Funtauna

818.101.126

Verordnung des EDI über die Meldung von Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen

vom 1. Dezember 2015 (Stand am 20. Juli 2020)

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf Artikel 19 der Epidemienverordnung vom 29. April 20151 (EpV), verordnet:

Art. 1 Gegenstand

Diese Verordnung regelt, welche Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen gemeldet werden müssen von:

  1. Ärztinnen und Ärzten, Spitälern und anderen öffentlichen und privaten Institutionen des Gesundheitswesens;

  2. Laboratorien;

  3. den zuständigen kantonalen Behörden;

  4. Führerinnen und Führern von Schiffen und Luftfahrzeugen.

Sie legt die Meldeinhalte, die Meldekriterien, den Zeitpunkt der Meldung, die Meldefristen, die Meldewege und die Art der Übermittlung fest.

Art. 2 Meldungen von klinischen Befunden

Die zu meldenden klinischen Befunde sind in Anhang 1 aufgeführt.

Meldepflichtige Personen müssen zusätzlich zu den Angaben nach Absatz 1 Folgendes zu ihrer Person übermitteln:

  1. Vorname und Name;

  2. Telefon- und Faxnummer;

  3. Adresse und E-Mail-Adresse.

Meldepflichtige Institutionen müssen zusätzlich zu den Angaben nach Absatz 1

  1. Bezeichnung der Institution, gegebenenfalls der Abteilung und der Funktion der meldenden Person;

  2. Vorname und Name der zuständigen Ansprechperson für Auskünfte (Art. 12 Abs. 2 EpV);

AS 2015 5753

Art. 3 Ergänzungsmeldungen von klinischen Befunden

Die ergänzend zu meldenden klinischen Befunde sind in Anhang 2 aufgeführt.

Meldepflichtige Personen müssen zusätzlich zu den Angaben nach Absatz 1 die Angaben nach Artikel 2 Absätze2 und 3 übermitteln.

Art. 4 Meldungen von laboranalytischen Befunden

Die zu meldenden laboranalytischen Befunde sind in Anhang 3 aufgeführt.

Meldepflichtige Laboratorien müssen zusätzlich zu den Angaben nach Absatz 1

  1. Bezeichnung des Laboratoriums;

  2. Vorname und Name der verantwortlichen Laborleiterin oder des verantwortlichen Laborleiters;

Sie müssen zusätzlich zu den Angaben nach Absatz 1 Folgendes zur auftraggebenden Ärztin oder zum auftraggebenden Arzt übermitteln:

  1. Vorname und Name;

  2. Adresse.

Art. 5 Statistiken zu laboranalytischen Befunden

Die zu übermittelnden Statistiken zu laboranalytischen Befunden in Bezug auf die einzelnen Krankheitserreger sind in Anhang 4 aufgeführt.

Meldepflichtige Laboratorien müssen zusätzlich zu den Angaben nach Absatz 1 die Angaben nach Artikel 4 Absatz 2 übermitteln.

Art. 5a2 Meldungen von epidemiologischen Befunden

Die zu meldenden epidemiologischen Befunde sind in Anhang 5 aufgeführt.

Meldepflichtige Personen müssen zusätzlich zu den Angaben nach Absatz 1 Folgendes zu ihrer Person übermitteln:

  1. Vorname und Name;

  2. Telefon- und Faxnummer;

  3. Adresse und E-Mail-Adresse.

V des EDI

Meldepflichtige Institutionen müssen zusätzlich zu den Angaben nach Absatz 1

  1. Bezeichnung der Institution, gegebenenfalls der Abteilung und der Funktion der meldenden Person;

  2. Vorname und Name der zuständigen Ansprechperson für Auskünfte (Art. 12 Abs. 2 EpV);

Art. 6 Meldungen von Beobachtungen, die auf eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit hinweisen

Die zuständigen kantonalen Behörden sowie Führerinnen und Führer von Schiffen und Luftfahrzeugen müssen Ereignisse wie Krankheits- oder Todesfälle oder Kontaminationen, die ungewöhnlich oder unerwartet sind oder gehäuft auftreten und auf eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit hinweisen, in Anwendung des Entscheidungsschemas nach Anlage2 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) vom 23. Mai 20053 (IGV) melden.

Sie müssen folgende Angaben übermitteln:

  1. Art des Ereignisses;

  2. Bezeichnung der Behörde oder Vorname und Name der Führerin oder des Führers des Schiffs oder des Luftfahrzeugs;

  3. Flug- oder Schiffsnummer;

  4. Telefon- und Faxnummer;

  5. Adresse und E-Mail-Adresse.

Art. 7 Meldepflichtiges Laboratorium

Meldepflichtig ist das Laboratorium, das die erste Untersuchung durchführt.

Bei Aufträgen an ein Laboratorium im Ausland ist das auftraggebende Laboratorium meldepflichtig.

Art. 84 Meldekriterien

Die erregerspezifischen Kriterien für die Meldungen von klinischen Befunden, die Ergänzungsmeldungen von klinischen Befunden, die Meldungen von laboranalytischen Befunden und die Meldung von epidemiologischen Befunden sind in den Anhängen 1–3 sowie 5 festgehalten.

Art. 9 Zeitpunkt der Meldung

Eine Beobachtung muss gemeldet werden, sobald die erregerspezifischen Meldekriterien nach Anhang 1, 2, 3 oder 5 erfüllt sind.5

Sie muss auch gemeldet werden, wenn einzelne Angaben zur Beobachtung oder zur Person fehlen. Fehlende Angaben sind so rasch als möglich nachzumelden.

Art. 106 Meldefristen

Eine Beobachtung ist innerhalb der erregerspezifischen Frist nach Anhang 1, 2, 3 oder 5 zu melden. Meldefristen mit Stundenangaben gelten auch ausserhalb der Werktage.

Muss die Kantonsärztin oder der Kantonsarzt eine Meldung an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) weiterleiten, so gelten die folgenden Fristen:

  1. für Meldungen zu klinischen Befunden: die erregerspezifischen Fristen nach Anhang 1;

  2. für Ergänzungsmeldungen zu klinischen Befunden: eine Woche;

  3. für Meldungen zu epidemiologischen Befunden: die spezifischen Fristen in Bezug auf die Beobachtung nach Anhang 5.

Art. 11 Meldewege für klinische Befunde

Klinische Befunde müssen an die Kantonsärztin oder den Kantonsarzt des Kantons gemeldet werden, in dem die betroffene Person ihren Wohnsitz hat oder sich aufhält. Ist der Wohnsitz oder Aufenthaltsort der betroffenen Person unbekannt, so muss der Befund der Kantonsärztin oder dem Kantonsarzt des Kantons gemeldet werden, in dem die meldepflichtige Beobachtung gemacht wurde.

Anhang 1 legt fest, welche klinischen Befunde zusätzlich direkt dem BAG gemeldet werden müssen.

Elektronische Meldungen müssen ausschliesslich an das BAG gerichtet werden; dieses leitet sie unverzüglich an die Kantonsärztinnen und Kantonsärzte weiter.

Art. 12 Meldewege für laboranalytische Befunde

Laboranalytische Befunde müssen dem BAG und gleichzeitig der Kantonsärztin oder dem Kantonsarzt des Kantons gemeldet werden, in dem die betroffene Person ihren Wohnsitz hat oder sich aufhält. Ist der Wohnsitz oder Aufenthaltsort der betroffenen Person unbekannt, so muss der Befund der Kantonsärztin oder dem Kantonsarzt des Kantons gemeldet werden, in dem die Beobachtung gemacht wurde.

V des EDI

Laboranalytische Befunde aufgrund von Umweltproben müssen dem BAG und gleichzeitig der Kantonsärztin oder dem Kantonsarzt des Kantons gemeldet werden, in dem die Probe entnommen wurde.

Elektronische Meldungen laboranalytischer Befunde müssen ausschliesslich an das BAG gerichtet werden; dieses leitet sie unverzüglich an die Kantonsärztinnen und Kantonsärzte weiter.

Art. 13 Übermittlung laboranalytischer Statistiken

Statistiken zu laboranalytischen Befunden müssen jährlich bis zum 31. Januar des Folgejahres dem BAG übermittelt werden.

Art. 13a7 Meldewege für epidemiologische Befunde

Epidemiologische Befunde müssen der Kantonsärztin oder dem Kantonsarzt des Kantons gemeldet werden, in dem sich die Ärztin oder der Arzt, das Spital oder die öffentliche und private Institution des Gesundheitswesens befindet, welche die Beobachtung gemacht hat.

Elektronische Meldungen müssen ausschliesslich an das BAG gerichtet werden; dieses leitet sie unverzüglich an die Kantonsärztinnen und Kantonsärzte weiter.

Art. 14 Meldewege für Beobachtungen, die auf eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit hinweisen

Macht die Führerin oder der Führer eines Schiffs eine Beobachtung, die auf eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit hinweist, so informiert sie oder er den Betreiber einer Hafenanlage. Der Betreiber der Hafenanlage leitet die Meldung an die zuständige Kantonsärztin oder den zuständigen Kantonsarzt weiter. Diese oder dieser informiert das BAG.

