172.222.044.1

Verordnung über die Delegation der Kompetenz zur Bestimmung des Zeitpunktes für den Übertritt der Versicherten in die Pensionskasse des Bundes PUBLICA

vom 26. Juni 2002 (Stand am 27. August 2002)

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 29 Absätze1 und 2 des PKB-Gesetzes vom 23. Juni 20001 verordnet:

Art. 1

Der Übertritt von der bisherigen Pensionskasse in die Pensionskasse des Bundes PUBLICA der einzelnen Arbeitgeber und derjenigen Versicherten, die einem bereits aus der bisherigen Pensionskasse ausgetretenen Arbeitgeber oder keinem bestimmten Arbeitgeber mehr zuzuordnen sind, erfolgt frühestens per1. Oktober 2002. Das Eidgenössische Finanzdepartement bestimmt den genauen Zeitpunkt.

Art. 2

Diese Verordnung tritt am1. August 2002 in Kraft.

AS 2002 2670