Funtauna

510.911

Verordnung
über die militärischen Informationssysteme
(MIV)

vom 16. Dezember 2009 (Stand am 1. Juli 2020)

Präambel

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf Artikel 186 des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 20081 über die militärischen Informationssysteme (MIG),
auf Artikel 150 Absatz 1 des Militärgesetzes vom 3. Februar 19952 (MG),
auf Artikel 75 Absatz 1 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes vom 4. Oktober 20023 (BZG)
und auf Artikel 27 Absatz 5 des Bundespersonalgesetzes vom 24. März 20004 (BPG),5

verordnet:

1. Kapitel Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand

Diese Verordnung regelt die Bearbeitung von Personendaten in Informationssystemen und beim Einsatz von Überwachungsmitteln innerhalb des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), insbesondere in der Armee und der Militärverwaltung, durch:6

  1. Behörden des Bundes und der Kantone;

  2. Kommandanten und Kommandostellen der Armee (militärische Kommandos);

  3. die übrigen Angehörigen der Armee;

  4. 7Dritte, die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Militärwesen oder für das VBS erfüllen.

Art. 2 Grundsätze der Bearbeitung nicht besonders schützenswerter Personendaten und Verbund der Informationssysteme8

Die Bestimmungen des MIG gelten sinngemäss auch für:

  1. die Bearbeitung von nicht besonders schützenswerten Personendaten nach dieser Verordnung;

  2. die nur in dieser Verordnung geregelten Informationssysteme und Überwachungsmittel.

Zum Verbund der Informationssysteme gemäss Artikel 4 MIG gehören auch die nur in dieser Verordnung geregelten Informationssysteme. Sowohl zwischen diesen selbst als auch zwischen ihnen und den im MIG geregelten Informationssystemen kann insbesondere die Datenübertragung gemäss Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b MIG unter den dort genannten Voraussetzungen erfolgen.9

Art. 2a10 Inhaber der Datensammlungen und verantwortliche Organe bei den Informationssystemen der Gruppe Verteidigung

(Art. 186 Abs. 1 Bst. a MIG)

Bei den Informationssystemen, die gemäss den Bestimmungen des MIG oder dieser Verordnung von der Gruppe Verteidigung betrieben werden, ist Inhaberin der Datensammlung und für den Datenschutz verantwortliches Bundesorgan die in Anhang 1 jeweils aufgeführte Verwaltungseinheit.

Art. 2b11 Technische Zusammenführung der Informationssysteme der Gruppe Verteidigung

(Art. 4, 5 und 186 Abs. 2 Bst. a MIG)

Mehrere Informationssysteme können technisch zusammengeführt und über dieselbe technische Plattform, Infrastruktur, Applikation oder Datenbank betrieben werden, sofern:

  1. sie gemäss den Bestimmungen des MIG oder dieser Verordnung von der Gruppe Verteidigung oder einer ihr untergeordneten Verwaltungseinheit betrieben werden;

  2. für alle betreffenden Informationssysteme dieselbe Verwaltungseinheit die Inhaberin der Datensammlung und das für den Datenschutz verantwortliche Bundesorgan ist;

  3. für jedes einzelne Informationssystem die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen im MIG und in dieser Verordnung, eingehalten und Umfang und Zweck der Datenbearbeitung sowie die Zugriffsrechte nicht erweitert werden; und

  4. in den Bearbeitungsreglementen der betreffenden Informationssysteme aufgezeigt wird, dass und wie die Anforderungen gemäss Buchstabe c erfüllt werden.

2. Kapitel Personalinformationssysteme

1. Abschnitt Personalinformationssystem der Armee und des Zivilschutzes12

Art. 3 Kostentragung

Der Bund trägt unter Vorbehalt von Absatz 3 die Kosten:13

  1. 14des Betriebs und der Wartung des Personalinformationssystems der Armee und des Zivilschutzes (PISA);

  2. der Benützung des PISA durch die beteiligten Organe des Bundes;

  3. der gesicherten und verschlüsselten Datenübermittlung zwischen dem Bund und den übrigen Stellen nach Artikel 16 Absatz 1 MIG.

Die übrigen Stellen nach Artikel 16 Absatz 1 MIG tragen unter Vorbehalt von Absatz 3 die Kosten, die ihnen durch die Anwendung und den Weiterausbau des PISA entstehen.15

Die Kosten desjenigen Teils des PISA, der zur Führung der Kontrolle über die Schutzdienstpflichtigen dient, werden gemäss BZG getragen.16

Art. 417 Daten

(Art. 14 MIG)

Die im PISA enthaltenen Personendaten sind in Anhang 1a aufgeführt.

Die Daten nach Anhang 1a Ziffern 1.8 und 2.7 werden nur mit Einwilligung der betroffenen Personen erhoben.

Angehörige von Formationen mit ständigen Bereitschaftsauflagen melden ab Zuteilung in die Formation dem für sie zuständigen Kommandanten ihre Telefonnummern, ihre E-Mail-Adressen und ihre Wohnadresse sowie Änderungen dieser Daten unaufgefordert innert 14 Tagen.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und die für den Zivilschutz zuständigen Stellen von Bund und Kantonen bearbeiten im PISA zu administrativen Zwecken, insbesondere zur Kontaktaufnahme und für die Lohnabrechnung, die in Anhang 1a mit einem Stern markierten Daten von Personen, die im Zivilschutz, ohne Anspruch auf Erwerbsersatz zu haben:

  1. für befristete Einsätze herangezogen werden;

  2. Ausbildungen erteilen;

  3. an Ausbildungen teilnehmen;

  4. als Rechnungsführer tätig sind.

Art. 5 Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung18, die Kreiskommandanten und die für den Zivilschutz zuständigen Stellen von Bund und Kantonen beschaffen die Daten für das PISA bei den Stellen und Personen nach Artikel 15 MIG.19

Die Gruppe Verteidigung beschafft als zuständige Stelle der Militärverwaltung nach Artikel 32c Absatz 4 des Waffengesetzes vom 20. Juni 199720 (WG) die Meldungen der Zentralstelle automatisiert über eine Schnittstelle aus dem Informationssystem integrierte Ressourcenbewirtschaftung (PSN).21

Verwaltungseinheiten des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, militärische Kommandos sowie Dritte, die Daten nach Militärrecht, Wehrpflichtersatzabgaberecht, Militärversicherungsrecht, Militärstrafrecht, Zivildienstrecht oder Zivilschutzrecht bearbeiten, sind verpflichtet, diese Daten den beschaffenden Stellen und Personen nach Absatz 1 kostenlos zu melden.22

Die für die Einwohnerregister oder vergleichbaren kantonalen Personenregister zuständigen Behörden melden dem zuständigen Kreiskommandanten zuhanden der Gruppe Verteidigung bezüglich der Stellungspflichtigen nach den Artikeln 11 und 27 des Militärgesetzes vom 3. Februar 199523 (MG):24

  1. 25am Ende eines Jahres die Schweizer Bürger, die während des Jahres das 17. Altersjahr vollendet haben, mit Namen, Vornamen, Wohnadresse und AHV-Versichertennummer;

  2. die Hinterlegung oder die Herauslösung der Ausweisschriften;

  3. die Änderung der Wohnadresse innerhalb der Gemeinde;

  4. 26die Aufnahme von Männern im militärdienstpflichtigen Alter in das Schweizer Bürgerrecht;

  5. Änderungen des Namens;

  6. Änderungen im Bürgerrecht;

  7. den Eintritt des Todes;

  8. 27...

Die schweizerischen Vertretungen im Ausland melden der Gruppe Verteidigung:

  1. die Stellungspflichtigen im Ausland;

  2. den Eintritt des Todes im Ausland von Schweizern im wehrpflichtigen Alter.

Die Betreibungs- und die Konkursämter melden der Gruppe Verteidigung unverzüglich Unteroffiziere, Offiziere und Fachoffiziere, die leichtsinnig oder betrügerisch in Konkurs fallen oder fruchtlos gepfändet werden. Sie geben der Gruppe Verteidigung auf Anfrage Auskunft über bisherige und hängige Betreibungs- und Konkursverfahren gegen Militärdienstpflichtige.

Die Untersuchungsbehörden und die Gerichte geben der Gruppe Verteidigung auf Anfrage Auskunft über hängige und abgeschlossene Strafverfahren gegen Stellungspflichtige und Angehörige der Armee, sofern die Auskunft benötigt wird zur Erwägung eines Aufgebotsstopps, einer Nichtrekrutierung, eines Ausschlusses von der Militärdienstleistung, einer Mutation, einer Einberufung zu Ausbildungsdiensten für einen höheren Grad oder zur Prüfung von Hinderungsgründen für die Abgabe28 der persönlichen Waffe.29

Das Oberauditorat meldet der Gruppe Verteidigung über Stellungspflichtige und Militärdienstpflichtige:

  1. angeordnete militärgerichtliche Voruntersuchungen und vorläufige Beweisaufnahmen;

  2. rechtskräftige Einstellungsverfügungen;

  3. rechtskräftige militärgerichtliche Urteile;

  4. die Aufhebung von Abwesenheitsurteilen;

  5. von der Militärjustiz verhängte Disziplinarstrafen.

Das Bundesamt für Justiz meldet der Gruppe Verteidigung über Stellungspflichtige und Militärdienstpflichtige unverzüglich:

  1. die rechtskräftigen Verurteilungen zu Freiheitsstrafen, Geldstrafen und gemeinnütziger Arbeit wegen eines Verbrechens oder Vergehens sowie die freiheitsentziehenden Massnahmen;

  2. den Widerruf eines bedingten oder teilbedingten Strafvollzuges;

  3. die Aufhebung einer freiheitsentziehenden Massnahme, deren Ersatz durch eine andere solche Massnahme sowie den Vollzug einer Reststrafe.

Die mit dem Vollzug von Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Massnahmen betrauten Institutionen melden der Gruppe Verteidigung unverzüglich den Eintritt und die Entlassung von Stellungspflichtigen oder Militärdienstpflichtigen.

2. Abschnitt Medizinisches Informationssystem der Armee

Art. 6 Daten

(Art. 26 MIG) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 10. Jan. 2018, in Kraft seit 1. März 2018 (AS 2018 641).

Die im Medizinischen Informationssystem der Armee (MEDISA) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 2 aufgeführt.

Art. 7 Datenbeschaffung

Die für den Sanitätsdienst der Armee zuständige Stelle beschafft die Daten für das MEDISA bei:

  1. den Stellungspflichtigen aus ärztlichen Fragebogen am Orientierungstag; aus psychologischen und psychiatrischen Fragebogen sowie weiteren medizinischen Befragungen und Untersuchungen am Rekrutierungstag, aus persönlichen Schreiben sowie aus ärztlichen Unterlagen;

  2. den Militärdienst-, Zivildienst- und Schutzdienstpflichtigen aus persönlichen Schreiben sowie aus ärztlichen Unterlagen;

  3. den Militärärzten und Militärärztinnen der Untersuchungskommissionen aus sanitätsdienstlichen Formularen;

  4. den Truppenärzten und Truppenärztinnen aus sanitätsdienstlichen Formularen;

  5. den angestellten Ärzten und Ärztinnen, Waffenplatz-Ärzten und ‑Ärztinnen sowie Waffenplatz-Spezialärzten und -ärztinnen aus ärztlichen Unterlagen und sanitätsdienstlichen Formularen;

  6. den zivilen Ärzten und Ärztinnen, die Stellungspflichtige, Militärdienstpflichtige und Zivildienstpflichtige behandeln, aus ärztlichen Unterlagen;

  7. dem Bundesamt für Zivildienst (ZIVI)30 und den von ihm beigezogenen Vertrauensärzten und -ärztinnen;

  8. der Militärversicherung aus amtlichen Schreiben und ärztlichen Unterlagen;

  9. dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz aus amtlichen Schreiben und ärztlichen Unterlagen;

  10. 31der Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen im VBS aus Prüfungsergebnissen, die sich auf den körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand der zu beurteilenden Person beziehen;

  11. 32den Stellen und Personen nach Artikel 113 Absätze 7 und 8 MG, die ernstzunehmende Anzeichen oder Hinweise zu Hinderungsgründen für die Abgabe der persönlichen Waffe oder der Leihwaffe melden.

3. Abschnitt Daten weiterer Personalinformationssysteme

Art. 8 Informationssystem Rekrutierung

(Art. 20 MIG)

Die im Informationssystem Rekrutierung (ITR) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 3 aufgeführt.

Art. 9 Informationssysteme Patientenerfassung

(Art. 32 MIG)

Die in den Informationssystemen Patientenerfassung (ISPE) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 4 aufgeführt.

Art. 10 Falldokumentationsdatenbank Psychologisch-pädagogischer Dienst

(Art. 38 MIG)

Die in der Falldokumentationsdatenbank des Psychologisch-pädagogischen Dienstes (FallDok PPD) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 5 aufgeführt.

Art. 10a33 Informationssystem Flugmedizin

(Art. 44 MIG)

Die im Informationssystem Flugmedizin (MEDIS LW) enthaltenen Personendaten sind in Anhang 5a aufgeführt.

Art. 11 Informationssystem Evaluation Armee-Aufklärungsdetachement

(Art. 50 MIG)

Die im Informationssystem Evaluation Armee-Aufklärungsdetachement (EAAD) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 6 aufgeführt.

Art. 12 Informationssystem Sozialer Bereich

(Art. 56 MIG)

Die im Informationssystem Sozialer Bereich (ISB) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 7 aufgeführt.

Art. 13 Informationssystem Personal Verteidigung

(Art. 62 MIG)

Die im Informationssystem Personal Verteidigung (IPV) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 8 aufgeführt.

Art. 14 Informationssystem Personalbewirtschaftung Auslandeinsätze

(Art. 68 MIG)

Die im Informationssystem Personalbewirtschaftung Auslandeinsätze (PERAUS) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 9 aufgeführt.

4. Abschnitt Informationssystem Auslandkontakte

Art. 15 Zweck und verantwortliches Organ

Das Informationssystem Auslandkontakte (OpenIBV) dient dem Bewilligungsverfahren für alle Auslandkontakte von Personen nach Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung vom 24. Juni 200934 über internationale militärische Kontakte, der Auswertung dieser Kontakte und der Reiseberichte sowie der Organisation und Auswertung von Besuchen ausländischer Personen, Behörden und Organisationen.35

Die Gruppe Verteidigung36 betreibt das OpenIBV.

Art. 16 Daten

Die im OpenIBV enthaltenen Personendaten sind im Anhang 10 aufgeführt.

Art. 1737 Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das OpenIBV bei der betroffenen Person und deren direkten und indirekten Vorgesetzten.

Art. 18 Datenbekanntgabe

Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des OpenIBV den für die Auslandkontakte zuständigen Stellen und Personen, den direkten und indirekten Vorgesetzten der betroffenen Person sowie der Bundesreisezentrale durch Abrufverfahren zugänglich.

Art. 19 Datenaufbewahrung

Die Daten des OpenIBV werden nach Abschluss des Auslandkontakts längstens während fünf Jahren aufbewahrt.

5. Abschnitt Informationssystem Humanitäre Minenräumung

Art. 20 Zweck und verantwortliches Organ

Das Informationssystem Humanitäre Minenräumung (IHMR) dient der Bewirtschaftung des Personalpools für Einsätze in der humanitären Minenräumung.

Die Gruppe Verteidigung betreibt das IHMR.

Art. 21 Daten

Die im IHMR enthaltenen Personendaten sind im Anhang 11 aufgeführt.

Art. 22 Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das IHMR bei den Kandidatinnen und Kandidaten für die Aufnahme in den Personalpool.

Art. 23 Datenbekanntgabe

Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des IHMR dem Chef oder der Chefin Humanitäre Minenräumung durch Abrufverfahren zugänglich.

Art. 24 Datenaufbewahrung

Die Daten des IHMR werden bis zum Ausscheiden aus dem Personalpool aufbewahrt.

6. Abschnitt Informationssystem Verifikationseinsätze

Art. 25 Zweck und verantwortliches Organ

Das Informationssystem Verifikationseinsätze (IVE) dient dem Einsatz von Personen, die für die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa oder die Vereinten Nationen Verifikationseinsätze leisten.

Die Gruppe Verteidigung betreibt das IVE.

Art. 26 Daten

Die im IVE enthaltenen Personendaten sind im Anhang 12 aufgeführt.

Art. 27 Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das IVE bei den Personen, die sich für Verifikationseinsätze zur Verfügung stellen.

Art. 28 Datenbekanntgabe

Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des IVE nur seinen für die Einsätze zuständigen Stellen und Personen durch Abrufverfahren zugänglich.

Art. 29 Datenaufbewahrung

Die Daten des IVE werden nach dem Ausscheiden aus dem Personalpool längstens fünf Jahre aufbewahrt.

7. Abschnitt Informationssystem Pontoniere

Art. 30 Zweck und verantwortliches Organ

Das Informationssystem Pontoniere (IPont) dient der Ausstellung militärischer Leistungsausweise, der Kontrollführung über die Leistungsprüfungen der Pontonierkurse 1–4 und über den militärischen Schiffsführerausweis, der Kontrolle von Entschädigungen im Bereich der vordienstlichen Ausbildung sowie der Rekrutierung als Pontonier.

Die Gruppe Verteidigung38 betreibt das IPont.

Art. 31 Daten

Die im IPont enthaltenen Personendaten sind im Anhang 13 aufgeführt.