Macht die Führerin oder der Führer eines Luftfahrzeugs im internationalen gewerbsmässigen Luftverkehr eine Beobachtung, die auf eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit hinweist, so informiert sie oder er den Flugsicherungsdienst. Der Flugsicherungsdienst leitet die Meldung an den Flughafenhalter sowie die zuständige Flughafengrenzärztin oder den zuständigen Flughafengrenzarzt weiter. Diese oder dieser informiert das BAG. Dieses informiert die zuständige Kantonsärztin oder den zuständigen Kantonsarzt.

Art. 15 Meldemittel

Die Meldungen müssen mit den vom BAG zur Verfügung gestellten Formularen per Post, Kurier oder Fax oder in dem vom BAG bezeichneten System elektronisch übermittelt werden.

Klinische Befunde, die nach Anhang 1 innerhalb von zwei Stunden zu melden sind, müssen telefonisch übermittelt werden.

Führerinnen und Führer von Schiffen sowie von Luftfahrzeugen im internationalen gewerbsmässigen Luftverkehr müssen zur Meldung ihrer Beobachtung das effizienteste Kommunikationsmittel verwenden, das ihnen zur Verfügung steht.

Art. 16 Überprüfung der Meldeinhalte

Das BAG überprüft in Zusammenarbeit mit den Kantonsärztinnen und Kantonsärzten nach Bedarf, mindestens aber einmal pro Jahr, die Meldeinhalte auf Notwendigkeit und Zweckmässigkeit.

Art. 17 Aufhebung eines anderen Erlasses

Die Verordnung des EDI vom 13. Januar 19998 über Arzt- und Labormeldungen wird aufgehoben.

Art. 18 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am1. Januar 2016 in Kraft.

[AS 1999 1100, 2003 5205, 2006 105, 2013 3847] Krankheitsbekämpfung 818.101.126

Meldungen von klinischen Befunden

Liste der Beobachtungen, die Ärztinnen und Ärzte, Spitäler und andere öffentliche und private Institutionen des Gesundheitswesens den zuständigen Kantonsärztinnen und Kantonsärzten melden müssen.

Beobachtung Meldekriterien Meldefrist, Angaben zur meldepflichtigen Beobach- Angaben zur betroffenen Meldung Bemerkungen BAG

1 Häufung Krankheits- oder Todes- 24 Stunden – Diagnose und Manifestation Nein * gilt auch für Befunde, von klini- fälle, die – Anzahl betroffener Personen die im Einzelfall nicht schen Be- – das zu erwartende – veranlasste Labordiagnostik oder nicht innert funden* Ausmass für den betref- – Verlauf 24 Stunden meldefenden Zeitraum oder – Exposition pflichtig sind. Ort übersteigen, und – Massnahmen – mutmasslich auf eine – Name und Adresse der übertragbare Krankheit Institution, falls eine solche zurückzuführen sind, betroffen ist. und – Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit erfordern könnten.

9 Bereinigt gemäss Ziff. I der V des EDI vom 1. März 2016 (AS 2016 667), Ziff. II der V des EDI vom 19. Okt. 2016 (AS 2016 3841), Ziff. I der V des EDI vom 10. Nov. 2017 (AS 2017 6671), Ziff. II Abs. 1 der V des EDI vom 1. Nov. 2019 (AS 2019 3583), Ziff. I der V des EDI vom 29. Jan. 2020 (AS 2020 359) und vom 16. Juli 2020, in Kraft seit 20. Juli 2020 (AS 2020 2923).

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Beobachtung Meldekriterien Meldefrist, Angaben zur meldepflichtigen Beobach- Angaben zur betroffenen Meldung Bemerkungen BAG

2 Ausserge- Klinischer Befund oder 2 Stunden, – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Ja * gilt auch für Befunde, wöhnlicher Todesfall, der telefonisch – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- die im Einzelfall nicht klinischer – auf eine ungewöhnliche – Verlauf fonnummer; gege- oder nicht innert 2 Befund* oder unerwartete über- – Exposition benenfalls Aufent- Stunden zu melden sind. tragbare Krankheit – Massnahmen haltsort ** Je nach vermutetem schliessen lässt (Erreger, – Name und Adresse der – Geburtsdatum, Krankheitserreger sind Schweregrad)**, und Institution, falls eine solche Geschlecht, Staats- die erforderlichen Ver- – Massnahmen zum betroffen ist.

angehörigkeit packungs- und Ver- Schutz der öffentlichen sandbestimmungen zu Gesundheit erfordern beachten. könnten. 3 Aids Erfüllte klinische Kriterien* 1 Woche – Diagnose und Manifestation – Vornamenscode, Nein * gemäss der Europäi- – veranlasste Labordiagnostik Wohnort schen Falldefinition für – Verlauf – Geburtsdatum, Aids (Entscheidung – Exposition Geschlecht, Staats- 2002/253/EG10). – Zugehörigkeit zu einer angehörigkeit Personengruppe mit erhöhtem – Herkunftsland

10 Entscheidung 2002/253/EG der Kommission vom 19. März 2002 zur Festlegung von Falldefinitionen für die Meldung übertragbarer Krankheiten an das Gemeinschaftsnetz gemäss der Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. L 86 vom 3.4.2002, S. 44; zuletzt geändert durch Durchführungsbeschluss 2012/506/EU, ABl. L 262 vom 27.9.2012, S. 1.

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Meldekriterien Meldefrist, Angaben zur meldepflichtigen Beobach- Angaben zur betroffenen Meldung Bemerkungen BAG

Klinischer Verdacht und 2 Stunden, – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Ja Proben sind an das vom Rücksprache mit Fachärztin telefonisch – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- BAG bezeichnete Refe- oder Facharzt für Infektio- – Exposition fonnummer; gege- renzzentrum zu senden. logie und – Massnahmen benenfalls Aufent- * oder bei fehlender, Veranlassung einer erreger- – Geburtsdatum, bzw. einem Zufallsbespezifischen Labordiag- Geschlecht, Staats- fund spätestens bei Vornostik* angehörigkeit liegen des positiven la- Klinischer Verdacht und 2 Stunden, – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Ja Nicht melden: Wund- und Verabreichung des Antito- telefonisch – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- Säuglingsbotulismus. xins – Exposition fonnummer; gege- – Massnahmen benenfalls Aufent- Proben sind an eines der haltsort vom BAG empfohlenen – Geburtsdatum, Laboratorien im Ausland zu Geschlecht, Staats- senden. angehörigkeit Positiver laboranalytischer 1 Woche – Diagnose und Manifestation – Initialen des Vor- Nein Befund – veranlasste Labordiagnostik und Nachnamens,

– Risikoverhalten oder Risiko- Geschlecht, Staatsfaktoren angehörigkeit

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Beobachtung Meldekriterien Meldefrist, Angaben zur meldepflichtigen Beobach- Angaben zur betroffenen Meldung Bemerkungen BAG

6 Carba- Positiver laboranalytischer 1 Woche – Diagnose und Manifestation – Initialen des Vor- Nein * Nicht melden: positive penemase Befund* – veranlasste Labordiagnostik und Nachnamens, Befunde derselben Spebildende – Verlauf Wohnort zies bei derselben Pati- Enterobac- – Exposition – Geburtsdatum, entin bzw. bei demselteriaceae – Zugehörigkeit zu einer Geschlecht, Staats- ben Patienten nach Personengruppe mit erhöhtem angehörigkeit erfolgter Erstmeldung Infektionsrisiko – berufliche Tätigkeit (Verlaufskontrollen) 7 Chikungu- Positiver laboranalytischer 24 Stunden – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Nein na-Fieber Befund – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- – Exposition benenfalls Aufenthaltsort Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Nein Befund – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- – Exposition benenfalls Aufent- – Impfstatus haltsort – Massnahmen – Geburtsdatum,

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Beobachtung Meldekriterien Meldefrist, Angaben zur meldepflichtigen Beobach- Angaben zur betroffenen Meldung Bemerkungen BAG

9 Creutzfeldt- Klinischer Verdacht auf 1 Woche – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Nein * Zu melden sind alle Jakob- eine Form von Creutzfeldt- – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- Formen von CJK Krankheit Jakob-Krankheit (CJK)* – Verlauf fonnummer (vCJK, sCJK, fCJK, – Exposition – Geburtsdatum, iCJK), gemäss der euro- – Zugehörigkeit zu einer Geschlecht, Staats- päischen Falldefinition Personengruppe mit erhöhtem angehörigkeit für CJK (Entscheidung Infektionsrisiko 2002/253/EG11) sowie – Risikoverhalten oder Risiko- den ergänzenden Falldefaktoren finitionen des Europäi- – Massnahmen schen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten. Bei Verdacht auf vCJK sind Proben oder Leichen an das vom BAG bezeichnete Referenzzentrum zu senden. 10 Dengue- Positiver laboranalytischer

24 Stunden – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Nein Fieber Befund – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- – Exposition benenfalls Aufenthaltsort

