Lexipedia

Decision

2024.BVD.4878

Brienz Rothorn Bahn (BRB); Kantonsbeitrag an Behebung der Unwetterschäden vom August 2024. Verpflichtungskredit

11 da december 2024German9 min

Source be.ch

Brienz Rothorn Bahn (BRB); Kantonsbeitrag an Behebung der Unwetterschäden vom August 2024. Verpflichtungskredit

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1272/2024 Datum RR-Sitzung: 11. Dezember 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2024.BVD.4878 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Brienz Rothorn Bahn (BRB); Kantonsbeitrag an Behebung der Unwetterschäden vom Au- gust 2024; Verpflichtungskredit

Erwägungen

1. Gegenstand

Bewilligung eines Sanierungsbeitrages von maximal CHF 1 000 000 an die Behebung der Un- wetterschäden vom 12. August 2024 auf der Strecke der Brienz Rothorn Bahn. Gemäss Art. 12 ÖVG und Art. 29 FILAG beteiligen sich die bernischen Gemeinden am Anteil mit BAV einem (CHF 333 000).

Die Nettoausgabe zulasten Kanton Bern (zu bewilligender Kredit) beläuft sich auf maximal CHF 667 000.

Der Beitrag wird gemäss ÖVG wird als à-fonds-perdu Beitrag an die Brienz Rothorn Bahn AG geleistet.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Gesetz über den öffentlichen Verkehr vom 16. September 1993 (ÖVG, BSG 762.4), Art. 9, 12 und 14 ‒ Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich vom 27. November 2000 (FILAG; BSG 631.1), Art. 29 ‒ Staatsbeitragsgesetz vom 16. September 1992 (StBG, BSG 641.1), Art. 20 ff. ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff.

3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Aus- gabe

Die Kosten für die Behebung der Unwetterschäden belaufen sich gemäss der Grobkostenschät- zung auf ca. CHF 5 070 000 Mio. (+/– 25 %; Basis: vergangenheitsbasierte Richtwerte / Kenn- zahlen). Die geschätzten Sanierungskosten setzen sich wie folgt zusammen:

Instandstellung Trasse CHF 3 160 000 Instandstellung Sicherheit (u.a. Hangsicherung, Entwässerung) CHF 130 000

Instandstellung Durchlass CHF 50 000

Schotterräumungen CHF 18 000 Baustelleneinrichtung CHF 436 000 Materialtransporte CHF 224 000 Materialbeschaffung CHF 140 000 Honorare CHF 210 000 Eigenleistungen CHF 198 000 Unvorhergesehenes CHF 504 000 Gesamtkosten Behebung Unwetterschäden CHF 5 070 000

Zur Deckung der Unwetterschäden hat die BRB, respektive der Verein Dampffreunde Brienz Rothorn Bahn einen Spendenaufruf gestartet. Der Verein Dampffreunde Brienz Rothorn Bahn wurde 1991 als Gönnerverein gegründet. Er kann auf rund 4 500 aktive Gönner und Gönnerin- nen zurückgreifen. Der Mitgliederbeitrag ist frei wählbar. Pro Jahr generiert der Verein ein Spen- denvolumen von rund CHF 1.0 Mio.

Der Zweck des Vereins ist die Förderung und der Erhalt des Dampfbetriebs. Zur Erreichung die- ses Zwecks unterstützt der Verein die Renovationen der Dampflokomotiven, wichtige Sanierun- gen an der Strecke, Infrastrukturprojekte, führt Sammlungen durch und unterstützt Werbemass- nahmen. Die regelmässigen Beiträge des Vereins sind für die BRB für das längerfristige Beste- hen von grosser Bedeutung. Um die Schäden des Unwetters zu decken, hat der Verein eine «Nothilfe»-Spendenaktion gestartet. Die Dampffreunde werden sich voraussichtlich mit einem Beitrag von rund CHF 1 Mio. an den Kosten für Behebung der Unwetterschäden beteiligen.

Dank der guten Jahresergebnisse 2022 und insbesondere 2023 verfügt die BRB über Reser- ven, die an die Finanzierung der Unwetterschäden herangezogen werden können. Im Weiteren hat der Bund einen Naturschadensbeitrag nach Art. 59 EBG in Aussicht gestellt.

Die Deckung der Unterwetterschäden von CHF 5.7 Mio. soll somit wie folgt sichergestellt wer- den:

Spenden und unentgeltliche Arbeitseinsätze CHF 1 000 000 Beitrag Bund Art. 59 EBG CHF 1 000 000 Beitrag Kanton Art. 9 ÖVG CHF 1 000 000 Eigenmittel/Reserven BRB CHF 2 070 000 Total CHF 5 070 000

Der Bund beteiligt sich an den Kosten unter dem Vorbehalt, dass sich der Kanton ebenfalls fi- nanziell beteiligt.