Art. 32 Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das IPont über die freiwillige vordienstliche Ausbildung der angehenden Pontoniere bei den Pontonier- und Wasserfahrvereinen und den angehenden Pontonieren.

Art. 33 Datenbekanntgabe

Die Gruppe Verteidigung gibt die Daten des IPont auf Anfrage den für das Pontonierwesen zuständigen Kommandos, den Pontonier- und Wasserfahrvereinen, den Pontonieroffizieren, den Pontonierinstruktoren und den Rekrutierungszentren bekannt.

Sie kann die Daten durch Abrufverfahren zugänglich machen.

Art. 3439 Datenaufbewahrung

Die Daten des IPont werden während zehn Jahren ab Erfassung aufbewahrt.

8. Abschnitt40 Informationssystem Auslandeinsatzadministration

Art. 34a41 Verantwortliches Organ

Die Gruppe Verteidigung betreibt das Informationssystem Auslandeinsatzadministration (HYDRA).

Art. 34b Zweck

Das HYDRA dient der Gruppe Verteidigung42 für:

  1. die Administration des Dienstbüchleins bei Auslandeinsätzen von Angehörigen der Armee;

  2. bei Erstellung von Auslandauszeichnungen für Personen, die an friedenserhaltenden Missionen teilnehmen;

  3. die Urlaubsadministration;

  4. die Registrierung von Meldungen von Vorfällen an die Militärversicherung.

Art. 34c Daten

Die im HYDRA enthaltenen Daten sind im Anhang 13a aufgeführt.

Art. 34d Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das HYDRA:

  1. bei den betreffenden Personen;

  2. aus dem PERAUS.

Art. 34e Datenbekanntgabe

Die Daten des HYDRA werden ausschliesslich innerhalb der Gruppe Verteidigung bearbeitet. Eine Datenbekanntgabe findet nicht statt.

Art. 34f Datenaufbewahrung

Die Daten im HYDRA werden längstens bis zum Erreichen der Altersgrenze für einen Friedensförderungseinsatz aufbewahrt.

3. Kapitel Führungsinformationssysteme

1. Abschnitt Führungsinformationssysteme nach MIG43

Art. 35 Informations- und Einsatz-System Koordinierter Sanitätsdienst

(Art. 74 MIG)

Die im Informations- und Einsatz-System Koordinierter Sanitätsdienst (IES-KSD) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 14 aufgeführt.

Die Daten des IES-KSD werden im Rahmen der Tauglichkeitsbeurteilung in Rekrutierungszentren den zuständigen externen Gutachterinnen und Gutachtern bekannt gegeben.

Art. 3644

Art. 3745 Informationssystem Administration für Dienstleistungen

(Art. 86 und 87 Bst. a MIG) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 20. Mai 2020, in Kraft seit 1. Juli 2020 (AS 2020 2035).

Die im Informationssystem Administration für Dienstleistungen (MIL Office) enthaltenen Personendaten sind in Anhang 16 aufgeführt.

Die betreffende Person kann den militärischen Kommandos die Daten auch über ein von der Gruppe Verteidigung betriebenes elektronisches Portal übermitteln.46

Art. 3847 Informationssystem Kompetenzmanagement48

(Art. 92 MIG)

Die im Informationssystem Kompetenzmanagement (ISKM) enthaltenen Personendaten sind in Anhang 17 aufgeführt.49

Die Daten für das ISKM können über eine Schnittstelle beschafft werden aus:50

  1. dem PISA;

  2. dem Informationssystem Ausbildungsmanagement (Learning Management System VBS; LMS VBS);

  3. 51dem Informationssystem Personaldatenmanagement (IPDM).

Die Daten des ISKM werden zugänglich gemacht:52

  1. der betreffenden Person für die Einsicht in ihre Daten und für deren Bearbeitung;

  2. den zivilen und militärischen Vorgesetzten der betreffenden Person zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben;

  3. 53den zuständigen Personalfachstellen und Personalverantwortlichen sowie den für die Kaderplanung und -entwicklung und das Kompetenzmanagement zuständigen Personen des VBS zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.

Art. 3954

Art. 40 Führungsinformationssystem Heer

(Art. 104 MIG)

Die im Führungsinformationssystem Heer (FIS HE) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 19 aufgeführt.

Art. 41 Führungsinformationssystem Luftwaffe

(Art. 110 MIG)

Die im Führungsinformationssystem Luftwaffe (FIS LW) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 20 aufgeführt.

Art. 42 Führungsinformationssystem Soldat

(Art. 116 MIG)

Die im Führungsinformationssystem Soldat (IMESS) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 21 aufgeführt.

2. Abschnitt ...

Art. 43–4755

3. Abschnitt Auftragsinformationssystem

Art. 48 Zweck und verantwortliches Organ

Das Auftragsinformationssystem (AIS) dient der Verwaltung der Benutzer und deren Konten des Datennetzwerkes des VBS.56

Bestimmte, nicht besonders schützenswerte Personendaten des AIS (Anhang 23 Ziff. 1, 2, 4, 5 und 14) werden zwecks Bekanntgabe an externe Leistungserbringer in einer Hilfsdatenbank des AIS bearbeitet.57

Die Gruppe Verteidigung betreibt das AIS.58

Art. 49 Daten

Die im AIS enthaltenen Personendaten sind in Anhang 23 aufgeführt.

Art. 5059 Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das AIS aus dem PISA und bei den Stellen und Personen, die Angehörige der Armee einsetzen.

Art. 51 Datenbekanntgabe

Die Gruppe Verteidigung60 macht die nachstehenden Daten des AIS zugänglich:

  1. den Benutzern und Benutzerinnen des Datennetzwerkes VBS: die Daten nach Anhang 23 Ziffern 1–27;

  2. den für die Verwaltung des Datennetzwerkes VBS zuständigen Personen: die Daten nach Anhang 23 Ziffern 28–32;

  3. dem Informationssystem «Führung ab Bern» (FABIS): die Daten nach Anhang 33c Ziffer 1;

  4. dem Informationssystem «Militärische Plattform» (MIL PLATTFORM): die Daten nach Anhang 33d Ziffer 1.61

Sie macht die Daten der Hilfsdatenbank des AIS externen Leistungserbringern durch Abrufverfahren zugänglich.62

Art. 52 Datenaufbewahrung

Die Daten des AIS werden längstens während zehn Jahren nach Erlöschen des Benutzungsrechtes aufbewahrt.

3a. Abschnitt63 Prozess- und ereignisgesteuertes Automatisierungs- und Steuerungsunterstützungs-System

Art. 52a Zweck und verantwortliches Organ

Das Informationssystem Prozess- und ereignisgesteuertes Automatisierungs- und Steuerungsunterstützungs-System (PEGASUS) dient der Verwaltung von Benutzerinnen und Benutzern des Datennetzwerks des VBS sowie der automatischen Erstellung der technischen Identitäten dieser Personen für den Zugang zu unterschiedlich klassifizierten Plattformen und Informationssystemen dieses Datennetzwerks.

Die Daten des PEGASUS nach Anhang 23a Ziffern 1, 2, 4, 5, 8, 16 und 26 werden zwecks Bekanntgabe an externe Leistungserbringer in einer Hilfsdatenbank des PEGASUS bearbeitet.

Die Gruppe Verteidigung betreibt das PEGASUS.

Art. 52b Daten

Die im PEGASUS enthaltenen Personendaten sind im Anhang 23a aufgeführt.

Art. 52c Datenbeschaffung

Die Daten des PEGASUS werden beschafft:

  1. aus dem Strategischen Informationssystem Logistik (SISLOG);

  2. aus dem PISA;

  3. aus dem nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung vom 19. Oktober 201664 über Identitätsverwaltungs-Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes (IAMV) unter der Verantwortung des Generalsekretariats des VBS betriebenen Identitätsverwaltungs-System;

  4. aus dem zentralen Identitätsspeicher nach Artikel 13 IAMV.

Art. 52d Datenbekanntgabe

Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des PEGASUS zugänglich:

  1. den Benutzerinnen und Benutzern des Datennetzwerkes des VBS: die Daten nach Anhang 23a Ziffern 1–28 und 35;

  2. den für die Verwaltung des Datennetzwerkes des VBS zuständigen Personen: die Daten nach Anhang 23a Ziffern 29–37; die Daten nach Ziffer 36 dürfen nur für Konfigurationszwecke verwendet werden und nicht über Benutzerschnittstellen ersichtlich sein;

  3. dem Informationssystem «Führung ab Bern» (FABIS): die Daten nach Anhang 33c Ziffer 1;

  4. dem Informationssystem «Militärische Plattform» (MIL PLATTFORM): die Daten nach Anhang 33d Ziffer 1;

  5. den Plattformen und Informationssystemen des Datennetzwerkes des VBS, für welche die Benutzerinnen und Benutzer sowie deren technische Identitäten im PEGASUS verwaltet werden: die für den Zugang zu diesen Plattformen und Informationssystemen benötigten Daten.

Sie macht die Daten der Hilfsdatenbank des PEGASUS berechtigten externen Leistungserbringern durch Abrufverfahren zugänglich.

Art. 52e Datenaufbewahrung

Die Daten nach Anhang 23a Ziffer 37 sind spätestens ein Jahr nach Wegfall der Zugangsberechtigung zu vernichten.

Die übrigen Daten des PEGASUS werden längstens während zehn Jahren nach Erlöschen des Benutzungsrechts aufbewahrt.

4. Abschnitt Informationssystem Swiss Defence Public Key Infrastructure

Art. 53 Zweck und verantwortliches Organ

Das Informationssystem Swiss Defence Public Key Infrastructure (SD-PKI) dient der Verwaltung der Zertifikate und Schlüssel der Benutzerinnen und Benutzer:

  1. der Informatik der Waffensysteme und der Führungs- und Einsatzsysteme der Armee, und

  2. 65...

Die Gruppe Verteidigung betreibt das SD-PKI.

Art. 54 Daten

Die im SD-PKI enthaltenen Personendaten sind in Anhang 24 aufgeführt.

Art. 55 Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das SD-PKI aus dem PISA und dem AIS.

Art. 56 Datenbekanntgabe

Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des SD-PKI den für die Authentisierung der Benutzerinnen und Benutzer sowie die Ausstellung des persönlichen Schlüsselträgers zuständigen Stellen und Personen durch Abrufverfahren zugänglich.66

Die Benutzerinnen und Benutzer erhalten einen persönlichen Schlüsselträger, der ihren Namen, Vornamen und die Zertifikate enthält.

Art. 57 Datenaufbewahrung

Die Daten des SD-PKI werden längstens während zehn Jahren nach Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats aufbewahrt.

5. Abschnitt67 Militärisches Dosimetriesystem

Art. 57a68 Zweck und verantwortliches Organ

Das militärische Dosimetriesystem (MDS) dient der zentralen Erfassung und Kontrolle der Warn- und Grenzwerte von Strahlendosen, denen Angehörige der Armee sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des VBS während der Ausbildung oder eines Einsatzes ausgesetzt sind.

Die Gruppe Verteidigung betreibt das MDS.

Art. 57b69 Daten

Die im MDS enthaltenen Daten sind in Anhang 24a aufgeführt.

Art. 57c Datenbeschaffung

Die für das MDS zuständigen Angehörigen der Armee sowie die entsprechenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des VBS beschaffen die Daten für das MDS:70

  1. bei den betreffenden Angehörigen der Armee aus dem PISA;

  2. bei den betreffenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des VBS oder bei deren Vorgesetzten;

  3. durch den Einsatz elektronischer Dosimeter.

Art. 57d Datenbekanntgabe

Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des MDS folgenden Stellen und Personen durch Abrufverfahren zugänglich:71

  1. 72den Strahlenschutzsachverständigen des Kompetenzzentrums der Armee zur Beseitigung von atomaren, biologischen und chemischen Kampfmitteln sowie zur Minenräumung (Komp Zen ABC-KAMIR);

  2. den für die Messung und Kontrolle zuständigen Angehörigen der Armee sowie den entsprechenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des VBS für ihren Bereich.

Art. 57e73 Datenaufbewahrung

Die Daten im MDS werden nach der Erfassung längstens während fünf Jahren aufbewahrt.

6. Abschnitt74 Geolokalisierungssysteme

Art. 57f

Die Gruppe Verteidigung kann zum Zweck der zeitgerechten Dienstleistungserbringung den Standort der Nutzerinnen und Nutzer von Fahrzeugen und Kommunikationsgeräten mittels ausschaltbarer Geolokalisierungssysteme bestimmen.75

Aufgezeichnete Standortdaten werden innerhalb von 24 Stunden vernichtet.

4. Kapitel Ausbildungsinformationssysteme

1. Abschnitt Ausbildungsinformationssysteme nach MIG76

Art. 58 Informationssysteme von Simulatoren

(Art. 122 MIG)

Die in Informationssystemen von Simulatoren enthaltenen Personendaten sind im Anhang 25 aufgeführt.

Art. 5977 Informationssystem Ausbildungsmanagement (Learning Management System VBS)

(Art. 128 MIG)

Die im Informationssystem Ausbildungsmanagement (Learning Management System VBS; LMS VBS) enthaltenen Personendaten sind in Anhang 26 aufgeführt.

  1. 2 Die Daten für das LMS VBS können aus dem zentralen Identitätsspeicher nach Artikel 13 IAMV beschafft werden, soweit dies in Anhang 26 vorgesehen ist.78

Art. 60 Informationssystem Schulungsnachweis Gute Herstellungspraxis

(Art. 134 MIG)

Die im Informationssystem Schulungsnachweis Gute Herstellungspraxis (ISGMP) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 27 aufgeführt.

Art. 61 Informationssystem Militärische Fahrberechtigungen

(Art. 140 MIG)

Die im Informationssystem Militärische Fahrberechtigungen (MIFA) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 28 aufgeführt.

Art. 61a79 Informationssystem Fliegerische Aus- und Weiterbildung

Die im Informationssystem Fliegerische Aus- und Weiterbildung (SPHAIR-Expert) enthaltenen Daten sind in Anhang 28a aufgeführt.

2. Abschnitt Informationssystem Führungsausbildung

Art. 62 Zweck und verantwortliches Organ

Das Informationssystem Führungsausbildung (ISFA) dient der Ausbildungskontrolle, der Analyse der Ausbildungsresultate und der Prüfungsorganisation.80

Die Gruppe Verteidigung betreibt das ISFA.

Art. 63 Daten

Die im ISFA enthaltenen Personendaten sind im Anhang 29 aufgeführt.

Art. 64 Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung beschafft die Daten für das ISFA:

  1. bei der betreffenden Person;

  2. bei den militärischen Vorgesetzten der betreffenden Person;

  3. bei den zuständigen Verwaltungseinheiten der Gruppe Verteidigung;

  4. aus dem PISA.

Art. 65 Datenbekanntgabe

Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des ISFA durch Abrufverfahren den Stellen und Personen zugänglich:81

  1. die für die Eingabe der Daten in das ISFA zuständig sind;

  2. 82die für die Koordination der Prüfungen für die einzelnen Module zuständig sind.

Die Daten des ISFA werden bekannt gegeben:

  1. 83der für die Ausstellung des Zertifikats über die erfolgreiche Absolvierung der einzelnen Module zuständigen zivilen Stelle;

  2. den im ISFA erfassten Personen als persönlicher Ausbildungsnachweis.

Art. 6684 Datenaufbewahrung

  • Die Daten des ISFA werden nach der Erfassung längstens während zehn Jahren aufbewahrt.

Art. 66a–66e85

Art. 66f–66j86

5. Kapitel Sicherheitsinformationssysteme

1. Abschnitt Sicherheitsinformationssysteme nach MIG87

Art. 67 Informationssystem Personensicherheitsprüfung

(Art. 146 MIG)

Die im Informationssystem Personensicherheitsprüfung (SIBAD) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 30 aufgeführt.

Folgenden Informationssystemen werden die nachstehenden Daten des SIBAD bekannt gegeben:

  1. dem FABIS: die Daten nach Anhang 33c Ziffer 2;

  2. dem MIL PLATTFORM: die Daten nach Anhang 33d Ziffer 2.88

Art. 6889 Informationssystem Industriesicherheitskontrolle

(Art. 152 MIG)

Die im Informationssystem Industriesicherheitskontrolle (ISKO) enthaltenen, aus dem SIBAD bezogenen Personendaten sind in Anhang 31 Ziffern 1–16, die enthaltenen Firmendaten in Anhang 31 Ziffern 17–50 aufgeführt.

Mit dem Prüfungsentscheid und der Sicherheitsstufe dürfen dem Geheimschutzbeauftragten des Arbeitgebers die für die Identifikation der betreffenden Person notwendigen Daten gemäss Anhang 31 Ziffern 1–10 bekannt gegeben werden.

Art. 69 Informationssystem Besuchsanträge

(Art. 158 MIG)

Die im Informationssystem Besuchsanträge (SIBE) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 32 aufgeführt.

Mit dem Prüfungsentscheid und der Sicherheitsstufe dürfen den für die Bearbeitung der Besuchsanträge zuständigen Sicherheitsbehörden des zu besuchenden Landes die für die Identifikation der betreffenden Person notwendigen Daten gemäss Anhang 32 Ziffern 1–10 bekannt gegeben werden.90

Art. 70 Informationssystem Zutrittskontrolle

(Art. 164 MIG)

Die im Informationssystem Zutrittskontrolle (ZUKO) enthaltenen Personendaten sind im Anhang 33 aufgeführt.