11 Siehe Fussnote zu Ziff. 3.

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Meldekriterien Meldefrist, Angaben zur meldepflichtigen Beobach- Angaben zur betroffenen Meldung Bemerkungen BAG

Klinischer Verdacht und 24 Stunden – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Nein Veranlassung einer erreger- – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Telespezifischen Labordiagnos- – Verlauf fonnummer; gegetik oder positiver laborana- – Exposition benenfalls Aufentlytischer Befund – Impfstatus haltsort – Risikoverhalten oder Risiko- – Geburtsdatum, faktoren Geschlecht, Staats- Klinischer Verdacht und 2 Stunden, – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Ja Proben sind an das vom Fieber Rücksprache mit Fachärztin telefonisch – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- BAG bezeichnete Refe- oder Facharzt für Infektio- – Exposition fonnummer; gege- renzzentrum zu senden. logie und – Impfstatus benenfalls Aufent- Die Anweisungen des – Massnahmen haltsort Referenzzentrums betref- Veranlassung einer erreger- – Geburtsdatum, spezifischen Labor- fend Verpackungs- und diagnostik* angehörigkeit einzuhalten bzw. einem Zufallsbefund: spätestens bei Vorliegen des positiven laboranalytischen Befundes

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Beobachtung Meldekriterien Meldefrist, Angaben zur meldepflichtigen Beobach- Angaben zur betroffenen Meldung Bemerkungen BAG

13 Enterohä- Positiver laboranalytischer 24 Stunden – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Nein morrhagi- Befund – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Telesche E- – Verlauf fonnummer; gegescherichia – Exposition benenfalls Aufentcoli- – Risikoverhalten oder Risiko- haltsort Infektion faktoren – Geburtsdatum, (EHEC, Geschlecht, Staats- STEC, angehörigkeit VTEC) – berufliche Tätigkeit 14 Frühsom- Positiver laboranalytischer 1 Woche – Diagnose und Manifestation – Initialen des Vor- Nein mer- Befund – veranlasste Labordiagnostik und Nachnamens, Meningo- – Verlauf Wohnort Enzephalitis – Exposition – Geburtsdatum, (FSME) – Impfstatus Geschlecht, Staats- – Zugehörigkeit zu einer angehörigkeit, Personengruppe mit erhöhtem – berufliche Tätigkeit 15 Gelbfieber Klinischer Verdacht* 24 Stunden – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Ja * oder bei fehlender, oder – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- unspezifischer Klinik – Verlauf fonnummer; gege- bzw.

einem Zufallsbe- Todesfall aufgrund von – Exposition benenfalls Aufent- fund spätestens bei Vor- Gelbfieber – Impfstatus haltsort liegen des positiven la- – Geburtsdatum, boranalytischen Geschlecht, Staats- Befundes. angehörigkeit

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Beobachtung Meldekriterien Meldefrist, Angaben zur meldepflichtigen Beobach- Angaben zur betroffenen Meldung Bemerkungen BAG

16 Gonorrhoe Positiver laboranalytischer 1 Woche – Diagnose und Manifestation – Initialen des Vor- Nein Befund – veranlasste Labordiagnostik und Nachnamens, – Verlauf Wohnort – Exposition – Geburtsdatum, – Risikoverhalten oder Risiko- Geschlecht, Staatsfaktoren angehörigkeit 17 Hanta- Positiver laboranalytischer 1 Woche – Diagnose und Manifestation – Initialen des Vor- Nein Fieber Befund – veranlasste Labordiagnostik und Nachnamens, 18 Haemo- Positiver laboranalytischer 1 Woche – Diagnose und Manifestation – Initialen des Vor- Nein * nur von normalerweise philus- Befund* – veranlasste Labordiagnostik und Nachnamens, sterilem Material wie influenzae- – Verlauf Wohnort Blut, Liquor, Gelenk- Erkran- – Impfstatus – Geburtsdatum, flüssigkeit; kein Urin. kung, inva- – Risikoverhalten oder Risiko- Geschlecht, Staatssive faktoren angehörigkeit

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Meldekriterien Meldefrist, Angaben zur meldepflichtigen Beobach- Angaben zur betroffenen Meldung Bemerkungen BAG

Positiver laboranalytischer 24 Stunden – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Nein Befund – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- – Verlauf fonnummer; gege- – Exposition benenfalls Aufent- – Impfstatus haltsort – Zugehörigkeit zu einer – Geburtsdatum, Personengruppe mit erhöhtem Geschlecht, Staats- Infektionsrisiko angehörigkeit – Risikoverhalten oder Risiko- – berufliche Tätigkeit faktoren Positiver laboranalytischer 1 Woche – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Nein * falls noch keine Mel- Befund und – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- dung zum klinischen Aufforderung durch die – Verlauf fonnummer; gege- Befund vorliegt. Kantonsärztin oder den – Exposition benenfalls Aufent- Kantonsarzt, den Fall zu – Impfstatus haltsort melden* – Zugehörigkeit zu einer – Geburtsdatum, Personengruppe mit erhöhtem Geschlecht, Staats- Infektionsrisiko angehörigkeit – Risikoverhalten oder Risiko- – berufliche Tätigkeit faktoren – Herkunftsland

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Meldekriterien Meldefrist, Angaben zur meldepflichtigen Beobach- Angaben zur betroffenen Meldung Bemerkungen BAG

Positiver laboranalytischer 1 Woche – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Nein * falls noch keine Mel- Befund und – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- dung zum klinischen Aufforderung durch die – Verlauf fonnummer; gege- Befund vorliegt. Kantonsärztin oder den – Exposition benenfalls Aufent- Kantonsarzt, den Fall zu – Impfstatus haltsort melden* – Zugehörigkeit zu einer – Geburtsdatum, Personengruppe mit erhöhtem Geschlecht, Staats- Infektionsrisiko angehörigkeit – Risikoverhalten oder Risiko- – berufliche Tätigkeit faktoren – Herkunftsland 21a Hepatitis E Positiver laboranalytischer 24 Stunden – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Nein * bei einer PCR-Analyse Befund* – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- – Verlauf fonnummer; gege- – Exposition benenfalls Aufent- – Risikoverhalten oder Risiko- haltsort – Massnahmen Geschlecht, Staatsangehörigkeit

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Beobachtung Meldekriterien Meldefrist, Angaben zur meldepflichtigen Beobach- Angaben zur betroffenen Meldung Bemerkungen BAG

22 HIV- Bestätigter positiver labor- 1 Woche – Diagnose und Manifestation – Vornamenscode, Nein * gemäss Vorgaben des Infektion analytischer Befund* – veranlasste Labordiagnostik Wohnort HIV-Testkonzepts des – Verlauf – Geburtsdatum, BAG (Laborbefund mit – Exposition Geschlecht, Staats- Viruslast und Resis- – Zugehörigkeit zu einer angehörigkeit tenz), dazu Anzahl Personengruppe mit erhöhtem CD4-T-Zellen – laboranalytischer Befund* 23 Influenza A Klinischer Verdacht* und 2 Stunden, – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Ja Proben sind an das vom HxNy Rücksprache mit Fachärztin telefonisch – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- BAG bezeichnete Refe- (neuer Sub- oder Facharzt für Infektio- – Exposition fonnummer; gege- renzzentrum zu senden. typ) logie und – Massnahmen benenfalls Aufent- * Kriterium wird in haltsort Abhängigkeit der Epi- Veranlassung einer erreger- – Geburtsdatum, demie definiert. spezifischen Labor- Geschlecht, Staats- ** oder bei fehlender, diagnostik** angehörigkeit

unspezifischer Klinik – berufliche Tätigkeit bzw. einem Zufallsbefund spätestens bei Vorliegen des positiven laboranalytischen

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Meldekriterien Meldefrist, Angaben zur meldepflichtigen Beobach- Angaben zur betroffenen Meldung Bemerkungen BAG

Klinischer Verdacht und 2 Stunden, – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Ja Proben sind an das vom Kongo- Rücksprache mit Fachärztin telefonisch – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- BAG bezeichnete Refe- Fieber oder Facharzt für Infektio- – Exposition fonnummer; gege- renzzentrum zu senden. logie und – Massnahmen benenfalls Aufent- Die Anweisungen des spezifischen Labor- fend Verpackungs- und diagnostik* angehörigkeit einzuhalten. Klinischer Verdacht und 2 Stunden, – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Ja Proben sind an das vom Fieber Rücksprache mit Fachärztin telefonisch – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- BAG bezeichnete Refe- oder Facharzt für Infektio- – Exposition fonnummer; gege- renzzentrum zu senden. logie und – Massnahmen benenfalls Aufent- Die Anweisungen des spezifischen Labor- fend Verpackungs- und diagnostik* angehörigkeit einzuhalten.

