Funtauna

632.231

Verordnung über die Durchführung des GATT-Übereinkommens über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen

vom 3. Dezember 1984 (Stand am 2. August 2006)

Der Schweizerische Bundesrat, in Ausführung des Übereinkommens vom 12. April 19791 über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen, verordnet:

Art. 12

Die im Anhang aufgeführten Waren oder Warengruppen sind gegen Nachweis der Verwendung in der zivilen Luftfahrt zollfrei.

Art. 2

Die Verordnung vom 10. Dezember 19793 über die Durchführung des im Rahmen der Multilateralen Handelsverhandlungen unter der Ägide des GATT (Tokio-Runde) abgeschlossenen Übereinkommens über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen wird aufgehoben.

Diese Verordnung tritt am1. Januar 1985 in Kraft.

AS 1984 1447 Anhang4 (Art. 1) Ex Tarif Bezeichnung der Ware Nr.5 Luftfahrzeuge und deren Teile, zur Verwendung in der Zivilluftfahrt 3917. Rohre und Schläuche mit Zubehör ausgerüstet (z. B. Nippel, Bogen, 2100/ Verbindungsstücke), steife oder biegsame, aus Kunststoffen; Zubehör davon, 3100 aus Kunststoffen 3300/ 3926. Andere Waren aus Kunststoffen 4008. Profile aus kompaktem, vulkanisiertem Weichkautschuk, auf bestimmte Längen 2910/ zugeschnitten 2990 4009. Rohre und Schläuche mit Zubehör ausgerüstet, aus vulkanisiertem Weich- 1200 kautschuk, zum Leiten von Gasen oder Flüssigkeiten 2200 3200 4200 4011. Neue Luftreifen, aus Kautschuk 4012. Runderneuerte oder gebrauchte Luftreifen, aus Kautschuk 4016. Andere Waren aus vulkanisiertem Weichkautschuk 4017. Rohre und Schläuche mit Zubehör ausgerüstet, aus Hartkautschuk, zum Leiten 0020/ von Gasen oder Flüssigkeiten 0090 4504. Dichtungen aus Presskork 4823. Dichtungen aus Papier oder Pappe 6812. Andere Waren aus Asbest 6813. Reibungsbeläge, nicht montiert, für Bremsen, Kupplungen oder dergleichen, auf 2000/ der Grundlage von Asbest oder anderen mineralischen Stoffen 8900 7007. Windschutzscheiben aus mehrschichtigem Sicherheitsglas 2100

Fassung gemäss Anhang 4 Ziff. II 6 der V vom 28. Juni 2006, in Kraft seit1. Jan. 2007 (AS 2006 2995).

SR 632.10 Anhang Nr.

7304. Rohre mit Zubehör ausgerüstet, nahtlos, aus Eisen oder Stahl, zum Leiten von 3111/ Gasen oder Flüssigkeiten 7306. Rohre mit Zubehör ausgerüstet, geschweisst, aus Eisen oder Stahl, zum Leiten 3011/ von Gasen oder Flüssigkeiten 6920 7312. Litzen, Kabel, Seile, Seilschlingen und ähnliche Waren, mit Zubehör 1011/ ausgerüstet, aus Eisen oder Stahl, nicht für die Elektrotechnik isoliert 7322. Heisslufterzeuger und -verteiler, nicht elektrisch beheizt, mit motorbetriebenem 9010/ Ventilator oder Gebläse ausgerüstet, aus Eisen oder Stahl; ausgenommen Teile 9030 davon 7324. Hygiene- oder Toilettenartikel, aus Eisen oder Stahl 1010 1020 9021/ 9039 7326. Waren aus Eisen oder Stahldraht 2011/ 2034 7413. Litzen, Kabel, Seile, Seilschlingen und ähnliche Waren, mit Zubehör 0000 ausgerüstet, aus Kupfer, nicht für die Elektrotechnik isoliert 7608. Rohre mit Zubehör ausgerüstet, aus Aluminium, zum Leiten von Gasen oder 1000/ Flüssigkeiten 8108. Rohre mit Zubehör ausgerüstet, aus Titan, zum Leiten von Gasen oder 9000 Flüssigkeiten 8302. Beschläge und ähnliche Waren sowie automatische Türschliesser, aus unedlen 1010/ Metallen 2090 4210/ 4990 6010/ 6090 8307. Schläuche mit Zubehör ausgerüstet, aus unedlen Metallen 8407. Hubkolben- oder Kreiskolbenmotoren mit Funkenzündung (Verbrennungs- 1000 motoren) 8408. Kolbenmotoren mit Kompressionszündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren) 9010 8409. Teile, erkennbar als ausschliesslich oder hauptsächlich für Motoren für Luft- 1000 fahrzeuge der Nrn. 8407.1000 und 8408.9010 bestimmt 8411. Turbostrahltriebwerke, Turbopropellertriebwerke und andere Gasturbinen, 1100/ Teile davon 2200 8191/ Nr.

