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2022.SIDGS.650

Sammelbeschluss Oktober 2023 über Beiträge aus dem Lotteriefonds

18 d’october 2023German11 min

Source be.ch

Sammelbeschluss Oktober 2023 über Beiträge aus dem Lotteriefonds

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1078/2023 Datum RR-Sitzung: 18. Oktober 2023 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2022.SIDGS.650 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Sammelbeschluss Oktober 2023 über Beiträge aus dem Lotteriefonds

A) Kultur

Rechtsgrundlagen: - Art. 26, Art. 32 Abs. 1, Art. 35 Abs. 1, Art. 43 Abs. 1 Bst. a des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52) - Art. 38, Art. 46, Art. 48 der kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)

1 Gesuchsteller: TELL-Freilichtspiele Interlaken, Interlaken Geschäfts Nr.: 833897 Vorhaben: William Tell - The Story of Switzerland Gegenstand: Seit mehr als 100 Jahren wird Schillers «Willhelm Tell» im mittlerweile grössten Freilichttheater der Schweiz aufgeführt. Die Aufführungen mit über 140 Laien- darstellern sowie Kühen, Pferden und Ziegen zieht Zuschauerinnen und Zu- schauer aus nah und fern an. Damit Gäste aus allen Sprachregionen die Auf- führungen gleichermassen geniessen können, wird eine Übersetzungsanlage installiert. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die fest installierten Massnahmen der neuen Eventtechnik. Gemäss Lotteriefondspraxis wird ein Beitragssatz von 30% angewendet. Vorbereitungsarbeiten sowie mobile An- lageteile können nicht berücksichtigt werden. Gesamtkosten: CHF 113'996.00 Anrechenbar: CHF 78'282.90 Finanzierungsplan: Interlaken Tourismus: CHF 70'000.00 Noch offen: CHF 20'516.00 Beitrag LF: CHF 23'480.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100101 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden.

Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget) - Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden. - Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoranschlag - Der Gesuchsteller hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass das subventionierte Vorhaben während vier Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum der Gesuchstellerin bleibt. - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

B) Denkmalpflege

Rechtsgrundlagen: - Artikel 35 Absatz 1, Artikel 36, Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b des Kantonalen Geldspiel- gesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52) - Artikel 49 bis 51 sowie Artikel 91 Absatz 1 Buchstabe a der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) - Artikel 29 ff. des Gesetzes vom 8. September 1999 über die Denkmalpflege (Denkmalpflege- gesetz, DPG; BSG 426.41) - Artikel 27 ff. der Verordnung vom 25. Oktober 2000 über die Denkmalpflege (Denkmalpflege- verordnung, DPV; BSG 426.411) - Für eingegangene Gesuche ab 1. Oktober 2019: Regierungsratsbeschluss Nr. 1026/2019 vom 18. September 2019 über Denkmalpflege. Beitragstabelle zur Bemessung von Finanzhilfen

2 Gesuchsteller: Daniel Mellenberger, Rüdtligen Geschäfts Nr.: 834236 Objekt: Speicher von 1705, Riedstrasse 2a, 3422 Rüdtligen-Alchenflüh Massnahme: Instand stellen des Speichers inklusive Ersetzen der Dacheindeckung, der Dachrafen und Hälblinge sowie Wiederherstellen der Laube und Umgebung Eingang Beitragsgesuch: 20.07.2020 Gesamtkosten: CHF 280'168.00 Anrechenbar: CHF 7'527.00 Art. 31 DPV davon Beitrag: 50.00% CHF 3'763.50 Anrechenbar: CHF 234'789.00 Art. 31 DPV davon Beitrag: 50.00% CHF 117'394.50 Anrechenbar: CHF 10'927.00 Art. 30 DPV davon Beitrag: 17.50% CHF 1'912.22 Objekt: lokal Ortsbild: regional Beitrag LF: CHF 123'070.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100104 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der kantonalen Geldspielverordnung müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Kontinuierliche Baubegleitung durch die KDP - Abnahme der Bauarbeiten durch die KDP - Vorlage der Baudokumentation z.H. KDP - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung z.H. KDP - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvor- anschlag - Das Objekt ist ins Verzeichnis der unter Schutz gestellten Denkmäler einzutragen. Hinweis: Die Eigentümerschaft und allfällige zivilrechtlich Nutzungsberechtigte (Mieter- schaft etc.) müssen die öffentliche Zugänglichkeit des Objektes sowie allfällig dazugehöriger Pärke und Gartenanlagen an mindestens 2 Tagen pro Jahr gewährleisten (Art. 51 Abs. 2 KGSV). Ergebnis: Das Gesuch wird gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

