Funtauna

814.501.43

Verordnung über die Personendosimetrie (Dosimetrieverordnung)

vom 7. Oktober 1999 (Stand am 1. Januar 2013)

Das Eidgenössische Departement des Innern und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, gestützt auf Artikel 52 der Strahlenschutzverordnung vom 22. Juni 19941 (StSV), verordnen:

1. Kapitel Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand

Diese Verordnung regelt die technischen Bestimmungen zur Personendosimetrie und legt die Anforderungen an die Dosimetriesysteme fest.

Art. 2 Begriffsbestimmungen

Für diese Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen der StSV und zusätzlich diejenigen in Anhang 1.

Art. 3 Aufsicht

Die anerkennenden Behörden nach Artikel 47 StSV beaufsichtigen die Personendosimetriestellen.

Art. 4 Gegenstand der Anerkennung einer Personendosimetriestelle

Die Anerkennung der Personendosimetriestelle erstreckt sich insbesondere auf folgende Gegenstände:

  1. Festlegung der Messgrössen;

  2. Strahlenarten und Radionuklide, die gemessen werden;

  3. Messmethoden, die angewendet werden;

  4. Format der Dosismeldung.

AS 2000 840

Art. 5 Veröffentlichung der Anerkennung

Die anerkennenden Behörden veröffentlichen die Liste der anerkannten Personendosimetriestellen.

Art. 6 Pflichten der Personendosimetriestellen bei Einstellen der Tätigkeit

Will der Inhaber einer Personendosimetriestelle seine Tätigkeit einstellen, muss er dies der anerkennenden Behörde, seinen Auftraggebern und den für seine Auftraggeber zuständigen Aufsichtsbehörden mindestens sechs Monate zum Voraus ankündigen.

Die Personendosimetriestelle, die ihre Tätigkeit einstellt, übergibt ihr archiviertes Datenmaterial den von ihren Auftraggebern bestimmten neuen Personendosimetriestellen.

In ausserordentlichen Fällen (z. B. Todesfall, Konkurs) bestimmt die anerkennende Behörde das Vorgehen.

Art. 7 Pflichten der Personendosimetriestellen bei Kündigung eines Auftrages

Kündigt ein Auftraggeber das Auftragsverhältnis mit der Personendosimetriestelle, hat diese den Auftraggeber auf seine Pflichten als Bewilligungsinhaber nach Artikel 43 StSV aufmerksam zu machen und die Aufsichtsbehörde über die Kündigung zu informieren.

Art. 8 Qualitätssicherung

Die Personendosimetriestelle muss der anerkennenden Behörde ein Qualitätssicherungsprogramm nachweisen und dieses anwenden.

Art. 9 Erfassung der wesentlichen Strahlungskomponenten

Falls die effektive Dosis durch Inkorporation oder Photonen- oder Neutronenstrahlung nachweisbar nicht mehr als 10 Prozent zur gesamten Jahresdosis einer Person beitragen kann, so kann im Einverständnis mit der Aufsichtsbehörde eine individuelle Dosimetrie dieses Strahlenanteils entfallen.

Falls die Hautdosis nicht grösser als 25 mSv pro Jahr sein kann, so kann im Einverständnis mit der Aufsichtsbehörde auf eine individuelle Überwachung dieses Anteils verzichtet werden.

Art. 10 Dosimetrie verpflichteter Personen bei erhöhter Radioaktivität nach den Artikeln 121 und 122 StSV

Die ermittelten Dosiswerte verpflichteter Personen sind zu protokollieren und zuhanden des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) verfügbar zu halten. Die Meldung an das BAG erfolgt gemäss speziellen Weisungen.

Die Dosimetrie kann durchgeführt werden:

  1. von einer anerkannten Personendosimetriestelle; oder

  2. durch die Einsatzorganisation bei erhöhter Radioaktivität (EOR) mit elektronischen Dosimetern, wenn diese dem Stand der Technik entsprechen und rückverfolgbar sind.

Falls eine Inkorporation vermutet wird, ist eine Inkorporationsüberwachung nach

Artikel 32 vorzunehmen. Die Einsatzleitung kann dazu spezielle Triagemessungen

anordnen.

In hinreichend bekannten und homogenen Strahlenfeldern kann auf eine individuelle Dosismessung verzichtet werden, wenn die Dosis rechnerisch ermittelt wird.

2. Kapitel Externe Bestrahlung

1. Abschnitt Durchführung der Dosimetrie (Überwachungsmethoden)

Art. 11 Tragweise des Dosimeters

Das Ganzkörperdosimeter muss auf dem Körperrumpf, auf der Brust oder dem Bauch, bei schwangeren Frauen auf Bauchhöhe getragen werden.

Art. 12 Tragen mehrerer Dosimeter

Die überwachten Personen müssen mehrere Dosimeter tragen, wenn der Dosiswert eines einzigen Dosimeters infolge der Inhomogenität des Strahlenfeldes nicht repräsentativ ist.

Der Sachverständige ermittelt die effektive Dosis auf Grund der verschiedenen Teilkörperdosen.

Die Aufsichtsbehörde muss die Bestimmungsmethode gutheissen; sie regelt das Meldeverfahren.

Art. 13 Zusätzliche Warngeräte und Extremitätendosimeter

Die Aufsichtsbehörde kann verlangen, dass:

  1. in zeitlich oder räumlich inhomogenen Strahlenfeldern ein akustisches Warngerät für die Dosisleistung benutzt wird;

  2. zur Optimierung von Arbeiten hinsichtlich Strahlenschutz ein Dosimeter mit direkter Anzeige eingesetzt wird;

  3. 2 Extremitätendosimeter getragen werden, falls die Extremitätendosis mehr als 25 mSv pro Jahr betragen kann.

Art. 14 Tragweise mit Bleischürze

Beim Tragen einer Bleischürze wird das Dosimeter unter der Bleischürze getragen.

Die Aufsichtsbehörde kann verlangen, dass bei dosisintensiven Arbeiten mit Bleischürzen zwei Dosimeter getragen werden.

Das zweite Dosimeter soll nur bei Arbeiten mit der Bleischürze und über der Bleischürze getragen werden; es ist speziell zu kennzeichnen.

Mit zwei Dosimetern wird die totale individuelle Dosis wie folgt berechnet:

Htotal (10) = Hunter (10)+a . Hüber (10) Htotal (0.07) = Hunter (0.07)+Hüber (0.07) wobei Hunter die unter der Bleischürze und Hüber die über der Bleischürze gemessene Dosis bedeutet und a = 0.1, wenn die Bleischürze die Schilddrüse nicht schützt bzw. a = 0.05, wenn sie sie schützt.

Der Bewilligungsinhaber meldet der Dosimetriestelle die Personen, welche beim Tragen einer Bleischürze ein zweites Dosimeter benötigen.3

Die Dosimetriestelle berechnet die totale individuelle Dosis und meldet Hunter, Hüber und Htotal dem Betrieb und dem zentralen Dosisregister.4

Art. 155 Tragweise von Extremitätendosimetern

Ein Extremitätendosimeter muss möglichst an derjenigen Stelle, an der die höchste Dosis zu erwarten ist, getragen werden. Falls mehrere Dosimeter getragen werden, wird die höchste Dosis verbucht.

Art. 16 Verlängerung der Messperiode

Eine Verlängerung der Messperiode nach Artikel 42 Absatz 5 StSV über einen Monat hinaus ist mit Einverständnis der Aufsichtsbehörde möglich, falls:

  1. die betroffenen Personen zusätzlich durch direkt ablesbare Personendosimetriesysteme überwacht werden; oder

  2. eine Ortsdosimetrie mit Anzeige der Dosisleistung oder einem Alarm existiert.

Der Bewilligungsinhaber muss der Aufsichtsbehörde nachweisen, dass die Messsysteme nach Absatz 1 dem Stand der Technik entsprechen und rückverfolgbar sind und dass ein Qualitätssicherungsprogramm angewendet wird.

2. Abschnitt Technische Anforderungen an Dosimetriesysteme

Art. 17 Allgemeine Anforderungen

Die Messsysteme nach Artikel 45 Absatz 2c StSV müssen die Bestimmung der operationellen Grössen nach Anhang 5 StSV für die Personendosimetrie bei externer Bestrahlung ermöglichen.

Art. 18 Anforderungen unter routinemässigen Bedingungen

Die Abweichung des unter routinemässigen Bedingungen ermittelten Dosiswertes Hm vom Sollwert der operationellen Grösse Ht soll für Photonenstrahlung innerhalb der im Anhang 2 festgelegten Schranken liegen.

Art. 19 Anforderungen für die Anerkennung

Die Dosimetriesysteme müssen die Anforderungen nach den Anhängen 3–7 erfüllen.

Die Abweichung des ermittelten Dosiswertes vom Sollwert unter Referenzbedingungen nach Artikel 22 darf nicht mehr als ± 10 Prozent betragen.

Die anerkennende Behörde kann für die Ermittlung der Dosis die Anwendung eines Normalisierungsfaktors relativ zu den Referenzbedingungen erlauben, falls die Dosimeter in einem bekannten Strahlenfeld getragen werden, das sich erheblich vom Referenzstrahlenfeld unterscheidet.

Die anerkennende Behörde kann bezüglich der Energieabhängigkeit oder des Messbereiches Abweichungen von den Anforderungen gemäss den Anhängen 3–7 erlauben. Dazu muss vom Betreiber der Personendosimetriestelle nachgewiesen werden dass:

  1. sein Dosimetriesystem in Strahlenfeldern eingesetzt wird, die nur in einem Teilenergiebereich einen signifikanten Dosisbeitrag liefern; oder

  2. während der Strahlenexposition durch physikalische Gründe oder technische Massnahmen die Überschreitung eines bestimmten Dosishöchstwertes nicht möglich ist.6

Art. 20 Zusätzliche Anforderungen für die Anerkennung elektronischer Dosimetriesysteme

Ein elektronisches Personendosimetriesystem muss nach den Normen der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) oder gleichwertig typengeprüft sein.

Durch geeignete Massnahmen und Vorkehrungen ist sicherzustellen, dass die Dosisdaten bis zum Transfer in den Datenspeicher der Personendosimetriestelle nicht gelöscht werden können.

Die Dosisleistungsabhängigkeit der Dosismessung, gegebenenfalls auch für gepulste Strahlung, muss spezifiziert sein.

Das Dosimeter muss den Anforderungen am Einsatzort entsprechen.

Art. 21 Vergleichsmessungen

Bei den Vergleichsmessungen nach Artikel 50 Absatz 2 StSV muss die Messgenauigkeit unter Referenzbedingungen nach Artikel 22 überprüft werden.

Liegen die ermittelten Dosiswerte bei Referenzbedingungen ausserhalb von

Prozent des Sollwertes, so muss die Dosimetriestelle die Ursache abklären und allenfalls eine Neukalibrierung des Dosimetriesystems vornehmen.

Werden bei Vergleichsmessungen ergänzende Tests durchgeführt, müssen die Anforderungen nach Artikel 18 und den Anhängen 3–7 unter Berücksichtigung allfälliger Ausnahmen gemäss Artikel 19 Absätze3 und 4 erfüllt sein.

3. Abschnitt Definitionen und technische Festlegungen

Art. 22 Referenzbedingungen

Die Referenzbedingungen sind am Phantom nach Artikel 23 im Dosisbereich zwischen2 und 10 mSv definiert für Strahlenfelder folgender Quellen:

  1. Photonen: Cäsium-137-Quelle

  2. Elektronen: Strontium/Yttrium-90-Quelle

  3. Neutronen: Americium/Beryllium-Quelle

Art. 23 Definition des Phantoms

Das Phantom für Personendosimeter ist ein quaderförmiges Gefäss aus Polymethylmetacrylat/PMMA (Plexiglas) mit den Abmessungen von 30×30×15 cm3 und einer Wandstärke von 10 mm (vorne:2,5 mm). Es ist mit Wasser gefüllt.

Das Phantom für Extremitätendosimeter ist ein Plexiglasstab mit einem Durchmesser von 19 mm und einer Länge von 300 mm.