Art. 70bis91 Informationssystem Journal- und Rapportsystem der Militärischen Sicherheit

(Art. 167a MIG)

Die im Informationssystem Journal- und Rapportsystem der Militärischen Sicherheit (JORASYS) enthaltenen Personendaten sind in Anhang 33bis aufgeführt.

2. Abschnitt92 Elektronisches Alarmierungssystem

Art. 70a93 Zweck und verantwortliches Organ

Das elektronische Alarmierungssystem (e-Alarm) dient dem Aufgebot der Mitglieder von Krisenstäben sowie der Angehörigen von Formationen mit ständigen Bereitschaftsauflagen.

Die Gruppe Verteidigung betreibt das e-Alarm.

Art. 70b94 Daten

Die im e-Alarm enthaltenen Daten sind in Anhang 33a aufgeführt.

Art. 70c Datenbeschaffung

Die für das e-Alarm verantwortlichen Personen beschaffen die Daten:95

  1. der Mitglieder von Krisenstäben: bei den betreffenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des VBS;

  2. der Angehörigen von Formationen mit ständigen Bereitschaftsauflagen: aus dem PISA.

Art. 70d Datenbekanntgabe

Folgende Daten des e-Alarm werden nachstehenden Stellen und Personen bekannt gegeben:96

  1. sämtliche Daten: den verantwortlichen Militärbehörden und den zuständigen militärischen Kommandos;

  2. die im Alarmfall für das elektronische Aufgebot notwendigen Telefonnummern und E-Mail-Adressen: den mit dem elektronischen Aufgebot beauftragten Dritten.

Art. 70e Datenaufbewahrung

Die im e-Alarm erfassten Daten werden längstens aufbewahrt bis:97

  1. zum Ausscheiden der Mitglieder aus dem jeweiligen Krisenstab;

  2. zur Entlassung der Angehörigen von Formationen mit ständigen Bereitschaftsauflagen aus der Militärdienstpflicht oder bis zu deren Umteilung.

3. Abschnitt98 Flugsicherheitsmeldesystem

Art. 70f Zweck und verantwortliches Organ

Das elektronische Flugsicherheitsmeldesystem «Hazard and Risk Analysis Management» (HARAM) dient der Bearbeitung von Meldungen über besondere Vorkommnisse, aussergewöhnliche Ereignisse und Sicherheitslücken im Bereich der militärischen Flugoperationen.

Die Gruppe Verteidigung betreibt das HARAM.99

Art. 70g Daten

Die im HARAM enthaltenen Daten sind im Anhang 33b aufgeführt.

Art. 70h Datenbeschaffung

Die Daten im HARAM werden beschafft bei:

  1. Personen, welche die Sicherheitsberichte der Luftwaffe bei aussergewöhnlichen Ereignissen, besonderen Vorkommnissen und Sicherheitslücken bei Flugoperationen nutzen;

  2. der Flugsicherheit der Luftwaffe.

Art. 70i Datenbekanntgabe

Zugang zu den personenbezogenen Daten des HARAM hat ausschliesslich die Abteilung Flugsicherheit der Luftwaffe.

Art. 70k Datenaufbewahrung

Personenbezogene Daten werden zehn Jahre nach der Meldung anonymisiert und ohne zeitliche Befristung aufbewahrt.

4. Abschnitt100 Informationssystem «Führung ab Bern»

Art. 70l Zweck und verantwortliches Organ

Das FABIS dient der operativen Führung der Armee über alle Lagen als Führungsinformationssystem. Darin werden Daten zu folgenden Zwecken bearbeitet:

  1. biometrische Identifikation und Vereinzelung von Personen;

  2. Kontrolle, Gewährung, Verweigerung und Protokollierung des Zugangs zum FABIS.101

Die Gruppe Verteidigung betreibt das FABIS.

Art. 70m Daten

Die im FABIS enthaltenen Daten sind im Anhang 33c aufgeführt.

Art. 70n102 Datenbeschaffung

Die Daten des FABIS werden beschafft:

  1. bei den zum FABIS zugangsberechtigten Personen;

  2. bei den militärischen Kommandos;

  3. bei den zuständigen Verwaltungseinheiten des Bundes;

  4. 103aus dem AIS und dem PEGASUS: die Daten nach Anhang 33c Ziffer 1;

  5. aus dem SIBAD: die Daten nach Anhang 33c Ziffer 2.

Art. 70o104 Datenbekanntgabe

Die Daten des FABIS werden über eine geschlossene Benutzergruppe zugänglich gemacht:

  1. den für den technischen Betrieb des FABIS zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen;

  2. den für die Administration der FABIS-Benutzer, die Erteilung von Zugangsberechtigungen sowie die Zugangskontrolle zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.

Art. 70p105 Datenaufbewahrung

Die Daten nach Anhang 33c Ziffern 1, 2, 4 und 6 werden ein Jahr nach Wegfall der Zugangsberechtigung der betreffenden Person vernichtet.

Die Daten nach Anhang 33c Ziffern 3 und 5 werden ein Jahr nach ihrer Erfassung vernichtet.

5. Abschnitt106 MIL PLATTFORM

Art. 70q Zweck und verantwortliches Organ

Das MIL PLATTFORM dient der operativen Führung der Armee über alle Lagen als Führungsinformationssystem. Darin werden Daten zur Erfüllung folgender Aufgaben bearbeitet:

  1. biometrische Identifikation und Vereinzelung von Personen;

  2. Kontrolle, Gewährung, Verweigerung und Protokollierung des Zugangs zum MIL PLATTFORM.

Die Gruppe Verteidigung betreibt das MIL PLATTFORM.

Art. 70r Daten

Die im MIL PLATTFORM enthaltenen Daten sind in Anhang 33d aufgeführt.

Art. 70s Datenbeschaffung

Die Daten des MIL PLATTFORM werden beschafft:

  1. bei den zum MIL PLATTFORM zugangsberechtigten Personen;

  2. bei den militärischen Kommandos;

  3. bei den zuständigen Verwaltungseinheiten des Bundes;

  4. 107aus dem AIS und dem PEGASUS: die Daten nach Anhang 33d Ziffer 1;

  5. aus dem SIBAD: die Daten nach Anhang 33d Ziffer 2.

Art. 70t Datenbekanntgabe

Die Daten des MIL PLATTFORM werden über eine geschlossene Benutzergruppe zugänglich gemacht:

  1. den für den technischen Betrieb des MIL PLATTFORM zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen;

  2. den für die Administration der MIL PLATTFORM-Benutzer, die Erteilung von Zugangsberechtigungen sowie die Zugangskontrolle zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.

Art. 70u Datenaufbewahrung

Die Daten nach Anhang 33d Ziffern 1, 2, 4 und 6 werden ein Jahr nach Wegfall der Zugangsberechtigung der betreffenden Person vernichtet.

Die Daten nach Anhang 33d Ziffern 3 und 5 werden ein Jahr nach ihrer Erfassung vernichtet.

6. Kapitel Übrige Informationssysteme

1. Abschnitt Übrige Informationssysteme nach MIG108

Art. 71109 Informationssystem Schadenzentrum VBS (SCHAWE)

(Art. 170 MIG)

Die im SCHAWE enthaltenen Personendaten sind in Anhang 34 aufgeführt.

Art. 72110 Strategisches Informationssystem Logistik (SISLOG)

(Art. 176 MIG)

Die im SISLOG enthaltenen Personendaten sind in Anhang 35 aufgeführt.

Art. 72bis111 PSN

(Art. 179c MIG)

Die im PSN enthaltenen Personendaten sind in Anhang 35bis aufgeführt.

Das PSN bezweckt auch den Austausch von Daten zwischen militärischen Informationssystemen und mit Informationssystemen nach Artikel 32a WG.

Die Datenbeschaffung nach Artikel 179d Buchstabe e MIG kann auch aus allen Informationssystemen nach Artikel 32a WG erfolgen.

Die Verwaltungseinheiten der Gruppe Verteidigung geben die Daten des PSN zur Erfüllung ihrer gesetzlichen oder vertraglichen Aufgaben auch bekannt:

  1. der Zentralstelle Waffen für die Bearbeitung in den Informationssystemen nach Artikel 32a WG;

  2. dem PISA über eine Schnittstelle: die Meldungen der Zentralstelle Waffen nach Artikel 32c Absatz 4 WG.

Art. 72ter112 Informationssystem Vereins- und Verbandsadministration (VVAdmin)

(Art. 179i MIG)

Die im VVAdmin enthaltenen Personendaten sind in Anhang 35ter aufgeführt.

2. Abschnitt ...

Art. 72a–72e113

3. Abschnitt ...

Art. 72f–72f quinquies 114

4. Abschnitt ...

Art. 72g–72g sexies 115

4a. Abschnitt116 Informationssystem über das Personal der Armeeapotheke

Art. 72gsepties Zweck und verantwortliches Organ

Das Informationssystem über das Personal der Armeeapotheke (PSA) dient der Bearbeitung von Daten der Zeit- und Leistungswirtschaft des zivilen und militärischen Personals der Armeeapotheke sowie der Übermittlung von Personendaten an das PSN.

Die Gruppe Verteidigung betreibt das PSA.

Art. 72gocties Daten

Die im PSA enthaltenen Personendaten sind im Anhang 35cbis aufgeführt.

Art. 72g noniesDatenbeschaffung

Die Daten im PSA werden beschafft:

  1. bei den betreffenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Armeeapotheke und deren Vorgesetzten;

  2. aus dem IPDM;

  3. bei Dritten.

Art. 72gdecies Datenbekanntgabe

Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des PSA folgenden Stellen und Personen durch Abrufverfahren zugänglich:

  1. den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Gruppe Verteidigung für die Einsicht in ihre Daten und für deren Bearbeitung;

  2. den Personalfachstellen für die Bearbeitung der Daten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in ihrem Bereich;

  3. den Vorgesetzten zur Einsicht in die Daten der ihnen unterstellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie zur Kontrolle und Genehmigung der Daten, die durch die ihnen unterstellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bearbeitet werden.

Die Gruppe Verteidigung gibt zur Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Aufgaben bekannt:

  1. alle im PSA enthaltenen Personendaten mit Ausnahme der Daten der Zeit- und Leistungswirtschaft nach Anhang 35cbis Ziffern 2.2, 2.3 und 8.3: dem PSN in unveränderter Form über eine Schnittstelle;

  2. die Daten der Zeitwirtschaft nach Anhang 35cbis Ziffern 2.2 und 8.3: dem IPDM.

Art. 72gundecies Datenaufbewahrung

Die Personendaten des PSA werden nach Austritt eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin längstens während zehn Jahren aufbewahrt.

5. Abschnitt117 Hilfsdatensammlungen

Art. 72h Zweck und verantwortliches Organ

Die Verwaltungseinheiten der Gruppe Verteidigung und die militärischen Kommandos dürfen zur Bewirtschaftung von Adressen, Lehrgängen und Ressourcen in dafür notwendigen Hilfsdatensammlungen nicht besonders schützenswerte Personendaten bearbeiten, sofern die Bearbeitung internen Zwecken dient. Diese Hilfsdatensammlungen dienen der Organisation der Arbeitsabläufe sowie der Planung und Führung von Schulen, Kursen und Anlässen und bedürfen keiner eigenständigen Grundlage.

Art. 72hbis Daten

In den Hilfsdatensammlungen dürfen ausschliesslich die für die jeweilige Aufgabenerfüllung notwendigen Daten nach Anhang 35d bearbeitet werden.

Art. 72hter Datenbeschaffung

Die Verwaltungseinheiten der Gruppe Verteidigung und die militärischen Kommandos beschaffen die Daten:

  1. von Angehörigen der Armee bei den betreffenden Personen oder aus dem PISA;

  2. bei den betreffenden Angestellten des VBS oder bei deren Vorgesetzten;

  3. von Dritten bei den betreffenden Personen oder über offen zugängliche Quellen.

Art. 72hquater Datenbekanntgabe

Die Daten von Hilfsdatensammlungen können den zuständigen Personen der Gruppe Verteidigung und den berechtigten militärischen Kommandos durch Abrufverfahren zugänglich gemacht werden.

Art. 72hquinquies Datenaufbewahrung

Die Daten in Hilfsdatensammlungen dürfen nach Abschluss der Schule, des Kurses oder des Anlasses und nach Auflösung des Lieferanten- und Arbeitsverhältnisses längstens während zwei Jahren aufbewahrt werden.

6. Abschnitt118 Informationssystem historisches Armeematerial

Art. 72i Zweck und verantwortliches Organ

Das Informationssystem historisches Armeematerial (ISHAM) dient der Verwaltung von historischem Material der Schweizer Armee, das als Kulturgut ausgeschieden wurde. Es dient zur Erfüllung folgender Aufgaben:

  1. der Registrierung des historischen Materials der Schweizer Armee;

  2. der Registrierung qualifizierter Museen sowie von Sammlern, Sammlerinnen und Traditionsvereinen;

  3. der Kontrolle der Abgabe von historischem Material der Schweizer Armee an qualifizierte Museen, Sammler, Sammlerinnen und Traditionsvereine;

  4. der regelmässigen Kontrolle der Abgabeauflagen bis zur Rückgabe von historischem Material der Schweizer Armee;

  5. der Kontrolle der Annahme von historischem Material der Schweizer Armee durch die Zentralstelle historisches Material der Schweizer Armee (ZSHAM) von qualifizierten Museen, Sammlern, Sammlerinnen und Traditionsvereinen bis zu dessen Rückgabe.

Die Gruppe Verteidigung119 betreibt das ISHAM.

Art. 72ibis Daten

Die im ISHAM enthaltenen Daten sind im Anhang 35e aufgeführt.

Art. 72iter120 Datenbeschaffung

Die Gruppe Verteidigung beschafft die Personendaten für das ISHAM bei den qualifizierten Museen, Sammlern, Sammlerinnen und Traditionsvereinen. Sie beschafft die Materialdaten bei der Logistikbasis der Armee (LBA) und dem Bundesamt für Rüstung (armasuisse).

Art. 72iquater Datenbekanntgabe

Die Daten des ISHAM sind ausschliesslich den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der ZSHAM zugänglich.

Die Gruppe Verteidigung gibt die Daten des ISHAM den Strafuntersuchungs- und Strafverfolgungsbehörden bekannt, sofern dies für die Untersuchung notwendig ist.

Sie gibt die Daten von qualifizierten Museen, Sammlern, Sammlerinnen und Traditionsvereinen mit deren Einverständnis der armasuisse bekannt.

Art. 72iquinquies Datenaufbewahrung

Personenbezogene Daten werden nach der Rückgabe des historischen Materials an die ZSHAM längstens während zwei Jahren aufbewahrt.

7. Abschnitt121 Informationssystem über das Personal der Verwaltungseinheiten des VBS ausserhalb der Gruppe Verteidigung

Art. 72j Verantwortliches Organ

Die armasuisse betreibt für die Verwaltungseinheiten des VBS, die nicht der Gruppe Verteidigung angehören, das Informationssystem über das Personal der Verwaltungseinheiten des VBS ausserhalb der Gruppe Verteidigung (PSB) und stellt es diesen zur Verfügung.

Art. 72jbis Zweck

Das PSB dient der Bearbeitung von Daten der Zeit- und Leistungswirtschaft des Personals der Verwaltungseinheiten des VBS ausserhalb der Gruppe Verteidigung, der Abwicklung der Supportprozesse Finanzen und Logistik sowie der Erfüllung der Aufgaben des Immobilienmanagements.

Art. 72jter Daten

Die im PSB enthaltenen Personendaten sind im Anhang 35f aufgeführt.

Art. 72jquater Datenbeschaffung

Die Verwaltungseinheiten des VBS ausserhalb der Gruppe Verteidigung beschaffen die Daten für das PSB:

  1. bei den betreffenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen dieser Verwaltungseinheiten;

  2. bei den direkten Vorgesetzten der betreffenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen;

  3. aus dem IPDM.

Art. 72jquinquies Datenbekanntgabe

Die Verwaltungseinheiten des VBS ausserhalb der Gruppe Verteidigung machen die Daten des PSB folgenden Stellen und Personen durch Abrufverfahren zugänglich:

  1. den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen dieser Verwaltungseinheiten für die Einsicht in ihre Daten und für deren Bearbeitung;

  2. den Personalfachstellen für die Bearbeitung der Daten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in ihrem Bereich;

  3. den Vorgesetzten zur Einsicht in die Daten der ihnen unterstellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie zur Kontrolle und Genehmigung der Daten, die durch die ihnen unterstellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bearbeitet werden;

  4. bei Übertritten des Personals innerhalb des VBS den neu zuständigen Personalfachstellen und Vorgesetzten nach den Buchstaben b und c.

Sie geben die Daten des PSB dem IPDM bekannt.

Art. 72jsexies Datenaufbewahrung

Die Personaldaten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Verwaltungseinheit ausserhalb der Gruppe Verteidigung längstens während zehn Jahren aufbewahrt.

7. Kapitel ...

Art. 73122

8. Kapitel Überwachungsmittel

Art. 74 Zulässige Überwachungsmittel

Die Armee und die Militärverwaltung dürfen nur Überwachungsmittel einsetzen, die ordentlich beschafft wurden oder sich in der Evaluation, Truppenerprobung oder Einführung befinden und deren Einsatz zum konkreten Auftrag verhältnismässig ist.

Die zivilen Behörden erbringen bei der Einreichung eines Gesuches um Einsatz von luftgestützten Überwachungsmitteln den Nachweis, dass die Rechtsgrundlagen nach Artikel 183 Absatz 2 MIG bestehen. Die Gruppe Verteidigung überprüft den Nachweis. Fehlen die Rechtsgrundlagen, so wird das Gesuch nicht bewilligt.

