Funtauna

415.011.2

Verordnung des BASPO über «Jugend und Sport»
(J+S-V-BASPO)

vom 12. Juli 2012 (Stand am 1. Dezember 2015)

Das Bundesamt für Sport (BASPO), gestützt auf die Artikel 6 Absatz 3, 8 Absatz 1, 9 Absätze3 und 4, 14 Absätze 2 und 3, 16 Absatz 2, 20 Absatz 2 der Sportförderungsverordnung vom 23. Mai 20121 (SpoFöV), auf die Artikel 10 Absatz 2, 15 Absatz 2, 27 Absatz 3, 29 Absatz 2, 35 Absatz 2, 40 Absatz 4, 46 Absatz 4 der Verordnung des VBS vom 25. Mai 20122 über Sportförderungsprogramme und -projekte (VSpoFöP), sowie auf Artikel 3 der Verordnung vom 24. November 20043 zum Erwerbsersatzgesetz, verordnet:

1. Abschnitt J+S-Sportarten

Art. 14

Art. 2 Zuteilung der Sportarten zu den Nutzergruppen

Sportarten der Nutzergruppe1 sind Allround, Badminton, Baseball/Softball, Basketball, Curling, Eishockey, Eislauf, Fechten, Fussball, Golf, Gymnastik und Tanz, Handball, Hornussen, Judo, Ju-Jitsu, Karate, Landhockey, Leichtathletik, Nationalturnen, Orientierungslauf, Pferdesport, Radsport, Ringen, Rollsport, Rugby, Schwimmsport, Schwingen, Sportschiessen, Squash, Streethockey, Tanzsport, Tchoukball, Tennis, Tischtennis, Triathlon, Turnsport, Unihockey und Volleyball.

Sportarten der Nutzergruppe2 sind Bergsport, Kanusport, Rudern, Segeln, Skifahren, Skilanglauf, Skispringen, Snowboard und Windsurfen.5

Sportart der Nutzergruppe3 ist Lagersport/Trekking.

Sportarten der Nutzergruppen4 und 5 sind die Sportarten nach den Absätzen 1–3.

Sportarten der Nutzergruppe7 sind die Sportarten nach den Absätzen1 und 2 sowie Behindertensport, Biathlon, Nordische Kombination und Pentathlon.

AS 2012 4035

2. Abschnitt J+S-Angebote

Art. 3 Inhalte von J+S-Kursen und -Lagern

Die inhaltliche Gestaltung der J+S-Kurse und -Lager, die Wettkämpfe, für die Beiträge ausgerichtet werden, und die Sicherheitsbestimmungen sind in den J+S- Ausbildungsunterlagen und den J+S-Dokumentationen zu den einzelnen Sportarten und Disziplinen festgelegt. Diese werden laufend aktualisiert und veröffentlicht.

In J+S-Kursen der Nutzergruppen1, 2, 4 und 5 darf pro Tag höchstens eine Aktivität abgerechnet werden.

Die Sportart Lagersport/Trekking wird ausschliesslich in Form von J+S-Lagern durchgeführt.

Art. 4 Bewilligung von J+S-Aktivitäten

Folgende J+S-Aktivitäten müssen vor ihrer Durchführung durch eine J+S-Expertin oder einen J+S-Experten der entsprechenden Sportart bewilligt werden:

  1. 6 in den Disziplinen Bergsteigen und Skitouren der Sportart Bergsport: jede Tour;

  2. 7 …

  3. in der Sportart Lagersport/Trekking: jede Aktivität in den folgenden Bereichen mit besonderen Sicherheitsanforderungen (Sicherheitsbereiche): 1. «Berg», 2. «Wasser», 3. «Winter».

J+S-Expertinnen und -Experten, die Bewilligungen nach Absatz 1 Buchstabe c erteilen, müssen über ein spezifisches Weiterbildungsmodul verfügen.

Art. 5 Mindestteilnehmerzahl bei J+S-Kursen

Ein Kurs wird in einem J+S-Angebot angerechnet, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 3 Kindern oder Jugendlichen im J+S-Alter gemäss den nach Artikel 8 Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 4 VSpoFöP mindestens durchzuführenden J+S- Aktivitäten erreicht wird.8

Vorbehalten bleibt eine nach Artikel 5 Absatz 1 VSpoFöP bewilligte kleinere Mindestteilnehmerzahl in der Nutzergruppe7.

Art. 69 Beiträge beim vorzeitigen Abbruch eines J+S-Lagers

Muss ein Lager wegen Gefährdung der Sicherheit oder der Gesundheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorzeitig abgebrochen werden, ohne dass die Mindestdauer nach Artikel 14 VSpoFöP erreicht worden ist, oder wird wegen Erkrankung oder Unfall von Teilnehmerinnen und Teilnehmern die minimale Teilnehmerzahl unterschritten, so legt das BASPO die Beiträge nach Artikel 22 SpoFöV im Einzelfall fest.

Art. 7 Unterteilung von Gruppen

Der Organisator darf eine Gruppe, die üblicherweise gemeinsam trainiert oder Wettkämpfe bestreitet, nicht aufteilen und als selbstständigen J+S-Kurs anmelden, nur damit er zusätzliche Beiträge erhält.

Art. 810 Verbot der Teilnahme von Kindern

In der Sportart Lagersport/Trekking dürfen keine Kinder an Aktivitäten in den Sicherheitsbereichen «Berg», «Wasser» und «Winter» teilnehmen.

3. Abschnitt J+S-Kaderbildung

Art. 9 Aus- und Weiterbildungsstruktur

Die Struktur für die Aus- und Weiterbildung der J+S-Leiterinnen und -Leiter, der J+S-Nachwuchstrainerinnen und -trainer, der J+S-Expertinnen und -Experten sowie der J+S-Coaches ist in Anhang 1 festgelegt.

Art. 10 Dauer der Kaderbildung

Die Dauer der Aus- und Weiterbildungen ist wie folgt geregelt:

Ausbildungsstufen Gesamtdauer der Ausbildung auf Dauer der einzelnen Kurse/Module der Stufe (Tage) (Tage) Grundausbildung Leiterin/Leiter: 5–6 Leiterkurs: 5–6 Coach: 0,5–2 Coachkurs: 0.5–2 Weiterbildung 1 Leiterin/Leiter: 5–8 Leiterin/Leiter: 1–6 Coach: 0,5–1 Coach: 0,5–1 Weiterbildung 2 Leiterin/Leiter: 3–8 Leiterin/Leiter: 1–6 Ausbildungsstufen Gesamtdauer der Ausbildung auf Dauer der einzelnen Kurse/Module der Stufe (Tage) (Tage) Spezialisierung J+S-Nach- Trainerin/Trainer: 3–6 – Trainerkurs: 1–6 wuchstrainerin und -trainer – Weiterbildung: 1–4 Lokal Spezialisierung J+S-Expertin Expertin/Experte: 8–9 – Expertenkurs: 8–9 und -Experte Coachexpertin/ – Weiterbildung: 1–4 Coachexperte: 2 – Coachexpertenkurs: 2 – Weiterbildung: 1–2

Die verkürzten Ausbildungen in der Form von Einführungskursen dauern 1–4 Tage.

Es darf pro Kalenderjahr in der Regel nur eine weiterführende Ausbildungsstufe absolviert werden. Über Ausnahmen entscheidet die Fachleitung.

Die Unterrichtszeit pro Ausbildungstag beträgt mindestens 6 Stunden, pro Halbtag mindestens 3 Stunden.

Art. 11 Angebote unterschiedlicher Sportarten und Disziplinen

Die Organisatoren verschiedener Angebote der Kaderbildung können einzelne Teile davon gemeinsam durchführen.

Art. 12 Qualifikation

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der J+S-Kaderbildung werden qualifiziert. Die Qualifikation wird ihnen mitgeteilt und im Nationalen Informationssystem für Sport eingetragen.

Die Qualifikation besteht aus einer Bewertung hinsichtlich des Bestehens der besuchten Aus- oder Weiterbildung und einer allfälligen Einschätzung hinsichtlich der weitergehenden Ausbildung.