Art. 24 Messgrössen

Die operationellen Grössen für die Personendosimetrie werden anhand von Konversionskoeffizienten nach Anhang 8 aus den folgenden Grössen abgeleitet:

  1. Luftkerma (Ka) für Photonen;

  2. Absorbierte Dosis (Da) in Luft oder Elektronenfluenz (Φ) für Elektronen;

  3. Neutronenfluenz (Φ) für Neutronen.

Die Rückverfolgbarkeit der Messsysteme auf nationale Normale erfolgt über die Grössen von Absatz 1 Buchstabe a–c.

Art. 25 Bestrahlungsgeometrie für Photonen und Neutronen

Das Strahlungsfeld muss auf das Phantom zentriert und senkrecht dazu sein. Bezugspunkt ist das Messzentrum des Dosimeters. Die Distanz zwischen Quelle und Phantom soll für Photonenstrahlung mindestens2 m betragen. Das Strahlungsfeld muss das gesamte Phantom abdecken.

Art. 26 Bestrahlungsgeometrie für Betastrahlung

Das Strahlungsfeld muss auf das Phantom zentriert und senkrecht dazu sein. Bezugspunkt ist das Messzentrum des Dosimeters. Die Distanz zwischen Quelle und Phantom soll mindestens 20 cm und höchstens 50 cm betragen. Das Strahlungsfeld muss das gesamte Phantom abdecken.

Art. 277 Referenzstrahlungsfelder

Die Referenzstrahlungsfelder nach Anhang 8 müssen den Normen ISO8 40379 (Photonenstrahlung), ISO 852910 (Neutronenstrahlung) und ISO 698011 (Betastrahlung) entsprechen.

Art. 28 Bedingungen für die Kontrolle der Energieabhängigkeit

Die Energieabhängigkeit muss mit einem senkrechten Strahl auf das Phantom nach

Artikel 23 und bei einem Referenzwert der operationellen Messgrösse zwischen2

und 10 mSv geprüft werden.

Art. 29 Bedingungen für die Kontrolle der Winkelabhängigkeit

Die Winkelabhängigkeit muss mit unter verschiedenen Winkeln einfallenden Strahlen auf das Phantom nach Artikel 23 und bei einem Referenzwert der operationellen Messgrösse zwischen2 und 10 mSv geprüft werden.

International Organization for Standardization. Die technischen Normen der ISO in dieser Verordnung können beim Bundesamt für Gesundheit, 3003 Bern, kostenlos eingesehen oder beim Schweizerischen Informationszentrum für technische Regeln (switec), Bürglistrasse 29, 8400 Winterthur oder unter der Internetadresse www.snv.ch gegen Verrechnung bezogen werden.

ISO 4037-1, Ausgabe:1996-12 Röntgen- und Gamma-Referenzstrahlung für die Kalibrierung von Dosimetern und Dosisleistungsmessgeräten und die Bestimmung ihrer Energieabhängigkeit – Teil 1: Eigenschaften und Erzeugung der Strahlung. ISO 4037-2, Ausgabe:1997-12 Röntgen- und Gamma-Referenzstrahlungen für die Kalibrierung von Dosimetern und Dosisleistungsmessgeräten und zur Bestimmung ihrer Energieabhängigkeit – Teil 2: Dosimetrie für den Strahlenschutz für die Energiebereiche von 8 keV bis 1,3 MeV und von 4 MeV bis 9 MeV. ISO 4037-3, Ausgabe:1999-06 Röntgen- und Gamma-Referenzstrahlungsfelder für die Kalibrierung von Dosis- und– Dosisleistungsmessgeräten und für die Ermittlung des Ansprechvermögens in Abhängigkeit von der Photonenenergie – Teil 3: Kalibrierung von Orts- und Personendosimetern und Messung ihres Ansprechvermögens in Abhängigkeit von Energie und Einfallswinkel. ISO 4037-4, Ausgabe:2004-10 Röntgen- und Gamma-Referenzstrahlung zur Kalibrierung von Dosimetern und Dosisleistungsmessern und zur Bestimmung ihrer Ansprechempfindlichkeit als Funktion der Photonenenergie – Teil 4: Kalibrierung von Orts- und Personendosimetern in niedrigenergetischen Röntgen-Referenzstrahlungsfeldern.

ISO 8529-1, Ausgabe:2001-02 Neutronen-Referenzstrahlungen – Teil 1: Merkmale und Verfahren zur Erzeugung. ISO 8529-2, Ausgabe:2000-08 Neutronen-Referenzstrahlungsfelder – Teil 2: Grundlagen für die Kalibrierung von Strahlenschutz-Messgeräten bezüglich der das Strahlungsfeld charakterisierenden Basisgrössen. ISO 8529-3, Ausgabe:1998-11 Neutronen-Referenzstrahlungen – Teil 3: Kalibrierung von Orts- und Personendosimetern und Ermittlung ihres Ansprechvermögens in Abhängigkeit von der Neutronenenergie und des Einfallwinkels.

ISO 6980, Ausgabe:1996-10 Beta-Referenzstrahlung für die Kalibrierung von Dosis- und Dosisleistungsmessgeräten, und für die Bestimmung ihrer Energieabhängigkeit.

Art. 30 Bedingungen für die Prüfung der Reproduzierbarkeit

Die Reproduzierbarkeit muss unter Referenzbedingungen geprüft werden. Dazu wird die Streuung der Dosen ermittelt, die von mehreren unter gleichen Bedingungen bestrahlten Dosimetern angezeigt werden.

Art. 31 Fading

Der Effekt des Fadings auf den Dosiswert muss unter den normalen Betriebsbedingungen über eine Messperiode ermittelt werden.

3. Kapitel Interne Bestrahlung

1. Abschnitt Durchführung der Dosimetrie (Überwachungsmethoden)

Art. 32 Inkorporationsüberwachung

Bei der individuellen Inkorporationsüberwachung wird die im Körper gespeicherte oder die ausgeschiedene Aktivität gemessen.

Die Messmethode muss die Anforderungen nach Anhang 10 erfüllen.

Falls der anerkennenden Behörde der Nachweis erbracht wird, dass eine andere Messmethode oder ein anderes Überwachungsintervall gleichwertig oder besser ist als die in Anhang 10 genannten, so sind Anpassungen bei den Inkorporationsmessungen nach Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe b zulässig.

Art. 33 Messverfahren

Die Inkorporationsüberwachung erfolgt mittels:

  1. einer vereinfachten Messung (Triagemessung) durch den Betrieb gemäss Anforderungen der Aufsichtsbehörde;

  2. einer Messung mit geeigneter Apparatur durch eine anerkannte Personendosimetriestelle (Inkorporationsmessung).

Die Ergebnisse der Triagemessung werden nicht zur Dosisermittlung verwendet.

Liegt das Resultat einer Triagemessung über der nuklidspezifischen Messschwelle nach Anhang 10, so ist eine Inkorporationsmessung durchzuführen.

Art. 34 Überwachungsintervalle

Die Überwachungsintervalle für bestimmte Nuklide sind im Anhang 10 festgelegt.

Für Nuklide, die nicht in Anhang 10 enthalten sind, sind die Überwachungsintervalle so zu wählen, dass eine tatsächliche zu Beginn oder am Schluss des Intervalls stattgefundene Inkorporation wenn möglich um nicht mehr als einen Faktor3 unter- beziehungsweise überschätzt wird.

Bei radioaktiven Stoffen mit sehr kurzen effektiven Halbwertszeiten (< 1 Tag) erfolgt die Überwachung der Inkorporation durch häufige, zum Beispiel arbeitstägliche Triagemessungen.

Art. 35 Nuklidgemische

Ist von einer gleich bleibenden Nuklidzusammensetzung auszugehen, so kann sich die Inkorporationsmessung auf ein Leitnuklid beschränken.

Die Dosisbestimmung auf Grund des überwachten Leitnuklides ist zu dokumentieren.

Art. 36 Messung der Aktivitätskonzentration in der Atemluft

In besonderen Fällen kann mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde an Stelle der individuellen Inkorporationsüberwachung eine Messung der Aktivitätskonzentration in der Atemluft erfolgen.

Art. 37 Spezielle Nuklide

Bestehen für bestimmte Nuklide keine anerkannten Inkorporationsmessstellen, entscheiden die Aufsichtsbehörden, an welchen Stellen und mit welchen Verfahren (Häufigkeit und Messmethode) die entsprechenden Untersuchungen durchgeführt werden sollen.

2. Abschnitt Minimalanforderungen an Triagemessstellen und Bedingungen

für die Anerkennung von Inkorporationsmessstellen

Art. 38 Triagemessungen

Die Anforderungen an die Triagemessungen werden von der Aufsichtsbehörde für konkrete Fälle festgelegt. Sie umfassen minimale Messanforderungen, Kalibrierung und Rückverfolgbarkeit sowie Qualitätssicherung.

Die Ergebnisse der Triagemessungen müssen registriert werden.

Art. 39 Anerkennung von Inkorporationsmessstellen

Die Anerkennung einer Inkorporationsmessstelle nach Artikel 45–47 StSV erfolgt für definierte Nuklide.

Bei der Ausscheidungsanalyse müssen die gemessenen Aktivitäten, resp. Aktivitätskonzentrationen zwischen dem 10-fachen Wert und dem 100-fachen Wert der Messschwelle nach Anhang 10 mit einer maximalen Abweichung zum Sollwert von

Prozent bestimmt werden können.

Für Direktmessungen muss die Aktivität in einem Phantom, das von der anerkennenden Behörde genehmigt ist, zwischen der Messschwelle nach Anhang 10 und deren 100-fachem Wert bestimmt werden können. Der Messwert in diesem Bereich darf nicht mehr als 20 Prozent vom Sollwert abweichen.

Die Messsysteme müssen dem Stand der Technik entsprechen und auf vom Eidgenössischen Institut für Metrologie12 anerkannte Aktivitäts-Normale rückverfolgbar sein.

3. Abschnitt Standardmodelle für die Berechnungen

Art. 40 Standardberechnung

Die Standardberechnung der effektiven Folgedosen erfolgt nach Anhang 9.

Diefür die Berechnungen zu verwendenden nuklidspezifischen Daten sind in Anhang 10 festgelegt.

Für die Berechnung der Dosis im Routinebetrieb wird angenommen, dass der Inkorporationszeitpunkt in der Mitte des Überwachungsintervalles liegt. Bei bekanntem Inkorporationszeitpunkt sind die tatsächlichen Zeiten zu berücksichtigen.

Falls nachgewiesen wird, dass das radioaktive Material in der verwendeten Form einen vom Standardmodell abweichenden Stoffwechsel im Körper aufweist, ist mit Einverständnis der anerkennenden Behörde für die Inkorporationsmessungen ein Modell zu verwenden, das den betreffenden Fall besser beschreibt.

4. Kapitel Schlussbestimmungen

Art. 41 Übergangsbestimmung

Die Bewilligungsinhaber haben dafür zu sorgen, dass die in ihrem Betrieb tätigen beruflich strahlenexponierten Personen spätestens ab dem1. Januar 2001 dieser Verordnung entsprechenden Dosismessungen zur Ermittlung der externen und internen Bestrahlung unterzogen werden.

Art. 42 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am1. Januar 2000 in Kraft.

Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 16 Abs. 3 der Publikationsverordnung vom 17. Nov. 2004 (SR 170.512.1) auf den1. Jan. 2013 angepasst.

Begriffsbestimmungen

Dauerinkorporation Andauernde Aufnahme radioaktiver Stoffe in den menschlichen Organismus durch Ingestion, Inhalation oder durch Aufnahme durch die Haut.

Fading Differenz zwischen Messwert und Sollwert in Abhängigkeit von der Zeitspanne zwischen Bestrahlung und Auswertung relativ zum Sollwert in (%/Monat).

Fluenz Die Fluenz in einem Punkt eines Strahlenfeldes ist die Anzahl der Teilchen, welche in eine kleine, um diesen Punkt zentrierte Kugel eintreten, dividiert durch die Querschnittsfläche dieser Kugel (cm-2).

Halbwertszeit, effektive Die effektive Halbwertszeit berechnet sich wie folgt aus der biologischen und der physikalischen Halbwertszeit eines Nuklides: T½ biol ⋅ T½ phys T½ eff = T½ biol + T½ phys

Inkorporationsmessung Bestimmung der effektiven Folgedosis E50 auf Grund der gemessenen Körperaktivität oder der Aktivität in den Ausscheidungen.