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Angaben zur meldepflichtigen Beobach- Angaben zur betroffenen Meldung Bemerkungen BAG

– Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Nein * falls Test im Praxislabor se Befund – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- durchgeführt wurde. – Verlauf fonnummer; gege- – Exposition benenfalls Aufent- – Risikoverhalten oder Risiko- haltsort – laboranalytischer Befund* Geschlecht, Staatsangehörigkeit Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Nein Befund – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- – Verlauf fonnummer; gege- – Exposition benenfalls Aufent- – Zugehörigkeit zu einer haltsort Personengruppe mit erhöhtem – Geburtsdatum, Infektionsrisiko Geschlecht, Staats- – Risikoverhalten oder Risiko- angehörigkeit faktoren – Diagnose und Manifestation – Initialen des Vor– Nein * falls Test im Praxislabor Befund – veranlasste Labordiagnostik und Nachnamens, durchgeführt wurde. – Verlauf Wohnort – Exposition – Geburtsdatum, – Zugehörigkeit zu einer Geschlecht, Staats- Personengruppe mit erhöhtem angehörigkeit Infektionsrisiko – Herkunftsland – laboranalytischer Befund*

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Meldekriterien Meldefrist, Angaben zur meldepflichtigen Beobach- Angaben zur betroffenen Meldung Bemerkungen BAG

Klinischer Verdacht und 2 Stunden, – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Ja Proben sind an das vom Fieber Rücksprache mit Fachärztin telefonisch – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- BAG bezeichnete Refe- oder Facharzt für Infektio- – Exposition fonnummer; gege- renzzentrum zu senden. logie und – Massnahmen benenfalls Aufent- Die Anweisungen des spezifischen Labor- fend Verpackungs- und diagnostik* angehörigkeit einzuhalten. Klinischer Verdacht auf- 24 Stunden – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Nein Auf Anfrage der Kantonsgrund Trias*: – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- ärztin oder des Kantons- 1. Fieber, – Verlauf fonnummer; gege- arzts muss eine Probe 2. makulopapulöses – Exposition benenfalls Aufent- zwecks Genotypisierung an Exanthem, – Impfstatus haltsort ein vom BAG bezeichnetes 3. Husten, Rhinitis oder – Massnahmen – Geburtsdatum, Referenzzentrum gesendet Konjunktivitis Geschlecht, Staats- werden. angehörigkeit * oder bei fehlender,

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Beobachtung Meldekriterien Meldefrist, Angaben zur meldepflichtigen Beobach- Angaben zur betroffenen Meldung Bemerkungen BAG

31 Meningo- Klinischer Verdacht und 24 Stunden – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Nein * nur von normalerweise kokken- Veranlassung einer erreger- – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- sterilem Material wie Erkran- spezifischen Labordiagnos- – Verlauf fonnummer; gege- Blut, Liquor, Gelenkkung, inva- tik* ** – Exposition benenfalls Aufent- flüssigkeit; kein Urin. sive – Impfstatus haltsort ** oder bei fehlender, – Risikoverhalten oder Risiko- – Geburtsdatum, unspezifischer Klinik faktoren Geschlecht, Staats- bzw. einem Zufallsbe- – Massnahmen angehörigkeit fund spätestens bei Vorliegen des positiven laboranalytischen 32 MERS- Klinischer Verdacht* und 24 Stunden – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Nein Proben sind an das vom Coronavirus Veranlassung einer erreger- – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- BAG bezeichnete Refespezifischen Labordiagnos- – Exposition fonnummer; gege- renzzentrum zu senden. tik und – Massnahmen benenfalls Aufent- * oder bei fehlender, Epidemiologischer Zusam- – Geburtsdatum, menhang** bzw.

einem Zufallsbe- Geschlecht, Staats- fund: spätestens bei angehörigkeit Vorliegen des positiven – berufliche Tätigkeit laboranalytischen Befundes. ** Kriterien werden in Abhängigkeit der Epidemie definiert.

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Meldekriterien Meldefrist, Angaben zur meldepflichtigen Beobach- Angaben zur betroffenen Meldung Bemerkungen BAG

Erfüllte klinische Kriterien* 24 Stun- – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Ja * Kriterien werden in artiges und den** – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- Abhängigkeit der Epi- Corona- – Verlauf fonnummer; gege- demie definiert. virus positiver laboranalytischer – Exposition benenfalls Aufent- Befund* oder CT-Scan ** Das BAG bezeichnet die (Covid- – Impfstatus, Immunstatus haltsort Meldemittel. 19) vereinbar mit Covid-19 – Risikoverhalten und Risiko- – Geburtsdatum, oder erfüllte epidemiologi- faktoren Geschlecht, Staatssche Kriterien* – Massnahmen angehörigkeit Klinischer Verdacht und 2 Stunden, – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Ja Proben sind an das vom Rücksprache mit Fachärztin telefonisch – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- BAG bezeichnete Refe- oder Facharzt für Infektio- – Exposition fonnummer; gege- renzzentrum zu senden. logie und – Massnahmen benenfalls Aufent- * oder bei fehlender, Veranlassung einer erreger- – Geburtsdatum, bzw.

einem Zufallsbespezifischen Labor- Geschlecht, Staats- fund spätestens bei Vordiagnostik* angehörigkeit liegen des positiven la- Positiver laboranalytischer 1 Woche – Diagnose und Manifestation – Initialen des Vor- Nein * nur von normalerweise kokken- Befund* – veranlasste Labordiagnostik und Nachnamens, sterilem Material wie Erkran- – Verlauf Wohnort Blut, Liquor, Gelenkkung, – Impfstatus – Geburtsdatum, flüssigkeit; kein Urin. invasive – Risikoverhalten oder Risiko- Geschlecht, Staatsfaktoren angehörigkeit

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Meldekriterien Meldefrist, Angaben zur meldepflichtigen Beobach- Angaben zur betroffenen Meldung Bemerkungen BAG

Klinischer Verdacht und 2 Stunden, – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Ja Proben sind an das vom Rücksprache mit Fachärztin telefonisch – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- BAG bezeichnete Refe- oder Facharzt für Infektio- – Exposition fonnummer; gege- renzzentrum zu senden. logie und – Impfstatus benenfalls Aufent- * oder bei fehlender, – Massnahmen haltsort unspezifischer Klinik Veranlassung einer erreger- – Geburtsdatum, bzw. einem Zufallsbespezifischen Labor- Geschlecht, Staats- fund spätestens bei Vordiagnostik* angehörigkeit liegen des positiven la- Klinischer Verdacht* 24 Stunden – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Ja Proben sind an das vom myelitis – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- BAG bezeichnete Refe- – Verlauf fonnummer; gege- renzzentrum zu senden. – Exposition benenfalls Aufent- * oder bei fehlender, – Impfstatus haltsort unspezifischer Klinik – Massnahmen – Geburtsdatum, bzw.

einem Zufallsbe- Geschlecht, Staats- fund spätestens bei Vorangehörigkeit liegen des positiven laboranalytischen Positiver laboranalytischer 24 Stunden – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Nein Auf Anfrage der Kantons- Befund – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- ärztin oder des Kantons- – Verlauf fonnummer; gege- arzts muss eine Probe – Exposition benenfalls Aufent- zwecks Genotypisierung an – Risikoverhalten oder Risiko- haltsort ein vom BAG bezeichnetes faktoren – Geburtsdatum, Referenzzentrum gesendet – Impfstatus Geschlecht, Staats- werden.

Meldung von Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen. V des EDI 818.101.126

Meldekriterien Meldefrist, Angaben zur meldepflichtigen Beobach- Angaben zur betroffenen Meldung Bemerkungen BAG

Klinischer Verdacht und 2 Stunden, – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Ja Proben sind an das vom Rücksprache mit Fachärztin telefonisch – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- BAG bezeichnete Refe- oder Facharzt für Infektio- – Exposition fonnummer; gege- renzzentrum zu senden. logie und – Massnahmen benenfalls Aufent- * Kriterien werden in haltsort Abhängigkeit der Epi- Veranlassung einer erreger- – Geburtsdatum, demie definiert. spezifischen Labor- Geschlecht, Staats- ** oder bei fehlender, diagnostik, und angehörigkeit unspezifischer Klinik Epidemiologischer Zusam- – berufliche Tätigkeit bzw.

einem Zufallsbemenhang* ** fund spätestens bei Vorliegen des positiven laboranalytischen Positiver laboranalytischer 1 Woche – Diagnose und Manifestation – Initialen des Vor- Nein * falls noch keine Mel- Befund und Aufforderung – veranlasste Labordiagnostik und Nachnamens, dung zum klinischen durch die Kantonsärztin – Verlauf Wohnort Befund vorliegt. oder den Kantonsarzt, den – Exposition – Geburtsdatum, Fall zu melden* – Zugehörigkeit zu einer Geschlecht, Staats- oder Personengruppe mit erhöhtem angehörigkeit Beginn einer antibiotischen – Risikoverhalten oder Risiko- Behandlung der Syphilis faktoren Klinische Diagnose 1 Woche – Diagnose und Manifestation – Initialen des Vor- Nein – Verlauf und Nachnamens, – Exposition Wohnort – Impfstatus – Geburtsdatum,

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Beobachtung Meldekriterien Meldefrist, Angaben zur meldepflichtigen Beobach- Angaben zur betroffenen Meldung Bemerkungen BAG

41 Trichinello- Positiver laboranalytischer 1 Woche – Diagnose und Manifestation – Initialen des Vor- Nein se Befund – veranlasste Labordiagnostik und Nachnamens, – Risikoverhalten oder Risiko- Geschlecht, Staatsfaktoren angehörigkeit 42 Tollwut Klinischer Verdacht* 24 Stunden – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Ja Proben sind an das vom – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- BAG bezeichnete Refe- – Verlauf fonnummer; gege- renzzentrum zu senden. – Exposition benenfalls Aufent- * oder bei fehlender, – Impfstatus haltsort unspezifischer Klinik – Zugehörigkeit zu einer – Geburtsdatum, bzw. einem Zufallsbe- Personengruppe mit erhöhtem Geschlecht, Staats- fund spätestens bei Vor- Infektionsrisiko angehörigkeit liegen des positiven la- – Risikoverhalten oder Risiko- boranalytischen faktoren Befundes.

