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M 251-2023 Vanoni (Zollikofen, GRÜNE) Stärkerer Baumschutz im Interesse einer klimaangepassten Siedlungsentwicklung. Antwort des Regierungsrates

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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 251-2023 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.341

Eingereicht am: 05.12.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Vanoni (Zollikofen, GRÜNE) (Sprecher/in) Hiltpold (Thun, GRÜNE) Streiff (Oberwangen b. Bern, EVP) Buri (Konolfingen, GLP) Rüfenacht (Burgdorf, SP) Martin (Gerolfingen-Täuffelen, EDU) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 538/2024 vom 29. Mai 2024 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme als Postulat

Stärkerer Baumschutz im Interesse einer klimaangepassten Siedlungsentwicklung

Der Regierungsrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen oder dem Grossen Rat zum Be- schluss zu unterbreiten, um

Erwägungen

1. insbesondere grosse und alte Bäume im Siedlungsgebiet besser zu schützen und ihre Standorte langfristig zu erhalten;

2. den Baumbestand im Siedlungsraum im Interesse einer klimaangepassten Siedlungsent- wicklung zu erhöhen;

3. die Abstandsvorschriften von Bäumen zu Gebäuden, Strassen und Parzellengrenzen so anzupassen, dass der Erhalt und die Neupflanzung von Bäumen erleichtert werden;

4. auf öffentlichen Plätzen das Pflanzen von schattenspendenden breitkronigen Bäumen zu fördern;

5. im Siedlungsgebiet dem Erhalt, der Pflege und der Pflanzung von Baumreihen und Alleen mehr Bedeutung einzuräumen.

Begründung: Im Zuge des fortschreitenden Klimawandels wird die Bedeutung von Bäumen im Siedlungsge- biet zunehmend anerkannt: Insbesondere grosskronige Bäume verringern die sommerliche Hit- zebelastung im Siedlungsgebiet; sie verhindern das Entstehen von Hitzeinseln in Städten und Dorfzentren oder lindern zumindest deren Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Ge-

sundheit der Bevölkerung. Bäume im Siedlungsraum tragen so erheblich zur Wohn- und Le- bensqualität bei. Sie speichern und verdunsten Wasser, produzieren Sauerstoff, spenden Schatten für Gebäude und Flächen, die sich ansonsten stark aufheizen würden, kühlen und rei- nigen die Luft. Und nicht zuletzt binden sie CO 2 und helfen so mit, die Klimaziele zu erreichen.

Der Erhaltung, Pflege und Neupflanzung von Bäumen im Siedlungsgebiet kommt deshalb in Zeiten des Klimawandels erhöhte Bedeutung zu. Trotzdem hat der Bund Schweizer Land- schaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen (BSLA) in seinem Positionspapier «BSLA- Standpunkt: Klimaangepasste Siedlungsentwicklung» 1 unlängst feststellen müssen, dass vor allem auf privaten Flächen im Siedlungsgebiet bei den Bäumen seit Jahren ein Rückgang zu beobachten sei – und zwar «sowohl was ihre Menge als auch ihr Kronenvolumen betrifft». Als Gründe für diesen Rückgang nennt der Fachverband BSLA unangemessene Baumpflege sowie vor allem die bauliche Entwicklung (im Zuge der Siedlungsentwicklung nach innen) und die starke Zunahme von Unterbauungen (unterirdische Gebäudeteile, deren begrünte Oberflächen sich schlecht für das Bepflanzen mit Bäumen eignen). Bei der grundsätzlich erwünschten Ver- dichtung bestehender Siedlungsflächen werden vorhandene Baumbestände oft einer besseren Ausnutzung des Areals geopfert. Und weil in der Regel das Maximum der möglichen Nutzung realisiert wird, lassen sich sinnvolle neue Standorte für die Pflanzung von grossen Bäumen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr finden. Zusätzliche Erschwernisse sind auf grosszügige Unterniveaubauten und geltende Grenzabstände für Bauten und Bäume zurückzuführen.

Das Erfordernis klimaangepasster Siedlungsentwicklung und das Gebot der Siedlungsentwick- lung nach innen sind Mega-Themen, die beim Erlass der gesetzlichen Regelungen zum Baum- schutz noch nicht zur Debatte standen. Die einschlägigen Bestimmungen im kantonalen Bauge- setz wurden 1985 erlassen. Und die Grenzabstände wurden im kantonalen Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (ZGB) bereits 1970 formuliert. Die Bedeutung von Bäumen für den Hitze- schutz im Siedlungsgebiet war damals im Unterschied zu heute noch kein Thema. Aufgrund der eingangs dargelegten positiven Funktionen insbesondere von grossen, alten und zusätzlichen Bäumen im Siedlungsgebiet drängen sich eine Überprüfung der geltenden Regelungen und die Suche nach zusätzlichen Möglichkeiten zum besseren Schutz vorhandener Bäume und zur Er- höhung des Baumbestandes im Siedlungsraum auf, sowohl auf öffentlichem Grund als auch auf privaten Grundstücken. Die Siedlungsentwicklung nach innen soll damit keineswegs gehemmt werden – sie soll vielmehr im Einklang mit der klimaorientierten Baumförderung weiterentwickelt werden.