Kerma Kerma ist die Summe der Anfangswerte der kinetischen Energien der in einem Volumenelement der Materie durch indirekt ionisierende Strahlung erzeugten geladenen Teilchen pro Masseneinheit (kinetic energy released in material) (J/kg, Gy).

Leitnuklid Für die Dosisbestimmung repräsentatives Nuklid in einem Nuklidgemisch.

Triagemessung Messverfahren zur Feststellung von Inkorporationen ohne Bestimmung der entsprechenden effektiven Dosis.

Anhang 213 (Art. 18)

Anforderungen unter routinemässigen Bedingungen für Photonendosimeter

für H t > H 0 : 1 ⎛ ⎜1 – ⎟ ≤ H m / H t ≤ 1.5 ⎜⎜1 + ⎟ 1.5 ⎜⎝ H 0 + H t ⎟⎠ ⎝ 2 H 0 + H t ⎟⎠

Ht ist der Sollwert der operationellen Grösse Hm ist der unter Routinebedingungen ermittelte Dosiswert H0 ist die tiefste Dosis, die messbar sein muss (siehe Anhänge 3 und 6) 2

Hm / Ht 1

0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

2

Hm / H t 1

0 0.1 1 10 100 1000

13 Bereinigt gemäss Ziff. II Abs. 1 der V des EDI und UVEK vom 7. Nov. 2007, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 5699).

Anforderungen an ein Personendosimeter für Photonen

a. Messgrössen Hp(10) und Hp (0,07) b. Tiefste Dosis, die messbar sein muss c. Messbereich d. Linearität Abweichung < 15 % im Bereich [1 mSv, 5 Sv] e. Energieabhängigkeit Für Photonenstrahlung mit Energien zwischen 20 keV und 5 MeV Hm 0,7 ≤ ≤ 1,3 pour H p (10) Ht Für Photonenstrahlung mit Energien zwischen 10 keV und 300 keV; unter Sekundärelektronengleichgewicht bis 5 MeV Hm 0,7 ≤ ≤ 1,3 pour H p (0,07) Ht f. Winkelabhängigkeit < 20 % bis 60° für Energien > 60 keV g. Reproduzierbarkeit Standardabweichung s ≤ 10% für Hp (10) und Hp (0,07) h. Fading Effekt < 10 %/Monat

Anforderungen an ein Personendosimeter für Betastrahlung

a. Messgrösse: Hp (0,07) b. Tiefste Dosis, die messbar sein muss c. Messbereich d. Linearität Abweichung < 15 % im Bereich [1 mSv, 5 Sv] e. Energieabhängigkeit Für Betastrahlung von Thallium-204 oder Krypton-85: Hm 0,1 ≤ ≤ 2,0 Ht

Falls das System mit Photonenstrahlung kalibriert wurde, gilt zusätzlich für Betastrahlung von Strontium-90/Yttrium-90: Hm 0,5 ≤ ≤ 2,0 Ht

f. Reproduzierbarkeit Standardabweichung s ≤ 10% g. Fading Effekt < 10 %/Monat

Anforderungen an ein Personendosimeter für Neutronen

a. Messgrösse Hp (10) b. Tiefste Dosis, die messbar sein muss c. Messbereich d. Linearität Abweichung < 30 % im Bereich [1 mSv; 5 Sv] e. Energieabhängigkeit Hm 0,3 ≤ ≤ 3,0 Ht

für realistische Feldspektren im Einsatzbereich des Dosimeters f. Reproduzierbarkeit Standardabweichung s ≤ 50% g. Fading Effekt < 30 %/Monat

Anforderungen an ein Extremitätendosimeter

für Photonenstrahlung

a. Messgrösse Hp (0,07) b. Tiefste Dosis, die messbar sein muss c. Messbereich d. Linearität Abweichung < 15 % im Bereich [1 mSv, 5 Sv] e. Energieabhängigkeit Für Photonenstrahlung mit Energien zwischen 10 keV und 300 keV; unter Sekundärelektronengleichgewicht bis 1,5 MeV Hm 0,5 ≤ ≤ 2,0 Ht

f. Winkelabhängigkeit < 20 % bis 60° für Energien > 60 keV g. Reproduzierbarkeit Standardabweichung s ≤ 15% h. Fading Effekt < 10 %/Monat

Anforderungen an ein Extremitätendosimeter für Betastrahlung

a. Messgrösse: Hp (0,07) b. Tiefste Dosis, die messbar sein muss c. Messbereich d. Linearität Abweichung < 15 % im Bereich [1 mSv, 5 Sv] e. Energieabhängigkeit Für Betastrahlung von Thallium-204 oder Krypton-85: Hm 0,1 ≤ ≤ 2,0 Ht

Falls das System mit Photonenstrahlung kalibriert wurde, gilt zusätzlich für Betastrahlung von Strontium-90/Yttrium-90: Hm 0,5 ≤ ≤ 2,0 Ht

f. Reproduzierbarkeit Standardabweichung s ≤ 15% g. Fading Effekt < 10 %/Monat

Anhang 814 (Art. 24 und 27)

Konversionskoeffizienten

a. Konversionskoeffizienten für Photonen Konversionskoeffizienten von Luftkerma in Personen-Tiefendosen Hp(10) und Personen-Oberflächendosen Hp(0,07) im Quaderphantom (Art. 23) für Personendosimeter Qualität/ Mittlere Konversionskoeffizienten (Sv/Gy) Quelle Energie (keV) hp(10; α) für Winkel α von hp(0,07; α) für Winkel α von

0° 15° 30° 45° 60° 0° 15° 30° 45° 60°

N-15 12 0,96 0,95 0,95 0,95 0,93 N-20 16 0,98 0,98 0,98 0,98 0,97 N-25 20 0,55 0,54 0,50 0,41 0,28 1,03 1,03 1,03 1,02 1,02 N-30 24 0,79 0,77 0,74 0,65 0,49 1,10 1,10 1,10 1,09 1,07 N-40 33 1,17 1,15 1,12 1,02 0,85 1,27 1,26 1,26 1,23 1,19 N-60 48 1,65 1,63 1,59 1,47 1,27 1,55 1,54 1,53 1,49 1,42 Am-241 59 1,89 1,87 1,83 1,72 1,50 1,72 1,71 1.69 1,65 1,57 N-80 65 1,88 1,86 1,83 1,71 1,50 1,72 1,70 1,70 1,65 1,58 N-100 83 1,88 1,87 1,82 1,73 1,53 1,72 1,70 1,70 1,66 1,60 N-120 100 1,81 1,79 1,76 1,68 1,51 1,67 1,66 1,65 1,62 1,58 N-150 118 1,73 1,71 1,68 1,61 1,46 1,61 1,60 1,60 1,58 1,54 N-200 164 1,57 1,56 1,55 1,49 1,38 1,49 1,49 1,49 1,49 1,46 N-250 208 1,48 1,48 1,47 1,42 1,33 1,42 1,42 1,42 1,43 1,43 N-300 250 1,42 1,42 1,41 1,38 1,30 1,38 1,38 1,38 1,40 1,40 Cs-137 662 1,21 1,22 1,22 1,22 1,19 1,21 1,21 1,22 1,23 1,26 Co-60 1250 1,15 1,15 1,15 1,16 1,14 1,15 1,15 1,15 1,16 1,14 Ti (Target) 5140 1,11 1,11 1,11 1,11 1,11 1,11 1,11 1,11 1,11 1,11

Referenzen: ICRP 741, ISO 4037-32. 1 International Commission on Radiological Protection, www.icrp.org 2 International Organization for Standardization, www.iso.org

Konversionskoeffizienten von Luftkerma in Personen-Oberflächendosen Hp(0,07) im ISO-Plexiglas-Stabphantom (Art. 23) für Extremitätendosimeter Qualität Mittlere Energie (keV) Konversionskoeffizienten hp(0,07) (Sv/Gy)

N-15 12 0,95 N-20 16 0,98 N-25 20 1,00 N-30 24 1,03 N-40 33 1,07 N-60 48 1,11 Am-241 59 1,14

14 Bereinigt gemäss Ziff. II Abs. 1 der V des EDI und UVEK vom 7. Nov. 2007, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 5699).

Qualität Mittlere Energie (keV) Konversionskoeffizienten hp(0,07) (Sv/Gy)

N-80 65 1,15 N-100 83 1,17 N-120 100 1,17 N-150 118 1,17 N-200 164 1,16 N-250 208 1,15 N-300 250 1,14 Cs-137 662 1,12 Referenzen: ISO 4037-3, Grosswendt, Radiat. Prot. Dosim. 59 (1995), 165–179.

b. Konversionskoeffizienten für Neutronen Konversionskoeffizienten hpΦ(10; α) von Neutronenfluenz Φ in Personen-Tiefendosis Hp (10) im Quaderphantom (Art. 23) für Personendosimeter

Neutronenquelle/ hpΦ(10; α) in pSv.cm2 für Winkel α von Neutronen-Energie (MeV)

0° 15° 30° 45° 60°

Thermische Neutronen 11,4 10,6 9,11 6,61 4,04 0,024 20,2 19,9 17,2 13,6 7,85 0,144 134 131 121 102 69,9 0,250 215 214 201 173 125 0,57 355 349 347 313 245 1,2 433 427 440 412 355 2,5 437 434 454 441 410 2,8 433 431 451 441 412 3,2 429 427 447 439 412 5,0 420 418 437 435 409 14,8 561 563 581 572 576 19,0 600 596 621 614 620 30 515 515 515 515 515 50 400 400 400 400 400 75 330 330 330 330 330 100 285 285 285 285 285

Referenzen: ISO 8529-3, ICRP 74. Erläuterung: Die Werte oberhalb von 30 MeV wurden den Konversionskoeffizienten für H*(10) gleichgesetzt.

c. Konversionskoeffizienten für Elektronen

Energie (MeV) Konversionskoeffizienten Hp(0,07)/Φ (nSv.cm2)

0,10 1,661 0,15 1,229 0,20 0,834 0,30 0,542 0,40 0,455 0,50 0,403 0,60 0,366 0,70 0,344 0,80 0,329 1,00 0,312 1,50 0,287 2,00 0,279 2,50 0,278 3,00 0,276

Referenz: ICRP 74

d. Quellenspezifische Konversionskoeffizienten für übliche Betastandardquellen

Quelle Konversionskoeffizienten Hp(0,07)/Da (Sv/Gy)

Strontium/Yttrium-90 1,24 Thallium-204 1,20 Krypton-85 1,16 Promethium-147 0,23

Referenz: Mitteilung NPL1 1 National Physical Laboratory, www.npl.co.uk

Anhang 915 (Art. 40)

Interpretation der Inkorporationsmessung

Für die Interpretation im Normalfall wird angenommen, dass die Inkorporation über den Inhalationspfad erfolgte. In diesem Fall wird die effektive Folgedosis E50, die operationelle Dosisgrösse bei innerer Bestrahlung, als Produkt der inkorporierten Aktivität I und der Beurteilungsgrösse einh (siehe StSV, Anhang 3) wie folgt ermittelt: Der zur Zeit t nach der Inkorporation in einem Organ oder in den Ausscheidungen vorhandene Bruchteil der inhalierten Aktivität wird durch die Funktion m(t) abgeleitet. Man erhält so: M (t ) = I ⋅ m(t ) (2) wobei M(t) für die Aktivität in einem Organ oder in den Ausscheidungen steht (Messwert). Aus der Aktivität M(t) berechnet sich eine effektive Folgedosis E50 von: M (t ) e m(t ) m( t )

Ist der Zeitraum t zwischen der Inkorporation und der Messung bekannt (spezielle Überwachung), so lässt sich die effektive Folgedosis E50 mit Hilfe der Messgrösse M(t) und der Beziehung (3) berechnen. Bei der Routineüberwachung wird angenommen, dass die Inkorporation in der Mitte des Überwachungsintervalles T stattgefunden hat (d. h. t = T/2). Die effektive Folgedosis E50 lässt sich mit Hilfe der Messgrösse M, den tabellierten Faktoren einh/m(t) und folgender Beziehung abschätzen: M (t ) e m(T / 2) m(T / 2)

