Beitrag aus dem Lotteriefonds für die Nothilfe nach dem Erdbeben in Venezuela
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 764/2026 Datum RR-Sitzung: 1. Juli 2026 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2026.SIDGS.921 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Beiträge aus dem Lotteriefonds für die Nothilfe nach dem Erdbeben in Venezuela
Rechtsgrundlagen
Artikel 32, Artikel 36, Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 59 Absatz 1, 2 und 4 des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52)
Artikel 32 und Artikel 61 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)
Zwei Erdbeben der Stärken 7.5 und 7.2 haben am 24. Juni 2026 die Küstenregionen Venezuelas sowie die dicht besiedelten Gebiete von Caracas und La Guaira erschüttert und eine akute humanitäre Notlage ausgelöst. Innerhalb weniger Sekunden wurden ganze Stadt- viertel zerstört. Wohnhäuser, Schulen und Gesundheitszentren stürzten ein, Verkehrswege brachen weg und die Strom- sowie Wasserversorgung fiel grossflächig aus. Die Behörden melden zu schreibender Stundeüber 1'450 Todesopfer und mehrere zehntausend Vermisste und Verletzte. Über 1.2 Millionen Menschen sind direkt betroffen, viele haben ihr Zuhause verloren oder leben in improvisierten Notunterkünften. Aufgrund unterbrochener Kommuni- kationswege und der eingeschränkten Erreichbarkeit abgelegener Gemeinden dürfte die tatsächliche Zahl der Opfer deutlich höher liegen.
Das Beben traf ein Land, dessen staatliche Strukturen bereits durch jahrelange wirtschaftliche Krise, politische Instabilität und chronische Unterfinanzierung geschwächt sind. Zahlreiche Spitäler arbeiten mit minimaler Ausstattung, Rettungsteams sind überlastet und die Kapazitäten reichen nicht aus, um Verschüttete zu bergen oder die medizinische Versorgung sicherzustellen. Die über 400 Nachbeben erschweren die Lage zusätzlich, gefährden Einsatzkräfte und verhin- dern die Stabilisierung beschädigter Infrastruktur. Die heissen Temperaturen sind ein zusätzli- cher Risikofaktor für die Opfer und eine grosse Belastung für die Rettungsequipen mit ihren Suchhunden.
01 Gesuchsteller: Schweizerisches Rotes Kreuz SRK, Bern Geschäfts Nr.: 849518 Vorhaben: Nothilfe nach dem Erdbeben in Venezuela Gegenstand: Unmittelbar nach den beiden schweren Erdbeben hat die Rettungsorganisation REDOG des Schweizerischen Roten Kreuzes ihren Einsatz gestartet. Acht Suchhunde und 14 Rettungsspezialistinnen und -spezialisten wurden in das Katastrophengebiet entsandt, um in eingestürzten Gebäuden nach verschüt- teten Menschen zu suchen. Die Teams arbeiten unter schwierigsten Bedingun- gen. Dennoch konnten die Rettungsteams bereits zahlreiche Verschüttete lokalisieren und bergen und damit einen entscheidenden Beitrag zur Rettung
von Menschenleben leisten.
Parallel dazu unterstützt das Schweizerische Rote Kreuz das Venezolanische Rote Kreuz (VRK) bei der Koordination der Nothilfe. Ein Logistikexperte des SRK wurde nach Venezuela entsandt, um die Verteilung der Hilfsgüter zu orga- nisieren und die lokalen Strukturen zu entlasten. Weitere Fachpersonen für Not- und Katastrophenmanagement stehen bereit und können kurzfristig ausrücken, sobald zusätzliche Bedarfe bestätigt werden. Das VRK versorgt Verletzte in seinen weiterhin betriebenen Krankenhäusern und Polikliniken, organisiert medizinische Notevakuierungen und richtet Notun- terkünfte für Menschen ein, die ihr Zuhause verloren haben. Zudem werden Hilfsgüter wie Wasserkanister, Wasserfilter, Küchensets, Decken, Schlafsets, Hygienesets und Moskitonetze verteilt, um die Überlebenden mit dem Notwen- digsten zu versorgen. Die Einsätze konzentrieren sich auf die am stärksten betroffenen Gebiete rund um Caracas und La Guaira, wo die Zerstörung besonders gross ist und die Bedürfnisse der Bevölkerung akut bleiben. Der beantragte Beitrag aus dem Lotteriefonds des Kantons Bern fliesst in die direkten Nothilfemassnahmen. Subvention LF: CHF 150’000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107 Bedingungen: - Die Auszahlung erfolgt nach Beschlussfassung.
Der Gesuchsteller muss den Lotteriefonds über wesentliche Projektände- rungen und Minderkosten unverzüglich und pro-aktiv informieren.
Dem Lotteriefonds ist spätestens 18 Monate nach Beitragsgewährung ein Schlussbericht zur geleisteten Hilfe zuzustellen, mit einer Zusammenstellung der Einnahmen und Mittelverteilung nach Organisation inkl. Angaben zu den damit unterstützen Massnahmen.
Der Beitrag darf nicht zur Deckung von Overheadkosten der Organisationen eingesetzt werden.
Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
02 Gesuchsteller: Save the Children, Zürich Geschäfts Nr.: 849528 Vorhaben: Nothilfe nach dem Erdbeben in Venezuela Gegenstand: Save the Children ist mit 83 Mitarbeitenden und sechs lokalen Partnerorganisa- tionen in den am stärksten betroffenen Gebieten präsent und hilft, den akuten Bedarf an medizinischer Grundversorgung, sauberem Wasser und sicheren Unterkünften zu decken. Es werden Trinkwasser, Hygieneartikel, Schlafsets, Decken und weitere lebensnotwendige Güter verteilt, um die Grundversorgung sicherzustellen. Familien, die ihr Zuhause verloren haben, erhalten Zugang zu Notunterkünften. Viele Kinder haben Angehörige verloren, sind verletzt oder traumatisiert und benötigen dringend Schutz und Betreuung. Insgesamt sollen 200'000 Menschen erreicht werden, darunter 50'000 verletzte oder erkrankte Personen, 100'000 Kinder mit Schutz- und Betreuungsbedarf, 50'000 Menschen mit sauberem Wasser und Hygieneartikeln. Die Massnahmen werden in enger Abstimmung mit lokalen und internationalen Partnern umge- setzt, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden und die Hilfe effizient zu koordi- nieren. Der beantragte Beitrag aus dem Lotteriefonds des Kantons Bern fliesst in die direkten Nothilfemassnahmen. Subvention LF: CHF 100'000.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100107
Bedingungen: - Die Auszahlung erfolgt nach Beschlussfassung.
Der Gesuchsteller muss den Lotteriefonds über wesentliche Projektände- rungen und Minderkosten unverzüglich und pro-aktiv informieren.
Dem Lotteriefonds ist spätestens 18 Monate nach Beitragsgewährung ein Schlussbericht zur geleisteten Hilfe zuzustellen, mit einer Zusammenstellung der Einnahmen und Mittelverteilung nach Organisation inkl. Angaben zu den damit unterstützen Massnahmen.
Der Beitrag darf nicht zur Deckung von Overheadkosten der Organisationen eingesetzt werden.
Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hin- gewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Sicherheitsdirektion