916.341.22
Verordnung des BLW
über die Einschätzung und Klassifizierung von Tieren
der Rindvieh‑, Pferde-, Schaf- und Ziegengattung
vom 23. September 1999 (Stand am 1. Dezember 2003)
Präambel
Das Bundesamt für Landwirtschaft,
gestützt auf Artikel 6 Absatz 1 der Schlachtviehverordnung
vom 7. Dezember 19981,
verordnet:
Art. 1 Tiere der Rindviehgattung
Tiere der Rindviehgattung müssen anhand des Einschätzungs- und Klassifizierungssystems nach Anhang 1 eingestuft werden.
Art. 2 Tiere der Pferdegattung
Tiere der Pferdegattung müssen anhand des Einschätzungs- und Klassifizierungssystems nach Anhang 2 eingestuft werden.
Art. 3 Tiere der Schafgattung
Tiere der Schafgattung müssen anhand des Einschätzungs- und Klassifizierungssystems nach Anhang 3 eingestuft werden.
Art. 4 Gitzi
Gitzi müssen anhand des Einschätzungs- und Klassifizierungssystems nach Anhang 4 eingestuft werden.
Art. 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.
Tiere der Rindviehgattung
(Art. 1)
A. Klassifizierung
1. Schlacht- und Masttierkategorien
Die Schlacht- und Masttiere werden unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht und der Verwendungsmöglichkeiten der Schlachthälften in folgende Kategorien eingeteilt:
Kategorie | Abkürzung |
Muni ungeschaufelte | MT |
Muni ältere | MA |
Ochsen bis maximal 4 Schaufeln | OB |
Rinder bis maximal 4 Schaufeln | RG |
Rinder/Jungkühe, Kühe bis maximal 4 Schaufeln | RV |
Kühe | VK |
Jungvieh | JB |
Kälber | KV |
2. Bestimmung der Handelsklasse
Die Handelsklasse wird auf Grund der Fleischigkeit und des Fettgewebes bestimmt2.
2.1 Fleischigkeit
Für die Festlegung der Fleischigkeitsklasse ist die Ausbildung der wertbestimmenden Körperpartien (Stotzen, Lenden, Rücken und Schulter) massgebend. Bei der Lebendvieheinschätzung dienen die «Metzgergriffe» dieser Beurteilung.
Fleischigkeitsklassen | Profile | Beschreibung |
|---|---|---|
| sehr konvex |
|
| konvex |
|
| geradlinig |
|
| konkav |
|
| sehr konkav |
|
Die Fleischigkeitsklassen werden zusätzlich wie folgt differenziert:
T– leer bis mittelfleischig;
die Anforderungen für T sind nur teilweise erfüllt
(Einstufung zwischen A und T)
T+ mittel- bis vollfleischig;
es sind teilweise die Anforderungen für H erfüllt
(Einstufung zwischen T und H)
Innerhalb der Fleischigkeitsklasse X wird zusätzlich wie folgt abgestuft, wobei die Fleischigkeit von 1X zu 3X abnimmt.
X 1X
2X
3X
Diese zusätzlichen Abstufungen sind zwingend bei der Einstufung von Lebendvieh auf überwachten öffentlichen Märkten anzuwenden.
2.2 Fettgewebe
Die Fettgewebeklasse wird durch den Ausmastgrad (Fettansatz und Fettabdeckung) bestimmt. Dabei werden das Auflagefett sowie bei Schlachtkörpern die Fettablagerung in der Brust- und Bauchhöhle beurteilt. Bei der Lebendvieheinschätzung dienen die «Metzgergriffe» dieser Beurteilung.
Fettgewebeklassen | Beschreibung |
|---|---|
| keine Fettabdeckung; Griffe nicht ausgebildet |
| leichte Fettabdeckung, Muskulatur teilweise sichtbar; einzelne Griffe leicht spürbar ausgebildet |
| mittlere, gleichmässige Fettabdeckung, Muskulatur generell abgedeckt; alle Griffe spürbar ausgebildet, kernig |
| betont ausgeprägte Fettabdeckung, auf einzelnen Partien übermässig; einzelne Griffe stark ausgebildet |
| Fettabdeckung generell übermässig, wulstartige Fettgebilde; alle Griffe zu stark ausgebildet |
B. Einschätzung
Lebendtiere und Schlachtkörper werden eingeschätzt, indem nacheinander die Schlacht- und Masttierkategorie, die Fleischigkeit und das Fettgewebe, wie in den vorangehenden Ziffern 1, 2.1 und 2.2 definiert, bewertet werden.
Tiere der Pferdegattung
(Art. 2)
A. Klassifizierung
1. Schlachttierkategorien
Die Schlachttiere werden unter Berücksichtigung des Alters in folgende Kategorien eingeteilt:
Kategorie | Alter |
Saugfohlen | bis und mit dem 12. Monat |
Jungpferde | ab dem 13. bis und mit dem 29. Monat |
Schlachtpferde | ab dem 30. Monat |
2. Bestimmung der Handelsklasse
Die Handelsklasse wird auf Grund der Fleischigkeit und des Fettgewebes bestimmt3.