Falls eine Inkorporation deutlich über der Nachweisgrenze liegt und die effektive Halbwertszeit vergleichbar oder eindeutig länger ist als das Überwachungsintervall, wird eine solche Inkorporation den nächsten Messwert beeinflussen. In diesem Fall muss bei weiteren Inkorporationsmessungen der Beitrag der vorangehenden Inkorporation berechnet und vom neuen Messwert abgezogen werden. Diese Korrektur berechnet sich aus der Extrapolation der vorangehenden Inkorporation Ia auf den Zeitpunkt der neuen Messung mit Hilfe des Faktors m(Δt). Δt ist das Zeitintervall zwischen dem (angenommenen) Zeitpunkt der vorangehenden Inkorporation und der neuen Messung. Der Anteil Mn des neuen Messwertes M(t), der auf eine neue Inkor-

15 Bereinigt gemäss Ziff. II Abs. 1 der V des EDI und UVEK vom 7. Nov. 2007, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 5699).

poration zurückzuführen ist, wird mit dem Messwert Ma der vorangehenden Messung wie folgt berechnet: Ma M n ( t ) = M ( t ) – I a ⋅ m ( Δt ) = M ( t ) – ⋅ m( Δt ) (5) m(T / 2) n Die auf eine neue Inkorporation zurückzuführende effektive Folgedosis E50 errechnet sich dann gemäss Formel (4) wie folgt: n einh e e m ( Δt ) m(T / 2) m(T / 2) m(T / 2) m(T / 2) a oder mit Hilfe der effektiven Folgedosis E50 der vorangehenden Inkorporation: n einh a m ( Δt ) e a m(T / 2) m(T / 2) m(T / 2)

Für die Korrektur bei der Routineüberwachung sind die Faktoren k ( Δt ) = m( Δt ) / m(T / 2) (8) mit Hilfe der m(t)-Werte zu berechnen. Die Zeitspanne Δt beträgt (n+1/2).T, wobei n die Zahl der Intervalle bezeichnet, die die Inkorporation zurückliegt. Die m(t)-Werte sind in tabellierter oder in grafischer Form in ICRP-Publikation 78 angegeben. Für den Fall Δt = 3.T/2 sind die Werte k(Δt) im Anhang 10 speziell aufgeführt. In der Praxis sind diese Korrekturen erst zu berücksichtigen, wenn die Korrektur mehr als 10 % der resultierenden Dosis ausmacht. Wo in der Praxis von einer chronischen Inkorporation ausgegangen werden kann (z. B. H-3, I-125), sind die im Anhang 10 aufgeführten Faktoren für Dauerinkorporation zu verwenden.

Anhang 1016 (Art. 32, 33, 34, 39 und 40)

Nuklidspezifische Datenblätter Nuklidliste: Seite

1. H-3 als HTO 25 2. C-11 26 3. C-14 27 4. O-15 28 5. F-18 29 6. P-32 30 7. P-33 31 8. S-35 32 9. Ca-45 33 10. Cr-51 34 11. Fe-59 35 12. Co-57 36 13. Co-58 37 14. Co-60 38 15. Zn-65 39 16. Ga-67 40 17. Ga-68 41 18. Sr-85 42 19. Sr-89 43 20. Sr-90 44 21. Y-90 45 23. In-111 47 24. I-123 48 25. I-124 49 26. I-125 50 27. I-131 51 28. Cs-134 52 29. Cs-137 53 30. Sm-153 54 31. Er-169 55

Nuklidliste: Seite

32. Lu-177 56 33. Re-186 57 34. Re-188 58 35. Tl-201 59 36. Ra-226 60 37. Th-232 61 38. U-235 62 39. U-238 63 40. Np-237 64 41. Pu-239 65 42. Am-241 66

1. H-3 als HTO

An Wasser gebundenes Tritium kann durch Inhalation, Ingestion oder Absorption durch die Haut aufgenommen werden. 97 % des Tritiums mischt sich rasch mit dem Körperwasser und wird mit einer Halbwertszeit von 10 Tagen primär im Urin ausgeschieden. Nur die restlichen 3 % werden organisch gebunden und mit einer Halbwertszeit von 40 Tagen ausgeschieden. Die Strahlenexposition ist deshalb praktisch proportional zur Tritiumkonzentration im Urin. Arbeitskräfte, die Tritium-Leuchtfarbe oder mit Tritium-Leuchtfarbe beschichtete Zeiger und Zifferblätter verarbeiten, sind einer dauernden Tritium-Inkorporation ausgesetzt. In diesem Fall entsteht im Körperwasser und damit im Urin ein Gleichgewichtszustand, und die Dosis muss gemäss dem Modell für dauernde Inkorporation berechnet werden. Messschwelle: 42 000 Bq/l Messung der Tritiumkonzentration Cu im Urin in Bq/l mittels Flüssigszintillationszähler

TTriage: 30 Tage TMessung: 30 Tage tEreignis: 1 Tag

4. Interpretation für einmalige Inkorporation t einh/m(t)

1 0,78×10-9 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,86×10-9 Cu: Messwert in Bq/l 3 0,90×10-9

einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 0,95×10-9 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin (=1,4 l) in l-1 5 1,1×10-9 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 1,1×10-9 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 7 1,2×10-9 Überwachungsintervall T = 30 Tage 15 2,0×10-9 30 5,3×10-9 45 13×10-9 5. Interpretation für dauernde Inkorporation

2. C-11 Aufgrund der Kurzlebigkeit (Halbwertszeit 20.38 Min.) zerfällt dieses Nuklid zum grössten Teil vollständig im Körper, bevor es ausgeschieden wird. Des Weiteren verursacht inhaliertes oder über Ingestion aufgenommenes C-11 den grössten Dosisbeitrag in der Lunge (Inhalation) bzw. im Magen-Darm-Trakt (Ingestion).

Direkte Messung der Strahlung mit einem Dosisleistungsmessgerät vor dem Magen/Abdomen mindestens alle 4 Stunden.

TTriage: 4 Stunden TMessung: – tEreignis: Sofort

Nach einer Überschreitung der Messschwelle ist eine spezielle Untersuchung und Interpretation der Daten zur Ermittlung der effektiven Folgedosis E50 durch einen Sachverständigen im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde erforderlich.

3. C-14 Das Standardmodell wurde entwickelt für Kohlenstoffverbindungen, die vom Körper als Baustoffe oder Energiequelle (Nahrungskohlenstoff) verwertbar sind. Es wird vorausgesetzt, dass solche inhalierte Verbindungen zu 100 % vom Körper aufgenommen und gleichmässig via Blutbahn über den Körper verteilt werden und mit einer biologischen Halbwertszeit von 40 Tagen zu 1,7 % über den Urin ausgeschieden werden. Viele mit C-14 markierte organische Verbindungen werden vom Körper nicht aufgenommen und mit biologischen Halbwertszeiten von Stunden bis Tagen primär über den Urin ausgeschieden.

Triagemessung (obligatorisch, ausgenommen Nahrungskohlenstoff) Messschwelle: 200 Bq/l. Tägliche Triagemessungen, falls die Messschwelle überschritten wird. Eine Inkorporationsmessung wird erforderlich, falls die Messschwelle während einer Woche überschritten bleibt. Messung der C-14-Konzentration Cu im Urin in Bq/l mittels Flüssigszintillationszähler TTriage: 1 Woche TMessung: 30 Tage tEreignis: 1 Tag

4. Interpretation ohne Berücksichtigung einer früheren Inkorporation. Falls die biologische Halbwertszeit wesentlich kleiner als 40 Tage ist, wird nach Artikel 40 Absatz 4 eine fallspezifische Dosisberechnung vorgenommen.

1 4,3×10-6 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 2,9×10-6 Cu: Messwert in Bq/l 3 2,9×10-6 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 2,9×10-6 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin (=1,4 l) in l-1 5 3,0×10-6 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 3,0×10-6 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 7 3,1×10-6 Überwachungsintervall T = 30 Tage 15 3,5×10-6 30 4,5×10-6 45 5,8×10-6 Überwachungsintervall T = 30 Tage: E50 = Cu ⋅ 3,5 ⋅ 10 –6 – E50 a ⋅ 0,60

4. O-15 Aufgrund der Kurzlebigkeit (Halbwertszeit 122.2 s) zerfällt inkorporiertes O-15 im Körper, bevor es ausgeschieden wird. Des Weiteren verursacht inhaliertes und über Ingestion aufgenommenes O-15 den grössten Dosisbeitrag in der Lunge (Inhalation) resp. im Magen-Darm- Trakt (Ingestion). 80 % des bei Inhalation in die Lunge gelangenden Sauerstoffes werden wieder ausgeatmet, ohne weiter in den Körper aufgenommen zu werden, der Rest gelangt über die Blutbahn in den gesamten Körper.

Überwachung (obligatorisch) Kontinuierliche Überwachung der Raumabluft. Alarm bei Überschreitung einer Luftkonzentration von 4000 Bq/m3.

Direkte Messung der Strahlung mit einem Dosisleistungsmessgerät vor dem Magen/Abdomen nach jedem Alarm bei der Überwachung.

TTriage: bei Alarm TMessung: – tEreignis: Sofort

Nach einer Überschreitung der Messschwelle ist eine spezielle Untersuchung und Interpretation der Daten zur Ermittlung der effektiven Folgedosis E50 durch einen Sachverständigen im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde erforderlich.

5. F-18 Aufgrund der Kurzlebigkeit (Halbwertszeit 109.77 Min.) zerfällt dieses Nuklid zum grössten Teil vollständig im Körper, bevor es ausgeschieden wird. Des Weiteren verursacht inhaliertes oder über Ingestion aufgenommenes F-18 den grössten Dosisbeitrag in der Lunge (Inhalation) bzw. im Magen-Darm-Trakt (Ingestion).

Direkte Messung der Strahlung mit einem Dosisleistungsmessgerät vor dem Magen/Abdomen mindestens alle 4 Stunden.

TTriage: 4 Stunden TMessung: --- tEreignis: Sofort

Nach einer Überschreitung der Messschwelle ist eine spezielle Untersuchung und Interpretation der Daten zur Ermittlung der effektiven Folgedosis E50 durch einen Sachverständigen im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde erforderlich.

6. P-32 Inhaliertes Phosphat (Absorptionsklasse Typ M) wird zu etwa 70 % via Nase, Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1= 0,8) und Urin rasch wieder ausgeschieden. Phosphat, das in die Blutbahn gelangt, wird zu etwa 70 % vom Weichgewebe und den Knochen aufgenommen. Die Verweilzeit dieses Anteils wird durch die physikalische Halbwertszeit, sowie die relativ rasche Ausscheidung aus dem Weichgewebe über den Urin (Halbwertszeit = 19 Tage)

Messschwelle: 200 Bq/l Messung der P-32-Konzentration Cu im Urin in Bq/l mittels Flüssigszintillationszähler

TTriage: 30 Tage TMessung: 30 Tage tEreignis: 2 Tage

1 0,011×10-5 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,018×10-5 Cu: Messwert in Bq/l 3 0,029×10-5 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 0,043×10-5 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin (=1,4 l) in l-1 5 0,056×10-5 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 0,073×10-5 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 7 0,090×10-5 Überwachungsintervall T = 30 Tage 15 0,27×10-5 30 0,92×10-5 45 3,1×10-5 Überwachungsintervall T = 30 Tage: E50 = Cu ⋅ 2,7 ⋅ 10 –6 – E50 a ⋅ 0,09

7. P-33 Inhaliertes Phosphat (Absorptionsklasse Typ M) wird zu etwa 70 % via Nase, Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1= 0,8) und Urin rasch wieder ausgeschieden. Phosphat, das in die Blutbahn gelangt, wird zu etwa 70 % vom Weichgewebe und den Knochen aufgenommen. Die Verweilzeit dieses Anteils wird durch die physikalische Halbwertszeit, sowie die relativ rasche Ausscheidung aus dem Weichgewebe über den Urin (Halbwertszeit = 19 Tage)

Messschwelle: 200 Bq/l Messung der P-33-Konzentration Cu im Urin in Bq/l mittels Flüssigszintillationszähler

TTriage: 30 Tage TMessung: 30 Tage tEreignis: 2 Tage

1 0,049×10-6 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,079×10-6 Cu: Messwert in Bq/l 3 0,12×10-6 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 0,18×10-6 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin (=1,4 l) in l-1 5 0,23×10-6 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 0,28×10-6 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 7 0,34×10-6 Überwachungsintervall T = 30 Tage 15 0,87×10-6 30 2,2×10-6 45 5,4×10-6

Überwachungsintervall T = 30 Tage: E50 = Cu ⋅ 0,87 ⋅ 10 –6 – E50 a ⋅ 0,16

8. S-35 Inhalierte anorganische Schwefelverbindungen (Absorptionsklasse Typ M) werden zu rund 85 % via Nase, Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1= 0,8) und Urin rasch wieder ausgeschieden. Was in die Blutbahn gelangt, wird lediglich zu 20 % längerfristig gespeichert, primär im Weichgewebe. Die biologische Halbwertszeit dieser Komponente beträgt 20 Tage. Nur wenig wird lange gespeichert und zerfällt mit der physikalischen Halbwertszeit von 87 Tagen.

