Gemeinde Langenthal, Hochwasserschutz, Entlastungskanal Langete, Bahnhof Langenthal; Kantonsbeitrag. Verpflichtungskredit (SAP Nr. 540.0475)
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 669/2024 Datum RR-Sitzung: 26. Juni 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2024.BVD.2500 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Gemeinde Langenthal, Hochwasserschutz, Entlastungskanal Langete, Bahnhof Langenthal; Kantonsbeitrag, Verpflichtungskredit (SAP Nr. 540.0475)
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit dem zu bewilligenden Kredit von CHF 1 105 000 (Nettobetrag zu Lasten Kanton) soll der Kantons- beitrag an das Wasserbauprojekt «Entlastungskanal Langete, Bahnhof Langenthal» in der Gemeinde Langenthal finanziert werden.
Der Hochwasserentlastungskanal soll im Bereich Bahnhof auf einer Länge von rund 160 m ersetzt werden. Der Ersatzneubau erfolgt im Rahmen des «Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Bahnhof Langenthal», der von der Stadt Langenthal und der SBB gemeinsam realisiert wird.
Auftraggeber und beitragsberechtigter Projektträger ist der Hochwasserschutzverband Unteres Langetental.
2. Rechtsgrundlagen
‒ Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über den Wasserbau (SR 721.100), Art. 1, 3 und 6 ff. ‒ Programmvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Kanton Bern betreffend die Programmziele im Bereich «Schutzbauten Wasser» 2020–2024 ‒ Gesetz vom 14. Februar 1989 über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Wasserbaugesetz, WBG; ‒ Wasserbauverordnung vom 15. November 1989 (WBV; BSG 751.111.1), Art. 29 ‒ Staatsbeitragsgesetz vom 16. September 1992 (StBG; BSG 641.1), Art. 2 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.
3. Kosten, massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe
Gesamtkosten gemäss Projekt und Kostenvoranschlag vom 9. Januar 2024 CHF 6 051 000 (Preisstand April 2023) ./. nicht beitragsberechtigte Kosten (Kostenanteil Stadt Langenthal als – CHF 1 631 000 Verursacher für den Ersatzneubau des Entlastungskanals) Beitragsberechtigte Kosten CHF 4 420 000 Kantonsbeitrag Wasserbau 60 %, max. (inkl. Bundesbeitrag an Kanton) CHF 2 652 000 ./. Bundesbeitrag (35 %) an Kanton aus Programmvereinbarung – CHF 1 547 000 «Schutzbauten Wasser» Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss CHF 1 105 000 Art. 33 FHaV (Nettobetrag Kanton) Zu bewilligender Kredit CHF 1 105 000
Es handelt sich um einmalige neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.
Da die Höhe der Ausgaben zulasten Kanton CHF 2 Mio. nicht übersteigt, ist der Regierungsrat für deren Bewilligung abschliessend zuständig (Art. 37a Abs. 4 WBG).
Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV). Preisbasis 2. Quartal 2023; Produktionskostenindex Fluss- und Bachverbau des SBV.
4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahre
Verpflichtungskredit (Objektkredit) gemäss Art. 32 FHG.
Produktgruppe Infrastrukturen (09.09.9100)
Programm und Programmziel Bund Schutzbauten Wasser, PZ 1 Grundangebot
Voraussichtliche Ablösung mit folgenden Zahlungen, die im Budget 2024 enthalten und im Finanzplan 2025 eingestellt sind:
Konto Budgetrubrik Rechnungsjahr Betrag 4960 562000000 Tiefbauamt, Investitionsbeiträge an 2024 CHF 1 200 000 Gemeinden Wasserbau 2025 CHF 1 452 000 Total CHF 2 652 000
Der Bundesbeitrag von CHF 1 547 000 wird über das Konto 1579 630000000, Budgetrubrik Tiefbau- amt, Investitionsbeiträge Bund Wasserbau vereinnahmt.