  • 3 Die Gruppe Verteidigung berichtet dem VBS jährlich zuhanden der Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte summarisch über:123

  • a. 124den Zweck sowie die Dauer und Anzahl der Einsätze nach Artikel 181 Absatz 2 MIG;

  • b. die Art der verwendeten Überwachungsmittel;

  • c. 125die Art der Behörden, zugunsten derer die Einsätze erfolgt sind.

Art. 75 Verdeckter Einsatz

Überwachungsmittel dürfen verdeckt eingesetzt werden, wenn sonst die Erfüllung der Aufgaben gefährdet wäre; insbesondere:

  1. wenn Informationen beschafft werden müssen, die bei einem offenen Einsatz nicht preisgegeben würden;

  2. 126zum Schutz der Stellen und Personen, die die Überwachungsmittel einsetzen;

  3. wenn ein offener Einsatz unmöglich ist.

Art. 76 Datenbekanntgabe

Als für die Strafverfolgung von Bedeutung gelten Daten über:

  1. Handlungen, die strafbar sein könnten;

  2. Informationen, die zur Verhinderung oder Aufklärung von Straftaten beitragen könnten.

9. Kapitel Schlussbestimmungen

Art. 77 Änderung bisherigen Rechts

Die Änderung bisherigen Rechts wird im Anhang 36 geregelt.

Art. 77a127 Übergangsbestimmung zur Änderung vom 25. Januar 2017

Der Führungsstab der Armee informiert die Angehörigen der Armee, die am 1. Januar 2018 in Formationen mit ständigen Bereitschaftsauflagen eingeteilt sein sollen, und den zuständigen Kommandanten über diese Einteilung, sobald diese bekannt ist.

Die betroffenen Angehörigen der Armee melden dem für sie zuständigen Kommandanten Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Wohnadresse sowie Änderungen dieser Daten unaufgefordert innert 14 Tagen.

Art. 78 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b gilt längstens bis am 30. Juni 2011.

Inhaber der Datensammlungen und für den Datenschutz verantwortliche Organe bei den Informationssystemen der Gruppe Verteidigung

(Art. 2a)

Informationssystem

Bestimmungen MIG/MIV

Inhaber Datensammlung / für Datenschutz verantwortliches Organ

PISA

Personalinformationssystem der Armee und des Zivilschutzes

Art. 12–17 MIG,

Art. 3–5 MIV,

Anhang 1a MIV

Kommando
Ausbildung
(Kdo Ausb)

ITR

Informationssystem Rekrutierung

Art. 18–23 MIG,

Art. 8 MIV,

Anhang 3 MIV

Kdo Ausb

EAAD

Informationssystem Evaluation Armee-Aufklärungsdetachement

Art. 48–53 MIG,
Art. 11 MIV,
Anhang 6 MIV

Kommando Operationen (Kdo Op)

IPV

Informationssystem Personal Verteidigung

Art. 60–65 MIG,
Art. 13 MIV,
Anhang 8 MIV

Armeestab
(A Stab)

PERAUS

Informationssystem Personalbewirtschaftung Auslandeinsätze

Art. 66–71 MIG,
Art. 14 MIV,
Anhang 9 MIV

Kdo Op

OpenIBV

Informationssystem Auslandkontakte

Art. 15–19 MIV,

Anhang 10 MIV

Kdo Ausb

IHMR

Informationssystem Humanitäre Minenräumung

Art. 20–24 MIV,

Anhang 11 MIV

A Stab

IVE

Informationssystem Verifikationseinsätze

Art. 25–29 MIV,

Anhang 12 MIV

A Stab

IPont

Informationssystem Pontoniere

Art. 30–34 MIV,

Anhang 13 MIV

Kdo Ausb

HYDRA

Informationssystem Auslandeinsatzadministration

Art. 34a–34f MIV,

Anhang 13a MIV

Kdo Op

MIL Office

Informationssystem Administration für Dienstleistungen

Art. 84–89 MIG,
Art. 37 MIV,
Anhang 16 MIV

Kdo Ausb

FIS HE

Führungsinformationssystem Heer

Art. 102–107 MIG,

Art. 40 MIV,
Anhang 19 MIV

Kdo Op

FIS LW

Führungsinformationssystem Luftwaffe

Art. 108–113 MIG,

Art. 41 MIV,
Anhang 20 MIV

Kdo Op

IMESS

Führungsinformationssystem Soldat

Art. 114–119 MIG,

Art. 42 MIV,
Anhang 21 MIV

Kdo Op

AIS

Auftragsinformationssystem

Art. 48–52 MIV,

Anhang 23 MIV

Führungsunterstützungsbasis
der Armee (FUB)

PEGASUS

Prozess- und ereignisgesteuertes Automatisierungs- und Steuerungsunterstützungs-System

Art. 52a–52e MIV,

Anhang 23a MIV

FUB

SD-PKI

Informationssystem Swiss Defence Public Key Infrastructure

Art. 53–57 MIV,

Anhang 24 MIV

FUB

MDS

Militärisches Dosimetriesystem

Art. 57a–57e MIV,

Anhang 24a MIV

Kdo Ausb

Geolokalisierungssysteme

Art. 57f MIV

FUB

Informationssysteme von Simulatoren

Art. 120–125 MIG,

Art. 58 MIV,

Anhang 25 MIV

Kdo Ausb

LMS VBS

Informationssystem Ausbildungsmanagement (Learning Management System VBS)

Art. 126–131 MIG,

Art. 59 MIV,

Anhang 26 MIV

Kdo Ausb

ISGMP

Informationssystem Schulungsnachweis Gute Herstellungspraxis

Art. 132–137 MIG,

Art. 60 MIV,

Anhang 27 MIV

A Stab

MIFA

Informationssystem Militärische Fahrberechtigungen

Art. 138–143 MIG,

Art. 61 MIV,
Anhang 28 MIV

LBA

SPHAIR-Expert

Informationssystem Fliegerische Aus- und Weiterbildung

Art. 143a–143f MIG,

Art. 61a MIV,
Anhang 28a MIV

Kdo Op

ISFA

Informationssystem Führungsausbildung

Art. 62–66 MIV,

Anhang 29 MIV

Kdo Ausb

ZUKO

Informationssystem Zutrittskontrolle

Art. 162–167 MIG,

Art. 70 MIV,

Anhang 33 MIV

FUB

JORASYS

Informationssystem Journal- und Rapportsystem der Militärischen Sicherheit

Art. 167a–167f MIG,

Art. 70bis MIV,

Anhang 33bis MIV

Kdo Op

e-Alarm

Elektronisches Alarmierungssystem

Art. 70a–70e MIV,

Anhang 33a MIV

Kdo Op

HARAM

Elektronisches Flugsicherheitsmeldesystem «Hazard and Risk Analysis Management»

Art. 70f–70k MIV,

Anhang 33b MIV

Kdo Op

FABIS

Informationssystem «Führung ab Bern»

Art. 70l–70p MIV,

Anhang 33c MIV

Kdo Op

MIL PLATTFORM

Informationssystem «Militärische Plattform»

Art. 70q–70u MIV,

Anhang 33d MIV

Kdo Op

SISLOG

Strategisches Informationssystem Logistik

Art. 174–179 MIG,

Art. 72 MIV,
Anhang 35 MIV

LBA

PSN

Informationssystem integrierte Ressourcenbewirtschaftung

Art. 179a–179f MIG,

Art. 72bis MIV,
Anhang 35bis MIV

A Stab

VVAdmin

Informationssystem Vereins- und Verbandsadministration

Art. 179g–179l MIG,

Art. 72ter MIV,
Anhang 35ter ter MIV128

Kdo Ausb

PSA

Informationssystem über das Personal der Armeeapotheke

Art. 72gsepties–72gundecies MIV,

Anhang 35cbis MIV

A Stab

ISHAM

Informationssystem historisches Armeematerial

Art. 72i–72iquinquies MIV,

Anhang 35e MIV

A Stab

Daten des PISA

(Art. 4 Abs. 1, 2 und 4)

1 Daten der Stellungspflichtigen, der Militärdienstpflichtigen
sowie von Zivilpersonen, die von der Truppe betreut oder
für einen befristeten Einsatz der Armee beigezogen werden

1.1 Personalien

  1. AHV-Versichertennummer

  2. Name

  3. Vorname

  4. Geburtsdatum (mit Anzeige des aktuellen Alters)

  5. Geschlecht

  6. Ausgeübter Beruf

  7. Wohnadresse

  8. Wohngemeinde

  9. Heimatgemeinde(n)

  10. Heimatkanton(e)

  11. Muttersprache

  12. Datum der Änderungen der Personalien

  13. Einbürgerung nach dem 20. Altersjahr mit Datum

  14. 13a. Geburtsort und -land

  15. 13b. Körpergrösse

  16. 13c. Augen- und Haarfarbe

  17. 13d. Passfoto

  18. 13e. Telefon- und Telefaxnummern

  19. 13f. E-Mail-Adresse

  20. 13g. Postzustelladresse

1.2 Kontrolldaten

  1. Datum der An- und Abmeldung bei der zuständigen kantonalen Militärbehörde

  2. Nachforschung über den Aufenthalt

  3. Frühere Wohngemeinde(n)

  4. Auslandurlaub

  5. Ausschreibung im automatisierten Polizeifahndungssystem (RIPOL) bei unbekanntem Aufenthalt

  6. Status als Grenzgänger/in

  7. Vermisstenerklärung

1.3 Rekrutierungsdaten

  1. Daten zur Ausstellung des Marschbefehls für den Orientierungstag und die Rekrutierung

  2. Wunschzeitpunkt der Rekrutierung

  3. Rekrutierungsdatum

  4. Rekrutierungskanton

  5. Tauglichkeit, mit Datum und Angabe der Marsch-, Trag- und Hebefähigkeit

  6. 25a. Medizinisch bedingte Waffenabgabe- oder Waffenbezugseinschränkung (R-Flag)

  7. Bestandener Sehtest

  8. Kaderbeurteilung und -empfehlung Stufe I

  9. Truppengattung, Dienstzweig oder Dienst sowie Funktion

  10. Verwaltende Stelle

  11. Zeitpunkt der Rekrutenschule und Zuteilung in eine Rekrutenschule

  12. Information über die Absolvierung des Orientierungstages

  13. Anzahl geleistete Rekrutierungstage

  14. Tauglichkeit für den Zivilschutz, mit Datum und Angabe der Grundfunktion im Zivilschutz

1.4 Einteilung, Grad, Funktion und Ausbildung

  1. Zugehörigkeit zu einer Truppengattung, einem Dienst oder einem Dienstzweig sowie zum Generalstab oder Rotkreuzdienst, mit Datum

  2. Einteilungsformation mit Datum der Einteilung

  3. Formationsdaten, Gliederung mit Bezeichnung, Texten und Nummern, Funktionen, Graden, Sollbeständen

  4. Einheitsdaten mit Sprachcode, Angabe der kontrollführenden Stelle, der Militärleitzahl sowie der für die besonderen Aufgaben zuständigen Kantone

  5. Zugseinteilung in der Formation

  6. Grad oder Offiziersfunktion mit Datum der Beförderung oder Ernennung

  7. Stellendaten bei höheren Unteroffizieren und Offizieren

  8. Ausübung einer Funktion in Vertretung, Übertragung eines Kommandos oder einer Funktion ad interim

  9. Funktion mit Datum der Übernahme

  10. Neueinteilung und Versetzung, mit Datum

  11. Besondere militärische Ausbildung

  12. Besondere Ausrüstung, mit Angabe allfälliger Nummer der Gegenstände

  13. Hinterlegung oder Abnahme der Ausrüstung (inkl. Taschenmunition) mit Datum

  14. 46a. Abgabe, Hinterlegung, Rücknahme, Abnahme und Entzug der persönlichen Waffe sowie Übernahme ins Eigentum

  15. 46b. Abgabe, Rücknahme, Abnahme und Entzug der Leihwaffe

  16. 46c. die mit Abgabe, Hinterlegung, Abnahme und Entzug der persönlichen Waffe oder Leihwaffe zusammenhängenden Abklärungen und Umstände

  17. 46d. Meldungen der Zentralstelle nach Artikel 32c Absatz 4 WG

  18. Militärische Fach- oder Fähigkeitsausweise, mit Jahr des Erwerbs oder der Erneuerung

  19. Erstmalige Verleihung einer Auszeichnung

  20. Kaderbeurteilung und -empfehlung Stufen II–IV und Z

  21. Eignungsprüfung und Personensicherheitsprüfung mit Entscheid, Art und Datum der Prüfung

  22. 50a. Integritätsprüfung mit Empfehlung (erfüllt/nicht erfüllt) und Datum der Prüfung von Angehörigen der Armee für die Funktion eines Truppenrechnungsführers oder einer Truppenrechnungsführerin

  23. Daten zur Ausstellung des militärischen Führerausweises sowie Ausschluss vom Erwerb oder Besitz eines militärischen Führerausweises

  24. Besondere Bezeichnung der Angehörigen der Armee, die Einsätze im Friedensförderungsdienst leisten

  25. Zugehörigkeit zu den nicht in Formationen Eingeteilten nach Artikel 6 der Verordnung vom 29. März 2017129 über die Strukturen der Armee

  26. Status der Erfüllung der ausserdienstlichen Schiesspflicht

  27. Aufgebot vor eine sanitarische Untersuchungskommission

  28. Verfügungen sanitarischer Untersuchungskommissionen über die Tauglichkeit samt medizinisch bedingter Waffenabgabe- oder Waffenbezugseinschränkung (R-Flag)

  29. Einreichung eines Gesuchs um Zulassung zum waffenlosen Militärdienst oder zum Zivildienst, mit Datum des Eingangs des Gesuches bei der Entscheidstelle

  30. Prüfung eines Ausschlusses von der Militärdienstleistung oder einer Enthebung vom Kommando oder von der Funktion (Ausschluss pendent)

  31. Daten für die Vorbereitung der Entlassung aus der Militärdienstpflicht

  32. Entlassung aus der Militärdienstpflicht oder aus dem Rotkreuzdienst

  33. Verlust des Schweizer Bürgerrechts

  34. Tod sowie Dienstbemerkung und Information zum Todeszeitpunkt wie «Verstorben im GAD», «Verstorben im FDT», «Verstorben im Auslandeinsatz» oder «Verstorben ausser Dienst»

1.5 Dienstleistungen

  1. Daten für die Ausstellung des Marschbefehls (militärisches Aufgebotstableau und Detailangaben)

  2. Verschiebung und Dispensation von Dienstleistungen mit Angabe des Grundes und des Jahres der Verschiebung oder der Dispensation

  3. Nichteinrücken in Dienstleistungen, Entlassung am Einrückungstag oder vorzeitige Entlassung, mit Angabe des Grundes

  4. Nicht bestandener Ausbildungsdienst mit Angabe der Art des Dienstes und des Grundes des Nichtbestehens

  5. Dienstleistungen im Einzelnen, mit Angaben über: Datum, Schule, Lehrgang, Kurs oder Übung sowie Art des Dienstes, Anzahl der geleisteten und der anrechenbaren Tage sowie Grund für die nicht anrechenbaren Tage, Nachholung, Vorausleistung oder freiwillige Dienstleistung

  6. Vorschlag für die Ausbildung zu einem höheren Grad oder für eine neue Funktion, mit Angaben über Art, Herkunft und Datum des Vorschlags, Zeitpunkt, Art und Verlauf der Weiterausbildung (Planungsmodul unteres Milizkader), vorgesehene Schule oder Lehrgang sowie Funktion, Grad und Einteilung im höheren Grad

  7. Gesamtnote der Qualifikationen von Angehörigen der Armee mit Mannschaftsgraden sowie von Unteroffizieren

  8. Anzahl der Diensttage, die der Militärdienstpflichtige bereits geleistet hat und noch leisten muss

  9. Schulungsprogramme, Kontingente, Kursanmeldung, -übersicht und Warteliste

  10. Karriere- und Laufbahnplanung, -ziele, -möglichkeiten sowie Anforderungsprofile

1.6 Status nach Militärgesetz

  1. Befreiung von der Militärdienstpflicht nach den Artikeln 4 und 18 MG oder Entlassung aus der Armee nach Artikel 49 Absatz 2 MG; bei der Befreiung nach Artikel 18 MG mit Angaben (Nummer, Bezeichnung/Name, Kontaktangaben) zum Gesuchsteller oder zur Gesuchstellerin

  2. Zuweisung zu den nicht eingeteilten Doppelbürgern nach Artikel 5 MG

  3. Zuteilung und Zuweisung von Personen an die Armee nach Artikel 6 MG

  4. Befreiung von der Rekrutierung nach Artikel 9 MG

  5. Verlängerung der Militärdienstpflicht nach Artikel 13 MG

  6. 77a. Status als Spezialist oder Spezialistin nach den Artikeln 13 und 104a MG

  7. Zulassung zum waffenlosen Militärdienst nach Artikel 16 MG

  8. Befreiung vom Ausbildungsdienst und vom Assistenzdienst nach Artikel 17 MG

  9. Ausschluss von der Militärdienstleistung nach den Artikeln 21–24 MG

  10. Enthebung vom Kommando oder von der Funktion nach Artikel 24 MG

  11. Dienstuntauglichkeit

  12. Freistellung vom Militärdienst nach Artikel 61 MG; mit Angaben (Nummer, Bezeichnung/Name, Kontaktangaben) zum Gesuchsteller oder zur Gesuchstellerin

  13. Dispensation vom Assistenz- und Aktivdienst nach Artikel 145 MG, mit Angabe des Datums der Anordnung, der Nummer des Antragstellers und der unentbehrlichen Tätigkeit

  14. Zulassung zum Zivildienst nach Artikel 10 des Zivildienstgesetzes vom 6. Oktober 1995130

  15. Aufhebung einer Zuweisung zu den nicht eingeteilten Doppelbürgern oder einer Befreiung von der Militärdienstpflicht

  16. Wiederzulassung zur Militärdienstpflicht

  17. Status als militärisches Personal oder als Richter oder Ersatzrichter nach Militärstrafprozess vom 23. März 1979131

  18. Datum der Statusbegründung oder -änderung

  19. 89a. Einteilung in Einsatzgruppen im Zusammenhang mit der Funktionsbewertung

1.7 Strafen, Nebenstrafen und strafrechtliche Massnahmen

  1. Rechtskräftige Disziplinarstrafen für Disziplinarfehler, die ausserhalb der Dienstzeit begangen werden, mit Art und Grund der Disziplinarstrafe und Strafmass

  2. Militärgerichtliche Handlungen (Beweisaufnahmen, Voruntersuchungen)

  3. Rechtskräftige Verurteilungen mit Sanktion, verletztem Gesetz, Art der Strafe, Strafmass, Art des Vollzuges und Vollzugskanton

  4. 92a. Gemeldete Daten über hängige Strafverfahren

  5. 92b. Daten aus Strafverfahren nach Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe m MIG

  6. Ausschluss aus der Armee gestützt auf das Militärstrafgesetz vom 13. Juni 1927132

  7. Degradation

  8. Antritt des Strafvollzuges und Entlassung aus dem Strafvollzug

  9. Datum des Urteils

  10. Aufgebotsstopp nach Artikel 34 oder 38 der Verordnung vom 22. November 2017133 über die Militärdienstpflicht

  11. 97a. Meldungen nach Artikel 113 Absätze 7 und 8 MG

1.8 Zusatzdaten (mit Einwilligung der betroffenen Person)

  1. Besondere zivile Kenntnisse (wie Sprachen, Spezialausbildung)

  2. 99. –101. ...