8412. Andere Motoren und Kraftmaschinen, Teile davon 8413. Pumpen für Flüssigkeiten, auch mit Flüssigkeitsmesser; Teile davon 1900/ 5010/ 8130 9110/ 9130 8414. Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren und 1000/ Ventilatoren; Teile davon 3020 5100/ 5920 8010/ 8415. Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und 8110/ Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehaltes der Luft, 9000 einschliesslich solcher, bei denen der Feuchtigkeitsgrad nicht separat regulierbar ist; Teile davon 8418. Gefrierschränke und andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und 1000 Geräte zur Kälteerzeugung, mit elektrischer oder anderer Ausrüstung 3000/ 6910/ 6930 8419. Wärmeaustauscher sowie Teile davon; Apparate zum Zubereiten heisser 5010/ Getränke oder zum Kochen oder Aufwärmen von Speisen 5092 8100 9081/ 9089 8421. Zentrifugen und Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten 1941/ oder Gasen 2130 2300/ 3930 8424. Feuerlöscher, auch mit Füllung 8479. Maschinen und Apparate mit eigenständiger Funktion, in diesem Kapitel 8941/ anderweitig weder genannt noch inbegriffen, sowie Teile davon, gemäss nach- 9042 folgender Aufzählung: – nichtelektrische Anlasser – nichtelektrische Propellerverstellvorrichtungen – nichtelektrische Servomechanismen – nichtelektrische Scheibenwischer – hydropneumatische Energiespeicher – pneumatische Anlasser für Strahltriebwerke, Turbopropellertriebwerke oder andere Gasturbinen – speziell für Luftfahrzeuge hergerichtete Toilettenblöcke Nr.

– mechanische Schubumkehrvorrichtungen – Luftbefeuchter und -entfeuchter 8483. Transmissionswellen (einschliesslich Nockenwellen und Kurbelwellen) und 1010/ Kurbeln; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnradgetriebe und Friktions- 1020 räder; Kugelrollspindeln; Untersetzungs-, Übersetzungs- und Wechsel- 3000/ getriebe, einschliesslich Drehmomentwandler; Schwungräder, Riemen- und 9020 Seilscheiben, einschliesslich Rollenblöcke für Flaschenzüge; Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen, einschliesslich Gelenkverbindungen; Teile davon 8484. Metalloplastische Dichtungen; Sätze oder Zusammenstellungen von 1000/ Dichtungen verschiedenartiger Zusammensetzung in Beuteln, Umschlägen oder 9000 ähnlichen Umschliessungen 8501. Allstrom-, Gleichstrom- und Wechselmotoren mit einer Leistung von mehr als 2010/ 735 W, jedoch nicht mehr als 150 kW 3300 4010/ 5320 3110/ Gleichstromgeneratoren 3420 6110/ Wechselstromgeneratoren 6300 8502. Stromerzeugungsaggregate und elektrisch rotierende Umformer 1100/ 4040 8504. Elektrische Transformatoren, elektrische statische Umformer 1000 (z. B. Gleichrichter), Reaktanz- und Drosselspulen 3100/ 3320 4051/ 4053 5051/ 5053 8507. Elektrische Akkumulatoren, einschliesslich Separatoren dafür, 1000/ auch in quadratischer oder rechteckiger Form; Teile davon 8511. Elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser für Motoren mit 1000/ Funken- oder Kompressionszündung (z. B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, 8090 Zündspulen, Zünd- oder Glühkerzen); mit diesen Motoren verwendete Generatoren (z. B. Gleich- oder Wechselstromerzeuger) und Lade- oder Rückstromschalter 8516. Elektrische Heizwiderstände, auf einem einfachen Träger aus Isolierstoffen 8010/ angebracht und an einen Stromkreis angeschlossen, gegen Frostbildung oder zum 8093 Entfrosten 8518. Mikrofone und Haltevorrichtungen dazu; Lautsprecher, auch in Gehäuse 1010/ eingebaut; Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert; elektrische 5000 Tonfrequenzverstärker; elektrische Tonverstärker-Einrichtungen 8520. Magnetbandgeräte und andere Tonaufnahmegeräte, ohne eingebaute 9000 Tonwiedergabevorrichtung 8521.

