Funtauna

341.14

Verordnung des EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug

vom 24. September 2001 (Stand am 9. Oktober 2001)

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, gestützt auf Artikel 7b Absatz 1 der Verordnung vom 29. Oktober 19861 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug, verordnet:

Art. 1 Bereiche, anrechenbare Flächen und Bereichspreise

nach Modellanstalt Die Bereiche, die anrechenbaren Flächen pro Platz und die Bereichspreise pro Quadratmeter werden nach Modellanstalt wie folgt festgelegt:

a. Modellanstalt Typ geschlossen

Sicherheit 2,6 4600

Verwaltung 1,4 4600

Personal 2,0 4600

Insassenwesen 7,8 4600

Aufnahme/Austritt 3,1 4600

Wohnen 17,7 6000

Arbeit 21,1 3200

Hauswirtschaft 5,6 6000 Gesamtfläche pro Platz 61,3 AS 2001 2398

b. Modellanstalt Typ halboffen

Sicherheit 0,5 4600

Verwaltung 2,4 4600

Personal 1,9 4600

Insassenwesen 13,3 4600

Aufnahme/Austritt 2,7 4600

Wohnen 19,5 6000

Arbeit 17,2 3200

Hauswirtschaft 5,8 6000 Gesamtfläche pro Platz 63,3

c. Modellanstalt Typ Bezirksgefängnis

Sicherheit 1,4 4600

Verwaltung 1,4 4600

Personal 1,4 4600

Insassenwesen 2,8 4600

Aufnahme/Austritt 1,8 4600

Wohnen 14,0 6000

Arbeit 4,2 3200

Hauswirtschaft 2,9 6000 Gesamtfläche pro Platz 29,9 Zuschlag für Produktionswerkstätten Dienen die gewerblichen Betriebe einer Anstalt zu zwei Dritteln der industriellen Produktion, so wird der Bereichspreis für den Bereich «Arbeit» mit dem Faktor1,7 Sicherheitszuschlag Der Sicherheitszuschlag beträgt 35 000 Franken pro Platz.

Art. 4 Zuschlag für Umgebungsarbeiten (BKP2 4) bei Neubauten

Der Zuschlag für die Kosten der Umgebungsarbeiten beträgt bei Neubauten 8,8 Prozent der beitragsberechtigten Gesamtkosten pro Platz einschliesslich eines allfälligen Sicherheitszuschlags.

Art. 5 Zuschlag für Ausstattungskosten (BKP 9) bei Neubauten

Der Zuschlag für die Kosten der beweglichen Ausstattung beträgt bei Neubauten 5,3 Prozent der beitragsberechtigten Gesamtkosten pro Platz einschliesslich eines allfälligen Sicherheitszuschlags.

Art. 6 Subventionierung der Kosten für Umgebungsarbeiten und Ausstattung (BKP 4 und 9) bei Umbauten

Bei Umbauten werden die effektiv anfallenden Kosten für Umgebungsarbeiten und für bewegliche Ausstattung nach herkömmlicher Methode (Art. 4 Abs. 1 und 2 des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 19843 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug) subventioniert.

Art. 7 Berechnungsformel für die Platzkostenpauschale bei Neubauten

Basis: Bereichs-m2 der Modellanstalt × Bereichspreise (falls zu zwei Dritteln Produktion: Bereich 7 × Faktor1,7) – plus Sicherheitszuschlag, falls geschlossene Anstalt – plus doppelter Sicherheitszuschlag, falls Plätze für Hochsicherheit Zwischentotal (ZT) – plus 8,8 Prozent von ZT für Umgebungsarbeiten (BKP 4) – plus 5,3 Prozent von ZT für Ausstattungskosten (BKP 9) total anerkannte Kosten = Platzkostenpauschale bei Neubauten davon 35 Prozent Bundesbeitrag