  3. 101 a. Adresse von Angehörigen oder Notfalladresse samt Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adresse

  4. Freiwillige Verlängerung der Militärdienstpflicht

  5. Sperrung der Weitergabe von Daten nach Artikel 16 Absatz 4 MIG

  6. 103a. Zahlungsverbindung

1.9 Geschäftskontrolle und Korrespondenzverwaltung

  1. Geschäftskontrolle, mit Datum der einzelnen Geschäftsvorfälle und mutierender Dienststelle

  2. Elektronisches Dokumenten-Management samt Korrespondenz zum Dienstverschiebungs-, Kontroll- und Qualifikationswesen sowie die Einverständniserklärung zur Durchführung einer Personensicherheitsprüfung

  3. Daten für die Kaderselektion und die Kontrolle des Verfahrens für das Qualifikations- und Mutationswesen in der Armee

1.10 Ausbildungsgutschriften

  1. Antrag auf Auszahlung von Ausbildungsgutschriften (inklusive Angaben zur Ausbildung)

  2. Angaben im Zusammenhang mit der Prüfung und Kontrolle des Antrags (inklusive Kostennachweise und Zahlungsbelege sowie Abschlussdiplom oder Kursbestätigung)

  3. Entscheid über Auszahlung von Ausbildungsgutschriften

  4. Ausbildungsgutschrifts-Konto (anfängliches Guthaben, erfolgte Auszahlungen, verbleibendes Restguthaben)

2 Daten der Schutzdienstpflichtigen sowie von Personen, die im Zivilschutz für befristete Einsätze herangezogen werden, Ausbildungen erteilen, an Ausbildungen teilnehmen oder als Rechnungsführer tätig sind, jedoch keinen Anspruch auf Erwerbsersatz haben

2.1 Personalien

  1. AHV-Versichertennummer*

  2. Name*

  3. Vorname*

  4. Geburtsdatum (mit Anzeige des aktuellen Alters)*

  5. Geschlecht*

  6. Ausgeübter Beruf

  7. Wohnadresse*

  8. Wohngemeinde*

  9. Heimatgemeinde(n)

  10. Heimatkanton(e)

  11. Staatsangehörigkeit (für Personen nach Art. 15 Abs. 1 Bst. e BZG134)

  12. Muttersprache*

  13. Arbeitgeber und Adresse*

2.2 Kontrolldaten

  1. Datum der An- und Abmeldung bei der zuständigen kantonalen Militärbehörde

  2. Nachforschung über den Aufenthalt

  3. Frühere Wohngemeinde(n)

  4. Auslandurlaub

  5. Ausschreibung im automatisierten Polizeifahndungssystem (RIPOL) bei unbekanntem Aufenthalt

  6. Status als Grenzgänger

  7. Vermisstenerklärung

2.3 Rekrutierungsdaten

  1. Rekrutierungsdatum

  2. Anzahl geleistete Rekrutierungstage

  3. Tauglichkeit für den Zivilschutz

  4. Grundfunktion*

  5. Punktzahl Sport

  6. Bestandener Sehtest

  7. Zeitpunkt der Grundausbildung

2.4 Einteilung, Grad und Funktion

  1. Zivilschutzorganisation / Kanton*

  2. Einheit / Formation*

  3. Fachgebiet*

  4. Grad*

  5. Funktion(en)*

  6. Funktionsstufe*

  7. Besondere Ausbildung im Zivilschutz*

  8. Verleihung einer Auszeichnung

  9. Kaderempfehlung

  10. Personensicherheitsüberprüfung mit Entscheid, Art und Datum der Prüfung

  11. Status (wie aktiv, Reserve, ehemalig)*

  12. Freiwillige Schutzdienstleistung*

  13. Verfügbarkeit (verfügbar, eingeschränkt verfügbar [mit zeitlichen Angaben], nicht verfügbar)

  14. Aufgebot vor eine sanitarische Untersuchungskommission

  15. Verfügungen sanitarischer Untersuchungskommissionen über die Tauglichkeit

  16. Entlassung aus der Schutzdienstpflicht*

  17. Tod

  18. Alarmierung

  19. Persönliche Ausrüstung

2.5 Dienstleistungen

  1. Bezeichnung Dienstanlass

  2. Code, (Referenz-)Nummer Dienstanlass

  3. Schule

  4. Art des Dienstes

  5. Gesetzliche Grundlage für Aufgebot

  6. Einrückungsdatum und -zeit

  7. Einrückungsort

  8. Entlassungsdatum und -zeit

  9. Entlassungsort

  10. Dienstverschiebung, Urlaub

  11. Dienstperiode (von ... bis)

  12. Mutationen

  13. Diensttage

  14. Diensttage gesamt (aller bisher geleisteten Diensttage, History Dienstleistungen)

  15. Qualifikationen

2.6 Leistungsprofil

  1. Körpergrösse

  2. Marsch-, Trag- und Hebefähigkeit

  3. Brillenträger / Kontaktlinsenträger

2.7 Zusatzdaten (mit Einwilligung der betroffenen Person)

  1. Telefonnummer(n)*

  2. E-Mail-Adresse(n)*

  3. Zivile und militärische Fahrausweise

  4. Besondere zivile Kenntnisse (wie Sprachen, Spezialausbildung)

  5. Zahlungsverbindung*

  6. Postzustelladresse*

  7. Adresse von Angehörigen oder Notfalladresse (mit Telefon, E-Mail-Adresse)

2.8 Strafen

  1. Rechtskräftige Disziplinarstrafen für Disziplinarfehler mit Art und Grund der Disziplinarstrafe und Strafmass

  2. 72a. Rechtskräftige Verurteilungen mit Sanktion, verletztem Gesetz, Art der Strafe, Strafmass, Art des Vollzugs, Vollzugskanton, Antritt des Vollzugs und Entlassung aus dem Vollzug

  3. Ausschluss aus dem Zivilschutz

  4. Degradation

  5. Aufgebotsstopp

2.9 Diverses

  • 76. Zivilschutzausweis (inkl. Foto)

  • 77. Geschäftskontrolle (Angaben über die im PISA durchgeführten administrativen Vorgänge)

  • 78. Elektronisches Dokumenten-Management (zentrales Archiv PISA)

  • 79. Daten für Kaderselektion (Karriereplanung, -ziele und -möglichkeiten sowie Anforderungsprofile)

  • 80. Rolle von Personen, die im Zivilschutz für befristete Einsätze herangezogen werden, Ausbildungen erteilen, an Ausbildungen teilnehmen oder als Rechnungsführer tätig sind, jedoch keinen Anspruch auf Erwerbsersatz haben*

  • * gemäss Artikel 4 Absatz 4 bearbeitete Daten von Personen, die im Zivilschutz für befristete Einsätze herangezogen werden, Ausbildungen erteilen, an Ausbildungen teilnehmen oder als Rechnungsführer tätig sind, jedoch keinen Anspruch auf Erwerbsersatz haben

Daten des MEDISA

(Art. 6)

  1. Personalien:

    1. Name;

    2. Vorname;

    3. Adresse;

    4. AHV-Versichertennummer.

  2. Entscheide betreffend Tauglichkeit (Militär, bei Bedarf Zivilschutz), inklusive:

    1. medizinische Begründung (wenn nicht uneingeschränkt militärdiensttauglich);

    2. Waffenabgabe- und Waffenbezugseinschränkung (R-Flag) bei Vorliegen von entsprechenden medizinischen Gründen.

  3. Daten des ärztlichen Fragebogens vom Orientierungstag (Selbstdeklaration):

    1. familiäre Krankheiten;

    2. schulische und berufliche Situation;

    3. Suchtanamnese;

    4. Krankheiten und Unfälle;

    5. persönliche Einschätzung der Fähigkeit, Militärdienst zu leisten;

    6. Name des aktuellen Hausarztes oder der aktuellen Hausärztin.

  4. Daten der medizinischen Befragungen und Untersuchungen, die bei der Rekrutierung erfasst werden:

    1. anamnestische Angaben (in Ergänzung zu den im ärztlichen Fragebogen [Formular 3.4] erwähnten medizinischen Problemen);

    2. Körpermasse (Gewicht, Grösse, Bauchumfang);

    3. Hör- und Sehfähigkeit;

    4. medizinischer Status (Untersuchung von: Skelettapparat, Weichteilen, Herz-Lungenorganen, Abdomen, Geschlechtsorgan [nur bei Männern]);

    5. EKG, Blutdruckmessungen;

    6. Lungenfunktionstest;

    7. psychologische und psychiatrische Daten:

      • – Resultate der Tests (Resultate in Zahlen, keine Fragebogen),

      • – medizinischer Untersuchungsbefund der Fachpersonen;

    8. körperliche Leistungsfähigkeit (Sportresultate).

  5. Freiwillige Untersuchungen bei der Rekrutierung:

    1. Laboruntersuchung (Blutparameter: Hämatologie, Chemie, Infektiologie);

    2. Impfungen.

  6. Zusatzuntersuchungen bei der Rekrutierung (problemorientiert: z. B. ausführlicher medizinischer Status zu einem Organ, Belastungs-EKG).

  7. Zeugnisse und Gutachten von militärischen und zivilen Ärzten und Ärztinnen:

    1. Zeugnisse von zivilen Ärzten und Ärztinnen, eingebracht durch Stellungspflichtige/Angehörige der Armee oder eingefordert durch militärische Ärzte und Ärztinnen und durch den Militärärztlichen Dienst;

    2. medizinische Unterlagen der militärischen Ärzte und Ärztinnen aus Schulen und Kursen.

  8. Zeugnisse sowie Stellungnahmen von nichtärztlichen Fachpersonen:

    1. Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen, Psychologen und Psychologinnen, Sozialdienst usw.;

    2. Familienangehörige, Arbeitgeber, Rechtsbeistand usw.

  9. Amtliche Dokumente (Auswahl):

    1. Untersuchungsrichter und Untersuchungsrichterinnen, Auditorat (Anfragen zu Tauglichkeit zur Zeit der Tat);

    2. Polizeirapport, Kreiskommando (Anfrage zu Waffenrückgabe).

  10. Korrespondenz mit dem Stellungspflichtigen und mit Militär- oder Schutzdienstpflichtigen:

    1. zu Diensttauglichkeit oder Dienstfähigkeit;

    2. bei medizinischer Anfrage des Stellungspflichtigen/des oder der Angehörigen der Armee an den Militärärztlichen Dienst.

  11. Korrespondenz mit offiziellen Stellen (Auswahl):

    1. medizinische Anfrage der Militärversicherung;

    2. Wehrpflichtersatz;

    3. Zivilschutz.

  12. Daten, die notwendig sind für die medizinische und psychologische Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von zivildienstpflichtigen Personen:

    1. Zeugnisse von zivilen Ärzten und Ärztinnen, eingebracht durch das ZIVI oder durch die zivildienstpflichtige Person oder eingefordert durch Ärzte und Ärztinnen der für den Sanitätsdienst der Armee zuständigen Stelle;

    2. Zeugnisse sowie Stellungnahmen von nichtärztlichen Fachpersonen nach Ziffer 8;

    3. Korrespondenz mit der zivildienstpflichtigen Person zur Arbeitsfähigkeit;

    4. Befund der Ärzte und Ärztinnen der für den Sanitätsdienst der Armee zuständigen Stelle über das Ausmass der Arbeitsfähigkeit der zivildienstpflichtigen Person und Angaben über die sich aufdrängenden Massnahmen.

  13. Daten, die sich auf den körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand beziehen und die für die medizinische und psychologische Beurteilung notwendig sind:

    1. aus Prüfungsergebnissen der Risikoanalysen der Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen im VBS;

    2. aus Hinweisen zu Hinderungsgründen betreffend die Abgabe der persönlichen Waffe oder Leihwaffe.

  14. Sanitätsdienstliche Daten von Truppenärzten im Zusammenhang mit Untersuchungen, Diagnosen, Therapien und medizinischen Dispensationen; enthalten sind auch Entscheide bezüglich Militärdienstfähigkeit und bei Bedarf Anträge zum Aufbieten vor einer sanitarischen Untersuchungskommission.

  15. Pflegedokumente (bei stationärem Aufenthalt).

  16. Sanitätsdienstliche Daten, die vom PPD im Zusammenhang mit der psychologischen Abklärung der Militärdienstfähigkeit erhoben werden.

Daten des ITR

(Art. 8)

Personalien:

  1. Name.

  2. Vorname.

  3. AHV-Versichertennummer.

  4. Geburtsdatum.

  5. Muttersprache.

  6. Adresse.

  7. Beruf.

  8. Heimatort.

  9. Notfallangaben.

Rekrutierungsspezifische Daten:

  1. Organisationsdaten wie:

    1. Rekrutierungs- und Betriebszyklen;

    2. Merkmale zum automatischen Gruppieren;

    3. Gruppen- und Laufnummern.

  2. Aufbietende Stelle (Kanton, Lehrverband, Kompetenzzentrum).

  3. Rekrutierungszone und Rekrutierungskreis.

  4. Rekrutierungsdatum, Rekrutierungsort und Einrückzeit.

  5. Dauer der Rekrutierung/der Abklärung.

  6. Status der Probanden in Bezug auf einen Betriebszyklus (Vormerkung erstellt/aktualisiert/geschlossen, Dienstanzeige/Marschbefehl gedruckt/versandt, aufgeboten, dispensiert, eingerückt/nicht eingerückt, regulär/administrativ/an sanitarische Eintrittsmusterung [SEM] entlassen).

  7. Mit der Rekrutierung und der Zuteilung verbundene Dienstbemerkungen und Codes der Kontrolle Dienstpflicht.

  8. Die für die Zuteilung notwendigen Daten bezüglich Schul- und Kantonskontingenten.

  9. Statistische Daten, bestehend aus den Kennzahlen eines Rekrutierungszyklus, zuhanden der zuständigen Stellen bei Bund und Kanton.

Mittels Untersuchungen, Tests und Fragebogen erhobene Daten:

  1. Gesundheitszustand:

    1. Anamnese mit Ergebnis (Status inklusive Körpermasse [Grösse, Gewicht, Body Mass Index {BMI}, Bauchumfang]);

    2. Elektrokardiogramm;

    3. Lungenfunktion inklusive bestandenem Test für das Tragen von Atemschutzgeräten;

    4. Hörvermögen;

    5. Sehvermögen inklusive Farb-, Stereo-, Nachtsehen und Sehhilfen;

    6. Intelligenztest;

    7. Textverständnistest;

    8. Fragebogen zur Erkennung von psychischen Erkrankungen sowie aktuellen psychischen Belastungen und Ressourcen;

    9. freiwillige Laboruntersuchungen (Blutbild und Impfungen).

  2. Körperliche Leistungsfähigkeit: Kondition mit ihren Komponenten Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit sowie koordinative Fähigkeiten.

  3. Intelligenz und Persönlichkeit: allgemeine Intelligenz, Problemlösefähigkeit, Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit, Flexibilität, Gewissenhaftigkeit und Selbstbewusstsein sowie Veranlagung zu Handlungen.