Art. 13 Bestehen eines Kurses oder eines Moduls

Ein J+S-Kurs oder -Modul gilt als bestanden, wenn:

  1. die Teilnehmerin oder der Teilnehmer am gesamten J+S-Kurs oder -Modul teilgenommen hat; und

  2. der erforderliche Kompetenznachweis erbracht wurde.

Der Organisator der Kaderbildung entscheidet auf Gesuch hin über Ausnahmen von der Teilnahmepflicht oder vom Erbringen eines erforderlichen Kompetenznachweises.

Die Leistungen in geprüften Kurs- oder Modulinhalten werden bewertet:

  1. mit einer der folgenden Noten: 1. Note1: ungenügend, 2. Note2: genügend, 3. Note3: gut, 4. Note4: sehr gut; oder

  2. mit dem Prädikat «erfüllt» oder «nicht erfüllt».

Art. 14 Empfehlung

Ist eine Empfehlung aus einem Weiterbildungsmodul Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an weiterführenden Angeboten der J+S-Kaderbildung, so gibt die Kursleitung eine diesbezügliche Einschätzung ab.

Es werden folgende Einschätzungen abgegeben:

  1. sehr empfohlen;

  2. empfohlen;

  3. bedingt empfohlen;

  4. nicht empfohlen.

Sind die übrigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, so berechtigen die Einschätzungen nach Absatz 2 Buchstaben a und b zur Teilnahme an den weiterführenden Angeboten der Kaderbildung.

Liegt eine Einschätzung nach Absatz 2 Buchstabe c vor, so entscheidet die Fachleitung, ob eine Teilnahme an den weiterführenden Angeboten der Kaderbildung von weiteren Bedingungen und Auflagen abhängig gemacht wird.

4. Abschnitt J+S-Leiterinnen und -Leiter

Art. 1511 Anerkennung von J+S-Leiterinnen und -Leitern

Die Anerkennungen der J+S-Leiterinnen und -leiter werden erteilt:

  1. in den A- und B-Sportarten nach Anhang 1 VSpoFöP: bezogen auf die Zielgruppe Kinder oder Jugendliche;

  2. im Schulsport: bezogen auf die Zielgruppe Kinder oder Jugendliche; oder

  3. im Kindersport.

In den Sportarten nach Anhang 1a VSpoFöP wird die Anerkennung zusätzlich nach Disziplinen erteilt.

In der Sportart Allround wird keine Anerkennung erteilt.

In den Disziplinen Sportklettern Fels und Sportklettern Kletterwand der Sportart Bergsport wird nur die Anerkennung Sportklettern erteilt.

Art. 1612 Leiteranerkennung Schulsport

Die Leiteranerkennung Schulsport berechtigt zur Durchführung von Aktivitäten in den A-Sportarten nach Anhang 1 VSpoFöP sowie in den Sportarten Schwimmsport und Triathlon.

Anerkannte J+S-Leiterinnen und -Leiter Schulsport, die eine J+S-Leitertätigkeit ausserhalb der Nutzergruppen4 und 5 in einer A-Sportart nach Anhang 1 VSpoFöP oder in der Sportart Schwimmsport oder Triathlon ausüben wollen, können die J+S- Leiteranerkennung in der entsprechenden Sportart in ihrer Zielgruppe beantragen, sofern sie die Voraussetzungen für die Teilnahme am entsprechenden Leiterkurs erfüllen.

Art. 1713 Leiteranerkennung Kindersport

Die J+S-Leiteranerkennung Kindersport wird erworben durch:

  1. die erfolgreiche Absolvierung einer J+S-Leiterausbildung in den A- und B-Sportarten nach Anhang 1 VSpoFöP in der Zielgruppe Kinder;

  2. die erfolgreiche Absolvierung einer spezifischen Ausbildung J+S-Kindersport.

Sieberechtigt zur Durchführung von Aktivitäten mit Kindern in sämtlichen A-Sportarten nach Anhang 1 VSpoFöP.

Art. 1814 Zusätzliche Anerkennung als Militärsportleiterin und -leiter

Anerkannte Militärsportleiterinnen und -leiter nach Anhang 2, die eine J+S-Leitertätigkeit ausüben wollen, können in den A-Sportarten nach Anhang 1 VSpoFöP sowie in den J+S-Sportarten Schwimmsport und Triathlon eine J+S-Leiteranerkennung in der Zielgruppe Jugendliche beantragen.