Dazu sind angepasste Regelungen auf Kantonsebene in Betracht zu ziehen, stärkere Anreize oder allenfalls auch veränderte Vorgaben für die Gemeinden zu prüfen. Sie könnten beispiels- weise zum Erlass von Baumschutz-Reglementen (wie z. B. in der Stadt Bern bereits vorhanden) oder zur Aufnahme griffiger Regelungen in vorhandenen Reglementen motiviert oder verpflich- tet werden. Kommunale Bauminventare (oder wie in anderen Kantonen diskutiert: Baumkatas- ter) sollten erstellt und periodisch nachgeführt werden. Für den Siedlungsraum oder einzelne Siedlungsgebiete könnten Mindestzielsetzungen für den Baumbestand formuliert werden; dazu wären Anreize oder andere Instrumente erforderlich, um in Quartieren mit zu geringem Baum- bestand eine rasche Umsetzung der Mindestvorgaben zu erreichen.

Die Vorschläge zur Umsetzung des Vorstosses sind bewusst offen formuliert, damit die Grund- anliegen angesichts der neuen Herausforderungen punkto Klimaanpassung und Siedlungsent- wicklung nach innen breit und vertieft geprüft werden können. Eine Möglichkeit wäre beispiels- weise das Einholen externer Fachgutachten als Entscheidungsgrundlage für den Regierungsrat und den Grossen Rat, wie es kürzlich bei der Motion 171-2019 (Aebi, SVP) «Biodiversität – Alle

https://www.bsla.ch/de/themen/klimaangepasste-siedlungsentwicklung/

müssen ihren Beitrag leisten» praktiziert und in der Herbstsession 2023 positiv gewürdigt wor- den ist.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat geht mit der Beurteilung der Motionärinnen und Motionäre einig, dass Bäume im Siedlungsgebiet im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels von zuneh- mender Bedeutung sind, insbesondere grosskronige Bäume sind gut geeignet, kleinräumig der Hitzebelastung im Siedlungsgebiet wirksam zu begegnen. Die Vorschläge zur Umsetzung des Vorstosses sind, wie von den Motionärinnen und Motionären erwähnt, bewusst offen formuliert, «damit die Grundanliegen angesichts der neuen Herausforderungen punkto Klimaanpassung und Siedlungsentwicklung nach innen breit und vertieft geprüft werden können». In diesem Sinne stellt ein stärkerer Baumschutz im Interesse einer klimaangepassten Sied- lungsentwicklung nur eine Massnahme unter vielen dar, wie im Folgenden erläutert wird.

Zu Ziffer 1, 2, 4 und 5 Im Zuge der in den letzten Jahren immer häufiger auftretenden Hitzetage, hat sich der Kanton Bern entschieden, sogenannte Klimakarten zu erarbeiten. Diese sind seit Juli 2023 frei verfüg- bar. Die Karten enthalten Informationen zu Lufttemperaturen, Kaltluftströmen und bioklimati- schen Bedingungen am Tag und in der Nacht während einer sommerlichen Hitzeperiode. Sie zeigen auf detaillierter Massstabsebene, wo heutige und zukünftige Hitzeinseln und Ausgleichs- räume liegen und wo sich wichtige Durchlüftungsachsen befinden. Somit sollen sie Regionen, Städte und Gemeinden unterstützen, das Thema Hitze in der Raumplanung zu berücksichtigen. Konkret sollen künftig wichtige Kaltluftkorridore durch geschickte Anordnung von Bauten mög- lichst nicht blockiert und klimawirksame Freiflächen erhalten und weiterentwickelt werden. Im Bereich von Hitzeinseln sollen Massnahmen getroffen werden, die eine Überhitzung des Sied- lungsgebietes vermindern. Nebst einem erhöhten Baumbestand stellt beispielsweise die Entsie- gelung und Renaturierung von Flächen, die unter anderem auch von der Motion 15-2024 «Ver- siegelte Flächen bei Neubauten reduzieren» gefordert wird, eine weitere wichtige Massnahme dar. Des Weiteren sind Grün- und offene Wasserflächen sowie das Freihalten von Kaltluftkorri- doren und Kaltluftentstehungsgebieten in der direkten Umgebung von Siedlungsbieten wichtige Mittel zur Reduktion der Hitzebelastung im Siedlungsraum.