3 Gesuchsteller: Anja Katharina Tanner, Erlenbach im Simmental Geschäfts Nr.: 834237 Objekt: "Wösch", Bauernhaus, um 1771, Wösch 420, 3762 Erlenbach im Simmental Massnahme: Gesamtsanierung Eingang Beitragsgesuch: 05.03.2020 Gesamtkosten: CHF 1'200'000.00 Anrechenbar: CHF 436'820.00 Art. 30 DPV davon Beitrag: 17.50% CHF 76'444.00 Anrechenbar: CHF 21'747.00 Art. 31 DPV davon Beitrag: 50.00% CHF 10'873.50 Anrechenbar: CHF 22'100.00 Art. 31 DPV davon Beitrag: 50.00% CHF 11'050.00 Anrechenbar: CHF 42'336.00 Art. 31 DPV davon Beitrag: 50.00% CHF 21'168.00 Objekt: regional Ortsbild: lokal Beitrag LF: CHF 119'536.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100104 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der kantonalen Geldspielverordnung müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Kontinuierliche Baubegleitung durch die KDP - Abnahme der Bauarbeiten durch die KDP - Vorlage der Baudokumentation z.H. KDP - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung z.H. KDP - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvor- anschlag - Das Objekt ist ins Verzeichnis der unter Schutz gestellten Denkmäler einzutragen. Hinweis: Die Eigentümerschaft und allfällige zivilrechtlich Nutzungsberechtigte (Mieter- schaft etc.) müssen die öffentliche Zugänglichkeit des Objektes sowie allfällig dazugehöriger Pärke und Gartenanlagen an mindestens 2 Tagen pro Jahr gewährleisten (Art. 51 Abs. 2 KGSV). Ergebnis: Das Gesuch wird gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

4 Gesuchsteller: GEFAB des Alpes Merlingen, Merligen Geschäfts Nr.: 834524 Objekt: Ehemaliges Hotel "des Alpes", um 1910, heute Altersheim, Seestrasse 297, 3658 Merligen Massnahme: Gesamtsanierung Eingang Beitragsgesuch: 14.06.2023 Gesamtkosten: CHF 7'000'000.00 Anrechenbar: CHF 1'140'013.00 Art. 30 DPV davon Beitrag: 15.00% CHF 171'001.95 Objekt: lokal Ortsbild: lokal Beitrag LF: CHF 171'002.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100104 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der kantonalen Geldspielverordnung müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Kontinuierliche Baubegleitung durch die KDP - Abnahme der Bauarbeiten durch die KDP - Vorlage der Baudokumentation z.H. KDP - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung z.H. KDP - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvor- anschlag - Das Objekt ist ins Verzeichnis der unter Schutz gestellten Denkmäler einzutragen. Hinweis: Die Eigentümerschaft und allfällige zivilrechtlich Nutzungsberechtigte (Mieter- schaft etc.) müssen die öffentliche Zugänglichkeit des Objektes sowie allfällig dazugehöriger Pärke und Gartenanlagen an mindestens 2 Tagen pro Jahr gewährleisten (Art. 51 Abs. 2 KGSV). Ergebnis: Das Gesuch wird gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

C) Natur und Umwelt

Rechtsgrundlagen:  Artikel 26, Artikel 32 Absatz 1, Artikel 35 Absatz 1, Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52)  Artikel 45 und 54 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)

5 Gesuchsteller: Gönnerverein Greifenhof, Walkringen Geschäfts Nr.: 829933 Vorhaben: Neue Greifvogelstation Gegenstand: Der Greifenhof in Walkringen setzt sich für das Wohl und den Erhalt der hei- mischen Greifvögel und Eulen ein. Verletzte und geschwächte Tieren werden gepflegt und wieder ausgewildert. Auch fördert der Verein die Wissensvermitt- lung über die Greifvogelwelt durch Erlebnisangebote und Sensibilisierungs- massnahmen für die breite Bevölkerung. Gross und Klein können ihr Wissen über die Lebensräume von Tieren – insbesondere Greifvögel, Naturzusammen- hänge, Biodiversität und Biologie vergrössern. Der Verein leistet einen aktiven Beitrag zu Natur- und Artenschutz. Um die Vereinsziele zu erfüllen wird ein Neubau einer Volière nach neusten Standards und Vorgaben der Tierschutzverordnung entstehen. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an den Bau der neuen Volière. Vorbereitungsarbeiten werden anteilsmässig berücksichtigt. Material- und Lagerräume, mobile Einrich- tungsgegenstände sowie Umgebungsarbeiten können nicht berücksichtigt wer- den. Gemäss Lotteriefondspraxis wird ein Beitragssatz von 30% angewendet. Gesamtkosten: CHF 142'500.00 Anrechenbar: CHF 70'903.45 Finanzierungsplan: Eigenmittel: CHF 6'000.00 Stiftungen: CHF 27'600.00 Burgergemeinde Bern: CHF 10'000.00 Darlehen: CHF 55'000.00 noch offen: CHF 30'130.00 Beitrag LF: CHF 21'270.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100106 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget) - Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden. - Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoranschlag - Der Gesuchsteller hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass das subventionierte Vorhabenwährend zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum des Gesuchstellers bleibt. - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen.

Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

E) Gesellschaft

Rechtsgrundlagen: - Art. 26, Art. 32 Abs. 1, Art. 35 Abs. 1, Art. 43 Abs. 1 Bst. e des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52) - Art. 45 Abs. 1 bis 3, Art. 62 Abs. 1 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)

6 Gesuchsteller: Einwohnergemeinde Spiez, Spiez Geschäfts Nr.: 832893 Vorhaben: Neugestaltung Spielplatz bei der Schulanlage Hofachern Gegenstand: Der öffentliche Spielplatz bei der Schulanlage Hofachern existiert seit 2008 und soll saniert werden. Neue Kletter- und Balanciermöglichkeiten sowie ein fest installiertes Trampolin werden die Attraktivität des Spielplatzes steigern. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die neuen Spielgeräte, Fallschutzmass- nahmen und deren Montage. Gemäss Lotteriefondspraxis wird ein Beitragssatz von 40% angewendet. Vorbereitungs- und Umgebungsmassnahmen sowie Reservekosten können nicht berücksichtigt werden. Gesamtkosten: CHF 158'000.00 Anrechenbar: CHF 75'975.80 Finanzierungsplan: Eigenmittel: CHF 127'610.00 Beitrag LF: CHF 30'390.00 Kontierung: 4600-4460010401-209100108 Beitragsverfall: Die Beitragszusicherung ist auf 4 Jahre ab Beschlussdatum befristet. Schriftlich begründete Anträge für eine Fristverlängerung gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520) müssen bis spätestens zwei Monate vor der Verjährung eingereicht werden. Bedingungen: - Auszahlung nach Vorlage der Schlussabrechnung (einzureichen mit online Link analog eingereichtem Budget) - Spätere Kostenüberschreitungen können nicht berücksichtigt werden. - Anteilmässige Kürzung bei Minderkosten gegenüber dem Kostenvoranschlag - Die Gesuchstellerin hat im Sinne einer Auflage sicherzustellen, dass das subventionierte Vorhaben während vier Jahren ab vollständiger Auszahlung des Beitrages dem gemeinnützigen Zweck gewidmet und im Eigentum der Gesuchstellerin bleibt. - Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an die Gesuchstellerin ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen. - Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

7 Requérant-e Pro Junior Arc jurassien, Neuchâtel o N de dossier: 828968 Projet: Appel d'air Objet: L'association Pro Junior Arc jurassien a pour but de promouvoir l'égalité des chances et le bien-être des enfants et des jeunes. D'après une étude réalisée par Unisanté en 2021, un quart des jeunes en Suisse souffre d'anxiété. Selon l'Office fédéral de la statistique, le taux d'hospi- talisation pour causes psychiques des 10-24 ans a fait un bon inquiétant de 18 % entre 2020 et 2021. Le projet «Appel d'air» vise à sensibiliser les jeunes au bien-être et à la santé mentale. L'objectif principal de la campagne est double: faire connaître les ressources d'aide et briser les tabous entourant la santé mentale. La campagne est menée par et pour les jeunes. Grâce à un nouveau site Internet et à plusi- eurs activités organisées dans diverses régions du Jura bernois, en collabora- tion avec des associations locales, la thématique est portée à la connaissance des jeunes. Conformément à sa pratique, le Fonds de loterie octroie des subventions pour des mesures de sensibilisation dans le cadre de manifestations. Il applique un taux de subventionnement de 30 %. Coûts totaux: CHF 135 335.00 Coûts imputables: CHF 114 895.50 Plan de financement: Dons: CHF 24 000.00 Fonds propres: CHF 76 875.00 Subvention FL: CHF 34 460.00 Comptabilisation: 4600-4460010401-209100108 Validité: La promesse d'octroi est valable quatre ans à compter de la date de l'arrêté. Ce délai peut être prolongé sur demande écrite et motivée, déposée au plus tard deux mois avant l'échéance (art. 43, al. 2 et 3 OCJAr). Conditions: - Le versement sera effectué sur présentation du décompte final (qui doit être présenté de la même manière que le budget et remis en ligne). - Les coûts excédentaires ne seront pas pris en compte. - La subvention sera réduite proportionnellement si les coûts sont moins élevés que le montant budgété. - Le montant sera versé exclusivement aux requérants. Tout versement à des tiers est exclu. - Le soutien reçu de la part du Fonds de loterie doit être signalé d'une manière appropriée (joindre une photographie ou un autre moyen de preuve au décompte final). Des logos sont disponibles à cet effet sur le site www.be.ch/fonds-logos. Conclusion: La demande est partiellement admise. Frais: La procédure ne donne pas lieu à la perception de frais.

Finanzielle Situation Lotteriefonds per 05.09.2023

Nettobestand Lotteriefonds (inkl. CJB) CHF 112'924'184 Neue Verpflichtungen durch vorliegenden Beschluss CHF 523’208

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Sicherheitsdirektion

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