Die Gesuche sind durch den J+S-Coach des Organisators, für den die Leiterin oder der Leiter in der zusätzlichen Sportart oder Disziplin tätig sein wird, der für die Durchführung von J+S zuständigen kantonalen Behörde einzureichen. Diese leitet sie an das BASPO zum Entscheid weiter.

Art. 1915 Anerkennung von J+S Expertinnen und -Experten sowie J+S- Nachwuchstrainerinnen und -trainer als J+S-Leiterinnen und -Leiter

Anerkannte J+S-Expertinnen und -Experten sind in ihrer jeweiligen Sportart oder Disziplin und in ihrer jeweiligen Zielgruppe als J+S-Leiterinnen und -Leiter anerkannt.

Anerkannte J+S-Nachwuchstrainerinnen und -trainer sind in ihrer jeweiligen Sportart und Disziplin als J+S-Leiterinnen und -Leiter anerkannt, sofern es sich um eine A- oder B-Sportart nach Anhang 1 VSpoFöP oder eine Disziplin nach Anhang 1a VSpoFöP handelt.

Art. 2016 Anforderungen für die Leitung von J+S-Aktivitäten

Zur Leitung von Aktivitäten in J+S-Kursen und J+S-Lagern müssen die eingesetzten J+S-Leiterinnen und J+S-Leiter über eine Ausbildung nach Anhang 3 für die jeweilige Zielgruppe verfügen. Vorbehalten bleibt Artikel 17 Absatz 2.

Verfügt in J+S-Aktivitäten mit Kindern in den B-Sportarten nach Anhang 1 VSpoFöP eine J+S-Leiterin oder ein J+S-Leiter nicht über sämtliche erforderlichen Ausbildungen, so muss eine weitere J+S-Leiterin oder ein weiterer J+S-Leiter eingesetzt werden, die oder der zusätzlich über die erforderliche Ausbildung verfügt.

Verfügt in J+S-Aktivitäten, in denen Jugendliche und Kinder gemeinsam trainieren, eine J+S-Leiterin oder ein J+S-Leiter nicht über sämtliche erforderlichen Ausbildungen, so muss eine weitere J+S-Leiterin oder ein weiterer J+S-Leiter eingesetzt werden, die oder der zusätzlich über die erforderliche Ausbildung verfügt.

Die nach Absatz 2 oder 3 erforderlichen weiteren J+S-Leiterinnen und J+S-Leiter werden nicht als zusätzliche Leiterinnen und Leiter nach Anhang 2 VSpoFöP gerechnet und es wird für sie kein Grundbetrag nach Anhang 3 Buchstabe A VSpoFöP ausgerichtet.

Art. 2117 Lager- und Kursleiterinnen und -leiter

Zur Durchführung eines Lagers in der Sportart Lagersport/Trekking muss zumindest eine eingesetzte Leiterin oder ein eingesetzter Leiter über eine Zusatzausbildung «Lagerleiter/in» verfügen.

Zur Durchführung von Touren in den Disziplinen Bergsteigen, Skitouren und Sportklettern Fels der Sportart Bergsport muss zumindest eine eingesetzte Leiterin oder ein eingesetzter Leiter über eine Zusatzausbildung «Kursleiter/in» verfügen.

Art. 2218 Ergänzende Konditions- und Mentaltrainings 1 Für die Durchführung von J+S-Aktivitäten mit Kindern in einer A-Sportart nach Anhang 1 VSpoFöP müssen die J+S-Leiterinnen und -Leiter über eine

Anerkennung Kindersport verfügen. Ergänzende Konditions- und Mentaltrainings können in J+S-Kursen erteilt werden von:

a. J+S-Leiterinnen und -Leitern mit einer spezifischen Weiterbildung;

  1. J+S-Leiterinnen und -Leitern ohne spezifische Weiterbildung in den J+S- Sportarten, in denen sie über eine Leiteranerkennung verfügen;

  2. J+S-Nachwuchstrainerinnen und -Nachwuchstrainern mit einer spezifischen Weiterbildung.

Art. 23 und 2419

5. Abschnitt J+S-Nachwuchstrainerinnen und -trainer

Art. 25 Weiterbildungspflicht von J+S-Nachwuchstrainerinnen und -trainern

J+S-Nachwuchstrainerinnen und -trainer erfüllen mit Erfüllung ihrer Weiterbildungspflicht auch ihre Weiterbildungspflicht in Bezug auf die J+S-Leiteranerkennung.

