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Decision

2023.RRGR.262

M 193-2023 Zybach (Spiez, SP) Notfallplan für die Gesundheitsversorgung. Antwort des Regierungsrates

1 da november 2023German7 min

Source be.ch

M 193-2023 Zybach (Spiez, SP) Notfallplan für die Gesundheitsversorgung. Antwort des Regierungsrates

M

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 193-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.262

Eingereicht am: 04.09.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Zybach (Spiez, SP) (Sprecher/in) Jordi (Bern, SP) Buri (Konolfingen, GLP) Streiff (Oberwangen b. Bern, EVP) Gasser (Ostermundigen, GLP) Herren-Brauen (Rosshäusern, Die Mitte) Patzen (Bern, Grüne) Berger (Burgdorf, SP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 12.09.2023

RRB-Nr.: 1163/2023 vom 01. November 2023 Direktion: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Punktweise beschlossen Ziffer 1 Annahme Ziffer 2 Annahme und gleichzeitige Abschreibung

Notfallplan für die Gesundheitsversorgung

Der Regierungsrat des Kantons Bern

Erwägungen

1. erstellt gemeinsam mit den wichtigsten Leistungserbringern einen Notfallplan für die Ge- sundheitsversorgung; dieser zeigt für verschiedene Szenarien der Versorgungsengpässe die konkreten Massnahmen und Entscheidungen auf, damit die noch zur Verfügung stehen- den Leistungen jene Patientinnen und Patienten erhalten, die diese unmittelbar benötigen

2. informiert die Bevölkerung aktiv über die Leistungsknappheit und den Notfallplan und stärkt damit das Verständnis und das Bewusstsein für die Versorgungkrise in der Bevölkerung

Begründung:

Fachkräftemangel war gestern – heute sind wir mitten in einer Versorgungskrise im Gesund- heitswesen, die sich noch weiter zuspitzen wird. Es braucht ein kantonales Krisenmanagement mit einem Notfallplan, um trotz Versorgungsengpässen eine nach medizinischen Kriterien best- mögliche Gesundheitsversorgung sicherzustellen; dies auf Basis der effektiv vorhandenen Res- sourcen und unter bestmöglicher Erhaltung dieser Ressourcen.

Seit 2020 wissen wir, wie fragil unser Gesundheitswesen ist und dass nicht nur Spitäler, son- dern auch Pflegepersonen, Hausärztinnen, Hausärzte und viele weitere Leistungserbringer sys- temrelevant sind. Schon damals gab es zu wenig Personal, und im Abstimmungskampf zur Pfle- geinitiative wurden verschiedene Mängel explizit aufgezeigt.

Doch seither hat sich die Situation nochmals verschärft. Im Gesundheitswesen fehlen überall Fach- und Hilfskräfte. In den Spitälern, in Rehakliniken, in Heimen und auch bei den Spitex-Or- ganisationen. Die Mitte August publizierte Studie des Gesundheitsobservatoriums Obsan Haus- arztversorgung im Kanton Bern | OBSAN (admin.ch) zeigt am Beispiel der Hausarztversorgung im Kanton Bern eindrücklich auf, dass bereits jetzt im ländlichen Raum Ärztinnen und Ärzte feh- len, und es wird erwartet, dass viele neu ausgebildeten Ärzte mit Teilpensum arbeiten und da- mit nochmals mehr Ärzte fehlen werden. Zudem werden in den nächsten Jahren viele Ärztinnen und Ärzte in Pension gehen. Parallel dazu wächst die Bevölkerung bei zunehmender Lebenser- wartung, die medizinische Versorgungssituation wird sich dadurch weiter verschärfen. Die dra- matische Entwicklung bei der Hausarztversorgung ist nur ein Beispiel, das die Dimension der Krise und ihre Weiterentwicklung aufzeigt.

In diesem Notfallplan für Leistungsknappheit in der medizinischen und pflegerischen Versor- gung muss festgelegt werden, welche Versorgung in welchen Phasen der Versorgungsknapp- heit gewährleistet werden muss. Dabei müssen alle Patientengruppen und die ganzen Patien- tenpfade berücksichtigt werden. Ethische Überlegungen sind dabei zwingend zu berücksichti- gen.

Damit soll das medizinische Personal bei seinen alltäglichen Entscheidungen bezüglich medizi- nischer Leistungen durch klar definierte Kriterien, Standards oder Richtlinien entlastet werden. Und der Umgang mit den fehlenden Ressourcen muss systematisch geklärt werden.

Die Bevölkerung ist aktiv über den Prozess zu informieren und nach Möglichkeit zu involvieren.

Parallel dazu braucht es weiterhin wirkungsvolle Massnahmen zur Förderung der Ausbildung von neuen Hausärzten, Hausärztinnen, Pflegepersonen und weiteren Akteuren im Gesundheits- wesen. Mit dem Programm Praxisassistenz des Kantons Bern und dem Förderprogramm für Fachrichtungen mit Unterversorgung existieren bereits wirkungsvolle Angebote, und diese gilt es weiterzuführen und zu optimieren. Und es braucht weitere innovative Programme, um zu- sätzliche Pflegepersonen auszubilden, die ihren Beruf anschliessend für lange Zeit mit Engage- ment und Freude ausüben.