Meldung von Beobachtungen übertragbarer Krankheiten des Menschen. V des EDI 818.101.126

Meldekriterien Meldefrist, Angaben zur meldepflichtigen Beobach- Angaben zur betroffenen Meldung Bemerkungen BAG

Beginn einer Behandlung* 1 Woche – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Nein * Nicht melden: Diagnose se mit ≥ 3 verschiedenen – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- oder Behandlung der Antituberkulotika** – Verlauf fonnummer; gege- latenten Infektion (posi- oder – Massnahmen benenfalls Aufent- tive Tuberkulinreaktion – laboranalytischer Befund haltsort oder positiver Interfe- Nachweis von Mykobakte- – Geburtsdatum, ron-Gamma-Release rien des Tuberculosis- Geschlecht, Staats- Assay). Komplex in klinischem angehörigkeit ** oder bei fehlender, Material – Herkunftsland unspezifischer Klinik Positiver laboranalytischer 1 Woche – Diagnose und Manifestation – Initialen des Vor- Nein Befund – veranlasste Labordiagnostik und Nachnamens, – Exposition Wohnort Positiver laboranalytischer 24 Stunden – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Nein abdominalis Befund – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- / Para- – Verlauf fonnummer typhus – Exposition – Geburtsdatum, – Impfstatus Geschlecht, Staats- – Risikoverhalten oder Risiko- angehörigkeit

faktor – berufliche Tätigkeit

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Beobachtung Meldekriterien Meldefrist, Angaben zur meldepflichtigen Beobach- Angaben zur betroffenen Meldung Bemerkungen BAG

46 West-Nil- Positiver laboranalytischer 1 Woche – Diagnose und Manifestation – Initialen des Vor- Nein Fieber Befund – veranlasste Labordiagnostik und Nachnamens, 47 Zika-Fieber Positiver laboranalytischer 24 Stunden – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name, Nein Proben von Schwangeren Befund – veranlasste Labordiagnostik Adresse und Tele- sind an das vom BAG – Verlauf fonnummer; gege- bezeichnete Referenzzent- – Exposition benenfalls Aufent- rum zu senden. – Risikoverhalten oder Risiko- haltsort – Impfstatus Geschlecht, Staats-

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Anhang 212 (Art. 3 Abs. 1)

Ergänzungsmeldungen von klinischen Befunden

Liste der Beobachtungen, die Ärztinnen und Ärzte, Spitäler und andere öffentliche und private Institutionen des Gesundheitswesens den zuständigen Kantonsärztinnen und Kantonsärzten ergänzend zu den betreffenden Beobachtungen nach Anhang 1 melden müssen.

Beobachtung Meldekriterien Meldefrist Angaben zur meldepflichtigen Beobachtung Angaben zur betroffenen Person Bemerkungen

1 Creutzfeldt-Jakob- Tod einer Patientin 1 Woche – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name Krankheit (CJK) oder eines Patienten – Verlauf – Geburtsdatum, Geschlecht mit Verdacht auf CJK Bestätigung einer vCJK durch Autopsie 2 Masern Spitalaustritt einer 1 Woche – Diagnose und Manifestation – Vorname, Name hospitalisierten – Verlauf – Geburtsdatum, Geschlecht Patientin oder eines – Risikoverhalten oder Risikofakhospitalisierten toren Patienten mit positivem laboranalytischem Befund für Masern Tod eines Masern- (Verdachts-)Falls

12 Bereinigt gemäss Ziff. I der V des EDI vom 10. Nov. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 6671).

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Meldekriterien Meldefrist Angaben zur meldepflichtigen Beobachtung Angaben zur betroffenen Person Bemerkungen

Laborbestätigte 1 Woche – Diagnose und Manifestation – Name, Vorname von Mutter und * durch Geburt, Spon- Infektion mit Röteln- – Verlauf Kind sowie Adresse und Tele- tanabort oder Abtreivirus während der – Massnahmen fonnummer; gegebenenfalls bung. Schwangerschaft und – veranlasste Labordiagnostik Aufenthaltsort ** auch ohne vorliegenam Ende der – Laborbefund: alle Resultate – Geschlecht des Kindes, Geburts- de Laborbestätigung Schwangerschaft* inklusiv IgG-Aviditätstests für datum von Mutter und Kind bzw. unabhängig von oder Mutter und Kind einer Meldung zum klinischen Befund Laborbestätigte Infektion mit Rötelnvirus bei einem Neugeborenen oder einer Totgeburt Kongenitales Rötelnsyndrom bei einem Neugeborenen, einer Totgeburt oder einem Kleinkind bzw. entsprechender Verdacht** Aufforderung durch 1 Woche – Verlauf – Vorname, Name * Die Angaben zum die Kantonsärztin – Behandlungsresultat – Geburtsdatum, Geschlecht Behandlungsresultat oder den Kantons- – Massnahmen sind 12 Monate nach arzt, das Behand- Behandlungsbeginn, lungsresultat zu bei einer multiresismelden.* tenten Tuberkulose 24 Monate nach Behandlungsbeginn fällig.

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Anhang 313 (Art. 4 Abs. 1)

Meldungen von laboranalytischen Befunden

Liste der Beobachtungen, die Laboratorien den zuständigen Kantonsärztinnen und Kantonsärzten und dem BAG melden müssen.

Beobachtung Meldekriterien Meldefrist Angaben zum laboranaly- Angaben zur betroffenen Person Weiterleitung von Bemerkungen

1 Häufung eines labor- Befunde, die das zu 24 Stun- – Resultat mit – Vorname, Name und Proben sind nach * Gilt auch für analytischen Befundes erwartende Ausmass den Interpretation Adresse; gegebenenfalls Aufforderung Befunde, die im für den betreffenden – Untersuchung: Aufenthaltsort durch das BAG an Einzelfall nicht Zeitraum oder Ort Material, Metho- – Geburtsdatum, Geschlecht das Referenzzent- oder nicht inübersteigen und de rum weiterzuleiten. nert 24 Stunden Massnahmen zum zu melden sind. Schutz der öffentlichen Gesundheit erfordern könnten.* 2 Aussergewöhnlicher Ungewöhnlicher oder 2 Stunden, – Resultat mit – Vorname, Name und Proben sind nach * Je nach Kranklaboranalytischer Be- unerwarteter Befund, telefonisch Interpretation Adresse; gegebenenfalls Aufforderung heitserreger fund der Massnahmen – Untersuchung: Aufenthaltsort durch das BAG an sind die erforzum Schutz der Material, Metho- – Geburtsdatum, Geschlecht das Referenzzent- derlichen Veröffentlichen Gesund- de rum weiterzuleiten. packungs- und heit erfordern könn- Versandbete.* stimmungen zu beachten.

13 Bereinigt gemäss Ziff. I der V des EDI vom 1. März 2016 (AS 2016 667), Ziff. II der V des EDI vom 19. Okt. 2016 (AS 2016 3841), Ziff. I der V des EDI vom 10. Nov. 2017 (AS 2017 6671), vom15. Nov. 2018 (AS 2018 5073), Ziff. II Abs. 1 der V des EDI vom 1. Nov. 2020 (AS 2019 3583), Ziff. I der V des EDI vom 29. Jan. 2020 (AS 2020 359) und vom 16. Juli 2020, in Kraft seit 20. Juli 2020 (AS 2020 2923).