Messschwelle: 150 Bq/l Messung der S-35-Konzentration Cu im Urin in Bq/l mittels Flüssigszintillationszähler nach chemischer Extraktion (Sulfatfällung).

TTriage: 60 Tage TMessung: 60 Tage tEreignis: 1 Tag

1 0,0070×10-6 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,057×10-6 Cu: Messwert in Bq/l 3 0,42×10-6 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 0,77×10-6 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin (=1,4 l) in l-1 5 0,81×10-6 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 0,86×10-6 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 7 0,91×10-6 15 1,2×10-6 Überwachungsintervall T = 60 Tage 30 2,1×10-6 60 5,7×10-6 90 14×10-6

Überwachungsintervall T = 60 Tage: E50 = Cu ⋅ 2,1 ⋅ 10 –6 – E50 a ⋅ 0,15

9. Ca-45 Inhaliertes Calcium (Absorptionsklasse Typ M) wird zu etwa 90 % via Nase und Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1= 0,3) rasch ausgeschieden. Calcium, das in die Blutbahn gelangt, wird von den Knochen und vom Weichgewebe aufgenommen. Im Fall von Ca-45 bestimmt beim erwachsenen Menschen die physikalische Halbwertszeit von 163 Tagen die Verweilzeit im Knochen. Die biologische Halbwertszeit bestimmt die Verweilzeit im Weichgewebe. Von dort wird Calcium etwa zu gleichen Teilen via Urin und Verdauungstrakt ausgeschieden.

Messschwelle: 150 Bq/l Messung der Ca-45-Konzentration Cu im Urin in Bq/l mittels Flüssigszintillationszähler.

TTriage: 30 Tage TMessung: 30 Tage tEreignis: 2 Tage

1 0,29×10-6 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,63×10-6 Cu: Messwert in Bq/l 3 0,87×10-6 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 1,1×10-6 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin (=1,4 l) in l-1 5 1,2×10-6 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 1,5×10-6 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 7 1,6×10-6 Überwachungsintervall T = 30 Tage 15 3,2×10-6 30 8,1×10-6 45 17×10-6

Überwachungsintervall T = 30 Tage: a ⋅ 0,19

10. Cr-51 Je nach chemischer Form (Cr III oder Cr VI) wird Chrom vom Körper verschieden aufgenommen und zurückgehalten. Da das dosimetrische Modell darauf basiert, dass einerseits die kleinen Mengen inhaliertes Cr III in der Lunge zu Cr VI oxidiert werden und dass anderseits aber Cr VI in Zirkulation zu Cr III reduziert wird, verschwinden diese Unterschiede weitgehend. Inhaliertes Chrom (Absorptionsklasse Typ M) wird zu etwa 90 % via Nase und Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1= 0,1) rasch wieder ausgeschieden. Chrom, das in die Blutbahn gelangt, wird zu 25 % längerfristig im ganzen Körper gespeichert. Dies wird im Fall von Cr-51 durch die physikalische Halbwertszeit von 28 Tagen verhindert.

Messschwelle: 120 000 Bq Messung der Cr-51-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.

TTriage: 30 Tage TMessung: 30 Tage tEreignis: Sofort

1 0,071×10-9 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,13×10-9 M: Messwert in Bq 3 0,23×10-9 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 0,31×10-9 m(t): Retentionsanteil 5 0,37×10-9 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 0,41×10-9 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 7 0,45×10-9 Überwachungsintervall T = 30 Tage 15 0,67×10-9 30 1,2×10-9 45 2,0×10-9

Überwachungsintervall T = 30 Tage: E50 = M ⋅ 0,67 ⋅ 10 –9 – E50 a ⋅ 0,34

11. Fe-59 Inhaliertes Eisen (Absorptionsklasse Typ M) wird zu etwa 10 % vom Körper aufgenommen, der Rest wird via Nase oder Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1=0,1) im Verlauf weniger Stunden und Tage ausgeschieden. Vom Körper aufgenommenes Eisen wird zu rund 70 % ins Hämoglobin (rotes Blutprotein) eingebaut, der Rest in verschiedenen Organen gespeichert. Einmal aufgenommenes Eisen wird vom Körper sorgfältig zurückgehalten; bei einem Eisendepot von rund 3,5 g werden täglich nur etwa 0,6 mg ausgeschieden. Somit bestimmt beim Fe-59 die physikalische Halbwertszeit von 44,5 Tagen die Verweilzeit des aufgenommenen Eisens im Körper.

Messschwelle: 2500 Bq Messung der Fe-59-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.

1 0,64×10-8 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 1,1×10-8 M: Messwert in Bq 3 1,8×10-8 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 2,3×10-8 m(t): Retentionsanteil 5 2,7×10-8 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 2,7×10-8 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 7 2,9×10-8 Überwachungsintervall T = 30 Tage 15 3,4×10-8 30 4,4×10-8 45 5,8×10-8 60 7,4×10-8

Überwachungsintervall T = 30 Tage: E50 = M ⋅ 3,4 ⋅ 10 –8 – E50 a ⋅ 0,59

12. Co-57 (Resorptionsanteil f1=0,05) und Urin im Verlauf von Stunden bis Tagen wieder ausgeschieden. Knapp 10 % bleiben längerfristig im Körper, primär in der Lunge. Die Verweilzeit dieses Anteils im Körper wird für Co-57 primär durch die physikalische Halbwertszeit von 271 Tagen bestimmt.

Messschwelle: 25 000 Bq Messung der Co-57-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.

TTriage: 180 Tage TMessung: 180 Tage tEreignis: Sofort

1 1,22×10-9 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 2,40×10-9 M: Messwert in Bq 3 4,29×10-9 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 6,19×10-9 m(t): Retentionsanteil 5 7,58×10-9 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 8,37×10-9 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 7 8,78×10-9 15 10,1×10-9 30 12,0×10-9 60 15,3×10-9 Überwachungsintervall T = 180 Tage 90 18,4×10-9 180 27,5×10-9 270 38,2×10-9

Überwachungsintervall T = 180 Tage: –8 a E 50 = M ⋅ 1,84 ⋅ 10 – E 50 ⋅ 0, 48

13. Co-58 (Resorptionsanteil f1=0,05) und Urin im Verlauf von Stunden bis Tagen wieder ausgeschieden. Knapp 10 % bleiben längerfristig im Körper, primär in der Lunge. Die Verweilzeit dieses Anteils im Körper wird für Co-58 primär durch die physikalische Halbwertszeit von 70,8 Tagen bestimmt.

Messschwelle: 2600 Bq Messung der Co-58-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.

1 0,35×10-8 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,68×10-8 M: Messwert in Bq 3 1,2×10-8 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 1,8×10-8 m(t): Retentionsanteil 5 2,2×10-8 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 2,5×10-8 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 7 2,6×10-8 Überwachungsintervall T = 30 Tage 15 3,2×10-8 30 4,3×10-8 45 5,3×10-8 60 6,8×10-8 90 10×10-8

Überwachungsintervall T = 30 Tage: E50 = M ⋅ 3,2 ⋅ 10 –8 – E50 a ⋅ 0,60

14. Co-60 (Resorptionsanteil f1=0,05) und Urin im Verlauf von Stunden bis Tagen wieder ausgeschieden. Knapp 10 % bleiben längerfristig im Körper, primär in der Lunge. Die Verweilzeit dieses Anteils im Körper wird wegen der langen physikalischen Halbwertszeit primär durch die Mechanismen der Lungenclearance bestimmt.

Messschwelle: 1200 Bq Messung der Co-60-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.

TTriage: 180 Tage TMessung: 180 Tage tEreignis: Sofort

1 0,35×10-7 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,68×10-7 M: Messwert in Bq 3 1,2×10-7 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 1,7×10-7 m(t): Retentionsanteil 5 2,1×10-7 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 2,3×10-7 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 7 2,5×10-7 15 2,8×10-7 30 3,1×10-7 60 3,8×10-7 Überwachungsintervall T = 180 Tage 90 4,3×10-7 180 5,3×10-7 270 6,1×10-7

Überwachungsintervall T = 180 Tage: E50 = M ⋅ 4,3 ⋅ 10 –7 – E50 a ⋅ 0,70

15. Zn-65 Inhaliertes Zink (Absorptionsklasse Typ S) wird zu etwa 90 % via Nase und Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1=0,5) rasch wieder ausgeschieden. Der Rest verteilt sich über das Blut zu 80 % im ganzen Körper und zu 20 % im Skelett. Die im Skelett und 70 % der im ganzen Körper gespeicherten Aktivität werden mit einer biologischen Halbwertszeit von 400 Tagen ausgeschieden. Der Rest wird mit einer biologischen Halbwertszeit von 20 Tagen ausgeschieden.

Messschwelle: 25 000 Bq Messung der Zn-65-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.

TTriage: 180 Tage TMessung: 180 Tage tEreignis: Sofort

1 5,19×10-9 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 7,39×10-9 M: Messwert in Bq 3 9,06×10-9 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 10,0×10-9 m(t): Retentionsanteil 5 10,4×10-9 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 10,7×10-9 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 7 10,9×10-9 15 11,8×10-9 30 13,5×10-9 Überwachungsintervall T = 180 Tage 90 19,4×10-9 180 29,4×10-9 270 43,4×10-9 360 63,6×10-9

Überwachungsintervall T = 180 Tage: –8 a E 50 = M ⋅ 1,94 ⋅ 10 – E 50 ⋅ 0, 45

16. Ga-67 Inhaliertes Gallium (Annahme: Oxide; Absorptionsklasse Typ M) wird via Nase und Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1=0.001) im Verlaufe von Stunden bis Tagen wieder ausgeschieden. Gallium, das ins Blut gelangt, wird primär im ganzen Körper verteilt. 30 % wird sehr rasch ausgeschieden. Der Rest wird mit einer biologischen Halbwertszeit von 50 Tagen aus dem Körper ausgeschieden.

Messschwelle: 5500 Bq Messung der Ga-67-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.

TTriage: 7 Tage TMessung: 7 Tage tEreignis: Sofort

1 0,70×10-9 2 1,65×10-9 3 3,55×10-9 Überwachungsintervall T = 7 Tage 4 6,32×10-9 5 9,49×10-9 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 6 12,9×10-9 M: Messwert in Bq 7 16,7×10-9 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 8 21,2×10-9 m(t): Retentionsanteil 9 26,7×10-9 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 10 33,3×10-9 14 81,6×10-9

Überwachungsintervall T = 7 Tage: –9 a E 50 = M ⋅ 3,55 ⋅ 10 – E 50 ⋅ 0,11

17. Ga-68

Aufgrund der Kurzlebigkeit (Halbwertszeit 68 Min.) zerfällt dieses Nuklid zum grössten Teil vollständig im Körper, bevor es ausgeschieden wird. Des Weiteren verursacht inhaliertes oder über Ingestion aufgenommenes Ga-68 den grössten Dosisbeitrag in der Lunge (Inhalation) bzw. im Magen-Darm-Trakt (Ingestion).