  4. Psyche: Angstfreiheit, Selbstbewusstsein, Stressresistenz, emotionale Stabilität und Umgänglichkeit.

  5. Soziale Kompetenz: Verhalten und Sensitivität in der Gesellschaft, der Gemeinschaft und der Gruppe.

  6. Einschränkungen der Gesundheit, sofern sie funktionsrelevant sind, bezüglich:

    1. Marschieren, Tragen, Heben;

    2. Knie-/Fussbeschwerden;

    3. Atemwegproblemen;

    4. Hautproblemen/Allergien;

    5. Platzangst.

  7. Medizinische Tauglichkeit.

  8. Eignung zur Ausübung bestimmter Funktionen: funktionsbezogene Eignungsprüfungen, soweit sich die Eignung nicht aus dem Leistungsprofil nach den Ziffern 19–23 dieses Anhangs ergibt.

  9. Resultate der Eignungsprüfung für Fahrer (A- und B-Test).

  10. Grundsätzliches Kaderpotenzial: Potenzial zur Verwendung als Unteroffizier, höherer Unteroffizier oder Offizier sowie die für die Potenzialermittlung erforderlichen Daten wie:

    1. Führungsmotivation;

    2. kognitive Leistungsfähigkeit;

    3. Selbstkompetenz: Leistungsmotivation, Belastbarkeit, Gewissenhaftigkeit, Selbständigkeit, Beeinflussungsverhalten;

    4. Sozialkompetenz: soziales Verhalten, Konfliktverhalten, Extraversion, Entgegenkommen/Friedfertigkeit, Teamfähigkeit;

    5. Zusatzdimensionen: Integrität, Instabilität;

    6. Bewertung der Präsentationsübung.

  11. Persönliche Interessen an bestimmten funktionsrelevanten Tätigkeiten und an der Ausübung bestimmter militärischer Funktionen (inklusive den Angaben aus dem Fragebogen „Interesseninventar“).

  12. Tägliches Sportverhalten.

  13. Kenntnisse der englischen Grammatik (für das für die Friedensförderung vorgesehene Personal).

  14. Gefahrenpotenzial betreffend Missbrauch der persönlichen Waffe (inklusive Ergebnis und Status der Risikoanalyse/Personensicherheitsprüfung zum Zeitpunkt der Zuteilung).

  15. Von der betroffenen Person mitgeteilte weitere Daten (mittels «Rosablatt»):

    1. berufliche und schulische Ausbildung;

    2. Vorbildung (vordienstliche Kurse und Kenntnisse);

    3. Sprachkenntnisse;

    4. Brillenträger, Kontaktlinsenträger;

    5. Linkshänder, Linkszieler;

    6. Führerausweis, Fahrerwunsch;

    7. Zuteilungswünsche;

    8. persönliche Wünsche im Hinblick auf den Militärdienst wie das Interesse an militärischer Weiterausbildung, an der Leistung des Militärdienstes als Durchdiener oder an waffenlosem Dienst;

    9. Wunschzeitpunkt Start Rekrutenschule.

Zuteilungsdaten:

  1. Zuteilungsdaten bei Militärdiensttauglichen, bestehend aus:

    1. Truppengattung, Funktion, Schule und Schulstartdatum der Erstzuteilung;

    2. Truppengattung und Funktion der Zweitzuteilung, wo angebracht;

    3. vorgesehene spezielle Verwendungen.

  2. Zuteilungsdaten bei Zivilschutztauglichen bestehend aus:

    1. Funktion;

    2. Dauer, Ort und Zeitpunkt des Anlasses.

Daten des ISPE

(Art. 9)

  1. Personalien

  2. Art der Visite

  3. Diagnose

  4. Entscheid über den Ort der Behandlung

  5. Ein- und Austrittsdaten der Patientinnen und Patienten

  6. verfügte Dispensationen

  7. durchgeführte Untersuchungen

Daten der FallDok PPD

(Art. 10)

  1. Name

  2. Vorname

  3. Adresse

  4. Geburtsdatum

  5. AHV-Versichertennummer

  6. Einteilung

  7. Grad

  8. Funktion

  9. Ausbildung in der Armee

  10. Arbeitsort

  11. Ausbildung

  12. Beruf

  13. Familie

  14. sanitätsdienstliche Daten psychologischer oder psychiatrischer Herkunft

  15. Finanzielle Situation

  16. Sprachkenntnisse

  17. Resultate von psychologischen Tests

  18. Aktuelle Situation Rekrutenschule

  19. Schulen

Daten des MEDIS LW

(Art. 10a)

  1. Name

  2. Vorname

  3. Adresse

  4. Geburtsdatum

  5. AHV-Versichertennummer

  6. Einteilung und Grad

  7. Funktion

  8. Ärztlicher Fragebogen

  9. Berichte externer Spezialisten und Spezialistinnen

  10. Anamnestische Angaben zum Gesundheitszustand sowie dem flugmedizinischen und flugpsychologischen Verlauf

  11. Befunde aus den flugmedizinischen und flugpsychologischen Untersuchungen

  12. Befunde der laborchemischen Untersuchung sowie der medizinischen Tests

  13. Röntgenbilder und deren Befunde

  14. Korrespondenz und Überweisungsdokumente

  15. Angaben über flugmedizinische und flugpsychologische Massnahmen, die getroffen wurden

  16. Entscheide zur Einteilung sowie zur Flug- und Sprungtauglichkeit

Daten des EAAD

(Art. 11)

  1. Name

  2. Vorname

  3. Grad

  4. AHV-Versichertennummer

  5. militärische Einteilung

  6. Truppengattung, Dienst oder Dienstzweig

  7. Funktion

  8. Besondere militärische Ausbildung

  9. Wohnadresse und -gemeinde

  10. Geburtsdatum und -ort

  11. Heimatgemeinde und -kanton

  12. Muttersprache

  13. Erlernter und ausgeübter Beruf

  14. Zivilstand

  15. Resultate der Eignungsprüfungen mit Datum

  16. Daten über die Durchführung und das Ergebnis von Personensicherheitsüberprüfungen

  17. Daten nach den Artikeln 27 und 28 des Bundespersonalgesetzes vom 24. März 2000135

Zusätzlich bei einer Anstellung im AAD 10:

  1. Angaben zum Arbeitsverhältnis, insbesondere Arbeitsvertrag

  2. Arbeitsort

  3. Daten der Grundbereitschaft für Auslandeinsätze (Impfstatus, Blutgruppe), die für die Aufgabenerfüllung notwendig sind

  4. Daten über die Verwendung, insbesondere die Teilnahme an Auslandeinsätzen, Kursen und Auslandkommandierungen

  5. Daten über die erworbenen Brevets und Ausbildungen mit Erwerbsdatum, Resultat und Verfalldatum

  6. Daten für den Verstorbenen- und Vermisstendienst

Mit Einwilligung der betreffenden Person erhobene Daten:

  1. Detailangaben über Personaldokumente (Pass, ID, Führerschein, Fahrzeugausweis, Personalausweis etc.)

  2. besondere zivile Kenntnisse und Ausweise (wie Sprachen, Spezialausbildung)

  3. Notfalladressen der engsten Angehörigen

  4. Telefon- und Telefaxnummern

  5. E-Mail-Adresse

  6. Adressen des Zahn- und Hausarztes

  7. Daten der Karriere- und Nachfolgeplanung

  8. weitere Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden

Daten des ISB

(Art. 12)

  1. Name

  2. Vorname

  3. Adressen (privat, militärisch)

  4. E-Mail-Adresse

  5. Telefonnummer

  6. Geburtsdatum

  7. AHV-Versichertennummer

  8. Einteilung

  9. Grad

  10. Funktion

  11. Entscheid über Verbleib in der Rekrutenschule / Entscheid über Absolvierung der Kaderschule

  12. Entlassung aus dem Militärdienst (Code „E“)

  13. Sprachkenntnisse

  14. Geschlecht

  15. Erlernter Beruf

  16. Ausgeübte berufliche Tätigkeit

  17. Angaben zur Ausbildung und zum Lehrabschluss

  18. Gegenwärtiger und letzter Arbeitgeber

  19. Angaben zum Zivilstand

  20. Lebens-/Ehepartner (Name, Vorname)

  21. Kinder (Name, Vorname, Geburtsdatum)

  22. Angaben zu allfälliger Wohngemeinschaft

  23. Eltern (Namen, Vornamen, berufliche Tätigkeit, Adresse, Zivilstand)

  24. Geschwister (Anzahl, Geschlecht, Alter, berufliche Tätigkeit)

  25. Finanzielle Verhältnisse (Einkommen, Einkommen Partner, Ausgaben, Vermögen, Schulden, etc.) inklusive Belege

  26. Antrag an den Sozialdienst der Armee um soziale Unterstützung (Bedürfnisse des Betroffenen)

  27. Wäschebestellung (insbesondere inklusive Körperlänge, Statur, Kragenweite, Schuhnummer)

  28. Involvierte Drittpersonen (Namen, Vornamen, Adressen, Kontaktangaben)

  29. Zuständiger Berater des Sozialdienstes der Armee

  30. Bericht und Antrag des Beraters des Sozialdienstes der Armee

  31. Ort/Datum der Erhebung

  32. Gewährte Unterstützung durch den Sozialdienst der Armee (Beratung, finanzielle Unterstützung, etc.)

  33. Verfügte finanzielle Unterstützung (Datum, Grund, Betrag, zuständiger Berater)

  34. Kontoangaben

  35. Ausgestellter Barcheck (Betrag, Ausstelldatum)

  36. Weitere Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden

Daten des IPV

(Art. 13)

  1. Personalien

  2. Daten über das Arbeitsverhältnis, den Arbeitsort, die Personalkategorie und die Funktionsbewertung

  3. Daten über Einteilung, Grad, Funktion, Ausbildung, Qualifikation und Ausrüstung in der Armee und im Zivilschutz

  4. Daten über den Einsatz in der Armee und im Zivilschutz

  5. Daten über den militärischen Status und über die Zulassung zum Zivildienst

  6. Daten über die berufliche Laufbahn sowie Daten zur Nachfolgeeignung und Nachfolgeplanung

  7. Daten über die beruflichen Aus- und Weiterbildungen sowie Assessments

  8. Daten über die Sprachkenntnisse

  9. Dienstleistungsplanung mit den geplanten Einsätzen, Ausbildungen und ferienbedingten Abwesenheiten

  10. Daten für die Lohnberechnung

  11. Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden

  12. Daten über die Organisation der Gruppe Verteidigung und den Stellenplan

  13. Berufliche sowie Aus- und Weiterbildungsinteressen

Daten des PERAUS

(Art. 14)

  1. Ergebnisse der Rekrutierung für den Friedensförderungsdienst

  2. Einteilung, Grad, Funktion, Ausbildung und Qualifikation in der Armee und im Zivilschutz

  3. Daten über den Einsatz in der Armee und im Zivilschutz

  4. medizinische und psychologische Daten über den Gesundheitszustand

  5. Resultate von medizinisch-technischen Untersuchungen und medizinisch-psychologischen Tests

  6. andere personenbezogene Daten, die sich auf den körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand der zu beurteilenden oder zu behandelnden Person beziehen

  7. Passnummer

  8. beruflicher und militärischer Lebenslauf

  9. Angaben zu den Arbeitsverhältnissen, insbesondere Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung oder auf einer Personalbeurteilung beruhende Entscheide

  10. von Partnerorganisationen abgegebene Qualifikationen der betreffenden Person

  11. Daten über die Durchführung und das Ergebnis der Personensicherheitsprüfung

  12. Daten nach den Artikeln 27 und 28 des Bundespersonalgesetzes vom 24. März 2000136

  13. Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden

  14. Daten für den Verstorbenen- und Vermisstendienst

  15. Religionszugehörigkeit

  16. Name

  17. Vorname

  18. Geburtsdatum

  19. Heimatort

  20. Staatsangehörigkeit

  21. Zivilstand

  22. AHV-Versichertennummer

  23. Wohnadresse

  24. Notfalladressen

Daten des OpenIBV

(Art. 16)

  1. Angaben zum Reiseteilnehmer (Grad, Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Heimatort, private Kontaktmöglichkeit)

  2. Notfalladresse/Notfallkontakt

  3. Berufliche Angaben (Funktion, Personalnummer, Organisationseinheit, Dienstort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.)

  4. AHV-Versichertennummer/ausländische Sozialversicherungsnummer

  5. Angaben von Reisedokumenten (Identitätskarte, Pass)

  6. Angaben für Spesenvergütung

  7. Anlass

  8. ausländische Stelle

  9. NATO Security Clearance

  10. Ziel und Zweck des Auslandanlasses

  11. Begründung, Mehrwert

  12. Konsequenzen bei Nichtgenehmigung

  13. Kosten

  14. Reisemittel

  15. Bekleidung (Uniform, zivil)

  16. Reisebericht

Daten des IHMR

(Art. 21)

  1. nicht besonders schützenswerte Daten aus dem Lebenslauf

  2. Name

  3. Vorname

  4. Grad

  5. Geburtsdatum

  6. Einteilung

  7. Schule

  8. Sprachkenntnisse

  9. zivile Weiterbildungen

  10. militärische Weiterbildungen

Daten des IVE

(Art. 26)

  1. Name

  2. Vorname

  3. Geburtsdatum

  4. Grad

  5. Adresse

  6. AHV-Versichertennummer

  7. Arbeitsort

  8. Beruf

  9. Sprachkenntnisse

  10. Passdaten

  11. bisherige Einsätze

  12. absolvierte Ausbildungskurse für Verifikatoren/Verifikatorinnen

Daten des IPont

(Art. 31)

  1. Personalien

  2. Adresse

  3. Telefonnummer

  4. Nationalität und Heimatort

  5. Rekrutierungsvorschlag

  6. Pontonierkurs

  7. Entschädigungen

  8. Militärdiensttauglichkeit (ja/nein)

  9. Personalien, Adressen, Telefonnummern und AHV-Versichertennummern der Inspektoren und Inspektorinnen der Leistungsprüfungen

Daten des HYDRA

(Art. 34c)

  1. Name

  2. Vorname

  3. Adresse

  4. Muttersprache

  5. Geburtsdatum

  6. AHV-Versichertennummer

  7. PERAUS-Nummer

  8. Einsatzdaten mit Missionsbezeichnungen und -dauer

  9. Einteilung und militärischer Grad im nationalen Einsatz

  10. Militärischer Grad im internationalen Einsatz

  11. Erfassungsdatum

  12. Standort des Dienstbüchleins

  13. Notizen

  14. Auslandeinsatzauszeichnungen

  15. Angaben zur Militärversicherung (MV-Referenznummer, Vorfalldatum und Arbeitsunfähigkeitsdauer)

  16. Zeitraum und Beiträge der Pensionskasse

Daten des IES-KSD

(Art. 35)

  1. Zivile und militärische Daten, die zur Planung, Vorbereitung oder im Einsatz des KSD notwendig sind.

  2. Zivile und militärische Daten der am KSD beteiligten Personen:

    1. Daten über Fähigkeiten, Aufgaben und Verfügbarkeit für den KSD;

    2. Daten über den Einsatz.

  3. Zivile und militärische Daten der Medizinalpersonen:

    1. Daten über die zivile oder militärische Funktion und Ausbildung;

    2. Daten über den Einsatz in der Armee und im Zivilschutz;

    3. Daten über den militärischen Status sowie über die Zulassung zum Zivildienst;

    4. Daten nach Artikel 51 des Medizinalberufegesetzes vom 23. Juni 20061137, die für die Sicherstellung des medizinischen und technischen Betriebs von sanitäts- und veterinärdienstlichen Einrichtungen sowie der Rettungs- und Blutspendedienste des Gesundheitswesens unentbehrlich sind;

    5. Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden.

  4. 4. Zivile und militärische Daten der Patienten:

    1. Personenstatus (vermisst, unverletzt, verletzt, tot);

    2. sanitätsdienstliche Daten;

    3. Patientendaten der elektronischen Patientenkarte sowie des Patientenleitsystems (PLS);

    4. Transportprotokoll;

    5. Signalement;

    6. Änderungsjournal.