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Beobachtung Meldekriterien Meldefrist Angaben zum laboranaly- Angaben zur betroffenen Person Weiterleitung von Bemerkungen

3 Bacillus anthracis Positiver Befund 2 Stunden, – Resultat mit – Vorname, Name und Proben sind an das telefonisch Interpretation Adresse; gegebenenfalls vom BAG be- – Untersuchung: Aufenthaltsort zeichnete Refe- Material, Metho- – Geburtsdatum, Geschlecht renzzentrum – bei Umweltprobe: Ort der Entnahme Negativer Befund* 2 Stunden, – Resultat mit – Vorname, Name und * Nicht melden: telefonisch Interpretation Adresse; gegebenenfalls Negativbefunde – Untersuchung: Aufenthaltsort zu Umweltpro- Material, Metho- – Geburtsdatum, Geschlecht ben. de – Resultat mit – Initialen des Vor- und Proben sind nach Interpretation: Nachnamens, Wohnort Aufforderung Spezies – Geburtsdatum, Geschlecht durch das BAG an – Untersuchung: das Referenzzent- Material, Metho- rum weiterzuleiten. de – Resultat mit – Initialen des Vor- und Isolate sind nach den Interpretation: Nachnamens, Wohnort Aufforderung Spezies – Geburtsdatum, Geschlecht durch das BAG an – Untersuchung: das Referenzzent- Material, Methode rum weiterzuleiten. Negativer Befund* 1 Woche – Resultat mit – Initialen des Vor- und * Nur auf Anfra- Interpretation Nachnamens, Wohnort ge des BAG im – Untersuchung: – Geburtsdatum, Geschlecht Hinblick auf Material, Methode epidemiologische Abklärungen.

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Beobachtung Meldekriterien Meldefrist Angaben zum laboranaly- Angaben zur betroffenen Person Weiterleitung von Bemerkungen

6 Carbapenemase Positiver Befund 1 Woche – Resultat mit – Initialen des Vor- und Isolate sind zwecks bildende Enterobacte- Interpretation: Nachnamens, Wohnort Resistenzcharakteriaceae Spezies und, falls – Geburtsdatum, Geschlecht risierung an das bekannt, phäno- vom BAG bezeichtypische oder mo- nete Referenzzentlekularbiologische rum weiterzuleiten. Charakterisierung 7 Chikungunya-Virus Positiver Befund 24 Stun- – Resultat mit – Vorname, Name und Proben sind nach den Interpretation Adresse; gegebenenfalls Aufforderung – Untersuchung: Aufenthaltsort durch das BAG an Material, Methode – Geburtsdatum, Geschlecht das Referenzzentrum weiterzuleiten. 8 Chlamydia trachoma- Positiver Befund* 1 Woche – Resultat mit – Initialen des Vor- und * Zu melden sind tis Interpretation Nachnamens, Wohnort lediglich Resul- – Untersuchung: – Geburtsdatum, Geschlecht tate aus Proben Material, Metho- des Genitalde trakts. 9 Clostridium botulinum Positiver Befund* 2 Stunden, – Resultat mit – Vorname, Name und Proben sind an * Nicht melden: telefonisch Interpretation Adresse; gegebenenfalls eines der vom Wund- und

– Untersuchung: Aufenthaltsort BAG empfohlenen Säuglings- Material, Metho- – Geburtsdatum, Geschlecht Laboratorien im botulismus de Ausland weiterzuleiten. Negativer 2 Stunden, – Resultat mit – Vorname, Name und Befund* telefonisch Interpretation Adresse; gegebenenfalls de

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Beobachtung Meldekriterien Meldefrist Angaben zum laboranaly- Angaben zur betroffenen Person Weiterleitung von Bemerkungen

10 Corynebacterium Positiver Befund* 24 Stun- – Resultat mit – Vorname, Name und * Nicht melden: diphtheriae und ande- den Interpretation: Adresse; gegebenenfalls Abklärungen re toxinbildende Co- Typ, Toxinnach- Aufenthaltsort zum Immunstarynebakterien weis – Geburtsdatum, Geschlecht tus. (C. ulcerans, – Untersuchung: C. pseudo- Material, Methotuberculosis) de Negativer Befund bei 24 Stun- – Resultat mit – Vorname, Name und Test auf Toxin-Gen* den Interpretation Adresse; gegebenenfalls de – Resultat mit – Initialen des Vor- und Proben sind nach * Zu melden sind Interpretation: Nachnamens, Wohnort Aufforderung lediglich akute Nachweis IgM- – Geburtsdatum, Geschlecht durch das BAG an Infektionen. Phase II und IgG- das Referenzzent- Phase II rum weiterzuleiten. Negativer Befund** 1 Woche – Resultat mit – Initialen des Vor- und ** Nur auf Anfra- Interpretation Nachnamens, Wohnort ge des BAG im – Untersuchung: – Geburtsdatum, Geschlecht Hinblick auf Material, Methode epidemiologische Abklärungen. – Resultat mit – Vorname, Name und Proben sind nach den Interpretation Adresse; gegebenenfalls Aufforderung – Untersuchung: Aufenthaltsort durch das BAG an Material, Methode – Geburtsdatum, Geschlecht das Referenzzentrum weiterzuleiten.

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Beobachtung Meldekriterien Meldefrist Angaben zum laboranaly- Angaben zur betroffenen Person Weiterleitung von Bemerkungen

13 Ebola-Virus Positiver Befund* 2 Stunden, – Resultat mit – Vorname, Name und * Proben sind telefonisch Interpretation Adresse; gegebenenfalls ausschliesslich – Untersuchung: Aufenthaltsort durch das vom Material, Metho- – Geburtsdatum, Geschlecht BAG bezeichde nete Referenz- Negativer Befund* 2 Stunden, – Resultat mit – Vorname, Name und zentrum zu anatelefonisch Interpretation Adresse; gegebenenfalls lysieren. de – Resultat mit – Vorname, Name und Ausgewählte enterohämorrhagische den Interpretation: Adresse; gegebenenfalls Proben sind nach (EHEC, VTEC oder Serotyp, Toxintyp Aufenthaltsort Aufforderung STEC) – Untersuchung: – Geburtsdatum, Geschlecht durch das BAG an Material, Metho- das Referenzzentde rum weiterzuleiten. Negativer Befund* 1 Woche – Resultat mit – Vorname, Name und * Nur auf Anfra- Interpretation Adresse; gegebenenfalls ge des BAG im – Untersuchung: Aufenthaltsort Hinblick auf Material, Metho- – Geburtsdatum, Geschlecht epidemiologide sche Abklärungen. – Resultat mit – Initialen des Vor- und Proben sind nach Interpretation Nachnamens, Wohnort Aufforderung – Untersuchung: – Geburtsdatum, Geschlecht durch das BAG an Material, Metho- das Referenzzentde rum

weiterzuleiten.

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Beobachtung Meldekriterien Meldefrist Angaben zum laboranaly- Angaben zur betroffenen Person Weiterleitung von Bemerkungen

16 Gelbfieber-Virus Positiver Befund 24 Stun- – Resultat mit – Vorname, Name und Proben sind an den Interpretation Adresse; gegebenenfalls das vom BAG – Untersuchung: Aufenthaltsort bezeichnete Refe- Material, Metho- – Geburtsdatum, Geschlecht renzzentrum Negativer Befund* 24 Stun- – Resultat mit – Vorname, Name und * Nur auf Anfraden Interpretation Adresse; gegebenenfalls ge des BAG im – Untersuchung: Aufenthaltsort Hinblick auf Material, Metho- – Geburtsdatum, Geschlecht epidemiolode gische Abklärungen. – Resultat mit – Initialen des Vor- und Interpretation: Nachnamens, Wohnort Typ, falls bekannt – Geburtsdatum, Geschlecht – Resultat mit – Initialen des Vor- und * nur von normafluenzae Interpretation: Nachnamens, Wohnort lerweise steri- Typ, falls bekannt – Geburtsdatum, Geschlecht lem Material – Untersuchung: wie Blut, Li- Material, Metho- quor, Gelenkde flüssigkeit; kein Urin. – Resultat mit – Vorname, Name und * Nicht melden: den Interpretation Adresse; gegebenenfalls Abklärungen – Untersuchung: Aufenthaltsort zum Immunsta- Material, Metho- – Geburtsdatum, Geschlecht tus. de

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Beobachtung Meldekriterien Meldefrist Angaben zum laboranaly- Angaben zur betroffenen Person Weiterleitung von Bemerkungen

Negativer Befund** 1 Woche – Resultat mit – Vorname, Name und ** Nur auf Anfra- Interpretation Adresse; gegebenenfalls ge des BAG im – Untersuchung: Aufenthaltsort Hinblick auf Material, Metho- – Geburtsdatum, Geschlecht epidemiologide sche Abklärungen. – Resultat mit – Vorname, Name und * Nicht melden: Interpretation Adresse; gegebenenfalls Abklärungen – Untersuchung: Aufenthaltsort zum Immun- Material, Metho- – Geburtsdatum, Geschlecht status. de – Resultat mit – Vorname, Name und Interpretation Adresse; gegebenenfalls de – Resultat mit – Vorname, Name und Proben sind nach PCR-Analyse den Interpretation Adresse; gegebenenfalls Aufforderung – Untersuchung: Aufenthaltsort durch das BAG an Material, Metho- – Geburtsdatum, Geschlecht das vom BAG de bezeichnete Referenzzentrum Negativer Befund** 1 Woche – Resultat mit – Vorname, Name und ** Nur auf Anfra- Interpretation Adresse; gegebenenfalls ge des BAG im – Untersuchung: Aufenthaltsort Hinblick auf Material, Metho- – Geburtsdatum, Geschlecht epidemiologide sche Abklärungen.