Weiterführende Links:  Studie liefert Massnahmen gegen Personalmangel im Gesundheitswesen I BFH  STRAIN 2.0 | BFH – Berner Fachhochschule

Begründung der Dringlichkeit: Die Situation der Versorgungsengpässe spitzt sich täglich zu: Spitä ler schliessen Abtei- lungen, Hausarztpraxen werden geschlossen, und die nachgelagerten Institutionen verfügen ebenfalls über zu wenig Personal (BZ-Artikel vom 4 September 2023): «Wer glaubt, der Personalmangel sei ein vorübergehendes Problem, der träumt» (Regierungsrat Pierre Alain Schnegg).

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat teilt die Haltung der Motionäre teilweise. Der Fachkräftemangel im Gesund- heitswesen stellt tatsächlich eine grosse und langfristige Herausforderung dar. Der Regierungs- rat ist der Meinung, dass für die Bewältigung der aktuellen Situation eine enge Kooperation aller Akteure notwendig ist.

Neben den bekannten und im Vorstoss ausgeführten Gründen wie beispielsweise der demogra- phischen Entwicklung gibt es jedoch auch weniger oft thematisierte Gründe für den Fachkräfte- mangel. Es konnte festgestellt werden, dass viele Leistungserbringende die aktive Gestaltung des Wandels im Gesundheitswesen verpasst haben und die Prozesse zur Leistungserbringung in den letzten Jahren nur wenig verändert wurden. Eine grundsätzliche Anpassung ist jedoch notwendig, da künftig immer weniger Fachpersonen eine immer grössere Anzahl an pflegebe- dürftigen Personen versorgen müssen. Dass dies umsetzbar ist, zeigen innovative Versor- gungsnetzwerke im Ausland. So benötigt beispielsweise Kaiser Permanente an der Westküste der USA in ihrem erfolgreich umgesetzten Modell der integrierten Versorgung nur 23 000 Ärztin- nen und Ärzte für die Versorgung von 12,5 Millionen Menschen. Der Kanton Bern begegnet entschieden dem Fachkräftemangel. So hat er beispielsweise be- reits 2010 die Ausbildungsverpflichtung in Institutionen für 14 nicht-universitäre Gesundheitsbe- rufe umgesetzt, seit 2018 100 zusätzliche Medizin-Studienplätze an der Universität Bern im An- gebot oder wird er ab 2024 neu die Kosten für Weiterbildungsstellen für Assistenzärzte über- nehmen. Um innovative Lösungen mit den Leistungserbringenden und den Vertretungen der Arbeitneh- menden direkt zu diskutieren, hat die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) mit der Taskforce Gesundheit ein entsprechendes Gremium geschaffen. In diesem Gremium sowie in der dazugehörenden Arbeitsgruppe können konkrete Vorschläge der Leistungserbringenden geprüft und pragmatisch umgesetzt werden. Die GSI hat zudem in einzelnen Versorgungsbereichen bereits konkrete Massnahmen ergriffen. So hat die UPD AG im Auftrag der GSI eine neue Koordinationsstelle im Bereich der Erwach- senenpsychiatrie geschaffen. Diese übernimmt Funktionen eines Notfallplans, wie er von den Motionären rudimentär beschrieben wurde, für einen besonderen belasteten Versorgungsbe- reich. Zu Ziffer 1 Der Regierungsrat geht nicht zuletzt aufgrund der Erfahrung aus der Bewältigung der Corona- Pandemie davon aus, dass sich alle betroffenen Leistungserbringer zur Einführung von Instru- menten wie einem Notfallplan äussern sollen. Die GSI ist gerne bereit, die Diskussion über ei- nen Notfallplan sowie über weiterführende Massnahmen im Rahmen der Taskforce Gesundheit zu führen. In der Motion wird gefordert, dass im Notfallplan insbesondere ethische Überlegungen zu be- rücksichtigen sind. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass sich die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) mit der Klärung ethischer Fragen im Zusammen- hang mit medizinischen Entwicklungen auseinandersetzt. Die SAMW erlässt die Standesrichtli- nien für Ärztinnen und Ärzte sowie weitere medizin-ethische Richtlinien für Gesundheitsperso- nal, welche auch Fragen der Triage umfassen. Der Regierungsrat des Kantons Bern ist der Überzeugung, dass das Fachwissen und die Expertise bei der SAMW vorhanden ist, um sicher- zustellen, dass die entsprechenden Richtlinien aktuell sind und falls notwendig angepasst wer- den. Um deren einheitliche Anwendung nicht zu gefährden und um Doppelspurigkeiten zu ver- hindern, ist ein Notfallplan von solchen Überlegungen klar abzugrenzen. Zu Ziffer 2 In ihrer Kommunikation nach aussen ist die GSI seit längerer Zeit klar. Es wird immer wieder auf die kritische Situation im Gesundheitswesen hingewiesen. So hat die GSI beispielsweise in Zu- sammenhang mit der Kommunikation zur Schliessung von Spitälern immer wieder auf die ange- spannte Situation hingewiesen. In Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel hat die GSI so- gar eine Kommunikationskampagne gemeinsam mit den Leistungserbringern durchgeführt.

Die Forderungen der Ziffer 2 sind somit erfüllt. Der Regierungsrat beantragt daher, die Ziffer 2 der Motion anzunehmen und gleichzeitig abzuschreiben.

Verteiler ‒ Grosser Rat