Art. 2620 Einsatzberechtigung von J+S-Nachwuchstrainerinnen und -trainern

J+S-Nachwuchstrainerinnen oder -trainer der Förderstufen National, Regional und Lokal dürfen Aktivitäten der J+S-Nachwuchsförderung aller Sportarten und Disziplinen leiten.

6. Abschnitt J+S-Expertinnen und -Experten

Art. 27 Weiterbildungspflicht von J+S-Expertinnen und -Experten

J+S-Expertinnen und -Experten erfüllen mit ihrem Einsatz in einer J+S-Leiteraus- und -weiterbildung auch ihre Weiterbildungspflicht in Bezug auf die J+S-Leiteranerkennung.

J+S-Expertinnen und -Experten erfüllen mit ihrem Einsatz in einer J+S-Expertenaus- und -weiterbildung auch ihre Weiterbildungspflicht in Bezug auf die J+S- Expertenanerkennung.

Sie erfüllen mit dem Besuch einer J+S-Expertenweiterbildung auch ihre Weiterbildungspflicht in Bezug auf die J+S-Nachwuchstraineranerkennung.

Art. 28 Experteneinsatz in der Aus- und Weiterbildung von J+S-Leiterinnen und -Leitern

Für folgende Angebote der Aus- und Weiterbildung von J+S-Leiterinnen und - Leitern gelten Ausnahmen von der maximalen Teilnehmerzahl je J+S-Expertin oder -Experte:

  1. in den Sportarten Lagersport/Trekking, Kanusport, Rudern, Segeln, Skifahren, Snowboard und Windsurfen sowie in der Disziplin Sportklettern der Sportart Bergsport: maximal 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmer je J+S- Expertin oder -Experte;

  2. in den Disziplinen Bergsteigen und Skitouren der Sportart Bergsport: maximal 6 Teilnehmerinnen und Teilnehmer je J+S-Expertin oder -Experte.21 2 J+S-Expertinnen und -Experten, die in einem Angebot der Kaderbildung eingesetzt werden, dürfen ergänzend in einem anderen, zeitgleich stattfindenden oder sich zeitlich überschneidenden Angebot für die Durchführung einzelner Lektionen eingesetzt werden. Ihre Tätigkeit wird gesamthaft nur einmal durch Beiträge unterstützt.

7. Abschnitt Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung

Art. 29

Eine Entschädigung nach Artikel 1a Absatz 4 des Erwerbsersatzgesetzes vom 25. September 195222 wird für die Teilnahme an folgenden Kursen und Modulen der J+S-Kaderbildung ausgerichtet:

  1. J+S-Leiterkurse, die vom BASPO oder von den Kantonen durchgeführt werden;

  2. J+S-Coachkurse, die vom BASPO oder von den Kantonen durchgeführt werden;

  3. J+S-Nachwuchstrainerkurse, die vom BASPO durchgeführt werden;

  4. J+S-Expertenkurse, die vom BASPO durchgeführt werden;

  5. Kaderkurse nach Artikel 43 Absatz 4 VSpoFöP während maximal 5 Tagen je Kalenderjahr.

  6. Weiterbildungsmodule für J+S-Kader, die vom BASPO oder von den Kantonen durchgeführt werden, während maximal 30 Tagen je Kalenderjahr;

  7. Ausbildungsgänge der Trainerbildung der Eidgenössischen Hochschule für Sport Magglingen, die zum Abschluss «Trainerin/Trainer Leistungsport mit eidgenössischem Fachausweis» oder «Trainerin/Trainer Spitzensport mit höherer Fachprüfung» führen, während maximal 6 Tagen je Ausbildungsgang.

