2022.WEU.834
Nutzerstrategie INFORAMA
20 da november 2024German4 min
Source be.ch
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1154/2024 Datum RR-Sitzung: 20. November 2024 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Geschäftsnummer: 2022.WEU.834 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Nutzerstrategie INFORAMA
A. Ausgangslage
Erwägungen
1. Auf Antrag der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) hatte der Regierungsrat die Nutzerstrategie INFORAMA, bestehend aus dem Strategisch-räumlichen Betriebskonzept und Masterplan INFORAMA (Schlussbericht vom 23.11.2020, Nachtrag vom 21.02.2022), am 3. Mai 2023 genehmigt und beschlossen, die nachfolgenden Projektphasen und die da- mit einhergehende Gesamtkantonale Investitionsplanung (GKIP) auf die Variante «Kompe- tenzzentren» auszurichten (RRB 491/2023, 2022.WEU.834).
2. Gestützt auf Art. 52 Abs. 1 des Gesetzes vom 4. Juni 2013 über den Grossen Rat (Gross- ratsgesetz, GRG; BSG 151.21) beantragte der Regierungsrat dem Grossen Rat, von der Nutzerstrategie INFORAMA Kenntnis zu nehmen. Diese Kenntnisnahme hätte anlässlich der Herbstsession 2023 erfolgen sollen. Am 12. September 2023 hat der Grosse Rat die vorge- legte Nutzerstrategie INFORAMA mit elf Auflagen zurückgewiesen.
3. Unmittelbar im Nachgang an die Rückweisung der Nutzerstrategie INFORAMA hat der Grosse Rat die dringlich erklärte Motion 121-2023 «Inforama: effizient, nachhaltig und de- zentral» (2023.RRGR.168) behandelt und punktweise beschlossen. Dieser Vorstoss zielt in die gleiche Richtung wie die grossrätlichen Auflagen zur Nutzerstrategie INFORAMA.
4. Die Überarbeitung der Nutzerstrategie INFORAMA inklusive die Aufarbeitung der grossrätli- chen Auflagen wurde im Anschluss an die Grossratsdebatte direktionsübergreifend angegan- gen. Mit dem frühzeitigen Einbezug des Berner Bauern Verbandes und des Verbandes Ber- nischer Landfrauenvereine bereits in der Konzept- und Vorabklärungsphase, mit der darauf abgestützten Projektorganisation und der Initiierung von breit angelegten «Runden Tischen», wurde der Auflage des Grossen Rates nach einem partizipativen Lösungsfindungsprozess ein hoher Stellenwert beigemessen. Den Hauptadressaten der Nutzerstrategie wurde eine aktive und tragende Rolle bei der Lösungsfindung zugesprochen.
5. Die grossrätlichen Auflagen wurden im Rahmen von drei Teilprojekten aufgearbeitet. Die Er- gebnisse dieser Projektarbeiten sind Gegenstand des beiliegenden Berichts zur Nutzerstra- tegie INFORAMA. Die erneute Prüfung und Vertiefung der Varianten im Lichte der elf gross- rätlichen Auflagen lässt sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen: a. Die im Vorfeld festgelegten Zielsetzungen, an denen sich die Nutzerstrategie INFORAMA zu messen hat, haben nach wie vor Gültigkeit. b. Die Variante «Kompetenzzentren» (Rütti, Hondrich, Ins) ist im Hinblick auf die Zielerrei- chung, die sich ergebenden Chancen und unter Berücksichtigung der möglichen Risiken die am besten geeignete Variante zur Umsetzung gemäss SIA-Phasenmodell.
c. Die bäuerlich-hauswirtschaftliche Aus- und Weiterbildung ist am INFORAMA Standort Rütti in Zollikofen zu konzentrieren.
d. Das Ziel der regionalen Verankerung und Kundschaftsnähe kann mit einer Weiterführung von Bildungsangeboten (1./2. Lehrjahr «Landwirt/in EFZ») und Beratungsleistungen des INFORAMA an den Standorten Bäregg und Waldhof noch besser und einvernehmlicher erreicht werden. B. Beschluss
Gestützt auf die in der Ausgangslage (Buchstabe A) dargelegten Projektarbeiten und den An- trag der WEU wird beschlossen:
1. Der beiliegende Bericht «Nutzerstrategie INFORAMA», welcher im Wesentlichen die Ergeb- nisse der partizipativen Verifizierung der regierungsrätlichen Vorlage vom 3. Mai 2023 (RRB 491/2023) sowie die Aufarbeitung der grossrätlichen Auflagen und der punktweise beschlos- senen Motion 121-2023 vom 12. September 2023 enthält, wird genehmigt.
2. Die Variante «Kompetenzzentren» (RRB 491/2023 mit Vortrag), die u.a. eine Konzentration der bäuerlich-hauswirtschaftlichen Aus- und Weiterbildung am INFORAMA Standort Rütti in Zollikofen umfasst, wird nach wie vor als die am besten geeignete Variante zur weiteren Ver- tiefung und Umsetzung beurteilt. Der regierungsrätliche Beschluss vom 3. Mai 2023 erfährt aber punktuelle Änderungen, indem Bildungsangebote (1./2. Lehrjahr «Landwirt/in EFZ») und Beratungsleistungen des INFORAMA an den Standorten Bäregg und Waldhof weiterge- führt werden.
3. Gestützt auf Art. 52 Abs. 1 GRG beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, vom beilie- genden Bericht zur Nutzerstrategie INFORAMA Kenntnis zu nehmen.
4. Die nachfolgende Umsetzung der Nutzerstrategie INFORAMA gemäss SIA-Phasenmodell und die damit einhergehende GKIP sind auf die parziell angepasste Variante «Kompetenz- zentren» (siehe Buchstabe B, Ziffer 2) auszurichten, wobei die Wirtschaftlichkeit und Finan- zierbarkeit des Vorhabens ein zentrales Anliegen bleiben wird. Die Verantwortung dafür liegt bei der BVD in enger Zusammenarbeit mit der WEU. Im Rahmen des nächsten Finanzpla- nungsprozesses wird unter Kenntnis der finanzpolitischen Ausgangslage zu beurteilen sein, welche Mittel für die Entwicklung der Standorte in welchem Zeitraum in die GKIP aufgenom- men werden können und wie sich dies auf die übrigen Projekte auswirkt.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion ‒ Bildungs- und Kulturdirektion ‒ Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Beilage ‒ Bericht «Nutzerstrategie INFORAMA»