Direkte Messung der Strahlung mit einem Dosisleistungsmessgerät vor dem Magen / Abdomen mindestens alle 4 Stunden. Wegen der kurzen physikalischen Halbwertszeit ist eine Inkorporationsmessung nicht möglich.

TTriage: 4 Stunden TMessung: – tEreignis: Sofort

Nach einer Überschreitung der Messschwelle ist eine spezielle Untersuchung und Interpretation der Daten zur Ermittlung der effektiven Folgedosis E50 durch einen Sachverständigen im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde erforderlich.

18. Sr-85 Inhaliertes Sr-85 (Absorptionsklasse Typ S) wird zu 90 % via Nase und Verdauungstrakt 5 % bleiben längerfristig in der Lunge. Die Verweilzeit dieses Anteils im Körper wird durch die physikalische Halbwertszeit des Sr-85 bestimmt. Die geringe Menge Strontium, die ins Blut gelangt, wird in die Knochen eingebaut oder, primär über den Urin, wieder ausgeschieden.

Messschwelle: 6400 Bq Messung der Sr-85-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.

1 0,13×10-8 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,26×10-8 M: Messwert in Bq 3 0,49×10-8 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 0,72×10-8 m(t): Retentionsanteil 5 0,90×10-8 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 1,0×10-8 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 7 1,1×10-8 Überwachungsintervall T = 30 Tage 15 1,3×10-8 30 1,7×10-8 45 2,2×10-8 60 2,8×10-8 90 4,3×10-8

Überwachungsintervall T = 30 Tage: E50 = M ⋅ 1,3 ⋅ 10 –8 – E50 a ⋅ 0,59

19. Sr-89 Inhaliertes Sr-89 (Absorptionsklasse Typ S) wird zu 90 % via Nase und Verdauungstrakt 5 % bleiben längerfristig in der Lunge. Die Verweilzeit dieses Anteils im Körper wird durch die physikalische Halbwertszeit des Sr-89 bestimmt. Die geringe Menge Strontium, die ins Blut gelangt, wird in die Knochen eingebaut oder, primär über den Urin, wieder ausgeschieden.

Messung einer Urinprobe mittels Flüssigszintillationszähler. Messschwelle: 0,5 Bq/l Messung der Sr-89 Konzentration Cu im Urin in Bq/l mittels Flüssigszintillationszähler nach

TTriage: 30 Tage TMessung: 30 Tage tEreignis: 1 Tag

1 0,0098×10-3 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,024×10-3 Cu: Messwert in Bq/l 3 0,037×10-3 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 0,049×10-3 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin (=1,4 l) in l-1 5 0,065×10-3 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 0,080×10-3 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 7 0,096×10-3 Überwachungsintervall T = 30 Tage 15 0,26×10-3 30 0,65×10-3 45 1,5×10-3 60 2,6×10-3

Überwachungsintervall T = 30 Tage: E50 = Cu ⋅ 0,26 ⋅ 10 –3 – E50 a ⋅ 0,17

20. Sr-90 Inhaliertes Sr-90 (Absorptionsklasse Typ S) wird zu 90 % via Nase und Verdauungstrakt 5 % bleiben längerfristig in der Lunge. Die Verweilzeit dieses Anteils im Körper wird wegen der langen physikalischen Halbwertszeit durch die Mechanismen der Lungenclearance bestimmt. Strontium, das ins Blut gelangt, wird in die Knochen eingebaut oder, primär über den Urin, wieder ausgeschieden.

Messung einer Urinprobe mittels Flüssigszintillationszähler. Messschwelle: 0,05 Bq/l Messung der Sr-90-Konzentration Cu im Urin in Bq/l mittels Flüssigszintillationszähler nach

TTriage: 30 Tage TMessung: 30 Tage tEreignis: 1 Tag

t einh/m(t)

1 0,13×10-3 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,32×10-3 Cu: Messwert in Bq/l 3 0,49×10-3 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 0,67×10-3 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin (=1,4 l) in l-1 5 0,83×10-3 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 0,98×10-3 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 7 1,2×10-3 Überwachungsintervall T = 30 Tage 15 2,7×10-3 30 6,0×10-3 45 11×10-3 60 16×10-3

Überwachungsintervall T = 30 Tage: –3 a E 50 = C u ⋅ 2 , 7 ⋅ 10 – E 50 ⋅ 0, 25

21. Y-90 Inhaliertes Yttrium (Absorptionsklasse Typ M) wird via Nase und Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1=0.0001) rasch ausgeschieden. Etwa 5 % bleiben längerfristig in der Lunge. Die Verweilzeit dieses Anteils im Körper wird durch die physikalische Halbwertszeit von 2.67 Tagen bestimmt. Die geringe Menge Yttrium, die ins Blut gelangt, wird hauptsächlich in die Knochen und die Leber eingebaut (65 %) oder direkt wieder ausgeschieden.

Messung der Y-90-Konzentration Cu im Urin in Bq/l mittels Proportionalzähler nach chemischer Aufbereitung.

TTriage: nach jeder TMessung: bei Überschreitung tEreignis: 1 Tag

1 9,48×10-7 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 1,30×10-5 Cu: Messwert in Bq/l 3 1,01×10-4 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 1,95×10-4 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin (=1,4 l) in l-1 5 2,64×10-4 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 3,48×10-4 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 7 4,59×10-4 10 1,05×10-3 15 4,13×10-3 20 1,63×10-2 30 2.49×10-1

Das Technetium fixiert sich aktiv in der Schilddrüse, der Speicheldrüse, im Magen und Darm. Man nimmt an, dass der Rest der Aktivität sich gleichmässig im ganzen Organismus verteilt. Die Ausscheidung erfolgt über Stuhl und Urin (Resorptionsanteil f1=0,8).

Direkte Messung der Strahlung mit einem Dosisleistungsmessgerät vor dem Magen respektive vor der Schilddrüse. Messschwelle: 1 µSv/h Messung der Tc-99m-Aktivität in Bq mit einem Ganzkörperzähler.

TTriage: am Tagesende TMessung: (bei Überschreitung tEreignis: Sofort der Messschwelle)

Wegen der kurzen physikalischen Halbwertszeit (6h) ist eine Standardinterpretation der Messdaten nicht möglich. Inkorporationen im Normalfall (kBq) führen nur zu kleinen Dosen (10-5 mSv). Bei einem Unfall oder nach Überschreitung der Messschwelle sind eine spezielle Untersuchung und Interpretation der Daten erforderlich.

23. In-111 Inhaliertes Indium (Absorptionsklasse Typ M) wird via Nase und Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1=0.02) rasch ausgeschieden. Indium, das ins Blut gelangt, verteilt sich relativ gleichmässig im ganzen Körper. Es wird angenommen, dass dieser Anteil nicht mehr ausgeschieden wird. Die Verweilzeit des kurzlebigen In-111 im Körper wird somit durch die physikalische Halbwertszeit von 2.8 Tagen bestimmt.

Messschwelle: 5000 Bq Messung der In-111-Aktivität in M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.

TTriage: 7 Tage TMessung: 7 Tage tEreignis: Sofort

t einh/m(t)

1 0,80×10-9 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 1,88×10-9 3 3,99×10-9 Überwachungsintervall T = 7 Tage 4 6,97×10-9 5 10,4×10-9 M: Messwert in Bq 6 14,2×10-9 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 7 18,7×10-9 m(t): Retentionsanteil 8 24,2×10-9 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 9 31,2×10-9 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 10 40,1×10-9 14 109×10-9

Überwachungsintervall T = 7 Tage: –9 a E 50 = M ⋅ 3.99 ⋅ 10 – E 50 ⋅ 0,10

24. I-123 Tages in die Schilddrüse eingebaut, 70 % werden über den Urin ausgeschieden. Die biologische Halbwertszeit in der Schilddrüse beträgt 80 Tage. Die Verweilzeit des kurzlebigen I-123 in der Schilddrüse wird somit durch die physikalische Halbwertszeit von 13,2 Stunden

Messschwelle: 1400 Bq Messung der I-123-Aktivität M in Bq mit einem Schilddrüsenmonitor.

TTriage: am Tagesende TMessung: bei Überschreitung tEreignis: 6–12 h (= 12 h) der Messschwelle

1/4 0,0022×10-6 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 1/2 0,0020×10-6 M: Messwert in Bq 1 0,0029×10-6 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 1,5 0,0052×10-6 m(t): Retentionsanteil 2 0,010×10-6 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 3 0,034×10-6 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 4 0,12×10-6 5 0,44×10-6 6 1,5×10-6 7 5,5×10-6

25. I-124 Tages in die Schilddrüse eingebaut, 70 % werden über den Urin ausgeschieden. Die biologische Halbwertszeit in der Schilddrüse beträgt 80 Tage. Die Verweilzeit des kurzlebigen I-124 in der Schilddrüse wird somit durch die physikalische Halbwertszeit von 4,2 Tagen

Messschwelle: 3000 Bq Messung der I-124-Aktivität M in Bq mit einem Schilddrüsenmonitor.

TTriage: 7 Tage TMessung: 14 Tage tEreignis: 6–12 h

t einh/m(t)

1 0,56×10-7 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,62×10-7 M: Messwert in Bq 3 0,74×10-7 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 0,88×10-7 m(t): Retentionsanteil 5 1,04×10-7 . 6 1,24×10-7 Überwachungsintervall T = 14 Tage 7 1,48×10-7 10 2,49×10-7 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation 14 5,00×10-7 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 15 5,94×10-7 21 14,1×10-7

Überwachungsintervall T = 14 Tage: –7 a E 50 = M ⋅ 1.48 ⋅ 10 – E 50 ⋅ 0,10

26. I-125 Tages in die Schilddrüse eingebaut, 70 % werden über den Urin ausgeschieden. Die biologische Halbwertszeit in der Schilddrüse beträgt 80 Tage und die physikalische Halbwertszeit 60 Tage.

Messschwelle: 1 300 Bq Messung der I-125-Aktivität M in Bq mit einem Schilddrüsenmonitor.

TTriage: 30 Tage TMessung: 90 Tage tEreignis: 6–12 h

1 0,56×10-7 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,52×10-7 M: Messwert in Bq 3 0,52×10-7 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 0,56×10-7 m(t): Retentionsanteil 5 0,56×10-7 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 0,56×10-7 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 7 0,56×10-7 15 0,66×10-7 30 0,90×10-7 Überwachungsintervall T = 90 Tage 45 1,2×10-7 60 1,6×10-7 90 2,6×10-7 135 6,1×10-7

5. Interpretation für vorangehende Inkorporation Überwachungsintervall T = 90 Tage: E50 = M ⋅ 1,2 ⋅ 10 –7 – E50 a ⋅ 0,20

27. I-131 Tages in die Schilddrüse eingebaut, 70 % werden über den Urin ausgeschieden. Die biologische Halbwertszeit in der Schilddrüse beträgt 80 Tage. Die Verweilzeit des I-131 in der Schilddrüse wird somit durch die physikalische Halbwertszeit von 8 Tagen bestimmt.

Messschwelle: 2000 Bq Messung der I-131-Aktivität M in Bq mit einem Schilddrüsenmonitor.

TTriage: 7 Tage TMessung: 30 Tage tEreignis: 6–12 h

1 0,092×10-6 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,092×10-6 M: Messwert in Bq 3 0,10×10-6 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 0,11×10-6 m(t): Retentionsanteil 5 0,12×10-6 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 0,13×10-6 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 7 0,15×10-6 Überwachungsintervall T = 30 Tage 15 0,31×10-6 30 1,3×10-6 45 5,2×10-6

Überwachungsintervall T = 30 Tage: E 50 = M ⋅ 0,31 ⋅ 10 –6 – E 50 a ⋅ 0, 06

28. Cs-134 Inhaliertes Cäsium (Absorptionsklasse Typ F) wird zu 50 % wieder ausgeatmet. Die andere Hälfte gelangt rasch ins Blut (Resorptionsanteil f1=1). Dieser Anteil verteilt sich gleichmässig über den ganzen Körper. 10 % dieser Aktivität wird mit einer biologischen Halbwertszeit von 2 Tagen primär im Urin ausgeschieden, die restlichen 90 % mit einer solchen von 110 Tagen bei Männern, etwa 70 Tagen bei Frauen. Zur Inkorporationsüberwachung wird die für Männer bestimmte Halbwertszeit verwendet.