2.1 Fleischigkeit
Für die Festlegung der Fleischigkeitsklasse ist die Ausbildung der wertbestimmenden Körperpartien (Stotzen, Lenden, Rücken und Schulter) massgebend.
Fleischigkeitsklassen | Profile | Beschreibung |
|---|---|---|
| sehr konvex |
|
| konvex |
|
| geradlinig |
|
| konkav |
|
| sehr konkav |
|
2.2 Fettgewebe
Die Fettgewebeklasse wird durch den Ausmastgrad (Fettansatz und Fettabdeckung) bestimmt. Dabei werden das Auflagefett sowie die Fettablagerung in der Brust- und Bauchhöhle beurteilt.
Fettgewebeklassen | Beschreibung |
| Fettabdeckung |
| leichte Fettabdeckung, Muskulatur teilweise sichtbar |
| mittlere, gleichmässige Fettabdeckung, Muskulatur generell abgedeckt |
| betont ausgeprägte Fettabdeckung |
| Fettabdeckung übermässig, wulstartige Fettgebilde |
B. Einschätzung
Schlachtkörper werden eingeschätzt, indem nacheinander die Schlachttierkategorie, die Fleischigkeit und das Fettgewebe, wie in den vorangehenden Ziffern 1, 2.1 und 2.2 definiert, bewertet werden.
Tiere der Schafgattung
(Art. 3)
A. Klassifizierung
1. Schlacht- und Masttierkategorien
Die Schlacht- und Masttiere werden unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht sowie der Verwendungsmöglichkeiten der Schlachthälften in folgende Kategorien eingeteilt:
Kategorie
Lämmer mit 0 Schaufeln
Schafe mit 2 Schaufeln
Schafe mit 4 Schaufeln und ältere
Weidelämmer mit 0 Schaufeln bis maximal 40 kg Lebendgewicht
2. Bestimmung der Handelsklasse
Die Handelsklasse wird auf Grund der Fleischigkeit und des Fettgewebes bestimmt4.
2.1 Fleischigkeit
Für die Festlegung der Fleischigkeitsklasse ist die Ausbildung der wertbestimmenden Körperpartien (Gigot, Lenden, Rücken und Schulter) massgebend. Bei der Lebendtiereinschätzung dienen die «Metzgergriffe» dieser Beurteilung.
Fleischigkeitsklassen | Profile | Beschreibung |
|---|---|---|
| sehr konvex | Ausgeprägte Muskelfülle
|
| konvex | Gute Muskelfülle
|
| geradlinig | Durchschnittliche Muskelfülle
|
| konkav | Mässige Muskelfülle
|
| sehr konkav | Geringe Muskelfülle
|
2.2 Fettgewebe
Die Fettgewebeklasse wird durch den Ausmastgrad (Fettansatz und Fettabdeckung) bestimmt. Dabei werden das Auflagefett sowie bei Schlachtkörpern die Fettablagerung in der Brust- und Bauchhöhle beurteilt. Bei der Lebendtiereinschätzung dienen die «Metzgergriffe» dieser Beurteilung.
Fettgewebeklassen | Beschreibung |
| keine Fettabdeckung; Griffe nicht ausgebildet |
| leichte Fettabdeckung, Muskulatur teilweise sichtbar; Kauten- und Rippengriff leicht ausgebildet |
| mittlere Fettabdeckung, Muskulatur generell leicht abgedeckt, Griffe spürbar ausgebildet |
| ausgeprägte Fettabdeckung, Muskulatur stark abgedeckt; Griffe stark ausgebildet |
| übermässige Fettabdeckung; Griffe stark ausgebildet |
B. Einschätzung
Lebendtiere und Schlachtkörper werden eingeschätzt, indem nacheinander die Schlacht- und Masttierkategorie, die Fleischigkeit und das Fettgewebe, wie in den vorangehenden Ziffern 1, 2.1 und 2.2 definiert, bewertet werden.
Gitzi
(Art.4)
A. Klassifizierung
1. Schlachttierkategorie
Gitzi ab 5 kg Schlachtgewicht
2. Bestimmung der Handelsklasse
Weil bei Gitzi auf die Festlegung der Fettgewebeklasse verzichtet wird, wird die Handelsklasse auf Grund der Fleischigkeit bestimmt.
2.1 Fleischigkeit
Für die Festlegung der Fleischigkeitsklasse ist die Ausbildung der wertbestimmenden Körperpartien (Lenden, Rücken sowie Schlegel) massgebend.
Fleischigkeits- bzw. Handelsklasse
H vollfleischig
T mittelfleischig
A leerfleischig
B. Einschätzung
Schlachtkörper werden eingeschätzt, indem die Fleischigkeit, wie in der vorangehenden Ziffer 2.1 definiert, bewertet wird.