Intervall für integrale Tests
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d’assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio
FAQ-Nummer: 108-002 Brandschutzvorschriften VKF, Ausgabe 2015 Brandschutzerläuterung 108-15 / Gewährleistung der Betriebsbereitschaft von Brandfallsteuerungen (BFS) Ziffer, Absatz: 9, Absatz 4 Thema: Intervall für integrale Tests Beschlussdatum: 23.04.2015
Frage: Integrale Tests müssen in der Betriebsphase in regelmässigen Intervallen durchgeführt und protokolliert werden. Das Intervall der integralen Tests ergibt sich aus der Komplexität des Gesamtsystems und ist durch die Brandschutzbehörde festzulegen. Auf welcher Basis soll die Brandschutzbehörde ein sinnvolles Intervall festlegen?
Antwort ABSV: Ziffer 9, Absatz 4 ist wie folgt anzupassen: Integrale Tests müssen in der Betriebsphase in regelmässigen Intervallen durchgeführt und protokolliert werden. Das Intervall der integralen Tests ergibt sich aus der Komplexität des Gesamtsystems und ist durch den Fachplaner festzulegen und durch die Brandschutzbehörde freizugeben. Kürzere Intervalle sind aufgrund von Herstellerangaben für die einzelnen Anlageteile und Komponenten möglich.
Korrektur (vorgesehen 2016) FAQ öffentlich publiziert
Nummer: 108-002de Seite |1