Direkte Messung der Gammastrahlung mit einem Thoraxmessgerät. Da Cäsium aus der Lunge rasch in den Körper gelangt, kann nicht erwartet werden, dass das Thoraxmessgerät das inhalierte Cäsium total erfasst. Um das zu korrigieren, wird davon ausgegangen, dass die Thoraxmessung nur 50 % der inkorporierten Menge erfasst. Messschwelle: 6 000 Bq Messung der Cs-134-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.

TTriage: 180 Tage TMessung: 180 Tage tEreignis: Sofort

1 0,16×10-7 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,19×10-7 M: Messwert in Bq 3 0,21×10-7 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 0,22×10-7 m(t): Retentionsanteil 5 0,22×10-7 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 0,23×10-7 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 7 0,23×10-7 15 0,25×10-7 30 0,27×10-7 60 0,34×10-7 Überwachungsintervall T = 180 Tage 90 0,42×10-7 180 0,80×10-7 270 1,5×10-7

Überwachungsintervall T = 180 Tage: a ⋅ 0,28

29. Cs-137 Inhaliertes Cäsium (Absorptionsklasse Typ F) wird zu 50 % wieder ausgeatmet. Die andere Hälfte gelangt rasch ins Blut (Resorptionsanteil f1=1). Dieser Anteil verteilt sich gleichmässig über den ganzen Körper. 10 % dieser Aktivität wird mit einer biologischen Halbwertszeit von 2 Tagen primär im Urin ausgeschieden, die restlichen 90 % mit einer solchen von 110 Tagen bei Männern, etwa 70 Tagen bei Frauen. Zur Inkorporationsüberwachung wird die für Männer bestimmte Halbwertszeit verwendet.

Direkte Messung der Gammastrahlung mit einem Thoraxmessgerät. Da Cäsium aus der Lunge rasch in den Körper gelangt, kann nicht erwartet werden, dass das Thoraxmessgerät das inhalierte Cäsium total erfasst. Um das zu korrigieren, wird davon ausgegangen, dass die Thoraxmessung nur 50 % der inkorporierten Menge erfasst. Messschwelle: 9 000 Bq Messung der Cs-137-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.

TTriage: 180 Tage TMessung: 180 Tage tEreignis: Sofort

1 1,1×10-8 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 1,3×10-8 M: Messwert in Bq 3 1,5×10-8 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 1,5×10-8 m(t): Retentionsanteil 5 1,6×10-8 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 1,6×10-8 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 7 1,6×10-8 15 1,7×10-8 30 1,9×10-8 60 2,2×10-8 Überwachungsintervall T = 180 Tage 90 2,8×10-8 180 4,8×10-8 270 8,6×10-8

Überwachungsintervall T = 180 Tage: E50 = M ⋅ 2,8 ⋅ 10 –8 – E50a ⋅ 0,33

30. Sm-153 Inhaliertes Samarium (Absorptionsklasse Typ M) wird via Nase und Verdauungstrakt rasch wieder ausgeschieden (Resorptionsanteil f1=0.0005). Die geringe Menge Samarium, die ins Blut gelangt, wird zu 90 % in die Knochen und in die Leber eingebaut, mit einer biologischen Halbwertszeit von 3500 Jahren. Die Verweilzeit von Samarium-153 im Körper wird somit durch die physikalische Halbwertzeit von 46.7 Stunden bestimmt.

Messung der Sm-153-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.

TTriage: nach jeder TMessung: bei Überschreitung tEreignis: sofort

1 1,96×10-9 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 5,31×10-9 M: Messwert in Bq 3 1,30×10-8 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 2,61×10-8 m(t): Retentionsanteil 5 4,42×10-8 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 6,83×10-8 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 7 1,01×10-7 10 3,05×10-7 15 1,87×10-6 20 1,14×10-5 30 4,22×10-4

31. Er-169 Inhaliertes Erbium (Absorptionsklasse Typ M) wird via Nase und Verdauungstrakt rasch wieder ausgeschieden (Resorptionsanteil f1=0.0005). Etwa 5 % bleiben längerfristig in der Lunge. Die Verweilzeit dieses Anteils wird durch die physikalische Halbwertszeit von 9.4 Tagen bestimmt. Die geringe Menge Erbium, die ins Blut gelangt, wird zu 65 % in die Knochen und in die Leber eingebaut oder direkt wieder ausgeschieden.

Messschwelle: 10 000 Bq auf 100 cm2 Messung der Er-169-Konzentration Cu im Urin in Bq/l mittels Proportionalzähler nach

TTriage: nach jeder TMessung: bei Überschreitung tEreignis: 1 Tag

T einh/m(t)

1 4,25×10-7 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 4,75×10-6 Cu: Messwert in Bq/l 3 2,95×10-5 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 4,60×10-5 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin (=1,4 l) in l-1 5 5,17×10-5 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 5,65×10-5 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 7 6,16×10-5 10 8,05×10-5 15 1,24×10-4 20 1,91×10-4 30 4,47×10-4

32. Lu-177 Inhaliertes Lutetium (Absorptionsklasse Typ M) wird via Nase und Verdauungstrakt rasch wieder ausgeschieden (Resorptionsanteil f1=0.0005). Die geringe Menge Lutetium, die ins Blut gelangt, wird zu etwa 62 % vom Körper (hauptsächlich von den Knochen) aufgenommen, mit einer biologischen Halbwertszeit von 3500 Jahren. Der Rest wird etwa zu gleichen Teilen via Stuhl und Urin ausgeschieden. Die Verweilzeit vom Lutetium-177 im Körper wird durch die physikalische Halbwertszeit von 6.7 Tagen bestimmt.

Messung der Lu-177-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.

TTriage: nach jeder TMessung: nach Überschreitung tEreignis: sofort

t einh/m(t)

1 3,48×10-9 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 7,63×10-9 M: Messwert in Bq 3 1,56×10-8 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 2,58×10-8 m(t): Retentionsanteil 5 3,57×10-8 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 4,38×10-8 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 7 5,08×10-8 10 7,27×10-8 15 1,27×10-7 20 2,23×10-7 30 6,75×10-7

33. Re-186 Inhaliertes Rhenium (Absorptionsklasse Typ M) gelangt rasch in die Schilddrüse, den Magen, die Leber und den Darm. Man nimmt an, dass der Rest der Aktivität sich gleichmässig im ganzen Organismus verteilt. Etwa 70 % des Rhenium wird mit einer biologischen Halbwertszeit von 1.6 Tagen zu gleichen Teilen via Stuhl und Urin ausgeschieden (Resorp-

Messung der Re-186-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.

TTriage: nach jeder TMessung: bei Überschreitung tEreignis: sofort

1 2,74×10-9 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 4,90×10-9 M: Messwert in Bq 3 8,22×10-9 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 1,30×10-8 m(t): Retentionsanteil 5 1,94×10-8 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 2,80×10-8 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 7 3,90×10-8 10 9,09×10-8 15 2,89×10-7 20 8,28×10-7 30 6,22×10-6

34. Re-188 Inhaliertes Rhenium (Absorptionsklasse Typ M) gelangt rasch in die Schilddrüse, den Magen, die Leber und den Darm. Man nimmt an, dass der Rest der Aktivität sich gleichmässig im ganzen Organismus verteilt. Etwa 70 % des Rhenium wird mit einer biologischen Halbwertszeit von 1.6 Tagen zu gleichen Teilen via Stuhl und Urin ausgeschieden (Resorp-

Messung der Re-188-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.

TTriage: nach jeder TMessung: bei Überschreitung tEreignis: sofort Anwendung der Messschwelle

1 3,75×10-9 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 1,49×10-8 M: Messwert in Bq 3 5,53×10-8 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 1,93×10-7 m(t): Retentionsanteil 5 6,43×10-7 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 2,06×10-6 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 7 6,33×10-6 10 1,61×10-4 15 2,75×10-2

35. Tl-201 Inhaliertes Thallium (Absorptionsklasse Typ F) wird zu 50 % wieder ausgeatmet. Der andere Teil gelangt rasch ins Blut (Resorptionsanteil f1=1). Dieser Anteil wird zu 97 % gleichmässig über den ganzen Körper verteilt und 3 % gehen in die Nieren. Das Thallium wird mit einer biologischen Halbwertszeit von 10 Tagen ausgeschieden.

Messschwelle: 55 000 Bq Messung der Tl-201-Aktivität M in Bq mit einem Ganzkörperzähler.

TTriage: 14 Tage TMessung: 14 Tage tEreignis: Sofort

1 0,16×10-9 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,25×10-9 M: Messwert in Bq 3 0,35×10-9 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 0,48×10-9 m(t): Retentionsanteil 5 0,66×10-9 6 0,89×10-9 Überwachungsintervall T = 14 Tage. 7 1,19×10-9 8 1,61×10-9 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 9 2,16×10-9 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 10 2,91×10-9 14 9,55×10-9 21 56,7×10-9

36. Ra-226 Inhaliertes Radium (Absorptionsklasse Typ M) wird via Nase und Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1=0.2) im Verlauf von Stunden bis Tagen wieder ausgeschieden. Etwa 5 % bleiben längerfristig in der Lunge. Die Verweilzeit in der Lunge wird durch die Mechanismen der Lungenclearance bestimmt. Radium, das ins Blut gelangt, wird primär in die Knochen eingebaut.

Messung der α-Aktivitätskonzentration der Raumluft am Arbeitsplatz. Messschwelle: 380 Bq h/m3 (Integralwert über 1 Jahr) Messung der Aktivitätskonzentration Cu im Urin in Bq/l des Ra-226 und der Folgenuklide.

TTriage: – TMessung: 180 Tage tEreignis: Sofort

1 0,20×10-2 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,99×10-2 Cu: Messwert in Bq/l 3 1,50×10-2 Einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 4 2,11×10-2 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin (=1,4 l) in l-1 5 2,93×10-2 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 6 4,03×10-2 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 7 5,42×10-2 15 17,6×10-2 30 32,6×10-2 60 48,8×10-2 Überwachungsintervall T = 180 Tage 90 68,8×10-2 180 151×10-2 270 275×10-2

Überwachungsintervall T = 180 Tage: E50 = M ⋅ 6,9 ⋅ 10–1 – E50a ⋅ 0,25

37. Th-232 Inhaliertes Th-232 (Annahmen: Oxid oder Hydroxid, Absorptionsklasse Typ S) wird zu 90 % via Nase und Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1=2×10-4) im Verlauf von Stunden bis Tagen wieder ausgeschieden. Etwa 5 % bleiben längerfristig in der Lunge. Die Verweilzeit in der Lunge wird, wegen der langen physikalischen Halbwertszeit, durch die Mechanismen der Lungenclearance bestimmt. Thorium, das ins Blut gelangt, wird primär im Knochen langzeitig deponiert, wobei wegen des andauernden Knochenumbaus auch das Knochenmark einer relativ hohen Dosis ausgesetzt wird.

Messung der Th-232-Konzentration in der Luft am Arbeitsplatz (Atemluftüberwachung). Messschwelle: 70 Bq⋅h/m3 (Integralwert über 1 Jahr) sammeln und auszumessen. Ab der 10-fachen Messschwelle ist auch eine Ganzkörpermessung durchzuführen. Als Ergänzung der Triagemessungen ist einmal pro Jahr eine Messung der Th-232 Konzentration Cu im Urin in Bq/l durchzuführen.