Die Spenden haben das angestrebte Volumen erreicht, können aber noch nicht abschliessend beziffert werden. Deshalb kann der notwendige Kantonsbeitrag noch nicht abschliessend be- stimmt werden. Er wird aber mit dem vorliegenden Beschluss auf eine maximale Höhe von CHF 1.0 Mio. begrenzt. Der Kantonsbeitrag wird nach Abschluss der Sanierungsarbeiten und nach Abzug aller weiterer Finanzierungsbeiträge definitiv festgelegt.

Zur Zeit decken Spenden, unentgeltliche Arbeitseinsätze sowie Eigenmittel/Reserven der BRB 60 % der Unwetterschäden.

Maximaler Kantonsbeitrag (Kanton und Gemeinden) CHF 1 000 000 ./. Anteil der bernischen Gemeinden (Art 12 ÖVG / Art. 29 FILAG) ‒ CHF 333 333 Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss CHF 666 667 Art. 26 und 34 FHV

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.

Der Kantonsbeitrag von netto CHF 666 667 bzw. brutto CHF 1 000 000 ist der Maximalbetrag an die Behebung der Unwetterschäden.

Mit einer à-fonds-perdu-Finanzierung durch den Kanton Bern fallen bei der Brienz Rothorn Bahn AG weder Finanzierungs- noch Abschreibungsfolgekosten an. Die damit wegfallende Mehrbelastung in den Folgejahren hilft der Brienz Rothorn Bahn AG die Eigenwirtschaftlichkeit des Betriebs weiterhin sicherzustellen.

4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Produktgruppe Öffentlicher Verkehr und Verkehrskoordination

Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 32 FHG, der voraussichtlich mit fol- genden Zahlungstranchen abgelöst wird. Die Ausgabe kann innerhalb des Budgets der Produkt- gruppe «Öffentlicher Verkehr und Verkehrskoordination» kompensiert werden.

Konto Bezeichnung Jahr 363500704 Beiträge an private Unternehmungen 2024 CHF 667 000 363500704 Beiträge an private Unternehmungen 2025 CHF 333 000 Total CHF 1 000 000

Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination wird zum Mitteleinsatz ermächtigt. Die entsprechenden Gemeindebeiträge von CHF 333 333 werden über das Konto 463200000 vereinnahmt.

5. Bedingungen

‒ Der Beitrag des Kantons Bern ist als Kostendach fixiert. ‒ Der definitive Beitrag wird nach Vorliegen einer Schlussabrechnung über die Sanierungsar- beiten und unter Berücksichtigung sämtlicher weiterer Beiträge festgelegt. ‒ Die Bau- und Verkehrsdirektion wird ermächtigt, mit der Brienz Rothorn Bahn AG eine Ver- einbarung abzuschliessen und den definitiven Kantonsbeitrag abschliessend festzulegen.

6. Begründung

6.1 Ausgangslage

Die Brienz Rothorn Bahn AG (BRB) betreibt seit 1892 eine einzigartige Zahnradbahn mit kultur- historisch bedeutendem Dampfbetrieb. Die Bahn führt auf 6,7 km über 1600 Höhenmeter von Brienz auf das Brienzer Rothorn, mit Endstation beim Berghaus Rothorn Kulm. Die Brienz Rot- horn Bahn ist eine selbständige Aktiengesellschaft, welcher der Bahnbetrieb und das Berghaus Rothorn Kulm angehört.

Am 12. August 2024 hat ein schweres Unwetter das Dorf Brienz und auch das Trassee der Bri- enz Rothorn Bahn (BRB) verwüstet. Für die BRB ist es das schlimmste Ereignis in ihrer 130- jährigen Geschichte. Der Milibach ist aus dem Bachbett getreten und hat die Gleise der Bahn unterspült. Auch Material aus der Zeit des Bahnbaus von 1891 wurde weggeschwemmt. Eine Strecke von 2.2 km weist starke Schäden am Trasse, dem Fundament und an der Entwässe- rung auf. Auf weiteren 1.4 km ist der Schotter verunreinigt, da sich das Regenwasser im Bahntrasse gesammelt hat und dieses in einen Wildbach verwandelte. Ausserdem gab es klei- nere Hangrutsche und Erdausspülungen sowie Geröllaufschüttungen unterhalb und oberhalb des Trasses. Die BRB geht zudem davon aus, dass für einen gefahrlosen Betriebe mehrere lo- kale Schadenstellen bei Bachdurchlässen und Hangrutsche gesichert werden müssen. Der de- taillierte Schadensplan der Strecke ist in der Beilage 1 ersichtlich.

Quelle: www.brienz-rothorn-bahn.ch

Das Ereignis traf die BRB mitten in der Hochsaison. Nach einer ersten Schadensaufnahme wurde schnell klar, dass eine schnelle Wiederaufnahme des Betriebs illusorisch ist. Die durch das Unwetter verursachten Schäden waren deutlich grösser als im ersten Moment angenom- men. Die Behebung der Schäden wurden umgehend gestartet, damit vor dem Wintereinbruch das Trassee wieder in einen betriebsfähigen Zustand gestellt werden kann.