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22 HI-Virus Positiver Befund* 1 Woche – Resultat mit – Vornamenscode, Wohnort Proben sind nach * muss gemäss Interpretation – Geburtsdatum, Geschlecht der Primärdiagnos- Vorgaben des tik an die vom HIV-Testkon- BAG bezeichneten zepts des BAG Bestätigungslabo- bestätigt werratorien weiterzu- den, bevor die leiten. Meldung erfolgt. 23 Influenzaviren Positiver Befund* 1 Woche – Resultat mit – Initialen des Vor- und * Nicht melden: (saisonale, nicht- Interpretation: Nachnamens, Wohnort Nachweis durch pandemische Typen Typ/Subtyp, falls – Geburtsdatum, Geschlecht Antigen- und Subtypen) bekannt Schnelltest. 24 Influenza-A-Virus des Positiver Befund 2 Stunden, – Resultat mit – Vorname, Name und Proben sind an das Typs HxNy (neuer telefonisch Interpretation Adresse; gegebenenfalls vom BAG be- Subtyp mit pandemi- – Untersuchung: Aufenthaltsort zeichnete Refeschem Potenzial) Material, Metho- – Geburtsdatum, Geschlecht renzzentrum Negativer Befund 2 Stunden, – Resultat mit – Vorname, Name und de 25 Krim-Kongo-Virus Positiver Befund* 2 Stunden, – Resultat mit – Vorname, Name und * Proben sind

telefonisch Interpretation Adresse; gegebenenfalls ausschliesslich – Untersuchung: Aufenthaltsort durch das vom Material, Metho- – Geburtsdatum, Geschlecht BAG bezeichde nete Referenz-

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Beobachtung Meldekriterien Meldefrist Angaben zum laboranaly- Angaben zur betroffenen Person Weiterleitung von Bemerkungen

Negativer Befund* 2 Stunden, – Resultat mit – Vorname, Name und zentrum zu anatelefonisch Interpretation Adresse; gegebenenfalls lysieren. de 2 Stunden, – Resultat mit – Vorname, Name und * Proben sind telefonisch Interpretation Adresse; gegebenenfalls ausschliesslich – Untersuchung: Aufenthaltsort durch das vom Material, Metho- – Geburtsdatum, Geschlecht BAG bezeichde nete Referenzzentrum zu ana- Negativer Befund* 2 Stunden, – Resultat mit – Vorname, Name und lysieren. de – Resultat mit – Vorname, Name und Adres- Isolate sind an Interpretation: se; gegebenenfalls Aufent- das vom BAG Typ, falls bekannt haltsort bezeichnete – Untersuchung: – Geburtsdatum, Geschlecht Referenzzentrum de Negativer Befund* 1 Woche – Resultat mit – Vorname, Name und Adres- * Nur auf Anfra- Interpretation se; gegebenenfalls Aufent- ge des BAG im – Untersuchung: haltsort Hinblick auf Material, Metho- – Geburtsdatum, Geschlecht epidemiologide sche Abklärungen.

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28 Listeria monocytogene Positiver Befund 24 Stun- – Resultat mit – Vorname, Name und Adres- Isolate sind an den Interpretation: se; gegebenenfalls Aufent- das vom BAG Typ, falls bekannt haltsort bezeichnete – Untersuchung: – Geburtsdatum, Geschlecht Referenzzentrum de Negativer Befund* 1 Woche – Resultat mit – Vorname, Name und Adres- * Nur auf Anfra- Interpretation se; gegebenenfalls Aufent- ge des BAG im – Untersuchung: haltsort Hinblick auf Material, Metho- – Geburtsdatum, Geschlecht epidemiologide sche Abklärungen. 2 Stunden, – Resultat mit – Vorname, Name und * Proben sind telefonisch Interpretation Adresse; gegebenenfalls ausschliesslich – Untersuchung: Aufenthaltsort durch das vom Material, Metho- – Geburtsdatum, Geschlecht BAG bezeichde nete Referenzzentrum zu ana- Negativer Befund* 2 Stunden, – Resultat mit – Vorname, Name und lysieren. de – Resultat mit – Vorname, Name und Proben mit PCR- * Nicht melden: den Interpretation Adresse; gegebenenfalls positivem Befund Abklärungen – Untersuchung: Aufenthaltsort sind an das vom zum Immun- Material, Metho- – Geburtsdatum, Geschlecht BAG bezeichnete status. de Referenzzentrum

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Beobachtung Meldekriterien Meldefrist Angaben zum laboranaly- Angaben zur betroffenen Person Weiterleitung von Bemerkungen

Negativer Befundbei 24 Stun- – Resultat mit – Vorname, Name und PCR-Analyse den Interpretation Adresse; gegebenenfalls de 31 MERS-Coronavirus Positiver Befund 2 Stunden, – Resultat mit – Vorname, Name und Proben sind an das Negativer Befund 2 Stunden, – Resultat mit – Vorname, Name und Proben sind an das 31a Neuartiges Corona- Positiver Befund* 2 Stun- – Resultat mit – Vorname, Name, Adresse Proben sind an das * Kriterien virus (Sars-CoV-2) den** Interpretation und Telefonnummer; gege- vom BAG be- werden in Ab- – Untersuchung: benenfalls Aufenthaltsort zeichnete Refe- hängigkeit der Material, Metho- – Geburtsdatum, Geschlecht renzzentrum Epidemie defide weiterzuleiten. niert. ** Das BAG bezeichnet die Meldemittel.

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Beobachtung Meldekriterien Meldefrist Angaben zum laboranaly- Angaben zur betroffenen Person Weiterleitung von Bemerkungen

Negativer Befund* 24 Stun- – Resultat mit – Vorname, Name, Adresse Proben sind an das * Kriterien den** Interpretation und Telefonnummer; gege- vom BAG be- werden in Ab- – Untersuchung: benenfalls Aufenthaltsort zeichnete Refe- hängigkeit der Material, Metho- – Geburtsdatum, Geschlecht renzzentrum Epidemie defide weiterzuleiten. niert. ** Das BAG bezeichnet die Meldemittel. – Resultat mit – Vorname, Name und Bei Resistenz * Mikroskopie tuberculosis-Komplex den Interpretation: Adresse; gegebenenfalls gegen Rifampicin oder moleku- Spezies, Resis- Aufenthaltsort sind Proben an das larbiologischer tenzprofil** – Geburtsdatum, Geschlecht vom BAG be- Direktnachweis – Untersuchung: zeichnete Refe- und/oder Kul- Material, Metho- renzzentrum tur. de weiterzuleiten.

** In jedem Fall melden: Resistenzen für Isoniazid, Rifampicin, Ethambutol, Pyrazinamid. Bei Resistenz gegen Isoniazid und Rifampicin sind die Resultate der erweiterten Resistenzprüfung ebenfalls zu melden.

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33 Neisseria gonorrho- Positiver Befund 1 Woche – Resultat mit – Initialen des Vor- und eae Interpretation Nachnamens, Wohnort – Untersuchung: – Geburtsdatum, Geschlecht 34 Neisseria meningitidis Positiver Befund* 24 Stun- – Resultat mit – Vorname, Name und Isolate oder Proben * Nur von normaden Interpretation: Adresse; gegebenenfalls mit PCR-positivem lerweise steri- Serogruppe, falls Aufenthaltsort Befund sind an lem Material bekannt – Geburtsdatum, Geschlecht das vom BAG wie Blut, Li- – Untersuchung: bezeichnete Refe- quor, Gelenk- Material, Metho- renzzentrum flüssigkeit; de weiterzuleiten. kein Urin. 35 Plasmodium spp.

Positiver Befund 1 Woche – Resultat mit – Initialen des Vor- und Interpretation: Nachnamens, Wohnort Spezies, falls be- – Geburtsdatum, Geschlecht kannt 36 Pockenviren (Variola- Positiver Befund* 2 Stunden, – Resultat mit – Vorname, Name und * Proben sind Virus/ Vaccinia-Virus) telefonisch Interpretation: Adresse; gegebenenfalls ausschliesslich Titeranstieg Aufenthaltsort durch das vom – Untersuchung: – Geburtsdatum, Geschlecht BAG bezeich- Material, Metho- nete Referenzde zentrum zu analysieren. Negativer Befund* 2 Stunden, – Resultat mit – Vorname, Name und de

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Beobachtung Meldekriterien Meldefrist Angaben zum laboranaly- Angaben zur betroffenen Person Weiterleitung von Bemerkungen