TTriage: – TMessung: 360 Tage tEreignis: Sofort

E50.= Cu.{einh/m(t)} bei Urinmessungen Urin Stuhl GK [Sv.l/Bq] [Sv.d/Bq] messungen 1 1,3 0,011×10-2 0,24×10-4 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 5,1 0,0075×10-2 0,48×10-4 Cu: Messwert in Bq/l (Urin-Messung) 3 8,8 0,014×10-2 0,86×10-4 Mst: Messwert in Bq/d (Stuhl-Messung) 4 11 0,034×10-2 1,3×10-4 M: Messwert in Bq (GK-Messung) 5 12 0,086×10-2 1,6×10-4 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 6 13 0,21×10-2 1,8×10-4 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin 7 15 0,48×10-2 1,9×10-4 (=1,4 l) in l-1; oder im Stuhl in d-1; oder 15 22 2,4×10-2 2,1×10-4 GK-Retentionsanteil 30 28 3,4×10-2 2,4×10-4 t: Tage zwischen Messung und 45 34 4,8×10-2 2,6×10-4 Inkorporation. 90 44 11×10-2 3,1×10-4 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 180 53 32×10-2 3,6×10-4

38. U-235 Inhaliertes Uranium (Annahme Oxid, Absorptionsklasse Typ S) wird zu gut 90 % via Nase und Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1=2×10-3) im Verlauf von Stunden bis Tagen wieder ausgeschieden. Etwa 5 % bleiben längerfristig in der Lunge. Die Verweilzeit in der Lunge wird durch die Mechanismen der Lungenclearance bestimmt. Uranium, das ins Blut gelangt, wird über die Nieren recht effizient ausgeschieden. Die Lungendosis dominiert; die Retention im Knochen ist unwichtig. Speziell bei löslichen Uranverbindungen wie UF6 ist die chemische Toxizität zu beachten.

Messung der U-235-Konzentration in der Luft am Arbeitsplatz (Atemluftüberwachung). Messschwelle: 140 Bq⋅h/m3 (Integralwert über 1 Jahr) Messung der U-235-Konzentration Cu im Urin in Bq/l.

TTriage: – TMessung: 90 Tage tEreignis: Sofort

E50 = Cu {einh/m(t)} t einh/m(t) einh/m(t) E50 = Mst {einh/m(t)} [Tage] [Sv·l/Bq] [Sv·d/Bq]

1 0,012 0,055×10-3 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,19 0,038×10-3 Cu: Messwert in Bq/l (Urin-Messung) 3 0,33 0,073×10-3 Mst: Messwert in Bq/d (Stuhl-Messung) 4 0,36 0,17×10-3 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 5 0,39 0,44×10-3 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin (=1,4 l) in 6 0,43 1,1×10-3 l-1 oder im Stuhl in d-1 7 0,45 2,4×10-3 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 15 0,71 12×10-3 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist 30 1,1 17×10-3 45 1,4 24×10-3 90 2,0 55×10-3 180 2,6 165×10-3

39. U-238 Inhaliertes Uranium (Annahme Oxid, Absorptionsklasse Typ S) wird zu gut 90 % via Nase und Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1=2×10-3) im Verlauf von Stunden bis Tagen wieder ausgeschieden. Etwa 5 % bleiben längerfristig in der Lunge. Die Verweilzeit in der Lunge wird durch die Mechanismen der Lungenclearance bestimmt. Uranium, das ins Blut gelangt, wird über die Nieren recht effizient ausgeschieden. Die Lungendosis dominiert; die Retention im Knochen ist unwichtig. Speziell bei löslichen Uranverbindungen wie UF6 dominiert die chemische Toxizität.

Messung der U-238-Konzentration in der Luft am Arbeitsplatz (Atemluftüberwachung). Messschwelle: 150 Bq⋅h/m3 (Integralwert über 1 Jahr) Messung der U-238-Konzentration Cu im Urin in Bq/l.

TTriage: - TMessung: 90 Tage tEreignis: Sofort

E50 = Cu {einh/m(t)} t einh/m(t) einh/m(t) E50 = Mst {einh/m(t)} [Tage] [Sv·l/Bq] [Sv·d/Bq]

1 0,011 0,052×10-3 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,18 0,036×10-3 Cu: Messwert in Bq/l (Urin-Messung) 3 0,31 0,068×10-3 Mst: Messwert in Bq/d (Stuhl-Messung) 4 0,33 0,16×10-3 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 5 0,36 0,41×10-3 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin (=1,4 l) in 6 0,40 1,0×10-3 l-1 oder im Stuhl in d-1 7 0,42 2,3×10-3 t: Tage zwischen Messung und Inkorporation. 15 0,67 12×10-3 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist 30 1,0 16×10-3 45 1,3 23×10-3 90 1,9 52×10-3 180 2,4 154×10-3

40. Np-237 Inhaliertes Neptunium (Annahme: Typ M) wird zu gut 90 % via Nase und Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1=5×10-4) im Verlauf von Stunden bis Tagen wieder ausgeschieden. Etwa 5 % bleiben längerfristig in der Lunge. Die relativ kurze Verweilzeit in der Lunge wird durch die Mechanismen der Lungenclearance bestimmt. Neptunium, das ins Blut gelangt, wird im Knochen und in der Leber langzeitig deponiert. Relativ hohe Dosen erhalten auch das Knochenmark und die Keimzellen. Bei fortgeschrittener Lungenclearance erfolgt die Ausscheidung primär über den Urin.

Messung der Np-237-Konzentration der Raumluft am Arbeitsplatz (Atemluftüberwachung). Messschwelle: 60 Bq⋅h/m3 (Integralwert über 1 Jahr) Messung der Np-237-Konzentration Cu im Urin in Bq/l.

TTriage: – TMessung: 90 Tage tEreignis: Sofort

E50 = Cu.{einh/m(t)} bei Urinmessungen Urin Stuhl Lunge [Sv·l/Bq] [Sv·d/Bq] 1 3,4×10-3 0,014×10-2 2,6×10-4 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 1,6×10-2 0,010×10-2 2,7×10-4 Cu: Messwert in Bq/l (Urin-Messung) 3 3,0×10-2 0,019×10-2 2,7×10-4 Mst: Messwert in Bq/d (Stuhl-Messung) 4 4,4×10-2 0,045×10-2 2,8×10-4 M: Messwert in Bq (Lungen-Messung) 5 6,2×10-2 0,12×10-2 2,8×10-4 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 6 8,1×10-2 0,28×10-2 2,8×10-4 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin 7 0,11 0,65×10-2 2,9×10-4 (=1,4 l) in l-1; oder im Stuhl in d-1; oder 15 0,21 3,6×10-2 3,3×10-4 Lungen-Retentionsanteil 30 0,27 5,4×10-2 3,9×10-4 t: Tage zwischen Messung und Inkorpora- 45 0,32 7,9×10-2 4,5×10-4 tion. 90 0,48 0,23 6,8×10-4 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 180 0,78 1,0 13×10-4

41. Pu-239 Inhaliertes Plutonium (Annahme Oxid, Absorptionsklasse Typ S) wird zu gut 90 % via Nase und Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1=1×10-5) im Verlauf von Stunden bis Tagen wieder ausgeschieden. Etwa 5 % bleiben längerfristig in der Lunge. Die Verweilzeit in der Lunge wird durch die Mechanismen der Lungenclearance bestimmt. Plutonium, das ins Blut gelangt, wird im Knochen und in der Leber langzeitig deponiert, wobei, wegen dem andauernden Knochenumbau, auch das Knochenmark zu den stärker bestrahlten Organen gehört.

Messung der Pu-239-Konzentration in der Luft am Arbeitsplatz (Atemluftüberwachung). Messschwelle: 100 Bq⋅h/m3 (Integralwert über 1 Jahr) Als Ergänzung der Triagemessungen ist einmal pro Jahr eine Messung der Pu-239-Konzentration Cu im Urin in Bq/l durchzuführen.

TTriage: – TMessung: 360 Tage tEreignis: Sofort

E50 = Cu {einh/m(t)} bei Urinmessungen t einh/m(t) einh/m(t) E50 = Mst {einh/m(t)} bei Stuhlmessungen [Tage] [Sv·l/Bq] [Sv·d/Bq]

1 5,1 0,0075×10-2 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 8,3 0,0052×10-2 Cu: Messwert in Bq/l (Urin-Messung) 3 14 0,0099×10-2 Mst: Messwert in Bq/d (Stuhl-Messung) 4 20 0,024×10-2 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 5 26 0,059×10-2 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin (=1,4 l) 6 31 0,15×10-2 in l-1; oder im Stuhl in d-1 7 37 0,33×10-2 t: Tage zwischen Messung und Inkorporati- 15 61 1,7×10-2 on. 30 68 2,4×10-2 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt 90 73 7,5×10-2 180 73 22×10-2

42. Am-241 Inhaliertes Americium (alle Verbindungen; Annahme: Absorptionsklasse Typ M) wird zu gut 90 % via Nase und Verdauungstrakt (Resorptionsanteil f1=5×10-4) im Verlauf von Stunden bis Tagen wieder ausgeschieden. Etwa 5 % bleiben längerfristig in der Lunge. Die relativ kurze Verweilzeit in der Lunge wird durch die Mechanismen der Lungenclearance bestimmt. Americium, das ins Blut gelangt, wird im Knochen und in der Leber langzeitig deponiert. Relativ hohe Dosen erhalten auch das Knochenmark und die Keimzellen. Bei fortgeschrittener Lungenclearance erfolgt die Ausscheidung primär über den Urin.

Messung der Am-241-Konzentration in der Luft am Arbeitsplatz (Atemluftüberwachung). Messschwelle: 30 Bq⋅h/m3 (Integralwert über 1 Jahr) sammeln und auszumessen. Falls der Messwert die 10fache Messschwelle überschreitet, ist die Americium-Aktivität in der Lunge mit einem Thoraxmessgerät zu bestimmen. Messung der Am-241-Konzentration Cu im Urin in Bq/l.

TTriage: – TMessung: 90 Tage tEreignis: Sofort

E50 = Cu.{einh/m(t)} bei Urinmessungen Urin Stuhl Lunge [Sv·l/Bq [Sv·d/Bq]

1 0,021 0,025×10-2 4,7×10-4 E50: 50-Jahre-Folgedosis in Sv 2 0,16 0,018×10-2 4,8×10-4 Cu: Messwert in Bq/l (Urin-Messung) 3 0,29 0,034×10-2 4,9×10-4 Mst: Messwert in Bq/d (Stuhl-Messung) 4 0,42 0,082×10-2 5,0×10-4 M: Messwert in Bq (Lungen-Messung) 5 0,53 0,21×10-2 5,1×10-4 einh: Dosisfaktor in Sv/Bq 6 0,60 0,51×10-2 5,1×10-4 m(t): Ausscheidungsanteil im Tagesurin 7 0,65 1,2×10-2 5,2×10-4 (=1,4 l) in l-1; oder im Stuhl in d-1; oder 15 0,97 6,4×10-2 5,9×10-4 Lungen-Retentionsanteil 30 1,5 9,6×10-2 7,1×10-4 t: Tage zwischen Messung und Inkorpora- 45 1,8 14×10-2 8,2×10-4 tion. 90 2,4 41×10-2 12×10-4 Bei unbekanntem Inkorporationszeitpunkt ist t = T/2 180 3,4 159×10-2 23×10-4

Erläuterungen zu den Datenblättern Die nuklidspezifischen Datenblätter sind nach einem einheitlichen Schema aufgebaut. Jedes Blatt besteht aus 5 Teilen. Im ersten Teil wird kurz und als Übersicht das Stoffwechselverhalten des Isotops zusammengefasst. Im zweiten Teil sind die Messmethoden bei der Inkorporation- und Triagemessung aufgeführt. Wird die angegebene Messschwelle nie überschritten, so kann in der Regel angenommen werden, dass die jährliche effektive Folgedosis 1 mSv nicht übersteigt. In einem weiteren Abschnitt sind die Überwachungsintervalle zusammengefasst. Die zwei letzten Abschnitte dienen der Interpretation der Messwerte nach Anhang 9. Referenzen: 1. Stoffwechsel: ICRP 301, ICRP 78 3. einh: ICRP 68 (identisch mit BSS3- und Richtlinie 96/29/Euratom4) 1 International Commission on Radiological Protection, www.icrp.org 2 Deutsches Bundesamt für Strahlenschutz, www.bfs.de 3 International Atomic Energy Agency (IAEA): International Basic Safety Standards for Protection Against Ionizing Radiation and for the Safety of Radiation Sources (1996), Safety Series No. 115, www.iaea.org. 4 Richtlinie 96/29/Euratom des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen, ABl. L 159 vom 29.6.1996, S. 1 ff.