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Vernehmlassung des Bundes: Änderungen der Winterreserveverordnung. Stellungnahme des Kantons Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Per E-Mail an: verordnungsrevisionen@bfe.admin.ch

RRB Nr.: 822/2023 16. August 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Änderung der VVinterreserveverordnung (WResV) Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit Stellung nehmen zu können. Der Regierungsrat stimmt der vorliegenden Verordnungsänderung grundsätzlich zu, würde es jedoch begrüssen, wenn der Er- läuternde Bericht zur Vorlage konkrete Aussagen zu den Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima enthalten würde.

Die Änderung der WResV steht in engem Zusammenhang mit der Änderung des Stromversor- gungsgesetzes (StromVG), welches parallel in der Vernehmlassung ist und zu der sich der Re- gierungsrat ebenfalls äussern wird. Die Änderungen in den beiden Vorlagen sind sehr offen for- muliert. Kommen die vorgesehenen Erleichterungen bei Reservekraftwerken, Notstromgruppen und auch WKK-Anlagen zur Anwendung, muss mit erheblichen Zusatzbelastungen im Bereich der Luftqualität gerechnet werden.

Der Regierungsrat beantragt folgende Aspekte in die Verordnung aufzunehmen:

Die Dauer der Verfügbarkeitsperioden (Art. 16 Abs.1 und Abs. ibis) ist sehr offen formuliert. Aus fachlicher Sicht ist nicht nachvollziehbar, warum für Notstromgruppen und WKK-Anlagen eine andere Verfügbarkeitsperiode als für Reservekraftwerke festgelegt werden soll.

Antrag: Es ist die maximal verfügbare Dauer festzulegen. Verkürzungen durch die ElCom sol- len möglich sein, Verlängerungen jedoch nicht.

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 09.08.2023 I Version: 3 I Dok.-Nr.: 270933 I Geschäftsnummer: 2023.VVEU.2553 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

Die Kantonalen Luftreinhaltebehörden haben heute keine Kenntnis darüber, welche Anlagen un- ter Vertrag stehen. Die Einführung einer Meldepflicht der Betreiber würde diesbezüglich Klarheit schaffen. Alternativ ist auch eine entsprechende Meldung durch die Netzgesellschaften (Pooler) denkbar.

Antrag: Die Betreiber von Reservekraftwerken, Notstromgruppen und VVKK-Anlagen müssen der zuständigen kantonalen Luftreinhaltebehörde melden, dass sie sich zur Erzeugung von Elektrizität verpflichtet haben.

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Philippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler — Bau- und Verkehrsdirektion — Direktion für Inneres und Justiz - VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion — Sicherheitsdirektion

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 09.08.2023 I Version: 11 I Dok.-Nr.: 855760 I Geschäftsnummer: 2023.VVEU.2553 2/2

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