Wird ein Angebot der J+S-Kaderbildung durch eine Bildungsinstitution eines Kantons als integrierter Teil eines Ausbildungslehrgangs durchgeführt, so wird in Abweichung von Absatz 1 für die Teilnahme keine Entschädigung ausgerichtet.

Keine Entschädigung wird für Personen ausgerichtet, die gestützt auf Artikel 21 Absatz 2 VSpoFöP zu einer J+S-Kadertätigkeit zugelassen worden sind.

8. Abschnitt Schlussbestimmung

Art. 30

Diese Verordnung tritt am1. Oktober 2012 in Kraft.

Aus- und Weiterbildungsstruktur

1. Aus- und Weiterbildung der J+S-Leiterinnen und -Leiter, der J+S- Nachwuchstrainerinnen und -trainer sowie der J+S-Expertinnen und -Experten

Weiterbildungsmodule Weiterbildungsmodule

Einführungskurs Nachwuchs- Experten- Einführungs- Nachwuchs- trainerkurs kurs kurs

Weiterbildungsmodule Leiter/innen

Weiterbildungsmodule Leiter/innen

Einführungskurs Leiterkurs Leiter/innen

Die Module der Weiterbildung dienen dem Erhalt der Leiteranerkennung, der Wiedererlangung einer weggefallenen Leiteranerkennung oder der Vertiefung der Leiterkompetenzen. Die Module der Weiterbildungsstufe 2 bauen auf denjenigen der Weiterbildungsstufe 1 auf.

2. Aus- und Weiterbildung der J+S-Coaches

Weiterbildungsmodule Coach-Expert/innen

Coach-Expertenkurs

Weiterbildungsmodule Coach

Coachkurs

Anhang 223 (Art. 18 Abs. 2)

Militärsportleiterinnen und -leiter

1. Militärsportleiterausbildungen

Bezeichnung Ausbildungskompetenz Ausbildung zum MSL

Militärsportleiter/in 1 Unterstützen die Sportausbil- BO während ihrer Offiziersaus- (MSL 1) dung in AGA, FGA und VBA, bildung. BU während ihrer allen Lehrgängen sowie in der Grundausbildung an der BUSA. VBA 2 (FDT). Milizoffiziere in der Ausbildung zum Offizier. Spitzensportler/in in der Spitzensport-RS. FBO/FBU bei Bedarf. Geeignete Sportler/innen (Miliz) in speziellen MSL-Kursen. Militärsportleiter/in 2 Sind verantwortlich für die Selektionierte BO/BU während (MSL 2) Sportausbildung in der AGA, ihrer Grundausbildung zum FGA, VBA, Uof LG und höh Berufsmilitär. Sportoffiziere der Uof LG. Sie unterstützen den Gs Vb/ Trp Kö. FBO/FBU bei MSL 3 in der Sportausbildung Bedarf, Fachlehrer/innen bei in den Kaderlehrgängen. Bedarf. Militärsportleiter/in 3 Sind verantwortlich für die MSL BO/BU, welche die Zusatzaus- (MSL 3) 1-Ausbildung in den Lehrgän- bildung am BASPO sowie gen der Berufsunteroffiziers- die Prüfung SLRG Brevet II schule (BUSA), den Offiziers- bestanden haben. lehrgängen und in der Spitzensport-RS. Erteilen die Sportausbildung an der Militärakademie (MILAK). Militärsportleiter/in Sind verantwortlich für die BU (MSL Exp) Experte/Expertin, Umsetzung des Sports in den SLRG Brevet II Sportverantwortliche/r Lehrverbänden. des LVb

2. …

23 Bereinigt gemäss Ziff. II Abs. 1 der V des BASPO vom 26. Okt. 2015, in Kraft seit 1. Dez. 2015 (AS 2015 4129).

Anhang 324 (Art. 20)

Erforderliche Ausbildungen der J+S-Leiterinnen und -Leiter

1. Ausbildungsanforderungen Zur Leitung von Aktivitäten in den folgenden Sportarten und Disziplinen muss jede eingesetzte J+S-Leiterin oder jeder eingesetzte J+S-Leiter über eine der aufgeführten Ausbildungen verfügen:

Sportart/Disziplin Erforderliche Ausbildung

Armbrust Armbrust (Sportschiessen), Bogensport (Sportschiessen), Gewehr Badminton Badminton Basketball Basketball Bergsteigen Bergsteigen (Bergsport), Skitouren (Bergsport), Sportklettern Bogensport Armbrust (Sportschiessen), Bogensport (Sportschiessen), Gewehr Curling Curling Eishockey Eishockey Eiskunstlauf Eiskunstlauf (Eislauf), Gymnastik und Tanz, Synchronized Skating (Eislauf) Eisschnelllauf Eisschnelllauf (Eislauf), Speedskating (Rollsport) Faustball Faustball (Turnsport), Geräteturnen (Turnsport), Korbball (Turnsport), Kunstturnen (Turnsport), Rhönrad (Turnsport), Rhythmische Fechten Fechten Freitauchen Freitauchen (Schwimmsport), Rettungsschwimmen (Schwimmsport), Schwimmen (Schwimmsport), Synchronschwimmen Fussball Fussball Geräteturnen Faustball (Turnsport), Geräteturnen (Turnsport), Korbball (Turnsport), Kunstturnen (Turnsport), Rhönrad (Turnsport), Rhythmische Gewehr Armbrust (Sportschiessen), Bogensport (Sportschiessen), Gewehr Golf Golf Gymnastik und Tanz Gymnastik und Tanz, Tanzsport, Rhythmische Gymnastik (Turnsport), Turnen (Turnsport) Handball Handball Hornussen Hornussen

Sportart/Disziplin Erforderliche Ausbildung

Inlinehockey Eishockey, Inlinehockey (Rollsport), Rollhockey (Rollsport), Rollkunstlauf (Rollsport), Speedskating (Rollsport) Judo Judo, Ju-Jitsu Ju-Jitsu Judo, Ju-Jitsu Kanusport Kanusport Karate Karate Korbball Faustball (Turnsport), Geräteturnen (Turnsport), Korbball (Turnsport), Kunstturnen (Turnsport), Rhönrad (Turnsport), Rhythmische Kunstturnen Faustball (Turnsport), Geräteturnen (Turnsport), Korbball (Turnsport), Kunstturnen (Turnsport), Rhönrad (Turnsport), Rhythmische Landhockey Landhockey Leichtathletik Leichtathletik, Turnen (Turnsport) Nationalturnen Nationalturnen, Ringen, Schwingen, Turnen (Turnsport) Orientierungslauf Orientierungslauf, Skilanglauf, Radsport Pistole Armbrust (Sportschiessen), Bogensport (Sportschiessen), Gewehr Radsport Radsport Reiten Reiten (Pferdesport) Rettungsschwimmen Freitauchen (Schwimmsport), Rettungsschwimmen (Schwimmsport), Schwimmen (Schwimmsport), Synchronschwimmen Rhönrad Faustball (Turnsport), Geräteturnen (Turnsport), Korbball (Turnsport), Kunstturnen (Turnsport), Rhönrad (Turnsport), Rhythmische Rhythmische Gymnastik Faustball (Turnsport), Geräteturnen (Turnsport), Gymnastik und Tanz, Korbball (Turnsport), Kunstturnen (Turnsport), Rhönrad (Turnsport), Rhythmische Gymnastik (Turnsport), Tanzsport, Trampolin (Turnsport), Turnen (Turnsport) Ringen Ringen Rollhockey Inlinehockey (Rollsport), Rollhockey (Rollsport), Rollkunstlauf Rollkunstlauf Inlinehockey (Rollsport), Rollhockey (Rollsport), Rollkunstlauf Rudern Rudern Rugby Rugby Schwimmen Freitauchen (Schwimmsport), Rettungsschwimmen (Schwimmsport), Schwimmen (Schwimmsport), Synchronschwimmen Schwingen Schwingen, Nationalturnen Segeln Segeln Skifahren Skifahren, Snowboard Skilanglauf Skilanglauf