BKP = Baukostenplan

Art. 8 Berechnungsformel für die Platzkostenpauschale bei Umbauten

Basis: Bereichs-m2 der Modellanstalt × Bereichspreise (falls zu zwei Dritteln Produktion: Bereich 7 × Faktor1,7) – plus Sicherheitszuschlag, falls geschlossene Anstalt – plus doppelter Sicherheitszuschlag, falls Plätze für Hochsicherheit total anerkannte Kosten = Basis für Platzkostenpauschale bei Umbauten – multipliziert mit Korrekturfaktor Bereichsflächen – multipliziert mit Faktor Veränderungsgrad – plus Beitrag für BKP 4, berechnet nach herkömmlicher Methode – plus Beitrag für BKP 9, berechnet nach herkömmlicher Methode davon 35 Prozent Bundesbeitrag

Art. 9 Korrektur der anerkannten Kosten bei Umbauten für den Fall eines Nichterreichens der Bereichsflächen

Erreicht eine bestehende Einrichtung bei einem Umbau die Bereichsflächen nicht, die in der für sie massgebenden Modellanstalt festgelegt sind, so werden die anerkannten Bereichskosten im Verhältnis der fehlenden Fläche zur anrechenbaren Fläche gekürzt.

Eine Kompensation fehlender Bereichsflächen ist nur zwischen den Bereichen 6 (Wohnen) und 4 (Insassenwesen) möglich, und zwar in dem Sinne, dass die im Bereich 6 fehlende Fläche durch ein Mehr an Fläche im Bereich 4 kompensiert werden kann. Die anrechenbaren Kosten im Bereich 4 können dabei maximal um den Korrekturfaktor1,15 erhöht werden.

Art. 10 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am1. Oktober 2001 in Kraft.

I. Platzkostenpauschale bei Neubauten nach Modellanstalt

a. Modellanstalt Typ geschlossen

1 Sicherheit 2,6 4600 11 960 11 960 2 Verwaltung 1,4 4600 6 440 6 440 3 Personal 2,0 4600 9 200 9 200 4 Insassenwesen 7,8 4600 35 880 35 880 5 Aufnahme/Austritt 3,1 4600 14 260 14 260 6 Wohnen 17,7 6000 106 200 106 200 7 Arbeit 21,1 3200 67 520 114 784 8 Hauswirtschaft 5,6 6000 33 600 33 600

Gesamtfläche pro Platz 61,3 Total Fr. Bereiche 1–8 285 060 332 324 + Sicherheitszuschlag 35 000 35 000

Zwischentotal (ZT) 320 060 367 324 + 8,8 % vom ZT (BKP 4) 28 165 32 325 + 5,3 % vom ZT (BKP 9) 16 963 19 468

Total anerkannte Kosten 366 188 419 117

Bundesbeitrag 127’816 146’691

b. Modellanstalt Typ halboffen

1 Sicherheit 0,5 4600 2 300 2 300 2 Verwaltung 2,4 4600 11 040 11 040 3 Personal 1,9 4600 8 740 8 740 4 Insassenwesen 13,3 4600 61 180 61 180 5 Aufnahme/Austritt 2,7 4600 12 420 12 420 6 Wohnen 19,5 6000 117 000 117 000 7 Arbeit 17,2 3200 55 040 93 568 8 Hauswirtschaft 5,8 6000 34 800 34 800

Gesamtfläche pro Platz 63,3

Zwischentotal (ZT) 302 520 341 048 + 8,8 % vom ZT (BKP 4) 26 622 30 012 + 5,3 % vom ZT (BKP 9) 16 034 18 076

Total anerkannte Kosten 345 176 389 136

Bundesbeitrag 120 812 136 198

c. Modellanstalt Typ Bezirksgefängnis

Bereich Anrechenbare Bereichspreis Total Bereichspreis1 Fläche pro Platz pro m2 in Fr.

