittenten- und Handelsregularien mit Inkraftsetzung am 1. Oktober 2021

In der SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 21/2021 hat die Schweizer Börse die Lancierung ihres neuen Aktiensegments «Sparks» für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) angekündigt.

Mit der vorliegenden Mitteilung informieren wir über den Einführungstermin des neuen Aktiensegments «Sparks» sowie über die Veröffentlichung der in diesem Zusammenhang angepassten Regularien.

Einführung Nach Vorliegen der erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Behörden freut sich die Schweizer Börse, die Einführung des neuen Aktiensegments «Sparks» per 1. Oktober 2021 anzukündigen.

Emittentenregularien Das Kotierungsreglement von SIX Swiss Exchange AG (KR) enthält neu besondere, auf den regulatorischen Standard Sparks ausgerichtete Anforderungen in Bezug auf die Kapitalisierung (Art. 89a KR), die Dauer des Bestehens eines Emittenten (Art. 89b KR), die Jahresabschlüsse (Art. 89c KR), die Kapitalausstattung (Art. 89d KR) und die Streuung

Zudem werden die Anforderungen an die Kapitalausstattung in Art. 15 Abs. 1 KR angepasst. Am ersten Handelstag muss das ausgewiesene Eigenkapital eines Emittenten neu mindestens CHF 25 Mio. anstatt CHF 2.5 Mio. betragen, ausser im regulatorischen Sparks Standard, wo das ausgewiesene Eigenkapital eines Emittenten mindestens CHF 12 Mio. betragen muss.

Die Anpassungen haben zudem Änderungen an folgenden Ausführungserlassen zur Folge:

– Richtlinie Corporate Governance (RLCG) – Richtlinie Rechnungslegung (RLR) – Richtlinie Regelmeldepflichten (RLRMP) – Richtlinie Streuung (RLST) – Richtlinie Track Record (RLTR)

SIX Swiss Exchange AG T +41 58 399 5454 Pfingstweidstrasse 110 www.six-group.com P.O. Box CH-8021 Zurich

SIX Swiss Exchange Mitteilung Nr. 24/2021 07.09.2021

– Richtlinie Verfahren Beteiligungsrechte (RLVB) – Gebührenordnung zum Kotierungsreglement Die revidierten Bestimmungen treten am 1. Oktober 2021 in Kraft und sind unter dem folgenden Link auf der Website von SIX Exchange Regulation AG publiziert: https://www.ser-ag.com/de/resources/laws-regulationsdeterminations/regulations.html

Handelsregularien Die Lancierung des neuen Handelssegments «Sparks Aktien» wirkt sich auf die folgenden für den Handel relevanten Weisungen und Wegleitungen von SIX Swiss Exchange AG aus, die entsprechend angepasst wurden:

– Weisungen von SIX Swiss Exchange AG – Weisung 3: Handel – Weisung 5: Alternativer Handel – Wegleitungen von SIX Swiss Exchange AG – Wegleitung «Handelsparameter» – Gebührenordnung zum Handelsreglement Die angepassten Handelsregularien für das neue Handelssegment «Sparks Aktien» treten am 1. Oktober 2021 in Kraft und sind jetzt unter dem folgenden Link auf der Website von SIX Swiss Exchange AG publiziert: https://www.six-group.com/de/products-services/the-swiss-stock-exchange/trading/trading-

Eine detaillierte Auflistung der Anpassungen in den Weisungen und Wegleitungen finden Sie unter folgendem Link: https://www.ser-ag.com/de/resources/laws-regulations-determinations/archive.html

Die Schweizer Börse ist fortwährend bemüht, ihr Dienstleistungs- und Produktangebot sowie die SWXess Handelsplattform zu erweitern und zu verbessern. Die Teilnehmer, Investoren und Emittenten profitieren insbesondere aufgrund der verkürzten Handelszeiten im Aktiensegment «Sparks» von einer verbesserten Preisfindung und einer bestmöglichen Ausführung bei Handelsgeschäften in Sparks-Aktien.

Für Fragen steht Ihnen Member Services gerne zur Verfügung:

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