Lithium-Eisenphosphat-Batterien
FAQ-Nummer – 2005-01 Brandschutzvorschriften VKF, Ausgabe 2015 Vorschrift: 2005-15 Lithium-Ionen-Batterien Ziffer, Absatz: 1.2 Thema: Lithium-Eisenphosphat-Batterien Beschlussdatum: 09.09.2025 Frage: Das Brandschutzmerkblatt 2005-15 gilt explizit für Lithium-Ionen-Batterien. Lithium-Metall- Batterien sind anders zu beurteilen (Ziffer 1.2). Aktuell geht der Trend in Richtung Lithium- Eisenphosphat-Batterien für die Speicherung von Strom in Gebäuden. Welche Brandschutzmassnahmen sind für stationäre Speichersysteme mit LiFePO4-Batterien umzusetzen, in Analogie zum BSM 2005-15 Ziffer 4.4 / 4.5 / 4.6?
Antwort ABSV: Die nachfolgenden Ausführungen stellen einen möglichen Lösungsansatz für stationäre Speichersysteme des Batterietyps Lithium-Eisenphosphat (LFP) dar, in Anlehnung an das VKF-Brandschutzmerkblatt 2005-15 «Lithium-Ionen-Batterien».
Allgemein:
Anforderungen der Herstellerin an die Aufstellung der Lithium-Eisenphosphat-Batterien (LFP, LiFePO4) im Sinne des Brandschutzes sind, unabhängig der nachfolgenden Bedingungen, einzuhalten.
Nicht erlaubt ist das Aufstellen von LFP-Batteriespeichern o in horizontalen oder vertikalen Fluchtwegen; o in feuer- oder explosionsgefährdeten Räumen und Zonen.
Lüftungsanlagen zur Belüftung von Brandabschnitten mit LFP-Speichern müssen gegenüber angrenzenden Nutzungen feuerwiderstandsfähig getrennt werden. Dies kann mit brandfallgesteuerten Brandschutzklappen (Kanalrauchmelder) oder mit feuerwiderstandsfähigen Lüftungskanälen direkt ins Freie erfolgen.
In Einfamilienhäusern und Gebäuden mit geringen Abmessungen dürfen LFP-Batteriespeicher unabhängig der Speicherkapazität, ausser in feuer- oder explosionsgefährdeten Räumen und Zonen, in allen Räumen aufgestellt werden.
Aufstellung in Gebäuden: Kleine und mittlere stationäre LFP-Speichersysteme, maximal 100 kWh/Brandabschnitt: Aufstellen in einem Brandabschnitt mit dem gleichem Feuerwiderstand wie die nutzungsbezogene Brandabschnittsbildung, mindestens aber Feuerwiderstand EI 30.
Grosse stationäre LFP-Speichersysteme, ab 100 kWh/Brandabschnitt: Aufstellen in einem Brandabschnitt mit dem gleichem Feuerwiderstand wie die nutzungsbezogene Brandabschnittsbildung, mindestens aber Feuerwiderstand EI 60
Aufstellung ausserhalb von Gebäuden: LFP-Speichersysteme beliebiger Speicherkapazität können im Freien (siehe z.B. (1)) oder in ISO-Containern (20- oder 40-Fuss; siehe z.B. (2)) oder in Nebenbauten aus Baustoffen der RF1 aufgestellt werden. Die Schutzabstände gemäss Ziff. 2.3.1 VKF-BSR 15-15 sind zu beachten und gelten auch für ISO-Container.
Im Weiteren sind folgende Regelungen zu beachten:
SN 411000 «Niederspannungs-Installationsnorm (NIN)», Electrosuisse
SNR 460712 «Stationäre elektrische Speichersysteme», Electrosuisse
SIA 2061 «Batteriespeichersysteme in Gebäuden»
(1) Aufstellung im Freien
(2) Aufstellung in ISO-Containern
Erläuterung / Interpretation FAQ öffentlich publiziert