Videomagnetbandgeräte zur Bild- und Tonaufnahme- oder -wiedergabe Nr.

8522. Baugruppen und Untergruppen für Waren der Nr. 8520.9000, bestehend aus 9090 zwei oder mehr als zwei zusammengesetzten Teilen 8526. Geräte für Funkmessung und -ortung (Radar), Geräte für Funknavigation und 1000/ Geräte für Funkfernsteuerung 9200 8529. Antennen und Antennenreflektoren aller Art, als ausschliesslich oder hauptsäch- 1000 lich für Geräte der Nrn. 8525 bis 8527 bestimmt erkennbar; Baugruppen und 9090 Untergruppen für Geräte der Nr. 8526, bestehend aus zwei oder mehr als zwei zusammengesetzten Teilen, ihrer Beschaffenheit nach zum Einbau in zivile Luftfahrzeuge bestimmt 8531. Elektrische Signalgeräte zum Geben von akustischen oder sichtbaren 1000/ Signalen 8090 8539. Innenverspiegelte Scheinwerferlampen 1091/ 1099 8543. Flugschreiber; elektrische Synchronisiergeräte und elektrische Messgrössen- 7000/ Umwandler, Entfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen von 9053 Fensterscheiben, mit elektrischem Widerstand, für Luftfahrzeuge; Baugruppen und Untergruppen für Flugschreiber, bestehend aus zwei oder mehr als zwei zusammengesetzten Teilen 8544. Zündkabelsätze und andere Kabelsätze der für Luftfahrzeuge verwendeten Art 8801. Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge, Hängegleiter und andere Luftfahr- 1000/ zeuge, nicht zum Motorantrieb gebaut 8802. Andere Luftfahrzeuge (z. B. Hubschrauber, Flugzeuge) 1100/ 8803. Teile von Waren der Nrn. 8801 oder 8802 8805. Bodengeräte zur Flugausbildung; Teile davon 2900 9001. Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, 9010/ ungefasst, ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas 9002. Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, 9000 gefasst, ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas, für Instrumente, Apparate oder Geräte 9014. Kompasse, einschliesslich Navigationskompasse; Instrumente, Apparate und 1000/ Geräte für die Luftnavigation; Teile und Zubehör davon 9020. Atmungsapparate und -geräte und Gasmasken, ausgenommen Schutzmasken 0000 ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement; ausgenommen Teile davon 9023. Simulatoren für die Bodenwartung 0000 Nr.

9025. Thermometer; Barometer; andere elektrische oder elektronische Instrumente; 1190/ Teile und Zubehör davon 9029. Elektrische oder elektronische Tourenzähler, Tachometer und andere 1090 Geschwindigkeitsmesser; Teile und Zubehör davon 9030. Oszilloskope, Geräte für die Spektralanalyse und andere Instrumente, 1000/ Apparate und Geräte zum Messen oder Kontrollieren elektrischer Grössen; 4000 Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von 8400/ Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgen-, kosmischen oder anderen ionisierenden 8900 Strahlen; Teile davon 9031. Instrumente und Apparate, zum Messen oder Kontrollieren, unter der 8000 Nr. 9030 weder genannt noch inbegriffen; Teile und Zubehör davon 9099 9032. Instrumente, Apparate und Geräte zum selbsttätigen Regeln oder 1000/ Kontrollieren; Teile und Zubehör davon 9104. Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren, für Luftfahrzeuge 0000 9109. Uhrwerke, mit einer Breite oder einem Durchmesser von nicht mehr als 50 mm, 1900/ vollständig und zusammengesetzt 9405. Elektrische Decken- oder Wandlampen, Reklameleuchten, Leuchtschilder 1000 oder ähnliche Waren, aus unedlen Metallen oder Kunststoffen; Teile davon, 6000 aus unedlen Metallen oder Kunststoffen 9200 9919 9990