Notwendigkeit (Tabelle)

FAQ-Nummer – 22-002 Brandschutzvorschriften VKF, Ausgabe 2015 Vorschrift: 22-15 Blitzschutzsysteme Ziffer, Absatz: Anhang zu Ziff. 2, Tabellenspalten «Blitzschutzklasse» Thema: Notwendigkeit (Tabelle) Beschlussdatum: 29.02.2024 Frage: Die Regeln des CES Blitzschutzsysteme (SNR 464022) werden aktuell überarbeitet und noch in diesem Jahr als SN 414022 herausgegeben. In der Überarbeitung wurden auch Unklarheiten der aktuellen Norm aufgenommen und versucht, mit Präzisierungen die Verständlichkeit zu verbessern. Die unterschiedliche Forderung bezüglich Blitzschutzklasse basierend auf der VKF Brandschutzrichtlinie (Spalte A) und der SNR 464022 (Spalte B) führt häufig zu Unklarheiten. Die unterschiedliche Forderung der Spalten entstanden aufgrund der unterschiedlichen Schutzziele. Anlagen nach Spalte A schützten Personen, die sich im Gebäude aufhalten, vor den Auswirkungen von direkten Blitzeinschlägen in Bauten. Jedoch können mit Spalte A technische Einrichtungen wie lebenswichtige Geräte (z.B. in Beherbergungsbetrieben [a]) oder Brandmeldeanlagen nicht geschützt. Beides wäre aber aus unserer Sicht im Interesse der KGV:

  • Sowohl Beherbergungsbetriebe [a], wie auch Gebäude mit Räumen grosser Personenbelegung oder besonders hohe Bauwerke beinhalten technische Einrichtungen, welche zur Gewährleistung der Personensicherheit auch nach einem direkten Blitzeinschlag in die Baute benötigt werden (Sicherheitsbeleuchtung, Evak-Anlagen, RWA, etc.), bei Spitälern und Altersheimen kommen noch lebenserhaltende Geräte hinzu.

  • Bei einem direkten Blitzeinschlag ist die Wahrscheinlichkeit eines Brandausbruchs erhöht, gerade dann muss die Alarmierung über eine eingebaute Brandmeldeanlage gewährleistet sein, zusätzlich sind Brandmeldeanlagen auch bei den KGV versichert. Aus diesen Gründen wäre aus Sicht der FTB und der TK81 des CES eine Zusammenlegung der Spalten wünschenswert, wobei im Anhang bei den Vorgaben zu den Ziffern a – g die Spalte B übernommen werden sollte.

Antwort ABSV: In Anbetracht der laufenden Revision der BSV wird die VKF-BSR 22-15 nicht mehr angepasst. Aus Sicht des ABSV kann in der SN 414022 auf die Abbildung der Spalte A (VKF- BSR) verzichtet werden.

Antrag an IOTH zur Änderung bei nächster Revision Ohne Rechtskraft bis Verabschiedung durch das IOTH FAQ öffentlich publiziert