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Vernehmlassung des Bundes: Parlamentarische Initiative. Flugtransporte bei Lebensmitteln deklarieren

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

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Nationalrat Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (VVBK)

Per E-Mail an: Imr@blv.admin.ch

RRB Nr.: 1258/2023 22. November 2023 Direktion: VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: 22.424 n Pa. Iv. Badertscher. Flugtransporte bei Lebensmit- teln deklarieren Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat unterstützt die Vorlage ausdrücklich. Die Deklarationspflicht für Flugtrans- porte bei Lebensmitteln dient sowohl klima- als auch landwirtschafts- und entwicklungspoliti- schen Zielen. Wir denken dabei etwa an die Reduktion von Treibhausgasemissionen, die Stär- kung der landwirtschaftlichen Produktion in der Schweiz sowie die Reduktion des Druckes auf produktive Flächen und die Wasserressourcen in südlichen Ländern. Heute werden diese sehr oft für die Produktion von Luxusgüter für wohlhabende Länder statt für die Produktion von Grundnahrungsmitteln für die lokale Bevölkerung genutzt.

Insgesamt ist der Transport von Lebensmitteln mit dem Flugzeug aufgrund seines hohen Ener- gieverbrauchs, seiner Treibhausgasennissionen und anderer Umweltauswirkungen eine beson- ders schädliche Transportmethode. Die Deklarationspflicht von Lebensmitteln ist dazu aber auch ein wichtiger Aspekt des Verbraucherschutzes und der Informationstransparenz. Lebens- mittel sollten entsprechend gekennzeichnet werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher informierte souveräne Entscheidungen treffen können. Erst durch die Umsetzung dieser Vorlage können Konsumentinnen und Konsumenten ihre Präferenzen bezüglich der ökologischen Aus- wirkungen des Transports der von ihnen gekauften Lebensmittel kompetent fällen. Diese Markt- ransparenz ist für eine optimale Funktion unserer liberalen Marktordnung von grundlegender volkswirtschaftlicher Bedeutung.

Mit der Kennzeichnung der Flugtransporte wird weiter einer der Vorzüge der Schweizer Pro- dukte besser sichtbar. Schweizer Produkte haben kürzere Transportwege und ihr Transport verursacht somit auch weniger negative Auswirkungen auf die Umwelt.

Wir erachten es auch als zweckmässig und angemessen, dass der Bundesrat die Kompe-

tenz erhält, die Details zu regeln und diese nicht im Gesetz selber schon festgelegt werden.

Nicht klassifiziert 1 Letzte Bearbeitung: 15.11.20231 Version: 2 I Oak -Ni.: 2764591 Geschäftsnummer: 2023.VVEU.3807 1/2

Kanton Bern Canton de Berne

Detailhinweis

In der Vernehnnlassungsvorlage wird eine Änderung von Art. 13 Abs. 1 Bst. h «Nährwert» aufgeführt. Tatsächlich ist der Nährwert bereits so in der geltenden Verordnung aufgeführt und im erläuternden Bericht wird nicht auf den Nährwert eingegangen. Daher liegt vermut- lich ein Fehler vor und es sind gar keine Änderungen bezüglich des Nährwerts geplant.

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Philippe Müller Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber

Verteiler — VVirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 15.11.20231 Version: 7 I Dok.-Nr.: 923937 I Geschäftsnummer: 2023.WEL1.3807 2/2

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