Daten des MIL Office

(Art. 37)

  1. Personalien (Name, Vorname, Adresse, Notfalladresse, Kontaktdaten etc.)

  2. Einteilung

  3. Grad

  4. Funktion

  5. Ausbildung und Ausrüstung

  6. Daten des Qualifikations- und Vorschlagswesens

  7. Daten zu Sold- und Spesenabrechnungen

  8. sanitätsdienstliche Befunde über Einschränkungen der Dienstfähigkeit

  9. weitere Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet wurden

  10. Daten des Disziplinarstrafwesens (Strafkontrolle)

  11. Daten zu Absenzen und Kommandierungen

  12. Daten für die Verwaltung und Zuweisung von Armeematerial auf Stufe Einheit

Daten des ISKM

(Art. 38 Abs. 1)

  1. Vorname und Nachname*

  2. Personalnummer*

  3. AHV-Versichertennummer*

  4. Geschlecht*

  5. Familienstand*

  6. Geburtsdatum* und Alter

  7. Staatsangehörigkeit*

  8. Bürgerort*

  9. geschäftliche und private Postadresse*

  10. geschäftliche E-Mail-Adresse* / private E-Mail-Adresse

  11. geschäftliche Telefonnummer* / private Telefonnummer

  12. Notfallkontakte

  13. militärische Informationen

  14. Grad

  15. Funktion

  16. Einteilung

  17. Personalkategorie

  18. zivile und militärische Aus- und Weiterbildung

  19. Zertifizierungen

  20. beruflicher Werdegang

  21. Führungserfahrung

  22. internationale Erfahrung

  23. Projekterfahrung

  24. Informatikkenntnisse

  25. Muttersprache*

  26. Korrespondenzsprache*

  27. Sprachkenntnisse*

  28. ausserberufliche Tätigkeiten

  29. lohnrelevante Leistungsbeurteilung

  30. Mitarbeiterprofil

  31. Selbstkompetenzen

  32. Sozialkompetenzen

  33. Führungskompetenzen

  34. Fachkompetenzen

  35. Nachfolgeeignung und -planung

  36. Entwicklungsmassnahmen

  37. Potenzialerfassung

  38. Assessments

  39. Poolbewirtschaftung

  40. militärische Laufbahn

  41. Einsatzgruppen

  42. Ab- und Einsatzkommandierungen

  43. Stammhaus

  44. Diensttage

  45. Code und Bezeichnung der Planstelle*

  46. Lohnklasse*

  47. Beschäftigungsgrad*

  48. Funktionsdauer*

  49. Eintritts- und Austrittsdatum*

  50. Mitarbeiterstatus*

  51. Departementsbereich*

  52. Verwaltungseinheit*

Mit Einwilligung der betreffenden Person erhobene Daten

  • 53. digitales Passfoto

  • * aus IPDM bezogene Daten

Daten des FIS HE

(Art. 40)

  1. Name

  2. Vorname

  3. Adresse

  4. AHV-Versichertennummer

  5. Geburtsdatum

  6. Geschlecht

  7. Religionszugehörigkeit

  8. Einteilung

  9. Grad

  10. Funktion

  11. Ausbildung

  12. sanitätsdienstliche Daten, die für den Einsatz relevant sind

  13. Daten des Führungsinformationssystems Soldat (IMESS)

  14. weitere Daten, die von der betreffenden Person freiwillig gemeldet werden

Daten des FIS LW

(Art. 41)

  1. Name

  2. Vorname

  3. Adresse

  4. AHV-Versichertennummer

  5. Geschlecht

  6. Einteilung

  7. Grad

  8. Funktion

  9. Ausbildung

  10. Passnummer

  11. Daten, die von der betreffenden Person gemeldet werden

Daten des IMESS

(Art. 42)

  1. Name

  2. Vorname

  3. Adresse

  4. AHV-Versichertennummer

  5. Geschlecht

  6. Einteilung

  7. Grad

  8. Funktion

  9. Ausbildung

  10. Daten über den physischen Zustand

  11. Leistungsprofile

  12. taktische Einsatzdaten und Bilder

Daten des AIS

(Art. 49)

  1. Name

  2. Vorname

  3. Initialen

  4. E-Mail-Adresse

  5. Personalnummer

  6. Funktion

  7. Anrede

  8. Benutzergruppe

  9. Benutzertyp

  10. Büro

  11. Telefonnummern

  12. Fax

  13. Pager

  14. Adresse

  15. Verwaltungseinheit 1. Stufe

  16. Verwaltungseinheit 2.+3. Stufe

  17. Land

  18. Staat

  19. Benutzerstatus

  20. AHV-Versichertennummer

  21. Ressourcen (Zugriffsberechtigungen auf gemeinsame Datenablagen und Anwendungen)

  22. Öffentliche Zertifikate

  23. Verwalter/in

  24. Nummern der persönlichen Geräte

  25. Netzstandort

  26. Ort des persönlichen Verzeichnisses

  27. Geburtsdatum

  28. Konto Gültigkeitsdauer

  29. Datum letzte Anmeldung

  30. Anzahl Anmeldungen

  31. Datum letzte Passwortänderung

  32. Passwort

Daten des PEGASUS

  1. Name

  2. Vorname

  3. Initialen

  4. E-Mail-Adresse

  5. Personalnummer

  6. Geburtsdatum

  7. Funktion

  8. Anrede

  9. Benutzergruppe

  10. Benutzertyp

  11. Benutzerstatus

  12. Büro

  13. Telefonnummern

  14. Fax

  15. Pager

  16. Adresse

  17. Arbeitgeber

  18. Verwaltungseinheit 1. Stufe

  19. Verwaltungseinheit 2. und 3. Stufe

  20. Land

  21. Staat (Kantone etc.)

  22. AHV-Versichertennummer

  23. Ressourcen (Zugriffsberechtigungen auf gemeinsame Datenablagen und Anwendungen)

  24. Öffentliche Zertifikate

  25. Verwalter/in

  26. Nummern der persönlichen Geräte und Ausweise

  27. Netzstandort

  28. Ort des persönlichen Verzeichnisses

  29. Konto Gültigkeitsdauer

  30. Datum letzte Anmeldung

  31. Anzahl Anmeldungen

  32. Datum letzte Passwortänderung

  33. Passwort

  34. Zutritts- und Zugangsberechtigungen

  35. Telefonie-Optionen (Wahlberechtigungen)

  36. Prüfstufe nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung vom 4. März 2011138 über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV) und Datum der Rechtskraft der einer zugangsberechtigten Person eröffneten Sicherheitserklärung nach Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a PSPV; Zeitpunkt der nächsten Wiederholung der Personensicherheitsprüfung nach Artikel 18 Absatz 1 PSPV

  37. Folgende biometrische Daten (Templates) einer Person: Handvenenmuster, Irisbild, Fingerabdruck

Daten des SD-PKI

(Art. 54)

  1. Name

  2. Vorname

  3. E-Mail-Adresse

  4. Personalnummer

  5. AHV-Versichertennummer

  6. Adresse

  7. Verwaltungseinheit

  8. Zertifikate

Daten des MDS

(Art. 57b)

  1. Name

  2. Vorname

  3. Geschlecht

  4. AHV-Versichertennummer

  5. Einteilung

  6. Dosimeternummern

  7. Dosimetermeldungen (Dosiswerte, Status des Dosimeters)

  8. Grenz- und Warnschwellen

Daten der Informationssysteme von Simulatoren

(Art. 58)

  1. Name

  2. Vorname

  3. Adresse

  4. AHV-Versichertennummer

  5. Einteilung

  6. Grad

  7. Funktion

  8. Ausbildung

  9. Qualifikation

  10. Ausrüstung in der Armee

  11. Daten über die an den Simulatoren absolvierten Ausbildungen und deren Ergebnisse

  12. Bild- und Filmaufnahmen

Daten des LMS VBS

(Art. 59)

  • 1. AHV-Versichertennummer

  • 2. Personalnummer*

  • 3. Name*

  • 4. Vorname*

  • 5. Arbeitsort / Dienstort (Postleitzahl)*

  • 6. Geburtsdatum*

  • 7. E-Mail-Adresse*

  • 8. Mobiltelefonnummer

  • 9. Muttersprache

  • 10 Korrespondenzsprache*

  • 11. Organisationseinheit*

  • 12. Linienvorgesetzter

  • 13. Funktion*, Stellenprofil*

  • 14. Kaderstufe/Einsatzgruppe

  • 15. Geschlecht*

  • 16. Einteilung

  • 17. Dienst bei

  • 18. Grad

  • 19. Ausbildungsrelevante Daten (Spezialausbildungen, Auszeichnungen, Brevets)

  • 20. Lernerfolg bei Tests («erfüllt/nicht erfüllt»)

  • 21. Lernfortschritt (absolvierte Lerneinheiten in prozentualen Anteilen)

  • 22. Durch Ausbildungen erworbene Fähigkeiten und Kompetenzen

  • 23. Lokale Personenidentifikatoren*

  • 24. Berechtigungen, Kompetenzen und Rollen im LMS VBS

  • 25. Fahrberechtigungskategorien

  • 26. Pontonierkurs

  • 27. Zivile und militärische Aus- und Weiterbildung

  • 28. Selbstkompetenzen

  • 29. Sozialkompetenzen

  • 30. Führungskompetenzen

  • 31. Fachkompetenzen

  • * Daten, die aus dem zentralen Identitätsspeicher beschafft werden können.

Daten des ISGMP

(Art. 60)

  1. Name

  2. Vorname

  3. Adresse

  4. AHV-Versichertennummer

  5. Beruf

  6. Funktion

  7. Einsatzbereich

  8. Daten über die Absolvierung der Aus- und Weiterbildung

Daten des MIFA

(Art. 61)

  1. Name

  2. Vorname

  3. Adresse

  4. AHV-Versichertennummer

  5. Ausbildung

  6. Beruf

  7. Heimatort

  8. Muttersprache

  9. Fahrberechtigungskategorien

Daten des SPHAIR-Expert

(Art. 61a)

  1. Personalien, Adresse und Zivilstand

  2. E-Mail-Adresse

  3. Lebenslauf und Angaben über die Sprung- und Flugvorerfahrung

  4. AHV-Versichertennummer

  5. Staatszugehörigkeit, Geburtsdatum und -ort

  6. Sprachkenntnisse

  7. Einteilung, Grad, Funktion und Ausbildung in der Armee

  8. Testresultate mit kommentierten Auswertungsergebnissen

  9. Selektionsstatus und -entscheide (geeignet/ungeeignet für weitere Abklärungsschritte

  10. Befunde aus der sanitätsdienstlichen Befragung zu Ausschlusskriterien für Piloten und Pilotinnen oder Fallschirmaufklärer/innen

  11. Angaben über die Kleidergrösse

  12. Telefonnummern (privat/Mobiltelefon)

Daten des ISFA

(Art. 63)

  1. Militäradresse

  2. Beginn der Dienstleistung

  3. Ende der Dienstleistung

  4. Kandidatennummer

  5. AHV-Versichertennummer

  6. Geschlecht

  7. Grad

  8. Name

  9. Vorname

  10. Wohnadresse

  11. Wohnort

  12. Heimatort

  13. Heimatkanton

  14. Geburtsdatum

  15. Prüfungssprache

  16. Prüfungsangaben (Datum, Zeit, Ort, Experte)

  17. Eigenleistung (Einreichdatum, formell erfüllt / formell nicht erfüllt)

  18. Prüfungsergebnisse pro Modul (erbracht / nicht erbracht / nicht teilgenommen)

Daten des SIBAD

(Art. 67)

  1. Name

  2. Vorname

  3. Adresse

  4. AHV-Versichertennummer

  5. Nationalität

  6. Heimatort

  7. Arbeitgeber und dessen Adresse

  8. Zivilstand

  9. Geburtsort

  10. Geburtsdatum

  11. Datum der Einbürgerung

  12. Aufenthalt in der Schweiz seit

  13. Name und Vorname des Ehepartners oder der Ehepartnerin bzw. des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin

  14. Funktion

  15. die für die Personensicherheitsprüfung erhobenen Daten nach Artikel 20 des Bundesgesetzes vom 21. März 1997139 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit

  16. die Risikoanalyse

  17. Prüfergebnis (inklusive Prüfstufe und Erteilungs-/Verfalldatum)

  18. Geschäftskontrolle

  19. Auftraggeber und dessen Adresse

  20. Projekt

Daten des ISKO

(Art. 68)

Personendaten (bezogen aus SIBAD)

  1. Name

  2. Vorname

  3. Adresse

  4. AHV-Versichertennummer

  5. Nationalität

  6. Heimatort

  7. Arbeitgeber und dessen Adresse

  8. Zivilstand

  9. Geburtsort

  10. Geburtsdatum

  11. Datum der Einbürgerung

  12. Aufenthalt in der Schweiz seit

  13. Name und Vorname des Ehepartners oder der Ehepartnerin bzw. des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin

  14. Funktion

  15. Auftraggeber und dessen Adresse

  16. Projekt

Firmendaten

Firma

  1. Dossiernummer

  2. Name

  3. Adresse

  4. Telefon

  5. Fax

  6. E-Mail-Adresse

  7. Internetadresse

Geheimschutzbeauftragter

  1. Anrede

  2. Name

  3. Vorname

  4. Geschlecht

  5. E-Mail-Adresse

Prüfungsdaten

  1. Datum der Vorabklärung

  2. Branchencode zur wirtschaftlichen Tätigkeit der Firma (NOGA-Code)

  3. Besuch (Datum, chronologisch mit Textvermerk)

  4. Kontrolle (Datum, chronologisch mit Textvermerk)

  5. Betriebssicherheitserklärung (Datum, Ausstellung, Widerruf, Rückgabe)

  6. Sicherheitsprotokoll (Datum chronologisch)

Akten

  1. Exemplarnummer

  2. Absender/in

  3. Aktendatum

  4. Versanddatum

  5. Kontrolldatum

  6. Rückgabedatum

  7. Bezeichnung

Aufträge

  1. Bezeichnung (Hauptauftrag)

  2. Auftraggeber/in

  3. Bezeichnung (Aufträge)

  4. Klassifikation

  5. Meldungsdatum

  6. Gültigkeitsbeginn

  7. Gültigkeitsende

  8. Kurzbezeichnung (Branche)

  9. Branchencode zur wirtschaftlichen Tätigkeit der Firma (NOGA-Code)

Daten des SIBE

(Art. 69)

  1. Name

  2. Vorname

  3. AHV-Versichertennummer

  4. Nationalität

  5. Arbeitgeber und dessen Adresse

  6. Geburtsort

  7. Geburtsdatum

  8. Funktion

  9. Passnummer

  10. Entscheid über die Personensicherheitsprüfung

Daten des ZUKO

(Art. 70)

Daten im Personenstamm

  1. Name

  2. Vorname

  3. Nationalität

  4. AHV-Versichertennummer

  5. ausländische Sozialversicherungsnummer

  6. Geburtsdatum

  7. Datum der Personensicherheitsprüfung

  8. Schutzzonenprüfungsstufe

  9. Militärischer Grad

  10. Militärische Einteilung

  11. Departement

  12. Organisation

  13. Firma

  14. besondere biometrische Personenmerkmale wie Irisbild, Fingerabdruck, Handabdruck oder Stimmerkennung

  15. 14a. Unterschrift

  16. 14b. Sprache

Daten im ZUKO Personenstamm

  1. Personen Nummer

  2. Ausweis Nummer

  3. Ausweis Nummer Besucher (Besucherausweis) Smartcard Nummer

  4. Biomerkmal(e)

  5. Foto

  6. Personenkategorie

  7. Dienst bei (Einteilung)

  8. Funktion

  9. 22a. Legitimationstext für Legitimationsausweis (Aufgabe, Befugnis)

  10. Stammsatzverwaltung

Daten im berechtigten ZUKO-Personenstamm

  1. Zutrittsberechtigung

Daten im bewilligten ZUKO-Personenstamm

  1. Zutrittsbewilligung

  2. Bewilligung für Anlage XY

Eintrag von Rollen- und Rollenträgerfunktionen

  1. Rolle

  2. Rollenträger

Anlagedaten

  1. Zutrittsprofile

  2. Rollenträgerprofile

  3. Bedienstellenprofile

  4. Anlagekonfigurationsdaten

Systemdaten

  1. Systemkonfigurationsdaten

Logdaten

  1. Systemlogdaten (Protokoll aller Begehungen, Mutationen, Zustandsänderungen etc.)

Daten des JORASYS

(Art. 70bis)

Daten von Personen, die dem Militärstrafrecht unterstehen, sowie von Dritten

  1. Name, Vorname

  2. AHV-Versichertennummer

  3. Geburtsdatum und -ort

  4. Heimatort

  5. Nationalität und Aufenthaltsstatus

  6. Zivilstand

  7. Beruf, Funktion und Arbeitgeber

  8. Gesetzliche Vertretung, Personalien der gesetzlichen Vertretung

  9. Ausweisart und -nummer

  10. Personalien von Drittpersonen, die am Verfahren beteiligt sind (Auskunftspersonen)

  11. Kontrollschild des Fahrzeugs, Name, Vorname und Adresse der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters sowie Motorfahrzeugversicherung

Zusätzliche Daten von Personen, die dem Militärstrafrecht unterstehen

  1. Einteilung, Grad und Funktion

  2. Dienstleistungen in der Armee

  3. Waffennummer und -typ von Armeewaffen sowie Vermerk der Abnahme oder des Entzugs

  4. Abnahme oder Sicherstellung des Führerausweises

  5. Atemluft- und Blutprobenergebnisse und -analysen

  6. Einkommens- und Vermögensverhältnisse

  7. Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände

Daten des e-Alarm

(Art. 70b)

  1. Name

  2. Vorname

  3. Funktion in der Krisen- und Alarmorganisation V

  4. Funktion in der Armee samt Alarmierungsgruppe

  5. AHV-Versichertennummer

  6. Telefonnummern

  7. E-Mail-Adressen

  8. Wohnadresse

Daten des HARAM

(Art. 70g)

  1. Name

  2. Vorname

  3. Organisation

  4. Funktion

  5. E-Mail-Adresse

  6. Beschreibung des Risikos bei einem aussergewöhnlichen Ereignis, bei einem besonderen Vorkommnis und einer Sicherheitslücke rund um Flugoperationen

  7. Flugzeugtyp und -nummer

  8. Namen, Vornamen und Adressen weiterer involvierter Personen und Organisationen

Daten des FABIS

(Art. 70m)

  1. Name, Vornamen, Initialen, Personalnummer, Arbeitgeber, Geschäftsadresse, Geschäfts-E-Mail, Geschäftstelefonnummer und AHV-Versichertennummer der zugangsberechtigten Person

  2. Prüfstufe, Erteilungs- und Verfalldatum einer der zugangsberechtigten Person erteilten Sicherheitserklärung nach Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a PSPV140

  3. über einen Handvenenscanner beim Zugang auf das FABIS erfasste biometrische Daten (Handvenenscan) der Person

