2022.SIDGS.809
Beiträge aus dem Lotteriefonds für die Nothilfe Hungersnot in Eswatini (Swaziland)
11 da schaner 2023German2 min
Source be.ch
Beiträge aus dem Lotteriefonds für die Nothilfe Hungersnot in Eswatini (Swaziland)
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 25/2023 Datum RR-Sitzung: 11. Januar 2023 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2022.SIDGS.809 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Beiträge aus dem Lotteriefonds für die Nothilfe Hungersnot in Eswatini (Swaziland)
Rechtsgrundlagen:
- Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe d des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52)
- Artikel 61 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)
Gesuchsteller: Save the Children, Zürich Geschäfts Nr.: 831263 Vorhaben: Nothilfe Appell Hungersnot in Eswatini (Swaziland) Gegenstand: In Eswatini (Swaziland), das an Südafrika und Mosambik grenzt, sind derzeit rund 30% der Einwohnerinnen und Einwohner (ca. 347'000 Menschen, darunter über 180'000 Kinder) von akuter Nahrungsmittelknappheit betroffen und benö- tigen dringend humanitäre Hilfe. Save the Children schätzt, dass rund 20% der Menschen ohne sofortige Massnahmen an den Folgen von akutem Hunger sterben könnten. Die rapide Verschlechterung der Nahrungsmittelverfügbarkeit ist auf den Klimawandel, die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie und die durch den Krieg in der Ukraine verursachte Erhöhung der Nahrungsmittelpreise zurück- zuführen. Der Beitrag aus dem Lotteriefonds geht an die direkten Nothilfemassnahmen für verwaiste und gefährdete Kinder in der Region Lubombo im Osten und Hhohho im Norden des Landes. Save the Children schliesst während eines halbjährigen Einsatzes Lücken in der Lebensmittelversorgung, ermöglicht den Zugang zu spezifischen Hilfeleistungen bei Unterernährung sowie zu sicherem Wasser und sanitären Einrichtungen. Nicht unterstützt wird die Sensibilisie- rungskampagne, die sicherstellen soll, dass erziehungsberechtigter Personen von gefährdeten Kindern im Umgang mit Unterernährung geschult werden. Für die rasche Umsetzung der Massnahmen kann Save the Children auf die bewährte Zusammenarbeit mit dem nationalen Ernährungsrat von Eswatini zählen. Gesamtkosten: CHF 176'470.00 Anrechenbar: CHF 107'250.00 Finanzierungsplan: noch offen: CHF 144'300.00 Beitrag LF: CHF 32’170.00 Kontierung: 1299-23784-209100-107
Bedingungen: - Auszahlung erfolgt nach Beschlussfassung
- Der zugesicherte Beitrag wird ausschliesslich an den Gesuchsteller ausbezahlt. Eine Überweisung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Auf die Unterstützung aus dem Lotteriefonds muss in geeigneter Form hingewiesen werden: www.be.ch/logos-fonds. Ergebnis: Das Gesuch wird teilweise gutgeheissen. Kostenregelung: Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Sicherheitsdirektion