1 Sicherheit 1,4 4600 6 440 2 Verwaltung 1,4 4600 6 440 3 Personal 1,4 4600 6 440 4 Insassenwesen 2,8 4600 12 880 5 Aufnahme/Austritt 1,8 4600 8 280 6 Wohnen 14,0 6000 84 000 7 Arbeit 4,2 3200 13 440 8 Hauswirtschaft 2,9 6000 17 400

Gesamtfläche pro Platz 29,9 Total Fr. Bereiche 1–8 155 320 + Sicherheitszuschlag 35 000

Zwischentotal (ZT) 190 320 + 8,8 % vom ZT (BKP 4) 16 748 + 5,3 % vom ZT (BKP 9) 10 087

Total anerkannte Kosten 217 155

Bundesbeitrag 76 004

II. Platzkostenpauschale bei Umbauten nach Modellanstalt

a. Modellanstalt Typ geschlossen

1 Sicherheit 2,6 4600 11 960 11 960 2 Verwaltung 1,4 4600 6 440 6 440 3 Personal 2,0 4600 9 200 9 200 4 Insassenwesen 7,8 4600 35 880 35 880 5 Aufnahme/Austritt 3,1 4600 14 260 14 260 6 Wohnen 17,7 6000 106 200 106 200 7 Arbeit 21,1 3200 67 520 114 784 8 Hauswirtschaft 5,6 6000 33 600 33 600

Gesamtfläche pro Platz 61,3

Gesamtpreis Bereiche 1–8 285 060 332 324 + Sicherheitszuschlag 35 000 35 000

Total anerkannte Kosten 320 060 367 324 multipliziert mit Korrektur- nach nach faktor Bereichsflächen Berechnung Berechnung multipliziert mit Faktor nach nach Veränderungsgrad Berechnung Berechnung + Beitrag für BKP 4 anerkannte anerkannte + Beitrag für BKP 9 anerkannte anerkannte Bundesbeitrag 35 % nach nach Berechnung Berechnung

b. Modellanstalt Typ halboffen

1 Sicherheit 0,5 4600 2 300 2 300 2 Verwaltung 2,4 4600 11 040 11 040 3 Personal 1,9 4600 8 740 8 740 4 Insassenwesen 13,3 4600 61 180 61 180 5 Aufnahme/Austritt 2,7 4600 12 420 12 420 6 Wohnen 19,5 6000 117 000 117 000 7 Arbeit 17,2 3200 55 040 93 568 8 Hauswirtschaft 5,8 6000 34 800 34 800

Gesamtfläche pro Platz 63,3

Total anerkannte Kosten 302 520 341 048 multipliziert mit Korrek- nach nach turfaktor Bereichsflächen Berechnung Berechnung multipliziert mit Faktor nach nach Veränderungsgrad Berechnung Berechnung + Beitrag für BKP 4 anerkannte anerkannte + Beitrag für BKP 9 anerkannte anerkannte Bundesbeitrag 35 % nach nach Berechnung Berechnung

c. Modellanstalt Typ Bezirksgefängnis

Bereich Anrechenbare Bereichspreis Total Bereichspreis1 Fläche pro Platz pro m2 in Fr.

1 Sicherheit 1,4 4600 6 440 2 Verwaltung 1,4 4600 6 440 3 Personal 1,4 4600 6 440 4 Insassenwesen 2,8 4600 12 880 5 Aufnahme/Austritt 1,8 4600 8 280 6 Wohnen 14,0 6000 84 000 7 Arbeit 4,2 3200 13 440 8 Hauswirtschaft 2,9 6000 17 400

Gesamtfläche pro Platz 29,9

Gesamtpreis Bereiche 1–8 155 320 + Sicherheitszuschlag 35 000

Total anerkannte Kosten 190 320 multipliziert mit Korrekturfaktor nach Bereichsflächen Berechnung multipliziert mit Faktor Verän- nach derungsgrad Berechnung + Beitrag für BKP 4 anerkannte Kosten + Beitrag für BKP 9 anerkannte Kosten Bundesbeitrag 35 % nach Berechnung