  4. Template des Handvenenscans der zum FABIS zugangsberechtigten Person

  5. Zeitpunkt und Ort des erfolgten oder versuchten Zugangs einer Person zum FABIS sowie der dabei erfasste Handvenenscan (Logdaten)

  6. Zugangsdaten und -berechtigungen

Daten des MIL PLATTFORM

(Art. 70r)

  1. Name, Vornamen, Initialen, Personalnummer, Arbeitgeber, Geschäftsadresse, Geschäfts-E-Mail, Geschäftstelefonnummer und AHV-Versichertennummer der zugangsberechtigten Person

  2. Prüfstufe, Erteilungs- und Verfalldatum einer der zugangsberechtigten Person erteilten Sicherheitserklärung nach Artikel 22 Absatz 1 Buchstabe a PSPV141

  3. über einen Handvenenscanner beim Zugang auf das MIL PLATTFORM erfasste biometrische Daten (Handvenenscan) der Person

  4. Template des Handvenenscans der zum MIL PLATTFORM zugangsberechtigten Person

  5. Zeitpunkt und Ort des erfolgten oder versuchten Zugangs einer Person zum MIL PLATTFORM sowie der dabei erfasste Handvenenscan (Logdaten)

  6. Zugangsdaten und -berechtigungen

Daten des SCHAWE

(Art. 71)

über die Geschädigten und die Schädigenden

  1. Name

  2. Vorname

  3. Adresse

  4. AHV-Versichertennummer

  5. Geburtsdatum

  6. Geschlecht

  7. Telefonnummer

  8. E-Mail-Adresse

  9. Korrespondenzsprache

  10. Arbeitsort

  11. Betreibungen

  12. Beruf

  13. Einkommen

  14. Gesundheit

  15. Finanzielle Situation

  16. Vermögen

  17. Kapital

  18. Versicherungen

  19. sanitätsdienstliche Daten

über das Schadenereignis

  1. Angaben zum Schadensereignis

  2. Angaben zur Schadensbemessung

  3. Abklärungen von Sachverständigen

Daten des SISLOG

(Art. 72)

  1. PISA-Personenidentifikationsnummer

  2. Name

  3. Vorname

  4. Adresse

  5. Kanton

  6. AHV-Versichertennummer

  7. Geburtsdatum

  8. Heimatort

  9. Heimatkanton

  10. Beruf

  11. Sprachkenntnisse

  12. Geschlecht

  13. PISA-Status

  14. Einteilung mit Datum

  15. Grad mit Datum

  16. Funktion mit Datum

  17. Zugehörigkeit zum Generalstab

  18. Vertretung

  19. Personalkategorie

  20. ausländische Sozialversicherungsnummer

  21. letzte Schule

  22. letztes Einrückungsdatum

  23. Daten nach den Anhängen 1–32, ausschliesslich während des Datenaustauschs nach Artikel 175 Buchstabe c MIG

Daten des PSN

(Art. 72bis Abs. 1)

Daten über Stellungspflichtige, Angehörige der Armee (AdA), ehemalige AdA, militärisches Personal und Dritte, die eine Leihwaffe besitzen

1 Personalien

  • 1.1 Name, Vorname

  • 1.2 Adresse mit Wohnkanton, Wohnort und Postleitzahl

2 Stammdaten

  • 2.1 AHV-Versichertennummer

  • 2.2 Geburtsdatum

  • 2.3 Geschlecht

  • 2.4 Muttersprache

  • 2.5 Beruf

  • 2.6 Telefonnummern Geschäft und privat

  • 2.7 Faxnummern Geschäft und privat

  • 2.8 E-Mail-Adressen

3 Administration

  • 3.1 Personalnummer

  • 3.2 Gültig ab/bis

  • 3.3 Geändert von/am

  • 3.4 Aufgebotsgrund und -datum

  • 3.5 Aufgeboten durch

  • 3.6 Interne Bemerkung

  • 3.7 Anrecht auf Eigentum Waffe

  • 3.8 Waffentyp und Waffennummer

  • 3.9 Erledigungsdatum

  • 3.10 Mahnung

  • 3.11 Abtretung an LBA

  • 3.12 Abtretung an Militärische Sicherheit

  • 3.13 Abtretung an Region Militärische Sicherheit

  • 3.14 Abtretung an Oberauditorat

  • 3.15 Abtretung an Kreiskommando

  • 3.16 Rückgabe an Logistikbasis der Armee

  • 3.17 Rückgabe an Armeelogistikcenter

4 Hinterlegung der Ausrüstung

  • 4.1 Gültig ab/bis

  • 4.2 Geändert von/am

  • 4.3 Hinterlegungsart, -grund und -ort

  • 4.4 Hinterlegungsnummer

  • 4.5 Hinterlegungskostenpflicht

  • 4.6 Hinterlegungskosten Belegung bis

  • 4.7 Rechnungsnummer

  • 5 Korrespondenz über die persönliche Ausrüstung

  • 5.1 Gültig ab/bis

  • 5.2 Geändert von/am

  • 5.3 Dokumente (Art, Version, Teildokumente)

6 Auslandeinsatz

  • 6.1 Gültig ab/bis

  • 6.2 Geändert von/am

  • 6.3 Einsatzart

  • 6.4 Einsatzende

7 Waffe zu Eigentum

  • 7.1 Gültig ab/bis

  • 7.2 Geändert von/am

  • 7.3 Material

  • 7.4 Waffennummer

Daten über Stellungspflichtige, AdA, ehemalige AdA und militärisches Personal

8 Administration

  • 8.1 Dienstbüchlein erhalten von

  • 8.2 Dienstbüchlein abgegeben an

9 Status nach Militärgesetz

  • 9.1 Tauglichkeit mit Datum

10 Dienstbemerkungen Katalog

  • 10.1 Dienstbemerkung Code

  • 10.2 Gültigkeitsdatum und -status

11 Dienstbemerkungen und weitere Angaben zur Waffe

  • 11.1 Codierte Dienstbemerkung zur Waffe mit Datum und Befristung

  • 11.2 R-Flag: medizinische Untauglichkeit

  • 11.3 Code 91: vorsorgliche Abnahme der persönlichen Waffe oder Leihwaffe

  • 11.4 Code 90: definitive Abnahme (Entzug) der persönlichen Waffe oder Leihwaffe

  • 11.5 Zwecks Bekanntgabe an die Datenbank nach Artikel 32a Absatz 1 Buchstabe d WG gemäss den Artikeln 16 Absatz 3bis und 28 Absatz 2bis MIG: medizinische und andere Hinderungsgründe betreffend die Abgabe der persönlichen Waffe

  • 11.6 Zwecks Bekanntgabe an die Datenbank nach Artikel 32a Absatz 1 Buchstabe d WG gemäss den Artikeln 16 Absatz 3bis und 28 Absatz 2bis MIG: medizinische und andere Gründe für die Rücknahme, die Abnahme oder den Entzug der persönlichen Waffe

  • 11.7 Meldungen der Zentralstelle nach Artikel 32c Absatz 4 WG

12 Waffenlos

  • 12.1 Gültig ab/bis

  • 12.2 Geändert von/am

  • 12.3 Waffenlos

13 Taschenmunition

  • 13.1 Gültig ab/bis

  • 13.2 Geändert von/am

  • 13.3 Taschenmunition

14 Weitere Daten

  • 14.1 Brillenträger/in

  • 14.2 Führerausweiskategorie

Daten über AdA, ehemalige AdA und militärisches Personal

15 Stammdaten

  • 15.1 Mutationscode des Datensatzes (Code Funktion/Ausbildung/Einheit)

  • 15.2 Einheitsnummer mit aktueller/letzter Einteilung

  • 15.3 Funktion und Grad mit Gradzusatz

  • 15.4 Noch zu leistende Diensttage

  • 15.5 Spezialausbildung

  • 15.6 Auszeichnungen (maximal 10)

  • 15.7 Truppengattung

  • 15.8 Anrechenbare Diensttage

16 Dienstvormerk

  • 16.1 Einheit/Schule/Kurs

  • 16.2 Art des Dienstes

  • 16.3 Fremde Einheit

  • 16.4 Kontrolle Dienstpflicht

  • 16.5 Entlassungsdatum

Daten über militärisches Personal

17 Militärisches Personal

  • 17.1 Gültig ab/bis

  • 17.2 Geändert von/am

  • 17.3 Zusatzausbildung militärisches Personal

  • 17.4 Gutschein militärisches Personal

Daten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

18 Personalgewinnung

  • 18.1 Bewerbungsdossier

  • 18.2 Anstellungsunterlagen

  • 18.3 Sicherheit

19 Personalführung

  • 19.1 Personaldaten und Daten zu Familie und Bezugspersonen

  • 19.2 Stellenbeschreibungen

  • 19.3 Zeugnisse

  • 19.4 Arbeitszeit

  • 19.5 Personaleinsatz

  • 19.6 Disziplinarwesen

  • 19.7 Bewilligungen

  • 19.8 Öffentliche Ämter und Nebenbeschäftigungen

20 Personalhonorierung

  • 20.1 Lohn/Zulagen

  • 20.2 Spesen

  • 20.3 Prämien

  • 20.4 Lohnnebenleistungen/Vergünstigungen

  • 20.5 Familienergänzende Kinderbetreuung

21 Sozialversicherungen

  • 21.1 Alters- und Hinterlassenenversicherung/Invalidenversicherung/Erwerbsersatzordnung/Arbeitslosenversicherung

  • 21.2 Schweizerische Unfallversicherungsanstalt/Unfallversicherung

  • 21.3 Familienzulagen

  • 21.4 Pensionskasse des Bundes

  • 21.5 Militärversicherung

22 Gesundheit

  • 22.1 Tauglichkeitsbescheinigung bei Eintritt

  • 22.2 Beurteilung der medizinischen Tauglichkeit

  • 22.3 Arztzeugnisse

  • 22.4 Ermächtigung für Ärzte und Ärztinnen und Versicherungen

  • 22.5 Anfragen/Stellungnahmen ärztlicher Dienst

  • 22.6 Dauer der Absenzen infolge Krankheit und Unfall

23 Versicherungen Allgemein

  • 23.1 Unterlagen Haftpflichtfälle

  • 23.2 Effektenschäden

24 Personalentwicklung

  • 24.1 Aus- und Weiterbildung

  • 24.2 Entwicklungsmassnahmen

  • 24.3 Qualifikationen

  • 24.4 Verhaltens- und Fachkompetenzen

  • 24.5 Ergebnisse von Persönlichkeitstests und Potenzialbeurteilungen

  • 24.6 Kaderentwicklung

  • 24.7 Berufliche Grundbildung

25 Austritt/Übertritt

  • 25.1 Kündigung Arbeitgeber

  • 25.2 Kündigung Arbeitnehmer

  • 25.3 Pensionierung

  • 25.4 Todesfall

  • 25.5 Austrittsformalitäten/Austrittsinterview

  • 25.6 Übertrittsformalitäten

26 Militärisches Personal

  • 26.1 Einteilung/Grad/Ausrüstung

  • 26.2 Militärische Prüfungs- und Testresultate

  • 26.3 Beförderungen/Abkommandierungen

  • 26.4 Vorruhestand

  • 26.5 Zeitmilitär

27 Betriebliche Daten

  • 27.1 Organisation der Gruppe Verteidigung/Stellenplan

  • 27.2 Organisatorische Zuordnung

  • 27.3 Zeit- und Leistungswirtschaft

  • 27.4 Leihgaben

  • 27.5 Weitere relevante betriebliche Daten

Daten des VVAdmin

(Art. 72ter)

  1. Name, Vorname

  2. Geschlecht

  3. AHV-Versichertennummer

  4. Geburtsdatum

  5. Adresse

  6. Beruf

  7. Muttersprache

  8. Heimatgemeinde

  9. Gradzusatz (i Gst / RKD / aD / Asg)

  10. Einteilung

  11. Waffennummer des Sturmgewehrs oder der Pistole

  12. Letzte aktuelle Aufforderung zur Schiesspflichterfüllung (Brief)

  13. Codierte Dienstbemerkung für medizinische Untauglichkeit oder Schiessuntauglichkeit (R-Flag)

  14. Mutationscode (Neuzugang/Löschung/Mutation)

Daten des PSA

(Art. 72gocties)

Daten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

1 Personalgewinnung

  • 1.1 Anstellungsdaten* und -unterlagen

2 Personalführung

  • 2.1 Personaldaten und Daten zu Familie und Bezugspersonen*

  • 2.2 Arbeitszeit, Absenzen

  • 2.3 Leistungserfassung

  • 2.4 Personaleinsatz

  • 2.5 Bewilligungen

  • 2.6 Öffentliche Ämter und Nebenbeschäftigungen

3 Personalhonorierung

  • 3.1 Lohn/Zulagen*

  • 3.2 Spesen*

  • 3.3 Prämien*

  • 3.4 Lohnnebenleistungen/Vergünstigungen*

  • 3.5 Familienergänzende Kinderbetreuung*

4 Sozialversicherungen

  • 4.1 Alters- und Hinterlassenenversicherung/Invalidenversicherung/Erwerbsersatzordnung/Arbeitslosenversicherung*

  • 4.2 Schweizerische Unfallversicherungsanstalt/Unfallversicherung*

  • 4.3 Familienzulagen*

  • 4.4 Militärversicherung*

5 Personalentwicklung

  • 5.1 Aus- und Weiterbildung

6 Austritt/Übertritt

  • 6.1 Kündigung Arbeitgeber/Arbeitgeberin*

  • 6.2 Kündigung Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin*

  • 6.3 Pensionierung*

  • 6.4 Todesfall*

  • 6.5 Austrittsformalitäten

  • 6.6 Übertrittsformalitäten

7 Militärisches Personal

  • 7.1 Einteilung*/Grad*/Ausrüstung

  • 7.2 Vorruhestand*

  • 7.3 Zeitmilitär: betriebliche Funktion*

8 Betriebliche Daten

  • 8.1 Organisation der Gruppe Verteidigung/Stellenplan*

  • 8.2 Organisatorische Zuordnung*

  • 8.3 Zeit- und Leistungswirtschaft

  • 8.4 Leihgaben

  • 8.5 Weitere relevante betriebliche Daten*

9 Sonstige Daten

  • 9.1 Von der betreffenden Person freiwillig gemeldete Daten

  • * aus IPDM bezogene Daten

Daten der Hilfsdatensammlungen

(Art. 72hbis)

  1. Name

  2. Vorname

  3. Geschlecht

  4. Geburtsdatum

  5. AHV-Versichertennummer

  6. Personalnummer

  7. Muttersprache

  8. Nationalität

  9. Korrespondenz-, Notfall- und E-Mailadresse

  10. Telefon- und Fax-Nummern

  11. Einteilung, Grad, Funktion, Ausbildung, vorgesehene Funktion

  12. Beruf und Titel

  13. Zivilstand

  14. Einrückungsart mit Fahrzeugangaben

  15. Soldauszahlung und Bankverbindung für Soldauszahlung

  16. Übersicht über eingereichte Unterlagen

  17. Gruppen- und Zimmerzuteilung

  18. Absolvierte Ausbildungen und Spezialfunktionen

  19. Noch zu leistende Diensttage

  20. An- und Abwesenheiten

  21. Ausrüstung

  22. Inventar, Bestellungen, Reservationen, Ausleihen

  23. Ressourcenbeschreibung (Fahrzeuge, Materialien, Räume, Geräte)

Daten des Informationssystems historisches Armeematerial

(Art. 72ibis)

Daten von Museen, Sammler/innen und Traditionsvereinen

  1. Name, Vorname

  2. Institution, Trägerschaft, Sitz und Gründungsjahr

  3. Adresse

  4. Telefon, Fax, E-Mail-Adresse und Homepage

  5. Förder- oder Gönnerverein mit Statuten

  6. Daten zum Museumsbetrieb oder zur Sammlung

  7. Sammlungsschwerpunkte Militaria

  8. Mitgliedschaft beim Verband der Museen der Schweiz und weitere Mitgliedschaften

  9. Name, Vorname, Adresse, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse der Kontaktperson

  10. Name, Vorname, Adresse, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse des oder der Sicherheitsbeauftragten

  11. Name, Vorname, Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse und Bewilligungsnummer des oder der Strahlenschutzsachverständigen

  12. Sicherheitseinrichtungen zum Schutz vor Zerstörung und Diebstahl

Daten über Leihgaben, Schenkungen, Auflagen und Bewilligungen

  1. Materialart, -typ, Seriennummer und Hersteller/in

  2. Vertrag über die Leihgabe oder Schenkung

  3. Verzeichnis der Leihgaben und Schenkungen

  4. Verpflichtungen, Auflagen und Bewilligungen

Daten des PSB

(Art. 72jter)

Folgende Daten des IPDM gemäss Anhang 3 der Verordnung vom 22. November 2017142 über den Schutz von Personendaten des Bundespersonals werden im PSB bearbeitet und aus dem IPDM bezogen:

  • – Personalmassnahmen

  • – Organisatorische Zuordnung

  • – Daten zur Person

  • – Abrechnungsstatus

  • – Anschriften

  • – Bankverbindung

  • – Reiseprivilegien

  • – Familie/Angehörige

  • – Betriebsinterne Daten

  • – Betriebliche Funktionen

  • – Datumsangaben

  • – Wehr-/Zivildienst

  • – Vorschlagswerte Arbeitszeitblatt

  • – Objekt

  • – Verknüpfung

  • – Verbale Beschreibung

  • – Vakanz

  • – Mitarbeitergruppe/-kreis

Änderung bisherigen Rechts

(Art. 77)

Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

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