6.2 Instandsetzungsarbeiten

Die Gleise müssen demontiert und seitlich deponiert werden. Jedoch können die Gleise, das Zahnstangenmaterial und auch die Schwellen wiederverwendet werden. Weiter muss der noch vorhandene und verschlammte Schotter entfernt werden. Insgesamt müssen über die gesamte beschädigte Strecke von 3.6 km rund 4 000 Tonnen Schotter verarbeitet werden. Fehlende Steinbette werden mit Sickerbeton repariert und die seitlichen Banketthalterungen repariert. Aufwändig gestaltet sich die Wiederherstellung der Entwässerung und Querung, da es hangsei- tig tiefe Gräben gegeben hat. Um den Betrieb wieder aufnehmen zu können, müssen zudem zwei Hangsicherungsmassnahmen gemacht werden sowie der Bahnübergang Planalp und die Brücke über den Milibach instandgestellt werden.

6.3 Stand der Arbeiten Mitte Oktober 2024

Am 18. Oktober 2024 hat die BRB über den Stand der Arbeiten informiert. Von insgesamt 35 Schadenstellen konnten bis Mitte Oktober 28 behoben werden. Die Hauptschäden am Trassee sind instand gestellt. Das Trassee ist bis zur Morgenweidbrücke (Bahnkilometer 6,5 von total 7,6) wieder befahrbar. Die BRB ist zuversichtlich, dass die Morgenweidbrücke rechtzeitig repa- riert werden kann, so dass die Saison 2025 je nach Schneebruch rechtzeitig gestartet werden kann. Die BRB geht davon aus, dass Anfang Mai 2025 bis Planalp und ab Anfang Juni bis Rot- horn Kulm der Betrieb wiederaufgenommen werden kann.

6.4 Finanzieller Beitrag des Kantons an die Instandstellungsarbeiten

Das Gesetz über den öffentlichen Verkehr sieht in Artikel 9 ausnahmsweise Beiträge an touristi- sche Bahnen vor. Die BRB hat wiederholt Beiträge an Investition auf der Grundlage des Art. 9 ÖVG erhalten. So hat der Grosse Rat am 23. November 2017 einen Kredit (2017.RRGR.501) von netto CHF 3.7 Mio. an umfangreiche Streckensanierungsarbeiten bewilligt.

Das Unwetter vom August 2024 hat auch Teile der mit diesem Kantonskredit frisch sanierten Streckenabschnitte beschädigt. Betroffen waren Entwässerungsbauwerke sowie das Steinbett des Trasses. Auch wurde im Rahmen der Sanierungen ersetzter Schotter weggespült sowie das in den letzten Jahren sanierte Trasse mit Schlamm verschmutzt.

Den letzten Kantonsbeitrag an die BRB hat der Grosse Rat am 30. November 2022 an den Um- bau und die Sanierung Depot und Verwaltungsgebäude gesprochen (2022.BVD.2880).

6.5 Finanzielle Situation der Brienz Rothorn Bahn

Die Brienz Rothorn Bahn AG konnte seit 2017 immer mit einem positiven Jahresergebnis ab- schliessen und Reserven bilden. Das Unternehmen ist zurzeit finanziell solide aufgestellt. Auch 2024 startete gut und die Frequenzzahlen lagen nur knapp unter dem Rekordjahr 2023. Jedoch stellt das Unwetter vom August 2024 die Ausgangslage auf den Kopf. Dank den in den letzten Jahren gebildeten Reserven ist die Existenz des Unternehmens, insbesondere auch aufgrund des versicherten Betriebsausfalls nicht unmittelbar gefährdet.

Damit die Liquidität kurzfristig sichergestellt ist und die Bauarbeiten zeitnah starten konnten, hat die Hausbank der BRB einer Erhöhung der Kontokorrentlimite zugestanden.

Für das Jahr 2024 – unter Berücksichtigung der Behebung der Unwetterschäden – rechnet die BRB aktuell mit einem Verlust zwischen CHF 6 bis 7 Millionen. Wenn die Wiederinstandstel- lungskosten mehrheitlich über Spendengelder sowie à-fonds-perdu Beiträge der öffentlichen Hand gedeckt werden, kann der Verlust 2024 soweit reduziert werden, dass dieser mit den vor- handenen Eigenmittel/Reserven der BRB aufgefangen werden kann.

Die Finanzierung der Unwetterschäden mittels einer rückzahlbaren Fremdfinanzierung würde die finanzielle Situation der BRB deutlich verschlechtern. Der Verlust 2024 würde in vollem Um- fang die Bilanz belasten und in den kommenden Jahren müsste die BRB deutlich höhere Ab- schreibungen und Zinsen tragen sowie Amortisationszahlungen leisten. Dies würde die BRB in eine finanzielle sehr schwierige Situation bringen und die Erzielung eines ausgeglichenen Er- gebnisses in den kommenden Jahren deutlich erschweren.

Die angestrebte Finanzierung der Kosten der Unwetterschäden über Spenden, Beiträge der öf- fentlichen Hand und Eigenmittel der BRB ist eine nachhaltige Lösung, die es der BRB ermög- licht, ohne Altlasten in die Saison 2025 starten zu können.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion

Beilagen ‒ Schadenplan