Parallel zur Erarbeitung der Klimakarten hat der Kanton Bern im kantonalen Richtplan das Mas- snahmenblatt D_11 mit dem Titel «Klimagerechte Siedlungsstrukturen fördern» erarbeitet. Darin werden einerseits Gemeinden und andererseits Regionen und Regionalkonferenzen aufgefor- dert, mit dem Instrument des kommunalen oder überkommunalen Richtplans sowie der Regio- nalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepte (RGSK), mit geeigneten Massnahmen der kli- magerechten Siedlungsstruktur Rechnung zu tragen. Grundsätzlich sind nun alle Regionen und Regionalkonferenzen angehalten, die Vorgaben des Massnahmenblattes anzugehen. Auf Ge- meindeebene sind im Massnahmenblatt D_11 12 Gemeinden mit besonderem raumplaneri- schen Handlungsbedarf ausgeschieden worden, die aufgerufen sind, kommunale oder über- kommunale Richtpläne zu erarbeiten. Alle übrigen Gemeinden ergreifen Massnahmen nach Be- darf. Für die Umsetzung des Massnahmenblattes erarbeitet der Kanton aktuell eine Arbeitshilfe, die an Gemeinden, Regionen und Regionalkonferenzen sowie Private gerichtet ist. Die Vorgaben an die Verankerung der klimagerechten Siedlungsstruktur auf Basis der Klimakarten in den RGSK und kommunalen oder überkommunalen Richtplänen werden darin weiter präzisiert. Un- ter anderem wird es darum gehen, dass das Kühlungspotenzial bestehender Grünräume, das heisst Pflanzen, Baumreihen, Alleen und grosskronige, alte Bäume erkannt, geschützt und er- halten wird.

Des Weiteren wird die Sicherung und Erhöhung des Baumbestandes, insbesondere auch auf öffentlichen Plätzen, eine wesentliche Massnahme darstellen, um den Auswirkungen des Klima- wandels, namentlich der sommerlichen Hitzeinseln, gezielt zu begegnen. Aktuell besteht für Ge- meinden und andere Trägerschaften bereits die Möglichkeit der Förderung von Aufwertungs- massnahmen über das NFA-Teilprogramm «Landschaftsqualität». Bund und Kanton können mit diesem Programm ökologische und landschaftliche Aufwertungsprojekte unterstützen – unter anderem Baumpflanzungen im Siedlungsraum und insbesondere auf öffentlichen Plätzen.

Aktuell erarbeitet der Kanton bereits verschiedene Massnahmen, um die Auswirkungen des Kli- mawandels im Siedlungsgebiet anzugehen. Auf übergeordneter Ebene wird die Thematik in der Rahmenstrategie Anpassung Klimawandel (RAK) behandelt, unter der Leitung der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU). Die RAK hat zum Ziel, die laufenden Bestrebungen aller Ämter und Fachstellen zur Anpassung an den Klimawandel zu bündeln, zu priorisieren und ge- gebenenfalls neue Massnahmen anzugehen. Sie wird voraussichtlich Ende Jahr vom Regie- rungsrat verabschiedet.

Der Regierungsrat ist bereit zu prüfen, ob und welche zusätzlichen Vorkehrungen neben den bereits angelaufenen bzw. umgesetzten Massnahmen angegangen werden müssen, um den unter Ziffer 1, 2, 4 und 5 formulierten Anliegen Rechnung zu tragen.

Zu Ziffer 3 Die klimanagepasste Siedlungsentwicklung soll auch aus Sicht des Regierungsrates nicht durch Abstandsvorschriften für Bäume zu Gebäuden, Strassen und Parzellengrenzen gehemmt wer- den. Abstandsvorschriften können jedoch zu einem Spannungsfeld, insbesondere auch im Hin- blick auf die Siedlungsentwicklung nach innen oder bezüglich der Sicherheitsrelevanz bei Stras- senabständen, führen. In Einzelfällen kann ein Baumersatz auch eine Chance darstellen um neue, klimaresiliente Bäume zu pflanzen.

Der Regierungsrat ist bereit, die geltenden gesetzlichen Abstandsvorschriften auf allfällige rechtliche Hindernisse für den Erhalt und die Neuanpflanzung von Bäumen hin zu überprüfen.

Verteiler ‒ Grosser Rat

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