Sportart/Disziplin Erforderliche Ausbildung

Skispringen Skispringen Skitouren Bergsteigen (Bergsport), Skitouren (Bergsport), Sportklettern Snowboard Snowboard, Skifahren Speedskating Inlinehockey (Rollsport), Rollhockey (Rollsport), Rollkunstlauf Sportklettern Bergsteigen (Bergsport), Skitouren (Bergsport), Sportklettern Squash Squash Streethockey Streethockey Synchronized Skating Eiskunstlauf (Eislauf), Gymnastik und Tanz, Synchronized Skating (Eislauf) Synchronschwimmen Freitauchen (Schwimmsport), Rettungsschwimmen (Schwimmsport), Schwimmen (Schwimmsport), Synchronschwimmen (Schwimmsport, Wasserball (Schwimmsport), Wasserspringen Tanzsport Gymnastik und Tanz, Rhythmische Gymnastik (Turnsport), Tanzsport, Turnen (Turnsport) Tchoukball Tchoukball Tennis Tennis Tischtennis Tischtennis Trampolin Trampolin (Turnsport), eine J+S-Anerkennung mit dem Zusatz Trampolin Triathlon Triathlon, Leichtathletik, Radsport, Schwimmen (Schwimmsport) Turnen Baseball/Softball, Basketball, Faustball (Turnsport), Fussball, Geräteturnen (Turnsport), Gymnastik und Tanz, Handball, Korbball (Turnsport), Kunstturnen (Turnsport), Leichtathletik, Nationalturnen, Rhönrad (Turnsport), Rhythmische Gymnastik (Turnsport), Tanzsport, Tchoukball Trampolin (Turnsport), Turnen (Turnsport), Unihockey, Volleyball Unihockey Unihockey Volleyball Volleyball Voltigieren Reiten (Pferdesport), Voltigieren (Pferdesport) Wasserball Freitauchen (Schwimmsport), Rettungsschwimmen (Schwimmsport), Schwimmen (Schwimmsport), Synchronschwimmen Wasserspringen Freitauchen (Schwimmsport), Rettungsschwimmen (Schwimmsport), Schwimmen (Schwimmsport), Synchronschwimmen Schwimmsport), Wasserball (Schwimmsport), Wasserspringen Windsurfen Windsurfen

2. Erforderliche Zusatzausbildungen Zur Leitung von spezifischen Aktivitäten in den folgenden Sportarten muss zumindest eine eingesetzte J+S-Leiterin oder ein eingesetzter J+S-Leiter in Ergänzung zu Ziffer 1 über die aufgeführte Zusatzausbildung verfügen:

Sportart Spezifische Aktivität Erforderliche Zusatzausbildung

Kanusport Fahren auf Fliessgewässern Kanusport mit Zusatz Touring oder mit Schwierigkeitsgrad bis Kanusport mit Zusatz Wildwasser Wildwasser II (Touring) Kanusport Fahren auf Fliessgewässern mit Kanusport mit Zusatz Wildwasser Schwierigkeitsgrad grösser als Wildwasser II (Wildwasser) Lagersport/Trekking Wanderungen mit Übernachtung Lagersport/Trekking mit Zusatz im Biwak oberhalb der Wald- Sicherheitsbereich «Berg» grenze, die im Bereich bis und mit T3 stattfinden Lagersport/Trekking – Aktivitäten auf Fliessgewäs- Lagersport/Trekking mit Zusatz sern mit Schwierigkeitsgrad Sicherheitsbereich «Wasser» bis Wildwasser II mit offenen Booten oder einem Floss – Anspruchsvolle Bach- und Flusstrekkings – Anspruchsvolles Flussschwimmen – Flusssurfen Lagersport/Trekking – Winterlager, in einer abge- Lagersport/Trekking mit Zusatz legenen Gegend ohne winter- Sicherheitsbereich «Winter» sichere Zufahrt – Winterübernachtungen, die im Zelt, Iglu usw. stattfinden, ohne dass ein Lagerhaus mit wintersicherer Zufahrt schnell erreicht werden kann – Anspruchsvolle oder lange Schneeschuhwanderungen Segeln Führen einer Gruppe von Jollen- Segeln mit Zusatz Jolle segler/innen Segeln Führen einer Gruppe auf der Segeln mit Zusatz Yacht Yacht