5. Angaben zu den Investitionen
5.1 Art der Investitionsausgabe
Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 2 652 000 0 2 652 000 0
5.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung
(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)
In Mio. CHF Total 2024 2025 2026 2027 2028 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 1.105 0.500 0.605 0.0 0.0 0.0 0.0 In der GKIP 2024 eingestellt
Das Projekt ist in der gesamtkantonalen Investitionsplanung Bestandteil der Position «Beiträge an Hochwasserschutzprojekte der Gemeinden».
5.3 Abschreibungsaufwand
Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung
Investitionsbeiträge an Gemeinden Wasserbau 2 652 000 50 53 040
Investitionsbeiträge von Bund Wasserbau –1 547 000 50 - 30 940
Der Entlastungskanal wurde bei der Einführung von HRM2 in der Bilanz des Kantons Bern abgeschrieben und der Ersatz verursacht somit keinen ausserordentlichen Abschreibungsaufwand.
6. Begründung
Am Bahnhof Langenthal realisieren die Stadt Langenthal und die SBB gemeinsam neue öffentliche Infrastrukturen für den «Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Bahnhof Langenthal». Kernstück ist eine quartierverbindende Passage für den Fuss- und Veloverkehr. Die Bahnhofpassage tangiert den Hochwasserentlastungskanal aus dem Jahr 1850, der die Stadt bei Starkniederschlägen vor Überflutungen schützt.
Für den Bau der neuen Unterführung muss mindestens die bestehende Aussenwand des Ent- lastungskanals ersetzt werden. Da der Entlastungskanal nach zahlreichen Hochwassern und altersbedingt ohnehin in schlechtem Zustand ist, und auch die Statik den heutigen Anforderungen nicht mehr genügt, haben die Stadt Langenthal und der Hochwasserschutzverband Unteres Langetental nach einem Variantenvergleich entschieden, den Kanal im Bereich Bahnhof Langenthal auf einer Länge von rund 160 m vollständig zu ersetzen.
Die Arbeiten werden im Rahmen der Realisierung des «ESP Bahnhof Langenthal» durch die Stadt Langenthal und die SBB ausgeführt. Dadurch können Synergien genutzt und Kosten eingespart werden.
Der Kantonsbeitrag Wasserbau gemäss Ziffer 3 enthält keine Zusatzbeiträge im Sinne von Mehrleistungen.
Weil der «ESP Bahnhof Langenthal» den vorzeitigen Ersatz des bestehenden Kanals auslöst, beteiligen sich die Stadt Langenthal als Verursacher gemäss Vereinbarung vom 9. Januar 2024 mit CHF 1.631 Mio. an den Gesamtkosten des Ersatzneubaus. Dadurch reduzieren sich die bei- tragsberechtigten Kosten für den Kantonsbeitrag Wasserbau auf CHF 4.420 Mio.
Für das Gesamtvorhaben «ESP Bahnhof Langenthal» hat der Regierungsrat der Stadt Langenthal mit RRB 1069/2021 bereits einen Kantonsbeitrag ÖVG von netto CHF 1 090 000 an die Umsteigeanlagen Bahn-Bus und an die Lichtsignalanlage für die ÖV-Bevorzugung zugesichert. Das ASTRA hat der Stadt auch Bundesbeiträge aus dem Agglomerationsprogramm Langenthal 2. Generation in der Höhe von rund CHF 12 Mio. in Aussicht gestellt. Zudem wird der Kanton Kantonsbeiträge gemäss Art. 59 und 62 SG in der Höhe von CHF 6.6 Mio. (CHF 7.7 Mio. abzüglich des bereits geleisteten Kantons- beitrags ÖVG von CH 1.1) leisten. Die Kantonsbeiträge gemäss ÖVG, WBG und SG werden zu unter- schiedlichen Zeitpunkten beantragt und dementsprechend auch separat bewilligt. Die Ausgaben- kompetenzen werden dadurch nicht tangiert, zumal es sich um verschiedene Ausgabenarten im Sinne von Art. 26 Abs. 2 FHaV handelt.
7. Beitragszusicherung
Der Regierungsrat bewilligt den Kredit und beauftragt die Bau- und Verkehrsdirektion, den Kantons- beitrag an den Hochwasserschutzverband Unteres Langental mit Verfügung zuzusichern.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler: ‒ Bau- und Verkehrsdirektion