37 Poliovirus Positiver Befund* 24 Stun- – Resultat mit – Vorname, Name und Proben sind an das * Nicht melden: den Interpretation: Adresse; gegebenenfalls vom BAG be- Abklärungen Typ (Wildtyp, Aufenthaltsort zeichnete Refe- zum Immunsta- Impfstamm) – Geburtsdatum, Geschlecht renzzentrum tus. – Untersuchung: weiterzuleiten. – Resultat mit – Vorname, Name und Interpretation Adresse; gegebenenfalls de – Todesdatum – Autopsiedatum – Resultat mit – Vorname, Name und Proben sind an das * Nicht melden: den Interpretation Adresse; gegebenenfalls vom BAG be- Abklärungen – Untersuchung: Aufenthaltsort zeichnete Refe- zum Immunsta- Material, Metho- – Geburtsdatum, Geschlecht renzzentrum tus. Negativer Befund 24 Stun- – Resultat mit – Vorname, Name und Proben sind an das den Interpretation Adresse; gegebenenfalls vom BAG be- – Untersuchung: Aufenthaltsort zeichnete Refe- Material, Metho- – Geburtsdatum, Geschlecht renzzentrum – Resultat mit – Vorname, Name und Proben mit PCR- * Nicht melden: den Interpretation Adresse; gegebenenfalls positivem Befund Abklärungen – Untersuchung: Aufenthaltsort sind an das vom zum Immun- Material, Metho- – Geburtsdatum, Geschlecht BAG bezeichnete status. de Referenzzentrum

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41 Salmonella spp. Positiver Befund 24 Stun- – Resultat mit – Vorname, Name und Adres- Alle nicht dem den Interpretation: se; gegebenenfalls Aufent- Serotyp Enteritidis Spezies, Typ haltsort angehörenden – Untersuchung: – Geburtsdatum, Geschlecht Isolate sind an das Material, Metho- vom BAG bede zeichnete Referenzzentrum Isolate des Serotyps Entertidis sind nach Aufforderung durch das BAG an das Referenzzentrum weiterzuleiten. Negativer Befund* 1 Woche – Resultat mit – Vorname, Name und Adres- * Nur auf Anfra- Interpretation se; gegebenenfalls Aufent- ge des BAG im – Untersuchung: haltsort Hinblick auf Material, Metho- – Geburtsdatum, Geschlecht epidemiologide sche Abklärungen. – Resultat mit – Initialen des Vor- und Isolate sind an das * nur von normamoniae Interpretation: Nachnamens, Wohnort vom BAG be- lerweise steri- Typ, falls bekannt – Geburtsdatum, Geschlecht zeichnete Refe- lem Material – Untersuchung: renzzentrum wie Blut, Li- Material, Metho- weiterzuleiten. quor, Gelenkde flüssigkeit; kein Urin.

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Beobachtung Meldekriterien Meldefrist Angaben zum laboranaly- Angaben zur betroffenen Person Weiterleitung von Bemerkungen

43 SARS-Coronavirus Positiver Befund 2 Stunden, – Resultat mit – Vorname, Name und Proben sind an das Negativer Befund 2 Stunden, – Resultat mit – Vorname, Name und Proben sind an das 44 Shigella spp. Positiver Befund 24 Stun- – Resultat mit – Vorname, Name und Isolate sind nach den Interpretation: Adresse; gegebenenfalls Aufforderung Spezies Aufenthaltsort durch das BAG an – Untersuchung: – Geburtsdatum, Geschlecht das Referenzzent- Material, Metho- rum weiterzuleiten. de Negativer Befund* 1 Woche – Resultat mit – Vorname, Name und * Nur auf Anfra- Interpretation Adresse; gegebenenfalls ge des BAG im – Untersuchung: Aufenthaltsort Hinblick auf Material, Metho- – Geburtsdatum, Geschlecht epidemiologide sche Abklärungen. 45 Treponema pallidum Positiver Befund 1 Woche – Resultat – Initialen des Vor- und Nachnamens, Wohnort – Geburtsdatum, Geschlecht

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Beobachtung Meldekriterien Meldefrist Angaben zum laboranaly- Angaben zur betroffenen Person Weiterleitung von Bemerkungen

46 Trichinella spiralis Positiver Befund 1 Woche – Resultat mit – Initialen des Vor- und Interpretation Nachnamens, Wohnort – Untersuchung: – Geburtsdatum, Geschlecht 47 Vibrio cholerae Positiver Befund 24 Stun- – Resultat mit – Name, Vorname sowie Isolate sind an das den Interpretation: Adresse; gegebenenfalls vom BAG be- Serotyp und To- Aufenthaltsort zeichnete Refexinnachweis – Geburtsdatum, Geschlecht renzzentrum – Untersuchung: weiterzuleiten. 48 West-Nil-Virus Positiver Befund 1 Woche – Resultat mit – Initialen des Vor- und Proben sind an Interpretation: Nachnamens, Wohnort das vom BAG Typ falls bekannt – Geburtsdatum, Geschlecht bezeichnete Refe- – Untersuchung: renzzentrum de 49 Yersinia pestis Positiver Befund 2 Stunden, – Resultat mit – Vorname, Name und Proben sind an das Negativer Befund 2 Stunden, – Resultat mit – Vorname, Name und Proben sind an das

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Beobachtung Meldekriterien Meldefrist Angaben zum laboranaly- Angaben zur betroffenen Person Weiterleitung von Bemerkungen

50 Zeckenenzephalitis- Positiver Befund* 1 Woche – Resultat mit – Initialen des Vor- und * Nicht melden: virus Interpretation Nachnamens, Wohnort Abklärungen – Untersuchung: – Geburtsdatum, Geschlecht zum Immunsta- Material, Metho- tus. de Negativer Befund** 1 Woche – Resultat mit – Initialen des Vor- und ** Nur auf Anfra- Interpretation Nachnamens, Wohnort ge des BAG im – Untersuchung: – Geburtsdatum, Geschlecht Hinblick auf Material, Metho- epidemiologide sche Abklärungen. – Resultat mit – Vorname, Name und Proben von den Interpretation Adresse; gegebenenfalls Schwangeren sind – Untersuchung: Aufenthaltsort an das Referenz- Material, Metho- – Geburtsdatum, Geschlecht zentrum weiterzude leiten. Proben anderer Verdachtsfälle sind nach Aufforderung durch das BAG an das Referenzzentrum weiterzuleiten.

V des EDI

Anhang 414 (Art. 5 Abs. 1)

Statistiken zu laboranalytischen Befunden

Liste der Statistiken, die Laboratorien dem BAG melden müssen.

Beobachtung

Campylobacter spp. Gesamttotal aller durchgeführten Tests eines Kalenderjahrs (nach Carbapenemase bildende Gesamttotal aller durchgeführten Tests eines Kalenderjahrs (nach Enterobacteriaceae Methode und Monat), davon die Anzahl der positiven Befunde. Chlamydia trachomatis Gesamttotal aller durchgeführten Tests eines Kalenderjahrs (nach Francisella tularensis Gesamttotal aller durchgeführten Tests eines Kalenderjahrs, davon die Anzahl der positiven und negativen Befunde. Hepatitis-C-Virus Gesamttotal aller durchgeführten Tests eines Kalenderjahrs (nach Hepatitis-E-Virus Gesamttotal aller durchgeführten Tests eines Kalenderjahrs (nach HI-Virus Gesamttotal aller durchgeführten Tests eines Kalenderjahrs, davon die Anzahl reaktiver Tests, davon die Anzahl der bestätigten positiven Befunde. Statistik nur über diagnostische Tests (ohne Blutspende) aufführen. Legionella spp. Gesamttotal aller durchgeführten Tests eines Kalenderjahrs (nach Neisseria gonorrhoeae Gesamttotal aller durchgeführten Tests eines Kalenderjahrs (nach Salmonella spp. Gesamttotal aller durchgeführten Tests eines Kalenderjahrs (nach Zika-Virus Gesamttotal aller durchgeführten Tests eines Kalenderjahrs (nach

14 Bereinigt gemäss Ziff. I der V des EDI vom 1. März 2016 (AS 2016 667), Ziff. II der V des EDI vom 19. Okt. 2016 (AS 2016 3841) und Ziff. I der V des EDI vom 10. Nov. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 6671).

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Anhang 515

Meldungen von epidemiologischen Befunden

Liste der Beobachtungen, die Ärztinnen und Ärzte, Spitäler und andere öffentliche und private Institutionen des Gesundheitswesens den zuständigen Kantonsärztinnen und Kantonsärzten melden müssen.

Beobachtung Meldekriterien Meldefrist Angaben zur meldepflichtigen Beobachtung Meldung Bemerkungen zusätzlich direkt an das BAG

1 Ausbruch von ≥ 3 Patientinnen und 24 Stun- – Epidemiologische Merkmale: Nein Auf Anfrage der Kantonsärztin oder des Vancomycin- Patienten mit den* – Beginn des Ausbruchs Kantonsarztes ist über die Entwicklung der resistenten – positiven laborana- – Typisierung des Erregers epidemiologischen Situation im Spital zu Enterokokken lytischen Befunden – Exposition informieren. Dies betrifft insbesondere: (VRE) in Spitä- für VRE – Anzahl der betroffenen Patientin- – die Anzahl der betroffenen Patientinnen lern nen und Patienten und Patienten und – die getroffenen Massnahmen – einem epidemiolo- – getroffene Massnahmen – das Ende des Ausbruchs gischen Zusammen- – Name und Adresse der betroffenen * nach Vorliegen des Befundes der dritten hang Einrichtung Patientin oder des dritten Patienten