2021.DIJ.2159
Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Reutigen und Zwieselberg zur Einwohnergemeinde Reutigen / Genehmigung
6 da settember 2023German1 min
Source be.ch
Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Reutigen und Zwieselberg zur Einwohnergemeinde Reutigen / Genehmigung
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 978/2023 Datum RR-Sitzung: 6. September 2023 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Geschäftsnummer: 2021.DIJ.2159 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Reutigen und Zwieselberg zur Einwohnergemeinde Reutigen / Genehmigung
Der Regierungsrat des Kantons Bern
Gestützt auf Artikel 108 Absatz 2 der Kantonsverfassung (KV; BSG 101.1) sowie Artikel 4h Ab- sätze 1 und 2 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 (GG; BSG 170.11),
auf Antrag der Direktion für Inneres und Justiz,
Dispositiv
beschliesst:
1. Dem von den Einwohnergemeinden Reutigen und Zwieselberg beantragten Zusammen- schluss zur Einwohnergemeinde Reutigen auf den 1. Januar 2024 wird zugestimmt und der Fusionsvertrag vom 12. resp. 28. Juni 2023 wird genehmigt.
2. Dieser Beschluss ist durch die Direktion für Inneres und Justiz zu eröffnen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber